Gewerkschaftsbewegung
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Bauarbeiterftreif in Schweden . der Arbeiter an die Versicherungsgefeggebung tonnen nicht mehr Stodholm, 11. Juni. ( Eigener Drahtbericht des Borwärts".) auf den früheren Widerstand stoßen. Die Dentschrift stellt die BeHeute hat hier ein allgemeiner Bauarbeiterstreit begonnen, der rechtigung dieser Forderungen in ein so grelles Licht, daß sie nicht mehr übersehen werden können. Daß unsere Folgerungen in der
Drohende Differenzen im Baugewerbe. wahrscheinlich nicht auf die Hauptstadt beschränkt bleiben, sondern Dentschrift nicht gezogen werden, brauchen wir allerdings kaum
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Nach einer Meldung der Magdeburger Volksst im me" drohen im Baugewerbe neue Differenzen auszubrechen. Die Ursache ist höchst eigenartig.
sich auf das ganze Land ausdehnen wird.
Parteinachrichten.
Gutes oder robustes Gewissen?
besonders zu betonen. Es ist nun einmal das Schicksal solcher Gründungen, daß sie wohlmeinend zwar einen Anlauf nehmen, vor den. Konsequenzen aber zurückschrecken und deshalb nicht ans Ziel Bekanntlich ist Ende April eine Verständigung über die Leuca tommen. So werden die Vorschriften der Reichsversicherungss rungszulage erfolgt. Das Reichsamt des Innern verhandelte dann ordnung gelobt, obgleich dann auf die Bundesratsverordnungen über mit den Unternehmern über die Erstattungsfrage. Von den die Wochenhilfe während des Kriegs hingewiesen werden muß. Diese Arbeitern, die an diesen Verhandlungen nicht teilnahmen, war anDas Berliner Mitteilungsblatt", das Organ der Unabhängigen, Berordnungen würden unnötig gewesen sein, wenn die Reichsvergenommen worden, daß der Erstattungsanspruch allen Unter- schrieb dieser Lage unter allerlei Ausfällen gegen Gen. Erich sicherungsordnung besser wäre. mehmern, die die Teuerungszulage zahlen, zuerkannt worden. Run Suttner, man fönne mit gutem Gewissen" sagen, daß er in Daß privates Eingreifen ungenügend ist, wird auch in der stellt sich aber heraus, daß die Erklärung des Reichskanzlers vom der„ Chemnitzer Volksstimme", in der„ Glode" und in feiner Doppel- Denkschrift gesagt, es wird an das Reich und an die Gemeinden 5. Mai über diesen Punkt folgendes besagt: eigenschaft als Redakteur des„ Vorwärts" und der J. K." seit zwei appelliert. Daneben soll die private Wohltätigkeit wirken. Von Die Rücvergütung erhalten die Mitglieder des Arbeitgeber- Jahren den Krieg verherrliche wie ein stockkonservativer Krieger- dieser versprechen wir uns nichts. Aber wenn die neue Vereini bundes, die diesem am 27. April 1917 angehört haben. Zurück vereinsvorsitzender. In seiner neuesten Nummer druckt das„ Mit- gung noch mehr derartige Denkschriften hinaussendet, wird sie troßvergütet werden die zwischen dem Arbeitgeberbund und den Zen- teilungsblatt" ganz fleinlaut eine Berichtigung ab, daß Kuttner in dem Gutes bewirken. Sie wird uns bis zu einem gewissen Grade tralverbänden der Bauarbeiter am 26./27. April 1917 verein der„ Glode" überhaupt noch nie eine Zeile geschrieben habe, auch den Weg frei machen, indem sie bei den Gleichgültigen das Gebarten, an die in den einzelnen Tarifverträgen aufgeführten Ar- nicht Redakteur der„ J. K." sei, daß aber im übrigen noch niemals wissen wachruft. beiterfategorien zu zahlenden und tatsächlich gezahlten Beträge auch nur ein kleines Wörtlein zur Verherrlichung des Krieges aus der zweiten Kriegszulage von 15 Pfennig, soweit die empfangs- feiner Feder geflossen sei. Und das gute Gewissen" des„ Mitberechtigten Arbeiter auf Bauten beschäftigt sind, die für Rechnung teilungsblatts"? Das„ gute Gewissen" schweigt. Es ist wohl des Reiches oder der Bundesstaaten aufgeführt werden oder die weniger ein gutes Gewissen, als das bekannte robuste Gewissen der von anderen Bauherren für Zwecke der Heeresausrüstung oder Unabhängigen. des Heeresbedarfs oder zur notwendigen Versorgung der Bevölke= rung mit Lebensmitteln oder andern unentbehrlichen Bedarfsgegenständen errichtet werden. Die Erstattung findet jedoch nur Dann statt, wenn der Bauvertrag spätestens am 15. April 1917 abgeschlossen war, oder wenn er auf Grund eines bis zu diesem Tag abgegebenen bindenden Angebots des Bauunternehmers zu stande gekommen ist.
Es besteht also die Gefahr, daß diejenigen Arbeiter, deren Arbeitgeber bis zur angegebenen Frist nicht Mitglieder des Arbeits geberbundes waren, leer ausgehen werden, da die Unternehmer die Bulage nicht aus eigener Tasche werden bezahlen wollen. Die Sache läuft somit auf eine Art Bestrafung der Arbeiter hinaus, die bei un organisierten Unternehmern arbeiten. Für die Mitglieder des Arbeitgeberbundes aber wird ein Vorrecht geschaffen. Der Wortlaut der Erklärung des Reichskanzlers", so schließt die Buschrift, berstößt gegen den zwischen den Tarifparteien bestehen den Vertrag. Er wird dadurch zwar nicht beseitigt oder ungültig. Aber wir glauben kaum, daß die Arbeiterorganisationen diesen Verstog des Arbeitgeberbundes gegen den Tarifvertrag ruhig hinnehmen werden."
Textilarbeiter und Kontingentierung in der Tabakfabrikation.
Erfolge der österreichischen Arbeiterinnenbewegung. 4000 neue Genossinnen wurden der österreichischen Partei durch die anläßlich des österreichischen Frauentages entfaltete Werbearbeit zugeführt. Ebenso wurden für die Arbeiterinnenzeitung 4000 neue Leserinnen gewonnen.
Die Angestelltenversicherung im Jahre 1916. Die Angestelltenversicherung erzielte im Jahre eine Beitragseinnahme von 110 Millionen und im Jahre 1914( die höchste bis jegt erzielte Einnahme) 132 Millionen. Die Versicherung gewährt zurzeit Renten nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn durch erhebliche Beitragenachzahlungen die Wartezeit abgefürzt worden ist. Die hauptsächlichste Leistung der Angestelltenversicherung ist vorläufig nur das Heilverfahren. Im Jahre 1916 wurden 24 179. Anträge auf Uebernahme folcher gestellt. In Wirklichkeit wurden 16 804 Personen einer Heilbehandlung unterzogen( gegen 1020 im Jahre 1915), 100durch 82 Millionen Mark Kosten entstanden. In 2303 Fällen handelte es sich um Zuschüsse zum Zahneriaz. Die Versicherung gefür den Bezirk Cestliches Westfalen und Lippische Fürstentümer" währt auch Beihilfen zur Berufsumlernung"; dahingehende Antagte am Sonntag in Bielefeld . Ueber Ariegsnot und träge gingen 87 ein. In der kurzen Zeit ihres Bestehens hat die Frauenrecht" sprach Genosse Severing, über" Die sozialistische Be- Angestelltenversicherung mit ihren fnapp zwei Millionen Versicherten tätigung der Frau" Genosse Schreck. Die Konferenz war von 45 ein Vermögen von annähernd einer halben Milliarde Mark zuVertreterinnen aus den Wahlfreisen, den Wahlkreisleitungen und ſammengebracht. Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte flagt der Bezirksleitung besucht. Delegiert zur Frauen- Reichskonferenz jest sehr über mangelhaften Eingang aller Beiträge durch die Arwurden die Genossin Walter und der Genosse Schred- Bielefeld. beitgeber. Es sollen schärfere Maßnahmen angewendet werden. Aus den Organisationen.
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Eine Frauenkonferenz
Soziales.
Mehr Säuglingsschuh.
Gerichtszeitung.
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Nachweis eines Müllfuhrmanns verboten.
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Wenn sich auf den Höfen Berge von Müll anhäufen, weil die
Eine außerordentliche Generalversammlung des Sozialdemofratischen Wahlvereins für den Wahlkreis Bielefeld - Wiedenbrüd in Bielefeld am Sonntag, den 10. Juni, befaßte sich mit dem. Ein Seifeneinkauf für Sereniffimus hat zu einer Anklage wegen Parteitag der Sozialdemokratic Deutschlands ". Nach einem Re- Höchstpreisüberschreitung Anlaß gegeben, die den hessischen Hofferat des Genossen Severing wurden als Delegierte die Genossen lieferanten Theodor Lent vor das Schöffengerigt BerlinSevering und Schred gewählt. Außerdem wurde nach einem Be- Mitte führte. Der Leibjäger Se. Hoheit des Landrafen von Hessen richt über die Presse durch Genossen Schreck der Abonnements- war eines Tages direkt von Herleshausen nach Berlin gefahren, um In dem mit Tertilindustrie aller Art reich besesten Sachsen preis für die Volkswacht" ab 1. Juli von 85 Pf. auf 1 M. erhöht. hier 20 Stück Kinderseife einzukaufen. Er sprach deshalb auch bei haben auf Ansuchen der sächsischen Staatsregierung sowie der Gedem Angeklagten vor, der nicht in der Lage war, solche Kinderseife meindeverwaltungen eine Anzahl brotlos gewordener Tertilarbeiter im Tabafgewerbe Unterkommen gefunden, doch mußte infolge der ihm zu verkaufen, dann aber nach der Behauptung des Leibjägers, der sich in dieser Eigenschaft nicht zu erkennen gegeben hatte, ibm Verfügung des Reichskanzlers, wonach die Kontingentierung der sogenannte K.- A.- Seife zum Preise von 1 M. für 100 Gr. angeBigarrenfabritation nach dem durchschnittlichen Tabafverbrauch für boten haben soll, während der Höchstpreis nur 40 f. die Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1915 festgesezt wird, ein großer Um der Säuglingssterblichkeit entgegenzuwirken, hat sich wieder betrug Der Angeklagte bestritt dies ganz entschieden Teil dieser Arbeiter wieder entlassen werden. Der Verband jächst einmal eine Vereinigung mit jürstlichem Protektorat und der- und wies durch durch Vorlegung von Rechnungen nach, daß scher Zigarrenfabrikanten hatte daher das sächsische Ministerium gleichen, wie es scheint, ganz unvermeidlichem Drum und Dron ge- er die erste K.- A.- Seife, die er bis dahin 111 seinem ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die durchschnittliche Tabatver bildet. Sie will dem Schuße der Jüngsten im Lande die materielle Parfümeriegeschäft überhaupt nicht geführt, erst einige Zeit na arbeitungsmenge des ganzen Jahres 1915 bei der Berechnung der Grundlage geben. Unsere Stellung derartigen Unternehmungen dem Besuch des Leibjägers bezogen habe, folche diesem also gar Verteilung zugrunde gelegt wird. Auf Veranlassung des Mini- gegenüber ist zu bekannt, als daß wir nötig hätten, fie noch be- nicht angeboten haben könne. Der Leibjäger habe an jenem Tage steriums hat die Dresdner Handelskammer hierüber folgendes Gut- jonders flarzulegen. Wenn wir die Vereinigung erwähnen, so des in verschiedensten Seifengeschäften Berlins vorgesprochen und da achten erstattet:„ Aus den übereinstimmenden Darlegungen der von halb, weil sie schon eine sehr gute Tat getan hat. Sie hat eine müsse ein Irrtum vorwalten. Er selbst habe ihm im Laufe des uns befragten Zigarrenfabriken geht hervor, daß der sächsischen kleine Denkschrift ausarbeiten lassen, die wir in jedermanns Händen Gesprächs nur gefagt, daß er eventuell nur mit Stedenpferd- Lilien Bigarrenindustrie durch die neue Verteilungsweise der Tabafbestände schwerer Schaden entsteht. Nach der Verfügung des Reichs- fehen möchten. Sie bringt zwar nichts Neues. Alles haben die milchseife dienen fönnte, für die ein Preis von 1 M. für das Stüd Arbeiter schon gesagt, wenn sie ihre Forderungen nach Wöchne- festgesezt sei. Der Staatsanwalt beantragte 50 M. Geldstrafe, conutpftabaten in einem Monat nur noch diejenigen Lavatmengen fit auserit geſchidi und namentlich die graphischen Darſtellungen der me jab, ben Angaben des burdiaus planowirdigen Angeflagten äußerst geschickt verarbeitet werden, die im Höchstfalle den durchschnittlichen, wäh rend der ersten 7 Monate im Jahre 1915 verarbeiteten Tabat- reden eine so eindringliche Sprache, daß es auch dem bisher Ein- zu mißtrauen, die ganze Sache auch etwas dunkel erscheine und fast mengen entsprechen. Nun haben aber gerade auf nachdrückliche be- fichtslosen unmöglich sein wird, gleichgültig daran vorbeizugehen. der Vermutung Raum gebe, daß dabei irgendeine Es drängt sich schon an der ersten Darstellung die Meinung intrigemit im Spiele set. hördliche Anregung zahlreiche Firmen im weiteren Verlaufe des Jahres 1915 und im Jahre 1916 Tertilarbeiter in größerer auf, daß es irgendwo hapern muß, daß die Säuglingssterblichkeit so Zahl in ihre Betriebe eingestellt. Diese Firmen werden nun durch Bundesstaat starben von je 1000 Säuglingen im ersten Lebensjahr überragend groß ist. In dem zur Grundlage genommenen deutschen die neuen Verordnungen genötigt, die mit großen Opfern eingear: 167. Eine Zahl, die sofort erheblich sinkt, denn im zweiten Lebens- Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Hausbesizer" zurzeit außer beiteten Arbeitskräfte zu entlassen, weil die Verminderung der Warenherstellung infolge Rohtabafmangels die weitere Beschäfti- jahr starben 31. Auch diese Zahl ist noch groß genug. Aber die stande ist, für eine geregelte Müllabfuhr Sorge zu tragen, so darf gung dieser Arbeiter unmöglich macht. Das Anternen der Arbeiter Sterblichkeitsziffer sinkt dann mehr und mehr bis zu dem froßdem fein Angestellter der Wirtschaftsgenoſſenſchaft einem durch in Zigarrenfabriken erfordert stets längere Zeit. Auch ist es sicher, Alter von 10 bis 15 Jahren, wo 2 bon je 1000 Lebenden starben. die Abfuhrschwierigkeiten betroffenen Haubefizer einen Fuhrmann daß die einzuarbeitenden Kräfte in dieser Zeit feinen Neuzen brin- Dann steigt die Ziffer wieder allmählich, aber noch im Alter von nachweisen, der die ſofortige Abfuhr der Müllberge vornehmen kami. gen, vielmehr erheblichen Schaden durch Verderben des jetzt bejon- 60 bis 70 Jahren starben von 1000 nur 38, im Alter von 70 bis Die Abfuhr durch einen anderen Unternehmer schädigt nämlich die sers wertvollen Rohtabaks verursachen. Erst durch einen längeren 80 Jahren nur 87. Erst bei den über 80 Jahre alten wird die geschäftlichen Interessen der Wirtschaftsgenossenschaft. Deshalb das Verbleib der Arbeiter im Betriebe kann dieser Schaden wieder aus Sterblichkeit der Säuglinge überschritten. Verbot an die Angestellten! Deshalb entließ auch die Wirtschaftsgeglichen werden. Durch die im großen Umfang auf Veranlassung An dieser Erscheinung sind die Menschen lange gleichgültig genossenschaft einen ihrer Kontrolleure, der das Verbot übertreten per Behörden erfolgte Einstellung von Textilarbeitern in die 3i- norübergegangen. Sie wurde für etwas Selbſtverſtändliches ge- hatte, ohne Innehaltung der Kündigungsfrist. Der Kontrolleur garrenindustrie entsteht den einzelnen Fabriken daher ein erhes- halten, für die Auslese, die die Mutter Natur selbst vornimmt, un forderte durch Klage beim Gewerbegericht Bezahlung für die licher Verdienstausfall, für den kein Ausgleich geschaffen werden nur die Gesunden und Kräftigen am Leben zu lassen. Genauer Be- Kündigungszeit. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß die fann, wenn die neu angeleiteten Arbeitsträfte wieder entlassen obachtende haben dann dargetan, wie falsch diese Auffassung ist ausbejizer das vertragliche Recht haben, das Müll; welches abzuwerden müssen. Hiernach erscheint es durchaus gerechtfertigt, daß Es wurde beobachtet, wie groß. die Sterblichkeit der Brustfinder fahren die Wirtschaftsgenossenschaft außerstande ist, von einem in Sachsen die Kontingentierung des Tabakverbrauchs in der Zi- gegenüber der der Flaschenkinder ist und es stellte sich heraus, daß anderen Fuhrmann wegschaffen zu lassen und die dadurch entstande garrenindustrie nicht nach dem Verbrauche der ersten sieben Monate, 70-80 Proz. aller Todesfälle im Säuglingsalter auf den Ausfall nen Kosten der Wirtschaftsgenossenschaft in Rechnung zu stellen und wie das Gesetz bestimmt, sondern dem durchschnittlichen Monats der Brustnahrung zurückzuführen ist. Die Sterblichkeit der Flaschen- zwar bis zur doppelten Höhe des Betrages, den der Hausbesitzer in verbrauch des ganzen Jahres 1915 berechnet wird. Durch die Ver- finder ist siebenmal so groß als die der Brustfinder. dem betreffenden Falle an die Wirtschaftsgenossenschaft vertraglich Wuchtig drängt sich auch die Darstellung über die Sterbefälle zu zahlen hätte. Ein Hausbesizer, auf dessen Hof schon seit vier ordnungen vom 20. März und 12. April dieses Jahres ist den Wün schen der sächsischen Zigarrenfabrikanten nicht entsprochen worden, in den verschiedenen Gesellschaftsschichten auf. Von den Säug Monaten ein großer Müllberg lagerte, dessen Entfernung die Wirt so daß auch jetzt noch das Bedürfnis für eine gerechtere Berücksichti- lingen der Wohlhabenden starben in Berlin im Jahre 1916 nur schaftsgenossenschaft nicht bewirken konnte, hatte sich darüber bei gung der sächsischen Fabriken besteht. 7 Broz., von denen des Mittelstandes schon 13 Proz. und von denen dem Kontrolleur beflagt, und dieser hatte ihm daraufhin einen der Minderbemittelten 18 Proz Damit sind die Wurzeln der Säuglingssterblichkeit bloßgelegt. Mülffalamität befreite. Diese Annehmlichkeit für die Bewohner Fuhrmann nachgewiesen, der den Hauswirt für diesmal von der Hinzu gejellt sich noch, daß von den unehelichen Kindern ein Drittel des betreffenden Hauses mußte der Kontrolleur, wie gesagt, mit der bis zur Hälfte mehr sterben, als von den ehelichen. Auf materiellen Entlassung büßen. Der Vertreter der Genossenschaft sagte, die Abund gesellschaftlichen Ursachen beruht demnach die Säuglingssterb- fuhr durch einen anderen habe ihr im vorliegenden Falle einen lichkeit, denn auch die Frage: Stillen oder Nichtstillen? hängt zu Schaden von mindestens 50 M. verursacht. Das sei aber nicht der meist von diesen Ursachen ab. Sind diese aber erkannt, dann ist alleinige Grund der Entlassung des Klägers, sondern dieser habe auch der Weg zur Abhilfe offent. schon öfter ein und denselben Fuhrmam an Hauswirte empfohlen, Hebung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse und Gleich er betreibe also wahrscheinlich die Sache geschäftsmäßig. berechtigung der unehelichen Kinder sind die Universalmittel, Der Prozeß endete mit einem Vergleich, wonach dem Kläger Schwangeren- und Wöchnerinnenschutz, Gewährung von Stillgeldern die Hälfte seiner Forderung bezahlt wird. fins unbedingte Grfordernisse der Gegenwart.
Ausland.
Der französische Eisenbahnarbeiterstreik. Genf , 11. Juni. ( Fiff. 3tg.") Die französischen Eisenbahngesellschaften haben die Forderungen ihrer Arbeiter auf einen Tagelohn von mindestens 5 Fr. bei zehnstündiger Arbeitszeit und 1 Fr. Teuerungszulage angenommen.
Nach dem Bericht des niederländischen statistischen Amtes wurden im Monat Mai 23 Streits begonnen, gegenüber 31 im April und 27 im Mai vorigen Jahres. Die Zahl der Streifenden betrug 1188, die der betreffenden Betriebe 72. 18 Streits betrafen Die Lohnhöhe, 10 die Dauer der Arbeitszeit.
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