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Das

Fidten mit, die unbedingt eingenommen werden mußten. Dagegen| Errichtung einer landwirtschaftlichen Schule für Kriegsblinde. Be- schmerzen arbeitete St. ber nächsten Tag noch, am Abend muste ist natürlich gar nichts zu sagen, ebenso wenig gegen die Nichtabhal- fremdend wirkt der Gedante deshalb, weil die Beschäftigung Blinder jedoch ein Arzt zugezogen werden; Berlegung des Kopfes und der tung von Generalversammlungen, wenn das öffentliche Interesse in der Landwirtschaft wohl allgemein für unmöglich gehalten wird. Wirbelsäule wurden festgestellt. Etwa eine Woche später mußte R. Die Bertagung erheischt. Ferner war in mancher Beziehung Ge- Professor Sileg ist anderer Meinung, und was er dazu ausführt, ist der Irrenanstalt Buch überwiesen werden. Die Nordöstliche Bau­fchäftsberichtsvorsicht geboten. Die ganze Industrie arbeitet ja für wohl der Beachtung tert. Er schöpft aus den Erfahrungen, die er gewerks- Berufsgenossenschaft lehnte ab, den Seläger zu entschädigen, den Krieg und was jie für den Krieg arbeitet, muß vorläufig noch selbst gemacht hat und er führt eine Reihe von Beispielen an, aus weil ein Betriebsunfall nicht erwiesen sei. Das Oberversicherungs­dem Auge der Deffentlichkeit verborgen bleiben. Anders ist es denen hervorgeht, daß tatsächlich eine Reihe landwirtschaftlicher Ar- amt Groß- Berlin wies die Berufung des Klägers auf Grund der jedoch mit einer Bilanzöffentlichkeit, die nicht eingeschränkt zu wer- beiten von Blinden   schon hier und da verrichtet wird. Angaben der Berufsgenossenschaft zurüd. Danach hielt es das den braucht. So haben die Banten, insbesondere die Großbanken, Wir fagen ausdrücklich, eine Reihe landwirtschaftlicher Arbeiten, Oberversicherungsamt für erwiesen, daß verschiedene Umstände: vor 23 Jahren hatte seine Frau 1500 feit dem ersten Kriegsjahre schon die Angewohnheit, die Gewinne denn es ist natürlich nicht daran zu denken, daß ein Blinder alle in Berlust des Vermögens auf Effektenkonto nicht mitzuteilen. Im ersten Jahre war ein der Landwirtschaft vorkommenden Arbeiten ausführen kann. Da Mark eingebüßt, Sturz von einer elektrischen Bahn in früheren solches Verfahren immerhin noch verständlich. Heute aber stehen mun aber in der Landwirtschaft die Teilarbeit noch nicht in dem Jahren, Aufregungen infolge des Krieges, nicht genügende Wider­die Großbanken so gesund und gefestigt da, daß es keinen Entschul- Maße eingeführt ist wie in der Industrie und wahrscheinlich auch standskraft gegenüber dem Alkoholgenus", eine Erkrankung des R. digungsgrund für die Unterlassung gibt. Selbst wenn auf Effetten- nie eingeführt werden kann, so ergibt sich daraus ohne weiteres, herbeigeführt haben, die zeitlich mit dem angeblichen Unfall zu­konto sehr wenig verdient oder gar mit Verlust gearbeitet worden dag landwirtschaftlichen Arbeitern eine landwirtschaftliche Blinden   sammenfällt. wäre, ist die finanzielle Entwicklung der Banken andererseits so schule faum viel nüßen kann. Profesior Sileg geht deshalb auch Es wurde Rekurs eingelegt. Diesem wurde stattgegeben. Das günstig gewesen, daß die Sichtbarmachung eines Mindergewinnes von der Voraussetzung aus, daß es darauf ankomme, folchen Reichsversicherungsamt hielt den Unfall felbft durch die Aussagen oder eines Verlustes das Urteil über das Ergebnis gar nicht ändern Striegsblinden, die vom Lande stammen und dorthin zurückkehren des Bauwächters, als auch eines Mitarbeiters vom nächsten Tage würde. Aber es sind ja, wie zugestanden wurde, im Gegenteil noch wollen, ein kleines Anwesen zu verschaffen, auf dem sie mit ihrer nach dem Unfall, dem R. über Beschwerden flagte und vom Fall erhebliche Gewinne aus dem Effektenton to gezogen Familie arbeiten fönnen. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, erzählte, für erwiesen. Der Unfall sei als ein Betriebs­worden. Es handelt sich hier also um einen Fall der Gewöhnung hat der Vorschlag sehr viel für sich, zumal, worauf Sileg auch bin unfall anzusehen, da er sich, wenn auch nach Feierabend, so doch an die Einschränkung der Bilanzöffentlichkeit, einer Gewöhnung, weist, das feelisch hoch zu bewertende Moment hinzukommt, daß im Banne des Betriebes ereignet habe. Dem Gutachten des Ver­die durch nichts begründet ist. Auch im Kriege gilt, von der Rück- dann der Blinde in seine Heimat zurüdlehrt und seine alten Freunde trauensarztes der Genossenschaft, Dr. M., maß das Amt keinerlei fichtnahme auf Algemeininteressen abgesehen, das Handelsgesetz- und Bekannten wiederfindet. Auch wird der Kampf ums Dasein entscheidende Bedeutung bei, es wurde erklärt, daß die Schlußfolge buch und seine Bestimmungen über die Oeffentlichkeit der Bilanzen. leichter fallen als in der Stadt, wo die Konkurrenz fich vielmehr rungen, die dieser Arzt zieht, in mehrfacher Beziehung Zwar nicht ausdrücklich, aber dem Wesen nach sagen diese Bestim- geltend machen wird, wenn die bisher genommenen Rüdfichten fort- Reichsversicherungsamt sagt dann wörtlich:" So ist seine Annahme der tatsächlichen Unterlage entbehrten. mungen, daß man folche Gewinne wie den Effekten- und Konsortial  - fallen werden. gewinn bekanntgeben muß. Auch sonst findet man häufig Bilanz Day Siler nichts Inausführbares fordert, geht auch daraus( Dr. M.), daß der Körper des Klägers vor dem 26. November 1914 einschränkungen, die sichtlich eine Ausnutzung der Kriegsverhältnisse hervor, daß in Desterreich schon eine derartige Schule besteht und durch Alkoholmißbrauch bereits geschwächt war, in keiner Weise Die Verwaltung der Gelsenkirchener   Bergwerksgesell- mit Erfolg ehemalige Landwirte praktisch und theoretisch ausbildet. gerechtfertigt. Sie steht im shroffen Gegensatz zu ichaft ſtellt eine Gewinne und Verlustrechnung auf, die, wenn man jedenfalls ist der Vorschlag des Erwägens wert, und die in Betracht der Bescheinigung des Arbeitgebers, in der dem Kläger   das Zeugs fich nach Kürze sehnt, wahrhaftig nichts zu wünschen übrig läßt. fommenden Stellen werden gut tun, ihn ernstlich zu prüfen, um den nis eines strebsamen und nüchternen Mannes ausgestellt Die Verwaltung begründet die Kürze damit, daß die früheren Aus- Blinden ihr furchtbares Los zu erleichtern, wo es nur geht. wird. Dasselbe trifft zu bezüglich der Annahme des Sachverständi­führungen häufig in der Oeffentlichkeit zu falschen Schlüssen führ­gen, daß der Kläger   sein gesambes Vermögen verloren habe. Der ten, infolgedessen habe die Verwaltung alle Posten fortgelassen, die Kläger   hat unwiderlegt behauptet, daß er ein Vermögen nicht be­zu statistischen Zweden aufgeführt wurden, den tatsächlichen Roh­sessen habe. Vor 23 Jahren hat seine Ehefrau bei einem Ge­gewinn aber nicht deutlich genug in Erscheinung treten ließen." schäft 1500 Mark eingebüßt. Hiernach konnten die Gründe, die Unter diesen statistischen Angaben der früheren Bilanzen befanden Dr. M. dafür anführt, daß bei dem Kläger eine schon vor dem fich z. B. die Steuern, die Zinsen, die Unkosten usw. Es ist selbst­26. November 1914 vorhandene Seelenstörung an jenem Tage deut­verständlich, daß diese Beträge veröffentlicht werden müssen, tann licher   und stärker in die Erscheinung getreten sei und daß sie aus man sich doch sonst überhaupt kein Bild von der Gewinnentwicklung nicht erkennbarer Ursache gerade damals start aufgetreten sei, nicht eines Unternehmens machen. Wenn der Krieg vorüber ist, was als stichhaltig angesehen werden." hoffentlich bei Aufstellung der nächsten Bilanzen der Fall sein wird, dann wird man solche Einschränkungen der Deffentlichkeit nicht mehr dulden dürfen. Wir brauchen dann gerade und mehr noch als vor dem Kriege die vollstädnige Darlegung der Gewinn- und Ver­Justentwicklung sowie der Lage der Bilanzen. Eine möglichst breite Deffentlichkeit gehört nun einmal zu der Solidität im Attienwejen. Ob eine Gesellschaft sich im Glück befindet, ob sie Unglück hat, ist dabei völlig gleichgültig, fie muß immmer Rechnung nehmen und sich bewußt sein, daß sie fremde Gelder verwaltet.

Der Goldabfluß aus Frankreich  .

Erfrieren eines Fußes bei Armierungsarbeiten als Betriebsunfall.

Der seit Dezember 1914 als Armierungsarbeiter in Ostpreußen  tätige Handwerker P. wurde am 4. Februar mit Eisbrechungsarbei­ten auf einem kleinen Flüßchen beschäftigt, das offen gehalten wer­den sollte, damit die Russen den Uebergang nicht leicht vollziehen fönnten. Am Abend des gleichen Tages verspürte er im rechten Fuß heftige Schmerzen und konnte nicht weiterarbeiten. Am an­deren Tage meldete er seinem Kolonennführer, daß er sich wahr­scheinlich den Fuß erfroren habe.

Aus aller Welt.

Die Lichtſpielbühne im Dienst der Schul- und Volksbildung.

Eine ärztliche Behandlung des Mannes war der Verhältnisse wegen nicht möglich und am 13. Februar mußte P. endgültig die Arbeit aufgeben. Er begab sich nach Berlin   zurück und da er nur die Mittel zu einer Fahrkarte bis Breslau   hatte, erfolgte der Heim- Vom 3. bis 5. April fand in der Stettiner Urania  " der vont weg von dort zu Fuß. In Breslau   ließ er sich im Krankenhaus 3entralinstitut für Erziehung und unterricht verbinden und wurde auch unterwegs in einem aufgesuchten veranstaltete Lehrgang über Die Lichtspielbühne im Krankenhaus nochmals verbunden. In Berlin   wurde er, da er Dienste der Schul- und Volksbildung" statt. Ueber teiner Kasse angehörte, zunächst von der Rettungswache behandelt. 200 Teilnehmer batten sich aus allen Teilen Deutschlands   einge­In den Wochenberichten der Bank von Frankreich wird bekannt- Der von P. erhobene Anspruch auf Gewährung einer Unfall- funden, darunter Vertreter der preußischen Ministerien des Innern lich die Goldposition der Bank dadurch in ein günstigeres Licht gerente wurde von der Heeresverwaltung zurückgewiesen, da ein plöß- und des Kultus, der Theaterabteilung des Berliner   Polizeipräsi bracht, daß neben dem in der Kane vorhandenen Gold noch ein liches, d. H. zeitlich bestimmbares Ereignis, das schädigend auf den diums, zahlreiche Stadtverwaltungen und Interessenverbände Posten Gold im Ausland" aufgeführt wird. Zusammengerechnet Körper des B. eingetvirtt hatte, nicht vorliege. Auf den gleichen Die Stettiner Urania  " ist die erste unter Mitwirkung einer Stadt­ergeben die beiden Posten für das Jahr 1916 ein Anwachsen von Standpunkt stellte sich dann auch das angerufene Oberversicherungs berwaltung begründete und geleitete Muſterlichtspielbühne. Mit­4 745 244 913 auf 5 075 914 550 Frant. Diese Addition ist aber amt und erst das Reichsversicherungsamt erklärte den Anspruch des teilungen über die mit ihr sowohl in geschäftlicher wie voltserziehe eine unzweideutige Spiegelfechterei. Denn das Gold im Aus Berlebten für begründet. Aus dem Urteil des R.V.A. sei folgen- rischer Hinsicht gemachten günstigen Erfahrungen sowie prattijdjen land stellt den Betrag vor, den die Bank von Frankreich an die des mitgeteilt: Vorführungen bildeten den Hauptinhalt des Lehrganges. In den Bank von England   abstehen mußte, die selbst wiederum so viel Gold" Fest steht nur, daß der Kläger   vom 4. Dezember 1914 bis zum Grörterungen, die sich an die Tarbietungen anschlossen, wurde der nach Amerita verschifft hat, daß ihr Goldbestand hinter dem von 13. Februar 1915 als Armierungsarbeiter in Ostpreußen   tätig war, Antrag auf sofortige Gründung einer Zentralstelle angenommen, Frankreich   abgegebenen Quantum zurückbleibt. Dieses verschiffte daß von der Kolonne, bei der er eingestellt war, das Sis auf Flüſſen die den öffentlichen und privaten Lichtspielbühnen durch Auskünfte, Gold mußte dienen, um die Verpflichtungen der Verbündeten zu und Seen Ostpreußens   gebrochen und beseitigt worden ist, um den decken. Nun hat sich freilich die Bank von England   verpflichtet, das Ruſſen den llebergang zu erschweren, daß der 9. Februar 1915 ein Zusammenstellung und Beschaffung von Bildmaterial ihre Arbeit zur Veredelung des Lichtspiels erleichtern soll. Gold nach Einstellung der Feindjeligkeiten wieder nach Frankreich   recht falter windiger Lag war, und daß der Kläger   den rechten Fuß Antrags wurde als eine neue Zweigstelle des Zentralinſtituts für zu remittieren, aber da die Bant von Frankreich   offenbar von der erfroren hat. Weitere Feststellungen erwiesen sich im Hinblick auf Erziehung und Unterricht der Deutsche   Ausschuß für Regierung damit betraut werden wird, die in Schakwechseln in die kriegerischen Verhältnisse als unmöglich. Das Reichsversiche Lichtspielreform" mit dem Sit in Stettin   unter den Vor­England untergebrachten Beträge einzuwechseln, ist es tlar, daß rungsamt hat aber teine Bedenken getragen, den Ausführungen Frankreich   schwerlich viel von diesem Gold wiedersehen wird. Man des Klägers, der auf jede Frage eine sichere Antwort gab, Glauben des Oberbürgermeisters Dr. Adermann begründet. Der Aus. muß also, um zu einem richtigen Urteil über die Situation der Bank zu schenken, zumal sie auch nicht der inneren Wahrscheinlichkeit ent- chuß nimmt seine Arbeit sofort auf. Seine Geschäftsstelle ist die 3 kommen, die beiden Goldpoften besonders betrachten. Und da behren. Auf Grund dieser als richtig anzunehmenden Behauptun gifs: ergibt sich, daß der Kassenbestand im Lauf des vergangenen Jahres gen des Klägers muß festgestellt werden, daß sich der Kläger   den von 4676 061 938 auf 3 382 826 825 Frant zurückgegangen ist. Fuß am 9. Februar 1915 bei der ihm ungewohnten Gisarbeit er­Geradezu rapid ist der Fall seit Ende Oktober( von 4 247 421 247 r., froren hat. Hat sich das Erfrieren aber während einer Arbeits­also ein Rückgang um rund 845 Millionen!) Dagegen ist der Posten schicht zugetragen, so muß es als Unfall im Sinne der Arbeiterver­Gold im Ausland" 1916 von 69 182 975 r. auf 1693 087 725 Fr. ficherung gelten. Da nach Lage der Verhältnisse nicht bezweifelt gestiegen( Ende Oftober 674 558 075 Fr., also eine Goldabgabe ans iverden kann, daß der Kläger   in einem Betriebe der Heeresverwal Ausland von über einer Milliarde!) tung tätig gewesen ist, nur in diesem verunglückt, so muß der be Hagte Fiskus für die Folgen des Unfalls eintreten."

Soziales.

Landwirtschaftliche Schulen für Kriegsblinde? Einen Vorschlag, der zunächst befremdet, macht der bekannte Berliner   Augenarzt Profeffor Dr. Siler im Roten Kreuz", der offiziellen Zeitschrift des belgischen Roten Kreuzes. Er wünscht die

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