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machung:

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

Tarifverhandlungen der Bauklempner.

Nachdem die Bauflempner ihren Tarif zum 1. April gekündigt hatten, famen Verhandlungen wegen Erneuerung desselben zwischen

Soziales.

Textilarbeiter für die Landwirtschaft? Aerztliche Schweigepflicht und Geschlechtskrankheiten. Der Vorstand des Deutschen Textilarbeiterverbandes erläßt in den Vertretern beider Parteien zustande. Der alte Tarif hatte von Reichstagsabgeordneten sämtlicher Parteien gestellt war, auf In der Reichstagsfibung vom 27. März stand eine Anfrage, die Nr. 13 des Textilarbeiter" vom 30. März nachstehende Bekannt- einen Mindeststundenlohn von 81 Pf. festgesetzt, der aber durch Teue- der Tagesordnung. Es wurde darin um Auskunft ersucht, ob der rungszulagen cine kleine Erhöhung erfahren hatte. Für das neue Reichskanzler bereit sei, gemäß§ 115 der Reichsversicherungs­ An unsere Ortsverwaltungen! Tarifverhältnis forderten die Arbeiter eine Erhöhung des Lahnes ordnung auf die Heeres- und Marineverwaltung dahin einzu­In den Zentralen der Textilindustrie sind jetzt zahlreiche bzu der Teuerungszulagen, so daß im ganzen ein Verdienst von wirken, daß auf an sie ergehende Ersuchen der Vorstände der Agenten der Landwirtschaft tätig, um Tertilarbeiter und arbeite- 1,50 M. für die Stunde erreicht werden sollte. Außerdem wurde Landesversicherungsanstalten Versicherte, die während ihrer Dienst­rinnen, hauptsächlich Arbeiterinnen, für landwirtschaftliche Arbeiten eine Erhöhung der Landzulage von 3 auf 6 W. gefordert. Die letzt zeit geschlechtlich erkrankt waren, ohne deren besondere Befragung, anzuwerben. Der Verbandsvorstand hat an das Kriegsamt das genannte Forderung lehnten die Vertreter der Unternehmer ab. Ben bezeichneten Versicherungsträgern zweds weiterer Fürsorge von Ea uchen gerichtet, die feinerzeit von dem Stadtmagiftrat zu Augs- Auch die Lohnforderung bezeichneten fie als zu hoch. Nach langen ihr namhaft gemacht werden.

Deutsches Reich .

11

wert erscheinen.

follen.

burg für die Landwirtschaft zugunsten der Textilarbeiter festgelegten Verhandlungen in der Kommission machten die Unternehmer das Lohn- und Arbeitsbedingungen vorzuschreiben. In mündlicher Aus- Angebot: Sie seien bereit, den Tariflohn von 81 auf 85 Pf. zu Mitteilungen über den Gesundheitszustand von Personen durch Be­Gefragt wurde weiter, ob der Reichskangler anerkenne, daß sprache hat der Vorstand durch Kollegen Jädel sich einverstanden erhöhen und 40 Prozent dieses Sakes als Teuerungszulage au ge- hörden und durch Aerzte an die Träger der Sozialversicherung und erklärt, daß der Landwirtschaft die Annahme der gewünschten Behrend, so daß sich der Stundenlohn insgesamt auf 1,20 M. stellen dingungen nicht vorgeschrieben, sondern empfohlen werde. Das würde. Die Vertreter der Arbeiter erklärten, fie fönnten sich mit an die von den Landesversicherungsanstalten eingerichteten Be­Kriegsamt hat, dem Rate des im Kriegsamte tätigen Grundbesizers diesen Angebot nicht einverstanden erklären, da die Forderungen ratungsstellen, wenn diese Mitteilungen im Interesse der Gefundung folgend, beides abgelehnt. Ob auch der Vertreter der Arbeiter im ihrer Mandatgeber das Mindeste darstelle, was unter den heutigen diejer Personen erfolgen, nicht als umbefugt erachtet werden können Striegsamte, Genosse Schlice, hierzu gehört wurde, entzieht sich Verhältnissen verdient werden müsse. Damit endeten die Verhand- und daher von der Strafbestimmung des§ 300 des Strafgeſek­unserer Kenntnis. Das Kriegsamt empfiehlt Ausarbeitung von Lungen. buches nicht betroffen werden. Arbeitsverträgen mit örtlichen Behörden von Fall zu Fall. Die am Donnerstag abgehaltene Branchenversammlung der Für die Stellung der Anfrage waren folgende Gründe maß­ Der Vorstand teilt den Kollegen hierdurch mit, daß er es auf Klempner nahm Stellung zu dieser Angelegenheit. Der Obmann gebend: Grund zweijähriger Erfahrungen unter diesen Umständen ablehnen Dietrich bemerkte, er könne das Angebot der Unternehmer den Mit der Einziehung so vieler Männer im besten Lebensalter aruß, für Ueberführung der Zertilarbeiter und-arbeiterinnen in Aollegen nicht zur Annahme empfehlen und stelle der Versammlung zum Heeresdienst ist die Zahl der im Heere beobachteten Geschlechts­die Landwirtschaft tätig zu sein, so sehr er auch hierzu bereit war anheim, über die weiteren Schritte zu befinden. Ferner führte der frankheiten naturgemäß, jedenfalls abfolut eine größere geworden. und obwohl er bereits alle Vorbereitungen getroffen hat. Desgleichen Redner aus, daß zurzeit 200 bis 250 Klempner im Baufach arbeiten, Zwischen der Heeresverwaltung und den Trägern der Invaliden­werden es unsere Funktionäre ablehnen, den Kolleginnen und von denen etwa zwei Drittel vom Heeresdienst freigestellt find. versicherung ist nun eine Verständigung dahin erzielt worden, daß Kollegen Uebernahme landwirtschaftlicher Arbeiten anzuraten. Man kann den Schritt verstehen, den hier der Vorstand des Fällen wird den Reklamierten nur der Mindestlohn ohne Teuerungs- tranfte die Zustimmung dazu gibt. Die Landesver­Diese bekommen meistens sehr geringe Löhne, 81-90 Bf. In vielen die Erkrankten der zuständigen Invalidenversicherungsanstalt zur eventuellen weiteren Fürsorge gemeldet werden, wenn der Er­Deutschen Tertilarbeiterverbandes tut; haben ihm doch die Erfahrungen zulage gezahlt. gezeigt, daß Löhne und Arbeitszeit, Behandlung und Unterkunft der In der Diskussion wurde das Angebot der Unternehmer von icherungsanstalten sind zu einer dauernden leberwachung der Er­in die Landwirtschaft vermittelten Textilarbeiter vielerorts zu wünschen allen Rednern als unannehmbar bezefdmet und betont, daß die krankten und zu Fürjorgemaßnahmen für dieselben bereit. Dem übrig gelassen haben. meisten Klempner, sveit sie nicht als Reklamierte sich in der Be Präsidenten des Reichsversicherungsamtes, Dr. Kaufmann, ist es wegungsfreiheit gehindert fühlen, schon jetzt einen höheren Lohn als gelungen, eine ganz großzügige Organisation dieser Fürsorgemaß­1,20 W. haben. Unter diesen Umständen würden die Arbeiter fein nahmen in die Wege zu leiten. Diese Maßnahmen, die eine der= Interesse an der Erneuerung des Vertrages haben, aber die Müd- artige Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege darstellen, daß Der Zimmererverband im Jahre 1916. Mit 673 Zahlstellen und 18 952 Mitgliedern trat der Zimmerer - icht auf die Reklamierten, die ohne Vertrag der Willtür mancher sie nur verglichen werden können mit der Tuberkuloſebekämpfung, verband das Jahr 1916 an. Am Schlusse des Jahres zählte er in Unternehmer schußlos gegenüberstehen würden, lasse den Abschluß drohen jedoch im Sande zu verlaufen, weil die Einsicht bei den Et­632 Zahlstellen noch 17 099 Mitglieder. Die Abnahme an Zahlstellen eines neuen Vertrags mit angemessener Lohnerhöhung wünschens- frankten leider derart gering ist, daß nur ein feiner Teil die Zu­stimmung zur Benennung ihrer Person bei der Landesversiche beträgt somit 41, an Mitgliedern 1853. Seit Kriegsausbruch ist Die Versammlung lehnte das Angebot der rungsanstalt gebe. Troz aller Vorstellung der Militärärzte können die Zahl der Zahlstellen um 187, die der Mitglieder um 45 574 zunternehmer einstimmig ab und beschloß, sich an bas fie jich nicht überwinden, ihre Zustimmung zu geben. Ohne ihre rüdgegangen. Trotz der start verringerten Mitgliederzahl ist die Vermögens. Einigungsamt des Gewerbegerichts zu wenden, wo die Berhand- Bustimmung meint die Sceresverwaltung die Benennung der Gr­Trotz der stark verringerten Mitgliederzahl ist die Vermögens- lungen über den Abschluß eines neuen Tarifs fortgefekt werden krankten nicht erfolgen lassen zu können. Sie will ihre Aerzte lage des Verbandes eine gute. Am Schlusse des Jahres 1916 hatte der Verband 5 080 536 M. Gesamtvermögen, davon 4 174 277 M. in der Hauptkasse, Ende 1915 betrug das Vermögen 4 958 931 R., dabon in der Haupttasse 4 143 492 M. Von 1914 auf 1915 hatte sich das Gesamtvermögen um 237 304 M. verringert; von 1915 auf 1916 erhöhte es sich um 121 605 M., es blieb somit hinter dem Stand von 1914 um 115 699 M. zurüd. Für Unterstühungen hat der Ver­band auch im Jahre 1916 recht bedeutende Aufwendungen gemacht. Der Hauptanteil entfällt auf Unterstüßung an die Familien der eingezogenen Mitglieder, nämlich 346 347 M., allein aus der Haupt. Zu den Schmugwaffen, mit denen Arbeitsgemeinschaft und lasse, ohne die Zuschüsse aus den Zahlstellen. Insgesamt zahlte der Spartakusgruppe die Bartei bekämpfen, gehört unter anderem auch Zimmererverband an Unterstützungen für die Familien seiner Striegsteilnehmer feit Ausbruch des Krieges bis Ende 1916 rund die immer wiederkehrende Verleumdung, daß ihre Führer sich 1 100 000 M. Gering sind die Aufwendungen für Arbeitslosen- systematisch vom Heeresdienst drückten. Unter Arbeits- hämische Andeutungen der Art nicht, daß die Reklamationen von unterstützung, die für 1916 33 998. betragen. losigkeit hat übrigens der Verband im Jahre 1916 fast gar nicht Barteirebatteuren und Getverkschaftsangestellten sich auf die guten zu leiden gehabt. Nach den regelmäßig zweimal monatlich gemach- Beziehungen der Regierungsfozialisten zur Regierung gründeten, fen Feststellungen erreichte die Arbeitslosigkeit ihren höchsten Stand und daß die Bewilligung solcher Reklamationen durch die Re­im Februar mit 5,54 Proz. Am niedrigsten war sie Ende Oktober und Anfang November mit 0,31 Prog. Die Mitglieder des Bergierung eine Belohnung für politisches Wohlverhalten des Betreffen bandes ivaren vortviegend an Kriegs- und Heeresbauten beschäf= Diese Kampfestveise rückt in ein sehr merkwürdiges Licht, wenn tigt; denn die private Bautätigkeit lag gänzlich danieder. Für die Arbeiten an den erwähnten Bauten mußten, da sie nicht selten in man jetzt aus der Leipziger Volkszeitung" erfährt, daß dieses Gegenden zur Ausführung gelangten, wo geordnete 2ohn und Ar Hauptorgan ser Oppofition ſeine eigenen Redakteure systematisch und beitsbedingungen fehlten, oder two die bisher üblich getvefenen Be- mit gutem Erfolg vom Heeresdienst reklamiert hat. Das prin­dingungen sich als unzulänglich erwiesen, besondere Vereinbarungipienfeste Oppositionsorgan wendet sich nämlich gegen den auf einer gen getroffen werden, die durchweg über die im Reichstarifvertrag zwidauer Versammlung erhobenen Vorwurf, daß die Leipziger für das Baugewerbe vorgeschriebenen Bestimmungen, teils redyt er­heblich, hinausgehen. Die Unternehmer mögen solche Vereinbarun- Bolkszeitung" den Redakteur ihres Muldenthaler Kopfblattes tegen gen nicht immer gern getroffen haben, doch sind sie in allen Fällen feiner Haltung zur Mehrheit nicht gleich ihren anderen Redakteuren durch ihre Bauauftraggeber schadlos gehalten worden. Auch die habe reflumieren wollen. Das weist die Leipzigerin entrüstet zurüd Unternehmerorganisationen haben versucht, für sich aus solchen Ar- und plaudert dabei folgende Geheimnisse aus der Schule: beiten Vorteile zu ziehen, indem sie dahin wirkten, daß die die Are beiten ausführenden Firmen zur Hinterlegung einer Raution bei ihrer Organisation genötigt wurden und außerdem für die ver­mittelten Arbeiter eine Entschädigung in bar zahlten.

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den sei uff.

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Aus der Partei.

Die reklamierte Opposition.

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Natürlich fehlen auch

Genosse Bahrdt ist von der Geschäftsleitung und der Redaktion in der zweiten Hälfte des Jahres 1916, als die Einziehung der älteren Redakteure in ernste Nähe rüdte, genau in derselben Weise wie die anderen Kollegen reklamiert und, wie diese, mehrmals weiter zurückgestellt worden. Bis der Zeitpunkt fam, wo er, ebenso wie die betreffenden Kollegen von der Leipziger Bolts­zeitung", von der Militärbehörde auf die besondere Liste derer gelegt wurde, deren weitere Zurückstellung abgelehnt wird". Grst dann ist die weitere Reklamation als vollkommen aussichtslos auf­gegeben worden, genau so wie die der betreffenden Kollegen von der Leipziger Boltszeitung", von denen Genosse Müller jest schon mehrere Bochen eingezogen ist, während Genosse Herte jeden Tag mit seiner Einberufung rechnen muß.

schaft und Spartakusgruppe werden jedenfalls mit einigem Erstaunen vernehmen, daß ihre Führer, die den Kampf gegen die Regierung bis aufs Meffer predigen, selber die Befreiung vom Heeres­dienst mit Wonne als ein Gnadengeschenk jener Regierung annehmen,

Der Verlauf der Tarifbewegung im Baugewerbe im Jahre 1916 ist bekannt. Der Ende März abgelaufene Reichstarifvertrag wurde nach wiederholten Verhandlungen unter Mitwirkung des Reichsamts des Innern im Mai verlängert, nachdem Teuerungszu­Tagen von 7-11% Pf. für die Stunde zugestanden waren. feinen Mitgliedschaften Gelegenheit zu geben, zu dem Verhandlungs­ergebnis Stellung zu nehmen, hatte der Verband in allen Gauen Konferenzen veranstaltet, die den Vereinbarungen, teils allerdings ividerstrebend, ihre Zustimmung gaben. Die Vereinbarungen haben Gültigkeit bis 31. März 1918, doch dürfte eine baldige Revision der Nach der heuchlerischen Entrüstungspofe, welche Löhne in Rücksicht auf die steigende Tendenz der Preise für alle Bedarfsartikel unumgänglich sein. In nicht venigen Zahlstellen die Dittmann und Genossen im Reichstag gegenüber reklamierten des Verbandes find den Unternehmern bereits dahingehende Mehrheitsanbängern eingenommen haben, macht sich diese unfrei Wünsche unterbreitet worden, in den meisten jedoch sperren sich die willige Enthüllung doppelt gut. Die Geführten der Arbeitsgemein­Unternehmer gegen eine Gewährung höherer Zulagen, indem sie auf den Reichstarifvertrag und die im Mai vorigen Jahres ge­troffenen Vereinbarungen verweisen. Dabei unterliegt es gar tei nem Zweifel, daß sich die Vorausseßungen, unter denen im vorigen Jahre das Abkommen getroffen wurde, vollkommen gewandelt haben. Uebrigens wird das auch von einem Teil der Unternehmer als deren Todfeinde" sie sich vor den Kulissen aufspielen. unumwunden anerkannt, davon zeugen die bereits erwähnten Ver einbarungen für die Arbeiten an Kriegs- und Heeresbauten. Jut allgemeinen ist der Zimmererverband auch im Jahre 1916 Der Parteivorstand hat unter den Titeln Frieden, Brot allen Schwierigkeiten, die sich ihm entgegenstellten, Herr geworden. Sozialdemokrie und Die Verwaltungsgeschäfte in den Zahlstellen konnten vielfach mit und gleiches Rechi!" und Hilfe von Mitgliederfrauen in zufriedenstellender Weise erledigt riegssteuern 1917" die Reichstagsreden Scheidemanns zum werden. Nur das Verbands- und Versammlungsleben ließ zu wün- Etat und Keils zu den Steuergesetzen als Broschüren herausgegeben. schen übrig. Daran tragen indes vielfach die schwachen Mitglied- Bur Beurteilung der Parteipolitik find beibe Broschüren recht wert­schaften schuld und der Umstand, daß nicht selten fast alle Mitglie voll. Die Parteiorganisationen fönnen sie zum Selbstkostenpreis der außerhalb ihres Wohnorts arbeiten. Eine noch bessere Verbin bom Parteivorstand beziehen. dung zwischen den Zahlstellen und ihren zum Heeresdienst einge­zogenen Mitgliedern wäre bon großem Vorteil, sie würde dazu bei­tragen, daß bei Beendigung des Krieges die Rückmeldung der Mit­glieder in der Organisation sich tunlichst schnell vollzieht.

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nicht der Gefahr aussetzen, nach§ 300 des Strafgesetzbuches verfolgt zu werden. Nach dieser gefeßlichen Bestimmung wird ein Arzt mrit Strafe bedroht, der unbefugt Privatgeheimnisse offenbart, die ihm kraft seines Amtes, Standes oder Gewerbes anber­traut find.

Die Antwort des Regierungsvertreters war leider mehr aus weichend als bestimmt. Er schob die Entscheidung darüber, ob die Mitteilungen an die Versicherungsbehörden von den zuständigen militärischen Stellen gemacht werden sollen, ausschließlich der Heeres oder Marineverwaltung zu. Er begründete dies damit, das nicht nur Gesichtspunkte der Hygiene, sondern auch allgemeine militärische Interessen in Betracht tamen. Er stellte allerdings in Aussicht, daß diese Verwaltungen, ohne daß es einer besonderen Abwägung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte treffen Einwirkung des Reichskanzlers bedürfe, ihre Entscheidung unter würden, zumal für sie der§ 300 des Strafgejekbuches nicht gelte. Mitteilungen von Aerzten fielen unter diefe Strafvorschrift nur, wenn sie unbefugt feien. Ob höhere sittliche Pflichten die Preis­gabe des Berufsgeheimnisses begründen könnten, das zu entscheiben sei letzten Endes Sache der Gerichte. Mitteilungen, die von Kassen­ärzten über die Erkrankungen von Kassenmitgliedern an die Träger der Sozialversicherung und von diesen an die von den Landes versicherungsanstalten eingerichteten Beratungsstellen im Interejje der Gesundung der Mitglieder gemacht würden, würden nicht als unbefugt angefehen werden können, vorausgefeßt, daß die Be­ratungsstellen organisch in die Landesversicherungsanstalten ein­gegliedert und damit der Schweigepflicht des§ 141 der Reichsver­ficherungsordnung unterworfen feien.

Wir sind der Meinung, daß das, was im Interesse der Volks gesundheit liegt, mas namenloses Elend zu mindern geeignet ist, nicht unbefugt fein fann. Zudem auch fann man in all jenen Fällen, in denen die Kranken, wie es doch in den Militärlazaretten geschieht, zu Dukenden gemeinsam behandelt werden, nicht mehr stehen, wie das durch die Beantwortung der Anfrage offenbor ge­von einem Privatgeheimnis sprechen. Da troßdem Bedenken be­worden ist, muß eine Bestimmung vorgesehen werden, daß die Mitteilung der geschehenen Erkrankung an die Landesversicherungs­anstalt nicht als unbefugt im Sinne des§ 300 des Strafgesch­buches gilt.

Die gerechtfertigten Interessen der Erkrankten sind durch die Borschrift des§ 141 der Reichsversicherungsordnung genügend ge­wahrt. Mit der gleichen Strafe, wie sie der§ 300 des Strafgefeß­buchs vorfieht, bedroht§ 141 der Reichsversicherungsordnung die Mitglieder und Angestellten eines Versicherungsträgers, wenn fie unbefugt offenbaren, was ihnen in amtlicher Eigenschaft über Krankheiten oder Gebrechen Versicherter oder ihre Ursachen bekannt geworden ist.

Die Nachtarbeit der Arbeiterinnen behandelt ein Erlaß des Reichsamts des Innern, ben der preußische Handelsminister jest den Regierungspräsidenten und dem Berliner Arbeiterinnen während der Nacht zu beschäftigen, soll in der Regel Bolizeipräsidenten zur Beachtung übermittelt. Die Genehmigung, nur noch unter der Bedingung erteilt werden, daß sie in acht­stündigen Schichten arbeiten. Das ist verschiedentlich bereits mit Erfolg geschehen. Die Schwierigkeiten, die daraus entstehen, daß in demselben Betriebe die Männer in zwölfftündigen Schichten arbeiten, lassen sich bei gutem Willen überwinden. Für die Ge­währung von Ausnahmen von den achtstündigen Nachtschichten für Arbeiterinnen gibt das Reichsamt des Innern den Bundesregie­rungen Richtlinien an die Hand. Solche Ausnahmen sollen von den höheren Verwaltungsbehörden wie bisher nur von Fall zu Fall bewilligt werden.

Berantwortlich für Boliti!: Hermann Müller , Tempelhof ; für den übrigen Teil d. Blattes: Alfred Schola. Neuföln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen und Unterhaltungsblatt.

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