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Gewerkschaftliches.

Die Gelben als Arbeitervertreter

im Hilfsdienstgesetz.

"

Kunze Tegte nun eine Auskunft des Dberkommandos in den und 20 Brog. Dividende verteilt hatte, hat im ersten Semester 1915/16 Marken vor, in der gefagt wird, die Erfaßtruppenteile feien an 21,7 Millionen Mark verdient. gewiesen worden, auch ihrerseits die Bedingungen des Kriegs- Die Petersburger Effektenbörse, die feit der Kriegserklärung ge­Belleidungsamts der Garde zu beachten. Die Schlichtungsfommission fchlossen war, ist wieder eröffnet worden. Auch in Rußland  stellte fest und Herr F. erkannte an, daß an die drei Arbeiterinnen hat die internationale Kriegsfonjunttur eine sehr starfe Kurssteige zufammen 75,60 M. zu wenig gezahlt felen, wenn man den Tarif rung der Aftien vieler großer Gesellschaften herbeigeführt. Der Streit über die Zulassung der Wirtschaftsfriedlichen des Gardelorps zugrunde lege. als Arbeitervertreter in den nach§ 7 und 9 des Hilfsdienst weg: In einem Protofoll wird der Sachverhalt niedergelegt, ein eine Werbefchrift zum Preis von 6 M. heraus. Die 300 Seiten Die Slichtungsfommission kam zu folgendem Aus- Woche" in dem Verlag Friz Hirschberg u. Co., G. m. b. H., Berlin C, ,, Balkan   und Orient". Unter diesem Titel gibt die Tertil­gesetzes zu bildenden Ausschüssen wird von den Werkvereinen ichließlich der Behauptung des Beklagten F., daß auch er nicht die umfassende Veröffentlichung, die gemeinsam mit der Deutsch  - Türki­felbst und ihnen nahestehenden einflußreichen Gönnern weiter 2obnjäge in Höhe des Gardetarifs erhalten habe. Das Protokoll fchen Vereinigung" und der Sentralstelle für deutsch  - türliche Wirts geführt. Legien hatte bekanntlich im Reichstagsausschuß er wird, nebit einem Hinweis auf die Auskunft des Oberkommandos, schaftsfragen" herausgegeben wird, sucht die fünftigen Möglichkeiten flärt, daß den Gelben eine Vertretung in den Ausschüsse auf an das Telegraphenbataillon gesandt und dieses wird der deutschen Tertilausfuhr nach dem Osten unter Berücksichtigung keinen Fall zugestanden werden könne, weil sie von den Unterersucht, die den drei Arbeiterinnen zustehende Differenz von 75,60 m. der nach dem Kriege gänzlich veränderten wirtschaftlichen Lage Bul­nehmern unterhalten würden; sollte der dem Schneiderverband zur Auszahlung an die drei Arbeiterinnen zu gariens und der Türkei   vor Augen zu führen. Für den Balkan   und Versuch gemacht werden, die Gelben in die Ausschüssen hinein­die Türkei  , wohin die Versendung an sämtliche Amtsstellen und zubringen, dann müßten die Vertreter der Gewerk- Einmal abgenommene Arbeit muß bezahlt werden. So hat die Interessenten kostenlos erfolgt, ift eine breite Schilderung der deut schaften aller Richtungen die Mitarbeit in den Ausschüssen lung des Lohnes von 5,40 m. verurteilt, obwohl ich an der Arbeit Echlichtungskommission entschieden und den Arbeitgeber 23. zur Zah- fchen Textilindustrie in Einzeldarstellungen bestimmt. ablehnen. Der Vertreter der Regierung hatte später erflärt, nachträglich, d. b. nach der von der Kommission angenommenen daß die Ausschaltung der Gelben wider die Gefeßmäßigkeit Abnahme der Arbeit, Mängel herausgestellt hatten. gehe, die Regierung werde daher auch Gelbe in die Ausschüsse berufen. Tatsächlich ist das dann vereinzelt auch schon ge­schehen.

übermitteln.

D

Soziales.

Erfreuliche Tatsacheu.

Ehne Zuständigkeitsfrage. Frau S. flagte gegen die Firma V. auf Nachzahlung. Sie hat Geimhoßtappen gearbeitet und nachträglich gehört, daß ein höherer Affordiaz als wie sie ihn erbalten hat, an­Durch die Einziehung vieler technischer Aufsichtspersonen der Im Interesse der Gelben bemüht sich jetzt auch der gemessen fei. Die Schlichtungsfommission erklärte fich für ungu Berufsgenossenschaften und der Aufsichtsbeamten der Gewerbe­nationalliberale Reichstagsabgeordnete Dr. Böttger in einem itändig. Gefchoßlappen gehörten nicht zum Bereiche ihrer Bu- inspektion zum Heeresdienst ist die Ueberwachung der industriellen Artifel im Tag". Er spricht davon, daß, wer das gleiche ständigkeit, da es sich dabei tatsächlich nicht um Schneidernäharbeiten Betriebe hinsichtlich der Abwendung der Krankheits- und Unfall­Recht erstrebt, nicht den Gelben die Eristenzberechtigung ab bandele. Als zuständige Instanz fäme das Gewerbegericht in gefahren sehr beeinträchtigt worden. Die Einstellung vieler un­sprechen dürfte und daß ihre Boykottierung den demokratischen versuchen wolle, fei natürlich ihre Sache. Jedenfalls sei die Schlich von Kriegsbeschädigten, denen infolge ihrer Beschädigung die un­sprechen dürfte und daß ihre Boykottierung den demokratischen Frage. Ob die Klägerin es mit einer Klage beim Gewerbegericht gefchulter Arbeiter, weiblicher und jugendlicher Berfonen und auch Grundsägen widerspreche. Nach einer Gegenüberstellung der tungskommission unzuständig. gebinderte Gewandheit gesunder Perfonen abgeht, hat andererseits friedlichen Bestrebungen der Gelben zu denen der streif­Das Ende des Sudermann- Prozesses. Jm Prozeß der Zwischen die Unfallgefahren in den Betrieben erhöht. Dieses um so mehr, prinzipiellen anderen Gewerkschaften, fommt Dr. Böttger zu meisterin Weinkeller wider Frau Sudermann, fiber deffen Verlauf als die Zahl der eingeschulten technischen Personen der Be­diefer Charakteristik der Gelben: wir wiederholt berichteten, wurde das neulich ausgefegte Urteil triebe durch die Einziehung zum Heeresdienst wesentlich ge­der Eid darüber auferlegt, daß sie von einer Sorte Köperunterholen laffung genommen hat, feine eigenen technischen Mitglieder in Er­publiziert. Die Kommission entschied dahin: Frau Weinfeller wird tiiger geworden ist. Es ist deshalb als eine überaus erfreuliche 1100 und von einer anderen Sorte 1500 durch ihre Arbeiterinnen habe anfertigen Taffen und daß es sich dabei um die Unterhosen handelte, die ihr von Frau Sudermann übergeben worden seien. Leistet Frau Weinkeller den Eid, so wird Frau Sudermann verur teilt, ihr als Zwischenmeisteranteil 651,20 2. zu zahlen. Frau Weinkeller hat inzwischen die Forderungen ihrer beiterinnen anerkannt.

Heraus verstehen, daß fie bei ihren Gegnern höchst unbeliebt find. Man kann aus der Geschichte und der Natur der Gelben Diefe Gegner behaupten, daß fie alle Vorteile mitgenöffen, welche die Arbeiterbewegung zu erringen versteht, ohne am Rifilo und an den Opfern und Leiden beteiligt zu sein.

Die übrige Deffentlichkeit und politische Welt bringt im allgemeinen den Gelben wenig Sympathien entgegen, und das fann und muß den anderen Gewerkschaften als Entschädigung bienen."

So richtig diese Schilderung der Gelben ist, so unlogisch ist die Schlußfolgerung. Wenn die Gelben auch in außerhalb

der Gewerkschaften stehenden Kreifen so wenig Sympathie Aus Industrie und Handel.

Nenorganisation der Schuhfabrikation.

gänzung der berufsgenossenschaftlichen leberwachung mit Betriebs­revisionen zu beauftragen. Ge follen besonders folche gewerblichen Internehmungen nachgesehen werden, in denen durch die mit der leber­nahme von Kriegslieferungen vielfach verbundenen Aenderungen in Arber Betriebsweise eine statlere Beanspruchung der Betriebseinrich tungen erfolgt ist. Eine solche Maßnahme dient nicht nur zugleich dem Schuße der im Betriebe tätigen Arbeiter, sondern auch zugleic den von den Betrieben in der Gegenwart zu erfüllenden Aufgaben. Je besser die Unfallverhütung funktioniert, desto ergiebiger wird auch die Produktion sich gestalten lönnen.

haben, so müssen diefer Unbeliebtheit wohl tiefere Ursachen Ebenso erfreulich, wie diese Maßnahme des Reichsversicherungs­zugrunde liegen. Mit dieser Antipathie sich aber bescheiden amtes ist eine andere, von der eine Bekanntmachung des Vorstandes zu lassen, ist denn doch ein etwas zu eigenartiges Verlangen, dem Unter dem Drud friegswirtschaftlicher Notwendigkeiten wird in der Deutschen   Buchdrucker- Berufsgenossenschaft Kenntnis gibt. Herr Dr. Böttger in gleicher Lage wie wir wohl auch nicht der Schuhfabrikation zum erstenma! der interessante Versuch ge- Beran, besorgt zu sein, daß in thren Betrieben nach Möglicfeit Er tritt an die Betriebsunternehmer mit der dringenden Bitte nachkommen würde. Nein, die logische Konsequenz des macht, die Fabrikation auf verhältnismäßig wenige Betriebe zu be unfallverhütend gewirkt werde. Sie follen Sorgen tragen, daß alle von den Gelben aufgestellten Programms und besonders schränken, die anderen Unternehmen aus den erzielten Gewinnen zu vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen in Ordnung und wirfiam an ihres jahrelangen Verhaltens ist, daß sie als Arbeiter entschädigen und überhaupt die Ware auf gemeinschaftlicher Rechnung gubracht sind und darauf halten, daß jeder in dem Betriebe Bc­gewerkschaften nicht anzusprechen und fie somit herzustellen. Gegenwärtig sind in Deutschland   1400 bis 1500 Schuh- chäftigte und namentlich jeder neu Gintretende von den Vorschriften als Vertreter int den Ausschüssen nicht zuzulassen fabriken in Betrieb. Davon sollen nur 200 Betriebe den Bedarf für die Versicherten eingehend Kenntnis erhält Durch Rüdfragen find. Wenn es ohne sie in den Ausschüssen absolut nicht der Zivilbevölkerung decken. Ferner werden eine begrenzte Zahl foll erforscht werden, ob die Bestimmungen in allen Einzelheiten gehen soll, dann befolge man doch den schon gemachten Vor- von Betrieben für die Militärbertvaltung arbeiten. Alle anderen, auch wirklich verstanden werden. Es wird im einzelnen auf eine schlag und wähle sie als Vertreter der Unternehmer! Diese besonders die wenig leistungsfähigen Fabriken werden ſtillgelegt. speziellen Verhältnissen des Berufes ergeben. Steibe befonderer Maßnahmen hingewiesen, die sich aus den Stellung würde ihrem ganzen Daseinszweck durchaus ent- Sur Lösung der nicht kleinen Aufgabe ist eine Stommission von wird zur Pflicht gemacht in der Verwendung von weiblichen Per­Die größte Vorsicht sprechen. 32 Schuhfabrikanten berufen. Die fertigen Schuhe kommen an eine fonen in der Zeitungsstereotypie; bei den Striegsverletzten soll darauf Ob die Gelben über den Bärendienst, den ihnen Dr. gemeinsame Verteilungsstelle, die sie nach einem Aufschlag von geachtet werden, daß den durch ihr förperliches Gebrechen erhöhten Böttger mit seinem Artikel tatsächlich geleistet hat, sehr erfreut 6 Broz. auf den Herstellerpreis weitergibt. sein werden, ist jedenfalls billig zu bezweifeln, denn er 5 Broz. als Beisteuer zur Entschädigung der stillgelegten Betriebe Außerdem werden ünfallsgefahren nach Möglichkeit begegnet wird. scheint uns dem gewollten Zwed nicht sehr dienlich zu sein. für ihre Verpflichtungen aus Mietverträgen, Sypothefenzinsen uff. Unsere Gewerkschaften lehnen mit guten Gründen die An- erhoben werden. Von dem Gewinne werden 10 Proz. einem Aus­erkennung der Gelben als Arbeitervertreter in den Ausgleichsfonds zugewiesen. Der Rest wird im Verhältnis des buch schüssen ab, und sie befinden sich mit dieser ihrer Auffassung mäßig von allen Fabriken nachzuweisenden Umfazes in der Zeit durchaus im Einverständnis mit den übrigen Gewerkschafts- vom 1. Juli 1918 bis 1. Juli 1914 verieilt. Daraus folgt, daß nur richtungen. Alle gefünftelte Argumentation zu ihrer Verteidi- Betriebe mit geordneter Buchführung berücksichtigt werden. Damit gung kann diese Auffassung nicht erschüttern. die stillgelegten Betriebe ihre Kunden nicht verlieren, werden be­fondere Zwischenorganisationen mit dem Recht des ausschließlichen Abfazes an den Kleinhandel geschaffen.

Berlin   und Umgegend.

Aus der Schlichtungskommission für Militärschneider­

arbeiten.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft schließt feine Belannt­madung mit der Mahnung, nicht davor zurückzufchreden, die Unfall­verhütung als eine Art Schulunterricht zu pflegen; das bobe Gefühl der Berantwortung für Gesundheit und Leben der ihnen An das Verständnis für die wichtigkeit forglichen und achtsamen Ber­vertrauten müsse jedermann durchdringen, sein bestes zu tun, um haltens für fich felbft wie für feine Mitmenschen zu erwecken.

Gerade weil wir im Vorwärts" mehrfach auf die außerordent­liche Bedeutung der Unfallverhütung in der Gegenwart hingewiesen baben, stehen wir nicht an, diese Maßnahmen als überaus eripriep­lich zu begrüßen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß fie bor­bildlich auch für andere Berufsgenossenschaften fein mögen. Menichen­wird mit folchen Maßnahmen, wie wir sie bei denen des Reichs­6fonomie ist gerade in der Gegenwart doppelt notwendig und sie. versicherungsamts und der Buchdruckerei- Berufsgenossenschaft finden, geübt und gefördert.

Es wird glänzend verdient! Die Phönig A.-G. für Bergbau und Hüttenbetrieb, deren Aft en ein Haupt­Der Tarif des Gardekorps und die Arbeiten der Erfaßtruppen- ipekulationspapier sind und deren Geschäftsergebnisse als maßgeblich teile. Einen grundsäglich wichtigen Prozeß führte der Schneider angefehen werden, teilt mit, daß sie im ersten Halbjahr des Ge­berband, vertreten durch Kunze, für drei Arbeiterinnen gegen schäftsjahres Juli 1916/ Juni 1917 bedeutende Gewinne er- Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bts Herrn F. Es wurde Nachzahlung von 75 m. verlangt, unter Busielt hat, die auf ein sehr günstiges Jahresergebnis Freitag mittag. Im Nordwesten überwiegend bewöltt, mäßiger Froit; grundelegung des Tarifs des Garbekorps. rechnen lassen. Die Verwaltung fühle in sich die Verpflichtung, in in den anderen Gegenden zeitweise neblig, sonst troden und vielfach heiter, Der Beklagte machte geltend, es babe sich um Arbeiten für diesem Jahre angesichts der politischen und wirtschaftlichen Berhält. außer am Mittag ziemlich strenger Froit. einen Ersatztruppenteil das Eriaz- Telegraphen- Bataillon in nisse von der üblichen Veröffentlichung der Gewinnziffer des ersten Berantwortlich für Politik: Sermanu Müller, Tempelhof  ; für den übrigen Treptow   gehandelt und der Truppenteil habe ihm nicht Salbjahres abzuiehen. Stedt hinter der Scheu vor der Veröffent- Teil d. Blattes. Alfred Scholz, Neuköln; für Inserate: Th. Glode, Berlin  die Beträge gezahlt, die sich nach dem Tarif für das Gardekorps lichung die Furcht vor der Agitation für die Erhöhung der Striegs. Drud u. Berlag: Borwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co ergeben würden. Er habe deshalb auch nicht an feine Arbeiterinnen gewinnsteuer? Die Gefellichaft, die für 1915/16 nach Abzug der Zahlung in Höhe der erwähnten Tarifiäße leisten können. Abschreibungen einen Gewinn von 42 Millionen Mart ausgewiesen

Berlin   SW.

Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.

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