Gewerkschaftliches.
Von der gewerkschaftlichen Internationale.
1. Ist die C. G. 2.( Confédératione general du travail) prinzipiell für Aufrechterhaltung der gewerkschaftlichen internationalen Beziehungen mi Einschluß der Zentralmächte? 2. Ist die C. G. 2. gewillt, eine internationale Konferenz des I. G. B.( nternationalen Gewerkschaftbundes) zu besuchen, Denn diese in einem neutralen Lande stattfindet?
3. Ist die Konföderation, wenn sie eine solche Konferenz be schickt, gewillt, sich den gefaßten Beschlüssen zu unterziehen, auch wenn sie damit nicht durchweg einverstanden ist?
des früher erzielten Lohnes verbienet dürfe. Durch eine Aenderung beiagen, daß foweit Arbeit vorhanden und solche im Bezirk des be der Mode fei aber eine bessere Befchäftigung zu erwarten. treffenden Bekleidungsamts notwendig ist, befchäftigungelofen Die Ansicht der Einsender trifft jedoch nach unferen Infor- Betrieben oder Arbeitern diese Arbeit zuzuweisen ist, und daß zunächst
mationen nicht ganz zu. Gegen die im Frühjahr aufgetretene Stoff- diefen Betrieben und Arbeitern in dem betreffenden Bezirk und erst An den Weihnachtstagen hielt der französische Gewerk- jedoch läßt sich in einem Gewerbe, das der Mode unterworfen ist, amtes Wohnenden Arbeit gegeben werden soll. Es ist daher den verschwendung wurden von den Behörden Maßnahmen ergriffen, dann außerhalb des Bezirks des betreffenden Bekleidungsschaftsbund( Confédératione general du travail) in Paris eine eine generelle Vorschrift nicht durchführen. Es ist jedoch erreicht Interessenten zu empfehlen, sich wegen der Zuweifung von Arbeit Landeskonferenz ab, auf der sich der Schweizerische Gewerf worden, daß die Mode der weiten Röde mit Falten befeitigt wurde. an die zuständige Innung oder Handwerkskammer zu wenden, 10schaftsbund durch den Genossen Ryser- Biel vertreten ließ. Auch in anderer Weise ist verfucht worden, auf einen spariamen fern sie es nicht vorziehen, Mitglied einer Bertgenossenschaft zu Zhnt wurde der Auftrag erteilt, vom französischen Gewerf-| Stoffverbrauch zu dringen. Schon bei den Beratungen darüber. werden. schaftsbund Auskunft über dessen Stellungnahme zum Inter - wieviel Stoff zu einem Rosfilm notwendig ist, haben sich die be- Es wird dann darauf hingewiesen, daß nach Bekanntwerden nationalen Gewerkschaftsbund zu verlangen, wobei es sich um wegen der Bezugscheine für den Einkauf von Stoffen nur allgemeine wonach fünftig die Arbeit zunächst im Bezirk dieses Amts verteilt teiligten Gewerbetreibenden nicht einigen fönnen, so daß man auch der Mitteilung des Kriegsbekleidungsamits des III. Armeekorps, folgende Einzelfragen handelt: Richtlinien aufstellen fonnte. Es ist erwünscht, daß im Intereffe werden soll, Unternehmer, die früber von Berlin nach Spandau bejjerer Arbeitsgelegenheit eine weitere Griparnis von Stoffen er- lieferten, einfach nach Spandau gezogen feien. Allein in acht Lagen folgt. Lange Mäntel werden jedoch vorzugsweise aus Stoffen her- hätte man in Spandan zehn neue Werkstätten eröffnet. Die eigentgestellt, die der Bezugscheimpflicht nicht unterliegen. Eme Eriparnis an liche Wohnung der Unternehmer jei in Berlin und in Spandau Wollstoffen hätte durch die allgemeine Bezugscheimpflicht erzielt werden habe er nur eine Stube, to gearbeitet wird. Es ist uns auch befönnen. Durch die Freigabe des Einkaufs von Kleidern über einer be- tannt, daß derartige Umzüge" stattgefunden haben. stimmten Preislage war es weiten Kreisen der Bevölkerung ermöglicht, Bekleidungsgegenstände in beliebiger Menge zu faufen. Hier hätte stimmung, daß die Bekleidungsämter zunäuft ihren eigenen Bezirk In diesem Vorgehen dürfte allerdings eine Umgehung der Bes jedenfalls bei rechtzeitigem Eingreifen eine wesentliche Stoffersparnis versorgen follen, au erblicken fein. Dem können jedoch die Innungen erzielt werden können. 4. Ist die C. 6. T. bereit, für den Fall, daß sie eine Stonund Werkgenossenschaften entgegentreten, wenn fie es fich angelegen ferenz auch in einem neutralen Lande nicht besuchen könnte, diefer Verordnung vom 4. April 1916 nur 10 des früber erräfte mit Arbeit zu versorgen. Die Ansicht, daß der Schneider nach den Bestimmungen der sein lassen, die in ihrem Bezirk vorhandenen Betriebe und ArbeitsKonferenz ihre Anträge über das Weiterbestehen, die Ausgestal- ielten 2ohnes verdienen dürfe, ist irrig. Die tung und die nächsten Aufgaben des J. G. B., den Siz des betreffende Bestimmung ist allerdings unklar und läßt die MöglichDeutsches Reich. Getretariates usw. zur Behandlung zu unterbreiten? feit zu, ihr diese Auslegung zu geben. Diesen Sinn foll die Be5. Ist die C. G. T. bereit, für den Fall, daß der Sitz des stimmung jedoch nicht haben. Die Verordnung an fich foll über- Landarbeiterverband hat mit dem 1. Januar stattgefunden. BeEine Bereinigung des christlichen Gärtnerverbandes mit dem 3. G. B. nach der Schweiz oder nach einem anderen neutralen baupt keine Verdienstbeschränkung, sondern eine Stofferfvarnis be- ftimmend für den Zuianunenihluß soll die allgemeine gewerkschaftZande verlegt würde, ihr nach den Beschlüssen von Leeds errich- atveden. Wenn dem Arbeiter für das gleiche Stüd ein höherer liche Entwicklung, die zur Zentralisation dränge, fein; feriter die tetes Korrespondenzbureau fofort aufzuheben und ihre Verpflich Arbeitslohn als früher gezahlt wird, so will die Verordnung den Kriegseinwirkungen, die zur Konzentration der Kräfte besonders der tungen gegenüber dem J. G. B. in vollem Umfange zu erfüllen? höheren Verdienst nicht verhindern, sondern er foll im Vergleich zu fleineren Berufsgruppen zwinge. Dazu bemerkt die Gewertsch. Rundschau": früher nicht mehr Arbeit liefern. Vertretern des Schneiderverbandes ist auf dem Bolizeipräsidium erklärt worden, daß es erwünscht sei, tvenn die Arbeiterschaft höhere Löhne erziele. Gs famn hiernach ein höherer Lohn gezahlt werden, jedoch soll die Arbeitsmenge beschränkt bleiben. Dagegen ist selbstverständlich zu fordern, daß den Anregungen nach Stoffersparnis in weitestem Maße Gehör geschenkt wird, da durch eine bessere Beschäftigung und eine Aufbesserung der Löhne die Lage im Schneidergewerbe günstiger gestaltet werden fanit.
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Bautet die Antwort auf diese Fragen prinzipiell bejahend, so ist das Weiterbestehen des J. G. B. gesichert. Die Neutralen werden gewisse Opfer, die ihnen vielleicht zugemutet werden, übernehmen, um die Arbeitsmöglichkeit einer einheitlichen Zeitung zu garantieren. Die bisherige Zeitung des J. G. B. dürfte weits blickend geing fein, einer Lösung, die der Stimmung in den Ententeländern Rechnung trägt, zuzustimmen.
Nur dann wird die Diskussion der Anträge von Leeds zum Friedensprogramm für die Arbeiter der kriegführenden Länder wie für die Neutralen praktische Bedeutung haben."
Ausland.
Das Streifgesch der amerikanischen Eisenbahner. New York , 6. Januar. Der Kongreß erörtert das Eisenbahngefeg. Wilson besteht auf einen Vorschlag, der die Streits der Eisenbahnangestellten ohne vorherige Kündigung für ungesetzlich erklärt.
Aus Industrie und Handel.
Weitere Klagén gehen dahin, daß Schneiderbetriebe von den Bekleidungsämtern nicht genügend be Wie bereits berichtet, hat sich die Pariser Konferenz für sich bei Striegsausbruch Unternehmer, die mit dem Schneidergewerbe nachmittags 4 Uhr, in Berlin ( Hotel Esplanade) eine Gesamttagung, ichäftigt find. So wird insbesondere darauf hingewiesen, daß des Deutschen Großhandels veranstaltet am Mittwoch, den 10. d. M., Gesamttagung des Deutschen Großhandels. Der Zentralverband die Verlegung des J. G. B. in ein neutrales Land und gar nichts zu tun hatten, Aufträge verschafften und große Betriebe in der Dr. Dernburg, Staatssekretär a. D., über„ Der Groß unter dieser Boraussetzung für die Beteiligung an einem unterhielten, wogegen Schneiderbetriebe feine Arbeit erhielten. internationalen Gewerkschaftskongreß erklärt, handel und die deutsche Wirtschaftsorganisation nach dem Kriege" ibenn Die Es wird auf eine Mitteilung des Kriegsbekleidungsamts des und Reichstagsabg. Steinath über Sicherung ver deutschen Ausdeutschen und schweizerischjen. Gewerkschaften damit ein III. Armeeforps hingewiesen, wonach die Arbeit fünftig in dem Be- landsforderungen" sprechen. verstanden sind. Es bleibt nun deren Stellungnahme abzu- zirk des III. Armeekorps bleiben solle und daß mit Rüdficht hierauf eine bessere Beschäftigung erwartet worden sei. Dies set jedoch wurde Sonnabend um ein Jahr, und zwar vom 1. Juli 1917 Berlängerung des Stahlwerksverbandes. Der Stahlwerksverband nicht eingetroffen, da auch jetzt diefe Betriebe ohne Beschäftigung bis zum 1. Juli 1918, provisorisch verlängert. bleiben. Bitten mit eigenen Schneiderbetrieben hätten feine Ar
tvarten.
Arbeitsmangel und Entlohnung im Schneidergewerbe.
beit erhalten und sich daher an den Vaterländischen Frauen- Bon der Handelskammer. In ihrer Vollversammlung von verein wenden müssen, von dem sie ein geringes Quantum Arbeit 5. Januar 1917 hat die Handelskammer zu Berlin die Herren Franz Der infolge der Stofftnappheit eingetretene Arbeitsmangel gibt bekamen. Wir haben in unserem Blatt ständig über die Verhand- von Mendelssohn, M. d. N., Berlin , zum Bräsidenten, Geheimen zu den verschiedensten Vorschlägen Anlaß, die an uns gelangen, um lungen der Berliner Schlichtungskommission für das Schneider Kommerzieurat Louis Ravené , Berlin , zum I. Vizepräsidenten und fie der Deffentlichkeit zu unterbreiten und dahin zu wirken, daß gewerbe berichtet und dazu beigetragen, daß die ungefunden Bu- Geh. Kommerzienrat Wilhelm Kepetty, Berlin , zum II. Bizepräsi durch behördliche Maßnahmen einer Stoffverschwendungstände bekannt wurden, um sie zu beseitigen. Nach unseren In- denten für das Jahr 1917 wiedergewählt. entgegengetreten wird. So wird darauf hingewiesen, daß in der formationen wird die Arbeit von den Bekleidungsämtern nunmehr Russisch - italienische Handelsbesprechungen. Das„ Allgemeen Damenschneiderei, insbesondere in der Konfektion, Stoffverschwen an Berbände, Handwerks- und Handelskammern, Innungen und Handelsblad" vernimmt aus Petersburg : Die tussisch- italieniche Dung getrieben werde. Es würden gegenwärtig jtatt furzer Jacken Wohlfahrtsvereine vergeben. Die Innungen haben vielfach Berk- Handelskammer wird mit der italienischen Mission, welche diefer Mäntel gemacht und dadurch ein Zustand herbeigeführt, der eine genoffenichaften gegründet, um ihre Mitglieder mit Arbeit zu ver- Sage in Petersburg erivartet wird, die Frage des Zufammenfünstliche Arbeitsbeschränkung bedeute. forgen. Bewerbungen bei den Bekleidungsämtern sollen durch die wirkens verschiedener russischer Handels- und Industriegeiellichaften Im Zusammenhang hiermit wird darauf hingewiesen, daß die Handwerkskammern oder Handelskammern erfolgen. Da die Be- beiprechen. Als wichtigste Fragen werden die der Ausfuhr von Generalfommandos versucht hätten, Abhilfe zu schaffen, ohne daß tleidungsämter ihre Läger gefüllt haben, so sind sie gegenwärtig Betroleum, Holz und Getreide nach dem Kriege, des Handels zur tatsächlich etwas erreicht worden fei. Es wird dann geklagt, daß nicht mehr in der Lage, große Aufträge herauszugeben, Auch die See awischen Italien und Rußland und die Regelung der Handelsmach der Verordnung vom 4. april 1916 die Arbeiterschaft nur 10 Mitteilung, die vom Bekleidungsamt in Spandau erfolgte, foll nur frebite zwischen beiden Sändern angefeßen.
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