Nr. 164.
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Montag, den 18. Juni 1917.
Hilfe den Kriegsbeschädigten!
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Starker Artilleriekampf in Flandern und im Artois. - Englische Vorstöße bei Warneton , Monchh und Croisilles. Deutscher Vorstoß bei Hurtebise. nehmende Gefechtstätigkeit in Wolhhnien und Ostgalizien .
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Zu
Amtlich. Großes auptquartier, ben 17. Juni 1917.( W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplan.
Heeresgruppe Kronprinz Ruppre& t.
In Flandern war der Artilleriekampf abends füdöstlich von Ypern und nördlich von Armentières start. Südwestlich von Warneton stießen englische Abteilungen zweimal vor; fie wurden zurückgeschlagen.
Vom Kanal von La Baffée bis zur Bahn Arras - Cambrai herrschte rege Kampftätigkeit der Artillerien. Bei Monchy und Croisilles fezten die Engländer ihre Vorstöße morgens und abends fort. Während der Feind östlich von Monchy glatt abgewiesen wurde, drang er nordwestlich von Bullecourt vorübergehend in unsere Gräben ein. In Gegenstößen, bei denen wir über 70 Gefangene einbehielten, wurde die Stellung zurüdgewonnen.
Auch füdwestlich von Cambrai sowie zwischen Somme und Dise zeigte sich der Feind rühriger als in letter Zeit.
Heeresgruppe Deutscher Kronpring. An der Aisne - Front schwoll das Feuer zeitweilig zu erheb licher Stärke an.
Am Chemin- des- Dames brachen abends Sturmtrupps eines bayerischen Regiments in die französische Stellung nordwestlich des Gehöftes Hurtcbise, erkämpften sich den Besit einer Bergnase und hielten sich gegen 3 starfe Gegenangriffe. 25 französische Jäger mit 4 Maschinengewehren wurden hier eingebracht.
In der Champagne war vielfach die Feuertätigkeit rege. Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine wesentlichen Ereignisse.
Deftlicher Kriegsschauplah.
Die Gefechtstätigkeit westlich von Luck, südöstlich von Zloczow und im Karpathen- Borland nahm zu. Bei Brzezany wurde ein russischer Erkundungsvorstoß zurüdgewiesen.
Mazedonische Front.
In der Struma- Niederung räumten die Engländer mehrere Ortschaften, nachdem sie von ihnen in Brand gesteckt worden
waren.
Der Erste Generalquartiermeister.
Ludendorff.
Abendbericht.
Amtlich. Berlin , 17. Juni, abends. Von feiner Front sind besondere Ereignisse gemeldet.
Der österreichische Bericht.
Wien , 17. Juni. Amtlich wird verlautbart: Deftlicher Kriegsschauplah.
An der ungarischen Ostgrenze stellenweise Patrouillengeplänkel. Bei Brzezany wurden russische Erkundungsabteilungen zurückgewiesen.
Italienischer Kriegsschauplah. Defterreichisch- ungarische Flugzeugggeschwader warfen im Görzischen auf die italienische Fassungsstelle Mossa mit Erfolg Bomben ab. Sonst nichts von Belang. Südöstlicher Kriegsschauplag.
Unverändert.
Der Chef des Generalstabes.
Landarbeiter und Streikrecht.
In feiner volkswirtschaftlichen Erörterung in bürgerlichen Kreisen fehlt der Saß, daß der deutschen Landwirtschaft für die Gegenwart wie für die ganze Zukunft des Volkes eine besondere Bedeutung und Lebenswichtigkeit zukommt. Die nächstliegende Schlußfolgerung, die sich hieraus notwendig für die Landarbeiterschaft ergibt, wird jedoch in allen diesen Erörterungen nicht gezogen. Soll die höchste für unsere Volkswirtschaft erforderliche Ergiebigkeit der landwirtschaftlichen Arbeit erzielt werden, so ist dieses Ergebnis in erster Reihe davon abhängig, daß die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Landarbeiterschaft ausgestaltet und verbessert wird, um die Landarbeiter im allgemeinen arbeitsfreudiger und mit ihrem Lose zufriedener zu machen.
Kein Teil des Arbeiterrechts ist mehr veraltet und rückständiger als das ländliche Arbeiterrecht. In keinem anderen Rechtsgebiet drückt sich eine solche Geringschäzung der Persön lichkeit des Arbeiters, eine solche Vergewaltigung des im Landarbeiter wie in jedem andern Menschen lebenden Willens aus.
Abgesehen von den teilweise Jahrhunderte alten Gesindeordnungen Deutschlands ist vor allem die Beseitigung des preußischen Gesezes vom 24. April 1854 betreffend die Berlegungen der Dienstpflichten des Gesindes und der ländlichen Arbeiter ein dringendes Gebot der Zeit. Das Gesez bestraft Ungehorsam und Widerspenstigkeit gegen Befehle der Herrschaft und der Aufsichtspersonen und Verlassen des Dienstes ohne gesetzlichen Grund mit Geldstrafe oder Haft(§§ 1 und 2) und diejenigen Landarbeiter, die die Arbeitgeber zu Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung oder die Verhinderung der Arbeit verabreden oder andere zu solcher Verabredung auffordern, mit Gefängnis bis zu 1 Jahr. Die brutale Härte, mit der das Gesetz in§ 1 den Arbeiter wegen Verlassens des Dienstes bestraft, den Arbeitgeber jedoch im gleichen Falle bei grundloser Entlassung des Arbeiters straflos läßt, beweist die Absicht des Gesezes, die Landarbeiter durch Strafandrohungen unter die Botmäßigkeit der Arbeitgeber zu zwin
Die Not der Kriegsbeschädigten. Tatsache, die man nur mit den aller bittersten Ge- aufgezwungenen Befehlen und Arbeitsbestimmungen gefügig
Es soll gesammelt werden!
Wolffs Telegraphen- Bureau verbreitet folgende Zuschrift des Reichsausschusses der Kriegsbeschädig.
tenfürsorge:
Eine lehrreiche Statistik ist fürzlich in der Rhein provinz aufgenommen worden, nämlich über die Höhe der Rentenbeträge bei den völlig erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten mit Familie. Das Ergebnis war, daß auf jede Familie eines Kriegsbeschädigten ein
Monatsbetrag von 67,80 Mark und auf jedes Familienmitglied ein Monatsbetrag von 15,70 Mark entfiel.
Daß bei diesen Beträgen heute und auch wohl nach dem Kriege in vielen Familien von Kriegsbeschädigten, wenn sie keine anderen Einkommensquellen haben,
für die Kriegsbeschädigten gesammelt werden muß, ist eine gen, damit sie sich allen vom Grundbesitzer diftierten, ihnen fühlen begrüßen" fann!
Schwedisches Urteil über die deutsche Denkschrift.
sozialdemokratischen Mehrheit in Stockholm bemerft Alle Stockholm , 17. Juni. Zu der Friedenserklärung der deutschen handa": Dieses Programm ist ein Aftenstück von hohem politischem Rang, gemäßigt und staatsflug zugleich. Ziveifellos wird es Aufmerksamkeit erwecken und die Erörterung über den Frieden stark in Bewegung bringen, falls die Ententevölker es lesen dürfen, was wohl keine Kriegszenjur berhindern kann. Am allerwenigsten fann die Erklärung mit überlegenem Hohn oder mit dem Gerede von deutscher Furcht abgefertigt bittere Not werden, denn von Furcht vor der Fortsetzung des Krieges bis zur herrschen muß, ist selbstverständlich. Hier muß zunächst eine Erreichung eines annehmbaren Friede'n 3 merkt Erhöhung der Rente stattfinden. Wann und in man keine Spur. In den Hauptstücken dürften die neutralen Völker welchem Umfange diese erfolgen kann, steht aber noch zufrieden sein, wenn der Friede in Europa auf dieser Grundlage in keiner Weise fest, und auch wenn sie erfolgt, werden stets errichtet werden kann. Die Worte des Programms über das Selbstnoch große Härten des Einzelfalles zu lindern übrig bleiben. bestimmungsrecht der Völker, die sich durch die Kriegsereignisse von Hier gilt es für das ganze Volk eine Dankes fremder Oberhoheit befreit sehen, müssen den kleinen neutralen schuld abzutragen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, Völkern besonders zusagen, ebenso wie die Erinnerung an die Notdaß demnächst in ähnlicheer Weise wird für die Hinter- wendigkeit entsprechender Autonomie für diejenigen Nationalitäten, bliebenen durch die Nationalstiftung auch für die Familien die wie die Irländer und Nordschleswig holsteiner usw. deer Kriegsbeschädigten durch eine allgemeine Samm bom Frieden feine Aenderung ihrer staatsrechtlichen Stellung er Iung Abhilfe geschaffen werden soll. warten können. Auf jeden Fall dürfte dieses Aftenstück von den Nein, es ist durchaus nicht zu begrüßen, daß für die Völkern der Entente nicht als bedeutung& Io3 abgefertigt Kriegsbeschädigten gesammelt werden soll! Das ist doch werden können. nur ein Notbehelf der Verzweiflung, und daß der notwendig geworden ist, das ist niederdrückend und beschämend!
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Amerikaner unterwegs.
Zu begrüßen wäre es, wenn der Reichstag , der An- Stockholm , 16. Juni. ( Eig. Drahtber. d.„ Vort.") Das gestrige fang Juli zusammentritt, binnen einer Stunde in erster, Beisammensein der deutschen Delegation mit dem holländisch- skandizweiter und dritter Lesung dasjenige bereitstellen würde, das navischen Komitee und Viktor Adler verlief nicht nur sehr befrienotwendig ist, um die völlig erwerbsunfähigen Kriegskrüppel digend, sondern auch sehr wertvoll für weitere Verständigungsarbeit. und Kriegsblinden vor der„ bitteren Not" zu bewahren. Hillquit, der Führer der„ Socialist Party of America " legitimiert Zu begrüßen wäre es, wenn die riegsbeschädigtelgraphisch den amerikanischen Genossen Goldfarb als Vertreter ten selbst nicht ihr Recht auf den„ Dank" des Vaterlandes, dieser Partei, dessen Ankunft er zugleich ankündigt. sondern ihren Gläubigeranspruch an die Allgemeinheit so nachdrücklich geltend machen würden, daß dieser Anspruch anerkannt werden muß.
Die russische Delegation.
Amsterdam , 17. Juni. Huysmans teilte dem Stockholmer Daß aber am Ende des dritten Kriegsjahres nachdem Korrespondenten des" Handelsblad" gestern mittag mit, daß beman also Beit genug gehabt hat, eine anständige finanzielle reits in der folgenden Woche eine Abordnung des russiRegelung auf dem Wege der Gesetzgebung vorzunehmen-schen Arbeiter und Soldatenrates in Stockholm erscheinen werde.
zeigen. Das Reichsvereinsgesetz hat in§ 24 Abs. 3 diese Vorschriften des Landesrechts ausdrücklich aufrecht erhalten.
Wie war nun das Ergebnis dieser Hörigkeit der Landarbeiter und des von Strafandrohungen eingeengten Arbeitsverhältnisses? Eine von Jahrzehnt zu Jahrzehnt wachsende Spannung in den ländlichen Lohnarbeitsverhältnissen, dauernde, an Zahl zunehmende Streitig. strafungen und Schikanen durch Gendarm, Amtsvorsteher und feiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und BeGericht, denen sich die zum Bewußtsein ihrer Persönlichkeit erwedten Landarbeiter zuerst durch Auswanderung und in den letzten Jahrzehnten meist durch Abwanderung in die Städte entzogen, wo sie unter freieren Rechtsverhältnissen lebten und im Zusammenschluß mit ihren Arbeitskollegen in den Gewerkschaften ihr Arbeitsverhältnis zu verbessern in der Lage waren.
Wegen der Landflucht der Arbeiter verlangen deshalb nicht nur die Interessen der Landarbeiterschaft, sondern in gleicher Weise die volkswirtschaftlichen Interessen ein den modernen Verhältnissen angepaktes Arbeiterrecht auf dem Lande. Dazu gehört in erster Reihe die Beseitigung jenes Ausnahmegesetzes von 1854, damit es den Landarbeitern möglich ist. durch ungehinderte Koalition ihre Arbeitsverträge günstiger zu gestalten. Das Gesetz muß um so mehr fallen, als bestimmt erwartet werden kann, daß die Landarbeitermassen aus dem Kriege mit einem Selbstbewußtsein zurückkehren werden, das durch langen gefahr- und opfervollen Dienst für Staat und Gesellschaft mit Recht erheblich gesteigert ist. Dazu hat das enge Zusammenleben im Felde mit Kameraden aus der städtischen Arbeiterschaft ihren Gesichtsfreis erweitert. So werden sie einen für das Unrecht in ihren Arbeitsverhältnissen geschärften Blick heimbringen und das Gefühl der Kameradschaft, das mancher Landarbeiter erst als Soldat kennen lernte, in das Arbeitsleben übertragen. Ein großer Irrtum ist es daher zu glauben, daß in den Rechtsverhältnissen der Landarbeiter alles beim alten bleiben kann.
Das preußische Gesetz von 1854 verbietet nicht schlechthin den Zusammenschluß der Landarbeiter in gewerkschaftlichen Organisationen, und es hat die Ausbreitung des Land. arbeiterverbandes, der bei Kriegsbeginn mehr als 20 000 Land- und Forstarbeiter umfaßte, nicht verhindert. Jede Nummer des Verbandsblattes und jeder Jahresbericht des Verbandes berichtet auch von erfolgreichen Lohnbewegun gen, durch die eine Erhöhung des Lohnes oder andere Vorteile von den Mitgliedern hier und da erzielt werden. Aber die