Gewerkschaftliches.
Regelung des gewerkschaftlichen Versammlungsrechts im Bezirk des 9. Armeekorps.
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gelung des gewerkschaftlichen Bersammlungsrechtes vorstellig zu werden und eventuell die Vermittlung der Generalfommission anzurufen. ( z)
Aus der Schlichtungskommission für das Schneidergewerbe. Das Kesseltreiben".
nicht, wohl aber erscheinen zwei der brei mit herangezogenen auftraggeber, die Herren M. und B. Beide erklären, fie feien durch Sch. über feine Zwischenmeistereigenschaft getäuscht worden. Besonders Herr B. unterstreicht es und betont, er habe Sch. ausdrücklich gefragt, ob er Heimarbeiter sei, was Sch. mit einem Ja beantwortet habe. Auch hätte er dem Sch. ausdrücklich gesagt, er gebe teine Arbeit an Zwischenmeister.
Mit
Das Stellvertretende Generalfommando des 9. Armeetorps zu Altona hatte angeordnet, daß jede Versammlung, Kunze macht den Herren einen Vergleichsvorschlag, um der auch die geschlossenen Mitglieder- und Betriebsversammlungen Klägerin wenigstens den größeren Teil ihrer Forderung baldigst zu der Gewerkschaften, mindestens eine Woche vor Beginn unter sichern: Auf Herrn B. würden von der Summe bei angemessener Angabe des Ortes, der Zeit und der genauen Tagesordnung Sigung der Schlichtungsfommission für Militär- abwesenden Herrn G. Herr D. möge 5 M. zahlen, Herr M. 15 M. Lohnforderungen von sieben Arbeiterinnen, die sie in der letzten Verteilung 7 M., auf Herrn M. 20 M. entfallen, der Rest auf den angemeldet werden müsse. Zu haltende Vorträge sollen recht ihneiderarbeiten gegen die Firma Plauth u. Zöllner geltend Die Herren haben erst fleine Bedenken, für den vielseitigen Zwischenzeitig vorher der Polizeibehörde zur Durchsicht vorgelegt machten, hatten eine Vorgeschichte in einem Prozeß der Frau Kaz meister gewissermaßen einzutreten. Magistratsrat von Schulz: werden. Punkte wie Verschiedenes" und dergleichen und gegen diefelbe Firma. In dem Vorprozeß handelte es sich„ Ach, meine Herren, dem Sch., der nicht bezahlt hat, sollen Sie feinen Diskussionen nach den Vorträgen wurden nicht zugelassen. darum: Frau Kazz hatte Militärhosen und Jacken von der Firma Gefallen tun. Aber machen Sie der Klägerin eine fleine WeihDurch jene Bestimmungen und die Art, wie sie gehandhabt Plauth u. Zöllner übernommen. Sie erhielt eine Zeitlang nur den nachtsfreude!" Wer kann da dem lieben Herrn von Schulz widerwurden, war jede nugbringende gewerkschaftliche Tätigkeit für den sogenannten„ legten Arbeiter" tariflich festgelegten stehen. Schon ist der Vergleich nach dem Vorschlage von Kunze unterbunden. Die Generalfommission hat des- Lohn, da Herr Plauth nach seinen Erklärungen annahm, geschlossen. um es handele sich nicht halb gegen die in Frage kommende Verfächlich hatte sich Frau Kaz im Laufe ihrer Beziehungen holen wir uns noch, damit er auch seinen Anteil gibt."- Tats eine Zwischenmeisterin. Und den Herrn G., den dritten Auftraggeber des Beklagten ordnung des Stellvertretenden Generalfommandos des zu der Firma zur Zwischenmeisterin entwidelt" und bis zu den Worten schließt Herr von Schulz die Verhandlung in dieser 9. Armeekorps beim Kriegsministerium Beacht Perionen beschäftigt. Als ihr Verhältnis zur Firma einen Sache. schwerde erhoben und gebeten, das Stellvertretende Bruch erlitt, verklagte sie Pruth u. Zöllner auf Auszahlung des ihr Generalfommando zu veranlassen, die Verordnung aufzu- zustehenden Zwischenmeisteranteils mit etwa 1000 m. Im Hinters Einen Vergleich über 100 Mark erzielte der Schneiderverband in heben und den Gewerkschaften zu gestatten, Mitglieder- grunde stand die Klage der Arbeiterinnen, denn die Arbeiterinnen einem weiteren Prozeß gegen einen Unternehmer, den er für eine versammlungen, Wert- und Betriebsversammlungen abzu- hatten von ihr weniger erhalten, als den tariflichen Lohn des Arbeiterin führte. Es handelte sich um eine Nachforderung von halten, wenn sie 48 Stunden vorher angemeldet werden. legten Arbeiters, den Katz selber in der fraglichen Zeit ja nur er Wie das Kriegsministerium( Kriegsamt) unter Nummer bielt. Um den Arbeiterinnen der Frau Kaß das, was ihnen gebührt, tarifmäßigem Affordverdienst bei tarifwidriger Abrede von Wochen3644/11. 16 B. 5 mitteilt, hat das Stellvertretende Kommando bem Antrage der damaligen Klägerin Razz statt, sprach ihr also auf jeden Fall zu sichern, gab die Schlichtungskommission nicht des IX. Armeekorps den vorgebrachten Wünschen wegen nicht durch Urteil den Zwischenmeisteranteil zu, sondern wählte Die Böttcher und die Teuerungszulagen. Bereinsbetätigung der Gewerkschaften durch entsprechende Ver- einen passenden Ausweg. Es wurde nämlich ein Vergleich erzielt, mit den Teuerungszulagen in den einzelnen Betrieben. Eine gut besuchte Versammlung der Böttcher beschäftigte sich Wie ordnung Rechnung getragen. Die Bekanntmachung hat fol- durch den sich Herr Blauth bereit erklärte, bei den in Aussicht Slapichus ausführte, wird jegt die Teuerungszulage sehr unterschied genden Wortlaut: stehenden Klagen der Arbeiterinnen der Frau Kaz diesen Arbeite- lich bezahlt, sie schwankt zwischen 10-90 Pro. Es sei dringend rinnen direkt die Differenzbeträge zu zahlen. Große notwendig, daß nirgends unter 35 Proz. gezahlt werde. marschiert und verlangten von Herrn Blauth das, was ihnen Frau Verein der Brauereien erklärt hätte, Und nun waren die Arbeiterinnen, sieben an der Zahl, auf- Entrüstung rief es hervor, als Klapschus mitteilte, daß der die zuletzt bewilligte a weniger gezahlt hatte als der Tarif des Bekleidungsamts für Bulage von 2,50 Mart wöchentlich fei als die legte au den legten Arbeiter vorsieht. betrachten. Zahlen die Brauereien doch im ganzen nur eine mich" losgebrochen!" erklärte Herr Plauth. Er lenkte aber gleich ein „ Ein wahres Kesseltreiben ist infolge jenes Vergleichs gegen wöchentliche Zulage von 7,50 m., die zu der jetzigen Teuerung in gar feinem Verhältnis steht. In der Diskussion wurde von allen und betonte, daß er zahlen wolle, was er versprochen habe. In Rednern erklärt, daß es gar nicht möglich sei, bei der jezigen dessen, die Aufstellung der Klägerinnen gehe über sein Zugeständnis Teuerung mit den niedrigen Löhnen auszukommen. Die Kollegen hinaus. Es ergebe sich, daß Frau Kaz den Arbeiterinnen noch in den Brauereien wurden verpflichtet, da einzelne Brauereien schon weniger gezahlt habe, als womit er nach den Angaben der Frau 3. M. mehr zahlen, diese 3 Mart überall zu fordern. hätte rechnen können und müssen. Die frühere Klägerin Kaz habe Eine in diesem Sinne angenommene Resolution beauftragt den Das in der Bekanntmachung erwähnte Gesetz zur Aende- von ihm selber nur annähernd 1000 M. verlangt, die Arbeiterinnen Vorstand, alles zu versuchen, um den Böttchern in Brauereien die verlangten aber zusammen von ihm etwa 1600 m. rung des Vereinsgefeges vom 26. Juli 1916 bestimmt:
Soll eine der im Gefeß zur Aenderung des Vereinsgefeges vom 26. Juli 1916( R. G. Bl. S. 635) bezeichneten Versammlungen stattfinden, so genügt es, wenn der Antrag auf Genehmigung 48 Stunden vor der Versammlung bei der Polizeibehörde eingereicht wird. Die Vorträge bedürfen feiner vorherigen Vorlegung und das Verbot der Diskussion findet auf jene Versammlungen feine Anwendung. Die Zivilbehörden werden ersucht, vorstehende Bestimmungen den beteiligten Kreisen bekannt zu geben. Altona , den 25. 11. 16.
Der Stellv. Tommandier. General gez. v. Falle, General der Infanterie."
Die Vorschriften der§§ 3, 17 des Reichsvereinsgesetzes über politische Vereine und deren Versammlungen sind auf Vereine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht aus dem Grunde anzuwenden, weil diese Vereine auf solche Angelegenheiten der Sozialpolitik oder der Wirtschaftspolitit einzuwirken bezwecken, die mit der Erlangung oder Erhaltung günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen oder mit der Wahrung oder Förderung wirtschaftficher oder gewerblicher Zwede zugunsten ihrer Mitglieder oder mit allgemeinen beruflichen Fragen im Zusammenhange stehen." Den gewerkschaftlichen Drganisationen ist also durch die neue Bekanntmachung die unbedingt erforderliche Bewegungsfreiheit gewährleistet.
Lohn.
Um die Klägerinnen vor dem zeitraubenden Umwege eines Teuerungszulagen zu erwirken. Feststellungsprozesses gegen Frau Kaz und vor sonstigen Weiterungen zu bewahren, wurde auf einen Vergleich hingewirkt. Er tam zustande. Herr Plauth zahlt die Hälfte dessen, was die Kläge rinnen als Forderung aufgestellt hatten.
Damit war das Kesseltreiben beendet.
Eine kleine Weihnachtsfreude.
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Eingegangene Druckschriften.
Die Sozialistischen Monatshefte", redigiert von Dr. J. Bloch ( Geschäftsstelle: Berlin W. 35, Potsdamer Str . 121 h), haben soeben das 26. Heit ihres 22. Jahrganges erscheinen lassen.
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Die Glocke". Heft 39. Sozialistische Wochenschrift, hetausgegeben von Parvus. 20 Bf. Verlag für Sozialwissenschaft, Berlin , SW. 68. Der Schneiderverband, vertreten durch Kunze, klagte für die " Arbeiterpolitik", Wochenschrift für wissenschaftlichen Sozialismus. Militärschneiderin. gegen Sch. auf Lohnnachzahlung von 46 M. 27. Heit. Einzelnummer 15 Bf. Verlag der Arbeiterpolitik", Bremen . Es ist das alte Lied. Der gute Sch. hat als Zwischenmeister ge Um Deutschlands Zukunft. Heft 1. Das Bolt und der Krieg. Von wirkt und für verschiedene Firmen Arbeiten übernommen, während May Cohen- Reuß. Brosch. 40 Pf. Herausgegeben vom Bund deutscher Reimar Hobbing , Berlin . die Firmen glaubten, sie hätten es mit einem Einzelarbeiter zu tun, Gelehrter und Künstler. sie gewährten ihm deshalb keinen Zwischenmeisteranteil. Und die Im Türkischen Hauptquartier., Von P. Schweder . 3,50 M., geb. Arbeiterin erhielt von ihm nicht den Tariffak für den letzten 4 m. Hesse u. Becker, Leipzig . Sollten in anderen Armeekorpsbezirken Deutschlands noch Arbeiter. Werner Siemens . Ein furzgefaßtes Lebensbild nebst einer AusInfolge der Klage des Schneiderberbandes nahm Herr wahl seiner Briefe. Herausgegeben von C. Matschoß . 2 Bände. 20 M. weitergehende Beschränkungen des Vereinsrechtes gegenüber Sch. Negreß von drei seiner Auftraggeber, die Herren B., M. und 3. Springer, Berlin , W. 9. den Gewerkschaften bestehen, dann empfiehlt es sich, bei dem G., denn nun wurde ihm das Fehlen des Zwischenmeisteranteils Der Klavierlehrer. Novelle von E. Groag. 2,50 M., geb. 3,50 M. Stellvertretenden Generalfommando wegen einer anderen Re- fühlbar. Zu dem Termin vor der Schlichtungskommission erscheint Sch. E. Konegen, Wien 1.
Wein
A. WERTHEIM
Moselwein
1911 Rütlinger Schloßberg. F. 1.10 Pündericher Rosenberg FI. 1.30 1911 Mesenicher Kuckuckslag FI 1.60
Rheinwein
Rotwein
1911 Dom de Maisonneuve FI. 2.60 1913 Dom du Pont de Roy.. Fl. 2.80 1909 Chât.Grand Puy Ducasse FL. 3.00 1911 Chat. Langlade Fl. 3.00
Südwein
Feiner Alter Tarragona.... F. 2.25 Vinho do Portugal Supériore. Fl. 2.75 Feiner Alter Shery .PL. 3.75
Feiner alter Portwein...... Ft. 3.00 Oesterr. Dessertwein Fl. weiß 2.75 rot 2.50
Kognac Wind FL. 8.00%, FL. 4.25 Kognac Machol Gold Fl. 9.50%, Fl. 5.00
Schaumwein
Olympia Gold.
Schutzgrünlack Rotkäppchen..
Montelimar- Fils
Feist Feldgrau
Glaswaren
Bierkannen gepreßt.... Groggläser gepreßt Likörgläser gepreßt Wassergläser gepreßt. Zuckerschalen gepreßt.
55 60 75 Pf. Bowlengläser mit Henkel... 25 48 Pt. 15 Pf. Bowlenkannen geschliffen.. 1.50 2.10 Likörgläser geschliffen 18 20 38 Pf. 65 Pf. ... 30 35 Pf.
8.10 Pf.
89 Pf. 10 Pf.
Rotweingläser Mathilde, geschl... 35 Pt. Süßweingläser Mathilde, geschl... 30 Pf. 23 Pf. Likörgläser Mathilde, geschl.
Ein großer Posten Bierbecher i. versch. Formen u. Größen 15 Pf.
Glas- Bowlen
Neujahrspostkarten
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Weinrömer geschliffen Wassergläser geschliffen..
Rotweingläser Kristall graviert... 50 Pf. Rheinweingläser Kristall graviert.. 50 Pf. Süßweingläser Kristall graviert.. 40 Pf. Likörgläser Kristall graviert..... 38 Pf. Sekt- Kelche Kristall graviert..... 50 Pf. Stein- Bowlen
Stück 2 bis 10 Pt.
Neujahrskarten mit Umschlägen... 10 Stück 20 bis 75 Pf. Silvester- Artikel Verkauf im Erdgeschoß
Kontorkalender in verschiedenen Ausführungen Abreißkalender Avenched 20 38 48 65 75 95 PL
Ausführungen
Geflügel
FL. 2.10
.FI. 5.50
Gänse, Enten zu Tagespreisen Ausgeschlacht. Gänsefleisch
FI. 5.50
Pfund von 4.50 an
FI. 6.50
FL. 6.50
Verschied. feine Liköre
und Sylvester- Punsch
Gänse- Pökelfleisch. Pfund von 4.50 an Gefrorene Suppenhühner
Pfund von 3.25 bis 4.50
Ausstellung der ,, Praktischen Berlinerin":
Moderne Kleider
umgearbeitet aus alten, unmodernen Kleidungsstücken
Eröffnung am Freitag, 29. Dezember, 12 Uhr, Leipziger Platz, Erdgeschoß.
Konserven
Schellfisch in Gelee Dose etwa 1 Pfd. 2.10 Nordsee - Muscheln Dose etwa 1 Pfd. 2:25 Fischsülze..... Dose etwa 1 Pfd. 1.56 Goldbutt in Gelee Dóse etwa 1 Pfd. 2.20 Schollen in Gelee Dose etwa 1 Pfd. 2.15 Krabben in Gelee Dose etwa 1 Pfd. 1.85 Fischklöße..... Dose etwa 2 Pfd. 3.95
Mittagsfisch. gebraten, Dose 2.95 Gänsekeulen im eigenen Saft, Dose 7.25 Geräuch. Gänsebrust u.- Keulen zu Tages
Fische
preisen
Frische Eis- Aale.... Pfund von 3.50 an Lebende Aale zu Tagespreisen
Frische Seemuscheln
Salzfische...
Pfund 1.80
Frische Seefische zu Tagespreisen
Pfund 2.90
Pfund 4.50
Tarbutt Seezungen
Räucherwaren
Bücklinge
Stück von 20 Pf. an
Räucherheringe..... Stück von 70 Pf, an
Räucheraale.
Pfund von 8.50 an
Ersatz für Fleisch
Dorsch- Rogen gebraten und für 2.60
Suppen zu verwenden, Kaviar- Ersatz.... Rauchfisch
Fischbrühwurst.
Pfund
Pfund 2.60
Pfund 3.40
Muschelfleisch i. Gelee Pid. 1.60 4 Lit.- Dos. 9.60 Schellfisch in Gelee Ptd. 3.20 4 Lit- Dose 19.00 Sardellen Pfund 6.00| Anchovis Pfund 2.40 Saure Gurken.... Stück von 20 Pf. an
Obst u. Gemüse
Spinat
Rosenkohl
Sellerieknollen
Schwarzwurzeln
Schnittlauch
Pfund 33 Pf.
Pfund 65 Pt.
Pfund 30 Pf.
Pfund 55 Pt.
.. Topf 65 Pf.
Ausländische Walnüsse..Pfund 2.50 Pf Tafel- Aepfel
Pfund 75 90 Pf