Nr. 123.
Boykoffirt Hind:
1. Schultheiss- Brauerei , Attien- Gesellschaft, Berlin ( und Tivoli).
2. Brauerei F. Happoldt.
5. Vereins- Brauerei Rixdorf.
6. Spandauer Berg- Brauerei, vorm. C. Bechmann, Westend bei Charlottenburg .
7. Aktien- Gesellschaft Schloss- Brauerei Schöneberg.
Der 18. Januar
in anderer Beleuchtung.
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zu.
Donnerstag, den 31. Mai 1894.
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11. Jahrg.
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einer Versammlung der alten Linde" erlebt habe. Journalist| Mensch, der wie ein Schlächter aussah, einen Mann Hugo Friedländer neigte sich der Darstellung des Angeklagten mit einem Gummischlauch quer über das Gesicht ge= Kenntniß unter„ Achtgroschen- Jungen" alle nicht uniformirte seiner Nähe ein Zivilist mit einem Gummischlauch Polizeiwachtmeister Poppe erklärte, daß nach seiner schlagen. Polizeilieutenant Arndt hat gesehen, daß in - Polizeibeamte verstanden werden, weil dieselben eine geschlagen hat. Um den Dienst der politischen Mart Zulage pro Tag erhalten. Rechtsanwalt Polizei habe er sich noch nie getümmert, er wisse Biber bestritt dies entschieden. Unter Achtgroschen auch nicht, ob die politische Polizei ihre Leute mit Jungen" verstehe man lediglich die Vigilanten, die unter Gummischläuchen ausrüste. Ob der Geschlagene Anlaß 3. Böhmisches Brauhaus, Kommandit- Gesell- umständen die Arbeiter provoziren.- Der Vorsitzende be- zum Schlagen gegeben, wiffe er nicht; er habe gewartet, merkte hierzu: Er behalte sich vor, demnächst eine ob der Geschlagene seine Hilfe in Anspruch nehmen werde, dies sei schaft auf Aktien, A. Knoblauch. Frage in dieser Beziehung an den Polizei aber nicht der Fall gewesen. Er habe auch sein Augen4. Brauerei Karl Gregory, Berlin ( Adler- ieutenant Schmidt zu richten, event. unter Ausschluß mert nicht weiter dorthin wenden können, da seine Abtheilung der Deffentlichkeit. Er müsse wissen, ob man hier sehr schwach war und die Gefahr vorlag, daß die Linie durchBrauerei). in Berlin dem Publikum zumutben könne, sich brochen werden sollte. Auch einen zweiten Zivilisten hat der ohne weiteres von Leuten in 3ivil mit Gummi- Beuge mit einem Stock schlagen sehen. Im Uebrigen bestreitet fchläuchen fchlagen zu lassen und ob, wenn jemand er, daß an jenem Tage auffallend viel Polizei konfignirt gewesen putiren tann, daß er wissen muß, es handle sich um ver- 13 Mann unter dem Kriminalkommissar Bössel zur Unterstützung von„ Achtgroschenjungen" spricht, man ihm ohne weiteres im- sei. Kriminal- Wachtmeister Fricke bekundete, daß er mit tleidete Polizeibeamte. Journalist Joel, Bericht der uniformirten Beamten kommandirt gewesen sei. Die mit statter der, Deutschen Warte" hat die Erinnerung, daß sich die Vor- Gummischläuchen ausgerüsteten Personen seien ihre gänge in der Versammlung doch mehr so abgespielt haben, wie Beamten gewesen, d. h. nicht uniformirte angestellte es der Angeklagte behauptet. Der letztere habe ganz streng aus- Kriminalbeamte. Sie hatten den Befehl erhalten, sich außer dem einander gehalten zwischen Polizeibeamten und den Revolver, der nur im äußersten Nothfalle anzuwenden sei, Gummischlauch- Lümmeln, die sich nicht als Beamte noch mit einer kurzen Handwaffe zu versehen. Ihre legitimiren tönnnen und nicht Beamte seien. Die Dar Aufgabe sei gewesen, etwaigen Widerstand zu brechen und die stellung des Polizeilieutenants Schmidt erscheine ihm nicht zu Widerstand leistenden unschädlich zu machen.- Präs.: Liegt treffend. Die Auflösung der Versammlung sei etwas über bei einer solchen Praxis aber nicht die Gefahr nahe, daß, raschend gekommen, da der bekannte Buchdrucker Wilhelm wenn das Publikum glaubt, fich Angriffe von Zivilpersonen Werner viel Schärferes gefagt habe. Die Journalisten hätten nicht gefallen laffen zu brauchen, der Krakehl, der verDer Zusammenstoß zwischen der Polizei und sich verabredet, möglichst zusammen zu bleiben, da mieden werden soll, erst recht geschürt wird? Es soll den Arbeitslosen bildete die Grundlage einer Antlage mit ihnen beim Berlassen des Lokales nicht etwas feinen Augenblick verkannt werden, daß in einer Zeit, wo der wegen Beleidigung des Polizeipräsidiums, unangenehmes passire. Auch der Journalist 3 in d stoff so angehäuft ist, wie jetzt, die Polizei welche am Dienstag vor der 4. Straftammer des Landgerichts IBI antenburg vom Berliner Lokal- Anzeiger" behauptete, eine schwierige Aufgabe und eher geneigt i, verhandelt wurde. Aus der Strafanstalt Plößensee wurde der daß der Angeklagte einen ausdrücklichen Unterschied zwischen besonders vorsorglich zu sein. Eine andere Frage aber bekannte Anarchist, Schlosser Paul Hermann Pawlowicz föniglichen Polizeibeamten und Gummischlauch- Lümmeln, die ist doch, ob man nicht durch solche Angriffe nicht uniformirter vorgeführt. Derselbe verbüßt zur Zeit eine einjährige Gefängniß- unmöglich Beamte sein könnten, gemacht habe. Der Unterschied Leute den zu vermeidenden Putschen gewissermaßen in die ftrafe wegen verschiedener politischer Vergehen. Er ist beschul- sei sehr scharf gezogen worden.- Oberstlieutenant a. D. Säude arbeitet, ob es politisch klug gehandelt ist, durch Anbigt, in einer großen Volksversammlung, die am 23. Januar v. Egidy gab noch einmal Auskunft über die Ereignisse, die griffe solcher Persönlichkeiten, deren Angriffe das Publikua in der Lips'schen Brauerei am Friedrichshain stattfand, sich im Anschluß an die Versammlung der Arbeitslosen im glaubt, sich nicht gefallen lassen zu brauchen, den Zündstoff zu schwere Beleidigungen gegen die Berliner Polizei Friedrichshain abgespielt habent. ausgestoßen zu haben. Der Zeuge wiederholte im heller Flamme zu bringen. Beuge Fride: Die Sache fei Den Vorsis führt Landgerichts- Allgemeinen seine Aussage, die er in dem Prozeß gegen die vorher erwähnt worden. Erfahrungsmäßig wagen sich die HauptDirektor Röseler, die Anklagebehörde vertrat Staats- Redakteure gemacht hat. In der Versammlung habe frafehler nicht in die vordersten Reihen und die Beamten in Zivil anwalt Dr. Benedix, die Vertheidigung führte Rechts- eine sehr gedrückte, ruhige, schwüle Stimmung geherscht. Nicht 3 hatten den Auftrag, sich den an der Versammlung Betheiligter anwalt Biber. Der Staatsanwalt beantragte sofort nach Ver- habe auf eine Katastrophe hingedeutet. Die anzupassen, sich mitten hinein zu postiren, um event. die RuheLesung der Anklage die Oeffentlichkeit im Interesse Anwesenden haben den Saal mit tadelloser Ruhe verlassen, er störer auseinander zu sprengen. Ein Legitimiren war nicht der öffentlichen Ordnung auszuschließen und könne auch versichern, daß er von einem Singen der Marsellaise möglich. Präs: Das läßt sich ja denken. Es ist aber auch in nichtöffentlicher Sigung über seinen Antrag zu berathen. nichts gehört habe. Draußen sei ohne sichtbare oder immerhin etwas anderes, wenn so etwas später ruhig im Gericht Der Gerichtshof gab dem Antrag auf Ausschluß der Deffent- hörbare Veranlassung plöblich ein Schuhmann erörtert wird, oder wenn man bei einer Menschenansammlung lichkeit vorläufig nicht statt, da er eine Gefährdung in die Menge geritten und habe einen Mann, von dem plöglich einen Schlag über's Gesicht bekommt. der öffentlichen Ordnung nicht für vorliegend erachtete. er Ordnungswidriges nicht bemerkt habe, mit Ist die Verwendung solcher Leute, die hier wiederholt als In der betr. Versammlung lautete die Tagesordnung: Die einer Energie gepackt, die mit demjenigen, was dieser Mann Achtgroschenjungen genannt sind. allgemein so Vorgänge vom 18. Januar und die Thätigkeit und Vorbereitung etwa begangen haben tönnte, absolut in feinem Ver- bekannt, daß der Angeklagte wissen mußte, daß die Leute der politischen Polizei zu derselben." Nach den Aufzeichnungen hältnisse gestanden habe. In demselben Augenblicke mit den Gummischläuchen Beamte sind? Der Zenge ver des überwachenden Polizei- Offiziers, Polizeilieutenants Schmidt, feien auch Abtheilungen von Schuhleuten zu Fuß und zu Pferde weigert hierüber die Auskunft. Präs.: Als Beamte sind soll der Angeklagte sich dahin geäußert haben: Die Polizei habe auf der Bildfläche erschienen und es habe sich dann der bekannte die betr. Personen nicht fenntlich? Präs: Beuge: Nein. alle Mittel in Bewegung gesetzt, um die revolutionären Arbeiter zusammenstoß entwickelt, von dem er selbst nicht viel ge- Ist Ihnen der Ausdruck„ Achtgroschenjungen" bekannt?-3euge: zu Ausschreitungen zu zwingen. Da dies nicht gelungen, seien sehen habe. Namentlich habe er ein Schlagen nicht Nein, ich habe ihn nur in der Presse gelesen.- Präs.: die Arbeiter am Königsthor niedergehauen worden. Es feien uniformirter Personen nicht bemerkt. Er habe Waren die Beamten in Zivil mit bestimmten Indort geradezu Schandthaten verübt worden. An der Greifs die Auffassung, daß in anbetracht der Vorgänge des Jahres struttionen bezüglich der Benuzung Der walderstraße habe die ganze politische Polizei gestanden vorher die an jenem Tage amtirenden Polizei- Organe alles, was Waffen versehen? 3euge: Ja, durch die politische und habe eingeschlagen. Diese Ausführungen sollen mit überhaupt geschah, unter dem Gesichtspunkte angesehen haben, Bolizei. Es sollten die Uniformirten unterstützt und ganz be groben Schimpfworten gegen die Polizei durchsezt ge- daß etwas geschehen würde, daß etwas geplant sei. Nach sorg- sonders sollte die Bildung eines Zuges verhindert werden.- wesen sein, Don denen der Ausdruck Gummifchlauch- fältiger Prüfung und im Zusammenhange mit seinen Feldzuge - Präs.: Nun ist von verschiedenen Personen bekundet worden, Lümmel" noch der zahmste war. Der Angeklagte bestritt, erinnerungen halte er es für selbstverständlich, daß durch die Maß- daß ganz harmlose Personen ergriffen und mit Gummischläuchen feine Ausführungen in diesem Sinne und in diesem Zusammen- nahmen, die durch die Polizei- Organe getroffen worden waren geschlagen sein sollen. Sie haben als Grund und Zweck der hange gemacht zu haben. Er habe Beleidigungen überhaupt nicht und in welchen jeder Einzelne nach bestem Wissen seine Schuldig Beamten in Zivil hingestellt, daß eventuell von Innen heraus gegen die Polizei gerichtet, sondern nur die sogenannten. Acht- teit zu thun glaubte, an irgend welcher Stelle und irgend geholfen werden sollte, Unruhen zu unterdrücken. Ein Mehr groschen Jungen" aufs Korn genommen. Er habe einen wo etwas geschehen sein müsse, was das Einschreiten der Polizei würde also außerhalb Ihrer Instruktionen gediretten Unterschied gemacht zwischen uniformirten vollständig erklärlich erscheinen lasse. Er persönlich habe sich legen haben?- Der 3euge erklärt, daß er ein Ein. Polizeibeamten und denjenigen Leuten, die in der Kleidung nochmals sorgfältig geprüft und bleibe bei der Ansicht, daß in schlagen auf einzelne Personen nicht gesehen habe. von Arbeitern der Polizei Dienste leisteten und aus- Wirklichkeit eine Veranlassung dazu nicht vorgelegen habe. Der Beuge Hauptmann Feist wiederholte seine Darstellung von den geführt: Wenn die uniformirten Polizeibeamten einbauen, so fönne Saal fei feineswegs überfüllt gewesen, das Hinausfluthen der Vorgängen am 18. Januar, wie er sie in dem früheren Prozesse man dagegen nichts sagen, denn dieselben befinden Menschen habe sich so abgespielt, wie es immer der Fall sei und gegeben hat. Nach seiner Ansicht war es eine unbedingte Noth sich in Ausübung ihres Amtes. Aber die Lümmel in die auffällige Ruhe, die in der Versammlung wendigkeit, daß die Polizei energisch und mit Nachdruck die Bivil, bie plöglich mit Gummischläuchen einhieben, tönnten un- herrschte, sei nicht die„ Ruhe vor dem Sturm" ge- Menschenmenge zerstreute, nachdem viele Aufforderungen zum möglich Beamte gewesen sein, denn sie hätten bei einem Ein- wesen, sondern habe tiefe Niedergeschlagenheit, Auseinandergehen erfolglos gewesen waren. Auf die Frage des schreiten die Pflicht gehabt, sich zu legitimiren. Diesen Gummi Furcht und Entkräftung verrathen. Präsidenten, ob der Zeuge es für zwed mäßig halte, schlauch- Lümmeln gegenüber befinde man sich im Stande der Berichterstatter König vom Vorwärts" bekundete feine nicht uniformirte Beamte bei solchen Gelegenheiten zu verwenden, Nothwehr 2c. 2c. Auf Befragen erklärte der Angeklagte, eigenen Wahrnehmungen über die Ereignisse im Friedrichshain am erwiderte der Zeuge, daß dies Sache der politischen daß er zwar Anarchist sei, aber der" Propaganda der That" 18. Januar. Danach ist er selbst von Leuten in Polizei sei. Er wisse, daß Beamte in 3ivil jede nicht angehöre, sondern glaube, daß sich die Ziele der Anarchisten 3ivil geschlagen worden und hat gesehen, daß von offentliche Versammlung überwachten und an gewissermaßen ganz von alleine" erreichen lassen, nämlich vielen jungen, wie Arbeiter aussehenden jenem Tage würden wohl mehrere solcher Leute beauftragt schließlich durch Verweigerung der Arbeitskraft, nachdem& euten eingehauen worden ist. Der Angeklagte vorden sein, die Uniformirten zu unterstützen, falls dieselben sich die Arbeiter durch gewerkschaftlichen Zusammenschluß zu bemerkte hierzu, daß er ja auf grund seiner eigenen Be- angegriffen würden. Der Zeuge hält es nicht für glaub. einer großen Macht verkörpert haben werden. Die obachtungen am 18. Januar jene Bemerkungen in der Versamm haft, daß die Nichtuniformirten angriffsweise gegen das Anarchisten wollen auf grund solcher Organisation späterhin lung vom 23. Januar gemacht habe. Er habe mit eigenen Publikum vorgegangen feien. ein Menschenthum schaffen, in dem die freie Produktion Platz Augen gesehen, daß plöglich zahlreiche sogenannte Die anwesenden Zeugen sind hiermit vernommen. Der Vergreifen tönne, während das Staatswesen der Sozialdemokraten Faule" oder Achtgroschenjungen" Gummi theidiger wiederholte seine Anträge, noch eine ganze Anzahl von mit einem Präsidenten an der Spize sich nicht viel von den schläusche hervorgezogen und auf ganz harmlose ihm benannten Zeugen zu laden, welche bekunden sollen, daß sie jetzigen bürgerlichen Republiken unterscheiden würde". Polizei- eute losschlugen. Auf grund dieser eigenen am 18. Januar von der Polizei ohne Veranlassung angegriffen lieutenant Schmidt vertrat entschieden die Richtigkeit seines Erlebnisse habe er seine Mittheilungen gemacht. und gemißhandelt worden seien. Staatsanwalt Dr. Benedig er. Berichts, sowohl nach dem Wortlaute als auch nach dem Zu- Mehrere Zeugen, wie die Arbeiter Kapizte, Schüttli, bat sich eine Pause, um den Antrag prüfen zu können. sammenhange. Er habe einen Stenographen an seiner Lehmann bezeugten, daß sie selbst ohne jede Ver- Präsident ordnete eine halbstündige Pause an. Seite gehabt, mußte den Bericht desselben am nächsten Tage anlassung von nicht uniformirten Leuten, die mit der Polizei Zu den Beweisanträgen bemerkte der Staatsanwalt: aber in manchen Punkten für unrichtig er in irgend einer Verbindung stehen mußten, mißhandelt Er müsse es auch hier wieder als nicht sehr anerkennen 3- Ilären! Dieser Stenograph war der Polizeiwachtmeister worden sind. Sie bestätigten übereinstimmend, daß Leute, die werth bezeichnen, daß es immer mehr üblich werde, nach Poppe. Derselbe erklärt, daß die Rede des Angeklagten wie Arbeiter gekleidet waren, ohne sichtbare Veranlassung, mit geschloffener Beweisaufnahme immer noch mit neuen Beweis so aufreizend gewesen, wie er es bis dahin noch nie Stöcken und Gummischläuchen auf das Publikum losgeschlagen anträgen zu kommen. Sachlich seien diese neuen Zeugen für das gehört habe. Der Angeklagte habe allerdings auch gesagt, daß und die Fliehenden energisch verfolgt haben. Auch Metalldreher Ergebniß der Beweisaufnahme unerheblich. Es sei nicht die Gummischlauch- Lümmel keine Beamte seien und man sich den Litfin schloß sich dieser Darstellung an. Er ist derjenige wesentlich, ob ein Duzend Straßenszenen mehr oder Achtgroschen- Jungen" gegenüber im Stande der Nothwehr be- gewesen, welcher mittheilte, daß die Versammlung nicht weniger bekundet werden.- Der Vorsitzende erwidert, daß finde und sie über den Haufen schießen müßte, aus seinen stattfinden könne, da der Einberufer Rodrian verhaftet sein durch Eingabe des Vertheidigers vom 23. Mai bereits die heute Aeußerungen sei aber doch hervorgegangen, daß er auch die sollte. Er selbst habe die Versammelten dringlichst aufgestellten Anträge bereits gestellt worden seien. Damals fei verAchtgroschen- Jungen" als zur Polizei gehörig betrachtet wissen gefordert, ganz ruhig auseinanderzugeben anlaßt worden, daß die Beweisführung in einzelnen Theilen erwollte. Zu seiner eigenen Information befragte der Vor- und alles zu vermeiden, was Zwischenfälle hervorrufen fönnte. gänzt würde, ferner sei dem Herrn Bertheidiger eröffnet worden, fizende den Zeugen:" Ob es denn vorkomme, Dieser Aufforderung sei man auch allerseits nachgekommen. Er daß nach Lage der Sache weitere Entlastungszeugen nicht nothwendig daß die Polizei Leute in Arbeiterkleidern hat nicht gesehen, daß Schuyleute in Uniform geschlagen haben, erscheinen. Wenn der Herr Vertheidiger heute auf die urengagire, die sich unter die Masse mischen dagegen fielen zahllose Schläge von Leuten sprünglichen Anträge zurückkomme, so betone er und die Leute plöglich mit Gummischläuchen in Bivil auf die anwesenden Leute herab. Die doch nur aufs Neue deren Wichtigkeit. Rechts. über das Gesicht schlagen, ohne daß das aufgebotenen Polizeimannschaften seien ungewöhnlich zahlreich ge- anwalt Biber dankte dem Vorsitzenden für diese Konstatirung; Publikum eine Ahnung davon habe, Bewesen. Zeuge Be Is ist selbst durch Faust- und Stockschläge miß- es wäre wünschenswerth gewesen, wenn der Staatsanwalt auftragte der Polizei vor sich zu haben. handelt worden. Der Schläger sei ein Mann in ziemlich hiernach feinen Vorwurf zurückgenommen Der Zeuge erwiderte, daß er darüber nichts zu sagen ver- erlumpter Kleidung gewesen. Veranlassung zum Schlagen hätte. Der Gerichtshof beschloß, die Beweisanträge abmöge, da diese betr. Dinge zum Ressort der politischen habe nicht vorgelegen. Gin Beuge Schmidt hat ge- zulehnen, indem er die durch die neuen Zeugen zu bekundenden Polizei gehören.- Zeuge Schrader, einer der Einberufer feben, daß zahlreiche Schuhleute mit ihren Plempen auf die Thatsachen als wahr unterstellt. Staatsanwalt der betr. Versammlung, bestätigte die Darstellung des An- Massen losgeschlagen haben. Irgend eine Veranlassung sei Dr. Benedig begann seine Ausführungen mit der Begeklagten. Derselbe habe entschieden einen Unterschied gemacht nicht erkennbar gewesen, die an Ort und Stelle anwesen- merkung, daß wohl felten ein Aft in der Deffentzwischen wirklichen Polizeibeamten, denen man unter den heutigen den Personen hätten feinerlei bedrohliche Haltung lichkeit so falsch dargestellt worden sei, als die gefeßlichen Verhältnissen gehorchen müsse, und den Acht gezeigt. Sehr intereffant für ihn sei beispielsweise eine Vorgänge vom 18. Januar mit allem, was sich daran geknüpft groschen Jungen", die keine Beamte feien. Er, Zeuge, würde in Szene gewesen, wo ein Schuhmann mit gezogener Plempe einen und entwickelt habe. Der Staatsanwalt feste noch einmal des einem solchen Falle, wo ein Mensch, der sich nicht als Mann immer rund herum um einen Laternen Längeren auseinander, daß die Polizei am 18. Januar durch Polizeibeamter legitimirt, auf ihn losschlägt, diesen pfahl verfolgt. Zeuge Julius Müller schilderte gleich aus ihre Pflicht gethan habe. Sie mußte nach allem, was als Strolch nieder hauen. Auf direkte Frage falls verschiedene Szenen, in denen mit Gummischläuchen auf das sie erfahren, annehmen, daß es an diesem Tage zu Unges eg des Staatsanwalts, ob der Beuge denn überhaupt Publikum eingehauen worden sei. Besonders empört habe ihn, lich teiten kommen würde, fie mußte diesen Ungefeßlichkeiten von der Eristenz von sogenannten„ Achtgroschen- Jungen" etwas daß ein Mann, der mit seiner Frau und entgegen treten und ihre Dispositionen seien keineswegs un wisse und in seinem Leben schon einmal etwas erlebt habe, wo einem Kinde harmlos daher kam und augen gewöhnlich. Im Einzelnen stehe es teineswegs fest. nach seinen eigenen Worten Achtgroschen- Jungen mang waren", scheinlich der Versammlung nicht beigewohnt bas irgendwo eine Ueberschreitung ber amt eazählte der Zeuge ein Vorkommniß, welches er f. 3. einmal in hatte, arg bedrängt wurde. In einem andern Falle hat ein lichen Befugnisse stattgefunden habe. Im Anschlusse
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