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Gewerkschaftsbewegung

Zurück zur Innung!

ihrem

Die Gipsbranche

Teil mit den tür das

Bur gleichen Beif berief der Solzarbeiterberband eine Ron­ferenz seiner 3ahlstellenbertreter aus dem Sägegebiet nach München   zusammen, welche die( bereits auftreter des Unternehmerverbandes keine Vollmacht hatten, auch im war an den allgemeinen Verhandlungen nicht beteiligt, weil die Ber gestellten) Forderungen einer Nachprüfung unterzog und ihre Namen des Berliner   Betonvereins zu verhandeln, der als Unter­Stellung für die bevorstehenden Verhandlungen festlegte sowie eine nehmerorganisation für die Gipsbranche in Frage kommt. Für dieſe Anzahl von Ortsvertretern für die Teilnahme an diesen Verhand- Branche wurden deshalb gesonderte Verhandlungen geführt, mit dem Der Reichsverband deutscher Schneiderinnen bittet uns, nach- lungen ernannte. stehende Notiz aufzunehmen: Am 26. März traten die von beiden Seiten gewählten Ver- Ergebnis, daß eine Vereinbarung zustande kam, die sich in " Notgesek zur Frage der Fraueninnungen. Der Reichsver- handlungskommissionen unter der Leitung des Kriegsamts zu Baugewerbe getroffenen Vereinbarungen deckt und auch dieselben gefamte band deutscher Schneiderinnen hat sich an den Staatssekretär für fammen. Die Kommissionen waren beiderseits je 10 bis 12 Mann Lohnzulagen festießt, nämlich 27 Pf. ab 12. Mai, weitere 10 Pf. das Reichsamt des Innern gewandt mit der Bitte um ein Not- start; auf Arbeiterseite stellte der Holzarbeiterverband die gesamten ab 2. Juni und nochmals 5 Pf. ab 7. Juli. Die Lohnfäße selbst gesetz, das die Bestätigung von selbständigen Frauen- Vertreter. Neben den Kollegen aus den Betrieben waren der Ver- find bei den verschiedenen Arbeitergruppen der Gipsbranche ver innungen ermöglichen soll. Zurzeit sind die Frauen durch die bandsvorstand und die Gau- und Ortsbeamten aus München   und fchieden. Die Kotsaiche Rabiz- und 3ementdraht. §§ 93a und 95a der Reichs- Gewerbeordnung von den Innungs- Nürnberg anwesend. Das nachstehende Ergebnis wurde dabei er- puter batten bisher( einschließlich der früher bewilligten Zulage) ämtern ausgeschlossen. zielt: einen Stundenlohn von 1,13 M. Dieser erhöht sich an den genannten drei Terminen auf 1,40 M., 1,50 M., 1,55 m. Ebenso steigt der jetzt 98 Pf. betragende Stundenlohn der Rabiz­spanner auf 1,25 M., 1,35., 1,40 M. Der Stundenlohn der Bugerträger erhöht sich in derselben Weise von 96 Pf. auf 1,23 M., 1,33 m, 1,38 M. Die Hilfsarbeiter batten bisher 76 Pf., fie bekommen nach den Vereinbarungen 1,03 M., 1,13 m., 1,18 M. 75 70 65 60 55 Pf. Der Lohn der Wasserträger steigt von 81 Pf. auf 1,08 m., 1,18 M., 1,23 M.

Der Reichsverband begründet diefe Bitte folgendermaßen: A. Die Schneiderinnen haben die Aufgabe, den Nachwuchs so zu erziehen, daß eine Weltnachtstellung Deutschlands   auf dem Ge­biete der Mode errungen werden kann. B. Das Handwerk geht einer schweren Zeit entgegen und muß auch weiterhin durch Ueber­nahme öffentlicher Lieferungen sich in der Herstellung von Massen­artikeln betätigen. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben bedarf die Handwerkerin einer Organisationsform von öffentlich- recht­lichem Charakter. Die selbständige Fraueninnung gibt: 1. die Möglichkeit der Zwangsorganisation aller Standesgenoffinnen: 2. sie bietet die geeignete Grundlage zur Uebernahme öffentlicher Lieferungen; 3. fie legt die Prüfung der Lehrlinge in die Hand der Meisterin; 4. fie gibt den Meisterinnen das Recht, die schiedsgericht­liche Tätigkeit in ihrem Gewerbe selbst auszuüben."

Hierzu wird uns von fachmännischer Seite geschrieben: Kurz nach Ausbruch des Krieges ertönte in ganz Deutschland  der Ruf: Los von Paris  ! Gemeint war damit die Schaffung einer deutschen   Mode. Zur Durchführung dieses Planes wurden eine ganze Menge Reden gehalten, Vereine und Ausschüsse gebildet und eine Modenausstellung veranstaltet. Man gewann den Eindrud, als sei der Krieg die geeignetste Gelegenheit, für eine deutsche Mode bahnbrechend zu wirken. Bei ruhiger Ueberlegung dürfte sich aber jeder flar werden, daß jede andere Zeit hierzu günstiger ift. Daher fam es auch, wie es fommen mußte. Die verschiedenen Ausschüsse haben ihre segensreiche" Tätigkeit eingestellt. Nur der Reichsver­band deutscher Schneiderinnen geht jetzt noch mit diesem Plane hausieren, um gleichzeitig sein eigentliches Ziel, das auf einem ganz anderen Gebiete liegt, zu erreichen. Weil die Frauen nicht in ben Innungsvorstand und die einzelnen Ausschüsse gewählt werden können, soll durch ein Notgesetz die Errichtung selbständiger Frauenzwangsinnungen ermöglicht werden. Da die Wahl eines Vorstandsmitgliedes der Innung die Fähigkeit, zum Schöffen oder Geschworenen gewählt werden zu können, voraussett, wäre es doch biel einfacher, den Frauen diese Rechte zu erwirken.

Das Verlangen nach selbständigen Fraueninnungen wird weiter damit begründet, daß damit die Möglichkeit der Zwangs­organisation gegeben sei. Demnach ist es dem Reichsverband deut­scher Schneiderinnen bisher nicht gelungen, nennenswerten An­hang unter den Berufsgenossen zu finden. So soll nun die Zwangs­innung helfen.

Unbegreiflich bleibt dabei nur, wie auf solche Art ,, eine Welt­machtstellung Deutschlands   auf dem Gebiete der Mode errungen werden kann". Es scheint mun allmählich flar zu werden, daß wir teine deutsche Mode" schaffen" können. Eine Mode läßt sich nicht von einem Verein, einer Innung oder einem Ausschuß schaffen". Dazu gehört die Kundschaft, die die Kleider kauft und auch verwerten kann. Wer keine Zeit zum Reiten hat, braucht auch kein Reitpferd und kein Reitkostüm. Vor dem Kriege war die deutsche Schneiderei ganz entschieden besser als die französische  und englische. Wenn sich damals die deutschen   Unternehmer ent­schlossen hätten, das eigene Können deutscher Unternehmer und Arbeiter hervorzuheben, so wäre die ganze Modenfrage gelöst. Eine Einwirkung auf die Mode ist nur dann möglich, wenn Deutschland  wieder, wie vor dem Kriege, für Angehörige aller Nationen arbeitet. Dann fann aber keine deutsche, sondern nur eine Mode in Frage kommen. Das in Berlin   gekaufte Kleidungsstück muß auch in Nizza  , neben einem in London   oder Paris   gekauften, modern fein. Sonst bauft der Ausländer nur da, wo er sich aufzuhalten gedenkt.

Dann soll die Inmung die geeignete Grundlage zur Ueber­nahme öffentlicher Lieferungen" bieten. Nun ist den Innungen durch das Gesetz solche Betätigung direkt verboten. Alle Innungen, die Lieferungen übernommen haben, gründeten zu diesem Zweck eine besondere Genossenschaft. Solcher Genossenschaft tann jeder beitreten. Auch fönnen weibliche Personen in den Vorstand ge­wählt werden. Zur Uebernahme öffentlicher Lieferungen fann daher eine Jnnung nichts nüßen.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen der bayerischen Sägewerke werden in sechs Sparten eingeteilt und für jede Sparte fünf Rohn­flaffen mit folgenden Mindestlöhnen festgelegt: pro Stunde

a) für Gatter, Bauholz, Kreis und Spaltfäger

b) für alle übrigen Säger u. Maschinen­

arbeiter

c) für Hilfsarbeiter im Wert und auf dem Plazz

d) für Arbeiterinnen über 18 Jahre.

Klaffe

I III IV V

70 65 60 55 50

"

65 60 55

50 50 45 40 40

45

"

35

"

30

" 7

25

W

Am Donnerstag nahm die Sektionsverfammlung der in der Gipsbrande beschäftigten Arbeiter zu den Vereinbarungen Stellung und stimmte ihnen nach einer längeren Aussprache zu.

Der Zimmererverband

e) für Arbeiter von 16-18 Jahren. 45 40 35 35 f) für Arbeiterinnen von 16-18 Jahren 40 35 30 30 nahm in seiner Zahlstellenversammlung am Donnerstag den Bericht über die Verhandlungen entgegen. Die Verbandsvertreter, die an In diesen Lohnsäßen sind die den Arbeitern und Arbeiterinnen den Verhandlungen mit den Unternehmern teilgenommen hatten, zugestandenen Teuerungszulagen einbegriffen mit der ausdrüd- empfahlen die Annahme der Vereinbarung und betonten, daß es lichen Festlegung, daß auf diese Löhne alle Arbeiter und Arbeite- trotz ihrer Bemühungen und eingehendster Begründung der Forde­rinnen Anspruch haben, und in keinem Falle, auch nicht bei Akkord- rung von 1,70 M. Stundenlohn nicht möglich gewesen sei, diese arbeit, weniger gezahlt werden darf. Was das zu bedeuten hat, Forderung zur Anerkennung zu bringen. kann man erst voll ermessen, wenn man die bisherigen Löhne, die ausgedehnte Debatte, in der alle Redner gegen die Annahme der Dem Bericht folgte eine in diesem Gewerbe üblich waren, fennt. Diese betrugen Anfang Vereinbarung Sprachen. Sie führten aus, daß die bewilligten Lohn­des Jahres nach einer vom Holzarbeiterverband veranstalteten Um- fäße von 1,25 m. bis 1,40 m. den jetzigen Teuerungsverhältnissen frage in den meisten Orten unter 40 Pf., teilweise gar weit unter in feiner Weise entsprechen und als angemessener Ausgleich nicht diesem Sat. Die Löhne der Arbeiterinnen und jugendlichen Ar- angesehen werden können. beiter gingen bis unter die Hälfte der jest festgelegten Mindest eine erneute Verhandlung mit den Verband der Baugeschäfte zu­Es soll deshalb versucht werden, falls löhne herunter. Im allgemeinen dürfte die Lohnsteigerung 20 Pf. ftande fommen follte, auf eine Erhöhung der Lohnfäße hinzuwirken. für die Stunde im Durchschnitt übersteigen. Diese Lohnerhöhungen Aus diesen Gründen lehnte die Versammlung die Ver­sind vom 1. April ab nachzuzahlen. Es war natürlich auch eine einbarung einstimmig ab. Verkürzung der bisher ins Unendliche ausgedehnten Arbeitszeit gefordert worden, bestanden doch ganz allgemeine Arbeitszeiten von weit über 60 bis zu 78 Stunden die Woche. Trotzdem war es nicht möglich, schon jetzt Bresche in diese Zustände zu legen; infolge des geringen Widerstandes der Unternehmer mußten sich die Ar­beiter vorläufig mit folgender Abmachung begnügen:

weds Regelung der Arbeitszeit wird am 18. September 1917 eine weitere Verhandlung stattfinden, und soll diese Rege­Lung dann im Sinne der schon besprochenen neuen Vorschläge erfolgen, wonach die Arbeitszeit beträgt in Slaffe I 56, laffe II 57, Klasse III 58, Klasse IV 59 und Klaffe V 60 Stunden pro Woche."

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Hatten schon bei diesen Fragen, insbesondere bei der von den Arbeitern verlangten Festlegung der Mindestlöhne und der Ein­beziehung der Arbeiterinnen in die Vereinbarung, die Unter­nehmer fortgesezt die größten Schwierigkeiten gemacht, so sollte der Streit bei der Einteilung der Orte in die vorgesehenen Lohnklassen erst recht losgehen. Die Gültigkeitsdauer der Vereinbarung ist festgesetzt bis 1. April 1918 bzw. bis drei Monate nach Friedens­schluß. Auf Wunsch der beiderseitigen Kommissionen hat es das Striegsamt übernommen, die abgeschlossene Vereinbarung in Form des amtlichen Protokolls allen Unternehmern mitzuteilen und deren Einhaltung zu empfehlen. Das wird seine Wirkung nicht ver­fehlen angesichts des Umstandes, daß alle Betriebe für die Heeres­verwaltung arbeiten und das Kriegsministerium feinen Zweifel darüber gelassen hat, daß es die Einhaltung dieser Bedingungen von jedem Unternehmer verlangen wird. Sache der Arbeiter und Arbeiterinnen ist es, das Geschaffene zu vervollkommnen und die Arbeitsbedingungen für die Zukunft nach eigenem Wunsch zu ge stalten als Mitglieder des Holzarbeiterverbandes.

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vorigen Versammlung entsprechend beim Kriegsamt der Antrag Der Vorsitzende Witt   teilte noch mit, daß dem Beschluß der gestellt wurde, die Zimmerer den Schwerstarbeitern zuzurechnen und ihnen die entsprechenden Lebensmittelzulagen zu bewilligen. Dieser Antrag ist vom Kriegsamt abgelehnt worden mit der Begründung, gruppen sei maßgebend und könne nicht zugunsten einzelner Gruppen die aufgestellte Liste der als Schwerstarbeiter anzusehenden Arbeiter erweitert werden. Ablehnung des Antrages aus und bemerkte, die Arbeitsleistung der Witt sprach sein lebhaftes Bedauern über die Bimmerer fei ſo ſchwer, daß fie mit gutem Grund den Schwerst arbeitern zugezählt werden müßten. Es müsse nun bersucht werden, wendigen Lebensmittelzulagen zu erhalten. in Einzelfällen durch Vorstellung bei dem Unternehmer die not­

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Ausland.

Eisenbahnerstreik in Luxemburg  .

Henri- Bahn nach zubilligung von Teuerungszu­Aus Quremburg wird gemeldet, daß ein Streit bei der Prince­lagen beigelegt worden ist.

Sotveit bis jest die Gewerkschaftspresse Jahresberichte ver­Von der schweizerischen Gewerkschaftsbewegung. öffentlicht, haben die Verbände ausnahmslos im Jahre 1916 einen Mitgliederzuwachs erfahren, so die der Holzarbeiter, Zimmerleute, Tertil- und Lederarbeiter, Lithographen  , graphischen Hilfsarbeiter, Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter. Der Zuwachs an Mitgliedern ist in verschiedenem Maße erfolgt, bon nur 23 bis über 2000. Da wahrscheinlich auch alle anderen Verbände aufs neue erstarkt sind, dürfte der Schweizerische Gewerkschaftsbund   feiner Friedensstärke bon Strieg schwer geschädigte Bauarbeiterverband kann seit Neujahr fein Veripäter fein Jahresbericht nähere Auskunft geben wird. zirka 90 000 Mitgliedern wieder nahe gekommen sein, worüber Der vom Drgan, den Bauarbeiter", wieder herausgeben. und zum Teil auch Streitbewegungen mit Erfolg durchgeführt und Die wiedererstarkten Gewerkschaften haben 1916 und 1917 Sohn­damit Millionen Franken an Lohnerhöhungen und Leuerungs­zulagen, zum Teil auch Arbeitszeitvertürzungen, Einführung des freien Sonnabendnachmittags, Berbesserung der Ferienverhätnisse usw. errungen. Die Koblennot und die durch sie erzwungene Ersparnis haltungen usw. hat auch in der Schweiz   die Frage der englischen Arbeitszeit aktuell gemacht.

Familienunterstüßung im Zimmererverband. bandes geben befannt, daß den Familien der zum Heeresdienst ein Verbandsausschuß und Zentralvorstand des genannten die siebente gezogenen Mitglieder wiederum eine Unterstützung aus Verbandsmitteln gezahlt wird. Die während der Kriegszeit Unterstützungssäge richten sich nach den geleisteten Beiträgen, sie be­Soweit die Prüfung der Lehrlinge in Frage kommt, wäre den tragen 8. 9 und 10 M. und gelangen in der Zeit vom 11. bis Frauen das Recht einzuräumen, auch in den Vorstand und die Aus- 23. Juni zur Auszahlung. Bei Hebung der Unterstützung ist eine Bescheinigung über die schüsse der Innungen gewählt zu werden. An ein besonderes Innungsschiedsgericht wird wohl der Reichsunterstützung vorzulegen oder der Nachweis zu erbringen, daß Reichsverband deutscher Schneiderinnen selbst nicht glauben. Viel der Ernährer noch im Heeresdienst steht. Angehörige von zur Arbeit dringlicher erscheint es, die Innungsschiedsgerichte zu in Privat- oder Reichsbetrieben Abkommandierten oder dahin Bean Brennmaterial in der Induſtrie, im Verkehr, in den Haus­beseitigen und dafür die Gewerbegerichte für urlaubten erhalten diese Unterstützung nur dann, wenn nachweislich zuständig zu erklären. die Reichsunterstützung während dieser Zeit weitergezahlt wird. Hinterbliebene Gefallener oder an den Folgen von Verlegungen So hat also der große Plan des Reichsverbandes deutscher Schneiderinnen, bahnbrechend auf dem Gebiete der Mode zu Gestorbener, die die Hinterbliebenenrente bereits beziehen, scheiden wirken, glücklich den Wunsch nach einer Schneiderinneninnung für diese Unterstützung aus. hervorgebracht. Warum mag wohl die Sache so dringlich sein, daß Hierzu ein Notgesetz gemacht werden muß? Die Mode, die öffent­lichen Lieferungen oder die Zwangsorganisation? Richtig muß dieser Sak wohl so lauten: Die Zwangsorganisation soll durch die Versprechung öffentlicher Lieferungen ermöglicht werden, und dann wird man gelegentlich über die Mode reden die von den großen Schneidergeschäften angegeben wird.

Deutsches Reich  .

Schaffung eines Lohntarifs für das bayerische Sägegewerbe.

Als int vergangenen Herbst durch Vermittlung des Reichsamis bes Innern eine Vereinbarung über Teuerungszulagen und Min­bestlöhne für den größten Teil des Holzgewerbes mit dem Unter­nehmerverband zustandegekommen war, wurden auch in den übrigen Branchen und Orben von den Holzarbeitern mit tatkräftiger Unter­stübung ihrer Organisation die gleichen Forderungen gestellt und fast überall durchgeführt. Nicht nur in Ostpreußen   und Rheinland  , in Sachsen  , Hannover   und anderen Gebieten, wo die einzelnen Spezialbranchen und Unternehmerverbände ihren Sitz haben, kam es zum Abschluß gleicher Vereinbarungen, auch in Bayern   fingen die größtenteils unter den elendesten Löhnen stehenden Säge­werksarbeiter an, sich zu rühren, und forderten Teuerungszulagen. In einigen Fällen entsprachen auch die Unternehmer diesen Wün­schen, so insbesondere in Nürnberg  , München   und einigen anderen größeren Orten, wobei sie jedoch in Rücksicht auf die drückende Kon­kurrenz der rückständigeren Gebiete eine allgemeine Regelung die­ser Frage dringend befürworteten. An den Holzarbeiterverband wurde von den beteiligten Arbeitern das Verlangen gestellt, eine folche allgemeine Regelung alsbald herbeizuführen.

Berlin   und Umgegend.

Lohnerhöhungen für Militärarbeit im Schneider­gewerbe.

Das Kriegsbekleidungsamt des Gardeforps hat die Arbeitslöhne für einige Stüde  , wie nachstehend ersichtlich, erhöht:

Stücklohn des Unberkürzter Amtes Arbeitslohn des

an den Auftrag- letzten Arbeiters

Unternehmer­anteil

einschl. letter Zwischenstelle 25 Broz.

nehmer M.

75 Proz.

M.

M.

für

den Einheitsmantel 10,75

8,06

2,69

"

die Gefangenenjade

4,04

3,03

1,01

"

die Gefangenenhose

2,82

2,16

0,72

"

Sie Khatibluse

4,28

3.21

.

1,07

"

die Drilchjade

1,80

1,35

0,45

"

die Drilch u. blaue Arbeitshose

2,-

1,50

0,50

Diese Lohnerhöbung tritt fofort in Kraft, mit der Maßgabe, daß für alle Stüde  , die die Unternehmer vom 15. Mai 1917 ab liefern, die Arbeiter und Arbeiterinnen auch den höheren Lohn er halten müssen. Es ist mithin jezt der höhere Lohn zu zahlen. den einzelnen Unternehmern umgehend zur Kenntnis gebracht. Die Abänderung der Teilstücklöhne ist bereits erfolgt und wird Wegen einer weiteren Lohnerhöhung hat sich der Verband der Schneider noch an das Bekleidungsamt des Gardekorps und das Kriegsministerium gewendet.

Die neuen Lohnvereinbarungen im Baugewerbe. Ueber die Verhandlungen im Baugewerbe und deren endgültigem Diesem Verlangen kam der Verband, bereitwillig nach, und in Ergebnis hatten wir am 29. April ausführlich berichtet. Danach Ermangelung einer maßgebenden Unternehmer erhöht sich in Groß- Berlin der Stundenlohn der Zimmerer, Maurer organisation ſetzten sich die Verbandsvertreter mit dem und der übrigen Spezialberufe des Baugewerbes, der bisher 98 Pf. bayerischen Kriegsministerium in Verbindung, um zunächst eine berufene Vertretung der Unternehmer für die auf betrug, vom 12. Mai ab auf 1,25 M., vom 2. Juni ab auf 1,35 M. jeden Fall nötigen Verhandlungen zusammenzubringen. In zu- und vom 7. Juli ab auf 1,40 M. Kürzlich nahm die vorkommender Weise ging das Kriegsministerium auf diese An­Generalversammlung des Bauarbeiterverbandes regung ein, und in seinem Auftrage leitete das baherische Kriegs-( Zweigverein Berlin  ) zu den Vereinbarungen Stellung. In der amt, bertreten durch den Herrn Hauptmann Prinz, die Verhand- Versammlung fam die Meinung zum Ausdrud, daß die bewilligten lungen ein. In allen Kriegsamtsstellen( München  , Nürnberg  , Bulagen den Erwartungen der Arbeiter nicht entsprechen, weil sie Würzburg   und Ludwigshafen  ) wurden Versammlungen der Unter- feinen genügenden Ausgleich zwischen dem Lohn und den hohen nehmer abgehalten, um zu den zwischen einigen Bertretern des Lebensmittelpreisen bieten. Aber um einer allgemeinen Lohnrege­Ariegsamts aufgestellten Vorschlägen Stellung zu nehmen und die lung nichts in den Weg zu legen, stimmte die Versamm Vertreter für die endgültigen Verhandlungen zu bestimmen. llung den Bereinbarungen zu

Spize schwärmten sofort für die englische Arbeitszeit, aber die Ge Die Unternehmerkreise mit ihrer Arbeitgeber- Beitung" an der werkschaftstreife winkten ab und brachten den Achtstundentag damit in Verbindung, für den aber die Herrschaften noch immer nicht be­geistert sind. Der Organisationsgedanke marschiert in der schweize rischen Arbeiterschaft auch während der Kriegszeit.

Parteinachrichten.

Die maßregelnden Spartakusse.

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Das Braunschweiger ultraradikale Gewerkschaftstartel will unbedingt die ihm nicht genehmen Aufsichtsratsmitglieder des dortigen Konsumvereins aus politischen Gründen maßregeln und- awei Fliegen auf einen Schlag! gleichzeitig den Stellenhunger seiner tüchtigsten Rufer im Streit befriedigen. Diesen Wunsch soll eine auf den 14. Mai einberufene Versammlung erfüllen. Für die Leitung eines Konsumvereins, wie er das Jdeal eines fernigen Spartakusmannes ist, sollen also nicht geschäftliche Tüchtigkeit und Ehrlichkeit, sondern der unverfälschte Radikalismus allein be­fähigen.

Otto Niebuhr gestorben.

Der frühere Redakteur der Freien Presse" Otto Niebuhr ist, erst 39 Jahre alt, im Garnisonlazarett Saarbrüden gestorben. Er hat als Organisator und Redakteur tüchtige Arbeit geleistet.

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Scharfe Richter in England. Genosse Hobhouse ist wegen Dienstverweigerung zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt worden die schwerste Strafe, die wegen eines solchen Vergehens in England je verhängt wurde, und um so auffälliger, als man dort weit mehr als in anderen Ländern die Freiheit der Persönlichkeit und des Gewissens zu achten pflegte. Das Urteil dürfte nicht frei von dem Wunsch gewesen sein, in dem Angeklagten auch seine Schwester zu treffen, die nach einer Reise durch das besetzte Belgien   feststellte, daß dort von zwei Millionen Häusern nur 15 000 zerstört sind, während die Engländer im Burenkriege 30,000 Bauernhöfe in Asche legten.

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 13. Mai, vormittags 9 Uhr, Pappelallee 15/17, Neukölln, Jdeallafino, Weichselstraße 8, Dber schöneweide, Klarastr. 2; Freireligiöse Vorlesung. Vormittags 10, Uhr, Kleine Frankfurter Straße 6: Vortrag von Herrn Dr. Konrad Schmidt: Geschichte und Entwicklung". Gäste willkommen. Berantwortl. f. Politit: Dr. Franz Diederich, Berl.- Friedenau  ; für d. übrigen Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin  . Drud u. Berlag: Vorwärts Buchdruderet u. Verlagsanstalt Paul Singer& To

Berlin SW.

Hierzu 2 Beilage n und Unterhaltungsblatt.