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fand eine Versammlung statt, Bei der Universitätsprofessor Stodrea Heftig gegen das irische Abkommen sprach. Der zum Tode berurteilte und begnadigte Dsterrebell Walsh betonte,

begingen fie

Sparzwang für Privatangestellte. Bargeldlose Gehaltszahlung.

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Groß- Berlin

Aus den städtischen Hospitälern.

die Fren irgendwelchen Ausgleich, der nicht die vollständige Unab- Das Bestreben einzelner großindustrieller Betriebe, den Be­hängigkeit brächte, annähmen, Verrat reich ihrer Wohlfahrtseinrichtungen" zu erweitern und neben den an den Männern, die für die irische Freiheit ihr Blut hingegeben Arbeitern auch die kaufmännischen und technischen Angestellten In Nr. 335 des Vorwärts" vom 6. Dezember 1916 haben wir hätten. Man solle hart bleiben und das Pulver trocken halten. zu erfassen, hat bei der Firma Siemens u. Halske und den bei Besprechung von Vorgängen in den Hospitälern einen Fall Eine von der Versammlung angenommene Entschließung Siemens- Schudert- Werten wiederum zur Gründung erwähnt, wonach ein Hospitalit infolge von Morphiumeinspritzungen bezeichnete das irische Abkommen als einen Versuch der eng einer merkwürdigen Spareinrichtung geführt. Man hat die Spar- tretern der Fraktion in der Deputation zur Sprache gebracht verstorben sei. Der Fall wurde von den sozialdemokratischen Ver­lischen Regierung, Jrland vor der Welt in ein falsches Licht bank Siemensstadt G. m. b. H." begründet. Gegen Ende Juni und sollte weiter verfolgt werden. Hierbei hat sich zu setzen und ein Bemühen, Irlands Ansprüche auf eine erhielten die Angestellten mit über 300 Mark Gehalt ein Schreiben herausgestellt, daß eigentümlicherweise die Aften, die in­ouveräne Unabhängigkeit nicht vor die Friedens- der Firma, in dem es u. a. heißt: folge der Vernehmung des Oberpflegers W. und der tonferenz gelangen zu lassen, und verlangte die Erwählung von Zeugen angelegt worden waren, spurlos verschwunden sind. wirklichen Vertretern des Jrenvolles auf der Grundlage des all Der Fall selbst stellt sich folgendermaßen: Ein Hospitalit, der schon gemeinen Wahlrechts. mehrfach ungeberdig sich benahm, betrug sich auch am 24. August 1916 äußerst renitent und schlug um sich. Vier wärter versuchten ihn zu halten. Um ihn zu beruhigen, gab ihm der Oberpfleger innerhalb von 4 Stunden 4 Morphiumsprigen.

Bei Cerny und bei Lens.

Weiter haben wir beschlossen, den bargeldlosen Verkehr da­durch zu fördern, daß wir einer Reihe unserer Angestellten ihre Bezüge an Gehalt, Teuerungszulage usw. nicht mehr bar aus zahlen, sondern am Fälligkeitstage bei der Sparbank gutschreiben. In diesem Sinne beabsichtigen wir auch Ihnen bei der Sparbank Siemensstadt ein Konto eröffnen zu lassen. Die Gutschrift des Gehalts auf dem Ihnen bei der Spar­bank zu errichtenden Konto soll Ende Juni d. J. zum erstenmal erfolgen.

Am 25. verstarb der Hospitalit. Die ärztlichen Ansichten, os die gegebenen Morphiumsprißungen den Tod herbeigeführt oder be schleunigt hatten, gingen auseinander. Bemängelt wurde, daß dem Pflegepersonal derartige weitgehende Befugnisse, ohne ärztliche An­weisung zu handeln, gegeben worden sind.

Französischer Heeresbericht vom 30. Juni nachmittags. Nord­östlich von Cerny erneuerten die Deutschen vergangene Nacht ihre Angriffsversuche. Sie machten auf a Bobelle zwei starke Angriffe, bei denen brennende Flüssigkeiten verwandt Dann folgt noch die Mitteilung der Konto- Nummer, Ueber. wurden. Nach lebhaftem Kampf faßten sie in einem durch Be­fchießung vollkommen eingeebneten Vorsprung Fuß. Der Artillerie- reichung eines Scheckbuches, der Bankbedingungen usw. Die Siemens- Firmen bringen es also fertig, unter dem Deck- wonach das Applizieren derartiger Spriten nur nach ärztlicher Im November 1916 ist dann ein Ministerialerlaß erschienen, kampf war in der ganzen Gegend von Avocourt und am Toten Mann von äußerster Heftigkeit. Gestern machten wir gegen Ende mantel einer Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, ihren Vorschrift erfolgen darf. Dementsprechend sind auch im Hospital des Tages westlich der Höhe 304 einen Gegenangriff, der Angestellten einfach das freie Verfügungsrecht über ihr Gehalt zu Buch Anweisungen gegeben worden, so daß zu hoffen ist, daß uns einen Teil der vorher vom Feinde eroberten Gräben zurückgab. beschränken und sie ohne jede vorherige Befragung in den Mit- sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Um stets ärztliche Gleichzeitig eröffneten die Deutschen westlich vom Toten Mann gliederkreis ihrer Fabriksparkasse einzureihen. Auch der Ange- Hilfe zur Hand zu haben, hat in Abwesenheit des Arztes auf einer Front von über zwei Kilometern eine starke Unter- stelltenausschuß ist in keiner Weise gutachtlich gehört worden. Es vom Hospital, ein Arzt der benachbarten Irrenanstalt die Vertretung nehmung. Unsere Soldaten leisteten den wütenden Angriffen der wird natürlich versichert, daß der Angestellte das Recht hat, die zu übernehmen. Dem Oberpfleger W. wurde am 15. Juli anläßlich Stoßtruppen"( vom französischen Generalstab gebrauchte deutsche Beträge jederzeit abzuheben. G3 fällt aber erfahrungsgemäß un- dieses Falles gekündigt. Tapferkeit Widerstand. Der Feind, dem es zuerst gelungen war, auf angenehm auf, wenn einer der mit einem Sparkonto freundlichst der gesamten Front in unsere erste Linie einzudringen, wurde an bedachten Angestellten jest nachträglich den ausdrücklichen Verzicht den meisten Punkten durch unsere tatkräftigen Gegenangriffe zu auf die Fortführung des ohne seinen Willen eingerichteten Kontos rückgedrängt, außer an den Hängen westlich des Toten Mannes, wo ausspricht. er sich behauptete. Wir machten achtzig Gefangene, die vier Regis mentern angehören.

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In der Champagne scheiterte ein fräftiger feindlicher Hand­streich westlich der Navarin- Ferme vollkommen.

Mit Recht hat eine von etwa 1800 Siemens- Angestellten be­suchte Betriebsversammlung, die am 29. Juni in den Germania­Sälen tagte, gegen diese Bevormundung der Angestellten Einspruch erhoben. In richtiger Erkenntnis derartiger Wohlfahrtseinrich­Englischer Heeresbericht vom 30. Juni nachmittags. Außer tungen hat die Versammlung auf die schweren sozialen Bedenken der Einbringung von Gefangenen und Maschinengewehren hatten der Fabriksparkassen hingewiesen und sich entschieden gegen die die Unternehmungen bei Lens ein wichtiges Vorschieben unserer ganzen Front in einer Breite von vier Meilen und einer zwangsweise Aufnahme in die Sparbank Siemensstadt" gewandt. Tiefe von mehr als einer Meile zur Folge. Als Ergebnis unserer Vor allem aber nehmen die Siemens- Angestellten das Recht in Angriffe wurde eine Reihe von start ausgebauten Berteidigungs- Anspruch, etwaige Ersparnisse, auch wenn sie nur zeitweise vor­anlagen auf beiden Ufern des Souchezfluffes, die die Stadt Lens handen sind, nach eigenem Entschluß dort anzulegen, wo es decken, genommen. Unsere Truppen erreichten jedesmal ihr ganzes ihnen auf Grund ihrer sozialen Grundauffassung zweckmäßig er­Ziel unter geringen Verlusten und fügten dabei dem Feinde be- scheint. Wenn dabei von der Versammlung erklärt wurde, daß trächtliche Verluste zu. Stellungen von großer Etärke und tat fein Grund vorliege, Angestelltengelber einem rein tapitalisti tischer und strategischer Wichtigkeit sind in unsere Hand gefallen. schen Industrieunternehmen zuzuführen, sondern genossen schaftlich organisierte Anlagen der Arbeitnehmer zu fördern seien, so zeugt das von der wachsenden sozialen Erkenntnis, die infolge Ser wirtschaftlichen Not neuerdings auch in Angestelltenkreisen immer deutlicher zu Tage tritt.

Der Krieg auf den Meeren.

Innerhalb oder außerhalb?

Kopenhagen , 27. Juni. Berlingske Tidende" meldet, daß der dänische Schoner vigtut auf der Reise von Grönland nach Dänemark , also in inländischer Fahrt außerhalb des Sperrgebietes versenkt worden sei.

Wie W. T. B. von zuständiger Stelle erfährt, ist das Schiff auf 61 Grad 47 Min. Nördl. Br. und 0 Grad 3 Min. Weftl. Länge, also innerhalb des Sperrgebietes, versenkt worden.

Zwang zum Katholizismus.

Preußisches aus großer Zeit.

Auf Beschluß des Kammergerichts hatte sich am 26. Juni die Bochumer Stcaffammer mit einer Erziehungsfrage von grund. säglicher Bedeutung zu beschäftigen.

Das Schöffengericht hatte die Ehefrau Bockholt aus Bochum zu 20 M. Geldstrafe verurteilt wegen Schulversäumnis ihres achtjährigen Kindes. Frau B. lebte in gemischter Che und hatte von ihrem fatholischen Mann die schrift liche Zusicherung erhalten, daß die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder evangelisch erzogen werden sollten. Durch die Schuld des Mannes wurde die Ehe ge­schieden. Er kümmerte sich auch nicht um den Unterhalt von Mutter und Kind. Bei Erreichung des schulpflichtigen Alters meldete die Mutter das evangelisch getaufte Kind zum Besuch der evangeli­schen Schule an, wurde aber von der Schulbehörde ab- und vom Vormundschaftsrichter angewiesen, das Kind zur fatho lischen Schule zu schicken. Das tat fie aber nicht, weil fie annahm, dazu nicht

Soll für die Kriegsbeschädigten gesammelt werden?

Der Reichs ausschuß der Kriegsbeschädig ten fürsorge sendet der Nordd. Allgem. 3tg." eine längere Zuschrift, in der er auseinandersetzt, daß die staatliche und die freiwillige Fürsorge einander ergänzen müssen. Er denke nicht daran, das Reich von seinen Pflichten entlasten zu wollen.

Aber auch bei denkbar günstigstem Ausgang des Krieges und bei weitherzigster gesetzlicher Regelung ist es vollkommen ausgeschloffen, auf gefehlichem Wege allein in jedem Falle so zu helfen, wie es unserem vaterländischen Gmp­finden entspricht. Jede gesetzliche Regelung trägt notwendig etwas Schematisches an sich und ist in ihrer Starrheit außer­stande, dem Bedürfnis und der Dringlichkeit des Einzelfalles ge­recht zu werden. Die Pragis der bürgerlichen Kriegsbeschädigten­fürsorge hat erwiesen, daß nur zu oft Fälle übrigbleiben, in denen schnell und weitgehend geholfen werden muß, wie es eben nur die freiwillige Liebestätigteit tann.

Auch die vom Kriegsministerium bewilligten Ergänzungs­renten des Härteausgleichsfonds können nicht völlig ausreichende Hilfe bringen. Dies geht schon aus den zurzeit für die Be­willigung dieser Ergänzungsrenten maßgebenden, naturgemäß enggezogenen Grundsäßen hervor. Dann denke man auch an die Fälle derjenigen franken oder sonstwie beschädigten Kriegsteilnehmer, die nach dem Gesez ohne Rente entlassen werden müssen ( Rentenlose) und daher vielfach ganz auf die freie Liebes­tätigkeit angewiesen sind.

Die Verpflegung in den Hospitälern wurde bemängelt, von den Magistratsvertretern aber erklärt, daß seitens der Verwaltung alles geschehe, man müsse aber berücksichtigen, daß die Ernährung der ge­famten Bevölkerung doch auch leider zurückgegangen sei.

Besondere Fürsorge für die Kinder von Rüftungs­arbeiterinnen.

Es handelt

Die Landesversicherungsanstalt Berlin hat, wie uns von zu­ständiger Seite mitgeteilt wird, einen Betrag von 50000 M. zur fich vornehmlich um die Fürsorge für Kinder von Müttern, die in Förderung der Kinderfürsorge zur Verfügung gestellt. der Rüstungsindustrie arbeiten. Die Durchführung der Fürsorge soll durch den unter Leitung des Stadtrats Saffenbach arbeitenden Kriegsausschuß geschehen, dem Vertreter der Landesversicherungs­Da nach einem von der Kriegs­anstalt Berlin beitreten werden. amtsstelle in den Marken aufgestellten Plan für eine wirkungsvolle Durchführung der Kinderfürsorge 100 000 M. erforderlich sind, hat gesprochen, daß die Stadtgemeinde Berlin , die restlichen 50 000 M. die Landesversicherungsanstalt Berlin die bestimmte Erwartung aus­aufbringen wird.

Land- oder Seeaufenthalt für Kinder. Der Verband der Deutschen Damen- und Mädchenmäntel- Fabrikanten hat, wie Der Konfet­tionär" mitteilt, beschlossen, auf seine Kosten 400 bis 500 Kinder von Meistern und deren Heimarbeiterinnen einen Land- oder See­aufenthalt von drei bis vier Wochen zu verschaffen. Berücksichtigt werden vor allen Dingen Kinder von Meistern oder Heimarbeite­rinnen, deren Vater im Felde steht.

Gustav Schmoller wurde gestern nachmittag auf den Höhen von Westend unter großen Ehrungen, die seinem Wirkungskreise Aus­drud gaben, zur letzten Ruhe bestattet.

Die schwierigsten Wochen der Volksernährung. Ein Berliner Lokalblatt, das sehr fleißig aber nicht immer mit geeigneten Mitteln die Stimmung der Bevölkerung zu beleben versucht, verabreicht seinen Lesern diese Beruhigungspille:

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Wir stehen jetzt in den schwierigsten Wochen der Lebensmittelversorgung und dürfen die begründete Hoffnung hegen, daß in furzer Zeit, wenn das Gemüse reichlicher zufließt und die neuen Kartoffeln eintreffen, die jett ungenü= gende Ernährung sich wesentlich bessern wird. Für die allernächsten Wochen wird es leider noch weni­ger Kartoffeln geben als in den letzten Wochen. Da­gegen können wir mitteilen, daß jetzt für einen regelmäßigen Eingang des Fleisches gesorgt worden ist, und zwar soll dies­mal sogar besonders gutes Rindfleisch eingetroffen sein, auch mehr Schweinefleisch als bisher. Ersatz für die fehlenden Nah­rungsmittel wird nach Möglichkeit durch Teigwaren und Brot ge­währt werden. · Die städtische Volksspeisung kann in den näch= sten Wochen ebenfalls nur weniger inhaltreiches Essen liefern und wird deswegen von der Kartoffelfarte nur noch zwei Ab­schnitte abtrennen. An Stelle von Kartoffeln werden in dem berpflichtet ชิน fein. Essen in größerem Umfange Kartoffelwalzmehl, Kartoffelflocken Auf Anordnung der Königlichen Regierung zu Arns­jowie Teigwaren und Getreidefabrikate verwendet werden. berg fand die vorläufige Aufnahme in die evangelische Nach der Auffassung des Reichsausschusses ist also das Das Verhalten der Berliner Bevölkerung ist Schule statt, die das Kind regelmäßig besuchte. Bon Elend, das der Krieg zurückläßt, so groß, daß ihm durch die wahrhaft bewunderungswürdig, aber daß es sp dem im Felde befindlichen Vater forderte das Vormundschaftsgericht staatliche Fürsorge allein gar nicht abgeholfen werden kann. bleiben kann, dazu ist ein gewisses Mindest maß materieller eine Willenserklärung über die religiöse Erziehung des Kindes ein. Was er dazu ausführt, ist die schärfste Kritik der Voraussetzungen schlechthin unentbehrlich. Dieser widerrief die frühere Erklärung und bestimmte die Er- staatlichen Fürsorge. Wir stehen nach wie vor auf machte die Frau mit Recht geltend, baß ihr geſchiedener Mann, ba er gar nicht für das Kind forge, auch keinerlei Interesse an der religiösen Erziehung des Kindes habe. Durch die Anmeldung zur evangelischen Schule sei sie ihren Verpflichtungen nachgekommen. Diesen Standpunkt teilte die Straffammer und sprach die Frau frei. Auf Grund der eingelegten Revision wies das Kammergericht unter Aufhebung dieses Urteils die Sache an die Straftammer zurück, indem es ausführte, daß die Mutter, trotzdem ihr nach dem Ausgang des Ehescheidungsprozesses die elterliche Gewalt über das Kind zustand, nicht über dessen religiöse Erziehung zu bestimmen habe. Darüber sei maßgebend die

Deklaration von 1803,

die für Westfalen seit 1825 gelte. Danach sei für die religiöse Er ziehung des Kindes der Water maßgebend, wenn sich in gemischter The nicht eine andere Einigung vollzogen habe. Diese sei früher vorhanden gewesen, aber nach der neuerlichen Erklärung des Vaters fortgefallen. Das Kind müsse katholisch erzogen werden.

tungen unzureichend, ſo müſſen ſie abgeändert werden. Das gilt auch für die Fälle, in denen ein Mann tatsächlich als Kriegsbeschädigter zurückkehrt, ihm aber nach dem Gesez troß­dem keine Rente zusteht.

Der Anspruch der Kriegsbeschädigten auf ausreichende Silfe an das Reich ist ein Rechtsanspruch, dessen Cha­rafter durch keine noch so gut gemeinte Riebestätigkeit abge­schwächt oder verdunkelt werden darf!

Letzte Nachrichten.

Eine neue Rede Lloyd Georges. Wir haben die gewaltige deutsche Armee unter die Erde getrieben, London , 1. Juli. Lloyd George sagte in einer Rede in Dundee : und es muß eine große Erniedrigung für das deutsche Heer sein, daß es sich in Erdlöchern verstecken muß. Das ist eine Kaninchen­Diesem Spruche gemäß änderte nunmehr die Bochumer Straf- taktik und bedeutet, daß wir das Gefühl der Unterlegenheit in tammer ihr Urteil, indem sie die Berufung der Frau kostenpflichtig jede Pore des deutschen militärischen Geistes hineintreiben. verwarf und ihre Verurteilung durch das Schöffengericht bestätigte. Wenn die Tugend der Demut den Preußen mit unerbittlicher Schulversäumnis liege vor. Das Kind hätte müssen zur fatholischen unnachgiebigkeit gelehrt wird, so ist das gut für die Zeit des Krie­Schule geschickt werden, da über die religiöse Erziehung des Kindes ges, noch besser für die Zeit nach dem Frieden. der Vater zu bestimmen und die Ehescheidung daran nichts ge­ändert habe.

Spanien und die U- Boote.

Abgesehen davon, daß zur Zeit des Beginnes der Schulpflicht des Madrid , 30. Juni. ( Agence Havas.) Eine nach einem Mi­Kindes die erste Erklärung des Mannes noch vorlag, worin die nisterrat veröffentlichte amtliche Note gibt bekannt, daß das evangelische Erziehung bestimmt wurde und die anderweitige Willenserklärung erst nachträglich erfolgte und die Richtig feit des Urteilsspruches recht fraglich erscheinen läßt, beweist eben dieser Prozeß, wie dringend eine innere Reform auch auf diesem Gebiete in Preußen nötig ist. Daß auf Grund einer so alten Deklaration

Urteile gefällt werden müssen, die jedem gefunden Empfinden im Volle ins Gesicht schlagen, ist eben- preußisch. Hoffentlich wird auch dieser Plunder bald in den Orkus verschwinden. Von Rechts wegen!

deutsche Untersee boot, das in Cadir Zuflucht gesucht hatte, heute morgen in aller Frühe den Hafen verlassen hat, bis zur Grenze der Hoheitsgewässer von zwei spanischen Torpedobooten begleitet.

Madrid , 30. Juni. ( Reuter.) Der König hat ein Dekret unter­zeichnet, durch das den U- Booten der kriegführenden Mächte die Fahrt in den spanischen Gewässern und das An­Iaufen spanischer Häfen verboten wird. Solche U- Boote werden für die Dauer des Krieges interniert werden.

In dieſer Woche burjen gunächst auf die spei weißen Ab­schnitte 62e der Kartoffelkarte höchstens 1 Pfund Kartoffeln ent nommen werden. Wer bis Freitag, den 6. Juli einschließlich, das Pfund Kartoffeln nicht zu erhalten vermag, ist berechtigt, dafür 100 Gramm Gebäd zu entnehmen. Als Ersatz für die restlichen 4 Pfund Kartoffeln kann auf die 6 schraffierten Ab= schnitte 62a- 62c und die zwei weißen Abschnitte 62d bei einer Brotverkaufsstelle in Berlin unter gleichzeitiger Vorlegung einer Berliner Lebensmittelfarte höchstens 400 Gramm Gebäck entnommen werden. Auf die Kartoffelzujakkarten dürfen 2 Pfund Kartoffeln oder 200 Gramm Gebäck abge­geben werden. In derselben Weise dürfen auch Militärur­lauber, falls sie auf ihre Karten Kartoffeln nicht erhalten können, für jeden Abschnitt über ½ Pfund Kartoffeln je 50 Gramm Gebäck entnehmen.

bekannt: Für unsere Gemeinde sind vom Kreise Niederbarnim fol­ Friedrichsfelde . Eierauffäufer. Der Gemeindevorstand macht gende Gierauffäufer bestellt worden: Rump, Berlin- Karlshorst, Brinz- Adalbertstraße 28, Gustav Räder und Auguste Räder,

Berlin- Friedrichsfelde, Wilhelmstraße 25, Frau Marie Goerke, Berlin- Friedrichsfelde, Prinzen- Allee 48. Die Eierauffäufer er­teilen über die erhaltenen Gier Bezugsscheine für vorzugsweise Berücksichtigung bei Verteilung von Geflügelfutter. Auf je 10 ab= gelieferte Gier wird bis auf weiteres 1 Pfund Geflügelbackfutter geliefert werden. Die Untersammelstellen werden der Kreissammel­stelle wöchentlich Nachweisungen über die Zahl der in unserer Ge­meinde gesammelten Eier einreichen. Das Geflügelfutter soll uns dann durch die Untersammelstelle Berlin- Oberschöneweide zugeführt werden. Für andere Hühnerbesizer, die Eier nicht abliefern, wird unserer Gemeinde Futter nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Spandau . Gemüsekonferven- Verkauf. Heute, Montag, beginnt in den hiesigen Geschäften der Verkauf von Gemüsekonserven. Gegen Abtrennung von Feld 9 der alten Lebensmittelfarte fann 1 Pfund Verkauf durch Aushang bekannt zu geben. Die gesammelten Felder Gemüsekonserven entnommen werden. Die Geschäfte haben den find bis spätestens Sonnabend, den 7. Juli cr im Zimmer 345 des Rathauses einzureichen. Feld 9 der alten Lebensmittelfarte verliert mit Ablauf von Freitag, den 6. Juli, seine Gültigkeit.