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bad, ½, Marle( an der diagonalen Linie weggetrennt) für 50 Gr.[ Brettet wird, Rieht die Berlängerung des am 2. September 1916 ab.| Befchlagnahmegefes völlig unstatthaft, aber auch in bezug auf die Die vorstehende Bestimmung findet auch bei der Entnahme von geschlossenen, am 30. April 1917 abgelaufenen Abkommens bis zum 10 M. für Februar sei das Gericht der Ansicht, daß die ohne irgend Gebäck in Gast- und Schankwirtschaften Anwendung. Auf jeden der 31. Juli laufenden Jahres vor. Damit ist u. a. die Belieferung der welche Bedingung gewährte Zulage nicht deshalb zurückgezogen vier Abschnitte 27 der Zusatz- Kartoffelfarte dürfen je 100 Gr. Schweiz   mit Kole und Eisen für die nächsten drei Monate im bis- werden könne, weil Klägerin von ihrem ihr gefeßlich zustehenden Gebäck verabfolgt werden. herigen Umfang und auf bisheriger Grundlage zu erwarten. Außer- Kündigungsrecht Gebrauch gemacht habe. Sehr in Betracht fam für dem wurde für die durch das deutsche Einfuhrverbot besonders be- das Gericht dabei das für die jeßige Teuerung außer troffenen schweizerischen Hauptindustrien die Möglichkeit befriedigen gewöhnlich niedrige Gehalt von 50 Mart der Ausfuhr nach Deutschland   geschaffen.

Friedrichsfelde  . Lebensmittelnachrichten. Soweit Kartoffeltarten­inhaber nicht in der Lage find, Kartoffeln zu entnehmen, sind sie berechtigt, bis Sonntag, den 6. Mai für jedes Pfund fehlender Star­toffeln auf Grund der unbenutzt gebliebenen Kartoffelfarten­abschnitte, unter gleichzeitiger Vorlegung der hiesigen Lebensmitte!- farte, 150 Gramm Mehl oder 240 Gramm Gebäck, zusammen also böchstens 750 Gramm Mehl oder 1200 Gramm Gebäck, bei einem örtlichen Bäcker zu entnehmen. Es entfallen also auf jeden Kar­toffelfartenabschnitt entweder 75 Gramm Mehl oder 120 Gramm

Gebäck.

Bon heute an erhält jeder Einwohner in den durch Plakaten fenntlich gemachten Geschäften auf Abschnitt 19 der neuen Lebens­mittelfarte 100 Gramm Suppenmischung für 13 Pf.

Industrie und Handel.

Ansschreitungen der Börse.

Gerichtszeitung.

Ein Sieg des Rechts.

Aus aller Welt.

Jugendveranstaltungen.

Neberschwemmungen in Südrußland. Infolge des Eisganges und der Schneeichmelze sind in Südrußland große Üleber­schwemmungen eingetreten. In Kiew   hat die elektrische Beleuch Der Milchgroßhändler Emil Wolff   war vom Schöffen- tung aufgehört. Die Wasserzufuhr ist abgeschnitten und der gericht Berlin- Mitte zu fängnis und 1000 M. Geldstrafe verurteilt worden, weil eine werden zu Rettungszwecken gebraucht. Die Ueberschwemmung hat sechs Monaten Ge- Straßenbahnverkehr steht still. Eine große Anzahl von Booten Revision in seiner Milch- er bezieht täglich bis 5000 Liter sich durch einen Dammdurchbruch ausgebreitet. Bei Rostow  30 Proz. Wasser festgestellt hatte. Das Landgericht aber, stehen weite Strecken Landes am linken Ufer des Don unter dessen fünf gelehrte Richter gegenüber dem Laienverstand Wasser. des Schöffengerichts die höhere juristische Einsicht repräsentieren, sprach den Mann frei. Nicht etwa, als ob das Landgericht die Milch für weniger verfälscht angesehen hätte als das Schöffengericht. Aber einige Kutscher des Angeklagten bekundeten, daß dieser zur die den gegen unser Jugendorgan gerichteten Bontottbestrebungen ablehnend Die Jugendausschüsse und Funktionäre der Arbeiter- Jugend", nicht für festgestellt, daß der Angeklagte selber die Verfälschung wollen, werden hierdurch auf die am Sonntag, den 13. Mai, fraglichen Zeit auf der Jagd gewesen sei. Somit hielt das Gericht gegenüberstehen und auch weiterhin für die Arbeiter- Jugend" eintreten vorgenommen habe, wenn er auch dringend der Mit vormittags 9, Uhr, im Parteisekretariat für Groß- Berlin, Lindenstr. 3, pissenschaft an der Verfälschung verdächtig sei. 2 of lints III, stattfindende Konferenz für Groß- Berlin hingewiesen. Die Konferenz foll zur gegenwärtigen Situation in der Jugendbewegung Stellung nehmen und die Richtlinien für unſere weitere Arbeit festlegen. Es ist daher notwendig, daß alle Drte des Bezirks Groß- Berlin ver treten sind. Auch die örtlichen Sportorganisationen sowie schriftliche Einladungen sind bereits erfolgt. Diejenigen Genossen und Aus­Parteibereine werden gebeten, Bertreter zu entsenden. schüsse, die eine solche bisher nicht erhalten haben, wollen sich umgehend an Besondere St. Beimann, Berlin   SW.68, Lindenstr. 3, wenden.

Die glänzenden Abschlüsse für 1916 hat die Börse in einen Freudentaumel gestürzt, der wie im Vorjahr bereits über die berufs­mäßige Spekulation weite Kapitalistenkreise erfaßt. Haussiert werden besonders Montanaktien der fleinsten und größten Unter­nehmen und Maschinenaktien, dann besonders Friedenswerte", liege allerdings mindestens grobe Fahrlässigkeit vor, wie Schiffahrts- und Kaliaktien. Die Aussicht auf Reichsjubventionen aber bezüglich diefer sei- Verjährung eingetreten. So habe für die Reedereien hat alle kritischen Bedenken aus den Stöpfen der das Gericht leider zu einer Freisprechung kommen müssen! Spetulanten gescheucht. Kaliattien profitierten von der erhofften Stalipreiserhöhung. Rüstungswerte" liegen im allgemeinen still, doch beginnt es sich auch hier schon fräftig zu regen. Es wird schon ganz wahllos getauft, von den einen Kriegs, von den anderen Friedenswerte, aber alle sind von dem festen Gottvertrauen beseelt, daß die Industrie reichlich und überreichlich verdient, und daß daher auch Kursgetvinne totsicher sind.

"

Die ,, undankbare" Angestellte mit 50 M. Monatssgehalt. Mit der prinzipiell wichtigen Rechtsfrage, ob eine Gehaltszulage wegen undankbaren Verhaltens des Angestellten wieder rückgängig gemacht werden kann, hatte sich das Berliner   afmannsgericht zu befassen. Die Bureauangestellte Helene D. war bei der Beklagten  , Bundes findet statt am Sonntag, den 6. Mai, Ziel: Müggelschlößchen bei der Norddeutschen Freier Ruderbund, Berlin  . Das diesjährige Anrudern des Versicherungs- Gesellschaft, Dieser Tage ist zu einer Selbstbescheidung der Spekulation auf- jähriger Tätigkeit wurde ihr Ende Februar eine Gehalts- 6. Mai: Sportliche Wettkämpfe der Männer, Frauen, Schüler und Schüle mit einem Monatsgehalt von 50 M. beschäftigt. Nach etwa ein Friedrichshagen  . Turnverein Fichte" Berlin.  ( Arb.- Turnerb.) Am Sonntag, den gefordert worden. Im Vorjahre wurde mit einer sehr scharfen Er zulage von 10 M. gewährt. Die Klägerin nahm auch die rinnen auf dem Fichte" Sportplatz, Stöpenicker Landstraße, nahe Baum­höhung des Umfagstempels gedroht, die aber schließlich unterblieb. Gehaltszulage an, fündigte aber am folgenden Tage die Stellung schulenweg. Beginn 230 Uhr nachmittags. Die damals erzielte vorübergehende Dämpfung hielt aber nicht zum 1. März. Jetzt zog die Gesellschaft ihrerseits auch die Gehalts­lange stand und fonnte es auch gar nicht. Wird gut verdient, so zulage zurück. Da sie für Januar die Zulage schon ausgezahlt steigen die Kurse ganz automatisch. Soll die unerquickliche Jobberei hatte, so zog sie vom Februargehalt die nach ihrer Meinung zuviel beseitigt werden, ohne daß die Börse was in dieser Gesellschaft gezahlten 10 m. wieder ab, so daß die Klägerin bei Abgang statt auch recht bedenklich ist vernichtet wird, so muß die Kriegs- 60 M. nur 40 M. erhielt. Die auf Nachzahlung der 20 M. flagende gewinnsteuer auf den neuen englischen Satz von 80 Proz. erhöht Gehilfin hebt hervor, daß ihr die Zulage bedingungslos gewährt und die Bewilligung immer neuer Preiszugeständnisse vermieden worden sei, während die Gesellschaft sich auf den Standpunkt stellt, daß selbstverständliche Vorausseßung der Gehaltsaufbesserung gewesen sei, daß Klägerin nicht gleich hinterher tündige. einem derartig undankbaren Verhalten falle die Zulage wieder fort. Das Kaufmannsgericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung der Klagesumme und ging dabei von folgenden Erwägungen aus: Der Abzug der bereits ausgezahlten Zulage sei nach dem Lohn­

werden.

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Deutsch  - schweizerischer Vertrag.

Die Verhandlungen zwischen den deutschen   und den schweize­rischen Unterhändlern sind zum Abschluß gelangt. Die getroffene Bereinbarung, welche der Natifikation beider Regierungen unter­

Todes- Anzeigen

Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schlosser

Walter Michaelis  

Gleimstr. 64,

am 2. Mai gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Connabend, den 5. Mai, nach mittags 4 Uhr, von der Leichen­balle der Friedensgemeinde in Nordend, aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Nachruf.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Bauanschläger

Wilhelm Lucke

Trijtstr. 46,

am 19. April verstorben ist. Ehre seinem Andenken! 174/15 Die Ortsverwaltung.

Verein der Freidenker

für Feuer­bestattung

Sitz Berlin  . Gegr. 1905. Am 23. April verstarb in Gnesen  unjer Mitglied, Herr

Otto Futh.

Die Einäscherung findet am Montag, den 7. Mai, nachmittags 3 Uhr, in der Gerichtstraße 37 statt.

Ferner starb am 30. April das Mitglied, Herr

Paul Gleisberg

Die Einäscherung findet heute Sonnabend, den 5. d. Mts., nach­mittags 3 Uhr, in der Gericht­straße 37 statt.

Ehre ihrem Andenken! Um zahlreiche Beteiligung bittet 291/11 Der Vorstand.

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Am 2. Mai 1917 verstarb nach schtperem Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater und Großvater, der Radierer

Friedrich Linde.

Um stilles Beileid bitten Auguste Linde nebst Kindern.

Die Beerdigung findet morgen Sonntag, den 5. Mts., nachm, 3, Uhr, von der Leichenhalle des Nikolai- Kirchhofes, Prenzlauer Allee 7, aus statt. 23/18

Bekanntmachung.

Bei

Gemäߧ 3 der Verordnung vom 3. Juli 1916, betreffend Regelung des Verbrauches und Absages von Kartoffeln wird hiermit für Berlin  bestimmt, daß in der Woche vom 7. bis 13. Mai 1917 auf die zehn Abschnitte 54 ( a- e) der Startoffelfarte je Pfund Kartoffeln, zusammen also höchstens 5 Pfund Kartoffeln abgegeben und entnommen werden dürfen. Bei Teilnahme an Speisungen in Küchen der Volksspeisung, in gemeinnüßigen Speisungsanstalten und in Kantinen gewerblicher Unter­nehmungen werden sechs von den zehn Abschnitten 54 a- e der Kartoffel­farte für die Woche abgetrennt. Bei Anmeldungen zu den vorgenannten Speisungen ist die ganze Kartoffelfarte vorzulegen. Abgabe loser Starten abschnitte ist unzulässig.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen find nach Maßgabe der angezogenen Verordnung ftrafbar. Berlin  , den 5. Mai 1917.

Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

Verband d.Gemeinde- u. Staatsarh. S.-r. 664 Start. 17.

Filiale Groß- Berlin. Den Mitgliedern geben wir hiermit Nachricht vom Tode des Kollegen

Johann Krzenciessa

von der 3. Revier- Inspektion. Ehre seinem Andenken! Beerdigung am Montag, den 7. Mai, nachmittags 1.4 Uhr, von der Halle des Pius- Kirch hofes in Hohenschönhausen aus.

Um rege Beteiligung bei der Bestattung des Kollegen ersucht 36/15

Die Ortsverwaltung.

Am Dienstag, den 1. Mai, ver­schied plöglich unser langjähriger früherer Mitarbeiter, der Schrift­jeter

Otto Jaeck.

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