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wurden Wiederbelebungsversuche angestellt, die nach längeren Be­mühungen Erfolg hatten. Durch hinterlassene Fingerabdrücke entlarvt wurden zwei Ein brecher, der 33 Jahre alte Arbeiter" August Heß und ein 17 Jahre alter Arbeitsbursche Leo Borowski. Heß, ein schon mehrfach be­ftrafter Mensch, hatte bei Schaufenstereinbrüchen in der König­gräber Straße, am Moltenmarkt und in der Krausenstraße Finger­abdrücke auf den Scheiben zurückgelassen, die vom Erkennungsdienst als die Visitenkarte" des der Polizei bekannten Hes festgestellt wurden." Dieser leugnete awe mtt den Einbrüchen etwas zu tun zu haben, doch fand man nachitäglich in seinem Unterschlupf in der Steinstraße noch einige der gestohlenen Sachen. Borowski war in eine. Werkstatt an der Warschauer Straße durch ein Fenster ein­gestiegen und hatte dort Treibriemen gestohlen. Auch er hatte Fingerabdrücke hinterlassen, die die Kriminalpolizei als von ihm herrührend erkannte, weil sie schon früher mit dem Burschen zu tun gehabt hatte.

Humanistische Gemeinde Berlin  . Am Sonntag, den 20. Mai, nachmittags 5 Uhr, findet in der Aula der Friedrich Werderschen Oberrealschule, Niederwallstr. 12, ein Vortrag des Herrn Dr. Rud. Benzig über Sumanität als Gemeinschaftsziel

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statt. Gäste, Damen und Herren, willkommen.

Neukölln. Brot und Mehl an Stelle von Kartoffeln. Der Magiftrat teilt mit, daß er wegen gänzlicher Stocuna der Kartoffelzufuhr leider nicht in der Lage ist, die festgesetzte Kartoffelipochenmenge von je fünf Pfund zur Verteilung zu bringen und hat deshalb bestimmt, daß auf jeden Kartoffelfartenabschnitt der laufenden Woche je 100 Gramm Gebäck entnommen werden dürfen. Zur Abgabe von Gebäck auf die, Kartoffelfartenabschnitte sind nur diejenigen Bädereibetriebe be­rechtigt, die ihr Mehl vom Magistrat zugewiesen erhalten.

Treptow  ." Eierverteilung. Trogdem bereits Anfang diefer Woche auf Abschnitt 3 der Eierfarte bereits awei Gier verteilt worden sind, gelangen in dieser Woche auf Abschnitt 4 noch drei Gier zur Verteilung.

Friedrichshagen  . Lebensmittelverteilung. Bon heute ab ge­langen auf Abschnitt J der Lebensmittelfarte entweder 1 Dofe Brot aufstrich zum Preise von 1,75 M. oder 1. Dose Lachs zum Preise von 3,60 M: zum Verkauf, und zwar in den Geschäften, wo der Be­treffende in die Kundenliste eingetragen ist.

Industrie und Handel.

Nenorientierung in der Glühlampenindustrie.

die dann von der A.E.G. geltend zu machenden Ersabansprüche in ordnung erforderliche schriftliche Verfügung zugegangen und ob drückende Abhängigkeit von dieser Gesellschaft kommen. Abgesehen der Schuldner davon in Kenntnis gesezt ist. Wäre das nicht ge­von dem gerichtlichen Kampfe arbeitet die A.G.G. natürlich auch schehen, länge eine wirksame Lohnpfändung nicht vor und der Ar­mit wirtschaftlichen Mitteln gegen ihre Wettbewerber, indem sie beiter könnte noch immer seinen Lohnanspruch gegen den Arbeit­die unter ihrer Führung gegründeten Elektrizitäts- Lieferungs- geber geltend machen. gesellschaften in ihren Bedingungen die Stromlieferung von dem sie gemäߧ 40, Abs. 2, der Verordnung folange rechtsbeständig, Liegt aber eine formell gültige Lohnpfändung vor, so wäre Bezug der Installationsapparate abhängig machten. Nun scheint bis sie nicht aufgehoben ist. Die Lohnpfändung ist aber an­es, daß sich die Glühlampenindustrie unter Führung der A.E.G. scheinend nach Meinung des Landrats unzulässig gewesen, also geeinigt hat. Die plötzliche Versöhnung der streitenden Brüder zu Unrecht ergangen; wie dann aber das auf Grund dieser un­dürfte, wie die Kölnische Zeitung  " andeutet, auf die Gefahr des zulässigen Pfändung in den Besitz der Gemeindekasse geflossene staatlichen Eingreifens in die Elektrizitätsindustrie zurückzuführen Geld der Sachpfändung unterliegen soll, ist völlig schleierhaft. sein und damit ein wichtiges Problem:" Der Grundsatz: teurer Der Zohn ist eben solange unpfändbar, solange nicht der Tag, an dem er zu zahlen war, abgelaufen ist. Uns scheint hier eine Strom billige Installation wird unter der Voraussetzung, daß Praris befolgt zu sein, um die sich das Ministerium des Innern, sich der Staat einem Installationsmonopol' gegenübersehen würde, das für die rechtmäßige Ausführung der Verordnung vom 15. No­sich höchst wahrscheinlich zum Wettbewerb des Staates umkehren." vember 1899 verantwortlich ist, einmal fümmern müßte. Dann bedürfte es feiner neuen Verordnung, denn die von 1899 ist an Aus dem Berliner   Wirtschaftsleben. fich ganz klar.

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In der Aufsichtsratssitzung der Julius Pintsch Aktiengesell­schaft wurde der Jahresabschluß vorgelegt, welcher einen Rein­gewinn von 1986 314 M.( 1 594 636 M. im Vorjahr) aufweist. Die Dividende wurde mit 10 Broz. vorgeschlagen.

Soziales.

Beitreibung rückständiger Steuern.

Gerichtszeitung.

Mordverfuch an der eigenen Mutter. Unter dieser schweren Anklage stand die 16jährige Hertha S. vor der 6. Straffammer des Landgerichts I  . Das jetzt der Fürsorgeerziehung überwiesene Mädchen, das nach dem Zeugnis der Mutter sich bis dahin gut und ordentlich geführt hatte, geriet, als sie eine Stellung in einem Ge­Man schreibt uns: schäft mit den verschiedensten photographischen Artikeln, Ansichts­Nach§ 4, Ziffer 2, des Lohnbeschlagnahmegesebes fann der farten und dergleichen angenommen hatte, ganz unter den Einfluß Arbeitslohn wegen rüdständiger direkter persönlicher Staats- eines daselbst angestellten Photographen, der es verstand, das steuern und Kommunalabgaben nur dann mit Beschlag belegt Mädchen auf schlechte Wege zu führen. Sie unterhielt mit ihm ein ( gepfändet) werden, wenn diese Steuern und Abgaben nicht Liebesverhältnis und behauptet, diesem Manne gegenüber ganz seit länger als drei Monaten fällig geworden find. Dieser Schuh willenlos zu sein. Als ihr liederlicher Lebenswandel der Mutter der Arbeiter ist jedoch in letzter Zeit auf dem Verwaltungswege mitgeteilt und durch den Befund eines Arztes bestätigt wurde, machte o gut wie aufgehoben worden. Wie man das fertig bringt, zeigt die Frau, die krank im Bette lag, der Tochter wiederholt strenge folgendes Beispiel: Ein Arbeiter sollte einen Bierteljahresbetrag Vorhaltungen und heftige Vorwürfe, die dem Mädchen unangenehm Steuern nicht bezahlt haben. Kurzerhand ließ der Gemeinde- wurden. Sie teilte die Empörung der Mutter ihrem Verführer vorsteher den Betrag vom Arbeitslohn abziehen. Da der Arbeiter mit und dieser soll mun durch die Bemerkung: Wenn ich eine nicht nur der Meinung war, daß er den Betrag überhaupt nicht solche Mutter hätte, würde ich ihr etwas antun", schuldig sei, sondern auch die Steuer weit länger als ein Viertel- bei dem Mädchen einen teuflischen Plan haben reifen laſſen. Als jahr fällig" war, rief er, da alle Vorstellungen beim Gemeinde- sie eines Tages der Mutter eine Tasse Kaffee an das Krankenbett borsteher vergeblich waren, das Amtsgericht um eine Entscheidung reichen sollte, tat fie unbemerkt eine Messerspike voll Bromfalı an. Dieses lehnte jedoch ein Eingreifen ab, da es sich um ein hinein. Die Mutter merkte sofort, daß etwas in den Kaffee getan Verwaltungszwangsverfahren handele, für das das Gericht nicht sein müßte und spie das Getränk wieder aus. Auf Vorhalt bestritt zuständig sei, sondern in dem nur Beschwerde im Verwaltungswege das Mädchen jede Schuld; ihre Untat kam aber schließlich ans erhoben werden könne. Aber auch der angerufene Landrat wies Tageslicht, als sie wegen einiger Unterschlagungen, die sie auf ihrer die Beschwerde zurück. Der Geldbetrag stand", so hieß es in der Arbeitsstätte begangen hatte, scharf ins Verhör genommen und da= Antwort, wegen Unzulässigkeit der Lohnpfändung in Ihrem bei auch auf den Vorgang mit der Tasse Kaffee Bezug genommen In der Glühlampenindustrie ist infolge des starken bisherigen Eigentum, auch dann noch, als das Geld bereits an die Gemeinde- wurde. Das Mädchen erklärte schluchzend, daß sie nicht die Ab­Wettbewerbs erst vor kurzem die erste Preiserhöhung seit Kriegs- kasse auf Grund der Lohnpfändung eingezahlt war. Geldbeträge, sicht gehabt habe, die Mutter zu töten, sondern nur, sie noch ausbruch erfolgt, obwohl der Preis für Platin von 5000 M. auf die der Verfügungsgewalt des Schuldners unterliegen, können der etwas kränker zu machen, in der Hoffnung, daß darüber 15 000 bis 20 000 M., für Wolfram von 7 bis 8 M. gar auf 300 M. Sachpfändung unterworfen werden. Das ist geschehen und der ge- ihre eigenen Verfehlungen in Vergessenheit geraten würden. Der hinaufgeschnellt ist. Alle bisherigen Versuche einer Preiserhöhung pfändete Betrag gebührt der Gemeindekasse zu Recht. Soweit Sie Staatsanwalt hielt die Anklage wegen versuchten Mordes und scheiterten an der scharfen Konkurrenz der Werte und daher darf Rüdzahlung des Geldes verlangen, ist allein der Rechtsweg, nicht Unterschlagung aufrecht und beantragte eine Gesamtstrafe von die jetzt beschlossene Preiserhöhung als ein Ausdrud bergrund die Verwaltungsbeschwerde zulässig." Die hiergegen an den Re- 3 Jahren 3 Monaten Gefängnis. Da der medizinische fählichen Bereitschaft zur Annäherung betrachtet gierungspräsidenten in Merseburg   gerichtete Beschwerde wurde Sachverständige erklärte, daß Bromfali in der hier verwendeten werden. Der Kampf spielte sich bisher zwischen der A.E.G.- Gruppe, ebenfalls zurückgewiesen, da die Ausführungen des angefochtenen fleinen Menge förperliche Beschwerden kaum hätten, hervorrufen die außer der A.G.G. die Siemens- Schaudert, Bergmann- und Bescheides zutreffend" seien. Zur Begründung wurde noch auf fönnen, so hielt das Gericht nicht für erwiesen, daß die Angeklagte § 22 der Verordnung vom 15. November 1899, betreffend das Ver- sich bewußt gewesen sei, Gift in den Kaffee zu tun. Sie wurde des­Aurer Gesellschaft umfaßt, einerseits, der Julius Pints- waltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen, halb von der schweren Anklage freigesprochen und nur wegen Unter­Aktiengesellschaft andererseits und schließlich auch einer verwiesen, in der aber selbst wie in der dazu gehörigen Aus- schlagung zu 1 Monat Gefängnis, verurteilt. Der Vorsißende_ver­Britten Gruppe von Glühlampenindustriellen mittleren und führungsverordnung vom 28. November 1899 über Lohnpfändungen fehlte aber nicht, der jugendlichen Sünderin recht eindringlich zu fleineren Formats ab. Die A.E.G. hat nun vorerst in einem nichts geschrieben steht. Jedenfalls wäre es auch gar nicht möglich, Gemüte zu führen, wie verwerflich und gemein ihre Handlungs­Patentprozeß über die Julius Pintsch  - Attiengesellschaft gefiegt und auf dem Wege der Verordnung die flaren Bestimmungen des Lohn- weise war. sich damit das Recht bestätigen lassen, für ihre Erzeugnisse allein beschlagnahmegefeßes aufzuheben. Da der empfohlene Rechtsweg", den eingeführten Namen Drahtlampe zu gebrauchen. Ein an- unter dem in diesem Zusammenhang nur eine Zivilflage beim R. R. 81. 1. Da Ihre Frau eine versicherungspflichtige Arbeit ausübt, derer Patentprozeß schwebt zwischen der A.E.G. und der dritten Amtsgericht zu verstehen ist, nicht nur meist eine fragwürdige Sache ift, sondern auch dem Kläger   Scherereien und Opfer bereitet, so geklebt werden. Altersrente Gruppe, Me ihre Grzeugriſſe nach dem sogenannten Zieüberfahren ist hier eine neue Verordnung, welche der beſchtichenen- Pragis- tant he nigt mebt cuberben, da 1200 Master gelebt, fem" muffer, Jobt herstellt, das die A.EG. chenfalls auf Grund eines aus Amerika Feinen Riegel vorschiebt, unerläglich. aber auf Invalidenrente, da schon bei 200, Marten der Anspruch besteht. bezogenen Batentes für sich in Anspruch nimmt. Siegt fie auch Wir vermögen aus dieser Einsendung nicht zu erschen, ob m. 27. Steigerung der Wiete tann eintreten; wenn Sie damit nicht in diesem Prozeß, so dürften die unterlegenen Industriellen durch denn dem Arbeitgeber die nach§ 36 der oben bezeichneten Ber  - Ihr Einverständnis erklären, so wird durch den Wirt die Kündigung erfolgen. Drts- Krankenkasse

Deutscher Bauarbeiter- Verband.

Zweigverein Berlin  ..

Bezirk Gesundbrunnen  . Am 13. Mai starb unser Mit­glied und Viertelstaffierer, der Buzer

August Lehmann.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 18. Mai, nach mittags 4 Uhr, auf dem städtischen Friedhof in Buch statt.

Um rege Beteiligung wird ersucht.

Bezirk Norden II. Ferner verstarb unser Mitglied, der Maurer

Otto Hildebrand  .

Die Beerdigung findet heute nachmittag 31, Uhr auf dem Bions- Kirchhof in Nordend statt. Um rege Beteiligung wird ersucht. Ehre ihrem Andenken! 145/16 Der Vorstand.

Allen Freunden, Bekannten und Verwandten die traurige Nach­richt, daß mein lieber Mann und guter Vater, der Maurer

Karl Böttcher  

im 64. Lebensjahre am 14. d. M. 722 verstorben ist.

Dies zeigt tiefbetrübt hiermit an Frau Berta Böttcher und Sohn Fritz, 3.3. im Felde.

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 19. Mai, nachm. 2 Uhr, aus dem II. städtischen Friedhof( Blanke Hölle) statt.

Am Mittwoch, den 16. Mai, verschied nach langen, mit Geduld ertragenen Leiden, mein lieber unser Mann, guter Vater, Schwieger- und Großvater Ernst Ohst  

24085

im 63. Lebensjahre. Im Namen der Hinterbliebenen Lucie Ohst geb. Jänicke und Kinder. Berlin- Lichtenberg, Finowstr. 38. Die Beerdigung findet Sonn­abend ,, den 19. Mai, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Salobi- Kirchhofes, Hermann­ftrage, aus statt.

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Bodens arbeiter

Gustav Gillert

von der Firma Berl. Spediteur­verein, Laufiger Straße, am 14. Mai im Alter 65 Jahren verstorben ist.

bon

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 19. Mai, nachm. 5 Uhr, von der Leichenhalle des Garnison  - Kirchhofes, Hinter der Hasenheide, statt.

5/4

Die Bezirksverwaltung.

Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Former

August Mittelstädt

Görliger Str. 44

am 14. Mai gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen Freitag, den 18. Mai, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Tabor- Kirchhofes in Ahrensfelde  aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Nachruf.

Den Kollegen ferner zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Dreher

Hermann Koegel

Dolziger Str. 11

am 13. Mai gestorben ist. Ehre seinem Andenken! 175/6 Die Ortsverwaltung.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines inniggeliebten Sohnes, Bruders Schwagers und Ontels

Willi Reh

sagen wir allen Beteiligten, ins­besondere den Kollegen der Firma Dingeldey u. Werres, unseren herz­220 lichsten Dank.

Die trauernde Mutter nebft Tochter und Sohn,& 8. im selbe

für das

Buchdruckgewerbe

zu Berlin  .

Bekanntmachung

Nach Genehmigung des König­lichen Dberversicherungsamts Groß­Berlin und des Versicherungsamis der Stadt Berlin   tritt folgende vom Vorstand und Ausschuß beschlossene Bestimmung mit dem 21. Mai 1917 in Kraft:

" Bis auf Widerruf des Stassen borstandes oder der Aufsichtsbehörde, längstens für die Dauer der Geltung des Gesetzes vom 4. August 1914, betreffend die Sicherung der Leistungs­fähigkeit der Strantentassen, erhalten Versicherte, die zu den Mehr leistungen der Kasse berechtigt sind, vom Beginn der dritten Woche der erwerbsunfähigen Erkrankung einen besonderen Zuschuß von 20 v. H. des Krantengeldes. Voraussetzung zur Zahlung dieses Zuschusses ist, daß die Mitglieder nicht in Stranten­häusern, Heilstätten, Heimstätten und Lazaretten untergebracht bezw. in Revierbehandlung sind, oder uach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also im erwerbslosen Zustande, ers frantten."

277/1

Berlin, den 16: Mai 1917. Der Vorstand. Otto Wonikti, Vorsitzender, Max Ebel, Schriftführer.

Spezial- Arzt

Dr. med. Hasche,

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Briefkasten der Redaktion.

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