gelehnt. Die Debatte war dadurch interessant geworden,daß die Sozialisten und Radikalen einen Gegenantrag aufAbschaffung der Todesstrafe stellten, der freilich mit 353gegen 150 Stimmen verworfen ward, aber zu einer sehrlebhaften und lehrreichen Debatte führte. Es trat beidieser Gelegenheit die Thatsache wieder in scharfe Be-leuchtung, daß das Bürgcrthum nicht einmal mehr die ein-fachsten Forderungen der Humanität und Kultur anerkennt,and deren Verfechtung den Sozialisten überläßt. Früher war dieAbschaffung der Todesstrafe, ebenso wie die der stehendenHeere eine allgemeine Forderung des Bürgerthnms. Heuteschwärmt es für das gesetzliche Köpfen und den inter-nationalen Massenmord— freilich auch den nationalen.Denn.der innere Feind", d. h. der Sozialismus, ist esja vor allem, gegen welchen die Bourgeoisie das stehendeHeer braucht.Die Schlappe des Ministeriums hat zunächst die Folgegehabt, daß Herr Casimir Perier, der das rothe Gespenstnun wieder beleben muß, die Begnadigung des irrsinnigenHenry verhinderte und ihm heute Morgen vorTagesanbruch den Kopf abschlagen ließ. Er hofft nundurch Blut den Schrecken aufgefrischt und für einige Wochenden Angstphilistern die Nothwendigkeit einer„starken Re-gierung" klar gemacht zu haben.—In Trignae— Frankreich— haben die Arbeiterdie Schlacht gewonnen. Nachdem die Kompagniein allen Punkten den Arbeitern nachgegeben hat, kehrendiese heute an die Arbeit zurück. Wir wünschen den srawzösischen Genossen Glück zu diesem Sieg, den Klassenbewußt-sein und Organisation erfochten haben.—Ordnung herrscht in Spanien. Vier von demKriegsgericht v erurthellte„Anarchisten" sind heute erschossenworden. Vier andere erwartet das gleiche Loos. Und dieMonarchie glaubt sich„gerettet".—Wen» der Vater mit dem Sohn—. In S e r b i e nhat Milan gestern den Staatsstreich gemacht unddie Verfassung aufgehoben und eine frühere,ganz despotische Verfaffung wieder eingeführt. Vereins-recht, Versammlungsfreiheit, Preßfreiheit— alle Freiheitensind unterdrückt, und die nackte Gewalt herrscht nun. Cfragt sich nun, wie das serbische Volk, das im ganzen sehrwehrhaft ist, die Sache aufnimmt. Bis jetzt soll„die Ruhenicht gestört worden" sein. Aber der Telegraph lügt, undes war ja auch keine Zeit, Widerstand vorzubereiten.Jedenfalls ist die Kugel aus dem Lauf— wen sie trifft,das bleibt abzuwarten. Das serbische Volk aber wird nichtzu geordneten Zuständen kommen, ehe es den dicken Milannebst anderen unnützen Leuten„abgeschafft" und sich vomösterreichischen Gulden sowohl wie vom russischen Rubelbefreit hat.—Die Verhaftungen in Rußland dauern fort. Nichtblos in Petersburg und Orel, sondern auch in vielenandern Städten entfaltet die Polizei fortwährend einefieberhafte Thätigkeit. Sie hat jedoch offenbar die Fädender sogenannten Verschwörung nicht in der Hand, sonstwürde sie nicht so planlos vorgehen, wie es thatsächlichgeschieht. Sie greift blind darauf los und verschiedeneder Verhasteten mußten schon entlassen werden— in Ruß-land, wo die Polizei ihre Opfer nicht leicht losläßt, etwasBeispielloses.—Agitation für die Verkürzung der Arbeitszeit inRußland. In Lodz, dem russisch-polnischen Manchesterhat die dortige Abtheilung der„Gesellschaft zur Förderungder russischen Industrie und des Handels" dem FinanzMinisterium ein genau begründetes Gesuch eingereicht,welches eine bedeutende Verkürzung der üblichen Arbeitszeitin allen Fabriken des europäischen Rußlands befürwortet.Die in dem Gesuche zum Ausdruck kommenden Gedankensind ferner in Broschürcnform veröffentlicht worden, um dieöffentliche Meinung zu gewinnen.—VArlAmenksvertöliko.Abgeordnetenhaus.6S. Sitzung vom 21. Mai 1894, 1 u h r.Am Ministertische: v. Heyden, Miquel und Kommissarien.Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Gesetz-entwurfs über die Landwirthschaftskammern.Es liegen zahlreiche Anträge vor; zunächst der von denKonservativen.Freikonservativen und einigen Nationalliberalen ein-gebrachte Kompromißantrag, welcher im Wesentlichen die Wahlden Kreistagen übertragen will, während den Landwirthschasts-kammern vorbehalten bleibt, das Wahlrecht später ihrerseitsanderweitig zu regeln.Ferner ein Antrag des Abg. v. S ch a l s ch a(Z), welcherdas Wahlrecht nach dem Maßstabe des Grundfteuer-Neinertragesregeln will, jedoch mit der Maßgabe, daß jedem Wähler zu demnach oben aus volle Mark abgerundeten Grundsteuer-Reinertrageine Summe von 100 Mark hinzugerechnet wird; dieser Betragkann von der Landwirthschastskammer um 59 Mark erhöht odererniedrigt werden.Abg. Graf v. HoenSbroech(Z) beantragt, die Staatsbeamten— hauptsächlich die Landräthe— für nicht wählbar zuerklären.Abg. Hansen(freik.) will das LandeS-Oekonomie-Kollegiumdurch eine aus den Landwirthschaftskammern gebildete Landeslammer ersetzen.Nach längerer Generaldiskussion wird in die Spezialdebatteeingetreten.Zum§ I. welcher nach den Beschlüsien der zweiten Lesungdie obligatorische Bildung der Landwirthschaftskammern vorsiehtliegt der Kompromißantrag vor. wonach die Kammern errichtetwerden können durch königliche Verordnung nach Anhörung desProvinzial-Landtages.F 1 wird nach dem Kompromißantrag angenommen. Dafürstimmen die Konservativen, die Freikonfervativen, die Nationalliberiilcn mit einigen Aitsnahmen(u. a. die Abgg. EckelsPuttfarken. Hausmann« Lüneberg, Schulze- Vellinghausen�Lotichius, Knebel und vom Zentrum die Abgg. Graf Hoensbroechund von Los.Ohne Debatte werden darauf die§§ 2—5, 5a und 5bgenehmigt und zwar mit einigen Aenderungen, welchelediglich Konsequenzen der Kompromißanträge zu den späterendas Wahlrecht betreffenden Bestimmungen sind; ferner werdendie Kompromißanträge bezüglich der Vollziehung der Wahldurch die Kreistage(A 5 c) genehmigt.Nach dem Kompromißantrage(Z 5d) können die Landwirthschaftskammern eine Aenderung des Wahlrechts beschließen, wofürdie Grundlagen angeführt werden.Abg. v. Schalscha begründet feinen Antrag wegen desWahlrechts und dessen Bemessung nach dem Grundsteuer- Reinertrag, weil er denselben wenigstens in die Akten des Hausesgebracht wissen möchte für den Fall einer künstigen Reform desWahlrechts. Schließlich zieht er seinen Antrag als aussichtsloszurück. Ter Kompromißantrag wird angenommen.Um 4 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag 11 Uhrvertagt.vi dtfen.Bierboykott. In einer in Luckenwalde am Sonntagtattgefundenen Volksversammlung wurde nach einemReferate des Genossen A. Sailer beschlossen, so lange keineBerliner Biere zu trinken, bis die Forderungen der BerlinerBoykott° Kommission von Seiten des Berliner Bierring an-genommen sind.— Berliner Bier wird unseres Wissens m derzanzen Mark in großen Mengen konsumirt, so daß ein ähnlicherBeschluß in anderen Ortschaften der Sache des Berliner Boykottsnur dienlich sein könnte.•»•Bierboykott und Provinz-Genossen. Die Schultheiß-Brauerei(Tivoli) hat in nachstehenden Orte» der ProvinzBrandenburg Bierniederlagen: Potsdam, Brandenburg, Oranien-bürg, Bernau, Prenzlau, Angermünde. Jüterbog!, Lichterfelde,"offen, Lübben, Beelitz, Wittenberg; außerdem besitzt sie inriedrichshagen eine Kellerei.*»*Solidarität. Unsere Parteigenossen in Frankfurt a. O.haben in ihrem Verkehrslokal bisher Bier aus der Schultheiß-Brauerei, Berlin, ausgeschenkt. Die Brauerei hatte seinerzeitauch das Inventar des Lokals geliefert und dafür noch eine Rest-schuldforderung von 3000 M. stehen gehabt. Am Tage, nachdemim„Vorwärts" die Boykotterklärung bekannl gemacht wurde,zahlten unsere Frankfurter Genossen die 3000 M. an die Brauereiaus und führten anderes Bier ein.9»Im BreSlaner Stadthaus hatte der Genosse Heil b er gden Antrag gestellt, das Bürgerrecht und damit das Wahlrechtzur Stadtverordneten- Versammlung schon bei einem Einkommenvon 660 M.(bisher von 900 M.) an zu gewähren. Nach einerlangwierigen Debatte fand man es(die„Freisinnigen") für ge-rarhener, den Antrag an eine Kommisston zu verweisen, wo erwahrscheinlich sein Begräbniß finden wird.9 9Bei de» Wahle» zum Gewerbe-Schiedsgericht in Frank«furt a. O. find sämmtliche Kandidaten der Sozialdemokratengewählt worden. Die Betheiligung bei der Wahl der Arbeit-geber-Beisitzer war eine äußerst geringe. Gegen die letzterewollen unsere Parteigenossen Protest einlegen, weil der Magistratin der Wahlordnung entgegen der Bestimmung des Gesetzes unddes Ortsstatuts, wonach als Arbeitgeber jede Person betrachtetwird, welche am Ort« eine gewerbliche Niederlassung hat, dieBestimmung getroffen halte, daß nur solche Personen als Arbeit-geber wählen durften, welche dauernd einen Arbeiter be-schäftigen. Da nun Arbeitgeber, welche während der Saisonmehrere Arbeiter, in der übrigen Zeit aber keine beschäftigen,zurückgewiesen bezw. vom Wahlrecht ausgeschlossen worden sind,so hat man dieselben in einem gesetzlich garantirten Recht be-schränkt und damit ist die Wahl der Arbeitgeber als ungesetzlichzu betrachten.»•*„Die Führer der Sozialdemokratie find ja keine Ar-beiter"— so lautet ein ebenso oft gehörter, als stupider Bor-wurf, den die Bourgeoisie erhebt. Wer, soweit dies überhauptrichtig ist, die Schuld daran trägt, daß es einem für und imAuftrage seiner Genossen handelnden Arbeiter nicht möglich ist,bei seinem Berufe zu bleiben, geht wieder aus folgenden zweiBeispielen hervor, die uns aus Basel mitgetheilt werden.Dort wurde vor einiger Zeit Genosse Keßler als Vertrauens-mann der Arbeiter strafweise aus der Arbeit entlassen undjetzt wurde der vor 14 Tagen in den Kantonsrath gewählte GenosseT a u S l i n von seinem„edlen Brotgeber. dem millionenreichenFabrikanten Bischer gemaßrcgelt, weil er Niemanden zum Be-fehlen in seiner Fabrik brauchen könne." Und daS, nachdemTauslin 15 Jahre lang demselben Ausbeuter zu seinen Millionenverholfen hat.Und in Deutschland? Man denke nur zurück an dasSozialistengesetz, wo die geringste Betheiligung eines Arbeiters anVereinsbestrebungen genügte, um ihn aus der Arbeit zu jagen.Daß es heute viel besser sei, soll damit durchaus nicht gesagt sein.Recht zur Beschwerde haben also die Herren Unternehmer nicht,wenn sich die„Führer" nicht mehr in ihrem Interesse abschinden.»Warnung. Dem Vertrauensmann der organistrten ArbeiterOberndorfs ging die Mittheilung zu, daß Felix Haupt vonFluorn bei Oberndorf a. N. seit einiger Zeil per Fahrrad Fach-verbände und politische Vereine der württembcrgischen undbadischen Nachbarschaft besuche, sich als gemaßregeltes Partei-Mitglied ausgiebt und um Unterstützung nachsucht. Halwt hatan den Vertrauensmann in Oberndors vor etwa drei Woche»das Ansuchen gestellt, daß ein Zeugniß ausgestellt werde,worin beglaubigt sei, daß Haupt seit Jahresfrist nichtmehr der hiesigen Organisation angehöre. Der Gesammt-vorstand hier hat diesem Ansuchen natürlich keine Folge gegeben,da Haupt schon 7 Monate keine Beiträge mehr bezahlt hat, unddessen übrigem Verhalten ein großes Mißtrauen gegenübersteht.Es wird an die Fachverbände und politischen Vereine das Er-suchen gestellt, im Betretungsfall dem Haupt das Verbandsbuchund die Mitgliedskarte der politischen Partei abzunehmen, undau den Bevollmächtigten der hiesigm Ortsverwaltung desDeutschen Metallarbeiter-Verbandes einzusenden. Ebenso werdendie Partei-Organe um Abdruck ersucht, damit einem solchen un-zulässigen Treiben bei Zeit Einhalt geboten wird.9Die Parteipresse und der§ 193. Das Reichsgericht hatbekanntlich entschieden, daß der ß 193(Wahrung berechtigterInteressen) nur Anwendung finden soll, wenn es sich um eigene,individuelle Interessen hanoelt.Seitdem dieser Entscheid gefällt ist, find schon in mehrerenPreßprozessen den Siedakteuren unserer Parteipresse die Vortheiledes§ 193 aberkannt worden, was natürlich strafverschärfendwirkt.— Der Genosse G o l d st e i n, der über die Wichtigkeitdes§ 193 für die Presse aus der kürzlich in Leipzig stattgefundenenParteikonferenz reserirte, förderte dort eine Fülle von Aus-sprächen bekannter Rechtslehrer zu Tage, die der Auffassung desReichsgerichts direkt entgegen laufen. Einige derselben mögenhier folgen, von Rüdorfs-Stenglein spricht.sich dahin aus:«Es giebt eine Reihe von Lebensverhältnissen, in denen dieGebote des Rechts und der Sitte oder die Verfolgung erlaubterallgemeiner oder besonderer Zwecke es mit sich bringen, über dengeistigen oder sittlichen Werth eines andernein U r t h e i l zu fällen. Es ist das Recht der Kritik imweiteren Sinne. Wird dieses Recht in den richtigenSchranken und ohne Uebertreibung geübt(Wie 1??),so kann eine Beleidigung deshalb nicht vorliegen, weil man sichin Ausübung eines Rechtes befand und des wider-rechtlichen Bewußtseins ermangelte."Also der Dolus kommt in Frage.„Der entscheidende Gesichtspunkt ist, wie überhaupt beiH 193, so auch bei Veröffentlichungen durch diePresse, daß nach dem Inhalt und der Form der Mittheilungin thatsächlicher Weise zu beurtheilen ist, ob die Mittheilung einberechtigtes Interesse, wie das der Belehrung,der Aufklärung, der Besprechung öffentlicher Angelegenheiten im Auge hatte, oder ob die Beleidigungeiner Person(bez. Korporation) das leitende Motiv war,oder wenigstens neben der Verfolgung öffentlicherInteressen Platz griff, kurz, ob die Absicht, zu b e l e i-digen, obwaltete.Zur Anwendung des§ 193 gehört nur:„1. daß die Aeußerung zum Zwecke der V ertheidigungvon Rechten«. geschehen sei(so haben die Gerichte in Berlinund Dresden entschieden);2. das Vorhandenfein diese? Zwecke? wird dadwcch nichtausgeschlossen, daß das Motiv zur Geltendmachung des b e r e ch-tigten Interesses ein unlauteres ist(z. B.Rache ec.)."„Ist eine Aeußerung zur Vertheidigung eines Rechtes:c. geschehen, so folgt hieraus allerdings nicht, daß auch ihre Weiter-Verbreitung unter den Z 193 fällt."(Berlin und Dresden.)Selbstverständlich ist die Anwendung des§ 193 ausgeschlossen,wenn eine beleidigende Aeußerung nur zum Scheine zur Wahrungberechtigter Interessen, in Wirklichkeit aber mit der Absicht, zubeleidigen, erfolgte."Selbst die„Hamb. Nachr." treten in einem Artfiel:„DasReichsgericht und die Presse" für das Recht der Presse ein,öffentliche Interessen wahrzunehmen. Sie bemerken:„Der Fehler besteht in der Verneinung des Rechtes derPresse, öffentliche Uebelstände zur Sprache zu bringen unddabei in Wahrnehmung berechtigter Interessen zu handeln.Diese Auffassung steht mit den thatsächlichen Verhältnissendes modernen öffentlichen Lebens in vollstem Widerspruch. Wennes überhaupt eine nicht blos theoretisch gedachte, sondernpraktisch vorhandene politische Oessentlichkeitgiebt, so ist eS die von der Presse vertretene.Und wenn die Interessen dieser Oeffentlichkeit der Bureau-tratie gegenüber wahrgenommen werden sollen, sokann diese Wahrnehmung naturgemäß nur durch diePresse selbst erfolgen, nicht durch das Amtsgericht odersonst eine Instanz, die sür die politischen oder wirthschaftlichenFragen, um die es sich handelt, kaum das genügende Verständnißbesitzt, sondern im besten Falle alles juristisch-forma-l t st i s ch aburtheilt.Diese wenigen Beispiele mögen genügen nachzuweisen, daßsich die heutige Rechtsprechung in bezug auf§ 193 absolut nichtmehr mit der von der ursprünglichen, von der G e s e tz g e b u n ggewollten Auffassung vereinbaren läßt.9»«lieber die Berurtheilnng von zwei österreichischen Ge-»offen-oird aus I g l a u(Mähren) gemeldet: Am 17. Mai fandvor dem Schwurgenchte die Verhandlung gegen Joseph Hjtesch,Redakteur des„Rovnost" in Brünn, und Joseph Scaha wegendes Verbrechens nach ß 300(Aufwiegelung) statt. Gegenstandder Verhandlung bildeten zwei Reden, welche die Angeklagtenin einer Versammlung am 1. Januar d. I. in Trebitsch gehaltengaben. Beide Angeklagte wurden mit 9 gegen 3 Stimmenschuldig gesprocheu und ersterer zu sechs Wochen, letzterer zu14 Tagen durch Fasten verschärften Arrests verurtheilt.«Eine armeuifche Sektion der sozialistischen Ar«bei terpartei hat sich seit einiger Zeit in New y o rk ge-bildet. Die Mitglieder sind fast ausschließlich Seidenweber,welche vor Jahren von den Unternehmern importirt wordenwaren, um als„Streikbrecher" zu dienen. In dem gegenwärtigenStreik der Seidenweber von Paterson stehen diese Leutezum größten Theil in den Reihen der Streikenden; als oieUnternehmer unter den alten Bedingungen ihre Fabrikenöffneten, meldeten sich von 1500 Streikenden überhaupt nur elfzur Arbeit.»»OPolizeiliches, Gerichtliches:c.Außer dem Redakteur auch noch Drucker undVerleger mit anzuklagen, scheint mehr und mehr— wirmöchten sagen„Mode" zu werden. So erhielt der GenosseReiher, Redakteur des„Sächs. Volksblatt", eine Pfingstsreudein Form von vier Anklagen zuaestellt. Drucker sowohl alsVerleger sollen sich der Beleidigung— es handelte sich umeine Prwatbeleidigung— durch die Presse schuldig gemachthaben. Mit einem Opferlamm scheint man sich nicht mehr be-gnügen zu wollen.— In gleicher Weise ging der Staats-anwalt in Brandenburg vor, wo ebenfalls außer demRedakteur Simon, der Verleger der„Brandenburger Zeitung"Ewald in einer Privatklage vernoinmen wurde.WitternugSiiberficht vom 21. Mai.Stationen.Swinemündeamburg.>erlin..Wiesbaden.München.Wien..iaparandaetersburgork...Aberdeen.Paris..i S's� g«m;n tt LSQ neJSi■y-Q- f■Sc-085° L•jQ756759756755754753754764764763757raSifJQNNONWNWNNWSOWSONNONWN-°'53>2Zßietterw«n•3 3SS|£||«föc 0bedeckthalb bedecktRegenbedecktbedecktwolkenloswolkenlosbedecktheiterhalb bedecktbedeckt1091010151657747Witterung in Deutschland am 21. Mai» 8 Uhr Morgen».Im Laufe des gestrigen Tages ist bei fallendem Barometerim größten Theile Deutschlands Trübung eingetreten. In Mittel-und Süddeutschland fanden stellenweise Gewitter statt, heuleMorgen fällt zwischen Weser und.Oder sowie in OstpreußenRegen. Nur an der Nordsee ist das Wetter ziemlich heiter. Dienordöstlichen Winde haben sich etwas verstärkt und die Tem-peraturen in den meisten Gegenden noch weiter abgenommen;heute Morgen hat Münster nur 6, Hannover 7» C. Allein inSüdostdeutschland ist Erwärmung eingetreten, bis aus 17 0 E. inBreslau, 15 ö in München.Wetter-Prognose für Dienstag, den 22. Mai 1894.Ziemlich kühles, zeitweise ausklärendes, vorwiegend trübeSWetter mit etwas Regen und mäßigen nördlichen Winden.Berliner Wetterbureau.Sprechlaal.Di« MedalNon stellt die Benutzung des Sprechsaals, soweit der Raum dafürabzugeben ist, vem Vublilum zur Besprechung von Angelegenhetten allgezneinenJnterefseS zur Bersügung; sie wahrt sich aber gletchzeiltg dagegen, mit demInhalt desselben tdenttstzirt zu werden.Erklärung.Von befreundeter Seite wird mir die Mittheilung, daß derRedakteur der.Deutscheu Arbeiter-Zeitung", Franz Holzerland,behauptet, im Besitz eines von mir geschriebenen Briefes zu sein.in dem ich mich zur Berichterstattung über Vorgänge in der Ar-beiterbewegung für das genannte Blatt angeboten habe.Dieser Behauptung gegenüber, welche in ihrer allgemeinenFassung geeignet ist. ein zweifelhaftes Licht auf meinen Charakterzu werfen, erkläre ich. daß ich weder dem vorstehend genannten,noch sonst irgend einem Bourgeoisblatte jemals solche Berichteangeboten habe.Ich habe nnch nur einmal, und zwar kurz vor dein intev.nationalen Arbeiterkongreß in Zürich per Zirkulär an eine Reihevon Zeitungen gewandt und Berichte über die Kongreßverhand-lungen angeboten.Jede weiter gehende Behauptung widerspricht der Wahrheilund erivarte ich von der Ehrenhaftigkeit des Herrn Holzerland.daß er die Richtigkeit dieser Darlegung durch Veröffentlichuuxdes in seinem Besitze befindliche» Briefes bestätigt.Berlin, den 21. Mai 1894.Hermann Faber.