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Steuerprivileg der Beamten.

Gerichtszeitung.

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Der Bericht meint, daß gerade die Kriegsverhältnisse und damit zu fammenhängend die Beschäftigung Kriegsbeschädigter und insbe­sondere die überaus große Verwendung jugendlicher und ungelernter Arbeitsfräfte den Staat und die Berufsgenossenschaft veranlaffen Die Gerichtsferien werden auch in diesem Jahre am 15. Juli müssen, der Unfallverhütung die allergrößte Aufmerksamkeit ent- beginnen und am 15. September endigen. Während dieser Zeit gegenzubringen. Gin Anwachsen der schweren, meistens jugendlichen werden nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidun­Arbeitern zugeftoßenen Unfälle rechtfertige diesen Standpunkt. Es gen erlaffen. Feriensachen find: 1. Strafsachen, 2. Arrestsachen und Tönne, wo schon der Krieg so schwere Wunden geschlagen habe, nicht die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, 3. Meß- und angängig sein, das Heer der Toten und Verstümmelten der Schlacht- Marktsachen, 4. Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, felder durch weitere Verluste auf dem Felbe der industriellen, 5. Wechselfachen, 6. Bausachen, wenn über Fortjehung eines ange­landtoirtschaftlichen und gewerblichen Arbeit vermehren zu helfen. fangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann aber auf An­Wir sind selten in die Lage gekommen, einer berufsgenoffen- trag auch andere Sachen, soweit sie besonderer Beschleunigung be­schaftlichen Verlautbarung so uneingeschränkt zustimmen zu können, dürfen, als Feriensachen bezeichnen. wie diesem Bericht. Von überaus großer Verantwortlichkeit für den Das Manko in der Lohntüte. Eine Arbeiterin der Firma Schutz der Arbeit ist er getragen. Wir fönnen daher auch nur an Schwartkopff bekam wie es in Großbetrieben üblich ist gelegentlichst sein Studium den Stellen empfehlen, denen die staat- thren Wochenlohn am Zahltage auf ihrem Arbeitsplatz in einer liche Gewerbeaufsicht obliegt. Er kann in der seinen Darlegungen zugeklebten Tüte ausgehändigt. Nach der Aufschrift sollte die Tüte zugrunde liegenden Wirksamkeit nur dringend diesen Stellen zur 23,30 M. enthalten. Die Arbeiterin fand aber nur 8,30 M. darin. Rachachtung ans Herz gelegt werden. Sofort teilte sie der dicht neben ihr ſizenden Mitarbeiterin die un­angenehme Ueberraschung mit. Beide Frauen untersuchten die Tüte nochmals, aber sie war völlig leer. In der Annahme, es tönnte beim Herausnehmen des Geldes vielleicht ein Geldschein unter den Tisch geflattert sein, wurde der Arbeitsplatz gründlich abgesucht. Doch es fand sich nichts vor. Die Arbeiterin ging nun den Instanzenweg vom Meister zum Kassierer. Aber sie wurde abgewiesen mit dem Bemerken, ihr Lohn müsse gestimmt haben, denn die Einrichtungen im Lohnbureau seien so geordnet, daß ein Irrtum auf dieser Seite gänzlich ausgeschlossen sei. Dann wandte fich die Arbeiterin an den Direktor. Der versprach, die Sache zu untersuchen und ließ der Beschwerdeführerin nach einigen Tagen den Bescheid erteilen, nach feinen Informationen habe die Lohn­tüte den Betrag von 23,30 M. enthalten, es könne also nichts nach gezahlt werden. Darauf flagte die Arbeiterin bei der Kammer 5 des Gewerbegerichte auf Nachzahlung des Fehlbetrages und führte durch das Zeugnis der Mitarbeiterin den Beweis, daß ihre Angabe der Wahrheit entspricht. Der Vertreter der Firma, Buch­halter Richter, blieb dabei, daß ein Irrtum auf seiten der mit der Lohnberechnung und Auszahlung betrauten Angestellten ausge­fchloffen fei. Dagegen sagte der Vertreter- wäre doch mit der Möglichkeit einer betrügerischen Manipulation der Klägerin zu rechnen. Dieser Verdacht werde dadurch begründet, daß sich nach den Angaben der Klägerin und der Zeugin außer 30 Pf. Kleingeld haben sollen. Soviel fleine Scheine würden bei Beträgen über zwei Zweimark- und vier Einmarkscheine in der Tüte befunden 20 m. nicht ausgegeben, sondern die Klägerin würde nach den im Lohnbureau herrschenden Bräuchen einen Zwanzigmarkschein und die übrigen 3 M. in fleinen Scheinen erhalten haben. Das Gericht erklärte es für sehr unwahrscheinlich, daß die Klägerin, die schon längere Zeit bei der Firma arbeitet und sich teine Unregelmäßigkeit hat zuschulden kommen lassen, einen so raffinierten Betrug sollte ins Werk gesetzt haben. Die Angaben der Zeugin bezeichnete das Gericht als vollkommen glaubwürdig und berurteilte auf Grund dessen die Firma, den Fehl­betrag von 15 M. nachzuzahlen.

Um das fommunale Steuerprivileg nach der Verordnung bon 1876 handelte es sich bei einem Rechtsstreit des Krankenkassen­direktors Kloppe in Seelow   gegen den Magistrat von Seeloto. Herr Kloppe war früher Beamter beim Kreisausschuß und war nach seiner Bensionierung Kassendirektor der Krankenkasse des Kreises Rebus geworden. Bei der Heranziehung zur Gemeinde- Einkommen­steuer für das Jahr 1915 hatte der Magistrat das Gehalt von 3500 Mark, das K. als Kassendirektor der Krankenkasse erhält, voll zur Steuer herangezogen. Als unstreitig erachtete zwar der Magistrat, das. als lebenslänglich angestellter Kaffendirektor Beamter sei. Jedoch könne ihm für die Bezüge aus dieser Stellung das ältere Beamtenprivilegium, wonach das Diensteinkommen nur zur Hälfte fommunalsteuerpflichtig war, nicht zugestanden werden, weil er erst nach dem 1. April 1909 in das Beamtenverhältnis zur Kranken­tasse getreten sei. Nach der neueren Gesetzgebung stehe das Be­amtenprivilegium aus der Verordnung von 1867 nur den Beamten noch zu, deren Beamtenverhältnis bereits bis zum 31. März 1909 begründet war. Das frühere Beamtenverhältnis beim Kreisaus­schuß könne bezüglich der Besteuerung des Einkommens aus der Stellung bei der Krankenkasse nicht in Betracht kommen.

. flagte mit dem Antrage, sein Diensteinkommen als Kaffen­direktor nur zur Hälfte zur Gemeinde- Einkommensteuer heranzu­zichen.

Der Bezirksausschuß in Frankfurt   a. O. erkannte auch gemäß dem Antrage des Klägers. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil in der Hauptsache; es berichtigte nur die Be­rechnung um eine Kleinigkeit. Das Oberverwaltungsgericht stellte fich mit dem Bezirksausschuß auf den Standpunkt, daß demjenigen, der vor dent 1. April 1909 bereits das ältere Beamtenprivilegium hatte, wie hier R. als früherer Kreisausschußbeamter, dies auch für ein anderes, neues Beamtenverhältnis zustehe, selbst wenn dies neue Beamtenverhältnis erst nach dem 1. April 1909 begründet wurde. Daraus rechtfertige sich der Anspruch des Klägers. II. C. ( II.) 836. 16,

Die deutsche soziale Fürsorge im Krieg.

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Aus aller Welt.

München  .

Eingegangene Druckschriften.

Reichsfriegssteuergesetze( Neue Folge). 1 M. Berlag C. H. Bed, Briefe eines Landsturmleutnants an Frauen. Bon Rob. Michel. Geh. 2 M., Pappbd. 3 M. Berlag S. Fischer, Berlin  .

Der Vaterländische Hilfsdienst. Bon Schiffer und Dr. Jund. 3 M. Verlag von Otto Liebmann  , Berlin  . Oesterreichisches urd Ungarisches Staatsrecht. Von Dr. Frizz

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von Keller. 7,50 M. Berlag J. Guttentag, Berlin   W 10. Der Weltanfang und die Bildung von Energie und Stoffen. Von Dr. Theoph. Silbermann. 3 M. Louis Neberts Vertag, Halle   a. S. Das Schicksal Belgiens   beim Friedenschluß. Bon Ernst Zitel­ mann  . 2 M. Deutschland   und Amerika. Von Dr. S. Hellmann. 80 Pi. Verlag von Dunder u. Humblot  , Leipzig  . Der Krieg und die große Politit. Bon Otto Hoekich. Geh. 10 M., geb. 12 M. Verlag S. Hirzel, Leipzig  . Seimfultur- Deutsche Kultur. 1 M.- Hans und Wohnung. Gesellschaft für Heimkultur, Wiesbaden  .

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Kriegskarte Nr. 38: Flemmings Kriegsfarte von Oberitalien  . 1 M. Berlag von Karl Flemming A.-G., Berlin   W 50. Verordnungen der städtischen Behörden zu Frankfurt   a. M. über die Lebensmittelversorgung. Von Karl Kirchner. 2 M. Berlag F. B.   Ausfahrt, Frankfurt   a. M.

Die Stieglhupfer. Von Hans Raithel  . Geh. 2,50 M., geb. 3,50. C. F. Amelangs Verlag, Leipzig  . Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine 7 9. Berlagsgesellschaft deutscher Konsumvereine, für 1916.

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Hamburg  . Soziale Rundschan. Herausgegeben vom t. 1. Arbeitsstatistischen Amt im Handelsministerium. 40 Heller. Alfred Hölder, Wien   I. Kriegsberichte aus dem Großen Hauptquartier. Nr. 24, 25 und 26. Je 25 Pf.- Deutsche Verlagsanstalt  , Stuttgart   und Berlin  . Der Krieg und die Baltische Frage. Von F. Zeelen( 3inis). Berlag: Buchdruckerei Jordi in Belp  - Bern  . 40 Happen. Keine Schlaflosigkeit mehr! Von A. Reinert- Hildesheim. 60 f. Reinerts Institut für Naturheilkunde in Hildesheim  , Singel 39. Jugendpflege als organisches Glied der Volkspflege. Bon Anton Heinen  . 1,20 M. M.- Gladbach, Voltsvereins- Berlag.

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Deutschlands   Spende für Säuglings- und Kleinkinderschuh. Denkschrift. Friedrich der Große   und Bismarck   im Kampfe gegen die Friedrich Gutsch  , Karlsruhe  Koalitionen. Von Dr. phil  . Walter Hoch. und Leipzig  . Die Physik  ". Von Prof. Leo Graez. Mit Berücksichtigung ihrer Anwendungen. Verlag: Naturwissenschaften, Leipzig  . Die Zukunft in Marokko. Bon Dr. Bernhard Stichel. 1 M.- Dietrich Reimer  ( Ernst Bobsen), Berlin  . land und Oesterreich. Bon Mar Nied. Gegenwart und Zukunft der Elektrizitätswirtschaft in Deutsch  . Urban u. Schwarzenberg,

Berlin  .

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La Question D'Egypte. Bon Mohamed Fahmy. J. H. Jebeber, Genf  , Rue du Marché. Hendrik Conscience. Bon Franz Jostes  . 80 f. Berlag, M.- Gladbach.

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Librairie Boltsvereins.

Die Geschichte der Antonie van Heese. Von Adele Gerhard  . 1 m. Kronen- Berlag, Berlin  . Wer ist der Kriegsanftifter? Von Thomas Moser. 1,50 M. Gustav Brauns, Leipzig  . Zimmer- und Balkonpflanzen. Bon P. Dammenberg. Kulturgeschichte.Noms. Von Prof. Th. Birt. Je 1,25 M. u. Meyer, Leipzig  .

Ein Held der Garde. Von Dstar Häring. 1,20 m. Geibel, Altenburg  ( S.-A.).

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Zur Quelle

Stephan

Preissteigerung, Handel und Reichsgericht. Von Dr. Adolf Lobe.

1.- Theodor Weicher, Leipzig  .

Wegweiser durch das gesamte Kriegsrecht. Bon A. Ebner. 4,80 M. J. Hesse, Stuttgart  . Hest" 3. Einzelheft 1,50 W. Deutschlands   Erneuerung." Monatsschrist für das deutsche Boll. J. F. Lehmanns Berlag, München  . Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeseh. Von Dr. jur. Abert Magnus. 10 W. Buttfammer u. Mühlbrecht, Berlin  . Reichs- Reform- Amt. Von E. F. Karl Gabriel. 1,20 M. Weber, Leipzig  . Einkochett ohne Zucker. Von Helene Slingmann. 30 Pf. Eduard - - Otto  

Ein schwerer Unglücksfall, dem zwei Mädchen im Alter von 16 and 18 Jahren zum Opfer fielen, hat sich in der Nähe von mittenwalde   auf bem Schöneichener Plan der Müll­verwertung der Chemischen   Werte, Merfur" zugetragen. Beim Fortfchaffen eines mit alten Wederuhr- Gehäufen gefüüten Sades entfiel dieser den Händen der Mädchen und der Inhalt explodierte auf dem betonierten Fußboden. Die Arbeiterin Martha 3 acarias wurde fofort getötet und die Lydia Gutte starb Die Organisationen der Lithographen, Steindrucker und ver bald darauf im Baul- Gerhardt- Stift. Unter den Metallen fand wandten Berufe. Von H. Müller. Geb. 15 M. Vorwärts- Verlag. man fpäter Splitter von einem Granatzinder. Wie dieser unter die Jode, Chemnių. Gehäuse geraten ist, fonnte nicht ermittelt werden.

Briefkasten der Expedition.

Von der Tätigkeit der deutschen   Versicherungsträger im Dienst der Kriegswohlfahrtspflege entwirft der Präsident bes Reichsversicherungsamts, Dr. Paul Kaufmann, ein anschauliches Bild in einem Vortrag, der unter dem Titel" Was vankt das kämpfende Deutschland   seiner sozialen Fürsorge?" bei Franz Bahlen in Berlin   erschienen ist. Sofort nach Kriegsausbruch waren der Heeresverwaltung neben den Krankenhäusern und Ge­nejungsheimen der Berufsgenossenschaften und Kranten kaffen auch die zahlreichen ungenheitstätten der Versiche rungsanstalten mit einem Stabe trefflich geschulter Aerzte zur Verfügung gestellt worden. Die Versicherungsanstalten trugen den gesteigerten Bedürfnissen auch dadurch Rechnung, daß fie der durch Kriegsnot und ungünstige Lebensbedingungen, oft auch durch vor­zeitigen Verlust des Ernährers gefährdeten Jugend eine weiter gehende Fürsorge zuwendeten. Sodann haben die Versicherungs­anstalten im Ginvernehmen mit den Krankenkassen und der Militär­verwaltung im Kriege bereits über 80 Beratungsstellen für Ge Kriegsgefangene Desterreicher als Bolizeitruppen in Sibirien.  schlechtstrante eingerichtet, durch die kostenlose und verschwie- In den Aus faufbörfern Sibiriens  ( das heißt den Dörfern, die seit gene Hilfe gewährt wird. Auch die Krankenkassen und Berufs- 1906 von der ruffischen Regierung mit 3 Millionen Seelen be genossenschaften bemühten sich, ihre Tätigkeit weiter auszubauen: gründet wurden) und im Südstreifen der Nordteile von Rußland  jene durch neue vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von werden friegsgefangeee österreichische Slapen, die bei den Bauern Krankheiten, diese durch wirksame Durchführung der Unfallverarbeiteten, als Milia aufgestellt, wobei fie Waffen erhalten. Der hütung. Als besonders wichtig erwiesen sich die langjährigen Gr fahrungen, die im Frieden für die bestmögliche Heilung und Grund ist der Terrorismus, den Fahnenflüchtige und entsprungene Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bei Unfallverlebten ge­sammelt worden waren. Sie wurden für die Behandlung der Gin tatkräftiger Freund der Entente. Wie die Niederländische Kriegsverlegten verwendet. Die Heilverfahren der Versicherungs- Telegraphen- Agentur aus dem aag meldet, wurde der Tele­anstalten und Krankenkassen kamen den erkrankten Kriegern zugute. graphenbeamte Brand wegen Unterschlagung von Telegrammen, die Für lungen und nervenkranke oder rheumatische Soldaten werden für die Mittelmächte bestimmt waren, au einem Jahr bedingter thre Krankenhäuser und Heilstätten ausgiebig benut. Gefängnisstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. gerichtsbeschluß.

Verzweiflungstat einer Mutter. Freitag früh wurde in Frau­ reuth  ( Reuß ä. 2.) die Witwe Schreiber mit ihren beiden Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, 1. Sof ältesten Kindern, durch Gas vergiftet, tot in ihrem Zimmer auf- tints, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnaberto gefunden. Ein jüngeres Kind in einem Nebenzimmer blieb am von 5 bis 6 1hr statt. Jeber für den Brteftasten bestimmten Anfrage Leben. Der Beweggrund der verzweifelten Tat ist Krankheit ge- ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Ant­wesen. wort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung bei­gefügt ist, werben nicht beantwortet. Gilige Fragen trage man in der Sprech

Deutscher Metallarbeiter- Verband.

Verwaltungsstelle Berlin  . N 54, Linienstr. 83-85.

Geschäftszeit von 9-1 Uhr und von 4-7 Uhr. Telephon: Amt Norden 185, 1289, 1987, 9714.

im. Lokal von Riedel, Huffitenstr. 40:

Verbrecher in den Dörfern verbreiten

Bekanntmachung.

Gemäߧ 3 der Berordnung vom 3. Juli 1916 betreffend Regelung des Berbrauches und Absages von Kartoffeln wird hiermit für Berlin   fol­gendes bestimmt: In der Woche vom 11. Juni bis 17. Juni 1917 dürfen auf die 10 Ab­schnitte 59( a- e) der Startoffeltarte je 12 Pfund Kartoffeln, zu sammen also höchftens 5 Pfund Kartoffeln abgegeben und entnommen werden.

" Wer bis Mittwoch, den 18. Juni 1917 einschließlich Startoffeln nicht Sonntag, den 10. Juni 1917, vormittags 91, Uhr, au erhalten vermag, fann von Donnerstag, den 14. Junt, ab auf jeden der 10 Abschnitte 59 a- e der Kartoffelkarte 100 Gramm Gebäck gegen Trennung der Abschnitte bet einem Berliner   Bäder ober bet einer sonstigen Brotverkaufsstelle in Berlin   unter gleichzeitiger Vor Buwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind nach Maßgabe der angezogenen Berordnung strafbar.

Gruppen- Versammlung einer Berliner   Lebensmittelforte entnehmen.

der Werkzeugschleifer und Schleiferinnen.

Tagesordnung:

Berlin  , den 9. Juni 1917.

Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

1. Bericht des Gruppenführers. 2. Werkstattangelegenheiten. S.-Nr. 815 Kart. 17. 3. Verschiebenes.

erforderlich.

176/7

Das Erscheinen aller Kollegen und Kolleginnen ist dringend Die Ortsverwaltung.

Bezugsquellen- Verzeichnis

Berlin  - Süden

Erscheint wöchentlich einmal Bei Einkäufen empfohlen.

Fleisch- u. Wurstwar.

Paul Müller, Friesenstr. 22.

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Joh. Pietsch, Gneisenaust.97

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* Uhren, Goldwaren S. Fenske, Kottbus.Damm 98 Streng reed, anerkannt bill.

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Bezugsquellen- Verzeichnis

Berlin  - Westen Bei Kinkäufen empfohlen. Gelegenheitskäufe

Rud. Flatauer, Alt- Moab. 110.

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Ad. TornOW Marktio, gegr.1859.

Wermuth.

Bekanntmachung.

Haferflocken, Hafergrüße oder Hafermehl.

Gemäߧ 5 der Berordnung über Lebensmittelfarten bom 18. Oftober 1916 wird für den Gemeindebezirk der Stadt Berlin   bestimmt: I. Auf Abschnitt Nr. 80 der Lebensmittellarte entfallen 200 g Haferflocken, Hafergrüße oder Hafermehl. II. Der Abschnitt Nr. 80 ist in den durch ein Aushängeschild Verkauf von Haferflocken oder Hafergrüße auf Lebens. mittelkarten der Stadt Berlin  "

stunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe men in die Sprech stunde mit.

A. N. 50. Die Firma ist für den in der Garderobe abhanden ge­

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tommenen Gegenstand nicht hajtbar zu machen. P. S. 12. Auch in ihrem Falle haftet die Firma nicht. Lofung 209. 1. Ja. 2. Das ent­sieht sich unserer Stenninis. G. R. 14. Sie müßten die Firma durch eingeschriebenen Brief auffordern, etwa innerhalb acht Tage den Schaden auszubeffern, nachdem fömmten Gie flagbar werpen. 5. 56. Nein, die Pfändungsgrenze ist noch nicht weiter erhöht. Otto 521. Ein polizei. liches Führungsatteft, find Sie minderjährig, auch die Einwilligung des find zur Sahlung der Kosten verpflichtet, zumal Shnen der Nachweis, baß Absicht vorlag, wohl schwer gelingen wird.

Baters.

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die Einwilligung vom Regimentskommandeur haben. Elsa 2. Kriegstrauung findet noch statt. Der Verlobte muz

3. B. 4. 1. Sie

2. Event. durch Amts.

Bekanntmachung.

Bom 11. Juni ab kann außer der bis zum 17. d. Mts. auf Abschnitt 24 bewilligten Menge von drei Giern auf Abschnitt 25 noch ein Ci abgegeben und entnommen werden. Die Mehrbewilligung bezieht sich nicht auf Gait. tirte und Konditoren. Die Gültigkeitsdauer des Abschnitts 24 wird bis zum 25. d. Mts. verlängert. Berlin  , den 8. Juni 1917.

Magistrat der Königlichen Haupt- und Residensstedt. 3.-Nr. 2730 G, 17,

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liefern, und zwar in der Zeit vom Sonnabend, den 9., bis einschließlich Dienstag, den 12. Juni 1917.

Nachträgliche Annahme findet nicht statt. III. Die Kleinhandelsgeschäfte haben die von ihnen angenommenen Startenabschnitte in der bisher vorgeschriebenen Weise an ihren Großhändler abzuliefern, und zwar am Mittwoch, den 13. Juni 1917.

IV. Die Bare wird nach Ablauf der üblichen Frist bei den Kleinhandels­geschäften gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigungen zur Ver­fügung stehen.

V. Es ist unzulässig, die Kartenabschnitte in Geschäften abzugeben, in denen nicht das vom Magistrat ausgegebene Aushänges child( siehe zu II) angebracht ist. Geschäften, die nicht im Besize des Aus hängeschildes sind, ist die Annahme der Kartenabschnitte untersagt. Berlin  , den 8. Juni 1917.

Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

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