Gewerksihastliches. verlin und Umgegend. Aus dem Kricgsausschuh für die Metallbetriebe Grotz-Berlins . Der Werkzeugma-iicr P.. der als Scblosser einer Eisenbahn� werlstalt zugeiviesen ist, wüni'ckt seinen Abkehrschein, weil ihm der Lohn von 07 Pfennig inklusive oller Aulagen zu gering ist. Der Verlreter deS Betriebes erklärte, dost die Werkstatt auf Grund der Lohnorduung nickt mehr zahlen könne. Da P. ober bei einem Per« dienst von S7 Pfennig pro Stunde viel zu gering bezahlt wird, wird ihm ein Ablehrschem erteilt. Bon der Firma Gebr. S. erscheint der bis jetzt als HilfZ. arbeiter beichäitigte Zimmerer. F. und will einen Kriegsschein wegen zu wenig Lohn. Da F. als Zimmerer be chäfligt werden soll, steht ihm nach Ansicht des KriegSauSsckusies ein höherer Verdienst zu. und zwar 1.45 M. pro Stunde. Die Firma sagt zu, dies zu zahlen. Da F. aber auch erklärt, wegen Krankheit die Arbeit nicht leisten zu können, wird ihm aufgegeben, hierüber ein ärztliches Attest bei- Zubringen. Bom Flugzeugbetriev in G. verlangen eine Anzahl-Klempner Abkehrscheine, weil sie als in Berlin wohnhaft mit dem Verdienst, den sie in G. erhalten, nicht auskonureen können. Sie müssen auster- gewöhnlich viel Fahrgeld ausgeben, und wenn sie in G. wohnen. hätten sie zwei Hausholte zu führen, was no» teurer wird. ES wird verabredet, da bei der Firma in G. ein Tarifvertrag besteht, die Angelegenheit für den Gesamlbetrieb zu regeln, wobei dann die Lerhälmisie für alle, die unier den angeführten Schwierigkeiten arbeilen, berücksichtigt werden sollen. Drei Werkzeugdreher der Firma O. in Weihensee verlangten den Kriegsschein, weil ihre Forderung auf Erhöhung ihres Lohn« satzeS von 1,75 auf 2.25 M. abgelehnt worden ist. ES handelt sich in diesem Fall um überaus tüchtige Arbeiter, die in anderen Be» trieben«inen höheren Lohn jetzt schon beziehen. Die Firma erklärte sich bereit, den drei Arbeitern sofort eine Zulage von 10 Pf. pro Stunde zu geben, nach 14 Tagen weitere tll Pf. und nach 4 Wochen nochmals 5 Pf., so daß in 4 Wochen der Stundenlohn 2 M. beträgt. Sollte auf dieser Grundlage eine Verständigung im Betrieb nicht erfolgen, erhallen die Arbeiter den Kriegsschein. Der Revolverdreher N. der Firma E. u. G. in Treptow der- langt seinen Kriegsschein, weil sein bisheriger Verdienst durch V«r- sctzung an eine andere Maschine geringer geworden ist. ES wird vereinbart, dah N. für die Dauer einer Woche einen bestimmten Garantielohn von 1,80 M. pro Stunde erhält. Der Rundfchleifcr I. von der Firma Sch. in Wildau klagt über geringen Berdieust, der bei 54stiindiger Arbeitszeit nur 85 bis 87 M. Beträgt. Die Firma erklärt sich bereit, für die Zeit des An« lernens an der Maschine dem Arbeiter soviel Zuschlag zu be- zahlen, und zwar aus die Dauer von sechs Wochen, dah er für jede Stunde 1 M. verdient. Die Dreher und Schlosser der Finna A. in Reinickendorf haben den KriegSauSschuh nach§ 13 deS HilsSdienstgeietzeS als Schlichtungsstelle ongeruien. Die Arbeiter, die bisher einen Ber- dienst von 2 M. pro Stunde hatten, haben Forderungen gestellt auf Erhöhung ihres Verdienstes um 15 Proz. Die Firma hat jedoch nur 5 Pf. pro Stunde bewilligt. Da- mit waren die Arbeiter nicht einverstanden und haben deshalb den ÄriegSauSickust als Schlichtungsstelle angerufen. Nach eingehen- der Verhandlung und insbesondere nach erfolgter Feststellung, daß es sich in diesem Fall um auherordentlich tüchtige Arbeiter handelt. die auch in anderen Betrieben, wenn sie dort arbeiten würden, einen höheren Verdienst erzielen könnten, wird die strittige Frage zur er- neuten Verhandlung an den Betrieb zurückverwiesen. Insbesondere soll geprüst werden, ob. wie die Firma behauptet, die Akkordpreise so- gestellt find, daß die Arbeitet ohne weitere Zuschläge der Firma mehr verdienen können._____ Die Brauerei- und Mühlenarbeitrr birlien am Sonntag ihre Generalversammlung ab, in der H o d a p den Bericht vom Geschäfts« fahr 1S1K gab. Er besprach besonders die Bewegung für die Teuerungszulage. Eine neue Erhöhung der Teuerungszulage und zwar um wöchenilich 2,50 Mark Hai der Verein der Brauereien im Januar gewährt. Tie Erhöhung tritt mit der am 26. Ja- nuor beginnenden Lohnwoche in Kraft und wird zum ersten Male am 2. Februar ausgezahlt. Etwaige Exlrazulagen, die neben den generellen Zulagen hier oder da bestehen, werden eingerechnet. Exlrazulagen, die keine Teuerungszulagen sind, fallen aber nach der
Meinung der VerBanfcsreistnrg nicht unter die einzurechnenden Exlrazulagen. In den Fällen, in denen der Versuch gemacht werden tollte, solche besonderen Zulagen, die austerhalb der Grenzen von Teuerungszulagen liegen, in Abzug zu bringen, haben sich die Kollegen unverzüglich on die Ortsverwaltung zu wenden.— Ferner hat der Verein der Brauereien die volle Teuerungszulage auch für Krankheitsfälle, soweit gemäst Z 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Lohn fortgezahlr wird, und für NrlaubSsälle zu- gestanden. Für die Frauen in Brauereien wurde die Teuerungs- zulage auf 4 M. erhöht. Durch Verhandlungen mit einem Vertreter der VereinSbrauereicn wurde festgestellt, dast das Abkommen über die Wiedereinstellung der Kriegsteilnehmer nach Kriegsende auch auf diefenigen Kollegen Anwendung finde, die eventuell auf Grund des Hilssdienstgesctzes auS den Brauereien herausgenommen werden; sie können auf spätere Wiedereinstellung rechnen. Wer aber frei- willig aus der Brauerei abgebe, um sich dem Zivildienst zu widmen, falle nicht unter daS Abkommen. — Mit Bestall auf- genommen wurde die Mitteilung, dah die GenofsenichafiSbrauerei Friedrichshagen für ihre gesamten Arbeiter auch für die in der Niederlage Stralau die Teuerungszulage insgesamt auf 20 Mark wöchentlich festgesetzt hat. Durch einen AuSschust ist der Versuch gemacht worden, den Kollegen in den Brauereien etwas mit Nahrungsmitteln nachzu- helfen. Die Erivbrungen waren nicht sehr ermutigend. Für die Mühlen war im Jahre 1S16 Hochkonjunktur, unter deren Ausnutzung eZ den M ii h l e n a r b e i t e rn gelang, eine Teuerungszulage' bis zu 16 Mark herauszuholen. Die Mühlen- arbeiter zeigen aber dementiprechend nichi vrel Verständnis für den Wert der Organisation, denn olle Versuche, eine gröhere Anzahl unter ihnen als neue Mitglieder zu werben, halten wenig Erfolg. Sie haben aber die Absicht, die jetzigen erhöhten Löhne tariflich in die Friedenszeit hinüberzuretten. Das könnte ihnen nur gelingen, wenn st« sich der Organisation anschlössen. DaS Hilfsdienstgesetz findet ohne weiteres auf die Mühlen - betriebe Anwendung, ob aber auch auf die Brauereien, ist noch völlig unklar. Rur soviel steht fest, dah da§ KriegSomt die Brauereien aufgefordert hat. zur Sache Stellung zu nehmen, damit sie nicht überrascht werden für den Fall, dah die Brauereien nicht darunter fallen und das Kriegsamt seine entsprechenden Mahnahmen träfe. Zahlende Mitglieder hatte die Zahlstelle am Schluh des vorigen Jahres 1876 Mitglieder. Die Verbandskasse sandte an den Hauptvotstand 15 375 M. und gab im Laufe des Jahres auS an Krankenunterstützung 16 543 M., an Kriegsunterstützung 966 l M., an auherordentlichen Unterstützungen 2971 M. Wegen der ganz ge- ringen Arbeitslosigkeit wurden an Arbeitslosenunterstützung nur 284 M. ausgegeben. Die L o k a l k a s s e buchte eine Geiamteinnahme von 25664 M. Sie zahlte für WeihnochlSipenden 15 482 M., für Liebesgaben 1724 M., an Sterbegeld 3425 M. Am Jahresschluh betrug der Bestand der Lokalkasse 53 835 M. Gest Anfang des Krieges bis zum Schluh des Jahres 1916 wurden on Kriegsunterstützungen ausgegeben durch die Verbands- lasse 82118 M. und durch die Lokalkasse 32 781 M., also zusammen 64 899 M. Bon einer Neuwahl der Ortsverwaltung wurde Abstand ge- nommen. ES erfolgte nur eine Ersatzwahl für den stellvertretenden Kassierer, auS der Schmidts hervorging. Als Beisitzer für den Hauptvorstand de« Verbandes wurden Tröger, Hodap, Adler und Boy gewählt. Di« Wahl gilt nur für die Kriegszeit. ES wurde beicklosien, dah auch im neuen Geschäftsjahr die Versammlungen am Sonntagnachmittag stattfinde» sollen. Aus einen Antrag aus der Versammlung wurde darüber ab- gestimmt, wer Sympathie für eine Zuiammendrängung der be- stehenden Arbeitszeit, also für eine.durchgehende Aibeilszeit" habe. Die Abstimmung ergab eine schwache Mehrheit dafür.— Dies« Abstimmung sollte nur den Zweck haben, die Meinung der Ver- sammelten zu ersehen._ Die Gürtler und Sroueiischlosscr haben— wie sich auS deni in ihrer Mitgliederversammlung am Montag erstatteten Jahresbericht der vranchenletwng ergibt— im verflosienen Jahre eine ollgemeine Ausbesserung ihrer Löhne erreicht. Die Branchenleilung Hai dabei tätig mitgewirkt. Am Anfang des vorigen Jahres war beschlossen wvidcn, nicht unter einem Ltundeniohn von 1 M. zu arbeiten. Damals waren die Löbne oft noch niedriger. Im Laufe des Jahres ist es gelungen, die Stundenlöhne durchweg über 1 M. hinaus- zubringen. In den meisten Fällen beträgt die Zulage 25 bis SV Prozent. Im Durchschnitt ist die Lohnhöhe gegenwärtig 1,80 M. Im Akkord werden Glundenverdienste von 1,60 bis 1,80 M. erzielt. Letzterer Satz kommt jedock nur ausnobmsweiie vor. Dirie Ber-
hSIinisie gelisn für hie Betriebe, die noch auf die alten Artikel der Branche— BeleuchttingSgegenstände und Mililäreffekten— arbeiten. Dos find etwa 30 Werkstätten mit 200 bis 800 Arbeitern. Vielleicht werden auch diese Betriebe in absehbarer Zeil die bisherige Pro- duklion wegen Mangel an Material einstellen und sich anderen Produktionszweigen zuwenden müssen, wie es ein Teil der Fabriken seit längerer Zeil schon mt. Bis jetzt ist jedoch in allen Fabriten für Beleuchtungsgegenstände noch ausreichende Arbeitsgelegenheit. Eine Braucheiiversammluvg für die Damenkonfektion hielt der Schneiderverband am Montag ab. Heilmann erörterte die Be- deutnng der besonderen ArbeitSlosensürsorge für die Bekleidungsindustrie, die die Städte Berlin und Neukölln , bisher als die einzigen Gemeinden im Grost-Berlincr Bezirh eingeführt haben. Durch' die Organisation und die Ge- meidevertreler der Arbeiter wird in den anderen Gemeinden Groß- Berlins darauf hingewirkt, dast sie nach denselben Grund'ätzen wie Berlin und Neukölln eine besondere Arbeitslosenfürsorge für die Be- kleidungsindustrie einführen. lUeber die Grundsätze zum Bezüge der Unterstützimg haben wir im.Vorwärts' bereits berichtet.) Wer glaubt, Anspruch auf Unterstützung zu haben, sollte ihn unbedingt geltend machen. Ist er«m Zweifel, io braucht er sich nur um Rat an das Bureau des Schneiderverbondes zu wenden. Bei der Durchführung der KriegSfüriorge entscheidet in Sireitfällen ein SchlichtungSauSfchust, worin auch Vertreter des Schneider- Verbandes sitzen. Eine sehr wichtige Bestimmung ist ß 4 der Grundsätze. von dessen Beachtung die Anwendbarkeit dieier besonderen Kriegs- sürsorge für die Angehörigen der BetleidungSindustrie abhängig gemacht wird. Es heistt im§ 4:.Die Ärbeiinehmer sind ver- pflichtet, jede Arbeit, die ihnen angeboten wird, auch ansterhalb ihres Berufs und Wohnorts, sowie zu verkürzter Albeitszeit an- zunehmen, sofern ihnen ein angemessener Lohn dafür geboten wird und kein triftiger Grund für die Ablehnung geltend gemacht werden kann.' DaS kann natürlich zu Slreiliy keilen Anlast geben, die zu enischeiden, Sache des SchlichiungSauSschusieS ist. So bat z. B. ur einer Provinzstadt unter Geltung dersetben Grundsätze der AuSichust entschieden, dost eine ersiklaisige Mastarbeiterin nicht dazu an- gehalten werden kann, in eine Munitionsfabrik einzutreten, weil sie dadurch für später ihre Finger zur Anierligung feiner Kostüme, zum Beispiel solcher aus Seide, unbrauchbar machen würde.— Auch eine andere Bestimmung, wonach von der besonderen Kriegs- sürsorge ausscheidet, wer durch eigenes Verschulden oder freiwillige Ausgabe der Arbeit erwerbslos wird, kann zu Slreriigkeiten führen. Selbstverständlich werden unier die Bestimmung solche Fälle nicht gerechnet werden können, in denen wegen besonderer llmstände einer Arbeiterin oder einem Arbeiter das Verbleiben in einem Betriebe nicht zugemutet werden kann.— Redner erläuterte dann noch eine Reih« weiterer Bestimmungen der Grundsätze. Gerichtszeitung. Der Reklamierte. Ein vom Militärdienst reklamierter Schlosser, der bei der Firma Schulz u.Sakur gearbeitet hatte, behauptete als Kläger vor dem Gewerbegericht, ihm seien unicr Hinweis darauf, dast er reklamiert sei, ungünstige Arbeitsbedingungen geboten worden. So habe er eine Alkordarbeit annehmen müssen zu einem Preise, bei dem er sernen Lohn von 1,20 M. pro Stunde unmöglich ver- dienen konnte. Der Kläger bat daraufhin dem Meister'erklärt, er mache die Arbelt in Lohn. Trotzdem bekam er nach Fertigstellung der Arbeit nur den vom Meister sestgesetzten Akkordpreis, der 23 M. niedriger ist als der ifir die Arbeit in Frage kommende Zeitlohn. Der Kläger forderte Nachzahlung der Differenz. Der Vertreter der beklagten Firma bestritt, dast auf den Kläger ein Druck ausgeübt worden sei, weil er reklamiert war, und bebauprete, der Kläger habe absichtlich nachlässig und langsam gearbeitet, um die Firma zu bc- nachteiligen.— Tie Klage wurde durch einen Vergleich erledigt. wodurch der Kläger 12 M. erhält. Er bemerkte aber, dast er beim Generalkommando Beichwerde gegen die Firma erheben werde. Werl sie veranlastt habe, dast er wieder ein- gezogen werden solle.
Neiaulmortlich sllr Politik: Hermann Müller , Temvelhoi; für den übrige» Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neukölln ! für Inserate: lh. Glocke. Berlin Druck u. Verlag! Vorwärts Buchdruckerei u. VerlagSanstall Paul Singer ch Co. Berlin S\V. Hierzu S Beilagen und UnterhaltnugSblatt.
Wahlspruch:
JJnderberg. 1 Wrifapafc 1 Semper idm.
Semper idem
ünderberg-Boonekamp wird nur noch unter der Bezeichnung ünderberg in den Verkehr gebracht Die alte anerkannt vorzügliche Qualität bleibt unverändert. H. Underberg-Albreeht
Bofii.fMuat 8r. M«J. d. D.utwh.s Kaiser«. König, v. PretMrra,