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Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich  .

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Aus Industrie und Handel.

Eine deutsche   Prämien- Kriegsanleihe. wust unrichtig fonfituiert und anfielle ber Berlufte einzelner Jahre

Soziales.

Bertrauensmißbrauch des früheren Direfiors biefer Anstalt gemacht. Der feit dem Jahre 1907 in Bien im Dienst der Gesellschaft gestandene Direktor hat in den Jahren 1911 bis 1914 die Bilanzergebnisse be­durch falsche Buchungen Gewinne herausgerechnet. Die verschleierte Der Zusammenschluß der Unternehmer im Baugewerbe.. Mehr Rücksicht auf die fleinen Sparer! Bilanz hatte zur Folge, daß in den betreffenden Jahren unrichtige Der Borwärts" hat fürzlich von dem geplanten engeren Zu Es hat sich ein fammenschluß des Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe und des Sparer und Kapitalisten banken dem Reichsschazamt eine inter  - Dividenden zur Auszahlung gebracht worden find. buchmäßiger Abgang von vielen hunderttausend Kronen ergeben. Innungsverbandes deutscher Baugewertsmeister Notiz genommen. effante Ueberraschung: neben dem altgewohnten Anleihetyp werden Dieser Verlust wurde zunächst aus der Kapitals- und Ertrareserve Durch diesen Zusammenschluß zum Wirtschaftsbund für neu viereinhalbprozentige Schahantveisungen aufgelegt, gededt. Sobann hat die Verwaltung aus eigenen Mitteln den Be das Baugewerbe" sollen die Unternehmer instand gesezt die von Januar 1918 an regelmäßig im Januar und Juli zu 110 M. frag zur Verfügung gestellt, der zur gänzlichen Dedung der defrau­werden, ihre wirtschaftlichen Ziele nachdrücklicher zu verfolgen. ausgeloft werden. Diese Schatzscheine kann das Reich am 1. Juli| bierten Summe fehlte. Sie hat auf ihre Tantien verzichtet und Gedacht ist an eine umfassende Reichsorganisation, Sie fich in Be 1927 zum Nennwert fündigen. Um den Inhaber einer gefünüberbies noch Beträge bergütet. Das Attienkapital der Internatio zirts und Ortsverbände gliedert. Der Berliner   Ortsverband digten, nicht über dem Nennuvert ausgelosten Schuldverschreibung nalen Rückversicherungsgesellschaft, das nunmehr wieder intakt ist, ist bereits ins Leben getreten. Am 14. Februar wurde der zu entschädigen, erlaubt ihm das Reich, daß er falls das Reich beträgt 3 Millionen Kronen. Wirtschaftsbund des Baugewerbes Großa Berlin" gegründet, der sich nicht nur auf die Unternehmer zum 1. Juli 1927 oder später vom Mindigungsrecht Gebrauch machi verbände des eigentlichen Baugewerbes erstrect, fondern bereits statt der Rüdzahlung bierprozentige Schabanweisungen fordert, 38 Verbände von Unternehmern der verschiedensten Bauberufe um die dann wieder regelmäßig ausgeloft werden, und zwar mit 115 faßt. Alle Berufsgruppen des Baugewerbes, die an der Herstellung Mart für 100 Mart Nennwert. von Bauten beteiligt sind, von der Aushebung des Baugrundes bis Frühestens zehn Jahre nach der ersten Kündigung, also frühe­Kann ein Unfallverleiter eine Operation verweigern? zur Herstellung der inneren Einrichtung, sollen im Wirtschaftsbund stens am i Juli 1937, ist das Reich wieder berechtigt, die dann Wir ftellten fürzlich( Nr. 37) eine Notiz der Krankentafen­vereinigt werden. Es handelt sich hier um eine Gründung, die volle Beachtung noch nicht mit 115 Mark ausgeloften 4prozentigen Schabanweisungeitung" richtig, in der behauptet worden war, daß das Reichsver­ficherungsamt eine Rente auf ein Jahr entzogen habe, weil sich der berdient. Der Schwerpunkt des Wirtschaftsbundes liegt bei den gen zum Nennwert zu fündigen. Und wiederum hat der Eigentümer Berlebte weigerte, fich operieren zu lassen. Jebt liegt eine weitere die Möglichkeit, statt der Barzahlung Schabanweisungen, und zwar ridtiger bei dem Arbeitgeberbund für das Baubiesmal 3½prozentige, zu fordern, die mit 120 Prozent nach sicherungsamt in dem Verfahren, das sich an die Stentenentziehung gewerbe, dessen Zentral- und Bezirksvorsitzende von vornherein demselben Tilgungsplan wie vordem die 4% prozentigen und 4pro- wegen Veriveigerung der Operation anschließt, auch nachprüfen Die gleichen Funktionen auch im Wirtschaftsbund ausüben werden, zentigen Schabanweisungen ausgeloft werden. tann, ob fich tatsächlich der Verlegte der Operation unterziehen während die Stelle des zweiten Vorsitzenden bei der Zentrale dem Eine weitere Kündigung zum Nennwert darf das Reich nicht mußte. Die Sache liegt so: Steht diese Frage an sich zur Entschei Bertreter des Innungsverbandes vorbehalten ist. vornehmen, doch werden alle bis auf den 1. Juli 1967 nicht ausge- dung, dann ist das Oberversicherungsamt leßte Instanz. Ein Ber­Der Wirtschaftsbund will nach zwei Fronten fämpfen; er will often Schabanweisungen an diesem Tage zurüdgezahlt, und zwar lekter, dem von der Berufsgenossenschaft eine Operation zugemutet die Bauauftraggeber atingen, angemefiene Breite zu zahlen, nicht zum Nennwert, sondern mit dem alsdann für die Rückzahlung Gibt das Oberversicherungsamt der Berufsgenossenschaft recht, be­wird, kann also das Reichsversicherungsamt zunächst nicht anrufen. auf der anderen Seite will er übertriebenen Forderungen der Bau der ausgeloften Schabanweisungen maßgebenden Betrage, alfo je stätigt es also den Bescheid, der die Operation anordnete, dann wird ft offlieferanten entgegentreten. Ein wichtiges Werbemittel ist für ihn der Hinweis auf die Syndilatsbildung in der Baustoffindustrie nachdem, ob und in welcher Weise das Reich von seinem Mündi bie Berufsgenossenschaft die Rente ganz oder teilweise zu ent­und besonders auf das Zementiyndikat. Diefen Bestrebungen gegenüber gungsrecht Gebrauch gemacht hat, mit 110 Prozent, oder 115 Prozent ziehen versuchen, wenn der Verletzte sich troß der Entscheidung des foll die Macht der Bauunternehmer gestärkt werden. Den Gründern oder 120 Prozent. Das Reich ist nicht befugt, die Schabaniveisun- Oberversicherungsamts nicht operieren läßt. Natürlich wird sich des Wirtschaftsbundes schwebt eine straffe Sartellierung des gen anstatt durch Auslosung durch Rüdfauf am offenen Markt zu daran wieder ein Streitverfahren anschließen, in dem der Rekurs Baugewerbes vor. Um eine Befämpfung der Stobftoff tilgen. zulässig ist, und nun hat, das besagt die neuere Entscheidung, das Lieferanten und deren Syndikate ist es ihnen weniger zu tun. Sind Der Zeichnungspreis ber 4% prozentigen auslosbaren Reichsversicherungsamt das Recht, nachzuprüfen, ob es sich um auch die Bauunternehmer genügend fartelliert, dann können fie fich Schabanweisungen wird 98 Mart für 100 Mart Renniert sein. einen einfachen operativen Eingriff handelte, der dem Verlegten in friedlicher Weise mit den Kartellen ihrer Lieferanten verständigen. Die Finanzverwaltung sieht aber davon ab, die ongemutet werden konnte. Es hat sich dazu für berechtigt erklärt, froß der rechtskräftigen Entscheidung des Oberversicherungsamts. Eine solche Verständigung würde natürlich auf Kosten der Bau­auftraggeber gehen. Legten Endes würde das auf eine Verteuerung neuen Schabanweisungen nach dem Vorbild der Damit ist der frühere Rechtszustand wiederhergestellt. Daß das des Bauens und auf eine stärkere röpfung der Mieter fünfprozentigen Schuldverschreibungen in lei Reichsversicherungsamt von seiner früheren Auffassung, daß kein hinauslaufen. Schon unter diesem Gesichtspunkt ist die Gründung nen Stüden, bis au 100 Mart hinab, auszuferti Berlegter gezwungen werden kann, Operationen vornehmen zu des Wirtschaftsbunds für das Baugewerbe eine Angelegenheit, die gen. Die Stüde der Schabanweisungen lauten vielmehr über laffen, abgeht, ist nicht zu erwarten, zumal, dies wird in der Ent­bie gesamte Deffentlichkeit in hohem Maße intereffieren muß. 20 000, 10 000, 5000, 2000 und 1000 Mart, so daß Zeichnungen scheidung auch ausdrüdlich betont, bei der Beratung der Reichsver­nur in Höhe von 1000 Mart oder eines Btelfachen ficherungsordnung die frühere Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt worden ist. von 1000 Mart möglich find.

Ganz besonders müssen aber die Ge tertichaften bes Bau­gewerbes und der Baunebengewerbe dem geplanten Wirtschaftsbund Beachtung fenten. Er bedeutet. nämlich eine wesentliche Steigerung Den Zeichnern der neuen viereinhalbprozentigen Schabaniei. Kriegsgehalt und kommunales Steuerprivilegium. der Macht der Unternehmer im Kampfe gegen die Arbeiter. Gegen den Magistrat der Stadt Wilmersdorf   bei Berlin  In den von intereffierter Seite veranlaßten Veröffentlichungen wird fungen ist es gestattet, da neben Schuldverschreibungen und natürlich dieses Moment faum angedeutet. Das ist begreiflich, denn Schasanweisungen der früheren Kriegsanleihen in neue Schaban  - führte eine größere Anzahl von Zivilbeamten der Seeres- und der der Burgfrieden" ist ja noch nicht offiziell aufgehoben. Wohl aber weisungen umautauschen. Jedoch kann jeder Zeichner höchstens Marineberwaltung einen Prozeß auf Zubilligung des fommunalen wird in diesen Veröffentlichungen darauf hingewiesen, daß die be- doppelt so viel alte Anleihen( nach dem Nennivert) zum Umtausch Steuerprivilegiums aus der Berordnung von 1867. Unstreitig stand den lagenden Zivilbeainten der Heeres- und ftehenden Unternehmerverbände durch die Gefeßgebung berhindert anmelden, wie er neue Schabanweisungen gezeichnet hat. Die Ein find, ihre Mitglieder in dem Maße gefügig zu machen, wie es zur lieferer von fünfprozentigen Schabaniveisungen der ersten Kriegs- Marineverwaltung während der Friedenszeit das fommunale Erreichung ihres gwedes nüßlich wäre. Der Arbeitgeberbund anleihe erhalten beim Umtausch eine Bergütung von 1,50 Mart, die Steuerprivilegium aus der Verordnung von 1867 zu; es war also unterliegt den§§ 162 und 153 der Gewerbeordnung, er darf des Einlieferer von fünfprozentigen Schabanweisungen der zweiten Iommensteuer heranzuziehen. Infolge des Kriegszustandes nur die Hälfte ihres Diensteinkommens zur Gemeinde Ein halb teinen Zwang anwenden, um Berufsangehörige zum Beitritt Kriegsanleihe eine Vergütung von 0,50 Mark für je 100 Mart Nenn- erhöhte sich das Friedensgehalt dieser Beamten um die Kriegs­und Mitglieder zum Verbleiben in der Organisation zu bewegen. wert ausgezahlt. Die fünfprozentigen Schuldverschreibungen der Die Jnnungen können, soweit es sich um Zwangsinnungen handelt, ibre Mitglieder nicht zur Innehaltung festgefeßter Breife anhalten. ersten bis fünften Kriegsanleihe werden ohne Aufgeld gegen die Die freien Jnnungen sind zwar in dieser Hinsicht nicht beschränkt, neuen Schabanweisungen umgetauscht; die Einlieferer von vierein aber die Strafen, die fie festiegen fönnen, find nur geringfügig. In halbprozentigen Schaganweisungen der bierten und fünften Kriegs­biefer Hinsicht bedeutet der Wirtschaftsbund eine Erlösung. Er anleihe würden 8 Mart für je 100 Mart Nennwert zuzuzahlen unterliegt den erwähnten gefeglichen Beschränkungen nicht und fann haben. gegen Außenfeiter mit träftigen Zwangsmaßnahmen vorgeben.

zulage.

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Der Magistrat bon Wilmersdorf meinte, daß auf diese Weise das Gehalt zuzüglich der Kriegszulage ein Militäreinkommen ge­worden fei, wofür das Beamtenprivilegium aus der Verordnung von 1867 nicht gelte. Er zog deshalb die Beamten für das Jahr 1916 nach den bollen Dienstbezügen zur Gemeinde Ginkommensteuer heran.

Auf ihre Klagen erkannte der Bezirksausschuß dahin, daß die riegszulage als Zulage für Dienstaufwendungen überhaupt bei der Besteuerung frei zulassen und das übrige Gehalt nur zur älfte zur Gemeindeeinkommensteuer heranzuziehen sei.

Der Magistrat legte Revifion ein. Zur Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht hatte das Kriegsministerium zwei Kom­misfare aur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses entsandt, die in eingehenden Rechtsausführungen für die Zubilligung des hom­munalen Steuerprivilegiums und für die Freilassung der Kriegs­zulagen eintraten.

Die von uns bereits früher angekündigte Ausgabe der auslos­Eine Unternehmerorganisation, die fich mächtig genug fühlt, baren Schabantveifungen ist zu begrüßen. Der spekulative Reiz, fowohl gegen Lieferanten als auch gegen Abnehmer ein fräftiges in furzer Zeit das angelegte Kapital mit einem Aufgeld zurüd­Wort zu sprechen, wird felbstverständlich auch bemüht fein, den Arbeitern gegenüber ihre Macht zu beweisen. An Verfuchen zuerhalten, wird zahlreiche Zeichner anloden. Noch wichtiger ist, daß nach diefer Richtung haben es insbesondere die Unternehmer des die Maffe gleichförmiger Renten, die nach Wiederkehr normaler Baugewerbes bisher nicht fehlen lassen. Ihre Tattit war auch schon Berhältnisse, nach dem Schwinden der abnormalen Geldflüssigkeit lange darauf gerichtet, die Unternehmer der Baunebengewerbe ihren die Gefahr eines gewissen Kursbrudes bergen, nicht mehr schranken­Zweden dienstbar zu machen. Es erscheint in diesem Zusammen- los vermehrt, fondern durch die Gewährung des Tauschrechtes eher hang angebracht, an die im Jahre 1912 erfolgte Gründung des vermindert werden. An die Stelle der ewigen Mente treten lang Reichsbundes baugewerblicher Arbeitgeber Ber  - fristige Schatzscheine, um deren Tilgung sich zwar im Gegensah zur Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts erkannte um bände zu erinnern, der eine ähnliche Zusammenießung wie der ewigen Rente tas Reich bemühen muß, die aber in der Chance einer neue Wirtschaftsbund hatte. Jene Gründung erfolgte im Hinblick auf die im Frühjahr 1918 bevorstehende Erneuerung der Tarif- baldigen Auslosung mit Prämie eine höchst wertvolle Ber verträge in einer Reihe von Baugewerbezweigen. Durch den Reichs- ficherung gegen kursverlust in fich tragen. Um so be bund sollte die Position der Unternehmer gestärkt und vor allem dauerlicher ist es, daß das Reichsschabamt aus Gründen, die wir erreicht werden, daß alle Verträge in den verschiedenen Gewerben nicht als stichhaltig anerkennen tönnen, nur ben größeren gleichzeitig zum Ablauf fommen. Diefer Plan ist, insbefondere durch Zeichnern die Möglichkeit einer besonders liquiden Rapitale bie von den Holzarbeitern damals eingefchlagene Taltit mißglüdt. anlage in einem Bapier geboten hat, beffen Kurssicherung eine be Seither ist es allmählich stille geworden vom Reichsbund und es fonders gute und ständige Berwertung verbürgt. scheint, als folle dieser nun in Gestalt des Deutschen Wirtschafts­bundes für das Baugewerbe in veränderter Gestalt und mit weiter reichenden Bielen   eine fröhliche Auferstehung feiern.

Jedenfalls haben die Gewerlichaften des Baugewerbes alle Ursache, das Werben und Wirken des Wirtschaftsbundes aufmerfiam gu berfolgen. Der Zusammenschluß der Unternehmer muß ihnen ein doppelter Anlaß fein, ihre Reihen zu stärken. Jetzt ist nicht die Zeit, inneren Zwift zu schüren, die Arbeiter müssen in ihren Dr­ganisationen gesammelt werben, damit die kommenden Stürme fie gerüstet finden.

Aus dem Berliner   Wirtschaftsleben.

Die Große Berliner Straßenbahn verkürzt ihre Dividende von 6 auf 4 Brozent. Gefliffentlich ist früher gedroht worden, daß gar keine Dividende verteilt würde, wenn die gewünsch ten Tariferhöhungen nicht bewilligt wurden. Gar so schlimm ist es nicht geworden. Die Herren Aktionäre werden sich mit der Erinne rung an die früheren fetten Jahre tröften und mit der Erkenntnis bescheiden müssen, daß keinem Unternehmen steigende Gewinne von öffentlichen Körperschaften verbürgt werden fönnen.

Die der A. E. G. nahestehende Nationale Automobil Wahlen für die Angestelltenausschüsse. 9. G. hat 44 185 22.( 1915: 950 393) Abschreibungen und 1 060 000 Durch das Hilfsdienftgefes ist bestimmt worden, daß in allen Mart( 1 673 000) Conterabschreibungen einschließlich 200 125. Betrieben mit mehr als 50 Angestellten ein Ausichuß einzurichten( 48 021) Vortrag einen Ueberschuß von 2 496 358 M.( 2 033 692) er ift. Die Ausführungsbestimmungen zum Gefes find inzwischen erzielt, der wie folgt verwendet wird: Ueberweisung an die Rüdlage Laffen, so daß die Wahlen der Ausschüsse unmittelbar bevorstehen. 285 000 Mt.( 0), Ariegsfürsorge 1 200 000 m.( 1 000 000), 12 Pro Die in den drei Arbeitsgemeinschaften der laufmännischen, technischen, Bent( 10) gleich 840 000( 700 000) Dividende, Gewinn Bant- und Bureauangestellten vereinigten Berbände, sowie der auf- anteile des Aufsichtsrats 45 123 D.( 63 567), Zuwendung an männische Berband für weibliche Angestellte, durch die die Bewegung Beamte 80 000 M( 70 000) und Vortrag 46 234.( 200 125). Stach ber Angeftellten fast lüdenlos berkörpert wird, baben ein gemein der Bilang betragen die Anleihefchulben 1 060 300 2.( 970 800), bie fames Vorgehen bei diesen Wahlen befchloffen und veranstalten zur laufenden Verbindlichkeiten 4 128 792 2.( 8 119 997), andererseits Einleitung der Wahlbewegung am Montag, ben 12. März, Borrate an Rohe, halbfertigen und Fertigwaren 5 203 731. im Sebrerbereinshaus eine große Kundgebung, in der über( 6 187 433), Bantguthaben 1355 484 R.( 3 059 316), Außenstände bas Hilfsdienstgefes, feine Durchführung und über die Wirkung ber 1819 164 M.( 2 222 047), Wertpapiere 1974 385 M.( f. V. Wert­Angestelltenausschüße auf die Arbeitsbedingungen gesprochen werden papiere und Beteiligungen 233 040 20.).

foll.

Als Redner haben sich der Reichstagsabgeordnete Legien und Herr Hans Belt zur Verfügung gestelt.

Berlin   und Umgegend.

Mangel an Arbeitskräften?

Ein Heizer, der in der Maschinenfabrit in D. befchäftigt wurde, Berlangte den Kriegsschein, um sich lohnendere Arbeit zu suchen. Da die Firma ihm den Kriegsschein verweigerte, wandte er sich an ben Kriegsausschuß. Dort wurde eine Vereinbarung herbeigeführt, wonach die Firma sich verpflichtete, bem Heizer 10 Bf mehr Stundenor Lohn zu zahlen. Als danach der Heizer die Arbeit bei der Firma aufnehmen wollte, nabm fie ihn nicht an. Die Unternehmer Klagen fiändig, daß fie eingearbeitete Leute selbst bei hohen Löhnen fchwer bekommen fönnen. Der Fall spricht gerade nicht dafür, sonst würde ein Unternehmer wegen diefer geringen Lohnaulage und tro ber erfolgreichen Bemühungen des Kriegsausschusses nicht einen Heizer so ohne weiteres gehen lassen.

Es wird glänzend weiterverdient. Das schlechte Beispiel der Phönig- Aktiengesellschaft findet Nach ahmung. Auch die Vereinigte Königs- und Laura hütte finbet es angebracht, mit Rüdficht auf die gegenwärtigen Beitverhältnisse im allgemeinen Interesse" von der Bekanntgabe ihrer Halbjahrsgewinne abzusehen. Der wahre Grund ist natürlich der, daß die Gesellschaften so viel verdienen, daß ihr Klageruf nach höheren Eisen- und Kohlenpreisen und ihre Gegenivehr gegen Lohn forderungen wahrhaft lächerlich würden, wenn man wüßte, wie gut es ihnen geht.

Japan   als Konkurrent der deutschen Spielwarenindustrie. Die deutsche Spielwarenindustrie ist durch den Konflitt mit Amerita hart getroffen. Weniger weil ihre gegenwärtige Lage verschlechtert der Export ist schon längst aufs äußerste eingeschränkt wor­sondern weil die deutsche Spielwarenausfuhr in Höhe von 32 Millionen Mark durch die billige japanische Konkurrens bedroht ist, die die Gunst des Augenblids wohl zu nußen verfteht.

ift

ben

Riefige Schiebungen.

In der Generalversammlung der Internationalen Rüdperfide rungsgesellschaft hat ber Berwaltungsrat Mitteilungen über ben

26. Februar auch zugunsten der betreffenden Zivilbeamten der Zugleich billigte das Gericht Seeres- und Marineverivaltung awei Kammergerichtsräten, die als Offiziere zum Heere eingezogen find, das erwähnte tommunale Steuerprivilegium auch für die sieben zehntel ihres militärischen Einkommens zu, die ihnen nach ben geltenden Bestimmungen auf ihr Zivildiensteinkommen an gerechnet werden. Das Gercht ging von folgenden grundsätzlichen Erwägungen aus:

Bas zunächst das militärische Einkommen der als Offi­atere zum Heere eingezogenen Beamten angeht, so sei es nach Annahme des Senats joweit, wie es an Stelle des 31­vileinkommens frete, dem Privilegium unter­worfen.

Ferner nehme der Senat an, daß die verbleibenden drei Behntel der Kriegsbesoldung der Offiziere als Entfä­digung für Dienstaufwendungen, die durch den Krieg bedingt find, anzusehen seien. Dasselbe gelte hinsichtlich ge= wisser Kriegszulagen, die den Zivilbeamten der Seeres- und Marinevewaltung gewährt werden. Auch fie hätten während des Krieges größere Dienstaufwendungen zu machen. Diese Entschädigungen für Dienstaufwendungen während des Krieges feien überhaupt steuerfret. Im übrigen blieben die Bivilbeamten der Heeres- und Marineverwaltung auch während des Krieges 3 ibilbeamte, fo daß ihnen für ihr eigentliches Gehalt auch während des Krieges das fommunale Steuerprivilegium aus der Verordnung von 1867 zustehe. Teilnahme an Jungwehrübungen als Teil des Fortbildungs­

unterrichts.

In Charley in Oberschlesien   ist der obligatoriiae Fortbildungs unterricht durch Drtsitatut eingeführt. Der neue Stundenplan, der ordnungsmäßig veröffentlicht wurde, enthält auch die Vorschrift, dat alle zum Besuch der Fortbildungsibule Werpflichteten vom bollendeten 16. Lebensjahre an verpflichtet seien, an ben llebungen der Jugend­wehr in Charleh teilzunehmen, die fonntäglich von 3-5 Uhr nach ntittags in der Turnhalle stattfanden.

Beil er an einer folchen lebung nicht teilgenommen batte, wurde der Lehrling Wittek wegen llebertretung des Ortestatuts in Verbindung mit der Gewerbeordnung von der Straffammer in Beuthen   zu einer Geldstrafe berurteilt. Der Sonntagnachmittag fei für den Angeklagten Schultag geweien und er hätte die Pflicht ge­habt, an den Uebungen der Jugendwehr, die einen Teil des Fort­bildungsunterrichts bildeten, teilzunehmen.

Die vom Vater des Angeklagten eingelegte Revision wurde vom Die Rammergericht aus folgenden Gründen verworfen: militärischen Jugendübungen feien geeignet, einen Gegenstand des obligatorischen Fortbildungsunterrichts zu bilden. Sie feten auch hier ordnungsmäßig in den Schulplan mit aufgenommen worden, indem beſtimmt sei, daß die über 18 Jahre alten Fortbildungs­fcüler an den llebungen der Jugendwehr teilzunehmen bätten, fo­weit diefe jeden Sonntagnachmittag von 8 bis 5 Uhr in der Turn­balle stattfanden. Somit hätte der Angeklagte daran teilnehmen müffen.

Berantwortlich für Politik: Hermann Müller  , Tempelhof  ; für den übrigen Teil b. Blattes: Alfred Scholz. Neutöln; für Inserate: Th. Glode, Berlin  Drud u. Berlag: Borwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co. Berlin SW. pierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.