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Nr. 126+ 34. Jahrgang

Beilage des Vorwärts

Die Wahlreform im Verfassungs­ausschuß.

Abstimmungsordnung

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Reichstags­

Immunität wahlrecht. Der Verfassungsausschuß beschloß am Dienstag nach furzer Diskussion, den Artikel 28 der Verfassung im Sat 1 wie folgt zu ändern:

Der Reichstag beschließt nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, vorbehaltlich der Ausnahmen, welche durch die Geschäftsordnung für die vom Reichstag vorzunehmenden Wahlen zu bestimmen sind.

Der Ausschuß wandte sich dann der Beratung des folgenden Antrages zu: Die Mitglieder des Reichstags sind berechtigt, über Personen, die ihnen in Ausübung ihres Berufes Tatsachen anvertraut haben, oder denen sie in Ausübung ihres Berufes solche amber­trauten, sowie über die Tatsachen selbst das Zeugnis zu ver­weigern. Auch bezüglich der Beschlagnahme stehen sie den Per­fonen gleich, welche ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht befizen. Abg. Haußmann( Bp.) begründet diesen Antrag, der den Ab­geordneten das Zeugnisverweigerungsrecht zugestehen Abg. Kreth( fons.) bekämpft den Antrag mit dem Hintveis auf die Fälle Wetterlé und Weill . Abg. Dr. David( Soz.): Die Verübung von Landesverrat soll nicht geschützt werden. Der Fall Weill beweist jedenfalls nichts, denn kein Mensch hatte eine Ahnung davon, daß sich Weill im Falle eines Krieges so verhalten werde, wie er es dann getan hat. Der Abgeordnete muß verlangen, daß nicht nur seine Person, sondern auch diejenigen Personen geschützt werden, die sich ihm anvertrauen. Abg. Haase( Unab. Soz.): Mit den Fällen Weill und Wetterlé kann man den Antrag nicht bekämpfen.

will.

Abg. Mertin( Deutsche Frakt.) meint, eine solche Vorschrift gehöre in die Strafprozeßordnung, nicht in die Ber­faffung.

Staatssekretär Lisco: Die Fälle der Zeugnisverteigerung sind in der Strafprozeßgrdnung festgelegt. Dort soll geschützt werden, was den bezeichneten Personen unter dem Siegel der Verschwiegen­heit mitgeteilt wird. Auf die Abgeordneten trifft das nicht zu, denn sie sollen das, was ihnen mitgeteilt wird, nicht geheim­halten, sondern es verwerten.

Abg. Schiffer( natl.) bekämpft die Ansichten des Staats­sekretärs. Abg. Landsberg( Soz.): Tas Vertrauen zu den Abgeordneten muß erschüttert werden, wenn ihre Gewährsmänner nicht die Gewißheit haben, daß sie unter allen Umständen geschützt sind. Es entspinnt sich eine weitere ausgedehnte Debatte, an der namentlich die Rechte teilnimmt.

Abg. Graf Westarp verwahrt seine Partei gegen den Vorwurf der Obstruktion.

Abg. Heine( Soz.) hält diesen Vorwurf aufrecht; es wäre besser mehr abzustimmen und weniger zu reden. Jeder Abge­ordnete wisse doch was er wolle, und man werde sich nicht über­zeugen. Von allen Seiten beklage man sich, daß der Ausschuß nicht von der Stelle tomme.

Abg. Ledebour( Unab. Soz.) erklärt, feststellen zu müssen, daß auch er und seine Freunde keine Obstruktion treiben. * Ministerialdirektor Rewald stellt zur Erwägung, da die große Mehrheit des Ausschusses eine derartige Bestimmung wünsche, andererseits die verbündeten Regierungen 1911 einen durchaus

Mittwoch, 9. Mai 1917

Abg. Pachnide begründet die fortschrittliche Resolution. Die Generalarzt Schulzen: Der Verpflegung der Kranken und Verhältniswahl ist nichts Neues, sie besteht bereits für die Wahlen Verwundeten wird die größte Aufmerksamkeit zugewendet. Der zu einer Reihe öffentlicher Körperschaften. Redner schließt sich Bedarf an eigenen Reichsanstalten kann nicht nach dem augen der von Landsberg gegebenen Begründung an. Insbesondere aber blicklichen Stand an Kranken beurteilt werden, sondern nur nach sei es nötig, zunächst einmal die bestehenden Riesenwahl- dem dauernden Bestand im Frieden. freise zu teilen. Die Festsetzung des Wahlalters auf 20 Jahre ist nicht annehmbar. Wenn man jetzt das Frauenwahlrecht be= schließe, dann bestehe die Gefahr, gar nichts zu erreichen, so be= rechtigt die Forderung auch ift.

Die Ausgaben werden genehmigt. Bei den Einnahmen bespricht

literarischer Kriegsschund

Abg. Schulz- Erfurt ( Soz.) den Feldbuchhandel. Es ist außerordentlich viel geschehen, um die Soldaten mit geistiger Kost Abg. Kreth( f.): Wahlrechtsfragen find Machtfragen, des zu versehen, aber leider ist der Feldbuchhandel von drei bis halb müsse man vorher wissen, ob man bei diesem Sprung nicht vier großen Firmen monopolifiert worden, die aus als und Kragen breche. Die Regierung möge Material rein geschäftlichen buchhändlerischem Interesse handeln, nicht aus vorlegen, bis dahin müsse die Abstimmung ausgesett voltserzieherischem Intereffe. Alte Ladenhüter sind abgesetzt worden werden. In der Verfassung stehe nicht, daß auf 100 000 Seelen ein und ferner ist direkt Abgeordneter kommen müsse, das stehe lediglich im Wahlgesek. Entvölferte Landesteile, die durch die Schuld unserer wirtschaft­lichen Politik sehr gelitten haben, sollen jetzt noch obendrein politisch verfertigt worden. Der Verlag Kunst" hat eine Romansammlung entre chtet werden. Der Proporz entspräche nicht der deutherausgebracht, Krieg und Liebe", von der ich schon den Band 92 fchen Eigenart. Die Altersgrenze für das Wahlrecht müsse hier habe. Diese Romane find typischer Schund, den die her aufgesezt werden. Das Frauenwahlrecht würde in den Soldaten lesen, weil ihnen nichts anderes geboten wird. Eine Fabriken zu einem wahren Terror führen, das Familienleben Befferung wird jetzt durch eine vom Kriegsministerium begünstigte würde zerrüttet, die Frau habe einmal im Leben das Recht der G. m. b. H. erstrebt. Von dem Preis der zugelassenen Bücher ver­Wahl, nämlich einen Mann zu wählen und das langen die Armee- Oberkommandos 35 Proz; deshalb sind alle guten billigen Volksbuchsammlungen

"

ausge

genügt! Abg. Ledebour polemistert lebhaft gegen den Abg. Kreth mit schlossen. Die Reform darf sich nicht auf die geschäftliche Seite dem Hinweis darauf, daß in Finnland die Frauen das aktive und des Volksbuchhandels beschränken, sondern muß das boltserziehe passive Wahlrecht befizen. Durch den Krieg ist die Bewegung für rische Moment ins Auge fassen. Der Ausschuß deutscher Bolts. das Frauenwahlrecht noch ganz bedeutend verstärkt worden. Daß bildungsvereinigungen", in dem fämtliche Richtungen und Parteien heute noch auf Grund der Volkszählung von 1864 gewählt wird, vertreten find, sollte bei der Reform des Feldbuchhandels zugezogen ist ein unerhörter Zustand. Die Entstehung der Riesen- werden.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) ipahlkreise hat zu einer rechtlichen Benachteiligung der dort wohnen­den Wähler geführt. Das platte Land soll nicht bestraft werden, es soll nur der ihm nicht zustehenden Bevorzugung entfleidet werden. Redner erörtert dann eingehend die Art des Proporzes.

Abg. Schiffer( natl.) erklärt die Zustimmung seiner Partei zu einem Teil der fortschrittlichen Resolution. Mit der Ein­führung der Verhältniswahl in den Riesenwahlkreisen tönne man einverstanden sein. Den übrigen Anträgen fömme er nicht zu­stimmen.

Abg. Brinz zu Schönaich- Carolath( natl.) betont, daß die Neber. weisung der Bücher an die Soldaten to stenfrei erfolgen müsse. Dem Wunsch nach Heranziehung der Volksbildungsverbände bei der Organisation des Feldbuchhandels schließt er sich an.

Abg. Haas( Vp.) bemängelt, daß die Kommandobehörden fich als Schulmeister fühlen, die das Lefebedürfnis der Soldaten zu überwachen haben.

Abg. Behrens( Deutsche Fraktion): Es tann nicht scharf genug betont werden, daß nur gute Bücher ins Feld geschickt werden dürfen. Wenn auch in den Kantinen Bücher verkauft werden sollen, müßte das ganze Kantinenwesen umgestaltet und durch Körper­schaften bewirtschaftet werden, die nur ein ideales Interesse daran haben.

Abg. Faßbender( 3.) bleibt auf der Tribüne unverständlich. Abg. Sielermann( f.): Auch wir legen Wert darauf, daß der Abg. David: Wir wollen bezüglich des Frauenstimmrechts nicht Soldaten gute Lektüre zugeführt wird. Das wirtschaftliche Inter­hinter anderen Ländern zurückbleiben. Beim esse der einzelnen Buchhandlungsfirmen muß dabei zurüdstehen Proporz kommen auch die Minderheiten zu ihrem Recht. Min- hinter den Intereffen der Volksbildung. deftens muß schleunigst der schreiende Mißstand der Riesenwahltreise beseitigt werden, und zwar noch vor den nächsten Reichstagswahlen. Die Behauptung, daß das platte Land mehr zu der militärischen Kraft beiträgt, ist durch den Welt­frieg mit seinen technischen Anforderungen widerlegt. Wir haben heute ein Pluralwahlrecht zugunsten des platten Landes und zu ungunsten der Städte, die nicht entsprechend ihren Leistungen zu ihrem Recht gelangen. Eine provisorische Re­gierung im Sinne des Antrages der Fortschrittler darf eine defini­five Gesamtregelung nicht hindern und das Provisorium darf nicht etwa ein neues Unrecht bringen. Nächste Sizung Mittwoch

Reichstag.

103. Sibung, Dienstag, den 8. Mai, nachmittags 3 Uhr. Am Bundesratstisch: von Stein. Auf der Tagesordnung stehen zunächst 100 tongs aid gh Kleine Aufragen.

Abg. Kunert( Soz. Arbg.): Die in Köln- Ehrenfeld vor und mit Beginn des Krieges domizilierten Belgier Jacob van de Beed, Beter van de Beed, Johann, Ramäfers, Lambert Ramäters, Theodor Ramäters, Lorenz Lanssen erhielten im März 1917 von der deut­tritt in das Heer;

Ein Vertreter des Kriegsministeriums: Ein Teil des Leseftoffs wird dem Feldheer unentgeltlich zugestellt. Ich danke namens der Heeresverwaltung den zahlreichen Organisationen, die sich dieser Frage angenommen haben. Außerdem wird auch durch fahrbare Feldbüchereien usw. guter Lesestoff unter den Soldaten ver­breitet. Bei den Feldbuchhandlungen ist noch nicht alles so, wie wir es wünschten. Es sind jetzt Leitfäße aufgestellt, die die Zustimmung der buchhändlerischen Organisationen gefunden haben. Neuerdings hat auf Veranlassung des Generalquartiermeisters eine Nachprüfung der Verhältnisse stattgefunden, die ergeben hat, daß noch wohl Misstände vorhanden sind, daß aber im allgemeinen die Leitsätze beachtet werden. Auch im Kinowesen suchen wir den sich breit machenden Schund zurückzu­drängen.( Bravo !)

Damit schließt die Debatte.

Der Militäretat wird be will f g E Es folgen Petitionen.

gegensätzlichen Standpunkt eingenommen haben, ob sich nicht eine Brücke zur Verständigung dadurch bauen ließe, daß man eine Be­stimmung treffe, wonach ein Zeugniszwangsverfahren gegen einen Abgeordneten nur mit Genehmigung des Reich 3- schen Militärverwaltung Gestellungsbefehl zum Ein- überwiesen und eine Resolution dazu angenommen, die den Reichs­tages zulässig sei.

Die weitere Diskussion fördert nichts Wesentliches mehr zutage. Der Antrag wird gegen 4 Stimmen angenommen. Ohne Debatte wird mit dem gleichen Stimmenverhältnis der weitere Antrag angenommen: im Artikel 31 werden die Absätze 2 nud 3 dahin abgeändert: Gleiche Genehmigung ist bei jeder anderen die Ausübung des Abgeordnetenberufes beeinträchtigenden Beschränkung der persönlichen Freiheit erforderlich.

Auf Verlangen des Reichstags wird jedes Strafverfahren negen ein Mitglied desselben und jede Haft oder sonstige Be­schränkung der persönlichen Freiheit für die Dauer der Sizungs­periode aufgehoben.

Der Ausschuß beschloß nunmehr in die Beratung der Anträge einzutreten, die sich auf das

Reichstagswahlrecht bezichen. Zunächst der schon bekannte Antrag der Arbeitsgemein­schaft, dann die sozialdemokratischen Anträge:

eine Anzahl Belgier wurde tatsächlich eingezogen. Dagegen erhoben die Genannten, die militärisch in ihrem Lande ausgebildet waren, durch den spanischen Konjul Ginspruch, weil ihre Einstellung rechtswidrig sei. Dieser Einspruch war ver­geblich. Sind dem Herrn Reichstanzler diese Tatsachen bekannt? Was gedenkt er zu tun?

Eine Petition des Lehrers Anton Maleszka, Berlin - Reiniden dorf, um Hilfe in seiner Zwangspensionierungsangelegenheit wird gemäß dem Antrage der Kommission dem Reichskanzler als Mas ferial zur reichsgefeßlichen Regelung des Frrenwesens tanzler ersucht, bei der preußischen Regierung eine Nachprüfung der materiellen Forderungen des Lehrers zu veranlassen.

Nach debatteloser Erledigung einer Reihe weiterer Petitionen ist die Tagesordnung erschöpft. Nächste Sibung: Mittwoch 2 Uhr. Marineetat, fleinere Etats, Etatgefeb. Echluß gegen 5 Uhr.

Parlamentarisches.

Arbeitsverhältnisse der Marine- Baudivisionen.

Oberst Marquardt: Das Kriegsministerium hat sich sofort nach Eingang der Anfrage mit dem zuständigen stellvertretenden Gene­ralkommando des 8. Armeekorps in Verbindung gesezt. Dieses hat telegraphisch mitgeteilt, daß die in der Anfrage Genannten zur Er­füllung ihrer Wehrpflicht herangezogen seien. Das Kriegs- Am Dienstag wurden die noch ausstehenden Haushaltspläne ministerium wird die Staatsangehörigkeitsfrage erledigt, nämlich der für die Kaiserliche Marine, das nötigenfalls im Benehmen mit dem Herrn Minister des Innern Reichs militärgericht, das Reichskolonialamt, die Genannten zu Ünrecht eingezogen sind, dann wird ihre Ent- der Hauptplan. Zunächst tamen die eingehend nach prüfen. Sollte es sich herausstellen, daß die Schuhgebiete, die allgemeine Finanzverwaltung und lassung ungefäumt beranlaßt werden.

Arbeiter- und Angestelltenfragen

Der Reichstag geht aus allgemeinen, gleichen und direkten, Abg. Kunert( Soz. Arbg.)( zur Ergänzung): Ist dem Herrn im Bereich der Kaiserlichen Marine zur Verhandlung. nach dem Verhältniswahlsystem vorzunehmenden Wahlen mit Reichskanzler bekannt, daß außer den genannten Belgiern noch geheimer Abstimmung hervor, an denen alle über 20 Jahre alten eine große Anzahl ihrer Landsleute zum Eintritt in Verpflegung bei den Baudivisionen. Er wünscht Auskunft Abg. Giebel( Soz.) beschtverte sich über die Behandlung und Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes teilnehmen. das deutsche Heer gezwungen worden find? In jedem Bundesstaat und im Reichsland Elfaß- Lothringen Präsident Dr. Kaempf: Das ist eine neue Anfrage. über die Zahl der Arreststrafen, die hier verhängt worden feien. muß eine auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und ist, daß die Rheinische Handels- und Reedereigesellschaft m. b. H. in angestellten sowie von anderen Angestellten über die völlig unzu­Abg. Liefching( Vp.) fragt an, ob dem Reichskanzler bekannt auf den Kaiserlichen Werften wird von Technikern und Bureau­geheimen Wahlrechts unter Berücksichtigung der Minderheiten Mülheim a. Ruhr sofort nach Verabschiedung des Kohlensteuer- reichenden Gehälter geklagt. Bom Reichsmarineamt sei der Kriegs­( Verhältniswahlrecht) gewählte Boltsvertretung bestehen. Das gesetzes die Preise für Kohle um 8 M., die für Rots um als 60 Proz. der Bureauangestellten hatten hier teuerung nicht in genügendem Maße Rechnung getragen. Mehr Recht zur Teilnahme an der Wahl zu dieser Körperschaft haben 10 M. für 10 Tonnen ab Umschlageplab Mannheim mit Wirkung im Oktober 1916 ein Monatsgehalt von weniger als alle über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des vom 1. April 1917 erhöht hat. Was gedenkt der Reichskanzler 150 M. und außerdem betrug die Entschädigung für die Ueber­Geschlechts in dem Bundesstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben. zu tun, um diese Preiserhöhung rüdgängig 3 stunden nur 15 Proz. und die Teuerungszulage war ganz gering. Die Zustimmung dieser Volksvertreung ist zu jedem Landes­machen und dem Reichstagsbeschluß gemäß weitere, den Betrag gesetz und zur Feststellung des Staatshaushaltsetats erforderlich. der Steuer übersteigende Preiserhöhungen zu verhindern? Endlich folgende Resolution der Fortschrittler: Ministerialdirektor Müller: Die Anfrage hat zu einstweiligen den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage alsbald Feststellungen Anlaß gegeben. Eine Antwort darauf ist bis heute einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bestimmt, daß bis zur Durch­Abg. Liesching: Ich begnüge mich mit einer schriftlichen Ant­führung der im Wahlgesetze vom 31. Mai 1869 vorgesehenen wort. allgemeinen Vermehrung der Abgeordnetenzahl die Wahlkreise Abg. Dr. Jund( natl.) fragt an, ob dem Reichskanzler die mit besonders starkem Bevölkerungszuwachse eine entsprechende Schwierigkeiten in der Kohlenversorgung des König Bermehrung der Mandate unter Einführung der Verhältnis- reichs Sachsen bekannt sind und welche Maßnahmen er zu er= wahl für diese erhalten.

noch nicht eingegangen.

geben.

Hier müsse das Marineamt schnell und im nötigen, Umfang ein­greifen. Statt dessen sei manches für die Angestellten noch ver­schlechtert worden. So habe man jetzt den technischen Bureau­angestellten die Möglichkeit genommen, zu Hilfstechnikern empor­zurücken. Den Bureauangestellten mit Dienstvertrag habe man so­gar die Teuerungszulage widerrechtlich verweigert.( Buruf. des Admiralitätsrats Harms: Das wird beseitigt!) Gbenso habe das herabgesetzt. Die Angestellten hätten sogar die höhere Einzel­Reichsmarineamt die Bezahlung von Ueberstunden wiederholt bezahlung zurüderstatten müssen, trok ihrer geringen Gc­hälter! Noch jetzt schapeben dieserhalb Prozesse der Ange­Instanz zur Zahlung verurteilt worden. Es beruhige sich aber nicht stellten. Das Reichsmarineamt sei in der ersten und zweiten Bureauangestellte, Techniker und Monatslöhner so viel Gründe zur dabei und habe jetzt Revision eingelegt. Alles in allem haben

greifen gedenti, um die ausreichende Versorgung Sachsens mit Abg. Landsberg( Soz.): Von dem Schicksal dieser Anträge Kohlen und Koks im nächsten Winter sicherzustellen. hängt unsere Bewertung der Arbeiten des Ausschusses ab. Wenn und Transportverhältnisse noch nicht weit genug geflärt Ministerialdirektor Müller erwidert, daß die Beförderungs­es richtig ist, daß weite Kreise des deutschen Volkes entrechtet, daß seien, um eine bestimmte Auskunft für den nächsten Winter zu große Sträfte gebunden sind, dann müssen diese Zustände durch Erweiterung der politischen Rechte beseitigt werden. Das Wahl­geseb ist ein Teil der Verfassung. Der Umstand, daß eine Neu­Abg. Aftor( 3.) fragt an was geschehen sei, um unsere Scha funzufriedenheit, daß möglichst schnell durch eine zeitgemäße aus­fömmliche Besoldung und angemessene Behandlung Besserung ge zucht und Wollproduktion zu vermehren. einteilung der Wahlkreise seit 50 Jahren nicht mehr vorgenommen wurde, hat zu Zuständen geführt, die zum Himmel ihre besondere Aufmerksamkeit zugewandt. Alle not­Ministerialdirektor Müller: Die Reichsleitung hat dieser Frage schaffen werden müsse. schreien. In dem Alter, in dem der Staatsbürger wehr- wendigen Maßnahmen find ergriffen. pflichtig wird, also mit 20 Jahren, müssen ihm auch die poli­tischen Staatsbürgerrechte eingeräumt werden. Die gewaltigen Leistungen der Frauen in diesem Kriege sollten von selbst dazu führen, den Frauen das Wahlrecht zu geben. Wir ver- bei der Beratung der einzelnen Kapitel fortgesetzt. langen aber außerdem die Verhältniswahl an Stelle der Bei der Forderung von 270 000 m. als vierte Rate zur Er­Einzelwahl. Etwas geht dabei verloren, das persönliche Verhältnis weiterung der Wilhelms- Heilanstalt in Wiesbaden bemerkt des Abgeordneten zu seinen Wählern. Das fann aber nicht ent- Abg. Stücklen( Soz.): Die Verpflegung der Ver­scheidend sein. Ein getreues Spiegelbild der Stimmung im Volfe wundeten und Kranken in den privaten Kuran­gibt nur die Verhältniswahl, die auch gewichtigen Minder- stalten läßt sehr viel zu wünschen übrig. Es wird dafür zu heiten zu einer parlamentarischen Vertretung hilft. Die Ver- forgen fein, daß die reichseigenen Kuranstalten auszubauen und Beschwerde des Abg. Giebel über die Angestelltenausschüsse müſſe er aber betonen, daß die Angestelltenausschüsse bei den Werften treiseinteilung stattfinden müßen. bringen find.

Hierauf wird die

zweite Lesung des Militäretats

Staatssekretär des Reichsmarineamts v. Capelle: Die Rege­lung der Verhältnisse bei den Baudivisionen sei überaus schwierig. da die Personen zwar als Arbeiter beschäftigt werden, aber doch den militärischen Bestimmungen unterstehen. Beiden Verhältnissen soll Rechnung getragen werden. Das könne nicht immer so er­reicht werden, wie es gewünscht wird. Die vom Herrn Abg. Giebel borgebrachten Beschwerden sollen nachgeprüft und soweit irgend angängig beseitigt werden. Er für seine Person sei kein grundsäßlicher Gegner davon, daß die Baudivisionen überhaupt aufgelöst werden sollen, nur stehen der Durchführung des Planes praktisch noch Schwierigkeiten im Wege. Bezüglich einer

fassung ist nicht beachtet worden, sonst hätte längst eine neue Wahl- die Verwundeten ganz aus den privaten Kuranstalten herauszu Organe der Werftdirektionen seien. Daher müsse auch die Werft­