n eine Metzelei verwandelt werden konnte. Die PariserArbeiter gingen aber nicht in die Falle. Und CasimirPerier bleibt ein todter Mann.—Die Moral, mit welcher die heutige Welt regiert wird,steht auf gleicher Höhe, wie der sprichwörtliche Verstand,mit dem es geschieht. In Italien steht an der Spitzedes Staates ein Mann, der wegen gemeiner Verbrechen imGefängniß säße, wenn nicht die nieisten seiner politischenGegner sich der gleichen Verbrechen schuldig gemacht hätten,und durch die gemeinsanie Schuld an seiner Bekämpfungund der Erfüllung ihrer Pflicht gegen das Land verhindertwären. Zur Jllustrirung der herrschenden Moral sei hierzuein Seitenstück aus der Gegenwart gefügt— wir wollenin die Vergangenheit nicht zurückgreifen, nicht auf die inter-nationalen Panamaskandale, nicht aus die tragischen Ereig-nisse in den beiden ältesten deutschen Fürstengeschlrchternund unzählige andere Skandalös« an hoher und höchsterStelle zurückkommen— dann müßten wir ein Buch schreiben.Nur etwas aus der allerjüngsten Zeit. An M i l a n, denDirnenkönig, Falschspieler und ausgehaltenen Mann seinereigenen Frau wollen wir hier nur nebenbei erinnern— mitdem Bemerken, daß dieser Ausbund aller möglichen undunmöglichen Laster seit fahren im Dienste und Sold derösterreichischen Diplomatie steht, und wahrscheinlich nichtblos der österreichischen. Von einem anderen wollen wirreden, der einen besseren Namen— von Herrn Stam-b u l o w, dem Crispi Bulgariens. Stambulow— so hießes jüngst in der Zeitung— und sein KriegsministerS a w o s f hätten sich veruneinigt, und Sawoffhabe sogar seinen Chef und Exfreund gefordert.Die Nachricht war begründet. Zum Duell kames aber nicht, weil Stambulow seinen Kriegsminister ausdem Lande hinausjagte. Und die Ursache des Streits? HerrSawoff, der eine junge hübsche Frau und eine sehr schöneSchwester hat, kam eines Tages während der sonst von ihmsehr streng eingehaltenen Burcauslunden in seine Privat-wohnung und fand hier seinen— auf strenge Einhaltungder Bureaustunden seitens der Beamten eifrigst erpichten—Freund und Chef Stambulow im— Schlafzimmer, unterUmständen, die ihn bestimmten, den Freund und Chef furcht-bar durchzuprügeln, dann ihm eine Pistole zum sofortigenZweikampf in die Hand zu drücken und hierauf, da derFreund und Chef zögerte, ihn unter kräftigen Fußtrittendie Treppe hinunter und aus dem Hause hinaus zu werfen.Durch die Geständnisse der Frau erfuhr Sawoff, daß auchseine bei ihm wohnende Schwester der Brutalität Stam-bulow's zum Opfer gefallen war. Nun forderte er dendoppelten Schänder seiner Hausehre nochmals, allein HeldStambulow stellte sich wieder nicht, sondern ließ den ehe-maligen Busenfreund über die Grenze transportiren. HerrStambulow hat derlei Abenteuer schon wiederholt gehabt;er ist außerdem Stammgast in allen liederlichen Häusernvon Sofia, die er in voller Uniform am hellen lichtenTage zu besuchen pflegt. Das hindert ihn aber nicht, vonsittlicher Entrüstung über die bösen Sozialisten zu triefen,welche die Weibergemeinschaft und freie Liebe einführenwollen.—Die Neuwahlen in Belgien— nach dem neuenWahlgesetz— sind auf den 1. Sonntag im Juli fest-gesetzt. Auch in Belgien ist man noch so weit zurück, demWähler das Wählen so leicht und angenehm wie möglichzu machen, statt es ihm möglichst zu erschweren, wiein unserem an der Spitze der Zivilisation marschircydenDeutschland. Deshalb nimmt man in Belgien, wie inFrankreich, Italien, Spanien und der Schweiz stets einenSonntag zum Wahltag, begeht also nach deutscher,namenllich deutsch-sächsischer Gesetzesauffassung, einen»groben Unfug".—Das norwegische Unterhaus(Lagthing) nahm dasBäckereigesetz an, nachdem es die Bestimmung ausdem Entwurf des Oberhauses gestrichen hatte, daß die Ar-beiter Nachts zur Teigsetzung und Ofcnfeuerung benutztwerden und daß die Arbeitszeit an den Sonnabenden bisauf 15 Stunden ausgedehnt werden dürfte. Die Nacht-arveit soll nur in einigen bestimmten Nächten gestattetwerden und darf am 17. Mai 12 Stunden Arbeitszeitnicht übersteigen, auch an den andern Ausnahmetagen darfdie Arbeitszeit 15 Stunden nicht übersteigen. Dagegen hatman eine sehr unglückselige Bestimmung hinzugefügt, dieviel Unheil anrichten kann, daß nämlich die Arbeit fort-gesetzt werden darf, wenn ein Gebäck mißlungen ist, bisdieses Gebäck von Neuem fertiggestellt ist.—In Rußland ist die Regierung ganz außer Rand undBand. Natürlich werden die Attentalsaerüchte offiziell ab-geleugnet. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß Massen-Verhaftungen stattgefunden haben und daß noch fortwährendverhaftet wird, und zwar in allen Theilen desLandes und in allen Kreisen der Gesellschaft. Dietollsten Gerüchte zirkuliren. Man spricht von einemgeplanten Attentat, französischen Anarchisten, und läßtsogar den bekannten Fürsten Krapotkin gefangen sein.Letzteres ist jedenfalls nnwahr—, die französischen An-archisten sind höchst zweifelhaft, und auch hinter das Attentatsetzen wir ein Fragezeichen. Wohl aber scheint es gewiß,daß eine weit verzweigte Geheim-Organi-s a t i o n entdeckt worden ist, oder wenigstens von derPolizei v e r m u t h e t wird. Einem Gerücht zu-folge, das manches für sich hat, wären die Ver-Haftungen auf Denunzlationen des russischen Lockspitzels„Baron" Unger-Sternberg erfolgt, der im Dienst seinerAuftrag- und Brotgeber in Westeuropa jetzt das löblicheGeschäft der anarchistischen Bombenwerferei im Großeilbetreibt.'Jedenfalls ist die ganze russische Regierungsmaschineriein Unordnung gerathen, und befindet der Zar sich in furcht-barer Aufregung. Das erhellt aufs deutlichste aus demUmstände, daß soeben ein Ukas erlassen ward, durchwelchen den Ministern und sonstigen hohen Beamten dasRecht der Ernennung von Subalternbcamten genommenund dem Zar zurückgegebeu wird. Der vorige Zar ändertedie alte selbstherrliche Praxis, weil sie thatsächlich auf cineUnmöglichkeit hinausläuft. Wenn der SelbstherrscherAlles selbst thun will, kann er schließlich Nichts thun.Alexander III. muß aber sehr unzufrieden mit seinenMirnstern und dem Gang der Dinge sein, daß er einensolchen, nur auf Zäsarenwahnsinn zurückzuführeiiden Ukaserlassen konnte.—Zur Sonntagsruhe in der Industrie der Steine undErden. Zur Erhebung von Ausnahmebestimmungen betreffenddie Sonntagsruhe in gewerblichen Anlagen(tzZ 105b Abs. 1 und106d der Gewerbe-Ordnung) über die Gruppe IV Industrie derSteine und Erden, fand am Freitag, den 25. Mai, unter derLeitung des Unterstaatssekretärs im Reichsamt des Innern Dr.v. Rottenburg eine Sitzung im Reichstagsgebäude statt, anwelcher einige Regierungs- und Gewerberäthe 23 Arbeitgeber undderen Vertreter und 35 Arbeiter und Arbeitervertreter theil-nahmen. Nachdem der Vorsitzende den Theiluehmern seine An-erkennung darüber ausdrückte, daß sie alle erschienen waren umdas gemeinsame Interesse zu fördern, machte er gleich eingangsgeltend, daß das Resultat der Sitzung dem Bunvesrath unter-breitet würde, es somit über den Rahmen seiner Be-fugniß geht, irgend welche bindenden Zugeständnisse machenzu können. Die Arbeitgeber und deren Vertreter hatten wie ausihreil Ausführungen ersichtlich mar, sich in der festesten Hoffnunggewiegt, mit rechtskräftigen Zugeständnissen betreffs der Aus-nahmebestimmungen sich ihren heimathlichen Gefilden zuwendenzu können, sie waren daher sehr enttäuscht, als dem nicht sowar, obgleich sie sich die erdenklichste Mühe gaben, dieschlagendsten Beweise ins Treffen zu führen. Dieselben erwiesensich aber bei Lichte besehen als vollkommen nichtig, um irgendcine Einschränkung der Sonntagsruhe zu rechtfertigen, da beider vervollkommneten Technik in den Betrieben es sich bei einigermaßengutem Willen sehr gut vermeiden läßt, Ausnahmebestimmungen ein-treten zu lassen.— Eharakteristisch war die unverfrorene Aeußerungdes Münchener Ziegeleibesitzeas H. Lang, welcher, falls die vor-gesehenen Ausnahmebestimmungen nicht genehmigt würden, drohte,daß er sich veranlaßt sehen werde, wenn das Interesse des Be-triebes es erheische, sogar von einer Gesetzesübertretung nichtzurückzustehen. An Deutlichkeit läßt dieses nichts zu wünschenübrig und bestätigt wiederum, daß sich das Unternchmerlhumden Teufel um Gesetzt kümmert, die die Füllung ihres Geldbeutelserschweren könnten.Von dem größten Theil der Arbeitervertreter hörte man, seieS nun aus Unkenntniß oder hatte man ihnen das eingetrichtert,daß es größerer Beschränkungen der Sonntagsarbeit nicht be-dürfe, es erregte dieses selbst das berechtigte Er-staunen einiger Gewerberäthe, welche sich ob der Be-dürfnißlosigkeit der armen bedauernswerthen Geschöpfewunderten; es wird somit begreiflich, daß ein Vertreter der Kalk-brennereien die Erklärung abgeben konnte, daß die Arbeiter eineBeschränkung der Sonntagsarbeit in ihren Betrieben ungernsehen würden.Entschieden in Abrede gestellt wurde jede Nothwendigkeiteiner Ausnahmebestimmung der Sountagsarbeit in der Tonwaaren-Industrie von dem Vertreter der Lippe'schen Ziegelarbeiter(AgentSchütz in Lage.) Derselben Ansicht waren von Berlin die Ver-treter der Töpfer, der Porzellanmaler und der Porzellandrehervon Charlottenburg. Letztere erachteten die Fortsetzung des Be-triebes an Sonn- und Feiertagen auch nicht zur Unterhaltungder Feuer für nothwendig.Es war nicht zu vermeiden, daß letztere bei Vertretung ihresStandpunktes auch die wirthschaflliche Lage der armen Proletarier dieser Industrie beleuchteten, weswegen sie vom Vor-sitzenden wiederholt zur Ordnung gerufen wurden, weil sie wie ersagte, das Verhältniß zwischen Arbeiter und Unternehmer be-leuchteten, welches durchaus unstatthaft sei, weil sonst die un-vortheilhafte Lage der Unternehmer im Gegensatz zu der der Ar-beiter zu sehr ins Auge springen würde? Notiz genommenwurde von den vom Verbände der Keramischen Werke eingegan-genen Zusatzanträgen, welche dazu angethan erschienen, eine Pro-duktionsvermehrung am Sonntag herbeizuführen, obgleich derVertreter Herr Kommerzienrath Fasolf das Gegentheil behauptenwollte, was ihm freilich nicht gelang.Damit war das Material nach Sstündiger Sitzung inklusiveMittagspause erschöpft. Warten wir ab, was dabei für die Ar-beiter herausspringt? Vielleicht etwas Unternehmerschutz?!Pavfetnatfmdjken.Kein Berliner Vier werden die Genossen in Jüterbog!trinken, so lange der Boykott in Berlin besteht. Dieser Be-schluß wurde in einer am 27. Mai stattgefnndenen gut besuchtenVersammlung gefaßt.O»»Eine sozialdemokratische Parteiversammlnng in München,welche von 1700 Personen besucht war, hat«instimmig folgendenAntrag angenommene„In anbetracht, daß die Mitglieder deS Klub„Frei Wort"eine gegen das Parteiprogramm und die Organisation gerichteteThätigkeit entfalten und das anarchistische Blatt„Sozialist"systematisch verbreiten, ferner sich bestimmt geweigert haben, sichaufzulösen resp. ihre Thätigkeit einzustellen, beschließt die Ver-sammlung, die Mitglieder des Klub„Frei Wort" sind ferner nichtmehr als Parteigenossen zu betrachten."Die Mitglieder des Klub„Frei Wort" hatten sich der Ab-stimmung enthalten.»**Die Bekämpfung der Sozialdemokratie machen sichPolizei und Gerichtein Sachsen bekanntlich zu ganz besonderer Auf-gäbe. In Chemnitz fand im Laufe voriger Woche ein förm-licher Massenprozeß statt, der lebhaft an die Zeit des Sozialisten-gesetzes erinnerte. 23 Parteigenossen waren angeklagt,„groben Unfug" verübt zu haben durch Vertheilen von Flugblätternan einem Sonntage. Das Oberverwaltungsgericht hatte bekanntlichgegeü die Genossen in Oberfrohna bereits früher dahinentschieden, daß das Vertheilen von Flugblättern an dritte, dersozialdemokratischen Partei nicht angehörige Personen„ b e-lästigend" und als„ g r o b e r U n f u g" zu bestrafen sei.Die Beweisaufnahme ergab, daß mehrere Schutzleute und derenFrauen„belästigt" worden seien; die letzteren durch das„Herausklingeln" der Uebcrbringer der Flugblätter.— Bon denAngeklagten wurde nur einer freigesprochen, die andern zu5—10 M. Geldstrafe verurtheilt.Gleich dem Oberlandesgericht erklärte dai ChemnitzerSchöffengericht in seiner Begründung, daß die Einlegung der Flug-blätler in die Wohnungen gerade geeignet sei, den Frieden Anders-denkeitder zu stören. Nur ein mildernder Umstand wurde denAngeklagten zuerkannt, nämlich der, daß die Polizeibehörde dieVerbreitung durch eine Verfügung nicht.vorher verboten habe.Es ist wohl ganz selbstverständlich und bedarf kaum derbesonderen Erwähnung, daß die Verdonnerten gegen dieses UrtheilBerufung einlegen, damit auch die höchste Instanz, das Ober-landesgericht, tu dieser Sache nochmals sprechen kann. Dannwird ja der Reichstag die Wirkung seiner Kundgebung erfahren.»«LluS Hessen wird uns geschrieben: Das OffenbacherKreisamt lehnte im Februar diefes Jahres das Gesuch einesArbeiters ab, welcher in den hessischen Staatsverband aus-genommen sein wollte, weil der Verdienst desselben. 15—18 M.pro Woche, mit Rücksicht auf die dortigen Preisverhältnisse, zurErnährung einer Familie als unzureichend zu erachten sei. DerArbeiter führte gegen diese höchst merkwürdige Entscheidung beimMinisterium Beschwerde und der Erfolg derselben war? DasMinisterium hat die Beschwerde abgewiesen und sich der Ent-scheidung des Kreisamtes angeschlossen. Damit wäre jetztbts zur höchsten Instanz in Hessen amtlichfestgestellt, daß ein wöchentltcher Verdienst von flö bis>8 Mark zur Ernährung einer Familie nicht aus-reicht. Das ist alles recht schön, aber man zbedenke, daß fürOffenbach der ortsübliche Tagelohn ebenfalls amtlich aus 2,20 M.festgesetzt ist, was einem Wochenlohn von 13,20 M. gleichkommt.Da dieses zweierlei Maß in der That höchst interessant ist, so hatder sozialdemokratische Abg. Ulrich im hessischen Landtag folgendeInterpellation eingebracht:„Vom großh. Ministerium deS Innern und der Justiz istunterm S. Mai l. I. der in Burg(Bayern) gebürtige Arbeiter(Name) mit einer Beschwerde gegen daS großh. KreiSamt Offen-bach, welche? ihm die Aufnahme in den hessischen Staatsverbandverweigerte, weil er mit 15—18 M. Wochenlohn nicht ausreichend genug verdiene, um eine Familie ernähren zu können.abgewiesen werden. Ich fräße deshalb an:1. Hat die Großh. Regierung einen bestimmten Lohn fest-! gesetzt, welcher von den Arbeitern verdient werden muß, wennie das hessische Etaatsbürgerrecht erwerben wollen?2. Welche Grundsätze hat die Regierung für diese Fest-setznng maßgebend sein lassen?3. Wie ist die Abweisung deS genannten Arbeiters mit demArtikel 3 der Reichsverfassung und dem§ 7 des Gesetzes vom1. Juni 1870 zu vereinbaren?Die Beantwortung dieser Fragen dürfte interessante Debattenergeben.»»GewerbegerichtSwahlen.' Bei den am 27. d. M. inLiegnitz stattgehabten Gewerbegerichtswahlen wurden 654 St.abgegeben. Es erhielten dte Kandidaten der freien Gewerk-schaften 543. diejenigen der Gewerkvereine(Hirsch-Duncker)114 Stimmen. Zu wählen waren 6 Arbeitnehmer auf 6 Jahre,1 auf 3 Jahre. Bor der Wahl waren die Vorstandsmitgliederder Gewerkvereine an die Kommission der steten Gewerkschaftenherangetreten behufs Abschließung von einem Kompromiß; dieseswurde jedoch von letzterer mit Rücksicht auf das Verhalten derGewerkvereine gegen die freien Gewerkschaften abgelehnt. Ob-wohl die gegnerische Presse bei jeder sich bietenden Gelegenheitüber die von ihr mit großer Vorliebe„SozialdemokratischeVereine" genannten Gewerkschaften herfällt, um sie zu vernichten.haben diese wiederum gezeigt, daß sie in der Lage sind, allenMachinationen der Gegner Trotz zu bieten.•«Im Sozialdemokratischen Frauenverein zu R o a r d-huizen(Holland) wurde seitens einer Rednerin der Vor-schlag gemacht, einen Dienstmädchen-Verein zu gründen, der sichan den Sozialdemokratischen Frauenverein anschließen soll. Da-durch glaubt man der Willkür der Hausfrauen Grenzen setzen zukönnen.>«»Polizeiliches, Gerichtliches»e.— Wegen Beleidigung des Richterftandesist auf Antrag des sächsischen Justizministers gegen GenossenWiesenthal ein Strafverfahren eingeleitet worden. Am24. d. Mts. eröffnete der Untersuchungsrichter dem genanntenan Amtsstelle, daß sein am 20. v. Mts." in der„Erholung" zuLeipzig-Gohlis gehaltener Vortrag über:„Rechte der Besitz-losen in Rechtsstaaten" gröbliche Beleidigungen gegen die sächst-schen Richter enthalten habe und diese das Ministerium nm Straf-antrag ersucht hätten. Die Anklage ist aufgebaut auf dieBekun-düngen des die Versammlung überwachenden Beamten. Der Vortragdes Genossen Wiesenthal war ein Auszug des bekannten Werkes:„Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen" vonProf. Dr. Anton Menger(Tübingen 1692). Das Werk ist seinerZeit von der gesammten Presse besprochen. Auf den Ausgangoer Sache darf man gespannt sein, da Thatsachen, wie sie Pros.Menger schildert, bisher nicht abzuleugnen gewesen sind.— Genosse Reiher, Redakteur des„Sächs. Volksblatt"in Zwickau, wurde wegen Beleidigung einiger empfindlichernationalliberaler Kautschukmänner zu 100 M. Geldstrafe ver-urtheilt.— Konzert sollen einige Genossen in Thal heim(Sachsen) verbrochen haben, indem sie nach Schluß der Ver-sammlung zusammengetreten waren und den Sozialistenmarschgesungen hatten. Der Gendarm erklärte das für ein Konzert undmachte die Wirthin darauf aufmerksam, daß sie nur Erlaubnißhabe zur Abhaltung einer Versammlung, nicht aber Konzessionzür ein Konzert!— Genosse Schebs, Redakteur der Breslauer„Volksmacht", ist wegen Beleidigung eines Gendarmen zu 50 M.Geldstrafe, der Genosse Fuchs wegen Beihilfe hierzu zu derselbenStrafe verurtheilt worden.Dviefkapkett dvv VedsKkton.Wir bitten bei jeder Anfrage ein- Thiffre(Zwei Buchstaben oder«ine Zahl)anzugeben, unter der dte Antwort erthcttt werden soll.Leser der„Kreuz-Zeitung". Sie haben ganz richtig her-auSgefunden, daß es in der Nottz„Das schofle Gewerbe der An-geberer" in Nr. IIS nicht London, sondern Baden heißenmuß.—C. M. 4. Wenn Sie die Fahne nicht der Partei schenkenwollen, so übermitteln Sie dieselbe dem„Museum für Völker-künde" Köniagrätzerstraße.E. H. 53, Nein.Arbeiter 100. Wir bitten, uns den Sachverhalt ausführ-lich zu erzählen. Was für ein Zuschuß ist gemeint?Dviefkalken Vvv GsepedittornFür die Wiener Tischler gingen ein:Vom Fachverein der Bilderrahmenmacher Berlin? l5,—.Von den Tischlern der Firma Borrmann. Admiralstraße 16k11,35. Werkstatt Etephanns, Sebastianstraße 36, 3,50.Tischlerei Olm, Andreashof 12,—. Tischlerwerkstatt Pehnert,Andreasstr. 33 5,—. Werkstatt R. Fahnkow, Wasser-thorstraßt 3,75. Bautischlerei Trasel, Anklamerstraße 33,8,50. Werkstatt F. Müller, Köpenickerstraße 175 6,—. Vonden Einsetzern Berlins 50,—. Bautischlerei Klann 3,—.Ges. von mehreren Kollegen in der Tischlerei Franz Müller,Krautstr. 37 6,25. Tischlergesellen und Polirer der Möbelfabrikvon G. Bieger, Krautstr. 52 13,—. Schönhauser Allee 73, von5 Kollegen d. Boy, Cöslinerstr. 9 2,50. Tischlerei A. Schulz,Fruchtstraße, 2. Rate 15,—. Werkstatt Fr. Hauff, Naunynstr. 68,mit Ausnahme des reichsten Tischlergesellen aus S.-O. 3,85.5kollegen der Möbelfabrik Kraatz vorm. Roggensack, Ruppiner-straße 5, 2. Rate 19,30. Bautischlerei Scheer, Boeckhstr. 25 8,—.Koll. Müller. Manteuffelstraße. 1,—. Von den Arbeitern derBechstein'schen Pianosorte-Fabrik, Johannisstr. 6, außer einigen33,15. Bautischlcrei Harms, Anklamerstr. 33, 10,40. BautischlereiA. Iben, Anklamerstr. 33, 4,—.. Tischlerei Langemann 6,50.Hof-Pianoforte-Fabrik O. Quandt, Grüner Weg 55, außer vierZielbewußten, 14,95.Summa 263,—. Bereits quittirt 1113,25; in Summa1376.25 M.Für die Brauerei-Arbeiter gingen ein:Vom Fachverein der Bilderrahmenmacher Berlins 15,—.Windhorst 2,50. Amerikanische Auktion durch Eschbach 1,—.Lese- und Diskutirklub, durch Freunde 5,—. C. N. durch O. G.5,—. Ges. von einem„konservativen Gesangverein" bei derMaipartie(Straußberg) 14,35. Aesculap 5,—. Bauarbeiter,Vau Reichenbergerstr. 143 4,50. Arbeitsnachweis der Seifen«steder und Berufsgenossen 5,—. Bühnenverband Nor-mannia 10,—. Freie Vereinigung der Graveure undZiseleure 30,—. Bierprozente von der Stockfabrtk vonGoldbach 4,—. Bei der Herrenpartie des Vereins GrüneTanne 3,—. Von Tapezireriverkstatt W. Löber 16,65. Janke-sche Werkstatt Reichenbergerstr. 63 5,15. Auf dem Kongreß derBarbiere gesammelt 7,50. Gesammelt bei dem dusseligen Budiker2,—. Geldschrankfabrik von Fuhrmann außer einigen 4,70.Summa 140,35. Bereits quittirt 69.60, in Summa 209,95.iervon sind 200.— an das Agitationskommissioits-Mitglied. Schneider abgeführt.Süt die Bergarbeiter Oesterreichs gingen ein:on den Mechanikern Berlins 100,—. A. 3,15. Kollegender Malerwerkstatl C. Lange, darunter Kegelklub„Ungebunden"45,65. Summa 148,80. Bereits quittirt 28,—, In Summa176,80 Dt.