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gelehnt. Die Debatte war dadurch interessant geworden, daß die Sozialisten und Radikalen einen Gegenantrag auf Abschaffung der Todesstrafe stellten, der freilich mit 353 gegen 150 Stimmen verworfen ward, aber zu einer sehr lebhaften und lehrreichen Debatte führte. Es trat bei dieser Gelegenheit die Thatsache wieder in scharfe Be- leuchtung, daß das Bürgcrthum nicht einmal mehr die ein- fachsten Forderungen der Humanität und Kultur anerkennt, and deren Verfechtung den Sozialisten überläßt. Früher war die Abschaffung der Todesstrafe, ebenso wie die der stehenden Heere eine allgemeine Forderung des Bürgerthnms. Heute schwärmt es für das gesetzliche Köpfen und den inter  - nationalen Massenmord freilich auch den nationalen. Denn.der innere Feind", d. h. der Sozialismus, ist es ja vor allem, gegen welchen die Bourgeoisie das stehende Heer braucht. Die Schlappe des Ministeriums hat zunächst die Folge gehabt, daß Herr Casimir Perier  , der das rothe Gespenst nun wieder beleben muß, die Begnadigung des irrsinnigen Henry verhinderte und ihm heute Morgen vor Tagesanbruch den Kopf abschlagen ließ. Er hofft nun durch Blut den Schrecken aufgefrischt und für einige Wochen den Angstphilistern die Nothwendigkeit einerstarken Re- gierung" klar gemacht zu haben. In Trignae Frankreich   haben die Arbeiter die Schlacht gewonnen. Nachdem die Kompagnie in allen Punkten den Arbeitern nachgegeben hat, kehren diese heute an die Arbeit zurück. Wir wünschen den sraw zösischen Genossen Glück zu diesem Sieg, den Klassenbewußt- sein und Organisation erfochten haben. Ordnung herrscht in Spanien  . Vier von dem Kriegsgericht v erurthellteAnarchisten" sind heute erschossen worden. Vier andere erwartet das gleiche Loos. Und die Monarchie glaubt sichgerettet". Wen» der Vater mit dem Sohn. In S e r b i e n hat Milan gestern den Staatsstreich gemacht und die Verfassung aufgehoben und eine frühere, ganz despotische Verfaffung wieder eingeführt. Vereins- recht, Versammlungsfreiheit, Preßfreiheit   alle Freiheiten sind unterdrückt, und die nackte Gewalt herrscht nun. C fragt sich nun, wie das serbische Volk, das im ganzen sehr wehrhaft ist, die Sache aufnimmt. Bis jetzt solldie Ruhe nicht gestört worden" sein. Aber der Telegraph lügt, und es war ja auch keine Zeit, Widerstand vorzubereiten. Jedenfalls ist die Kugel aus dem Lauf wen sie trifft, das bleibt abzuwarten. Das serbische Volk aber wird nicht zu geordneten Zuständen kommen, ehe es den dicken Milan nebst anderen unnützen Leutenabgeschafft" und sich vom österreichischen Gulden sowohl wie vom russischen   Rubel befreit hat. Die Verhaftungen in Rußland   dauern fort. Nicht blos in Petersburg   und Orel  , sondern auch in vielen andern Städten entfaltet die Polizei fortwährend eine fieberhafte Thätigkeit. Sie hat jedoch offenbar die Fäden der sogenannten Verschwörung nicht in der Hand, sonst würde sie nicht so planlos vorgehen, wie es thatsächlich geschieht. Sie greift blind darauf los und verschiedene der Verhasteten mußten schon entlassen werden in Ruß- land, wo die Polizei ihre Opfer nicht leicht losläßt, etwas Beispielloses. Agitation für die Verkürzung der Arbeitszeit in Rußland  . In Lodz  , dem russisch  -polnischen Manchester  hat die dortige Abtheilung derGesellschaft zur Förderung der russischen Industrie und des Handels" dem Finanz Ministerium ein genau begründetes Gesuch eingereicht, welches eine bedeutende Verkürzung der üblichen Arbeitszeit in allen Fabriken des europäischen   Rußlands   befürwortet. Die in dem Gesuche zum Ausdruck kommenden Gedanken sind ferner in Broschürcnform veröffentlicht worden, um die öffentliche Meinung zu gewinnen. VArlAmenksvertöliko. Abgeordnetenhaus. 6S. Sitzung vom 21. Mai 1894, 1 u h r. Am Ministertische: v. Heyden, Miquel und Kom missarien. Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Gesetz- entwurfs über die Landwirthschaftskammern. Es liegen zahlreiche Anträge vor; zunächst der von den Konservativen.Freikonservativen und einigen Nationalliberalen ein- gebrachte Kompromißantrag, welcher im Wesentlichen die Wahl den Kreistagen übertragen will, während den Landwirthschasts- kammern vorbehalten bleibt, das Wahlrecht später ihrerseits anderweitig zu regeln. Ferner ein Antrag des Abg. v. S ch a l s ch a(Z), welcher das Wahlrecht nach dem Maßstabe des Grundfteuer-Neinertrages regeln will, jedoch mit der Maßgabe, daß jedem Wähler zu dem nach oben aus volle Mark abgerundeten Grundsteuer-Reinertrag eine Summe von 100 Mark hinzugerechnet wird; dieser Betrag kann von der Landwirthschastskammer um 59 Mark erhöht oder erniedrigt werden. Abg. Graf v. HoenSbroech  (Z) beantragt, die Staats beamten hauptsächlich die Landräthe für nicht wählbar zu erklären. Abg. Hansen(freik.) will das LandeS-Oekonomie-Kollegium durch eine aus den Landwirthschaftskammern gebildete Landes lammer ersetzen. Nach längerer Generaldiskussion wird in die Spezialdebatte eingetreten. Zum§ I. welcher nach den Beschlüsien der zweiten Lesung die obligatorische Bildung der Landwirthschaftskammern vorsieht liegt der Kompromißantrag vor. wonach die Kammern errichtet werden können durch königliche Verordnung nach Anhörung des Provinzial-Landtages. F 1   wird nach dem Kompromißantrag angenommen. Dafür stimmen die Konservativen, die Freikonfervativen, die National liberiilcn mit einigen Aitsnahmen(u. a. die Abgg. Eckels Puttfarken. Hausmann« Lüneberg, Schulze- Vellinghausen� Lotichius, Knebel und vom Zentrum die Abgg. Graf Hoensbroech  und von Los. Ohne Debatte werden darauf die§§ 25, 5a und 5b genehmigt und zwar mit einigen Aenderungen, welche lediglich Konsequenzen der Kompromißanträge zu den späteren das Wahlrecht betreffenden Bestimmungen sind; ferner werden die Kompromißanträge bezüglich der Vollziehung der Wahl durch die Kreistage(A 5 c) genehmigt. Nach dem Kompromißantrage(Z 5d) können die Landwirth­schaftskammern eine Aenderung des Wahlrechts beschließen, wofür die Grundlagen angeführt werden. Abg. v. Schalscha begründet feinen Antrag wegen des Wahlrechts und dessen Bemessung nach dem Grundsteuer- Rein ertrag, weil er denselben wenigstens in die Akten des Hauses gebracht wissen möchte für den Fall einer künstigen Reform des Wahlrechts. Schließlich zieht er seinen Antrag als aussichtslos zurück. Ter Kompromißantrag wird angenommen. Um 4 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag 11 Uhr vertagt. vi dtfen. Bierboykott. In einer in Luckenwalde   am Sonntag tattgefundenen Volksversammlung wurde nach einem Referate des Genossen A. Sailer beschlossen, so lange keine Berliner   Biere zu trinken, bis die Forderungen der Berliner  Boykott° Kommission von Seiten des Berliner   Bierring an- genommen sind. Berliner   Bier wird unseres Wissens m der zanzen Mark in großen Mengen konsumirt, so daß ein ähnlicher Beschluß in anderen Ortschaften der Sache des Berliner   Boykotts nur dienlich sein könnte. » Bierboykott und Provinz-Genossen. Die Schultheiß- Brauerei(Tivoli) hat in nachstehenden Orte» der Provinz Brandenburg   Bierniederlagen: Potsdam  , Brandenburg  , Oranien- bürg, Bernau  , Prenzlau  , Angermünde  . Jüterbog  !, Lichterfelde  , "offen, Lübben  , Beelitz  , Wittenberg  ; außerdem besitzt sie in riedrichshagen eine Kellerei. *» * Solidarität. Unsere Parteigenossen in Frankfurt   a. O. haben in ihrem Verkehrslokal bisher Bier aus der Schultheiß- Brauerei  , Berlin  , ausgeschenkt. Die Brauerei hatte seinerzeit auch das Inventar des Lokals geliefert und dafür noch eine Rest- schuldforderung von 3000 M. stehen gehabt. Am Tage, nachdem imVorwärts" die Boykotterklärung bekannl gemacht wurde, zahlten unsere Frankfurter   Genossen die 3000 M. an die Brauerei aus und führten anderes Bier ein. 9» Im BreSlaner Stadthaus hatte der Genosse Heil b er g den Antrag gestellt, das Bürgerrecht und damit das Wahlrecht zur Stadtverordneten- Versammlung schon bei einem Einkommen von 660 M.(bisher von 900 M.) an zu gewähren. Nach einer langwierigen Debatte fand man es(dieFreisinnigen") für ge- rarhener, den Antrag an eine Kommisston zu verweisen, wo er wahrscheinlich sein Begräbniß finden wird. 9 9 Bei de» Wahle» zum Gewerbe-Schiedsgericht in Frank« furt a. O. find sämmtliche Kandidaten der Sozialdemokraten gewählt worden. Die Betheiligung bei der Wahl der Arbeit- geber-Beisitzer war eine äußerst geringe. Gegen die letztere wollen unsere Parteigenossen Protest einlegen, weil der Magistrat in der Wahlordnung entgegen der Bestimmung des Gesetzes und des Ortsstatuts, wonach als Arbeitgeber jede Person betrachtet wird, welche am Ort« eine gewerbliche Niederlassung hat, die Bestimmung getroffen halte, daß nur solche Personen als Arbeit- geber wählen durften, welche dauernd einen Arbeiter be- schäftigen. Da nun Arbeitgeber, welche während der Saison mehrere Arbeiter, in der übrigen Zeit aber keine beschäftigen, zurückgewiesen bezw. vom Wahlrecht ausgeschlossen worden sind, so hat man dieselben in einem gesetzlich garantirten Recht be- schränkt und damit ist die Wahl der Arbeitgeber als ungesetzlich zu betrachten. » * Die Führer der Sozialdemokratie find ja keine Ar- beiter" so lautet ein ebenso oft gehörter, als stupider Bor- wurf, den die Bourgeoisie erhebt. Wer, soweit dies überhaupt richtig ist, die Schuld daran trägt, daß es einem für und im Auftrage seiner Genossen handelnden Arbeiter nicht möglich ist, bei seinem Berufe zu bleiben, geht wieder aus folgenden zwei Beispielen hervor, die uns aus Basel   mitgetheilt werden. Dort wurde vor einiger Zeit Genosse Keßler als Vertrauens- mann der Arbeiter strafweise aus der Arbeit entlassen und jetzt wurde der vor 14 Tagen in den Kantonsrath gewählte Genosse T a u S l i n von seinemedlen Brotgeber. dem millionenreichen Fabrikanten Bischer gemaßrcgelt, weil er Niemanden zum Be- fehlen in seiner Fabrik brauchen könne." Und daS, nachdem Tauslin 15 Jahre lang demselben Ausbeuter zu seinen Millionen verholfen hat. Und in Deutschland  ? Man denke nur zurück an das Sozialistengesetz, wo die geringste Betheiligung eines Arbeiters an Vereinsbestrebungen genügte, um ihn aus der Arbeit zu jagen. Daß es heute viel besser sei, soll damit durchaus nicht gesagt sein. Recht zur Beschwerde haben also die Herren Unternehmer nicht, wenn sich dieFührer" nicht mehr in ihrem Interesse abschinden. » Warnung. Dem Vertrauensmann der organistrten Arbeiter Oberndorfs ging die Mittheilung zu, daß Felix Haupt von Fluorn bei Oberndorf a. N. seit einiger Zeil per Fahrrad Fach- verbände und politische Vereine der württembcrgischen und badischen Nachbarschaft besuche, sich als gemaßregeltes Partei- Mitglied ausgiebt und um Unterstützung nachsucht. Halwt hat an den Vertrauensmann in Oberndors vor etwa drei Woche» das Ansuchen gestellt, daß ein Zeugniß ausgestellt werde, worin beglaubigt sei, daß Haupt seit Jahresfrist nicht mehr der hiesigen Organisation angehöre. Der Gesammt- vorstand hier hat diesem Ansuchen natürlich keine Folge gegeben, da Haupt schon 7 Monate keine Beiträge mehr bezahlt hat, und dessen übrigem Verhalten ein großes Mißtrauen gegenübersteht. Es wird an die Fachverbände und politischen Vereine das Er- suchen gestellt, im Betretungsfall dem Haupt das Verbandsbuch und die Mitgliedskarte der politischen Partei abzunehmen, und au den Bevollmächtigten der hiesigm Ortsverwaltung des Deutschen   Metallarbeiter-Verbandes einzusenden. Ebenso werden die Partei-Organe um Abdruck ersucht, damit einem solchen un- zulässigen Treiben bei Zeit Einhalt geboten wird. 9 Die Parteipresse und der§ 193. Das Reichsgericht hat bekanntlich entschieden, daß der ß 193(Wahrung berechtigter Interessen) nur Anwendung finden soll, wenn es sich um eigene, individuelle Interessen hanoelt. Seitdem dieser Entscheid gefällt ist, find schon in mehreren Preßprozessen den Siedakteuren unserer Parteipresse die Vortheile des§ 193 aberkannt worden, was natürlich strafverschärfend wirkt. Der Genosse G o l d st e i n, der über die Wichtigkeit des§ 193 für die Presse aus der kürzlich in Leipzig   stattgefundenen Parteikonferenz reserirte, förderte dort eine Fülle von Aus- sprächen bekannter Rechtslehrer zu Tage, die der Auffassung des Reichsgerichts direkt entgegen laufen. Einige derselben mögen hier folgen, von Rüdorfs-Stenglein spricht.sich da­hin aus: «Es giebt eine Reihe von Lebensverhältnissen, in denen die Gebote des Rechts und der Sitte oder die Verfolgung erlaubter allgemeiner oder besonderer Zwecke es mit sich bringen, über den geistigen oder sittlichen Werth eines andern ein U r t h e i l zu fällen. Es ist das Recht der Kritik im weiteren Sinne. Wird dieses Recht in den richtigen Schranken und ohne Uebertreibung geübt(Wie 1??), so kann eine Beleidigung deshalb nicht vorliegen, weil man sich in Ausübung eines Rechtes befand und des wider- rechtlichen Bewußtseins ermangelte." Also der Dolus kommt in Frage. Der entscheidende Gesichtspunkt ist, wie überhaupt bei H 193, so auch bei Veröffentlichungen durch die Presse, daß nach dem Inhalt und der Form der Mittheilung in thatsächlicher Weise zu beurtheilen ist, ob die Mittheilung ein berechtigtes Interesse, wie das der Belehrung, der Aufklärung, der Besprechung öffentlicher An gelegenheiten im Auge hatte, oder ob die Beleidigung einer Person(bez. Korporation) das leitende Motiv war, oder wenigstens neben der Verfolgung öffentlicher Interessen Platz griff, kurz, ob die Absicht, zu b e l e i- digen, obwaltete. Zur Anwendung des§ 193 gehört nur: 1. daß die Aeußerung zum Zwecke der V ertheidigung von Rechten«. geschehen sei(so haben die Gerichte in Berlin  und Dresden   entschieden); 2. das Vorhandenfein diese? Zwecke? wird dadwcch nicht ausgeschlossen, daß das Motiv zur Geltendmachung des b e r e ch- tigten Interesses ein unlauteres ist(z. B. Rache ec.)." Ist eine Aeußerung zur Vertheidigung eines Rechtes:c. ge­schehen, so folgt hieraus allerdings nicht, daß auch ihre Weiter- Verbreitung unter den Z 193 fällt."(Berlin   und Dresden  .) Selbstverständlich ist die Anwendung des§ 193 ausgeschlossen, wenn eine beleidigende Aeußerung nur zum Scheine zur Wahrung berechtigter Interessen, in Wirklichkeit aber mit der Absicht, zu beleidigen, erfolgte." Selbst dieHamb. Nachr." treten in einem Artfiel:Das Reichsgericht und die Presse" für das Recht der Presse ein, öffentliche Interessen wahrzunehmen. Sie bemerken: Der Fehler besteht in der Verneinung des Rechtes der Presse, öffentliche Uebelstände zur Sprache zu bringen und dabei in Wahrnehmung berechtigter Interessen zu handeln. Diese Auffassung steht mit den thatsächlichen Verhältnissen des modernen öffentlichen Lebens in vollstem Widerspruch. Wenn es überhaupt eine nicht blos theoretisch gedachte, sondern praktisch vorhandene politische Oessentlichkeit giebt, so ist eS die von der Presse vertretene. Und wenn die Interessen dieser Oeffentlichkeit der Bureau- tratie gegenüber wahrgenommen werden sollen, so kann diese Wahrnehmung naturgemäß nur durch die Presse selbst erfolgen, nicht durch das Amtsgericht oder sonst eine Instanz, die sür die politischen oder wirthschaftlichen Fragen, um die es sich handelt, kaum das genügende Verständniß besitzt, sondern im besten Falle alles juristisch-forma- l t st i s ch aburtheilt. Diese wenigen Beispiele mögen genügen nachzuweisen, daß sich die heutige Rechtsprechung in bezug auf§ 193 absolut nicht mehr mit der von der ursprünglichen, von der G e s e tz g e b u n g gewollten Auffassung vereinbaren läßt. 9» « lieber die Berurtheilnng von zwei österreichischen Ge- »offen-oird aus I g l a u(Mähren  ) gemeldet: Am 17. Mai fand vor dem Schwurgenchte die Verhandlung gegen Joseph Hjtesch, Redakteur desRovnost" in Brünn  , und Joseph Scaha wegen des Verbrechens nach ß 300(Aufwiegelung) statt. Gegenstand der Verhandlung bildeten zwei Reden, welche die Angeklagten in einer Versammlung am 1. Januar d. I. in Trebitsch   gehalten gaben. Beide Angeklagte wurden mit 9 gegen 3 Stimmen schuldig gesprocheu und ersterer zu sechs Wochen, letzterer zu 14 Tagen durch Fasten verschärften Arrests verurtheilt. « Eine armeuifche Sektion der sozialistischen Ar« bei terpartei hat sich seit einiger Zeit in New y o rk ge- bildet. Die Mitglieder sind fast ausschließlich Seidenweber, welche vor Jahren von den Unternehmern importirt worden waren, um alsStreikbrecher" zu dienen. In dem gegenwärtigen Streik der Seidenweber von Paterson stehen diese Leute zum größten Theil in den Reihen der Streikenden; als oie Unternehmer unter den alten Bedingungen ihre Fabriken öffneten, meldeten sich von 1500 Streikenden überhaupt nur elf zur Arbeit. »» O Polizeiliches, Gerichtliches:c. Außer dem Redakteur auch noch Drucker und Verleger mit anzuklagen, scheint mehr und mehr wir möchten sagenMode" zu werden. So erhielt der Genosse Reiher  , Redakteur desSächs. Volksblatt", eine Pfingstsreude in Form von vier Anklagen zuaestellt. Drucker sowohl als Verleger sollen sich der Beleidigung es handelte sich um eine Prwatbeleidigung durch die Presse schuldig gemacht haben. Mit einem Opferlamm scheint man sich nicht mehr be- gnügen zu wollen. In gleicher Weise ging der Staats- anwalt in Brandenburg   vor, wo ebenfalls außer dem Redakteur Simon, der Verleger derBrandenburger Zeitung" Ewald in einer Privatklage vernoinmen wurde. WitternugSiiberficht vom 21. Mai. Stationen. Swinemünde  amburg. >erlin.. Wiesbaden  . München  . Wien  .. iaparanda etersburg ork... Aberdeen  . Paris  .. i S's g«m; n tt L S Q neJSi y-Q- f Sc-0 85° L jQ 756 759 756 755 754 753 754 764 764 763 757 ra S if JQ NNO N WNW N NW SO W SO NNO NW N -°' 53>2 ietter w«n 3 3SS |£|| « c 0 bedeckt halb bedeckt Regen bedeckt bedeckt wolkenlos wolkenlos bedeckt heiter halb bedeckt bedeckt 10 9 10 10 15 16 5 7 7 4 7 Witterung in Deutschland   am 21. Mai» 8 Uhr Morgen». Im Laufe des gestrigen Tages ist bei fallendem Barometer im größten Theile Deutschlands   Trübung eingetreten. In Mittel- und Süddeutschland   fanden stellenweise Gewitter statt, heule Morgen fällt zwischen Weser   und.Oder sowie in Ostpreußen  Regen. Nur an der Nordsee   ist das Wetter ziemlich heiter. Die nordöstlichen Winde haben sich etwas verstärkt und die Tem- peraturen in den meisten Gegenden noch weiter abgenommen; heute Morgen hat Münster   nur 6, Hannover   7» C. Allein in Südostdeutschland ist Erwärmung eingetreten, bis aus 17 0 E. in Breslau  , 15 ö in München  . Wetter-Prognose für Dienstag, den 22. Mai 1894. Ziemlich kühles, zeitweise ausklärendes, vorwiegend trübeS Wetter mit etwas Regen und mäßigen nördlichen Winden. Berliner   Wetterbureau. Sprechlaal. Di« MedalNon stellt die Benutzung des Sprechsaals, soweit der Raum dafür abzugeben ist, vem Vublilum zur Besprechung von Angelegenhetten allgezneinen JnterefseS zur Bersügung; sie wahrt sich aber gletchzeiltg dagegen, mit dem Inhalt desselben tdenttstzirt zu werden. Erklärung. Von befreundeter Seite wird mir die Mittheilung, daß der Redakteur der.Deutscheu Arbeiter-Zeitung", Franz Holzerland, behauptet, im Besitz eines von mir geschriebenen Briefes zu sein. in dem ich mich zur Berichterstattung über Vorgänge in der Ar- beiterbewegung für das genannte Blatt angeboten habe. Dieser Behauptung gegenüber, welche in ihrer allgemeinen Fassung geeignet ist. ein zweifelhaftes Licht auf meinen Charakter zu werfen, erkläre ich. daß ich weder dem vorstehend genannten, noch sonst irgend einem Bourgeoisblatte jemals solche Berichte angeboten habe. Ich habe nnch nur einmal, und zwar kurz vor dein intev. nationalen Arbeiterkongreß in Zürich   per Zirkulär an eine Reihe von Zeitungen gewandt und Berichte über die Kongreßverhand- lungen angeboten. Jede weiter gehende Behauptung widerspricht der Wahrheil und erivarte ich von der Ehrenhaftigkeit des Herrn Holzerland. daß er die Richtigkeit dieser Darlegung durch Veröffentlichuux des in seinem Besitze befindliche» Briefes bestätigt. Berlin  , den 21. Mai 1894. Hermann Faber.