crrichten.
jeboch babon abhängig gemacht, baß der Gesamtbetrag ber ant nicht 1 punkt steht, daß in den Fällen, wo die Staffen Stigelb gewähren, in das Handelsregister eingetragene Kaufleute zu gewährenden und wo ihre Sagung nicht ausdrücklich bei Mehrgeburten die GeKredite die Summe von 10 Millionen Morf nicht überwährung höheren Stillgeldes ausschließen, Stillgeld für jedes der Ter Baumarkt und das Hilfsdienstgesch. steige, und daß solche Kredite nur an Kaufleute gewährt würden, geborenen Kinder zu zahlen ist. Für manche Zweige der Industrie, des Handels und auch für von wenigstens 4000 Mark gehabt hätten und auch die nachweislich vor Kriegsbeginn ein Einkommen die Landwirtschaft erweist sich der Krieg als ein Gewinnspender.ast nadi allgemein kaufmännischen Grundsäßen kreditErgänzung des Knappschafts - Kriegsgesetzes. Die Kriegsindustrie schüttet reichlich höhere Dividenden aus als Seit Kriegsbeginn hat der preußische Landtag bereits zwei Ge früher. Dieser Segen setzt sich zum Teil auch in Bautätigkeit um. würdig feien. Mit den erwähnten drei Organisationen sei ferner fete auf dem Gebiete des Knappschaftswesens verabschiedet. Das Biele Fabriken erweitern ihre Anlagen, errichten Neubauten, wobei eine Verständigung dahin erzielt worden, daß die Auflösung der erste, das sogenannte Knappschafts - Kriegsgefez vom 26. März 1915 schon oft eine Vorarbeit für die Umstellung der Erzeugung in die Ariegskreditbank, spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Knappschaftsvereine an diese während des Krieges, schreibt die Anregelt die Aufrechterhaltung der Ansprüche der Mitglieder der Friedensarbeit geleistet wird. Eine Reihe von Unternehmungen Krieges in Aussicht genommen werde. Nach diesen 5 Jahren fall rechnung der in Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Diensten verDer nengegründeten Gesellschaften in den Industriegebieten das Unternehmen in Liquidation treten. Neue Kredite dürfen brachten Zeit sowie der auf die Entlassung aus diesen Diensten Ind int großen Städten läßt weiter Verwaltungs Lagerräume bauen, und während der Zeit der Liquidation nicht mehr gewährt werden. Es folgenden zwei Monate auf die Wartezeit und auf das Dienstalter Die cbenfalls erhöhte Bautätigkeit fordern. Auch viele Großhandelsfirmen, besonders ers jei jedoch zulässig, soweit es im Interesse einer ruhigen Abwidelung vor, untersagt die Anrechnung der Militärpensionen, die aus int den Städten Rheinland-Westfalens hatten mit dem Neubau erforderlich erscheint, bereits eingeräumte Kredite über Anlaß des gegentvärtigen Krieges gezahlt werden, auf die Invalidenbon Geschäftshäusern verschiedener Art begonnen. Endlich nahmen die den Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit pensionen der Knappschaftsvereine und dehnt die Geltungsdauer aller Wiederaufbauarbeiten in Ostpreußen mehr Arbeitskräfte aus dem hinaus weiter zu gewähren. Die Anträge wurden einstimmig Zeit aus, in der Knappschaftsmitglieder zu einer Uebung vor der dieser Bestimmungen nicht nur auf den Krieg, sondern auch auf die Baugewerbe in Anspruch. zunächst vorwiegend in den Städten, genehmigt, ebenso die damit im Zusammenhang stehenden Mobilmachung einberufen waren, aber nicht mehr zur Arbeit zurückwährend man auf dem Lande, wo die verfügbaren Arbeitskräfte Sagungsänderungen. Der Geschäftsgang des Inftituts ist auch fehren fonnten, sondern im Anschluß daran Kriegs-, Sanitäte fitr landwirtschaftliche Tätigkeit gebraucht wurden, sich damit weiter sehr ruhig geblieben. Von den der Bank zur Verfügung oder ähnliche Dienste verrichtet haben. begnügte, zunächst die unumgänglich notwendigen Bauwerke zu stehenden Mitteln, nämlich des eingezahlten Kapitals von 4 575 000 vollständigt das Knavvichaftsfriegsgesetz dabin, daß nicht nur Das zweite Gesez vers Der Baumarkt, der vor Kriegsbeginn sehr stark daniederlag. ausgeliehen worden. Mark und der Reserven von 95 000 Mt., seien nur 4 075 000 t. die Anrechnung von Militärpensionen auf Invalidenpensionen der fing an, sich in der Kriegszeit neu zu beleben. Berichte der ArbeitsEs scheint sehr fraglich, ob der Höchst Knappschaftsvereine, sondern auch die von Militärhinterbliebenennachweise aus verschiedenen Landesteilen liefern hierfür ausreichende betrag der zu gewährenden Kredite nicht zu niedrig be- geldern, die aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges gezahlt werden, Belege. Vielfach fonnte dem großen, durch Erweiterungsbauten in messen ist. auf die Pensionen der Witwen und die Beihilfen zur Erziehung der der Industrie verursachten Bedarf an Maurern, Bauhilfsarbeitern, Die Löwenbrauerei ft. Gef. in Berlin erzielte Striege verschollenen Mitglieder und trifft endlich Bestimmungen über Kinder untersagt ist. Es regelt weiter die Angelegenheiten der im Bautischlern, Dachdeckern und Klempnern nicht entsprochen werden. ein Roberträgnis von 1856 095 f.( 1914/15: 1993 381), die Wahlperioden der Knappschaftsältesten und der Vorstandsmit Ein starkes Nachlassen des Angebotes von Bauarbeitern war er wovon 1792 764 M.( 1939 854) aus dem Verkauf von Bier und glieder der Knappschaftsvereine während des Krieges. fennbar. Während im Juni 1915 noch auf 100 offene Stellen 110 Nebenprodukten stammten. Im Geschäftsbericht bemerkt die VerArbeitsuchende kamen, meldeten sich im gleichen Monat des Jahres waltung, daß sie durch Anlauf ausländischen Malzes nappschaftsfriegsgejeze feitens des Vorstandes des Verbandes der Nachdem bereis während der Beratung des Landtages über die 1916 nur 71; im August 1916 lamen auf 100 offene Stellen nur und lebernahme von Kontingenten ihre Malzbezüge fatholischen Arbeitervereine wesentliche Erweiterungen verlangt waren, noch 52 Arbeitsuchende. Der Umstand, daß im Baugewerbe verhältnismäßig mehr Be- erhöhen konnte, wodurch sie in der Lage war, den Bedarf ihrer die zum Teil auch berücksichtigt worden sind, hat sich der Verband schäftigte sich in dienstpflichtigon Jahresklassen befinden als in vielen Kundschaft zu decken und die beträchtlichen Heereslieferungen zu wandt, worin u. a. eine Bestimmung dahin verlangt wird, daß die einnunmehr mit einer neuen Gingabe an das Abgeordnetenhaus geanderen Berufen, deren Arbeiterschaft einen größeren Streis von bewältigen. Trotzdem ist der Abjah hinter dem des Vorjahres berufenen Bergleute während der Zeit ihrer militärischen DienstLehrlingen, Jugendlichen, älteren Leuten und weiblichen Arbeits- ziemlich erheblich zurüdgeblieben, was durch die Verminderung der leistungen auch wirklich Mitglieder der Pensionskassen bleiben und fräften umfaßt, erklärt es, daß diesem Gewerbe durch die Ein- Steuerausgaben von 689 303. auf 426 222 M., in denen bei der daß auch den Hinterbliebenen solcher im Kriege gefallener oder berufungen ein größerer Teil des Arbeiterstammes entzogen wird Gesellschaft die Brausteuern enthalten sind, bestätigt wird. Die im Kriegsdienst verstorbener Knappschaftsmitglieder, die vor Aus als anderen Berufen. Die Kriegführung verlangt aber auch eine Abschreibungen werden von 548 618 2. auf 632 592 M. erhöht. bruch des Krieges zum Militärdienst eingezogen wurden und intensive Tätigkeit hinter der Front. Es wurden viel Neu- und Um- Gesteigert wurden die Abschreibungen auf Maschinen und Appa- feine Anerkennungsgebühren bezahlten, die Hinterbliebenenbezüge bauten erforderlich. Um diese ausführen zu können und die baugewerblichen Arbeitskräfte hierfür frei zu bekommen, wurde von den rate von 88 660 M. auf 158 203 M. sowie auf Wirtschafts- und gewährt werden. Nach eingehenden Beratungen hat die Handelsstellvertretenden Generalfommandos die öffentliche wie die private Riederlageneinrichtungen von 64 256 M. auf 146 754 M. Die Icht- Ertvägung zu überteifen und die Regierung gleichzeitig zu ersuchen, und Gewerbekommission beschlossen, die Petition der Regierung zur Bautätigkeit verboten. erwähnte Abschreibung wird von der Berwaltung damit erklärt, tunlichst und zwar baldmöglichst dem Abgeordnetenhause cine DentJest unter der Herrschaft des Hilfsdienstgesezes wird von einem daß eine große Anzahl der Abnehmer des Unternehmens infolge schrift über die mit den Knappschaftsfriegsgesehen und in deren Baumarkt laum noch die Rede sein können. Für alle Arbeitsfräfte der langen Dauer des Krieges in seinen Geschäften geschädigt sei. Ergänzung mit der Durchführung der Petition voraussichtlich verim Baugewerbe dürfte sich während dieser Zeit Berwendung finden. Die Abschreibungen auf Außenstände wurden dagegen von 160 000 bundene finanzielle Belastung der Knappschaftspensionskassen vorAnders wird sich die Lage des Baumarktes nach dem Kriege ge- Marf auf 98 812 M. verringert. Es verbleibt ein Ueberschuß zulegen. stalten. Die gleichen Ursachen, die den Mangel an Arbeitern hervor von 137 418 9.( 117 638), aus dem eine fünfprozentige Dividende gerufen, nämlich der Krieg und die Einberufungen, werden mit Beendigung des Krieges zum Nachteil der Bauarbeiter gezahlt wird. Die Beamten erhalten eine Tantieme von 16 230 M. schlagen. Der Andrang von Arbeitskräften auf den Bau-( 11 600), ferner werden einem Unterstützungsfonds 15 000 m.( 0) marft wird besonders stürmisch werden. Um den dadurch ein zugewiesen und 46 188 M.( 46 038) auf neue Rechnung vorgetragen. getretenen üblen Folgen entgegenzutreten, ist bereits Fürsorge Die Börse war am Donnerstag auf die Reutermeldung abgegetroffen, daß die mit Beendigung des Krieges zurüdströmenden schwächt, daß die Verbandsmächte in ihrer Antwort an Wilson in Arbeitskräfte ordnungsgemäß für die Friedensarbeit übergeleitet genauerer Faffung die einzigen Präliminarien angeben werden, werden sollen. Dazu ist die Mitwirkung der Gewerkschaftsorgani unter denen die Alliierten bereit sind zu unterhandeln". Auch fationen sehr vonnöten, und das Organ des Verbandes der Zimmerer hat der Reichsbcntausweis zur Zurüdhaltung gemahnt. fordert daher schon jetzt seine Mitglieder aut, in anbetracht dieses Umstandes der Organisation die Treue zu bewahren, damit würden die Zimmerer nicht allein ihre eigenen Interessen schügen und wahren, sondern auch die Interessen ihrer unter den Waffen stehenden Kameraden, nämlich geordnete und geregelte, und vor allem möglichst günstige Arbeitsbedingungen sich sichern.
,, Kriegsbuden" in der Tabakindustric.
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Eine Einschränkung der Herstellung von Zigarren, Kau- und Rauchtabat, sowie Schnupftabat ist amtlich verfügt. Gerade zur Zeit, als dieie amtliche Anordnung erlassen wird, veröffentlicht das Verbandsorgan des Zabalarbeiterverbandes eine Zuschrift, in der darauf hingewiesen wird, wie durch eine gewisse Schundfabrikation, die sich während des Krieges etabliert hat, eine' Unmasie Tabat der Bolkswirtschaft verloren geht. Von Grossisten oder Händlern find während der Kriegszeit Fabriken" errichtet worden, die offenbar das Gepräge des Hastigen und Provisorischen tragen und die in strupelloser Weise nur unter dem Gesichtswinfel produ zieren, um recht viel zu verdienen. Ein Etikett Hindenburg " oder Ludendorff " genügt, um ihrer minderwertigen Ware Absatz zu berfchaffen. Die in diesen Kriegsbuden hergestellten Waren sind vielfach ungenießbar und daher ohne jeden Gebrauchswert. Dazu fommt, daß die sanitären Zustände in diesen Betriebsstätten alles zu wünschen übrig lassen, von der Beachtung der Bundesratsberordnungen gar nicht zu reden. Auch mit den Arbeitslöhnen wird es wohl sehr hapern. Die Militärbehörden, die jetzt auch für die Tabalindustrie viel Aufträge vergeben, sollten sich daher diese Kriegs buden einmal etwas näher ansehen.
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Arbeiterausschüsse und Kriegshilfsdienst.
Der Bergarbeiter- Zeitung" entnehmen wir:
In Bahern wie im Königreich Sachsen sind bisher die Wahlen Der Arbeiterausschüsse in einer Weise vorgenommen worden, die den Bestimmungen des neuen Kriegshilfsdienstgesetzes widersprechen. In Sachsen sind daher auf den meisten Werken die Gelben am Ruder, die aber das Vertrauen der Mehrzahl der Belegschaften nicht bejizen, auch sind Ausschüsse von den Werkbefizern ernannt worden. Aehnlich steht es in Bayern . Um diesen unhaltbaren Zustand zu beseitigen, und um den Bergleuten eine ordentliche und arbeitsfähige Bertretung ihrer Interessen zu sichern, hat der Bergarbeiterverband Eingaben an die zuständigen Ministerien in Bayern und Sachsen gerichtet. Welches Ergebnis diese Eingaben haben werden, darüber werden wir noch berichten."
Siegharts Schwanengesang.
Dr. Sieghart hat bei seiner Verabschiedung vom Verwaltungsrat der Bodenkreditanstalt in ausgezeichneter Weise die von ihm erfolgreich angewandten Methoden des modernen Finanzmannes auf die fürzeste Formel gebracht:
urteilen."
Soziales.
Doppeltes Stillgeld.
Arbeitsmarkt im Monat November.
Geschäftstätigkeit kurz vor Weihnachten zurückzuführen sein wird, Jm Monat November zeigte sich, was wohl auf die erhöhte Arbeitermangel in Berlin . Auf 100 offene Stellen entfielen nur 82 Arbeitsuchende gegen 101 im Vorjahre und 85 im Monat Dftober. Bei den Frauen war namentlich Nachfrage nach Schwere arbeiterinnen. In den Krankenkassen Berlins stiegen die Mitgliederzahlen der Frauen im November um rund 11 000, während sich dle der Männer um 4000 verringerten.
In der dritten Dezemberwoche war das Bild ein anderes. Bei 234 Berliner Krankenkassen, nahm die Zahl der versicherten Arbeiter um 2479 zu, während die der Arbeiterinnen um 452 fant. Von den 1 192 045 versicherungspflichtigen Mitgliedern, die diese Kassen am 23. Dezember 1916 hatten, waren 475 079 Arbeiter und 716 966 Arbeiterinnen.
Gerichtszeitung.
Ein Taubstummer auf der Anklagebank.
Der
„ Mit Stolz dürfen alle Organe der Bodenkreditanstalt und ihres Konzerns darauf hinweisen, daß sie stets ihre patriotische Pflicht erfüllt haben, wo es galt, staatliche oder gemeinwirtschaftliche Zwede und Interessen zu fördern. Sieghaft geblieben ist vor allem der bis in die jüngste Zeit vielumstrittene, von mir den Genossen Dr. Karl Liebknecht zum erstenmal vor dem Kriegs, Am Abend des 27. Juni 1916, an dem Tage, an dem gegen während meiner Amtswirksamkeit festgehaltene Grundgedanke gericht verhandelt wurde, fanden befanntlich in verschiedenen Stadtunferer finanziellen Organisation, der Gedante der finan ziellen Bereinigung der technischen Kräfte, teilen Demonstrationsansammlungen statt. Gegen 10 Uhr abends die Verknüpfung der Produktionsbetriebe mit passierte der 20 jährige taub stumme Schuhmachergefelle den Zirkulationsmittelpunkten des Kapitals, Stephan Göbel die Alte Schönhauser Straße An der Ede der eine Verknüpfung, die es möglich macht, alleinienstraße waren aus Anlaß der erwähnten Demonstration jeweils freigewordenen Mittel fofort auf weiter gehen konnte. mehrere tausend Menschen versammelt, so daß Göbel nicht einen Punkt zu werfen, auf den es ankommt, Saugmann Weiß forderte ihn hier Betriebe aus dem Boden zu stampfen, dort nicht Folge zu leisten, verstand auch die Aufforderung nicht. Der zum Weitergehen auf. Göbel vermochte dieser Aufforderung bestehende Betriebe dem stärksten Bedarf ge- Schumann schlug darauf den Taubstummen mit dem Säbel über mäß zu erweitern. Spätere Jahre werden darüber richtig den Kopf. fo daß er an der Stirn heftig blutete. Wiederholt zum Dr. Sieghart hat das Pulver der modernen Finanztechnit Schußmannes, so daß diefer, wie Weitergehen aufgefordert, flammerte sich G. an den Arm des nicht erfunden, aber mit wahrhaft glänzendem Erfolge ange- an der Ausübung seines Amtes behindert" war. Er führte deshalb er als Zeuge aussagte, wandt. Sein stolzes Befenntnis zu seinen Werken ist die den jungen Mann, dessen Gebrechen er zu spät wahrnahm, zur beste Antwort an die Efel, die den toten Löwen mit ihrem Bolizeiwache. Göbel wurde auf einige Wochen in Schuh Fußtritt beehren. haft genommen und hatte sich Mittwoch vor der dritten Straffammer des Landgerichts Berlin I wegen Teilnahme an einer Zusammenrottung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und unbefugten Waffentragens zu verantworten. Er erklärte durch den Mund der gerichtlichen Dolmetscherin für Taubstummen- Geberdenfprache, er fei weder Sozialdemokrat, noch wisse er, wer Liebknecht ist. Die Frage, ob bei Mehrgeburten erhöhtes Stillgeld au ge- er in eine Demonstrationsmenge geraten sei. Er habe auch feine Ahnung Dabon gehabt, daß währen ist, spielt noch immer eine Rolle und die Krankenkassen rung des Saugmanns vermochte er wegen der Menschenmenge Der Aufforde stehen fast durchgängig auf dem Standpunkt, daß Mehrgeburten die nicht Folge zu leisten, und er habe, nachdem ihn der SchußErhöhung des Stillgeldes nicht im Gefolge zu haben brauchten. Es ist das ein Frrtum. Das Reichsversicherungsamt hat in der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Gerichtsassessor Dr. Golz, ließ die mamt geschlagen, sich nur dessen Rummer ansehen wollen. Entscheidung: IIa. K. 223/15 sich ganz eindeutig dafür ausge- Antlage wegen der Zusammenrottung fallen und beantragte wegen sprochen, daß sich das Stillgeld nach der Zahl der geborenen der beiden anderen Bergehen zehn Tage Gefängnis. Kinder zu richten habe. Der Ber Es ist das zwar geschehen in einer teidiger Rechtsanwalt Dr. Cogmann plädierte für Freisprechung, da Streitfache, die auf Grund der Verordnungen über die Wochenhilfe dem Angeklagten offenbar, wenn er cine strafbare Handlung bes während des Krieges enstanden war, aber die Entscheidung hat gangen haben sollte, das Bewußtsein der Strafbarkeit gefehlt habe. darüber hinausgehend sich ganz allgemein zu der Frage des doppelten Stillgeldes geäußert. Sie hat ausdrücklich Bezug ge- Gründen auf Freisprechung. Der Gerichtshof erkannte aus den vom Verteidiger angeführten nommen auf die Reichsversicherungsordnung, und zwar auf die BeDie am Donnerstag abgehaltene außerordentliche General gründung des Entwurfs zu§ 213, in der gesagt wird. daß die versammlung der Kriegstreditbank für Groß- Berlin Strantenfassen, die sich in günstiger Vermögenslage befinden, sich in einem gewerblichen Betriebemit Berkehr mit Kriegsgefangenen. Frau V. in Hagen arbeitete hatte sich mit einem Antrage auf Ausdehnung des Wir- auf dem wichtigen Gebiet der Säuglingsfürforge in zwedmäßiger sammen in demfelben Raum. einem Kriegsgefangenen zu Der Wachtposten beobachtete durch fungstreises der Gesellschaft auf nicht in das Weife betätigen sollen. In der Säuglingsfürforge fet aber die ein Loch, daß sich Frau V. von dem Kriegsgefangenen umarmen Handelsregister eingetragene Kaufleute zu be- edentſprechende und ausreichende Ernährung des Säuglings von und füfen ließ, nachdem sie ihn zu sich herangewinft hatte. Auch faffen. Ferner war über einen Antrag auf Begrenzung der durch geeignete Ernährungsweise in den Stand setzen, den Säug- beiterin auf ein intimeres Verhältnis. Die Straflammer in Hagen besonderer Wichtigkeit. Das Stillgeld insbesondere soll die Mutter sonst deutete das Verhalten des Gefangenen gegenüber der ArDauer der Gesellschaft auf 5 Jahre nach Kriegsbeendi- ling selbst zu stillen, da die Muttermilch anerkanntermaßen die beste verurteilte Frau V. auf Grund des§9b des Belagerungsgesetzes gung zu beschließen. Der Vorsitzende der Diskonto- Gesellschaft, Dr. Ernährung für den Säugling ist. Bei Mehrlingsgeburten werde zu einer Gefängnisstrafe von 6 23ochen. Es wurde eine Arthur Salomon, erklärte, der Handelsminister habe das Ersuchen zur Erzeugung einer möglichst großen Milchmenge eine besonders Webertretung der Anordnung des Kommandierenden Generals des gestellt, auch für die Kreditgewährung nach dem reichhaltige und zweckentsprechende Ernährung der Mutter er 7. Armeekorps angenommen, welche jeden schriftlichen oder mündKriege ausreichende Vorsorge zu treffen, und zwar auch für forderlich fein. Wenn sie trotzdem nicht ausreiche, werde die lichen, unmittelbaren oder mittelbaren Verkehr mit Striegsgefangenen nicht ins Handelsregister eingetragene Kauf- 3uführung einer ergänzenden anderweiten guten Säuglings- berbietet, soweit er nicht ausdrüdlich zugelassen wird. Die Verurteilie Leute, die nach Beendigung des Krieges heimkehrten und zur ernährung notwendig werden. Es entspräche daher dem Wesen und legte Revision beim Kammergericht ein und ihr Vertreter Wiederaufnahme ihrer Geschäfte einer Kreditgewährung bedürften. Sed der Säuglingsfürsorge, daß in solchen Fällen das Stillgeld machte folger des geltend: Ein solcher Fall, wie hier, werde nicht entsprechend der Anzahl der Säuglinge erhöht werde. Demgegen durch die Berordnung getroffen. Seit Monaten hätten die AnDer Handelsminister habe auch den genossenschaftlichen Organi - über fönne auch der Wortlaut des§ 200 der RVD., wonach die geklagte und der Gefangene in dem Betriebsraum Hand in Hand fationen entsprechende Anregungen gegeben. Die leßtgenannten Sagung ein Stillgeld bis zur Höhe des halben Krankengeldes zu gearbeitet. Für das Zusammenarbeiten habe die Genehmigung vorOrganisationen fämen für Handwerker usw. in Betracht. Die billigen fönne, nicht ausschlaggebend in Betracht kommen. Es laffe gelegen. Somit fönne nicht davon die Rede sein, daß die Angefagte Kriegskreditbank Groß- Berlin habe bisher Kredite nur an Fir- sich auch nicht entgegenhalten, daß bei doppelter Gewährung des nicht berechtigt gewesen wäre, mit dem Kriegsgefangenen zu vermen, das heißt solche Kaufleute, die in das Handelsregister ein- Stillgeldes eine zu starke Belastung der Krankenkassen eintrete, fehren. Ein mündlicher mittelbarer und unmittelbarer Verkehr fei getragen jind, gewährt; um die Kreditgewährung auch auf nicht in denn abgesehen von der verhältnismäßigen Seltenheit der Zwillings - hier gestattet geweien. Das Kammergericht verwarf jedoch die das Handelsregister eingetragene Kaufleute eintragen zu können, geburten haben es die Krankenkassen in der Hand, da es sich um Revision der Angeklagten mit der Begründung: Die Anordnung des sei es notwendig, im Statut das Wort„ Firmen" durch„ k auf eine Mehrleiſtung handele, durch eine ausdrückliche Bestimmung in Kommandierenden Generals bringe zum Ausdrud, daß jeglicher, Ieute" zu ersezen. Die Berliner Handelskammer, die Potsdamer geburten auszuschließen. der Saßung die Gewährung des doppelten Stillgeldes bei Zwillings nicht ur Sache gehöriger Verkehr zwischen Handelstammer und die Aeltesten der Kaufmannschaft hätten sich Privatpersonen und Seriegsgefangenen Diese Ausführungen lönnen gar leinen Zweifel daran auffommen boten sei. Dagegen habe sich die Angeklagte gröblich vergangen. mit dieser Aenderung einverstanden erklärt, ihre Zustimmung lassen, daß das Reichsversicherungsamt grundsäglich auf dem Stand Sie sei darum mit Recht bestraft worden. Verantw. Redalt.: Herm. Müller, Tempelhof . Inferatenteil verantw. Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Borwärts Buchor. u. Berlagsanst. Paul Singer& Co., Berlin SW, Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsbl,
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