Gewerkschaftliches.
Gewerkschaften und Lebensmittelversorgung.
ber Militärbehörbe gegenüber für bie bollständige Sicherung gerade stehen müsse.
Nach längerem Hin und Her erboten sich die Bestohlenen, den Schaden zu erfeßen und wöchentlich 15 M. abzuzahlen. Sollte sich das Leder doch noch anfinden, so erhalten sie ihr Geld zurüd.
Spesen und Arbeitslohn.
Jd hab' mir jeeinigt!
Die Sozialdemokratie ist im Kölner Stadtverordnetenkollegium nicht vertreten, obwohl sie die stärkste Partei in Köln ist. Das In einer Klagesache, in der Kunze vom Schneiderverband Dreiklassenwahlrecht, verstärkt durch örtliche Schikanen, schließt sie die Klägerische Partei bertrat, hatte der Unternehmer Spesen auf aus. Während des Krieges hat sich dieser Ausschluß auch nach den Arbeitslohn verrechnet und alles in allem 35,70 M. zu wenig der Meinung bürgerlicher Kommunalpolitiker gezahlt. Der Beklagte fam auch wieder mit dem an dieser Stelle als ein schwerer Fehler erwiesen. Um die Stadtver- fchon üblichen Einwand: die betreffende Arbeiterin jei keine Schnei waltung in unmittelbare Verbindung mit den Arbeitern zu bringen, derin, sondern Dienstmädchen. Kunze führte demgegenüber aus: hat unser Kölner Parteiblatt in der jetzigen Krisis den Zusammen- ob Dienstmädchen oder nicht, fomme gar nicht in Frage, der Tarif tritt einer Arbeitervertretung im Rathause gefordert. Der Ober- müfie eingehalten werden und Spesen find unter feinen Umständen bürgermeister und der Ernährungsdezernent haben sich mit dieser vom Lohn abzuziehen. Anregung einverstanden erklärt. Unter dem Vorfiz eines Metall- Die Kommission vertrat den gleichen Standpunkt und der Bearbeitersekretärs find Vertrauensleute der drei Metallarbeiter- flagte zahlte 25 m. nach. organisationen im alten Hanjasaale zusammengetreten. Am erften Abend hielt Bürgermeister Adenauer den versammelten Schwerarbeitern einen zweistündigen Vortrag über die Lebensmittelfragen. Mit diesen Worten trat ein Zwischenmeister vor, gegen den der Am zweiten Abend tamen Arbeiter, und zwar lediglich aus der Schneiderverband geklagt batte und der Regreß an seinem Auftrag Munitionsindustrie, zu Wort. Vertreter der freien, der geber nehmen sollte. Sunze: Sie haben sich geeinigt und das christlichen und der Hirsch- Dunderschen Gewerkschaften brach Geld in Ihre Tasche geſtedt. Das könnte Ihnen so passen!" ten durchaus einmütige Auffassungen in der der Frage der Zwischenmeister: Geht Sie das was an?" v. Schulz:„ Ja, Lebensmittelversorgung zum Vortrag. Ga ivurden zahl- so geht das aber nicht, das geht Herrn Kunze sehr viel an." Die reiche wichtige Anregungen für die örtliche Lebensmittelverforgung Arbeiter wollen ja auch Geld. Sie können doch die erhaltenen Die Tagung soll später wiederholt und auf weitere 50 9. nicht für sich behalten! Sie haben doch anerkannt, 189 M. nach Arbeitergruppen ausgedehnt werden. Won allgemeinem Interesse zuzahlen. ivar das einhellige Verlangen, daß Zulagen für Schwerstarbeiter 8wifchenmeifter: Jd bin ja jar nich jefragt worden." Beifizer nicht mehr durch die Werke, sondern durch die Be- Sabath: Wie können Sie denn das behaupten? Sie sind mehr hörden verteilt werden sollen, da bei der Verteilung in den Fa- mals gefragt worden und haben die Summe ausdrücklich anbrifen zuviel unter der Hand verschwinde an Leute, die teine erfannt. Schwerarbeit leisten. In seinem Schlußwort erkannte der Bürger- Nachdem Kunze noch einige Bofitionen gestrichen hatte, und meister die gute Schulung der Arbeiter durch die Gewerkschaften ein anderer regreßpflichtiger Unternehmer fich erbot, 25 M. zuzulegen, dankbar an. Er unterstrich, was über die Bevorzugung der Land- bequemte fich der einigungsfrohe Zwischenmeister dazu, noch 85 m. wirtschaft gesagt worden fei; man dürfe jedoch zu dem neuen zu entrichten. Staatskommissar Dr. Michaelis Vertrauen haben.
gemacht.
Aus der Schlichtungskommission für Militärschneider. 0900 Das Kindermädchen als Betriebsleiterin.
Um zehn Militärmäntel oder deren Wert in Höhe von 185 R. handelte es fich in einer Klage, die die Wertgenossenschaft der Schneidermeister für Heeres- und Bostlieferungen gegen den Zwischenmeister B. angestrengt hatte. Magiftratsrat v. Sulz: Barum geben Sie denn die Mäntel nicht heraus?" Der Beklagte wandte ein, daß er zwei Jahre treu und redlich für die Genossenschaft ges arbeitet habe. Die strittigen Mäntel habe er an einen Abnehmer abgeliefert, der an jenem Lage den eigentlichen Abnehmer vertreten hatte. Der habe gefagt, er müfie die Mäntel wieder mitnehmen, da etwas daran zu ändern sei. Er habe darum erfucht, die Aende rungen am Blaze vornehmen zu dürfen, was ihm auch erlaubt worden fei. So fei es auch geschehen. Nach Erledigung der Aenderungen habe, der stellvertretende Abnehmer gefagt, er fönne feinen Abnahmeschein ausstellen, dies müsse der andere tun. Daraufhin sei er, der Beklagte nach Hause gegangen und habe die Mäntel ohne Duittung da gelaffen. Er wolle auf der Stelle versinken, wenn dem nicht so fei Er habe in jener Beit gehungert und schon darum die Mäntel liefern müssen, um Geld zu erhalten. Uebrigens herrichten in dem betreffenden Betriebe feine geregelten Verhältnisse, ein Kindermädchen leite den ganzen Betrieb. b. Schulz: Aber ich bitte Sie, ein Kindermädchen?
Bom Vertreter der Genossenschaft wurde das mit den Kindermädchen als Betriebsleiterin als Unsinn bezeichnet, es feien weder Kinder noch Kindermädchen dort. Der Betrieb werde nach streng Taufmännischen Regeln geleitet, und wenn jemand Arbeit liefere, so erhalte er eine Duittung Dieie tönne der Beklagte nicht vorweisen und somit hafte er für die nicht vorhandenen zehn Mäntel. Da die Angelegenheit auf diese Art nicht zu flären war, wurde Bertagung beschlossen, um Zeugen zu vernehmen.
Wer ist für Diebstahl verantwortlich?
Die Kommission hatte sich auch wieder mit den gestohlenen Reitbesäzen, über die wir schon berichtet haben, zu beschäftigen. Dem Zwischenmeister G. wurden von einem Arbeiter Lederbesäze zu Reithofen entwendet. bie der Auftraggeber erlegt haben wollte. Die Schlichtungskommission hat dem Bestohlenen eine Frist zur eventuellen Biederbeschaffung der Befäße gewährt. In der letzten Gigung waren beide Parteien wiederum anwesend letder aber nicht die Lederbefäge. Das Ehepaar J. wandte ein, daß fie doch nichts dafür könnten, wenn sie bestohlen würden. Es wurde ihnen geantwortet, so bebauerlich der Diebstahl für sie sei, so müßten fie doch für den Schaden aufkommen, da der Auftraggeber auch Direktion Max Reinhardt :
Theater am
Theater i. d. Königgrätzerstr.
7 Uhr zum 1. Male: Totentanz I. Teil.
Komödienhaus
7 Uhr zum 75. Male: Die verlorene Tochter.
720 Uhr: Die tolle Komteß.
Lessing- Theater.
Aus Industrie und Handel.
Soziales.
Gutlohnung reklamierter Arbeiter, die außerhalb des Wohnorts ihrer Familie arbeiten.
Wiederholt haben Heerespflichtige, die zur Arbeit in bestimmta ten Betrieben entlassen werden sollten, deren Uebernahme abgelehnt, weil der ihnen in Aussicht gestellte Lohn weniger betragen haben würde, als ihre Löhnung nebst freier Verpflegung und Kleidung zu fammen mit den ihren Familien gewährten Unterstützungen. Es war vorgeschlagen worden, die Familienunterstützung in solchen Fällen weiterzugewähren. Da eine solche Regelung aber über den Rahmen des Familienunterstützungsgesetzes hinausgehen würde, foll nach einem Erlaß des Reichskanzlers vom 9. Januar 1917 den Familien und sonstigen Angehörigen der zur Arbeitsleistung entlaffenen Heerespflichtigen, soweit sie bisher Familienunteritüßung erhalten haben. im Wege der Kriegsbohlfahrtspflege Unterstützung gewährt werden. Das soll. in einer Höhe geschehen, die dem Unterschied zwischen den militärischen Bezügen und den bisher gewährten Familienunterstüßungen einerseits und dem Arbeitsverdienst andererseits entspricht.
Auf der einen Seite fommen als militärische Bezüge Löhnung, freie Verpflegung und Kleidung in Frage. Die Löhnung ist je nach ihrem tatsächlichen Betrag einzusehen. Verpflegung und Kleidung mit einem Betrage von 1,50 M. für den Tag, mithin halvmonatlich währten Höhe einschließlich der von den Lieferungsverbänden ge 22,50 M. Dazu tritt die Familienunterstübung in der bisher gewährten Zuschüsse. Der Summe dieser Bezüge ist der Arbeitsverbienft gegenüberzustellen, den der zur Arbeit entlassene Heerespflich verdienen in der Lage ist. Der Betrag, um den der Arbeitsverdienst tige bei regelmäßiger Arbeitszeit und normaler Arbeitsleistung zu hinter der nach obigem berechneten Summe zurückbleibt, würde der Familie dann als Ausgleich zu zahlen sein.
Sofern nun der Entlassene nicht an seinem Wohnort, sondern außerhalb Arbeit erhält, und ihm und seiner Familie durch Führung doppelten Haushalts dadurch größere Untoften erwachsen, foll ihm für den doppelten Haushalt außerdem der Betrag von 2 Mark für den Tag, also 60 Mart im Monat, als Mehrkosten in Anjab gebracht werden. Ist der Betrag des Arbeitsverdienstes höher als der Betrag der militärischen Bezüge, zuzüglich der bisher empfangenen Familienunterstützung und der Mehrfoften des doppelten Haushalts, so tommt eine Unterstützung im Wege der Ariegswohlfahrtspflege nicht in Frage. Ift der Betrag geringer, so ist der Unterschied als Unterstützung durch den Lieferungsverband zu zahlen.
Es wird glänzend weiter verdient. In der am Montag abgehaltenen Aufsichtsratssitzung der Gelsenkirchener Bergiverks- Aftien- Gesellschaft legte der Vorstand die Vermögensaufstellung des Geschäftsjahres 1916 bor, die mit einem Rohgewinn bon 58 003 081,47 Mart( gegen 41 855 860,54 Mark im Vorjahre) abschließt. Bei diesen Ziffern ist zu beachten, Diefe Regelung hat nun an einigen Stellen zu der Auffassung daß in diesem Jahre erstmalig die allgemeinen Untoften wie Binsen, geführt, als ob der Arbeitnehmer, der fern vom Wohnort seiner Provifionen, Bergschäden, Wohlfahrtsausgaben, öffentliche Lasten Familie arbeitet, mit Rüdicht auf den doppelten Haushalt gegen und dergleichen nicht mehr auf der Sollseite der Gewinn- und Ver- den Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Bahlung eines lustrechnung erscheinen, sondern im voraus von dem Be Lohnzuschlags von 2 Mart täglich hat. Diese Auffajiung triebs- Rohgewinn abgebucht worden sind. Dement ist unrichtig. Der Erlaß des Reichskanzlers bezivedt lediglich, sprechend ist oben als Vergleichsziffer auch nicht die aus dem Ge- zu verhindern, daß der Arbeiter, der zuvor im Heeresdienst stand schäftsbericht für das Betriebsjahr 1915 erfichtliche Gewinnziffer und dessen Familie daher Familienunterstützung bezog, wenn er eingefeßt, sondern diejenige Biffer, die sich nach Abzug der allge- bom Heeresdienst entlassen wird und Arbeit aufnimmt, schlechter meinen Unkosten von dem Betrage des im Geschäftsbericht ausge- steht als zuvor. Auch die 2 Mart sollen auf Kosten der wiesenen Robgewinns ergibt. Kriegswohlfahrtspflege gezahlt werden. Der auf den 14. April 1917 zu berufenden Hauptversammlung Die Gewährung der Unterstützungen an die Familien hat auf soll vorgeschlagen werden, 22 024 680,93 Mart( 21 978 386,05 Mart Antrag des Heerespflichtigen felbst oder seiner Familie zu erim Vorjahre) zu Abschreibungen, 2500 000 M.( im Vor- folgen. Die Festsehung der Höhe des zu gewährenden Betrags jahre 0) zu einer Rüditellung für Ueberführung der Betriebe ist von dem zur Zahlung der Familienunterstützung zuständigen in die Friedenswirtschaft, 600 000 202.( ie im Vorjahre) für die Lieferungsverbande zu bewirken. Weigert der diese Zahlung, dann besondere Rüdlage und 1 500 000 20.( wie im Vorjahre). für den würde event. Beschwerde an den zuständigen Regierungspräsidenten Beamten- und Arbeiterunterstützungsfonds zu verwenden und einen begründet fein. Gewinnanteil von 12 Prozent( gegen 8 Prozent im Vorjahr) auf das Attienkapital von 188 000 000 202. 180 000 000 22. im Vorjahre) zu verteilen. Der Vortrag auf neue Rechnung beträgt 3 026 771,59 20.( 2 998 527,13 M. im Vorjahre).
Großhandel und Genossenschaften.
"
Der österreichische Arbeiterschus"- Wochenblatt.
Der Arbeiterschutz", Zeitschrift für foziale Gefeßgebung, das Organ der Reichskommission der Krankenkassen Desterreichs, erfcheint vom 1. März d. J. nunmehr auch wöchentlich. Das bisher 14 tägig erschienene Blatt fonnte angesichts der wachsenden AufEine Tagung des Zentralverbandes des Deutschen Großhandels gaben der Krankenkassen unmöglich aktuell sein. Das 14 tägig erfordert von Reich und Staaten, daß jede Begünstigung der Ge- fcheinende Blatt genügte. so lange es nur das Digan von zwei noffenschaften aller Art unterbleibe, mag es sich um Handwerker- Kassenverbänden war. Der durch die neue österreichische Gesezgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Konsumgenoffen- gebung erweiterte Wirkungsfreis der Krankenkassen und die vor fchaften oder Einkaufsgenossenschaften handeln. Eine Kommission gefebene Gründung von Landesverbänden stellt jedoch an den mit Unterausschüssen soll die Intereffen des freien Handels wahren. Arbeiterschutz" Anforderungen, denen ein 14 tägiges Blatt nicht Durch die Vergrößerung des Organs Hoffentlich finden die Herrschaften infolge des Hilfsdienstgesetzes gerecht werden konnte. bald Gelegenheit, fich ihre Zeit befier zu vertreiben, als mit höchft foll erreicht werden, daß den Krankenkassen nach besten Sträftent inopportunen Berjuden die Genossenschaften auszuschalten. gedient wird. Wir wünschen dem Drgan die Erreichung dieses Bieles. Verantwortlich für Bolitit: Hermann Müller , Tempelhof ; für den übrigen Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neuföln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderet u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co Berlin SW. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt. National- Theater, Röp. Str. 68
Ergebnis der italienischen Kriegsanleihe. Die Zeichnungen auf die neue fünfprozentige Anleihe betrugen bis zum 11. März bei der Bank von Italien und bis zum 10. März bei den anderen Beich nungsstellen mehr als 2900 Millionen Lire , davon 2000 Millionen Barzeichnungen.
Cessing Theater, Busch Zirkus A. Schumann
Direktion: Viktor Barnowsky. Musik
Mittwoch: Die Sorina.
Allabendlich 7 Uhr: Die beiden Klingsberg.
URANIA Taubenstr.
48/49.
4 Uhr( halbe Preise):
Im U- Boot gegen den Feind.
8 Uhr:
Theater für Dienstag, 13. März. Deutsches Opernhaus, Charlottenb.| Metropol- Theater 7 Uhr: Die toten Augen.
Friedrich- Wilhelmstädt. Theater.
7, U.: Das Dreimåderlhaus. Gebr. Herrnfeld Theater 7%, U.: Der Stolz der Familie Kleines Theater
8 Uhr: Am Teetisch.
Komische Oper 7%, Uhr: Die Dose Sr. Majestät. Lustspielhaus
7 Uhr Die Csardasfürstin.
10 Min.:
Residenz- Theater.
Uhr:
7. Die Warschauer Zitadelle. Schiller- Theater 0. 7, U.: Alt- Heidelberg.
Schiller- Th.Charlottenbg.
7 Uhr Die Kammerwahl
Thalia- Theater.
74, U.:
Das Vagabundenmädel.
Theater am Nollendorfpl 3 Uhr: Die Zauberflöte. 7%,
7. Die schöne Kubanerin, Uhr: Die Gulaschkanone.
Theater des Westens
Neues Operettenhaus 7, u.: Die Fahrt ins Glück
Schiffbd. 4a. Kassentel.: Nord. 281. Trianon- Theater
7% U. Der Soldat der Marie. 7 Gib auf Hedwig acht.
7%, Uhr:
Walhalla- Theater. Rose- Theater. Das Glücksmädel.| Der fidele Bauer.
7 Uhr:
Tägl. 7, Sonnt. 3, u. 7, Uhr.
Mexikanische Lynchjustiz!
Tom Jack in der
Todesfessel
und die übrigen vorzüglichen März- Nummern.
Zum Schluß der Abendvorstellung: Riesen- Pracht- Wasser- Pantomime
Die versunkene Stadt
WINDER FRIEN
Der große März- Spielplan
mit
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Lillebil's Hochzeitsreise. Aegypt. Burleske in 7 Bildern. Musik von Bizet .
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VIKTORIA- THEATER
Heute und täglich Das equestrische Programm. Die neuen März- Spezialitäten Kismet, d. oriental. Wunder! Adolf u. Coko, d. orig. Spaßmach. Emilia Rose, Antipoden- Spiele mit Hunden.
Die Seeräuber.
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