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das Wirtschaftsleben sich wieder von selbst regeln. Jswingt,

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am besten würde das in Verbindung mit frühere falsche anerkannt ist, besteht in der Einführung Sollen schwere Erschütterungen vermieden werden, so kann dem obligatorischen paritätischen Arbeitsnachweis er einer Nachlaßsteuer, bei deren Erhebung der Nachlaß nicht das Wiedereinrenken dem freien Konkurrenz- und Ge- reicht werden Striegsbeschädigte bis zu einem gewissen durch die Behörden geprüft wird. Aber über diese höchst winnspiel überlassen werden es muß nach wohl- Prozentsatz vorweg und zu gleichem 2ohn wie ge- wünschenswerte Sicherstellung der Vermögens- und Ein­erwogenem Ian staatlich durchgeführt wer- funde Arbeiter einzustellen. Für die übrigen Arbeiter be- fommensteuerveranlagung sollte ein Nachlaßsteuergesetz zur den. Durch die am 3. August letzten Jahres erfolgte Be- deutete diese Bevorzugung der Invaliden gewiß ein Opfer, Verstärkung der Einkünfte des Reichs herangezogen werden. rufung eines Reichskommissars für Uebergangswirtschaft und aber ich bin überzeugt, daß sie den Opfern des Krieges gern In den Sozialistischen Monatsheften" 1909 habe ich seiner­die geplante Einführung eines entsprechenden behördlichen Opfer mit Opfer vergelten werden. zeit den Vorschlag gemacht, unter Aufhebung des bestehenden Apparates mit Sachverständigenausschüssen sind dafür die Die Gewerkschaften haben sich mit den Fragen der Reichserbschaftssteuergesetzes eine Reichsnachlaßsteuer einzu­nötigen Schritte getan freilich erst die vorbereiten- Kriegsbeschädigten schon eingehend befaßt. Auf der Kölner   führen, deren Grundlage in einen Saß zusammengefaßt wer­den" Schritte, denn eine eigentliche feste Organisation fehlt, Tagung haben die drei Richtungen der Freien, Christlichen   den kann: Bei jedem Nachlaß erscheint das Reich als auf soweit sich ersehen läßt, noch immer, und doch wird sich der und Hirsch- Dunckerschen gemeinsam über die wirtschaftlich- Pflichtteil gesetzter Erbe erster Ordnung." Reichskommissar mit seinem Mitarbeiterstab vor sehr schwie- soziale Unterstügung der Striegsverlegten beraten und in einer Zur Begründung schrieb ich damals: rige, große Aufgaben gestellt finden, von deren richtiger warmherzig gehaltenen Resolution zum Ausdruck gebracht, Aus dieser einfachen Bestimmung lassen sich die Sätze für die Lösung außerordentlich viel für die baldige Wiedererstarkung daß sie die Fürsorge für die kriegsinvaliden Arbeiter als Nachlaßbejteuerung in den einzelnen Fällen leicht berechnen, wenn des deutschen Wirtschaftslebens abhängt. Ehrenpflicht betrachten. Die Kriegsinvaliden werden man berücksichtigt, daß nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch 1. als hoffentlich ihrerseits in den Gewerkschaften ihre berufene Erben erster Ordnung die lebenden Kinder des Erblassers und solche, Interessenvertretung erkennen und diese Erkenntnis, soweit soll unter der Zahl der Kinder immer die Summe der hiernach von denen Abkömmlinge leben, in Betracht kommen( im folgenden angängig, in die Tat des Beitritts umſegen. erbberechtigten verstanden werden); daß 2. neben Erben erster Ords

Die Heimkehr.

Von Erich Kuttner  .

Wird das Jahr 1917 die Heimkehr aus den Schüßen­gräben bringen? Nach den fehlgeschlagenen Hoffnungen von 1915 und 1916 scheint es fast vermessen, sie mit Bestimmtheit voraussagen zu wollen. In einem schönen Liliencronschen Gedicht steht über den Stundenziffern einer Sonnenuhr die Inschrift:" Una ex hisce morieris"( Jn einer von diesen wirst du sterben). Eine sichere Prophezeiung über das Ende des Strieges dürfte auch kaum deutlicher werden, als daß sie diesen Spruch über die kommenden Jahreszahlen schreibt."

Aber der Optimismus will die Hoffnung auf ein baldiges Aufhören der europäischen   Selbstzerfleischung nicht fahren lassen. In unsern besten Erwartungen bleibt 1917 die Jahresziffer des europäischen   Friedensschlusses.

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Aber nicht nur wirtschaftliche, auch politische Forde- nung nur noch der überlebende Ehegatte des Erblassers als gesetz­rungen stellen die Kriegsverlegten an den Staat. Wer für licher Erbe berufen ist, und zwar mit einem Viertel; daß 3. der die Gesamtheit des Volkes ein Bein oder einen Arm geopfert, Pflichtteil in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils besteht. dauernde Beschwerden und Kränklichkeit fürs ganze Leben auf war der Verstorbene nicht verheiratet, oder war er verwitwet, so ich genommen hat, der wird auch nicht das mindeste Ver- erhält, wenn keine Kinder vorhanden sind, das Reich 50 Proz. des ständnis dafür haben, daß ein anderer mehr Recht im Nachlasses. Beträgt aber in diesem Fall Staate hat, weil er etwa- höhere Steuern zahlt. Er die Zahl der Kinder 1 wird jeden Augenblick hinausschreien: Ich habe jahrelang so erhält das Reich 25% 16%% 12% 10% in feuchten Gräben gehaust, ungeheure Märsche mitgemacht, Die allgemeine Formel ist leicht verständlich und leicht anzuwenden: tags gehungert und nachts im Schlamm gelegen, von Gefahr Sind zum Beispiel 11 erbberechtigte Kinder vorhanden, so beträgt zu Gefahr bin ich gezogen, schließlich riz mir ein Granatsplitter der Steuersatz 50/12 gleich 4% Lebt der Ehegatte des Erblassers den rechten Arm weg; von dem, was ich durchgemacht habe, noch, so scheidet für diefen zunächst ein Viertel des Nachlasses aus. bis Hilfe fam, will ich schweigen aber ist nun Herr X. Nunmehr gilt für den Rest von 75% die gleiche Rechnung wie oben. mehr als ich, weil er während jener Zeit zu Hause it fein Kind vorhanden, so erhält das Reich 37.5% bei 1 Kind saß und Kriegsgewinne ein strich?!" 18%, bei 2 Kindern 12%, bei 3 Kindern 938%, bei 4 Kindern Doch mit dem Ende des Krieges hören die Sorgen des Jener Schrei aus Millionen Kehlen erhoben, darf nicht 72% usw., allgemein: bei n Kindern 37,5% '; also zum Beispiel Politifers nicht auf. Die Heimkehr, deren heute Millionen verstummen, bis er sich Geltung verschafft hat. Daß dies ge­n+ 1 als einer Erlösung harren, stellt ihn vor neue, schwere schieht, dafür hat die politische Vertretung der Arbeiter- bei 11 Stindern 3%. Die Steuer beträgt durchweg drei Viertel Probleme. schaft zu sorgen. Der Kampf um die Volksrechte wird eine des Sages für den ersten Fall. Im Reichstage wurde unlängst von Regierungsseite die ungeheure moralische Verstärkung erfahren, wenn sich alle Diese Säße erscheinen auf den ersten Blick recht hoch, und doch Versicherung abgegeben, daß der Plan der wirtschaft- Striegsteilnehmer und namentlich auch alle Kriegsver- zeigt eine einfache Ueberlegung, daß dem nicht so ist. Könnten sich Seitenverwandte oder gar Eltern oder Großeltern darüber bc= lichen Demobilisation bereits fir und fertig letten hinter ihn stellen. vorläge. Eine gewisse Beruhigung liegt hierin insofern, als flagen, wenn der Erblasser statt kinderlos zu sein in glücklicher Ehe Man hat das Problem der Kriegsverlegten auf die Formel ein Kind gezeugt hätte? Und doch wären sie in diesem Fall weit das Zurückfluten von vielen Millionen Arbeitskräften in die zu bringen gesucht: Ihre wirtschaftliche Interessen- mehr geschädigt als durch die Nachlaßsteuer, selbst in der oben Heimat die Volkswirtschaft nicht in gleichem Maße unvor- bertretung sollte den Gewerkschaften, ihre politische angenommenen Höhe. Daß dabei von einer Untergrabung_wirt­bereitet treffen wird wie seinerzeit der Kriegsausbruch. Die der Partei obliegen. Das ist meines Erachtens insofern schaftlicher Eriſtenzen, von einer Schwächung des Familienfinnes Arbeitslosentrise der ersten Kriegsmonate ist noch in böjer nicht ganz erschöpfend, als sich die Vorstellung daraus ergeben gesprochen werden kann, ist doch gänzlich ausgeschlossen. Und wenn Erinnerung. Aber täuschen wir uns nicht darüber, daß ein könnte, daß die Verlegten selber tatenlos beiseite stehen Kinder vorhanden sind, dürften diese in Deutschland  , das voll Stolz so gewaltiges Problem im voraus kaum ohne Fehler und und zuschauen, wie man hier und dort für sie sorgt. Die auf Frankreich   mit seiner allgemein üblichen Beschränkung der irrige Berechnungen zu lösen ist. Kriegsverlegten follen und wollen nicht nur Objekte, Rinderzahl zu bliden liebt, sich beschwert fühlen, wenn die Ge­Die Bünsche der Heimkehrenden sind sehr verschieden. sondern auch Subjekte der Kriegsverlegtenfürsorge und sie dadurch in höherem Grad geschädigt als durch unsere Nach­schwisterzahl um ein Haupt vermehrt würde? Und doch würden Die in Felde   stehenden Privatangestellten zum ihrer sonstigen Interessenvertretung sein. Schon heute besteht laßsteuer, wenn nicht gerade ihr Familienfinn es durchzusehen ge­Beispiel fürchten den Verlust langjähriger fester Stellungen in den Kreisen der Striegsbeschädigten der feste Wille, sich wußt hätte, daß etwa das Letztgeborene auf Pflichtteil gejezt werde. und haben durch ihre Organisationen deshalb eine gewisse gegen Verhältnisse zu wehren, wie sie zu unserer Schande Gewissen Härten kann man wie bei jeder anderen Normierung Unkündbarkeit ihrer vor dem Striege geschlossenen nach 1870 famen. Bei der großen Masse der Kriegsverletzten der Sätze begegnen. So durch Freilassen eines bestimmten mäßigen Dienstverträge beantragt. Den weniger an eine bestimmte dieses Krieges würde auch ein gemeinsames Handeln größere Grundbetrages bei jedem Nachlaß, durch Festjehung der Hälfte Stelle gebundenen Arbeiter trifft diese Sorge nicht so Aussicht auf Erfolg bieten. In welcher Form die Striegs- des Sages für einen noch höheren Letrag, durch Zahlungsaufschub und Ratenzahlung für den Fall, daß ein erheblicher Betrag sehr, ihm ist es um die Arbeitsgelegenheit über beschädigten ihre Interessen vertreten sollen, ob im Rahmen Vermögens nicht flüssig sondern in einem Betrieb festgelegt iſt uſre. haupt zu tun. Vor beiden Schichten gemeinsam aber er der bisherigen Organisationen oder durch engeren Zusammen. Auch die besondere Natur der Festsetzung in unserm Fall erlaubt hebt sich ein weiteres Problem, das aus der Besetzung ihrer schluß unter sich, das ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. Der Milderungen, zum Beispiel doppelte Anrechnung von Kindern unter Arbeitsplätze durch Frauenarbeit entstanden ist. Aller- Grundgedanke, daß die Kriegsbeschädigten selber mit der größten einem bestimmten Alter. Eine Berücksichtigung des Verwandt­dings steht zu erwarten, daß wenigstens ein großer Teil der Energie ihre Sache in die Hand nehmen müssen, sollte jeder schaftsgrades der vorhandenen Erben, soweit es sich nicht um Ehe­gatten und Kinder handelt, sowie der Höhe des dem einzelnen zu­Frauenarbeit mit der Rückkehr des Familienernährers aus mann in der Partei einleuchten. fallenden Grbteils erübrigt sich bei einer Nachlaßiteuer; sie ist Auf­dem Kriege von selbst verschwinden wird. gabe der Erbanfallsteuergesetzgebung, die hier den einzelnen Bundes Doch es gibt eine Schicht und sie ist keineswegs staaten vorbehalten gedacht wurde." klein die dem Tage der Heimkehr mit weit größeren Sorgen entgegensieht das sind die Kriegsbeschädigten und Kriegsinvaliden. Für sie persönlich ist wohl der

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Der Staat als Pflichterbe.

Von Leo Arons  .

Einkommen und Vermögenssteuer werden nach ein­Tag der Heimkehr schon dagewesen, heute bereits begegnet stimmigem Urteil aller Sachverständigen beim Wiederaufbau nan Laufenden von Heeresentlassenen Kriegsbeschädigten in unserer Wirtschaft nach dem Krieg eine hervorragende Rolle Livilen Stellungen. Aber gerade diese haben Grund, für den spielen müssen, sei es, daß man sich für diese Besteuerung auf Tag der allgemeinen Heimkehr dunkle Befürchtungen die Bundesstaaten beschränkt wie bisher oder daß man auch zu hegen, denn an diesem erwächst ihnen, den Verbrauchten dem Reich diese wichtigste Steuerquelle erschließt. Auf alle und Mindertauglichen, die Konkurrenz der Gesunden und Fälle scheint es angebracht, daß die Veranlagung durch das Starken. Heute macht es der allgemeine Mangel an Arbeits- ganze Reich von Reichsbehörden geschieht; selbst wenn das kräften den nicht allzu schwer Verletzten noch leicht, eine Reich auf Einkommen- und Vermögenssteuer verzichten Arbeitsstelle zu erlangen. Aber wie wird das später sein? müßte, wäre die Erhebung seitens der Bundesstaaten Ueber die voraussichtliche Zahl der Kriegsinvaliden bei auf Grund der Veranlagung durch das Reich zwed­Friedensschluß läßt sich heute noch nichts sagen. Aber sicher mäßig, wie bereits von vielen Seiten anerkannt ist. Als wird sie so erheblich sein, daß die Frage der Kriegsverlegten Beispiel für diese Einrichtung kann die Veranlagung zur nach diesem Kriege weniger denn je die Frage einzelner Un- Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer in Preußen durch den glücklicher bedeuten wird, denen etwa Wohltätigkeit und Staat dienen. Auf Grund dieser Veranlagung erheben die private Fürsorge helfen könnte, sondern sie wird eine Gemeinden die genannten Steuern, während der Staat davon Massenfrage im vollsten Sinne des Wortes sein. ausgeschlossen ist. Nirgends wie hier springt gleichzeitig die Pflicht des Wäre hiermit ein erster Schritt zu einer gleichmäßigeren Staates so deutlich in die Augen, sich der Verletzten und und gerechteren Veranlagung geschehen, so hat Invaliden anzunehmen. Alle diese haben sich für das Wohl der zweite, der hier vorgeschlagen werden soll, nicht nur eine der Gesamtheit aufgeopfert, und es ist nur billig, daß die stärkere Wirkung in der gleichen Richtung, er würde auch sonst Gesamtheit ihnen jetzt jede mögliche Hilfe und Entschädigung zur unbedingten Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse angedeihen läßt. Wenn wir den Staat hier als den Haupt- beitragen. Bisher ist für die Veranlagung Schweigepflicht verpflichteten hinstellen, so geschicht das allerdings nicht in der Beamten geboten. Unser Vorschlag geht dahin, in 3u­dem Sinne, wie jener aus Spartakusleuten bestehende Son- kunft die Rollen für die Vermögens- und Einkommensteuer fumvereinsvorstand in Bremen   es tat, der den geradezu zu veröffentlichen. Auch für ein derartiges Frauen seiner im Felde stehenden Angestellten und Arbeiter Vorgehen fehlt es nicht an Beispielen. So werden in einigen die bisher gezahlte Striegsunterstützung entzog mit Schweizer   Gemeinden die Steueranschläge für das kommende der Begründung, die Arbeiter hätten nicht die Aufgabe, für Jahr sogar durch den Druck veröffentlicht. Vor mir liegt die Opfer des Krieges zu sorgen. Wir sind vielmehr über- 3. B. der Jahresbericht des Gemeinderates über das Jahr zeugt, daß auch die Arbeiterschaft als Slaffe gern und 1901 für die Gemeinde Oberwil  ( Stanton Basel- Land). Er freudig helfen wird, was an ihr liegt, das Los ihrer enthält auf 11 Seiten das Gemeindeſteuerregister für 1902 unglücklichen Kameraden zu mildern und zu er mit folgenden Spalten: erstens die laufende Nummer von leichtern. 1-431, zweitens die ausführliche Bezeichnung des Steuer­Als eine solche Hilfe würden wir es beispielsweise auf- pflichtigen, beginnend mit den juristischen Personen, es fassen, wenn die gesunden Arbeiter bei der Besetzung ge- folgen die steuerpflichtigen Einwohner nach dem Alphabet ge­eigneter Arbeitsstellen ihren friegsverlegten Kame- ordnet, mit vollständigem Namen und Stand, endlich unter raden freiwillig eine Art Vorrang einräumten. Gewiß Nr. 431 ein zusammenfassender Posten: Auswärtige. Die die Kriegsbeschädigten haben ihre Rente und gerade die folgenden Spalten sind überschrieben: Vermögen, Erwerb organisierte Arbeiterschaft wird auf eine reichliche Be-( gleich Einkommen), Steuer. Die Vermögen bewegen sich messung und Gewährung ohne Engherzigkeit zwischen 0 und mehr als 200 000 Frank eines Privatmannes, drängen. Aber deshalb wird man die vielen Halb- und dessen Fabrik noch einmal mit dem Betrage von 130 000 Viertelinvaliden nicht gänzlich von der Arbeit ausschließen Frank aufgenommen ist, während das Einkommen mit 17 000 wollen. Sie selbst werden es nicht wünschen sind doch Frank dem Besizer allein zugeschrieben ist. Die Verhältnisse unzählige jüngere Leute darunter, denen ein jahrzehnte- der Gemeinde Oberwil   in jener Zeit waren mir wohl bekannt. langes Dahinleben ohne Tätigkeit eine qualvolle Vorstellung Die Beziehungen unter den Einwohnern waren trok politi­iſt und auch für die Allgemeinheit wäre es schädlich. scher Gegenfäße durchaus gute. Irgendeine Schädigung durch Ganz zu schweigen davon, daß von Halb- und Viertelrenten die Offenlegung der Vermögensverhältnisse war nirgends er­sichtlich. Ob die Drucklegung überall erforderlich ist, mag Aber andererseits besteht die Gefahr, daß diese Verletzten, dahingestellt bleiben. Jedenfalls müßten die Steuerlisten wenn sie sich zur Arbeit melden, entweder wegen ihrer ge- für einen bestimmten Kreis oder Bezirk zur Einsicht offen ringeren Verwendungsfähigkeit keine Stelle erhalten oder liegen, auch müßte jedem steuerpflichtigen Einwohner des aber infolge schlechter Bezahlung und Anrechnung ihrer Rente Bezirks Abschrift der Steuerliste auf seine Kosten erteilt auf den Lohn zu Lohnbrüdern werden. Hier könnte werden. ich habe das in der Soz. Feldpost" näher ausgeführt

niemand leben kann.

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Eine dritte Maßregel, die als eine Sicherstellung richtiger nur cin staatlicher Eingriff helfen, der die Arbeitgeber| Vermögensangaben oder wenigstens des Ausgleichs für

Gerade im Augenblick wird das Verständnis für diese Gründe leichter sein. Ueberaus zahlreiche Familien habent den allzu frühen Tod eines oder gar mehrerer Söhne zu be­trauern. Den Geschwistern oder, im Fall solche nicht vor­handen, Fernerſtehenden fallen infolgedessen beim Ableben der Eltern Erbeinkommen zu, die unter glücklicheren Ver­hältnissen gar nicht zu erwarten gewesen wären. Die hier vorgeschlagene Nachlaßsteuer erfaßt immer nur einen Teil dieses Zuwachses, der gewiß wegen seiner Ursache von den meisten bedauert wird, von dem aber zu steuern trotzdem oder gerade deswegen sittliche Pflicht bleibt.

Politische Uebersicht.

Wiederverleihung der Heeresfähigkeit.

ichen Ministers des Innern und des preußischen Kriegsministe Eine allgemeine Verfügung des Justizministers, des preußi­riums vom 25. Dezember 1916 ordnet eine Prüfung darüber an, welchen Personen, die infolge von Verurteilung zu Zuchthausstrafe oder Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte die Fähigkeit zum Dienste im deutschen Heer nicht besitzen, die Möglichkeit eines Wiedereintritts geboten werden kann.

In Betracht kommen nur kriegsverwendungsfähige Personen im pehrpflichtigen Alter, die abgesehen von der den Mangel der Heeresfähigkeit begründenden Verurteilung- feine oder nur verhältnismäßig geringe Strafen erlitten und in ihrem Verhalten während der Strafhaft oder nach der Strafentlassung das ernste Bestreben gezeigt haben, ihre Schuld durch gute Führung und ehrenhaften Lebenswandel zu fühnen. Grundsäßlich ausgeschlossen sind insbesondere Per­sonen, die zu einer zweiten oder ferneren Zuchthaus­oder Ehrenstrafe verurteilt worden sind oder die nach Art oder Umständen der von ihnen begangenen Straftat als gewerbs­oder gewohnheitsmäßige Uebeltäter erscheinen. Zur Berücksichti­gung sind vorzugsweise geeignet Verurteilungen wegen Straftaten, die sich als eine Aufwallung der Leidenschaft oder als eine durch sonstige Umstände verursachte einmalige Verwira rung kennzeichnen.

Bedarf es neben der Wiederverleihung der Heeresfähigkeit oder der bürgerlichen Ehrenrechte auch einer Beurlaubung aus der Straf­haft, so kann die Erwirkung eines Gnadenerweises erst dann in Aussicht genommen werden, wenn der Verurteilte bereits einen erheblichen Teil seiner Strafe verbüßt hat.

Handelt es sich um Personen, welche die Heeresfähigkeit dauernd verloren haben(§ 31 RStrGB.,§§ 31, 32, 42 Abs. 1 MiStrGB.) und zugleich unter der Wirkung des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte stehen, so kommt Wiederverleihung der Heeresfähigkeit nur in Verbindung mit einer Wiederverleihung auch der bürgerlichen Ehrenrechte in Frage.

Es sind nur solche Personen vorzuschlagen, die sich freis willig um die Zulassung zum Heeresdienst bewerben. Den für geeignet gehaltenen Personen ist Gelegenheit zu geben, ihren Wunsch vorzubringen.

Von zuständiger Seite wird uns noch einiges über die Ur­sachen der Verfügung mitgeteilt. Danach befinden sich unter den Seeresunfähigen nicht wenige, die es mit brennender Scham, ja