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Gewerkschaftsbewegung

Deutsches Reich .

Die Beschlagnahme der Arbeitskraft durch das Hilfsdienstgesetz.

In einem Leitaufsatz der Metallarbeiter- Zeitung" stellt der Borfizende des Metallarbeiterverbandes, Alexander Schlicke , noch einmal den Inhalt des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst und die Stellung der Gewerkschaften zu ihm ausführlich dar. Die deutsche Volkswirtschaft stehe im Zeichen der Beschlagnahme, weil sie mit allen Rohstoffen haushalten müsse. Nur durch diese Beschlagnahme sei die Fortführung der Kriegswirtschaft möglich. Aber die Beschlag­nahme und das Fehlen der Rohstoffe habe erhebliche Teile der Industrie lahmgelegt und große Gruppen von Arbeitern freigestellt. Das tönnte ein Land wie Deutschland , das ringsum von Feinden umgeben ist und dem ständig neue Feinde erstehen, auf die Dauer nicht ertragen. Das Heer verlange mehr Menschen und mehr Aus­rüstungsgegenstände, und so drängte alles zusammen zur Beschlag­nahme des edelsten Gutes der Menschheit, der Arbeitskraft. Der wichtigste Sparstoff der menschlichen Gesellschaft, eben die Menschen­fraft, könnte vernunftgemäß und sparsam nur durch einen gewissen 8wang verwendet werden. Zwischen freiwilliger Betätigung und zwangsweiser Verfügung habe das Gesetz über den den vater ländischen Hilfsdienst eine Mittellinie gesucht und gefunden. Trozz der Beschlagnahme der Arbeitskraft als Sparstoff habe der Arbeiter immerhin soweit Verfügungsfreiheit behalten, daß er im allgemeinen über die Verwertung und Verwendung seiner Kraft auch unter dem Hilfsdienstgesetz verfügen tönne. Daß eine Be­schränkung der Freizügigkeit erfolgt fei, tönne niemand bestreiten. Aber schwarze Listen, Zuzugverbot und Warnung seien viel stärkere Beschränkungen der Freizügigkeit des einzelnen und würden doch von den Berufsorganisationen ständig angewandt. Da die volle Freizügigkeit die Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft gefährdet habe, sei der Zwang, der nur durch paritätisch zusammengefekte Ausschüsse ausgeübt werden könne, berechtigt. Die Darlegung schließt mit folgender Zusammenfassung:

Daß das Hilfsdienstgesetz ein Zwangsgesetz ist, ist unbestritten. Dieser Zwang ist, wie der auf anderen Gebieten: Beschlagnahme der Güter, Rationierung der Lebensmittel, der Bekleidung usw. aus der Not der Zeit geboren. Gegenüber dem Zwange der allgemeinen Wehrpflicht, mit der der angegebene 3wed auch hätte erreicht werden fönnen, ist er gemildert durch verschiedene Tropfen sozialen Dels. Diese sollen verhindern, daß Zwang zur Willkür wird. Da Arbeiter durch die sozialen Einrichtungen an der Durchführung des Gesezes beteiligt sind, wird es ihre Aufgabe sein, seine Anwendung so zu gestalten zu suchen, daß sein eigentlicher 8wed erfüllt wird, ohne ihnen selbst zu schaden."

Mindestgehaltfäße für Bureauangestellte.

fuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins für lung erklärt sich die Firma bereff, bem Tecnifer einen Abkehrschein diese Angelegenheit zuständig ist. Der gesamte auszustellen.

Kriegsausschuß erklärte sich jedoch für zuständig, 50 Arbeiter und Arbeiterinnen der verschiedensten Berufe von und wird sodann in die Verhandlung eingetreten. Th. ist nur gegen der Firma G. wollen mehr Lohn, da der bisherige Verdienst un­tägliche Kündigung eingestellt, also im eigentlichen Sinne fein Be- zureichend ist. Die Firma, die für Behörden arbeitet, erklärt sich amter. Da das Gehalt, das Th. bezieht, vom Kriegsausschuß als dem Grunde nach bereit, mehr zu zahlen, wenn die betreffende zu gering bezeichnet wird, der Vertreter des Kammergerichts. aber Behörde ihr für ihre Produktion mehr gibt. Bei den bisherigen keinerlei zusagen in bezug auf Verbesserung des Gehalts macht, er- Preisen sei sie nicht in der Lage, mehr Lohn geben zu können. Die hält Th. den Abkehrschein. Behörde sei bereits benachrichtigt, und habe auch schon eine Zu­sage gemacht, wonach eine Erhöhung der Preise eintreten soll. Der Kriegsausschuß stellt sich auf den Standpunkt, daß eine Erhöhung der Verdienste berechtigt und notwendig ist. Mit Rücksicht aber auf die eigentümliche Lage des Betriebes wird die Sache um eine Woche vertagt, um der Behörde mitteilen zu können, daß die Preis­erhöhung durch die Behörde innerhalb 8 Tagen erfolgen müsse, an­dernfalls würde sich der Kriegsausschuß genötigt sehen, in seiner nächsten Sigung das Verlangen der Arbeiter nach Erteilung eines Kriegsscheins zu erfüllen.

80 Mechaniker der Firma A. T. wollen mehr Lohn, weil ihr gegenwärtiger Verdienst zu gering ist. Der gegenwärtige Ver­dienst wird vom Kriegsausschuß als zu gering bezeichnet. Im übrigen soll die Verhandlung im Betrieb nochmals geführt werden, um dort eine Verständigung herbeizuführen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände hat sich in mehreren Eingaben an das Kriegsamt zu Berlin , an sämtliche Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern und an die bundes­Staatlichen Ministerien mit dem Ersuchen gewandt, für die Bureau­angestellten auf militärbehördlichen oder städtischen Schreibstuben Mindestge haltfäge zu bewilligen. Das Kriegsamt hat die geforderten Mindestgehaltsäge bisher nicht anerkannt, aber sämtliche militärischen Dienststellen angewiesen, vor der Festsetzung von Lohnfäßen für ver­traglich anzustellende Arbeitskräfte die Berufsverbände zu Rate zu ziehen.

Berlin und Umgegend.

15 Mann der Firma W., ein Betrieb für chirurgische Inftru­mente, wünschen eine Erhöhung ihrer Verdienste, da diese in feiner Weise der gegenwärtigen Zeit entsprechen. Es wird beschlossen, nachdem die Firma 10 Proz. Zuschlag bewilligt hat, daß ab 30. Mai weitere 15 Proz. gezahlt werden.

In der Wagenfabrik von D. wollen die Stellmacher eine Rege­lung ihres Affordverdienstes und zu dem Zweck eine Erhöhung von 10-30 Proz. Nach einer Aussprache wird beschlossen, die Sache zur Regelung nochmals an den Betrieb zurückzuweisen. Falls da keine Verständigung erfolgt, wird die Sache nochmals den Kriegsausschuß beschäftigen.

Die Forderung der Arbeiter der Firma J., Mariannenplak, hat den Kriegsausschuß dreimal beschäftigt. 317 Personen wollen eine Verdienstaufbesserung, und da die 317 Beschäftigten sich aus den verschiedensten Berufen für Männer und Frauen zusammensetzen, macht sich die Verständigung äußerst schwierig. Schließlich gelingt aber doch eine Verständigung dahingehend, daß für fast alle Be­schäftigten eine Verdienstzulage herauskommt.

Der Obermeister R. von der Chemischen Fabrik in R. will einen Abkehrschein, da er anderweitig eine bessere Stellung antreten kann; die Direktion hat durchblicken lassen, daß der Betrieb besonderer Verhältnisse wegen zurzeit wenig Gebrauch von seiner Arbeitskraft machen kann. Ms R.. nach Ablauf der Kündigungsfrist seinen Ab­tehrschein fordert, wurde ihm dieser verweigert mit der Begründung, daß ihm nur dann der Abkehrschein ausgestellt wird, wenn er fich schriftlich verpflichtet, drei Jahre nicht in einem Betrieb zu arbeiten, in dem ein bestimmtes Produkt hergestellt wird. Da irgendwelche Verpflichtungen beim Engagement von dem Obermeister nicht ein­gegangen waren, konnte nach Meinung des Kriegsausschusses diese Bedingung nicht gestellt werden. Es wurde beschlossen, R. einen Abkehrschein zu geben.

18 Werkführer der Firma Sch. u. 2. wollen mehr Gehalt, da ihre Gehälter zurzeit unzureichend sind und sie auch weit hinter dem Einkommen der Arbeiter desselben Betriebes stehen. Es wird be schlossen, die Sache zur nochmaligen Verhandlung an den Betrieb zurückzuweisen.

Von der Firma 3w. erscheint eine Kommission namens der 2000 bei der Firma beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen und fordert eine Verdiensterhöhung. Die Firma hat bei der vorher­gehenden Verhandlung bereits Bugeständnisse gemacht, so daß sie damit durchaus in der Spezialbranche mit an erster Stelle bezüg­lich der Löhne steht. Es wird vereinbart, daß sowohl die Arbeiter wie auch die Firma fich um die einschlägigen Verhältnisse anderer, gleichartiger Betriebe erkundigen sollen und an der Hand dieses Materials soll die Sache nochmals verhandelt werden. Die Firma ist bereit, falls sich herausstellt, daß in anderen, gleichartigen Be­trieben mehr verdient wird, den Arbeitern noch entgegenzukommen. Von der Firma W. in der Lübowstraße erscheint eine Kommis fion von dort beschäftigten Modelltischlern und wünscht eine Lohn­zulage. Es stellt sich heraus, daß die Löhne der Modelltischler wirk lich recht minimal waren, und da die Firma vor etwa einer Woche bereits 10 Pf. zugelegt hat, erfolgt eine Verständigung dahin, daß am 1. Juni 1917 eine weitere Zulage von 10 Pf. auf den Stunden­lohn erfolgen soll.

Von der gleichen Firma erscheint ein Schlosser und wünscht einen Abkehrschein, weil die Preise, die er für seine Affordarbeit erhält, nicht ausreichen, um den üblichen Verdienst zu erreichen. Die Firma ist der Meinung, daß die Preise, die sie angesezt hat, ausreichend sind. Da eine Verständigung nicht möglich ist, wird verabredet, daß die gleiche Arbeit zwei andere Schlosser unter den gleichen Voraussetzungen wie der Schloffer Sch. anfertigen sollen, um damit eine Probe zu machen, ob der Verdienst ausreicht oder nicht. Sollte fich herausstellen, daß der Preis nicht ausreicht, wird zugelegt. Falls auf dieser Grundlage eine Verständigung nicht er­Vier Abteilungen Schlosser der gleichen Fabrit wolfen eine Erfolgt, soll die Sache ii der nächsten Sizung an erster Stelle ver­höhung ihres Verdienstes um 10 Proz. Sie erhalten jest 2,10 bis handelt werden. 2,20 M. Die Firma erklärt sich bereit, Verbesserungen eintreten zu laffen, so daß 2,20 bis 2,25 m. verdient werden können.

31 Modelltischler der Firma Schw. wollen einen höheren Ver­dienst, weil der bisherige Verdienst ihnen nicht ausreichend erscheint. Die Verdienste sind äußerst unterschiedlich, und erklärt sich die Firma bereit, in einzelnen Fällen, bei zu geringem Verdienste, eventuell zuzulegen. Der Gesamtheit aber eine einheitliche Zulage zu geben, wird als unberechtigt abgelehnt.

Von der B.- Brauerei ersechinen 3 Maschinisten und wollen einen Abkehrschein wegen zu geringem Lohn. Da die Firma nicht geneigt ist, mehr Lohn zu zahlen, der bisherige Verdienst aber als nicht ausreichend befunden wird, erhalten die drei Maschinisten ihren Abkehrschein.

Der Vizemeister O. von der Firma S. u. H. will einen Abkehr­schein, weil er in einem anderen Betrieb eine Stellung antreten fann, wo er finanziell besser steht und nicht so lange Arbeitszeit hat wie in der jeßigen Stellung. Sein Gehalt beträgt jest 435 M. Aus dem Kriegsausschnß für Groß- Berlin. monatlich. Der Kriegsausschuß lehnt die Erteilung eines Abkehr­Der Angestellte Th. vom Königlichen Kammer- scheins ab. gericht zu Berlin wünschteinen Abkehrschein wegen Der Technifer B. von derselben Firma will einen Abkehrschein, zu geringem Gehalt. Der Vertreter des Kammer- da er inkl. aller Zulagen nur 215 Mt. monatlich erhält und eine gerichts bestreitet zunächst, daß der Kriegsausbesser bezahlte Stellung in Aussicht hat. Nach längerer Verhand­

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Eingegangene Druckschriften.

Bulgarien und Rußland . Von D. Rizoff. 1. M. Kronen- Verlag, Bon Rudolf

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Berlin . Konjunktur und Aufschwung nach dem Kriege. Stolzmann. 1,50 M. Verlag von Franz Bablen, Berlin . Du schöner Lärm des Lebens Der Heldenring Venusberg Gott hämmert ein Volk Im Weltgesang. Von Leo Sternberg . Verlag B. Behrs( Fr. Feddersen), Berlin .

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Verantwortlich für Politik: Erich Kuttner , Berlin ; für den übrigen Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderet u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.

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