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Gewerkschaftliches.

Hausangestellte aufs Land!

Aus der Partei.

Personen eingetreten, Sie vor dem Striege nicht erwerbstätig ge­wefen sind, und die auch wahrscheinlich nach dem Kriege keine ver­ficherungspflichtige Beschäftigung ausüben werden. Es war, fos Blüten des Oppositionskampjes. Wie wir aus unserem Römeit fie gegen Entgelt beschäftigt werden, deshalb schon seit langem nigsberger Parteiblatt ersehen, hat sich durch die Gründung der ftrittig, ob diese Personen der Invalidenversicherungspflicht unter­schaftlich sozialdemokratischen Fürsorgekommission" notwendig ge- Das Reichsversicherungsamt hat in einer Entscheidung die macht. Nach einer Mitteilung der Parteileitung können aber leider Versicherungspflicht bejaht, wobei allerdings Schwestern in Betracht eine Anzahl Anträge von Kriegerfrauen um Unterstüßung nicht tamen, die vor dem Kriege als berufsmäßige Krankenschwestern in erledigt werden, weil der Parteisekretär der Arbeitsgemeinschaft, versicherungspflichtiger Beschäftigung gestanden haben. Es stellte Linde, fich weigert, die Unterstüßungsanträge herauszugeben. fich auf den Standpunkt, daß die Beweggründe, die zur Annahme Ins fann biefer oppositionelle fanatismus, der die Krieger- einer Beschäftigung gegen Entgelt führten, nebensächlich seien. In frauen für die Barteispaltung leiden läßt, kaum noch wundern. Betracht tomme, ob die Beschäftigung gegen Entgelt erfolge oder Erinnern wir uns, daß es die erste Tat der Bremer Oppositio- ob die gewährten Bezüge das Maß des freien Unterhalts im Sinne nellen war, als sie die Mehrheit im dortigen Konsumberein er- des§ 1227 R.V.O. nicht übersteigen. oberten, den Frauen und Kindern der in Felde stehenden Arbeiter und Angestellten des Konsumvereins bie bis dahin ge= währte Unterstügung zu entziehen. But tobt sich bekanntlich mit Vorliebe an Wehrlosen aus.

Auch an die Dienstboten in den Städten, besonders an die, die Arbeitsgemeinschaft eine andere Zusammenjebung der gewerk- stehen. vom Lande sind, ergeht jetzt der Ruf der Kriegsämter: Hinaus auf das Land! Keinem grange, sondern ihrer freiwilligen Entschließung foll jede Frau, jedes Märchen hierbei folgen. Viele werden diefer Aufforderung icon in Aussicht auf die befiere Belöftigung auf dem Lande gefolgt fein. Den Hausangestellten ist jedoch zu empfehlen, nicht unbedacht diesen Angeboten zu folgen. Die auf Grund des Hilfsdienstaefeßes der Landwirtschaft über­tviesenen Arbeiter unterstehen nach§ 16 des Hilfsdienstgefeges nicht den Gesindeordnungen und nach§ 14 ist den Arbeitern und Arbeite­rinnen auch das Koalitionsrecht zugesichert. Mit dem Gesinde" aber ist das anders. Die Hausangestellten in der Stadt fowohl wie auf dem Lande unterstehen immer noch den Gefindeordnungen. In den Städten wird mit den Hausangestellten heute gewöhnlich eine biermöchentliche Kündigung bereinbart. Auf dem Lande aber find In Leipzig haben sich die auf dem Boden der Partei stehenden langfristige Verträge üblich, meist für ein balbes der ganzes Jahr. Genossen auf einer Bersammlung, die am Sonntag tagte, organi­Bei den Bermietungen muß deshalb Dbacht gegeben werden, daß fatorisch zusammengeschlossen. Vorsitzender der Organisation wurde das Dienstverhältnis nicht auf zu lange Zeit abgeschlossen wird. Der Genosse Kari Buhl, Rassierer Genosse Otto Mylau. Ferner Bertragschließende ist nachdem an den Vertrag gebunden, und er beschloß die Bersammlung die Herausgabe eines eigenen mit lernt, wenn er tegen der etwa sich herausstellenden nnleidlichen Arteilungsblattes. beitsverhältnisse die Dienststelle techieln möchte, die für ihr sehr. unangenehmen Bestimmungen der Gesindeordnung fennen. Deshalb ist zu empfehlen, vor Abschluß des Vertrages über alle Bedingungen die nötigen Erkundigungen einzuziehen. Denn nicht nur die in Aussicht slebende befiere Kost tommt in Frage, sondern auch die Lohnberhältnisse, die Schlafräume und vieles mehr. Beschwerde­ftellen, wie sie die der Landwirtschaft überwiesenen Industriearbeiter haben, die unter dem Hilfsdieniigesetz stehen, gibt es für die im landwirtschaftlichen Haushalte Angestellten nicht. Deshalb ergeht an die Hausangestellten, die Stellung auf dem Lande nehmen wollen, der Ruf: Wendet Euch an den Verband, der Euch in allen diesen Angelegenheiten bereitwilligst Rat und Aus­funit erteilt, gleicbiel, ob Ihr die Stellung ichon angetreten habt oder erst antreten wollt. Jede Hausangestellte fann sich vertrauens­voll an den Zentralverband der Hausangestellten, Berlin SO. 16, Engelufer 21 III, wenden. Daselbst ist auch die Mitgliedsaufnahme anzumelden.

Berlin und Umgegend.

Aus Industrie und Handel.

Das glückliche Amerika .

Der Stahltrust weift für das Jabr 1916 einen Rein gewinn von 294 Min. Dollar( nach heutigem Kurs 1617 Mill. Mark) gegen 98 Will. Dollar im Vorjahre, 46,5 Mill. Dollar im Jahre 1914 und 105 Mill. Dollar im Jahre 1913 aus. Um von diesem riesigen Ge­winne eine Vorstellung zu geben, fei darauf verwiesen, daß der Reingewinn des Stahltrustes in einem Jahre dreimal fo groß ist, als kapital und Reserven der Deutschen Bank.

Der englische Außenhandel im Zeichen des U- Boot Krieges. Jm Bergleich mit dem Januar stellte sich der Außenhander Englands im Februar in Millionen Pfund wie folgt: Einfuhr Ausfuhr Wiederausfuhr 70,90 37,29 8,99 46,68 8,61

Februar 1917. Januar 1917.. 90,56

Bei der Verminderung ist zu berücksichtigen, daß der Februar

aus einem anderen Grunde ganz unvergleichbar. Es ist lediglich ber Wert, nicht die Menge des Handels angegeben. Bei febr start steigenden Breifen fann der Wert des Außenhandels ebenfalls steigen, obwohl er sich der Menge nach verringert hat. Die Statistik gibt also feinen zuverlässigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Frage, ob sich die englische Einfuhr der Menge nach mehr als nach dem Preise verringert hat.

Zum Tarifabschluß im J. K.- Berlag fchreibt uns der Verband der Bureauangestellten: Nach dem im Borwärts in Nr. 75 vom 17. März enthaltenen Bericht führt im Jahresbericht des Handlungs­gehilfenverbandes der Vorsitzende Eichner aus, daß er es eigen­artig finde, daß der J. K.- Verlag mit dem Bureauangestellten drei Tage weniger als der Januar hat. Die Zahlen find aber auch verband einen Tarifvertrag abgeschlossen habe, während ent­sprechende Verhandlungen seitens des Verbandes der Handlungs gehilfen mit dem Genossen Baumeister eingeleitet waren. Diese Aus­führungen stellen die Tatsachen auf den Kopf. In Wahrheit hat sich die Sache io abgespielt, daß der Handlungsgehilfenverband mit dem Antrag auf Abschluß eines Tarifvertrages mit ihm an den 3.&. Verlag erst herantrat, als die Berhandlungen zwischen uns und dem 3..- Berlag bereits im Gange waren. Es war jedoch ganz selbst verständlich, daß der J. K.- Verlag nur mit uns und nicht mit dem Zentralverband der Handlungsgehilfen einen Tarifvertrag abschließen fonnte, da die in Frage kommenden Angestellten ausnahmslos unserm Berbande angehörten, während der Handlungsgehilfen verband nicht ein einziges Mitglied im Betriebe hatte.

Mit bestem Gruß

Berband der Bureauangestellten Deutschlands . Drtsgruppe Groß- Berlin.

Krüger.

Soziales.

Die Invalidenversicherung des Kriegskrankenpflege­personals.

Zu den Begleiterscheinungen des Arieges gehört auch eine starfe Bermehrung des Krankenpflegepersonals. Namentlich die Zahl der Schwestern hat sich vergrößert. In ihre Reihen find viele

Nachdem durch die Berordnung über die Versicherung der im Silfsdienst Beschäftigten dieser Grundsatz durchbrochen worden ist, machte sich eine nochmalige Nachprüfung auch dieser Frage not­wendig. In der erwähnten Verordnung wird es den im Hilfs dienst Beschäftigten, die vor dem Eintritt in diese Beschäftigung eine die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung begründende Tätig feit nicht ausgeübt haben, freigestellt, ob sie nach den Vorschriften der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung versichert sein wollen. Nur wer binnen zwei Monaten nach der Verkündung der Verordnung oder des Beschäftigungsverhältnisses von dem Arbeit geber die Leistung von Beiträgen verlangt, ist der Versicherung unterstellt. Eine entsprechende Borschrift über die Versicherung bei der freiwilligen Kriegstrantenpflege ist unter dem 15. März von Bundesrat erlassen worden. Auch darin heißt es: Wer eine die Invaliden- und Hinterbliebenenberficherung begründende Beschäf tigung vor seinem durch den gegenwärtigen Krieg veranlakten ausgeübt hat und auch nach der Beendigung der Kriegskranken­Eintritt in das Personal der freiwilligen Kriegstrantenpflege nicht pflege voraussichtlich nicht ausüben wird, unterliegt wegen einer in der freiwilligen Kriegsfrantenpflege übernommenen, an sich versiche­rungspflichtigen Beschäftigung der Versicherungspflicht nur dann, wenn er binnen zwei Monaten nach der Verfüna bung dieser Verordnung von dem Arbeitgeber oder früheren Arbeitgeber die Beistung von Beis trägen verlangt.

Es ist also auch hier lediglich in das Belieben des betreffenden Personals gestellt, ob es sich versichern will oder nicht.

Die Bekanntmachung bestimmt noch weiter, daß, wenn ohne eine solche Erklärung für die Dauer der an sich bersicherungs­pflichtigen Beschäftigung Beiträge entrichtet sind, die Leistungen der Jnvaliden- und Hinterbliebenenversicherung nicht deshalb ab­gelehnt werden können, weil die Beiträge zu Unrecht entrichtet jeien.

Diejenigen, die bisher Beiträge entrichtet haben, tönnen fie fich auf Grund der neuen Verordnung zurüderstatten lassen. Der Antrag muß, innerhalb sechs Monaten gestellt sein. In der Fällen, wo im Rentenfeststellungsverfahren Me Versicherungs­pflicht rechtskräftig festgestellt worden ist, kann diese Entscheidung auf Antrag des Berechtigten aufgehoben und eine neue Entschei­welche die aufzuhebende Entscheidung getroffen hat. Die Frist bung verlangt werden. Der Antrag ist bei der Stelle anzubringen, beträgt gleichfalls sechs Monate.

Wetterausfichten für das mittlere Norddeutschland bts Freitag mittag. Etwas gelinder, überwiegend bemölft, im weftlichen Binnenlande geringe, im Diten und langs der Stüfte stärkere Niederschläge, hauptsächlich Schneefälle.

Berantwortlich für Bolilit: Hermann Müller , Tempelhof ; für den übrigen Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neuföln; für Inserate: Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Borwärts Buchbruderet u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.

Berlin SW.

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