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Gewerkschaftsbewegung

Deutsches Reich  .

Konferenzen der Bergarbeiter.

Im Ruhrgebiet   fanden am 29. April vier Konferenzen des Bergarbeiterverbandes statt, in denen die wirtschaftliche Lage der Bergarbeiter besprochen wurde. An den Konferenzen nahmen teil insgesamt 534 Funktionäre, und zwar an der Konferenz in Dort­ mund   141, in Bochum   129, in Wanne 112 und in Mülheim   152. Es wurde dort folgende Resolution angenommen:

Die Konferenz der Vertrauensleute des Verbandes der Berg­arbeiter Deutschlands   erkennt an, daß die Vertretungen der Gewerk­schaften sich rechtzeitig und andauernd bemüht haben, mit den zu ständigen Behörden die Ernährungsfragen der Juduſtriearbeiterschaft möglichst gut zu regeln, verkennt auch nicht, daß jetzt die obersten Bivil- und Militärbehörden den ernsten Willen zeigen, mit den vor­handenen, durch die feindliche Handelssperre und mangelhafte Ernte recht Inapp gewordenen Lebensmitteln die Industriebezirte nach Möglichkeit zu verforgen. Die bisherigen Maßnahmen haben dies Biel nicht erreicht. Die Konferenz fordert aber auch von allen uns teren Berwaltungsbehörden, daß sie gewerkschaftlich organisierte Ar­beitervertreter zu den für die Regelung der Lebensmittelverteilung und der Preisfeftfegung berufenen Kommissionen als Mitwirkende Heranziehen, damit die Arbeiterschaft fortlaufend über den Stand der Lebensmittel- und Preisfrage unterrichtet ist und so dem durch die Vorgänge auf dem Lebensmittelmarkt begreiflichen Glauben der Arbeiterschaft, sie werde nicht im gerechten Verhältnis zu den vor­handenen Lebensmitteln versorgt, der Boden entzogen wird. Dess gleichen fordert die Konferenz die Hinzuziehung der Arbeiteraus­schüsse bei der Lebensmittelverteilung auf den Zechen.

Die Tabakarbeiter zur Tabakftreckung.

Resolution für den Siebenuhrladenschluß zum Bundesrat entfandt Die vom Reichsamt des Innern verfügte Einschränkung der hatte. Wie der Referent Schmidt ausführte, hat die Kommission Labatverarbeitung hat unter den bodenständigen Tabalarbeitern des am Donnerstag eine Unterredung mit einem Beauftragten des ländlichen westfälischen Tabalindustriebezirks große Aufregung ver- Bundesrats gehabt, der ihr mitteilte, daß sich der Bundesrat für ursacht. die geforderte Beibehaltung des Siebenuhrladenschlusses entschieden Am Sonntag, den 29. April, batten fich im Stadtgarten zu hat. Die Kommission begründete dann die weiteren Forderungen Bünde   1500 Tabatarbeiter und Tabalarbeiterinnen versammelt. der Handelsangestellten: Ausdehmmg des Siebenuhrschlusses auf Nach einem Referat des Gauleiters des Tabalarbeiterverbandes für die Lebensmittelgeschäfte und auf den Sonnabend. Der Vertreter Westfalen   und Lippe, Schlüter, wurde einstimmig beschlossen, das des Bundesrats sagte, das sei eine Angelegenheit, die nur im Wege Reichsamt des Innern dringend zu bitten, eine andere Art der der Gefeßgebung geregelt werden könne. Er gab der kommission Tabalstreckung nach den Vorschlägen der Vorstände der Tabat- anheim, Anträge in dieser Hinsicht einzureichen. Das soll denn auch arbeiterverbände vorzunehmen. geschehen. Nach einer regen Aussprache nahm die Versammlung folgende Resolution an:

Hoffentlich tritt das Reichsamt des Innern schleunigst mit den Vorständen der Tabalarbeiterverbände in Verbindung.

Diefelbe Einschränkung kann durchgeführt werden, ohne daß die bodenständige, an ihren fleinen ländlichen Besitz gefesselte Tabat­arbeiterschaft erisienzlos gemacht wird.

Die Verfammlung der Ladenangestellten nimmt Kenntnis von dem Bericht ihrer Kommission, wonach der Bundesrat davon Ab­stand genommen hat, die geltenden Bestimmungen über den Sieben­uhrladenfchluß für die Dauer der Sommerzeit aufzuheben, und er­Eine Konferenz der westfälischen Zabatarbeiter, flärt, daß dies nicht die volle Befriedigung ihrer Wünsche darstellt. die von Delegierten aus fast allen Orten des Tabalindustriebezirks Sie richtet daher an den hohen Bundesrat sowohl als auch an den besucht war, hat das Reichsamt des Innern in Berlin   um eine hohen Reichstag die Bitte, den durch die Bekanntmachung vom andere Regelung der Einschränkung der Tabakverarbeitung ab 11. Dezember 1916 eingeführten Siebenuhrladenschluß auf alle 1. Mai 1917 telegraphisch gebeten. Die Konferenz wünscht, daß offenen Berkaufsstellen, also auch die Lebensmittelgeschäfte, sowie die Vorschläge der Tabatarbeiterverbände berücksichtigt werden. auf den Sonnabend auszudehnen und den Siebenuhrladenschluß zu Versammlungen in Spenge   und Vlotho   haben sich eben einer dauernden Einrichtung auch für die Zeit nach dem Kriege zu falls an das Reichsamt des Innern um Abänderung der Berord- machen. Sie erwartet von einem hohen Bundesrat, daß er nun­nung vom 12. April 1917 gewandt. Die Tabatarbeiter verlangen mehr den berechtigten Wünschen der Angestellten so schnell wie Reichsunterstützung für die Arbeitslosen. Mindestens 10 000 Ber- möglich Rechnung trägt." sonen würden bei strenger Durchführung der Berordnung arbeitslos werden.

Berlin   und Umgegend.

Für Beibehaltung des Siebenuhr- Ladenschlusses. Der Transportarbeiterverband hatte am Freitag eine Ver­Die Konferenz erklärt weiter, daß durch die Werkspreffe start sammlung der Handelshilfsarbeiter einberufen, die als Demon­übertriebene Vorstellungen über die Löhne der Bergarbeiter ver- ftration gegen die bis vor kurzem bestandene Gefahr der Auf­breitet werden. Wenn auch seit Kriegsbeginn die Löhne eine abiolut hebung des Siebenuhr- Ladenschlusses geplant war. Bekanntlich ist ansehnliche Steigerung erfahren haben, so ist doch der nun tatsächlich diese Gefahr inzwischen geschwunden, da der Bundesrat nunmehr ausgezahlte Lohn für die überwiegende Mehrheit der Arbeiter giveifel- endgültig die Beibehaltung des Siebenuhr- Ladenschlusses beschlossen los viel zu gering, weil der Geldwert infolge der folosialen Preis- hat. Deshalb beschränkte sich denn auch der Referent, Reichstags­steigerung für die nötigsten Lebensmittel und sonstigen Bedarfs abgeordneter Stahl, darauf, seiner Genugtuung über diese Er­artifel außerordentlich viel stärker fiel, als die Löbne stiegen. Darum ledigung der Ladenschlußfrage namens der im Handelsgewerbe ist auch ein durchschnittlicher Schichtverdienst von 10,50 W., wie er tätigen Arbeiter Ausdruck zu geben und die Erwartung daran zu vor mehreren Schlichtungsausschüssen für Hauer und Lehrbauer ver- knüpfen, daß der Siebenuhr- Ladenschluß nicht nur eine Kriegs­einbart wurde, gegenwärtig nicht als ein bober Lohn" zu bezeichnen. maßnahme bleibe, sondern als dauernde Einrichtung in die Dabei bleibt die große Mehrheit der Belegschaft noch immer weit Friedenszeit hinübergenommen werde. Ferner betonte der Refe­unter diesem Lohn, was gleichfalls neben den Nahrungsforgen die rent, daß die im Handelsgewerbe Beschäftigten an ihrer weiter Belegschaften beunruhigt. Da es in diefer Zeit erst recht nicht auf gehenden Forderung des freien Sonnabendnachmittags festhalten eine reichliche Verzinsung des Unternehmungsfapitals, sondern vor und daß sie sich einmütig dagegen wehven würden, wenn später allen Dingen auf die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der etiva der Achtuhr- Ladenschluß wieder eingeführt werden sollte. Arbeiterschaft antommt, so liegt unsere Forderung, alsbald eine Eine im Sinne des Referats gehaltene Resolution wurde ein­Aufbesserung der Löhne, namentlich eine erhebliche Erhöhung der stimmig angenommen. weit unter dem genannten Satz von 10,50 M. bleibenden Schicht und Gedingelöhne eintreten zu lassen, durchaus im vaterländischen Interesse.

Desgleichen ist es dringend erforderlich, daß für alle Ueber-, Neben und Sonntagsschichten ein Aufschlag von 30 Proz. bezw. 60 Proz. gezahlt wird, wie das die vier Berbände in ihrer Ein­gabe vom 7. februar bereits gefordert haben."

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74, Uhr: Madame Legros. Donnerstag: Peer Gynt. Freitag: Madame Legros.

Weitere Forderungen in der Frage des Siebenuhr­ladenschlusses.

Unter ungeheurem Andrang tagte am Montag eine vom Zentral­verband der Handlungsgehilfen einberufene öffentliche Versammlung im Musikeriaal, Kaiser- Wilhelm- Straße. Sie nahm den Bericht der Kommission entgegen, welche die vorige Versammlung mit ihrer

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