Einzelbild herunterladen
 

Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich .

Parlamentarisches.

Kriegsgewinnsteuer ausgenommen werden und berufen sich auf die scheinigung des Arbeitgebers erfekt. Gin ohne den Abkehrschein unleugbaren erhöhten Gefahren der Seefischerei. In der oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausschusses abgegangener organisierten Arbeiterschaft ist begreiflicherweise die Sympathie mit Arbeiter kann von jedem Arbeitgeber in Beschäftigung genommen diesem Streit nicht groß und er findet nur bei den Anarchisten und werden, wenn mehr wie zwei Wochen vergangen sind. Weigert fich Die Differenzen im Holzgewerbe Rheinland- Westfalens. Syndikalisten Fürsprecher. Es ist in der Tat fein proletarisches der Arbeitgeber, ein Zeugnis auszustellen, wie es der Beschäftigte Klasseninteresse, daß sich Proletarier sehr rasch in Nach der von den Gewerkschaftsleitungen den Unternehmern verwandeln. Bourgeois auf Grund der anderen oben erwähnten Geseze fordern kann, so übermittelten Kündigung der Tarifverträge versuchen die Unternehmer sind die sonst hierfür zuständigen Gerichte anzurufen, also in der es, sowohl der breiten Deffentlichkeit wie auch den eigenen Mit­Regel das Gewerbegericht oder Kaufmannsgericht, im übrigen das gliedern und den Behörden gegenüber, den wahren Sachverhalt Amtsgericht. Behält der Unternehmer die Invalidenkarte zurüd, so ist die Polizeibehörde anzurufen. Diese nimmt nach§ 1425 zu verdrehen. Sie stellen die Sache so dar, als ob in allen materiellen Fragen eine Einigung mit den Arbeitervertretern in Reichsversicherungsordnung dem Unternehmer die Karte ab und Der Wohnungsgesetzausschuß des Abgeordnetenhauses hat weiter händigt sie dem Berechtigten aus. Hat der Beschäftigte durch das den voraufgegangenen Verhandlungen erfolgt sei. Diese offen die Artikel 4 und 5 des Entwurfs, die von der örtlichen Wohnungs- widerrechtliche Zurückbehalten des Arbeitszeugnisses und der In­fundige unwahrheit, die auch in einem Schreiben der Unternehmer aufsicht und von den gemeinsamen Vorschriften für die Wohnungs- validenkarte nachweislichen Schaden, so muß ihn nach wie vor der an das Reichsamt des Innern wiederholt wird, haben die Arbeiter ordnungen und die Wohnungsaufsicht handeln, ohne wesentliche Unternehmer ersetzen. vertreter sofort mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Zugleich Aenderungen angenommen. erklärten die Arbeitervertreter ihre Bereitwilligkeit, an einer vo dem Herrn Ministerialdirektor Dr. Caspar in das Reichsamt des Innern einberufenen Verhandlung teilzunehmen, in der sich weiter Gelegenheit bieten würde, die Haltung der Unternehmer in dieser Angelegenheit in das rechte Licht zu rücken. Diese unter behörd licher Leitung vorgesehene Versammlung sollte am 17. Januar statt­finden. Doch die Unternehmer teilten schriftlich mit, daß sie die Teilnahme an diesen Verhandlungen ablehnten.

Aus Industrie und Handel.

Guter Grund zur Unzufriedenheit. Wie berechtigt die Gründe der Zuderindustriellen nach einer fräftigen Preiserhöhung für Rohzucker find, dessen Zentnerpreise auf 26 Mt., nicht, wie wir gestern irrtümlich meldeten, auf 10 Met. , erhöht werden soll, zeigt ein Blick auf die Abschlüsse der achtzehn wichtigsten Zuderfabriken, deren Aktienkapital 67,81 Millionen Mart beträgt:

.

Reingewinn

10,78 Mill. Mark 22,32 18,10

"

Durchschnitts­dividende 15,9 Proz. 32,9 26,7

"

" 1

In einer am 21. Januar in Essen abgehaltenen gemeinsamen Konferenz der in Betracht kommenden Zahlstellenvertreter, die vom Holzarbeiterverband, vom Zentralverband hriftlicher Holzarbeiter und vom Gewerkverein der Holzarbeiter( H.-D.) einberufen und zahl­reich beschickt war, wurde zu der Situation Stellung ge= nommen. Es tam dort die einmütige Ansicht zum Ausdruck, daß ihre Vertreter in den bisher stattgefundenen Verhand­lungen den Unternehmern schon viel zu weitgehende Stonzessionen 1913/14 1914/15 hätten, gemacht insbesondere in der bon den Unter­nehmern gewünschten Form von Wochenzulagen, während im ganzen 1915/16 übrigen Holzgetverbe Stundenzulagen bezw. Erhöhungen der Stundenlöhne zugestanden sind. Darin sei für die Arbeiter des famten Mehrgewinne, da sehr große Abschreibungen und Rück­Diefe erstaunliche Gewinnsteigerung erschöpft aber nicht die ge­dortigen Bezirks eine Verschlechterung zu erblicken, da hier sehr viele Ueberstunden geleistet werden müßten, für die bei der Wochen- ftellungen vorgenommen wurden. Die Gewinnziffern find 1915/16 zulage überhaupt feine Teuerungszuschläge Platz griffen. Dieses etwas kleiner als 1914/15, aber übertreffen die des Friedens noch so bon den Arbeitervertretern gemachte Zugeständnis an den grund- sehr, daß ein Verlangen nach höheren Preisen nicht anders als fäßlichen" Standpunkt der Unternehmer wurde von der Konferenz fühn genannt zu werden verdient. einmütig abgelehnt und als nichtig erklärt.

Unternehmer.

Die von dem Rheinisch- Westfälischen Tischler- Innungsverband und dem Westdeutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe ber­breitete Behauptung, daß über die Höhe der Teuerungszulagen und die Lohnerhöhungen mit den Arbeitervertretern eine Einigung auf der Grundlage des letzten Angebots der Unternehmer erzielt worden sei, hielt die Konferenz für einen absichtlichen Täuschungsversuch der Nachdem im rheinisch- westfälischen Bezirk die den Holzarbeitern im ganzen Reich zugebilligten Verbesserungen ihrer Löhne, ebenso auch der vom Reichsamt des Innern gemachte Versuch einer güt­lichen Verständigung abgelehnt worden war, erklärte sich die Ston­ferenz mit der von den Gewerkschaftsleitungen ausgesprochenen Kündigung der Tarifverträge durchaus einverstanden. Daß nun­mehr erst recht und mit allem erforderlichen Nachdruck an den ur­sprünglich aufgestellten Forderungen festgehalten wird und diese überall zur Durchführung gebracht werden, war der einstimmige Wille der gesamten Teilnehmer.

Beschlossen wurde, an der Erhöhung der Stundenlöhne nicht unter 20 f. und 15 Pf. für Jugendliche unter 18 Jahren und Frauen festzuhalten.

Die mit dem Arbeitgeber- Schußverband für das Holagewerbe vereinbarten Zuschläge für Afford- und Montagearbeiter sind eben falls restlos durchzuführen.

Auch bezüglich des Schußes für die Kriegsbeschädigten stellte die Konferenz die alten Forderungen wieder her, wonach diese Ar­beiter Anspruch auf die Wiedereinstellung in ihrem alten Betriebe haben und ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Rente nach ihrer tat­sächlichen Leistung zu entlohnen sind.

Die Konferenz war sich in jeder Hinsicht darüber einig, daß nur ein Abkommen mit den Unternehmern möglich ist, das den Ar­beitern die gleichen Verbesserungen ihrer Arbeitslöhne bringt, wie fie im ganzen übrigen Holzgewerbe bereits seit Monaten bezahlt werden. Ebenso müssen sie darauf bestehen, daß die vertraglichen Sicherungen gegen spätere Verschlechterungen gerade in diesem Falle besonders flar und präzise festgelegt werden.

Ausland.

Generalstreit in Barcelona .

Bern , 24. Januar. In Barceloną hat, wie Petit Parisien" meldet, eine Versammlung stattgefunden, in der die Vertreter von 300 Syndikaten den Generalstreit beschlossen haben.

Holländische Streiks.

Aus Amsterdam schreibt man uns: Holland hat jetzt drei Streite, die ihren Schauplay in dem für dieses Land so wichtigen Element, dem Wasser haben. Alle drei haben charakteristische Züge, die wir so tnapp wie möglich wiedergeben wollen. Ein Streit der Seeleute in Rotterdam hat sich an einen Streik der Schiffsoffiziere und Maschinisten angeschlossen. Er hängt mit der Abänderung des Schiffsrequifitionsgefeßes zusammen, die der Re­gierung das Recht geben soll, für die im nationalen Interesse not­wendigen Seetransporte Schiffe mit der Mannschaft zu requirieren. Der syndikalistische Seemannsverband widerfekt sich nicht nur diesem, für eine einzelne Arbeiterfategorie vorgesehenen vaterländischen Hilfsdienst, sondern stellt auch unverhältnismäßig bemessene Lohnforderungen. Die sozialdemokratische, dem modernen" Verband angehörende Gewerkschaft lehnt den Streit a b, einerseits aus Solidarität mit der unter der Lebens­mittelteuerung leidenden Arbeiterklasse, andererseits weil sie den bestehenden Stollektivvertrag nicht brechen will. Der Gegenfat zwischen beiden Organisationen hat eine äußerst scharfe Form an­genommen, da die moderne" Gewerkschaft für die Schiffe Mann­schaften zur Verfügung stellt.

17

-

"

Vom Impfgeset.

Das Kind des Herrn Freese war nicht geimpft worden und es war auch eine Bestrafung deswegen eingetreten. Dann erließ die städtische Polizeiverwaltung von Köln an F. eine Verfügung ge-, mäß§ 4 des Jmpfgesezes, wodurch er aufgefordert wurde, das Oberpräsidenten hatte keinen Erfolg. Darauf flagte&. beim Ober­Kind binnen 14 Tagen impfen zu lassen. Eine Beschwerde beim verwaltungsgericht. Er bestritt, daß durch das Impfgesetz ein Impfawang eingeführt worden sei. Außerdem legte er ein ärzt­liches Attest vor.

Verfügung außer Kraft und führte aus: Das Oberverwaltungsgericht fette die polizeiliche

Der Ginwand des Klägers, daß ein Jmpfzwang nicht gegeben fei, wäre allerdings zu verwerfen. Für Kinder sei durch das Impfgesetz ein Impfzwang eingeführt, wie sich aus der Ent­stehungsgeschichte des Gesezes ergebe. Aber die polizeiliche Ver­fügung sei aus einem andern Grunde aufzuheben. Die Verfügung jei im August ergangen. Bis zum Frühjahr vorher war aber Monate später die Impfung noch nicht verlangt werden können. nach einem ärztlichen Attest wegen Gesundheitsgefahr die Impfung nicht möglich. Nach dem§ 2 des Impfgefeßes hätte darum wenige § 2 Abja 1 des Impfgesetes bestimme: Ein Impfpflichtiger, welcher nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist binnen Jahres­frist nach Aufhören des diese Gefahr begründenden Zustandes der Impfung zu unterziehen." Das Oberverwaltungsgericht lege die Bestimmung so aus: Werde für einen Impfpflichtigen ärztlich be­. Der Kampf gegen den Warenumsatzstempel. scheinigt, daß aus Gesundheitsgründen die Impfung bis zu einem umsatzstempel nicht mehr abrunden, sondern entsprechend der Vornahme der Impfung erst verlangt werden bis zum Ablauf Das Elektrizitätswerk Südwest teilt mit, daß es den Waren- bestimmten Zeitpunkt zurückgestellt werden müsse, dann könne die Jahreslieferung anrechnen werde. Dagegen will es von einem des diesem Zeitpunkt folgenden Jahres. Hier sei völligen Verzicht auf den Warenumsazstempel nichts wissen, weil die Impfung durch die polizeiliche Verfügung aber für einen Zeit­das Warenumfassteuergeset gestatte, auf Lieferung aus Verträgen, puntt verlangt worden, der mitten in dies Jahr hineinfiel. Daher die vor dem 1. Oktober. 1916 abgeschloffen sind, die Warenumfah- rechtfertige sich die Aufhebung der Verfügung. steuer abzuwälzen. Neue Verträge geht das Elektrizitätswerk aber nur ein, wenn sich der Stromabnehmer zur Zahlung des Umsatz­stempels bereit erklärt. Auch diese Uebung ist anfechtbar, weil das Wert sich an die in den Konzessionsverträgen festgelegten Preise halten muß.

Gerichtszeitung.

Die Kriegsverdienste des Darmhändlers.

zum

den Betrieb der Kohlen vieler Braunkohlenwerke gesichert hat, soll verdiener lieferte eine Verhandlung. die vor der 4. Kammer des Der Kohlenhändler Ignas Petschet aus Aussig , der sich bereits Einen interessanten Einblick in die Geschäfte gewisser Kriegs wieder einen solchen Abschluß mit dem Braunkohlenwerk Leonhard Berliner Kaufmannsgerichts stattfand. Der beklagte Kauf­A.-G. in Zipsendorf beabsichtigen und zur Bedingung die Kündigung mann Potliger, der mit Därmen für Würstchen handelt, hatte des Meuselwißer Braunkohlensyndikats machen. Die deutschen im Jahre 1905 mit dem Kläger Rewy einen bis Händler und Unternehmer bieten alles auf, um die Bildung eines Jahre 1920 laufenden Anstellungsvertrag geschlossen, nach bem berbündeten Desterreich, zu hintertreiben. Das Intereffe des 40 Broz. am Reingewinn beteiligt fein sollte. Bis zu 1500 M. im Privathandelsmonopols durch einen Ausländer, und sei es auch aus welchem R. fein Gehalt erhalten, dagegen aber mit Staates wird aber erst durch den Mißbrauch der Monopolgewalt be- Monat durfte er vom Reingewinn abheben, der Rest müßte stehen rührt, vielleicht auch schon durch die Möglichkeit eines solchen Miß- bleiben und wurde mit 6 Proz. verzinst. Der Beklagte hatte sich brauches, aber eine vorbeugende Abwehr muß sich sowohl gegen den ferner vorherige Auflösung des Vertrages unter bestimmten Voraus­inländischen wie gegen den ausländischen Monopolisten richten. jegungen vorbehalten, während der Kläger bei Vermeidung einer Eine typische Kriegsbilanz. Der Verein chemischer Fa- Konventionalstrafe von 25000 M. zum Ausharren briten in Beib, der wie bereits erwähnt, dank einer Lücke in bis Ende 1920 berpflichtet war. Von diesem Vertrage sucht nun den Bundesratsverordnungen beim Verkauf von Fettsäure einen. Ioszukommen, weil ihm im vergangenen Jahre nur ein Anteil Sondergewinn von 50 000 bis 60.000 cr. für den Waggon gemacht hat, hat seinen Reingewinn von 296 655 auf 1436 116 Mr. erhöhen tönnen. Der tatsächliche Gewinn ist aber noch viel höher, weil sich aus der Bilanz die Neubildung von besonderen Fonds in der Gesamthöhe von 1,77 Millionen Mark ergibt, die in der Gewinn­und Verlustrechnung nicht erscheinen und nicht als Gewinn ausge­wiesen sind.

bindung der Würstchenfabrikation verblieben sei. am Steingewinn in Höhe von 800 m. infolge der Inter­

Bei einem

solchen minimalen Einkommen sei er, so führte der Kläger aus, nicht in der Lage, mit seiner Familie zu leben. R. flagt darum auf Feststellung, daß seine zum 1. April d. J. erfolgte Kündigung händler ein, S. tönne ihn nicht jetzt, da mal ein mageres Jahr zu Recht erfolgt sei. Hiergegen wendet aber der beklagte Darm eingetreten sei, im Stiche lassen, nachdem er vorher die Der Sieg der Charlottenburger Wasserwerke gegen die Ge- zehn fetten Jahre genoffen habe. Wie sich die strittige Steuersumme. Die Gemeinde hat sich für 1916 von der aus meinde Zehlendorf bezieht sich nur auf die für das Jahr 1915 Verdienste des Klägers in dieſen Jahren gestalteten, geht einer Aufstellung hervor, die Regierung die Erhebung eines höheren Gewerbesteuerbetrages als reicht wird. vom Beklagten über­Danach bewegen fich die auf St. entfallenden 185 Prozent des staatlichen Gewerbesteuersolls ausgebeten, und wird Gewinnanteile in den Jahren 1905-1911 zwischen 17 und 29 000 m. so die Charlottenburger Wasserwerke in rechtlich einwandfreier Form im Jahre, um in den Jahren 1912 und 13 auf 44,000 beziehungs­steuerlich treffen. weise 40,000. emporzuschnellen. Auch dieser gewiß ansehnliche Gewinnanteil ichwillt aber bezeichnenderweise im ersten Striegs Banten waren im Ganzen im Jahre 1916 größer als 1915. Die 66,000 m. an! Kriegsprofite der englischen Banken. Die Profite der englischen i ahr auf 51,000 m. und im zweiten Kriegsjahr auf Dividenden blieben auf gleicher Höhe Entsprechend dem höheren Gewinnanteil öffentlichte Tabelle, die 14 Banten umfaßt, zeigt Dividenden von beiden ersten Kriegsjahren ein Reinverdienst eine von der Truth" ver- des Beklagten ergibt sich für diesen allein aus den 10 bis 19 Broz. aber es wurden zum Teil viel größere Ab- von weit über einer Achtel Million. schreibungen vorgenommen.

-

Soziales.

Was ist der Abkehrschein?

Der Bor sigende legte darum auch dem Beklagten nahe, den Kläger auf gütlichem Wege gegen Zahlung einer mäßigen Abstandssumme vom Vertrage zu entbinden. Wenn auch R. in früheren Jahren gut verdient habe, so sei doch zu bedenken, daß auch P. zum großen Teil durch die Tüchtigkeit des Klägers ein reicher Mann geworden, sei. Der Darmhändler lehnte aber jeden Vergleich ab.

Das Kaufmannsgericht entschied im Sinne des Klägers, indem Nach§ 9 des Hilfsdienstgesetzes darf niemand einen Hilfs- es die erfolgte Kündigung als zu Recht bestehend ansah. Es könne, dienstpflichtigen in Arbeit nehmen, der bei einem Betrieb, der für so heißt es in der Begründung, einem Angestellten nicht zugemutet Bwede der Kriegführung oder der Volksversorgung Bedeutung hat, werden, ein ganzes Jahr ohne jedes Gehalt zu arbeiten. beschäftigt ist oder in den letzten zwei Wochen beschäftigt war, so- menschlicher Boraussicht werde noch eine lange Zeit vergehen, ohne Nach fern der Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines leßten daß der Kläger darauf rechnen fönne, aus der Anstellung Rugen zu Arbeitgebers darüber beibringt, daß er die Beschäftigung mit dessen ziehen. Wenn er auch früher große Gewinne hatte, so braucht Zustimmung aufgegeben hat. Für diese Bescheinigung hat fich die er deshalb nicht später unentgeltlich für den Chef zu arbeiten. Bezirken einiger Armeekorps, in denen seither ähnliche Einrich­Bezeichnung Abkehrschein" eingebürgert und zwar weil in den tungen schon bestanden( z. B. in Berlin ), die Bescheinigung diesen Namen amtlich besaß.

Jugendveranstaltungen.

Märkische Spielvereinigung. Sonntag, 28. Januar.

A. Lichtenberg- Wilmersdorf I. OberspreeJahn- Luckenwalde I. Rudenwalde II- Qudenwalde III.

Schiedsrichter Weißensee.

Blaz Friedrichsfelde, Walderfeestr. 49. Oberschöneweide . Weißensee. Neinidendorf- ft. Belten. Ludenwalde. Luckenwalde I. Neuenhagen Distb. Neukölln.

Der zweite Streit betrifft hauptsächlich fleine Unter nehmer, nämlich die Schiffer, die die in den Häfen an­kommenden Ladungen auf den Stanälen nach den verschiedenen Ge­genden des Landes führen. Nach Kriegsausbruch ist, um bei dem Die Unternehmer faffen die angeführte Bestimmung des Hilfs­ausbrechenden Arbeitsmangel feine Schmugtonfurrenz zwischen den dienstgeseßes so auf, daß sie das Recht hätten, einem Hilfsdienst­Schiffern eintreten zu lassen, in Amsterdam ein Abkommen zwischen pflichtigen die Herausgabe aller Legitimationspapiere zu ver­ den in Betracht kommenden Parteien, den Expediteuren, Verfrachtern weigern. Das ist natürlich ein Irrtum. Wie unzweifelhaft aus und Schiffern getroffen worden, das die Schiffer nach der Reihe den Bestimmungen des Hilfsdienstgesezes hervorgeht, ist der Ab- B. Fichte 16- Moabit . mit Arbeit versorgte. Die Erpediteure haben nun dieses Verhältnis tehrschein eine besondere, von den anderen Legitimationspapieren auflösen wollen und die Schiffer traten in Streif. Go tam es, daß getrennte Bescheinigung, die lediglich nur die Angaben enthält, daß C. Neuenhagen- Fichte 7. 14 000 Tonnen für Amsterdam bestimmten Getreides nicht verladen der Arbeiter die Beschäftigung mit Zustimmung des Arbeitgebers Am Montag, 29. Januar, findet die Bertretersizung im Restaurant des werden konnten. Es kam dieser Tage zu merkwürdigen Zwischen- aufgegeben hat. Der Unternehmer ist daher auf keinen Fall Holzarbeiter- Verbandes, Rungestraße 30, Ede Am Köllnischen Park, um fällen, besonders als die Expediteure von Rotterdam her unter berechtigt, die Ausfertigung eines Zeugnisses zu verweigern, 8 Uhr statt. Bolizerschuh ein Schiff nach Amsterdam schleppen lassen wollten. wie es in§ 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches ,§§ 113 und 127 der Lödnik, Alt- Buchhorst, Kleiner Ball, Fangschleuse. Treffpunkt 8 Uhr Rat­Neukölln- Brik- Buckow. Sonntag, 28. Januar: Partie nach Erfner, Der" Blockadebruch" gelang, aber am nächsten Tage tourde der Gewerbeordnung und§§ 73 und 80 des Handelsgeseßbuches vor- haus, Ece Erfstraße. 1,20 M. Fahrgeld. Kahn von den Schiffern wieder zurückgeschleppt. Auch in der gesehen ist. Dieses Zeugnis muß mindestens über Art und Dauer Provinz, z. B. in Groningen , haben sich die Schiffer der Bewegung der Beschäftigung Auskunft geben. Der Beschäftigte kann aber angeschlossen, die die Ernährungsschwierigkeiten in Holland fehr auch verlangen, daß in dem Zeugnis Angaben über seine Führung und Aufnahmetag von 3-6 Uhr in den Restaurants Gerichtstr. 12/18 Allgemeine Familiensterbekaffe. verstärkt. Genosse Bliegen, als Amsterdamer Stadtschöffe für und seine Leistungen gemacht werden. Wird dies nicht verlangt, und Budower Str. 14. Handelsangelegenheiten, bemüht sich, den Amsterdamer Konflikt so darf der Unternehmer auch darüber nichts angeben. Ebenso- Arbetter Samariterbund. Kolonne Groß- Berlin. Ges burch eine kommunale Regelung beizulegen. Bleiben die Er wenig darf der Unternehmer die Herausgabe der Invalidenkarte neralversammlung Sonntag, 28. Januar, nachmittags pediteure bei ihrer Beigerung, kann die Situation sehr ernst verweigern. Die Reichsversicherungsordnung enthält die ausdrück- 4 Uhr, Köpenicker Str. 62. Bericht des Vorstandes, und Vorstandswahl. Die Schiffer find zumeist calvinistische Starrköpfe, die liche Bestimmung in§ 1425, daß niemand eine Quittungskarte Berschiedenes. sich durch keine Gewaltanwendung einschüchtern lassen würden. wider den Willen des Inhabers zurückbehalten darf. Alle Dienst- Allgemeine Kranken und Sterbefasse der Metallarbetter Der dritte Ausstand ist sicherlich ein Unifum. Die Streifenden bestimmungen sind durch das Hilfsdienstgeset nicht aufgehoben 27. Januar, 8% Uhr, bei Boche. Baumschulenstr. 67, Mitglieder- Vers ( B. G. Hamburg .). Filiale Baumschulen weg. Sonnabend, find nämlich Arbeiter, die Kriegsgewinne machen und worden. teine Kriegsgewinnsteuer zahlen wollen! Es jammlung, Weigert sich der Arbeitgeber, den vom Hilfsdienstpflichtigen handelt sich um die Fischer von Ijmuiden , die jetzt in der Tat eine verlangten Abkehrschein auszustellen, so steht diesem die Beschwerde Zeit üppiger Profperität durchmachen. Betrugen ihre Wochenlöhne an den Ausschuß zu, der für den Bezirk jedes Bezirkskommandos ebedem 15 und 20 Gulden, so beträgt das Wochen e infommen gebildet worden ist. Erkennt der Ausschuß nach Untersuchung des jetzt 120, 150, ja selbst 200 l, und damit läßt sich auch bei den Falles an, daß ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, jegigen teneren Zeiten leben. Diese Fischer wollen nun von der so stellt er eine Bescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Be- L

werden.

Sonntag, 28. Januar: 3ahl­

verantwortlich für Politik: Hermann Müller , Tempelhof ; für den übrigen Teil d. Blattes. Alfred Scholz, Neutöln; für Inferate: Th. Glocke, Berlin , Drud u. Berlag: Borwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co.

Berlin SW.

Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.