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Nr. 12334. Jahrgang

Verfassungsausschuß.

2. Beilage des Vorwärts

Das Tagungsrecht des Reichstags im Kriege. Der Ausschuß wandte sich am Sonnabend zunächst der Be­ratung des Antrages der bürgerlichen Parteien zu: " Während der Dauer eines Krieges gilt der Reichstag als ununterbrochen versam Vor Eintritt in diese Beratung wurde beschlossen, alle Anträge, die fich auf die Rechte der Reichstagsabgeordneten beziehen, einer Abg. Müller- Meiningen( Bp.) begründete den Antrag. Während

me It."

Subkommission zu überweisen.

eines Krieges, in den Deutschland verwickelt ist, darf der Reichs­ tag nur auf Grund eigener Entschließung vertagt werden. Nur auf diese Weise wird der erforderliche notwendige Zusammenhang zwischen Regierung und Parlament gewahrt. Ministerialdirektor Lewald bestreitet die Notwendigkeit dieser Aenderung und wirft die Frage auf, ob damit auch eine Auf­lösung des Reichstages ausgeschlossen sein soll. Keine Ver­fassung der Welt fenne eine solche Bestimmung. Eine solche Per­manenzerklärung sei nur in revolutionären Verhältnissen möglich.

Sonntag, 6. Mai 1917

rungen. Der Stellvertreter des Reichskanzlers hat mit Recht be- soll. Freilich habe ich nicht ganz verstanden, ob das schon sicher ist, tont, daß eine solche Zurückhaltung eine sehr gründliche oder ob der Kriegsminister sich lediglich darum bemühen will. Eine Prüfung gegenüber den hier behandelten Fragen doppelt nötig Reform des Beschwerderechts ist dringend notwendig. Der Reso­jei. Graf Westarp habe deshalb mit Unrecht verlangt, daß der lution auf Einschränkung der Briefzensur der Soldaten stimmen Kanzler von dieser Uebung abgehe und hier sofort entscheidende wir zu; wo die Zensur aber nötig ist, muß sie bei der Kompagnie Stellung nehme. Der Kanzler wahre für sich und für die verbün- bleiben und darf nicht, wie es die Sozialdemokraten wünschen, den deten Regierungen die volle Freiheit der Entschließun- höheren Stellen übertragen werden. Das würde nur zu unlieb­gen und, wenn er vorläufig und ohne vorherige Verständigung samen Verzögerungen und auch zu Untersuchungen wegen irgend­unterlassen, so geschehe dies, gerade weil er gegenüber diesen grund- würdig und sanft mit dem Bundesrat schon jetzt in die Verhandlungen einzugreifen welcher dummen Bemerkungen in Briefen führen. So liebens­die Generale legenden Verfassungsfragen die schwerste Verantwortung trage.

Abg. Ledebour( Unabh.) betont, der Reichskanzler hätte eigent

lich die Pflicht, hier zu sein. Graf Weſtarp habe mit seinen Aeuße- sich hier im Reichstag geben, so fürchterlich find fie draußen.( Seiterkeit.) Gine Erhöhung der Mannschafts­ungen wider willen eine Verbeugung vor dem parlamentarischen föhnung wünschen wir dringend. Auch eine Wenderung des Offi­

System gemacht.

Die landsturmpflichtigen

Es wird nunmehr in die sachliche Beratung eingetreten. zierpensionsgefeßes muß stattfinden. Abg. Müller- Meiningen : Wir wollen eine zweckmäßige Klar- Aerzte sollten ebenfalls zu Sanitätsoffizieren ernannt werden. In stellung der Befugnisse der Heeres- und Marincverwaltung. Neu einzelnen besetzten Gebieten werden liberalen und sozial­ist bei den Vorschlägen nur, daß die Stellung des Kanzlers gegen demokratischen Zeitungen Schwierigkeiten bereitet. über dem Militär- und Marinefabinett scharf ab- Diesem Unfug sollte der Kriegsminister schleunigst ein Ende be­gegrenzt werden soll. Es handelt sich dabei auch um eine schärfere berechtigt anerkannte Wünsche werden kaum erfüllt werden, denn reiten.( Schr richtig! links.) Viele selbst vom Kriegsminister als Kontrolle in der Verwendung der Gelder. In Bayern , Sachsen der Kriegsminister ist heute ein machtloser Mann. und Württemberg erfolgt bei Ernennung von Offizieren die Gegen- Wir hoffen bald mit einem Kriegsminister verhandeln zu können, zeichnung durch den Kriegsminister. Wir wollen das auch für der nicht nur den Willen, sondern auch den Einfluß hat, das durch­Preußen. Die Einrede des Eingriffs in die Kommando­gewalt zieht in diesem Falle nicht. Gegenüber dem Militär- ouſehen, was durchgesetzt werden muß und der uns dafür ber­antwortlich ist.( Beifall bei der Volkspartei.) kabinett, das heute die wichtigste militärische Stellung einnimmt, die jedoch staatsrechtlich in keiner Weise begründet ist, muß volle Klarheit geschaffen werden. In der Armee sind die Gegner des Militärkabinetts überaus zahlreich, es ist geradezu

der Schrecken des Offizierkorps.

Abg. Dr. David( Soz.): Die permanente Tagung des Parla­ments während eines Krieges ist eine unabweisbare Notwendigkeit. Bei Kriegsausbruch hat der Reichstag dem Bundesrat weitgehende Vollmachten übertragen. Ein zweites Mal würde er es, nach den gemachten Erfahrungen, bestimmt nicht wieder tun, sondern min­destens ueberwachungsausschüsse einsetzen. Bei einem Kriegsausbruch muß das Parlament schon wegen Bewilligung der Der Kriegsminister ist eigentlich nur der militärische Prügelknabe erforderlichen Kredite berufen werden. Die Bedenken Lewalds für das Militärfabinett, das ihm nicht untersteht. Künftig muß wegen einer Auflösung des Reichstags find schon deshalb hin- deshalb diese untergeordnete Stelle dem Kriegsministerium unter­fällig, weil während eines Krieges die Vornahme von Neuwahlen stellt werden. Mit der Annahme des Antrags unterstehen auch die nicht nötig ist. Eine Auflösung wäre im äußersten Notfall nur Kriegsminister für Sachsen und Württemberg in ihren Amtshand­unter Zustimmung des Reichstags denkbar. In diesen Zeiten lungen der Kontrolle durch den Reichstag . Von der Umgestaltung dürfe man selbst vor einem Eingriff in die Rechte des Kaisers der Armee in ein Volksheer ist damit keine Rede.(!!) nicht zurückschrecken. Abg. Westarp( f.) nennt den Antrag einen Schlag ins Geficht Abg. Graf Westarp( f.): Man scheine sich um die bestehende des Offizierstorps. Der Plan geht dahin, die historischen Verfassung gar nicht mehr kümmern zu wollen. Die Einwände Rechte des Königs von Preußen zu beseitigen. Dieser Weg Rewalds seien berechtigt. Einer Einschränkung des führt zum Parlamentsheer, denn fünftig müßte der Kriegsminister Rechtes des Kaisers, den Reichstag aufzulösen, werden über Ernennung, Beförderung oder Verabschiedung von Ofifzieren die Konservativen niemals zustimmen. Ganz offenbar will man dem Reichstag Rede und Antwort stehen. Die Folge wäre die mit diesem Antrag nur dem Reichstag einen bestimmenden Ein- Untergrabung der Disziplin im Heer und in der Marine. fluß auf die Erefutive verschaffen. Ministerialdirektor Lewald erbittet qus dem Hause weitere Abg. Gröber( 3.): Die Erfahrung hat gezeigt, daß der Reichs- Erläuterungen über die Anträge wegen der Gegenzeichnung bei tag. bei Kriegsausbruch einberufen werden muß, und es ist durch der Ernennung von Offizieren. Man müsse bedenken, daß die aus berechtigt, daß er, solange der Krieg dauert, nicht ausgeschaltet Offiziere nicht Reichs, sondern preußische, bayerische, sächsische wird. In parlamentarisch regierten Ländern ist eine Bestimmung, ufio. Offiziere seien. Die Uebernahme einer politischen Verant­inie sie hier vorgeschlagen wird, nicht nötig, weil dort die Macht wortlichkeit für die Ernennung gegenüber dem Reichstag bedeute im Parlament selbst liegt. einen vollständigen Bruch mit der historischen Entwicklung des Ministerialdirektor Lewald wirft die Frage auf, was ge- preußischen Heeres. Ergänzend wolle er betonen, daß eine un­schehen soll, wenn ein Krieg zwischen dem Schluß des Reichstags mittelbare Verantwortlichkeit des preußischen, bayerischen und und einer Neuwahl ausbricht. In diesem Falle muß die Re- sächsischen Kriegsministers gegenüber dem Reichstage durch die gierung aus eigener Entschließung handeln. Konstruktion des Stellvertretungsgesezes ausgeschlossen sei. Abg. Ledebour( Unabb.) ist mit dem Prinzip des Antrages einverstanden, die Formulierung bedarf aber einer gründlichen träge an der Verfassung der Armee wenig geändert. Wesentlich sei Ledebour( Unabh.): Praktisch werde durch Annahme der An­Ueberlegung. Wenn ein Reichstag die Kredite verweigert, dann höchstens, daß der Einfluß des Militärkabinetts ausgeschaltet darf nicht der Reichstag aufgelöst werden, sondern die Regierung werde. Was in Bayern , Sachsen und Württemberg rechtens ist, muß gehen. das kann für Preußen nicht verlegend sein. Der Unterschied ist eigentlich nur der, daß dem Kriegsminister für die Ernennung der Offiziere an Stelle des unverantwortlichen Militärkabinetts ein dem Parlament verantwortlicher Berater beigegeben wird. Kreth( t) behauptet, daß der jebige Zustand der einzig mögliche Abg. fci . Die Ernennung der Offiziere darf nicht der Kritik des Reichstages unterstellt werden. Schließlich fönnte man unter diesen Umständen dahin kommen, religiöse Bari­tät im Offizierskorps zu verlangen. Abg. Gröber( 3.) bezeich net es als maßlose Uebertreibung, von einem Parlamentsheer zu sprechen, weil die Ernennung von einer verantwortlichen Stelle gegengezeichnet wird. Mit der leeren Fiktion der Verantwortlich­feit müsse man aufhören und dafür eine wirkliche Verantwortlich­feit schaffen; das sei der Zweck des Antrags. Abg. v. Gräfe( f.): Sobald der Reichstag in die Ernennung von Offizieren hinein­reden kann, kommt man zum Parlaments heer. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß in Bayern , Sachsen usw., wo die Gegenzeichnung durch den Kriegsminister besteht, diese nach­

Abg. Müller- Meinigen( Vp.): Man kann nicht für alle denk­baren Fälle Vorkehrungen treffen. Das Auflösungsrecht des Kaisers bleibt bestehen; praktisch fann es aber wohl faum ange­wendet werden. Hauptsache ist, daß der Reichstag nicht ohne seinen Willen ausgeschaltet werden fann.

Abg. Kreth( f.): Die Konservativen haben keinen Einfluß auf die Regierung. Sie erstreben nur, daß die Regierung in ihrem Sinne handelt. Der Eindruck, den solche Anträge im Auslande erweden, jei sehr schlecht.

Nach weiterer Debatte, in der Kreth( f.) flagt: Man versetzt einen Knopf nach dem andern, aber immer mehr nach links!", wird der Antrag schließlich in folgender Form angenommen: Während der Dauer eines vom Deutschen Reiche geführten Krieges bedarf es zur Schließung oder Vertagung des Reichs­tages in allen Fällen seiner Zustimmung.

Reichstag und Heer.

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Oberst von Wriesberg:

Bezüglich der Mißhandlungen hat der Kriegsminister den Worten die Tat folgen lassen, indem er entsprechende Anwei­sungen an die Generalfommandos hat ergehen lassen. Die Brief= sensur soll grundsäßlich nicht durch die Vorgesetzten, sondern durch die Post vorgenommen werden. Der von dem Abg. Schöpflin in der Kommission angeführte Fall, daß bei der 5. Kompagnie der 48. Reservedivision die Leute seit 18 Monaten keinen Urlaub gehabt hätten, hat sich als unrichtig herausgestellt, es ist dort kein Mann, der seit länger als einem Jahre keinen Urlaub gehabt hätte. Ebenso unrichtig war seine Angabe, daß ein Bataillon 60 000 M. Kriegs­anleihe gezeichnet habe; es handelte sich nur um 6000 M. Durch die Ausführungen des Abg. Schöpflin konnte der Anschein erweck: werden, als ob die Heeresleitung nicht alles täte, um die Wünsche der Truppen zu erfüllen und ihren Klagen abzuhelfen. Ein solcher Anschein darf nicht erweckt werden. Jedermann draußen muß wissen, daß die Heeresverwaltung ein warmes Herz für ihn hat, und auch jedermann aus dem Volte daheim soll das Gefühl haben: Lieb Waterland magst ruhig sein".

Generalarzt Schultzen:

wicklung zu erklären. Der Kriegsminister hat bereits die ein­Die Stellung der Landsturmärzte ist aus der historischen Ent­leitenden Schritte unternommen, um ein Landsturmsanitätskorps zu bilden, wobei die Wünsche der Landsturmärzte Berücksichtigung finden werden.

Abg. v. Bochn( f.):

gemacht wird.

klären kann: Der Krieg ist nicht zu gewinnen, wir fämpfen nur für Wenn Herr Scheidemann ohne Widerspruch der Regierung er­den Gedanken, daß die Bewilligung der Kriegskredite seitens der en status quo ante", dann ist es kein Wunder, wenn die unorien­tierten Massen zu Vaterlandsverrätern werden. Durch Sozialdemokratie belohnt werden soll, ist nur die Begehrlich­eit groß gezogen worden. Früher wurde durch die Hohenzollern die Pflichttreue großgezogen. Jest aber ist man auf den Kuhhandel übergegangen. Man kann nicht regieren, wenn man die Zügel am Boden schleifen läßt. Ich habe mich über die Ausführungen des Generals Gröner gefreut und daraus die Hoffnung geschöpft, daß mit dem jezigen Regierungssystem endlich Schluß ( Bravo ! rechts.) Eine sozialdemokratische Resolution beschivert sich, daß einige stellvertretende Generalfommandos bei den Verordnungen über Ar­beitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft die Bestimmungen des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst nicht beachtet haben. Das ist doch nur im Interesse der Hebung der Pro­duktion geschehen. Die Strafe des Anbindens ist eine den Betroffenen seelisch und körperlich entwürdigende. Von den Resolutionen der Kommission können wir die auf Auf­hebung der Bestimmung, daß nur Soldaten mit der Be­fähigung zum einjährig- freiwilligen Dienst zu Offizieren beför­dert werden können, nicht annehmen. Höchstens für den Ministerialdirektor Lewald will noch Material zur Vertiefung Krieg würde uns eine solche Maßregel gerechtfertigt erscheinen. beibringen, ehe zur Abstimmung geschritten wird. Nicht nur aus Bum Kriegsminister haben wir das Vertrauen, daß er alles tun dem Jahre 1867 läge Material vor, sondern auch später bei der Be- wird, was in seinen Kräften steht, um noch bestehende Mißstände ratung eines Nachtragsetats über die Einsetzung des Reichsmarine- zu beseitigen. In der Kommission beantragte der Abg. Cohn von amts und Trennung der Marineverwaltung vom Oberkommando der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft die Einführung des der Marine habe sich Fürst Bismarck am 21. März 1889 grund- parlamentarischen Systems im Heere. Die Erfah­fählich über diese Fragen ausgesprochen. Die Kommandobehörde rungen, die man jezt in Rußland macht, scheinen uns nicht dafür als unter dem Reichskanzler stehende, dent Reichstag verantwortlich mehr wagen, die Forderungen für das Heer ab. könne nur dem Kaiser, die andere verwaltende, finanzielle zu sprechen. Nach dem Kriege wird es hoffentlich niemand sein. Würde der Chef der Kommandobehörde sich mit den letzteren zulehnen. Möge dann unser herrliches Heer immer bleiben der Fragen beschäftigen, dann würde er seine Hauptaufgabe bernach- dels im Meer der politischen Kämpfe, der lässigen. Damals hätten Konservative, Zentrum und National­liberale dem Reichskanzler zugestimmt und die von jeder parla­mentarischen Kontrolle freie Kommandogewalt des Kaisers aus­drücklich anerkannt.

Die Kommission wandte sich dann der Beratung folgender An- teiligen Folgen nicht eingetreten sind. träge zu:

1. im Artifel 53

a) den Absatz 1 wie folgt zu fassen: Die Kriegsmarine steht unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung liegt dem Kaiser ob. Der Kaiser ernennt die Offiziere und Beamten der Marine unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers oder des Staats­jefretärs im Reichsmarincamt als seines Stellvertreters. Die Offiziere, Beamten und Mannschaften der Marine werden auf den Kaiser eidlich in Pflicht genommen. b) den Absatz 2 wie folgt zu fassen:

Für die Verwaltung der Kriegsmarine ist der Reichstanzler und, soweit er gegengezeichnet hat, der Staatssekretär der Reichsmarine dem Bundesrat und dem Reichstage verant­wortlich.

2. Hinter Artikel 66 folgenden Artikel 66a einzufügen: Artikel 66a.

Bei der Abstimmung werden die oben wiedergegebenen Anträge gegen die konservativen Stimmen angenommen. Nächste Sigung Montag.

Reichstag .

Die Ernennung der Offiziere und Militärbeamten eines Kontingents erfolgt unter Gegenzeichnung des Kriegsministers des Kontingents. Die Kriegsminister, mit Aus­nahme des bayerischen, sind dem Bundesrat 101. Gibung Sonnabend, den 5. Mai, mittags

und dem Reichstage für die Verwaltung ihres Kontingents verantwortlich.

Vor Eintritt in die Beratung wurde festgestellt, daß die Ver­treter der Heeres- und Marineverwaltung, obwohl eingeladen, nicht crschienen waren.

Ministerialdirektor Lewald erklärte, daß der Bundesrat zu allen Beschlüssen des Reichstages ernste Stellung nimmt. Bei den Be­ratungen des Ausschusses können aber die einzelnen Bundesratsver­treter nicht selbständig für sich Stellung nehmen.

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12 Uhr.

Am Bundesratstisch: Dr. Helfferich, v. Stein, Gröner, Graf Roedern, Dr. Lisco, Dr. Solf.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst die Interpellationen der Sozialdemokraten und Elsässer über die Verhältnisse in Elsaß- Lothringen . Staatssekretär Dr. Helfferich erklärt, daß der Reichskanzler die Interpellationen im Laufe der nächsten beiden Wochen an einem mit dem Präsidenten zu vereinbarenden Tage beantworten wird. Hierauf wird die

fortgesetzt.

zweite Lesung des Militäretats

Abg. Dr. Haas( Vp.):

Beschützer von Thron und Altar,

der Förderer des Friedens und die Furcht unserer Feinde.( Bravo !) Abg. Held( natl.): Zu unserem Kriegsminister kann das Boik bollites Vertrauen haben. Die Beurlaubungen zur Feldbestellung sollten möglichst beschleunigt werden. Die feindlichen Gefangenen dürfen nicht zu gut behandelt werden, auch nicht von den Land­leuten. Wir müssen an unsere armen Gefangenen denken. Ich begrüße die Repreffalien, die der Kriegsminister ergriffen hat. Die Verpflegung an der Front ist weit besser geworden infolge unserer Kritik im Herbst. Bei den Auszeichnungen follte ein Unter­schied gemacht werden zwischen wirtlichen Kämpfern an der füddeutschen Kontingenten ist eine solche Unterscheidung durchg Front und den Leuten in der Etappe und der Heimat. Bei den führt. Zu hoch sind die Provisionen, die die Heeresverwaltung ihren Aufläufern zahlt.

Oberst Marquardt macht nähere Mitteilungen über das Ver­fahren bei der Pferdebeschaffung.

Abg. Sir( 3.): Dem Dant an unsere tapferen Truppen schließe ich mich namens meiner Freunde aus vollem Herzen an. Eben­solcher Dank gebührt denen, die in der Heimat das Durchhalten ermöglichen. Wir erwarten, daß auch die Munitionsarbeiter ihre volle Pflicht tun werden. Auf der anderen Seite muß man dann auch den berechtigten Wünschen der Arbeiter entgegenkommen. Die Landwirte sollte man durch die Nachschaufommission nicht au sehr behelligen. Die

Behandlung der Soldaten in der Kaserne läßt noch sehr zu wünschen übrig. Die Liebe zum Militär­dienst, ja zum Vaterland wird dadurch nicht gefördert. Die Kom­pagniechefs sollten sich mehr um diese Dinge kümmern.( Sehr richtig!) Der Resolution auf Erhöhung der Mannschaftslöhne stimmen wir zu.

General von Owen: Die Erhöhung der Löhnung auch nur um

Graf Westarp( f.): Es wäre richtig gewesen, daß der Kanzler, menn er ein führender Staatsmann sein wollte, sich von vornherein scharf gegen die Untergrabung der Verfassung gewen­det hätte. Abg. Gröber( 3.) bezeichnet dagegen das Fernbleiben der maßgebenden Kreise als charakteristisch für die Einschätzung des Reichstages.- Abg. Schiffer( natl.) schließt sich dem an mit der Bemerkung, daß man auf diese Weise der Monarchie recht schlechte Wir müssen unseren Dank an die Soldaten praktisch betätigen. Dienste leiste. Dr. David( Soz.): Daß die Konservativen und Dazu gehört, daß wir unsere politische Haltung so einrichten, daß die Regierungsvertreter durch die Arbeiten des Verfassungsaus- wir unsere Soldaten recht bald in einem guten Frieden in der schusses mit Mißbehagen erfüllt werden, weiß man; sie haben eben Heimat begrüßen können. Deshalb muß man sich auch bei der Er- 10 Pf. täglich, würde 3 Mart monatlich betragen und bei der Zahl nichts gelernt und nichts vergessen. Dieses Verfahren muß das örterung der Kriegsziele Reserve auferlegen, sonst läuft man Ge­Gegenteil der beabsichtigten Wirkung erzielen. Die beste Antwort fahr, Wasser auf die Mühlen der Kriegsheber in unserer Truppen würden dabei doch nicht unbedenkliche auf dieses Verhalten ist, rasche und gründliche Arbeit Feindesland zu liefern. Die Eisenbahnverwaltung sollte dafür zahlen herauskommen. Das Kriegsministerium meinte, statt zu leisten. forgen, daß die auf Urlaub tommenden Soldaten nicht in fürchter- dessen sollten die Familienunterstübungen erhöht wer­Unterstaatssekretär Wahnschaffe betont, daß es sich hier um licher Enge zusammengepfercht fahren müssen. Die vom Abg. den und das ist geschehen. Daß bei der langen Kriegsdauer eine Fragen von der allergrößten Bedeutung handele und daß gerade Schöpflin erhobenen Beschwerden über zuviel Drill in der Ruhe­Erhöhung der Löhnung ein Bedürfnis deswegen der Reichskanzler an der bewährten, jahrzehntelangen stellung sind berechtigt. Weit mehr Klagen als von der Front wird, wird jeder einsehen. Wie die Frage zu lösen ist, ist eine 11ebung festhalten müsse, nach der die Reichsleitung zu Initiativ- hören wir von den Erfazbataillonen, und zwar fast gar nicht aus andere Sache, die die Regierung erwägen muß. anträgen aus dem Reichstage nicht Stellung nehme ohne gründ- Süddeutschland , sondern sehr vielfach aus Norddeutschland. Gr­lichste Prüfung und ohne Beschlußfoffung der verbündeten Regie freulich ist, daß die widerliche Strafe des Anbindens verschwinden

Schatzsekretär Graf Roedern: Anträge auf Erhöhung der Mannschaftslähnung hat die Mehrheit des Reichstags wiederholt