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Zur Vermeidung des längeren Anstehens vor den Geschäften

Gerichtszeitung.

Charlottenburg . Berteilung von Kolonialwaren. Der Ab- 1 Alle Waren sind in den durch Aushang fenntlich gemachten schnitt 69 der roten Lebensmittelfarte muß zur Eintragung für die Geschäften zu haben. neue Kundenliste für Kolonialwaren bis Montagabend als Kontroll­abschnitt abgetrennt werden. Abschnitt 1 der Nährmittelzusag- find an Stelle der bisherigen Lebensmittelfarten Anmelde= Wegen Preiswuchers war der Großschlächtermeister farte für Jugendliche bringt für die nächste Woche 1/4 Graupen oder und Bezugsfarten eingeführt, welche in diesen Tagen zur Nitichte in Berlin zu vier Geldstrafen in Gesamthöhe von Geratengrüße zum Pfundpreise von 30 Pf., auf Abschnitt 2 dieser Ausgabe gelangen. Diese Karten enthalten fortlaufende Nummern- 10000 Mart verurteilt worden. Es handelte sich um die Ver­Karte werden Hafernährmittel( ½ Pfund) zum Pfundpreise von abschnitte in drei nebeneinander laufenden Reihen. Die Kunden äußerung von Kälbern an eine Hofschlächterei und in zwei Fällen 44 Bf. geliefert. haben in Reihe 2 ihren Namen einzutragen und sodann in dem- an die Firma Aschinger . Die übermäßige Preissteigerung wurde Schöneberg . Lebensmittelversorgung. In der fommenden Woche jenigen Geschäft, in welchem sie die betreffende Ware faufen darin gefunden, daß der Angeklagte das Pfund Kalbfleisch mit gelangen zur Ausgabe: 500 Gramm Fleisch, 5 Pfund Kartoffeln, pollen, die Karten vorzulegen. Wegen der Kürze der Zeit muß 3,50 M. berechnete, während er für das Pfund Lebendgewicht 1600 Gramm Brot, 50 Gramm Butter und 30 Gramm Margarine. in der nächsten Woche noch von der strengen Durchführung dieser 1,70 M. gezahlt hatte. Das Landgericht hielt 2,65 M. für den an­Die Eierabschnitte Nr. 18 gültig für drei Eier und Nr. 19 neuen Handhabung abgesehen werden, und es ist daher notwendig, gemessenen Preis. Das Kammergericht verwarf die Revision gültig für ein Ei fönnen noch bis zum 25. April eingelöst daß beim Kauf der Ware diesmal die Abschnitte aller drei Reihen des Angeklagten als unbegründet. tverden. Daneben werden verteilt: Auf Abschnitt Nr. 8 der Lebens- gleichzeitig vom Verkäufer abgetrennt werden. Für die Woche mittelfarte 4 Pfund Kriegsmus. Auf Abschnitt Nr. 9 der roten bom 30. April ab, hat bereits die Vorbestellung zu erfolgen. Lebensmittelfarte 1 Dose fondensierte Milch oder 3 Flaschen sterili­fierte Milch. Auf Abschnitt 9 der grünen Lebensmittelfarte die allgemein ausgegeben werden, kommen noch folgende Waren in Steglit. Lebensmittelnachrichten. Außer den Nahrungsmitteln, 1 Pfund Haferfabrikate. Auf Abschnitt 13 der Lebensmittelfarte der nächsten Woche pro Person zur Verteilung: 150 Gramm Graupen, 200 Gramm Sauerkraut. Auf Abschnitt 14 100 Gramm Dörrgemüse 200 Gramm Kunsthonig oder Marmelade, 1/8 Pid. Nudeln, ½ Pfd. und auf Abschnitt 15 400 Gramm Graupen. Anmeldung für Ab- Suppenpräparate( Kartoffeln und Grieß) und 1 Ei. schnitt 14-15 von Montag bis Mittwoch.

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Die Aufsehen erregende Tötung eines Menschen, des Land­wirts Wilhelm Schüler zu Markgrafpieste, beschäftigt seit län­walde zu fischen. Als er dieses Recht im Juni 1915 mit anderen gerer Zeit die Gerichte. Der Getötete hatte zusammen mit anderen Einwohnern zu Markgrafpieste das Recht, in der Spree bei Fürsten­zusammen ausübte, erschien der Fürstenwalder Polizeisergeant Kuhnert in Zivil mit einem Hunde auf der Bildfläche. Dieser fragte die Männer, ob sie zum Fischen berechtigt wären. Es kam zu In der zweiten Hälfte der Woche kommen zur Verteilung: Treptow . Lebensmittelzuteilung. In der nächsten Woche werden einem Wortwechsel, infolge dessen der Polizeihund auf einen Gast­Bjundpatet Gemüsesuppe auf die rote Lebensmittellarte und 200 außer den einheitlich gewährten Hauptnahrungsmitteln folgende wirt Grasnic lossprang und Kuhnert mit dem Dienstrevolver schoß. Gramm Teigwaren auf die grüne Lebensmittellarte. Die Abschnitts- Sondermengen verteilt: 1/4 Bfund Sirup oder Kunsthonig auf Ab- Ein Schuß traf Wilhelm Schüler in die Brust, so daß dieser nummern werden noch bekannt gegeben. schnitt 26 für 10 beztv. 14 Pf., das Pfund für 55 Pf.- Bfund 10 fort tot zusammenbrach. Der Grschossene hinterlieg Wilmersdorf . Lebensmittelverteilung. In der nächsten Woche Weißfobliauerkraut auf Abschnitt 46 für 10 Pf. 100 Gramm eine Frau und vier Kinder, von denen drei noch minderjährig Tommen zur Abgabe: 500 Gramm Fleisch, 5 Pfund Kartoffeln, ein Dörrgemüse auf Abschnitt 22 für 44 Pf.( Mischaemüse) oder 27 Bf. find, ein vierter Sohn aber im Felde steht. Kuhnert hat ständig Gewürzgurken, das Pfund 1,90 M., in den ein- behauptet, von den Fischern beschimpft und bedroht worden zu sein. Ei auf Abschnitt 19 der Eierkarte. Auf die rote Bezugstarte:( Stecrüben). 1 Pfund Kriegsmus auf Abschnitt G, 50 Gramm Dörrgemüse auf ichlägigen Geschäften in kleineren Mengen gegen Vorzeigung der Der seitens der Ehefrau gegen Kuhnert angestrengte Zivilprozes Abschnitt W. Auf die grüne Bezugskarte:% Pfund Salzheringe Lebensmittelbezugsfarte.- Bouillonwürfel, das Stüd 10 Pf. hat zu einer interessanten Entscheidung geführt; das Landgericht auf Abſchnittt D.( Die Voranmeldung für die Heringe hat auf Ab- Rübensauerkraut, das Pfund 20 Pf.- Aal in Gelee, die Pfund hat die Klage abgewiesen, weil Kuhnert im dienstlichen Auftrage Frische Inlandseier für Schwangere und stillende zur Aufspürung von Wilddieben sich an Ort und Stelle begeben schnitt C zu erfolgen.) 90 Gramm Berliago Abschnitt E, 100 Gramm bose 4 M. Teigwaren Abschnitt F, 3 Stüd Maggiwürfel oder 125 Gramm lofe Mütter gegen Borlegung der Bescheinigung eines Arztes oder einer hätte Der Rechtsstreit schwebt beim Kammergericht, das den Suppen auf Abschnitt G. 1 Pfund Sirup auf Abschnitt 25 der Hebamme: 2 Stück wöchentlich, das Stüd 25 Pf. Ausgabe im Erben des Schüler das Armenrecht bewilligt hat. Außerdem hat Haushaltungskarte. 1 Flasche sterilisierte dänische Bollmilch für Bimmer 13 des Rathauses in den wochentäglichen Dienststunden die Witwe Schüler unter Beistand des Rechtsanwalts Bahn das Kinder von 6-15 Jahren. außer Mittwochs und Donnerstags.- Räucherwaren und Fisch- Strafverfahren gegen Kuhnert betrieben. Da die Staatsanwalt­marinaden auf Abschnitt 11 der Lebensmittelfarte. Flußfische auf schaft die Erhebung der Anklage abgelehnt hat, wird nunmehr Abschnitt 12 der Karte; beides voraussichtlich gegen Ende der Woche richterliche Entscheidung über das tragische Schicksal des Getöteten in den Geschäften, in denen die Einwohner zum Bezuge dieser Waren angerufen werden. Das in Frage kommende Fischereirecht besteht eingetragen sind. Der Verkauf wird jedesmal durch Aushang in den übrigens seit langer Zeit und unterliegt keinen Bedenken. betreffenden Geschäften bekanntgegeben.

Lichtenberg . Lebensmittelverteilung. In der nächsten Woche dürfen 5 Pfund Kartoffeln entnommen werden. Auf die Lebens­mittelfarte dürfen abgegeben werden a) Ohne Abtrennung von Marken, aber gegen Vorlegung der Lichtenberger Lebens­mittelfarte: Salzblumenkohl Pfund 40 Pf., Salzrosenkohl Pfund 40 Pf., Salzrotkohl Pfund 45 Pf., 5 Pfund Rübensauerkraut pro Pfund 20 Pf., Fruchttreude Pfund 50 Pf., außerdem auf den städtischen Märkten Möhren zu den jeweiligen Tagespreisen. b) Gegen Abtrennung von Marten: ½ Pfund Kunst honig zum Preise von 65 bzw. 55 Pf. für das Pfund, je ½ Pfund Grüße zum Preise von 30 Pf. für das Pfund, Bfund Dörr­gemüse zum Preise von 2,80 mt. für das Pfund, oder ½ Pfund gesalzene Schnittbohnen zum Preise von 1,10 Mt. für das Pfund, oder 1 Pfund Kohlrüben zum Preise von 6 Pf. für das Pfund. Außerdem noch auf die Abschnitte 4-9 Gardinen, Delsardinen, Räucherwaren, Dorschrogen, Heringe oder Rollmöpse, Kabeljau, Dorsch, Schollen und sonstige Fluß- und Seefische.

Ohne Marken werden abgegeben nur gegen Vorlegung der Lichtenberger Lebensmittelkarte Muschelfleischwurst und Klipp­fisch.

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Brit. Lebensmittelversorgung. Zur Abgabe gelangen in ber nächsten Woche in der Verkaufsstelle: Auf Abschnitt 55 Graupen ( 4 Pfund je Person), auf Abschnitt 56 verschiedene Waren ( Muschelfleisch in Dosen, Fischlöße, Klippfisch und Scholle in Aspit); Abschnitt 57 Kondensierte Milch( ie Haushalt 1 Dose); Abschnitt 58 Sonderzuteilung.

Ferner werden abgegeben: Pfeffer, Zwiebeln, Salz, Streich­hölzer, Gurken und Salmiak- Waschmittel. Zwiebäcke werden nach wie vor nur an Krante und auf Sonderzuteilung abgegeben.

Friedrichsfelde . 170 Broz. Zuschlag. Die Gemeindevertretung beendete in ihrer lebten Sigung nach furzer allgemeiner Erörterung die Beratungen des Haushaltsvoranschlages für 1917. Der 8u schlag zur Staatseinkommensteuer wurde wie bisher auf 170 Broz. festgesetzt; auch die übrigen Steuersäge bleiben unverändert.

Aus aller Welt.

Lawinenunglüd. Bern , 21. April Im Stannital zwischen Aschenen und Hassen wurde eine beim Durchschneiden einer Lawine Aschenen und Hassen wurde eine beim Durchschneiden einer Lawine beschäftigte Arbeitergruppe von 26 Mann von einer neuen ge­waltigen Lawine überrannt. Rettungsarbeiten sind im Gange. 3wei Zeichen wurden bis jetzt geborgen.

Der englische Dampfer Mesopotamic ist, wie aus Madrid ge meldet wird, in der Nähe von Valencia gestrandet.

Mit

Arbeiter Samariterbund. Kolonne Groß- Berlin. gliederversammlung am Mittwoch, den 25, April, abends 8%, Uhr, Köpenisker Straße 62. Sehr wichtige Tagesordnung. Alle Mitglieder, welche wegen Arbeitsangelegenbeit nicht verbindert find, bitte dringend, zu erscheinen. Gustav Dietrich, Borf., Berlin NW 23, Klopstockstr. 25, Hof links, parterre.

Verband der Maler, Keine Biernot! Zentralverband der Schuhmacher Deutschlands

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Arbeitsnachweis: Gormannstraße 13. Fernsprecher: Amt Norden 3791-97.

Dienstag, den 24. April 1917, abends 8 Uhr:

Mitglieder- Versammlung

im Gewerkschaftshause, Engelufer 15.

Tagesordnung:

1. Die Teuerungszulage im Malerberuf. 2. Stellungnahme zur Vorwärts- frage.

fehlen. 137/12

Mitgliedsbuch legitimiert

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Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnung darf kein Kollege in der Versammlung

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Tagesordnung:

1. Die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes an unserer Sorbang auf Erhöhung der Zeuerungszulage auf 50 Proz. 2. Distuffion. Mittwoch, den 25. April, abends S, Uhr, bei Böker,

Weberstr. 17:

General- Versammlung.

Tagesordnung:

1. Kaffen und Geschäftsbericht vom 1. Duartal 1917. 2. Verschiedenes. 170/4 Die Ortsverwaltung. Kollegen und Kolleginnen! Da im Geschäftsbericht über die Auszahlung des fiebenten Sechstels und die nun bevorstehende Schließung der größeren Zahl der Schuhfabriken die nötigen Mitteilungen erfolgen, ersuchen wir um zahlreiche Beteiligung.

Deutscher Transportarbeiter- Verband

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sowie alle in

öffentlichen Verkaufsstellen Beschäftigten

Freitag, den 27. April 1917, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 14/15( Saal 1):

Oeffentliche Versammlung.

Tagesordnung:

Der Bundesrat

gegen den Siebenuhr- Ladeuschluß Referent: Reichstagsabgeordneter Kollege Emil Stahl. Freie Aussprache.

Kollegen und Kolleginnen!

Wie die Tagespreffe meldet, beabsichtigt der Bundesrat, durch Berordnung während der Sommerzeit den Siebenuhr- Ladenschluß wieder aufzuheben. Dafür soll erst um 8 Uhr geschlossen werden. Das bedeutet für die Handelsarbeiterschaft eine Berlängerung der täglichen Arbeitszeit um eine ganze Stunde.

Es gilt, dagegen Stellung zu nehmen und den Bundesrat zu ver­anlaffen, von der Einführung des Achtuhr- Ladenschlusses abzuschen. Erfolg ist nur zu erwarten, wenn die Kollegen und Kolleginnen zu dieser Bersammlung in Maffen erscheinen und einmütig Proteft erheben.

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3

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