abzugeben.
gur,
100 Die
Daraus möchten wir den Schaß iehen, daß viele zu den doch ein Leichtes sein, diesem peinlichen Uebelstande abzuhelfen.| Theilen der Stadt der Meierei in Moabit großen Festen ihre Sachen einlösen, in wider einmal in leidlicher Da mündliche Beschwerden der Asyliften nichts fruchten, so wird sie natürlich erit einige Zeit nach 10 Uhr eintrafen. Feiertagskleidung unter die Leute gehen können. Wenn jedes öffentlich die Bitte um Abhilfe ausgesprochen. Polizei hielt dieses Fahren der Milchwagen nach 10 Uhr füz mal nach den Festtagen, wie die erliner Zeitung" behauptet, eine große Menge von Sachen versetzt wird, so braucht das bei der sich am Sonnabend Abend um 6½½ übt au pet Gde ber Augenblicke andauere, wo die Milchwagen in die Meierei zurückDie Verionen, welche Augenzeugen des Vorganges waren, ungefeßlich, da der Handelsbetrieb auf der Straße bis zu dem obiger Annahme durchaus nicht so erklärt zu werden, wie es in York - und Razbachstraße zwischen einem Schußmann und dem gekehrt sind. Das Schöffengericht hatte die beiden Angeklagten dem genannten Blatte geschieht. Es werden dann eben jene freigesprochen, weil es annahm, daß, wenn das Feilbieten der Sachen, die nur zeitweilig und vielleicht mit geborgtem Gelde Bimmerer Carl Grube abgespielt hat, werden von letterem ge: Milch bis 10 Uhr geftattet ist, den Milchwagen auch die eingelöst wurden, nachdem sie ihren Zweck erfüllt haben, aufs beten, in seiner Wohnung, Willibald Alexisstr. 84, ihre Adresse möglichkeit gegeben werden müsse, heimzukehren und diese RückNeue versetzt. Es wäre am Ende gleichgiltig, ob man fahrt der Kutscher nicht mehr zum Handelsbetriebe gehöre. Der fich diese angeblich regelmäßige Erscheinung so oder so erklären will, wenn nicht die Mittheilung des genannten Blattes den Eindruck machte, als folle den Unbemittelten darin der Vorwurf der Vergnügungsfucht und Verschwendung gemacht werden. Wer den Nothstand nicht ausschließlich im Geldsack sucht, der wird in der richtigen Anwendung der Sonn- und Feiertagsruhe, auch wenn fie mit Koften verknüpft ist, feine Verschwendung, fondern einen Gewinn erblicken. Schreiber diefer Zeilen hörte in den Feier tagen in einem überfüllten Vorortzuge wieder einmal die bekannte
Ter
so
-
Einer Richtigsteffung bedarf unfere gestrige Notiz„ Wenn Staatsanwalt hatte gegen das freisprechende Erkenntniß die Bedem Ejel zu wohl ist" insoweit, als wir aus den verschiedenen rufung eingelegt und er erzielte gestern vor der 5. Strafkammer bürgerlichen Blättern heraus, die die Nachricht über die uns des Landgerichts I die Verurtheilung der Angeklagten zu je erquickliche Lage der Brauereien brachten, die Bossische Zeitung" 8 M. Gelbbuße. Der Gerichtshof ging dabei von folgenden Erzitirt haben. Die„ Vossische Zeitung" hat, wie sie registrirt, die wägungen aus: Das Feilbieten der Milch an Sonntagen ist nur betreffende Mittheilung nicht gebracht und wir nehmen daher bis 10 Uhr gestattet, wenn dieses Feilbieten durch Arbeiter feinen Anstand, unfere gestrige Nachricht entsprechend richtig zu im Handelsbetriebe geschieht. Wenn dies Feilbieten durch den stellen. Unternehmer selbst geschähe, würde tein Mensch etwas da Aeußerung, an Sonn- und Feiertagen merke man nichts von Mädchen vor der Einfahrt des Güterbahnhofs der Ostbahn durchwärts führe.§ 105 b der Gewerbe- Ordnung in Verbindung mit Polizeibericht. Am 22. d. M. Vormittags wurde ein gegen haben können, wenn er seinen Wagen nach 10 Uhr heimeiner schlechten Zeit, da schlügen sich die Leute förmlich darum, einen Geschäftswagen überfahren und so schwer verletzt, daß es jener Polizeiverordnung verbiete dies aber für Arbeiter im ihr folgerte, bald darauf starb.- Vor dem Haufe Friedrichstr. 154 gerieth Wagen noch für eine Thätigkeit im Betriebe des Handelsgewerbes. Handelsbetriebe. Der Gerichtshof bält das Zurückbringen der begriff natürich nicht, daß die mit wenigen Grofchen erfaufte Erholung eine Steigerung der Arbeitskraft und Nachmittags ein Knabe unter die Räder einer Droschte und Auch den Einwand, daß hier der Fall des§ 105c vorliege, daß nämlich erlitt anscheinend erhebliche innere Verlegungen. Vor der eine Hebung des körperlichen und geistigen Algemein: Hedwigskirche fiel ein Arbeiter infolge von Krämpfen nieder und feit noch nach 10 Uhr erforderlich sei, hat der Gerichtshof nicht befindens bewirkt, welche, selbst von Standpunkte des zur Verhütung eines Verderbens der Waare eine solche Thätig feit noch 10 Portemonnaies aus betrachtet, das Zehn- und Hundertfache verletzte sich schwer am Hinterkopfe. verlegte sich schwer am Hinterkopfe. Im Laufe des Tages für zutreffend erachtet, da ja der Betrieb so eingerichtet werden wieder einbringt. Wenn ein Sonntag verregnet, lamentiren wurde die Feuerwehr nur einmal infolge blinden Lärms gerufen. tönne, daß die Wagen schon um 10 Uhr wieder in der Meierei Die bürgerlichen Blätter merkwürdigerweise immer nur darüber, Auf dem Egezierplatz an der einsamen Pappel wurde am find. Da die Angeklagten aber bona fide gehandelt haben, fo daß die Wirthe geschädigt seien, und wenn ein Feiertag von 23. d. M. Morgens die Leiche eines neugeborenen Kindes auf hat der Gerichtshof nur auf je 3. M. Geldstrafe erkannt. ganz besonders schönem Wetter begleitet ist, finden sie wieder, gefunden. daß er die Vergnügungssucht und Verschwendung der Unbemittelten befördert hat. Die arbeitende Bevölkerung hat zu ihrer Erholung nur diese wenigen Tage im Jahre. Möchten fie alle schön sein, nicht nur um der Wirthe, sondern noch mehr um der Erholungsbedürftigen willen. Das einfältige Geschwäß, daß sich nach den Feiertagen die Sparkassen leeren und die Leihhäuser füllen, wird feinen Arbeiter darüber täuschen, daß ein verregneter Sonn- oder Festtag ihm Sch a den bringt.
-
Witterungsübersicht vom 23. Mai.
Stationen.
Charlottenburg . Sämmtliche Mitglieder des Wahlvereins Swinemünde werden hierdurch aufgefordert, sich am Freitag Abend pünktlich Hamburg 71/2 Uhr, im Lokale des Genossen Wernicke, Krummeftr. 19, ein Berlin zufinden, da um diese Zeit die Ausgabe des Boytott- Flugblatts Wiesbaden . beginnt, mit dessen Verbreitung spätestens 8 Uhr begonnen wird. München . Die Genossen, welche im Besitz der alten Tourenfarte sind, haben Wien diese mit zur Stelle zu bringen und event. für genügende Hilfs Träfte Sorge zu tragen.
Die Vertrauensleute.
Einnahme:
Auf Listen
Zellersammlungen
Bom Bureauvorsteher Zusch
Für Druckfachen
Summa
Ausgabe:
Amtliche Wählerlisten
Annoncen, Säulenanschlag, Referenten,
Hilfe am Wahltage 2c.
.
"
394,52 M. 86,70 3," 484,22. 817,40. 74,-"
"
Summa
Ausgabe Einnahme
.
161,85 553,25 M. 558,25 m. 484,22"
Minus
•
69,03 m.
NB. Verzögert wurde die öffentliche Abrechnung durch die ausstehenden Listen. Innerhalb des Romitee's ist bereits im Januar d. J. abgerechnet worden.
-
Das Wahltomitee. J. A.: Goerte.
-
Barometer
stand in mm,
reduzirt auf
d. Meeressp.
Windrichtung
Windstärke
( 1-1) BARI22382
etter
Temperatur ( nach Celius
764
M
5
bedeckt
8
768
NND
heiter
11
765
NV
4
Regen
9
764
NO
bedeckt
764
N
1
bedeckt
761
NW
woltig
12 11 14
Haparanda
772
NO
wolfig
6
Petersburg
764
NO
bedeckt
8
770
OSO
heiter
11
773
764
660 Still
heiter
9
bedeckt
•
-
9
50.= 40 R.)
so
Im Anschluß an unsere türzlich gebrachte Mittheilung in betreff des vom Rechtsanwalt Dr. Richard Wolff angestrebten Wiederaufnahmeverfahrens in Sachen des wegen Raubmordes verurtheilten Kaufmanns Kowalsti bittet der genannte Anwalt alle diejenigen Personen, welche irgend etwas zu bekunden vermögen, welches für die Nichtschuld des Kowalsti sprechen tönnte, sich in seinem Bureau Jerufalemerstr. 44/45 zu melden.
leber die Eigenthumsrechte an den Alters- und Invaliditätsversicherungs- Karten scheinen bei manchen Unternehmern gar seltsame Anschauungen vorhanden zu sein. Beweis dafür ist eine Anflage wegen Freiheitsberaubung und Bedrohung, die heute den Stellmacher Rodewald vor die 7. Straffamme: des Landgerichts I führte. Der Angeklagte war bei dem Stellmacher Hauptmann beschäftigt, hörte eines Tages mit der Arbeit auf und erschien in der Wohnung desselben, um seinen rücständigen Lohn zu erheben. Hauptmann erklärte, daß er noch eine Marke auf die Invaliditätskarte zu fleben habe, behielt diese aber dann in Händen und verweigerte ihre Herausgabe. wiederholt Der Angeklagte machte vergebliche Bersuche, bie Karte herauszubekommen und als ihm dies nicht gelang, schloß er mit furzem Entschluß die Stubenthür von außen zu und holte sich zwei in demfelben Haufe wohnende Frauen als Beugen. Dann ergriff er ein Beil, stellte sich vor die Thür, die er wieder öffnete und rief laut: Hier fommt niemand lebend heraus, ehe ich nicht meine Karte habe." Der Angeklagte gab die Thatsachen selbst zu. Sein Vertheidiger, Rechtsanwalt seine, hielt trotzdem eine Freisprechung für geboten. Die Frei beitsberaubung falle aus zwei Gesichtspunkten weg: der Angeklagte sei sich einer Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise nicht bewußt gewefen und andererseits habe er sich in der Nothwehr befunden. Er wäre ohne weiteres berechtigt gewesen, Herrn nord- Hauptmann zu Boden zu werfen und ihm die ihm vorenthaltene
Witterung in Deutschland am 23. Mai, 8 1hr Morgens. Seit gestern hat der Luftdruck in ganz Deutschland be trächtlich zugenommen. An der Nordsee und im nordwestlichen Binnenlande, woselbst er 765 Millimeter Höhe überschreitet, ift nahezu wolfenloser Himmel eingetreten; im Osten und Süden hält jedoch das trübe Wetter mit ziemlich lebhaften nördlichen Winden noch an, zwischen Elbe und Weichsel fällt verschiedentlich etwas Regen. Die Temperaturen, welche sich seit gestern febr wenig geändert haben, liegen heute Morgen zwischen 7 Grad Celsius in Chemnitz und 14 Grad in Karlsruhe .
Wetter- Prognose für Tonnerstag, den 24. Mai 1894. Etwas wärmeres, ziemlich heiteres Wetter mit mäßigen östlichen Winden; feine oder unerhebliche Niederschläge. Berliner Wetterbureau.
Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
Karte gewaltiam wegzunehmen, denn nach dem Alters- und In validitätsversicherungs- Gefeh habe der Arbeitgeber unter feinen Umständen das Recht, die Karte zurückzubehalten, er mache fich vielmehr direkt strafbar. Der Gerichtshof schloß sich dieser Ansicht an, erkannte wegen der Freiheitsberaubung auf Freisprechung, hielt den Angeflagten wegen der Bedrohung für straffällig und verurtheilte ihn deshalb zu 10 M. Geldstrafe event. 2 Tagen Gefängniß.
urtheilten an.
Die gebildete Jugend stellt sich in ihrer zartesten Blüthe nach einer Zuschrift an das„ Berliner Tageblatt" wie folgt dar: Kammer II. Vorsitzender: Assessor v. Schulz. Der in neuester Beit vielfach erwähnte Hippodrom wird alltäglich, Von dem Posamentenfabrikanten Ebel beansprucht der in namentlich auch Sonntags, als Spielplay von der erwachsenen seinem Betriebe angestellt gewesene Herr W. 190 M. wegen un Auf schwere Körperverlegung in einer das Leben geund halberwachsenen Jugend gern aufgesucht. Leider jedoch rechtmäßiger Entlassung. Der Kläger stützt sich auf die Be fährdenden Weise lautete die Anklage, welche gestern den macht jeht wie uns ein Abonnent schreibt eine Horde halbstimmung der Gewerbe Ordnung, welche Perfonen, die nicht Konditorgehilfen Felix Falta vor die erste Straffammer des wüchsiger Bengel, zumeist Gymnasiasten, den Aufenthalt dort für lediglich vorübergehend mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Landgerichts I führte. Der Angeklagte beirathete vor etwa zwei junge Mädchen geradezu unmöglich. Die unfläthigsten Redens Betriebes oder einer Abtheilung desselben beauftragt find( Be Jahren. Seine Ehefrau brachte ihm eine Mitgift von 6000 M. arten werden von diesen Burschen nicht allein im Vorübergehen triebsbeamten, Wertmeistern und ähnlichen Angestellten), mit. Von diesem Augenblicke legte Falta die Arbeit nieder, er absichtlich laut geäußert, sondern den jungen Mädchen geradezu eine sechswöchentliche Kündigungsfrist zusichert. Der Beklagte beschäftigte sich nur damit, die 6000 M. zu verprassen. Innerins Gesicht geschleudert. Die zum Croquetspiel benützten Reifen wendet u. A. ein, Kläger sei nur Arbeiter, eine Art Kontrolleur, halb zehn Monate war er damit fertig. Jetzt war er genöthigt, werden von den jugendlichen Strolchen aus der Erde geriffen, bei ihm gewesen; dessen Funktionen habe er sogar schon seinem sich nach Stellung umzusehen, er verdiente wenig und an ſtelle zerbrochen, die sich die Rohheiten verbittenden Mädchen werden Hausdiener übertragen wollen. Gegen die Klage an fich machte des früheren Ueberflusses trat der Wangel. Dann hatte Falta verhöhnt und, wie es am jüngsten Sonntag Nachmittag buch Ebel geltend, mit der Entlassung des Klägers im Recht gewesen das Unglück, ein Bein zu brechen, er wurde nach dem Krankenstäblich geschah, mit Schmuh beworfen und sogar angespieen! zu sein, weil derfelbe sich zur Ausfüllung seiner Stellung un- hause gebracht. Seine Ehefrau darbte. Falta batte sie während Leider gelang es mehreren intervenirenden Herren, die in ihrer fähig erwiesen habe und ihm hätte viel schaden können. Durch des früheren wüsten Lebens in schlechte Gesellschaft gebracht; Empörung einigen diefer Bengel eine fühlbare Lektion ertheilten, die Verhandlung wurde festgestellt, daß der Kläger bei G. eine als sie Noth litt, war ihre moralische Widerstandsfähigkeit leicht nicht, einen derfelben festzuhalten, da sie es im Laufen mit den fehr mannigfaltige Thätigkeit auszuüben hatte, zum Beispiel besiegt. Falta hörte üble Dinge von ihr, als er aus dem Krankenhause selben nicht aufzunehmen vermochten. verschiedene Meister und Die Arbeiter fontrolliren, entlassen wurde, er entdeckte auch, daß sie einen Theil seiner Sachen Wie oft mögen die Herren Väter dieser gebildeten Gym Waaren vor= und nachzuwiegen, die die Lohnlisten für versetzt hatte. Voller Wuth versezte er ihr mit einem schweren naflasten wohl über die Rohheit der Arbeiterjugend die Nase die Unfallversicherung aufzustellen, beim Ein und Stock einen so wuchtigen Hieb über den Kopf, daß sie wie leblos gerümpft und ihre Söhne vor dem Umgang mit den Kindern Verkauf mitzuwirken und so weiter. Durch Zeugen zu Boden fant. Der Unhold hatte ihr die Schädeldecke zerdes Plebs gewarnt haben. Es ist nach diesem erklärlich, daß wurde bestätigt, daß dem Kläger für einen Wochenlohn von trümmert. Im Krankenbause wurden ihr dreizehn Knochensplitter aus den derart erzogenen Gymnasiasten die antisemitischen 80 M. eine ungeheure Arbeitslast aufgehalft war. Der Kläger aus dem Gehirn genommen. Wunderbarerweise ist die Frau Rauf und Saufhelden der Universitäten werden. Was ein behauptet, die Stellung nur auf Bureden E.'3 angenommen zu völlig genefen, eine theilweise eingetretene Lähmung ist gehoben Hätchen werden will, trümmt sich bei Zeiten. haben; sie sei ihm gleich zu schwer erschienen. worden. Der offene Schädel muß aber fünstlich geschüßt werden. Der Gerichtshof war der Meinung, daß die vom Kläger Der Staatsanwalt gewann aus der Beweisaufnahme die UeberBezüglich der Kleidungsstücke eines Mannes, die am ausgeübten Funktionen denselben als Wertführer bezw. Betriebs- zeugung, daß der Angell gte an dem ganzen unglücklichen GheDienstag früh am Maybachufer aufgefunden wurden, ist jetzt leiter charakterisiren. Einen Grund zur Entlassung fab er nicht verhältniß schuld sei und seine Frau physisch und moralisch verfestgestellt, daß der Eigenthümer in der That, wie die Bolizei darin, daß der Kläger mit der erwiesermaßen durch seinen Vor- borben habe. Or beantragte gegen ihn zwei Jahre fecha Whe vermuthete, in das Wasser gesprungen ist. Ein Handelsmann, gänger verbummelten Buchführung nicht gut fertig werden fonnte. Gefängniß. Der erkannte Jahre der sein Geschäft mit den ihre Beschäftigungsstelle aussuchenden Der Beklagte wurde verurtheilt, an den Kläger 190 M. zu zahlen. Gefängniß und ordnete die sofortige Verhaftung des VerArbeitern macht, sah um 4 Uhr Morgens, wie ein Mann sich der Kleider entledigte und dann von der Treppe an der Kott- Rammer VI. Borsitzender: Assessor Leo. Sigung vom buferbrücke aus über den Rettungskahn hinweg mit einem Kopf 21. Mai. sprung in den Kanal stürzte. Dem Zeugen fehlte der Muth zum Gegen die Entschädigungsklage eines Hausdieners machte Nachspringen, er wollte vielmehr warten, bis der Unbekannte der Betlagte geltend, das Gewerbegericht fei wegen Zugehörigkeit wieder hochkommen würde, um ihn mittels des Kahnes zu retten. des Klägers zum Gesinde nicht zuständig. Auf Befragen giebt Be= Da er aber den Körper nicht wieder auftauchen sab, hat er nichts flagter zu, den Kläger außer in seinem Haushalt im Geschäft ver- Recht vernünftige Gedanken äußerte der Pastor Günunternommen und sich später geschämt, feine Wahrnehmung mit wendet zu haben. Derfelbe habe ihm aber, fügt er hinzu, auch die ther aus Breslau auf dem Verbandstage der evangelischen Zu dem Thema: zutheilen. Die Leiche ist bis jetzt noch nicht aufgefifcht worden. Stiefel geputzt und sei von der Polizei angehalten morden, sein Arbeitervereine in Frankfurt a. M. Theil zum Gesindebelohnungsfonds beizutragen. Das Gericht Arbeitslosigteit ließ er sich, wie folgt aus: Wiederum ist ein verschwundener Lehrling als Leiche verwarf trogdem den Einwand der Unzuständigkeit. Nun legte" Wir haben in Breslau Zehntausende von Arbeitslosen. aufgefunden worden. Der 16jährige Louis Arlt, der Müller der Beklagte zum Beweise seiner angeblichen Berechtigung, Wir haben auch viele öffentliche und kommunale Arbeiten in straße 165 a bei den Eltern wohnte und die Handlung erlernte, den Kläger ohne Kündigung entlassen zu tönnen, ein Breslau . Wer macht aber diese Arbeiten? Es sind polnische war am Sonntag vor Pfingsten von einem Ausgange nicht von diesem unterschriebenes Schriftstück vor. Der Kläger Arbeiter, die dazu extra über die Grenze fommen, mährend die zurückgekehrt und wurde vergeblich gesucht, obgleich bereits am verpflichtet sich darin, drei Tage vorher zu tündigen, einheimischen Arbeiter hungern und nach Brot schreien. Das nächsten Tage der Polizei Anzeige erstattet war. Vorgestern ist wenn er das Arbeitsverhältniß löfen wolle; jedoch erklärt er fich liegt an dem Submissionswesen. Die Unternehmer, denen wegen seine Leiche im Plößensee gefunden worden. Da Gründe für damit einverstanden, täglich entlassen werden zu können. Der ihrer Mindestjorderung der Zuschlag ertheilt wird, suchen sich einen Selbstmord nicht bekannt sind, so muß angenommen wer- Beklagte wurde verurtheilt. die billigeren polnischen Arbeiter. Die Oberschlesische Eisenden, daß Louis Arlt auf bisher nicht zu erklärende Weise verunglüdt ist. Bezüglich vermißter Perfonen, insbesondere junger Leute und Kinder, bemerft unfer Berichterstatter noch Folgendes: Es ist Thatsache, daß von allen Verschwundenen sich etwa zwei Drittel wieder einfinden. Nun wird aber der Polizei von dem Verschwinden einer Person Kenntniß gegeben, während die An gehörigen eine Nachricht über das Wiedereintreffen der Behörde nicht zugehen lassen. Dadurch können sehr unangenehme Zwischen fälle entstehen, insofern die Polizei die Verpflichtung hat, vers Herr Bolle und die Sonntagsruhe. Die beiden Söhne Freilich wird er, wie alle feine Standesgenoffen es unterlassen, mißte minderjährige Personen in ihre Obhut zu nehmen und den Verwandten zuzuführen. So tommt es oft vor, daß Kinder des Meiereibefigers Bolle als Generalbevollmächtigte des letteren Zur Frage des Achtstundentages. Den Versuchen der oder jugendliche Personen, die längst zurückgekehrt sind, polizeilich waren angeklagt, Arbeiter im Handelsbetriebe an Sonntagen zu aufgegriffen werden. Hinterher erfahren dann die Beamten erft, einer Beit beschäftigt au haben, in welcher dies gefeßlich ver- Arbeiter, die Arbeitszeit auj täglich 8 Stunden herabzusehen, be boten ist. Nach§ 5 der Polizeiverordnung vom 20. Juni 1892 gegnen bekanntlich die Unternehmer mit dem Einwand, die daß die Angelegenheit bereits erledigt ist. ift an Sonntagen der Handel mit Milch auf offener Straße bis Industrie vertrage das nicht, die Produktion gehe zurück. Die Aus dem städtischen Obdach geht uns folgende Beschwerde zum Beginn des Hauptgottesdienstes erlaubt und das Feil zahlreichen Versuche nun, die hauptsächlich von englischen und au: Die Wanzen haben sich in großer Zahl in den Stahldraht bieten über diese Zeit hinaus verboten. Die Bolle'schen amerikanischen Fabrikanten nach dieser Richtung hin gemacht Matratzen im Männer- Asyl, Büschingstr. 4, eingenistet, so daß Milchkutscher verkauften bisher an Sonntagen die Milch wurden, haben genau das Gegentheil ergeben. Es hat sich und fuhren dann aus den verschiedenen heraus gestellt, daß die Produktion durch die Berkürzung die Asyliften wenig oder gar nicht schlafen tönnen. Es dürfte bis 10 Uhr
Soziale Uebersicht.
Gründe: Da ungleiche Kündigungsbedingungen, wie sie bahndirektion hat bis jest 20 Millionen zu verbauen. Ihre Ar von den Parteien vereinbart waren, nach§ 122 der Gewerbe- beiter sind aber nicht die hungernden einheimischen, sondern Ordnung nichtig sind, hatte Kläger den Anspruch auf die gefeß- Polen . Die Angebote der Unternehmer bleiben oft um die liche vierzehntágige Kündigungsfrist. Die von Beklagtem an- Hälfte gegen eine ehrliche Schäßung zurück. Die Behörden gegebenen Entlassungsgründe daß sich der Kläger an seinem müßten veranlaßt werden, daß nur einheimische Arbeiter beAusgehtage gegen Verbot im Geschäft aufgehalten und als schäftigt werden. Büffetier gerirt habe seien nach der Gewerbe- Ordnung keine Das, was der Herr Pastor da gefagt, ist nun zwar nichts Entlassungsgründe. Neues, aber es ist anerkennenswerth von einem Geistlichen.
129
die nöthigen Konsequenzen daraus zu ziehen.