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hoben worden war.

Eine Reihe von Frauen, die sich mit verhältnismäßig fleinen Beiträgen beteiligt hatten und denen ihre Gewinne nach dem Maß­stab von 10 Proz. zweimal im Monat bis zum Januar prompt aus­gezahlt worden sind, haben nur kleine Verluste erlitten. Auf die Frage, wieso denn solche hohen Gewinne gezahlt werden können, gab Frau A. fast immer die Auskunft, daß dies sehr gut möglich sei, da sie die Beträge fünf- bis sechsmal im Monat umjeke. Dic Sigung wurde auf Dienstag vertagt.

Die Frau

D.

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Jugendveranstaltungen.

Weihensee. Das Arbeiter Jugendheim in der Charlotten burger, de Zajiostraße ist von jest ab Dienstags und Donners tags, von 8-10 Uhr geöffnet. Donnerstag, 5. Juli, findet im Heim eine wichtige Heimbesucherversammlung statt, zu der zahlreicher Besuch er­wünscht ist.

Briefkasten der Redaktion.

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beruhen können und entschied sich dann für Beteiligung. Er sagte| Die übrigen Verhandlungsgegenstände betrafen Vorschläge für 1 der Angeklagten, daß er gar nicht einen so hohen Verdienst haben den Ausbau des Deutschen   Handwerks- und Gewerbekammertages wolle, fie meinte aber, ihr tue jeder Einleger einen besonders und für die weitere Ausgestaltung des beruflichen und wirtschaftlichen großen Gefallen, denn die Ansprüche der Generalfommandos auf Zusammenschlusses des Handwerks. Lieferung feien so riesengroß, daß sie fremde Gelder aufnehmen müsse. Dem Zeugen fiel es auf, daß in den Verträgen immer nur Der Stellenvermittler und seine baren Auslagen. davon die Rede war, daß die Einleger am Gewinn beteiligt seien, eines ländlichen Besizers tam eines Tages in das Bureau eines von einer Beteiligung am Verlust aber fein Wort Stellenvermittlers D., um ein Mädchen zu mieten. Es war gerade darin stand. Auf sein Ersuchen wurde in dem mit ihm abge- fein Mädchen da, die Frau S. wurde deshalb aufgefordert, wieder schlossenen Vertrage, bei dem es sich um ein Kaffeegeschäft in Höhe zu kommen. Ehe sie sich entfernte, erklärte sie, sie müßte auf jeden bon 1975 000 m. handelte, seine Beteiligung auch am Verlust Fall ein Mädchen haben, foste es, was es wolle. Nachdem Frau vermerkt wurde. Der Zeuge fuhr dann zur Kommerz- und Dis- S. weg war, tamen sieben Mädchen, die Stellen suchten. Fl. 26. Berlin   C 54, Rinienſtr. 83/85. Th. D. 1887. 1. Sit fein tontobant, holte sich einen Scheck über 100 000 m. und lieferte mietete die Mädchen für die Nacht in einem Gasthof ein, wofür er 1. Ueber den Einfluß des Morphiums auf den Magen". Preis 50 Pf. 34 Reichstagsabgeordneter. 2. Dadurch erledigt. 3. Minderheit. 3. 100. diesen und 30 Tausendmarkscheine als Einlage bei Frau Kupfer ab. 14,75 M. zahlte. Am anderen Tage mietete eine Beauftragte der oben beziehen durch die Buchhandlung Vorwärts. 2. Ihre Frau wird in diesem Frau Kupfer gab dafür einen Wechsel. Der Zeuge fuhr dann nach erwähnten Bäuerin S. ein Mädchen bei D. Saufe, wenige Tage darauf war Frau K. verhaftet. Der Zeuge nun der Frau S. neben der tarmäßigen Gebühr die 14,75 M. Logis- hoch das Witwengeld ist, fönnen wir nicht fagen, da wir nicht wissen, in Dieser stellte Falle Bitwengeld erhalten, wenn sie selbst 200 Marten geklebt hat; wie eilte wieder nach Berlin  , um möglichst noch den Scheck zu retten, geld, das er für die sieben Mädchen gezahlt hatte, mit in Rechnung, welcher Stlasse und wie viel Marken Ihre Frau geklebt hat... 100. erfuhr aber, daß der Scheck schon am Tage der Ausstellung abge- nämlich als bare Auslagen, die das Mietgeschäft erfordert hätte. Das kann dem Sohne nicht hinderlich sein. Fr. 828. Der Fall ist uns nicht bekannt. R. R. 29. Der Meister ist nicht ersatzpflichtig.-. Ja. Dabei stügte er sich auch auf die Worte der Frau S. vom Tage vorher, daß sie ein Mädchen haben müßte, es foste, was es wolle. meinden sind unterschiedlich, in Berlin   werden sie in gleicher Höbe wie die A. 50. Staatliche Unterstügung 10 M. Die Unterstützungen der Ge­Frau S. hätte sich von den sieben Mädchen eins aussuchen sollen. staatliche gezahlt. 5. E. 42. Gültigkeit haben nur die nach 1912 ge Der Stellenvermittler wurde auf Grund des Stellenvermittler lebten Marken, die Anwartschaft aus den vordem geklebten Marken würde geseges vom 2. Juni 1910 angeklagt. Es wurde ihm eine Ueber- erst wieder aufleben, wenn Ihre Frau mindestens 200 Marken geklebt hat. tretung des§ 5 Abjaz 3 vorgeworfen. Danach dürfen neben den A. H. 11. 1. Ja. 2. In der Voraussetzung, daß das Schreiben Ihres Gebühren feine Vergütungen anderer Art erhoben werden, während Schwagers als rechtsgültiges Testament anzusehen iſt, hätten Sie Anspruch die Erstattung barer Auslagen nur insoweit gefordert werden darf, auf die Sachen, da Pflichterben nach Ihrer Darstellung nicht vorhanden als sie auf Verlangen und nach Vereinbarung mit dem Auftrag Platifuß und Nervenleiden. sind. 3. Nein, das darf sie nicht. F. A. 9. Herzfrant, schlechte Zähne, E. M.   28. Herzleidend, zurüdgestellt. geber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen sind. V. R.   8. Darin hat sich jetzt nichts geändert gegen die ersten Kriegs. Das Landgericht verurteilee auch den Angeklagten wegen Ueber- jahre, Unterſtüßung wird verweigert, wenn sich in den Verhältnissen der tretung der Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 100 M. und Frau nach Eingehung der Ehe nichts geändert hat. F. 3. 13. Die führte aus: Es handle sich hier nicht um bare Auslagen im Sinne Unterstüßung wird in diesem Falle nicht nachgezahlt, der Antrag hätte längst der Bestimmungen. Weder seien fie vereinbart, noch liege ein ent- gestellt werden müssen. Sie fönnen später zur Nachzahlung der Alimente sprechendes Verlangen der Frau S. bor. Als ein Verlangen, verpflichtet werden, auch zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreites. eventuell ankommende sieben stellungsuchende Mädchen für die Nacht sich aber an den Tierschutzverein, Schicklerstr. 5. Rgl., Treptow  . Eine solche Stelle ist uns nicht bekannt. Wenden Sie einzumieten, fönne es nicht ausgelegt werden, wenn Frau S. sagte: Benn das Kind jezt als das Shrige anerkannt ist, haben Sie Anspruch Berlin   Leobschütz  . Ich muß unbedingt ein Mädchen haben, es fofte, was es wolle. auf Unterſtügung. Deshalb schon sei die fragliche Erstattungsforderung des Angeklagten zwischen dem 15. und 16. Jahr erfolgen; die Anmeldung hätte beim M. M. 100. Die Ausnahme soll in der Regel ungerechtfertigt gewesen. Im übrigen wäre anzunehmen, daß An- Kommandeur des Aufenthaltsortes zu erfolgen. M. P. 436. Das geklagter die Mädchen eingemietet habe, um sie allgemein für sein Besuch wäre an das Generalfommando zu richten, dem der Truppenteil Gewerbe als Stellenvermittler zur Verfügung zu haben. Es handle Ihres Vaters untersteht; der Grund erscheint uns nicht als ausreichend. sich um allgemeine Geschäftsunkosten, nicht um bare Auslagen im halten werden, wissen wir nicht, die Entlassung liegt in der Kommando­2. Wie lange Sie noch im Heeresdienst be­Sinne des§ 5 Absatz 3. gewalt des Kaisers. M. A. 7. 1. Nein, Sie meinen doch zur Hilfs. halten, sonst müssen Sie erst die Ausstellung eines solchen beim Striegs: dienstpflicht? 2. Ja, wenn Sie einen Abkehrschein von der Firma er ausschuß beantragen. 3. Ja. Reinhold M. 1. Da Sie im ver gangenen Jahre fein volles Jahresverdienst hatten, so wird der jetzige Berdienst zur Grundlage genommen. 2. 176,80 M. Gemeindesteuer, also insgesamt 297,40 m. jährlich. B. S. 30. Die Kündigung kann auch in diesem Falle erfolgen und Sie sind zur Räumung der Wohnung ver Polizeipräsidium hat die Berechtigung dazu. pflichtet. Kriegskaffe. Ein bis zwei Jahr. Staatsbürger. 1. Das scheint uns zwedlos. 3. Nein. 4. Ja. 2. Beschwerde dagegen er M. Sch. 100. Wir halten den Lehrvertrag in diesem Falle noch für verbindlich bis eventuell zum 1. Dttober. Es würde sich aber empfehlen, beim Vorstand der Jnnung darüber Rücksprache zu nehmen.

Soziales.

Henderung des Wahlrechts für die deutschen   Handwerks­

fammern.

Der gefchäftsführende Ausschuß des deutschen   Handwerks- und Gewerbefammertages bat in seiner letzten Sigung beschlossen, der für den September dieses Jahres in Aussicht genommenen gemein­samen Tagung der deutschen   Handwerks- und Gewerbekammern unter anderem eine Aenderung des Wahlrechts für die Handwerks­tammern vorzuschlagen. Es wurde hierzu folgender Antrag be­

schlossen:

Der Deutsche   Handwerks- und Gewerbelammertag erkennt an, daß nach den bisherigen Vorschriften über die Wahlen zur Handwerks fammer nach§ 103a der Reichsgewerbeordnung weite einflußreiche Kreise des deutschen   Handwerks insbesondere Preußens von der Mit bestimmung für die Wahl der Vertreter zur Handwerkskammer aus­geschaltet sind. Um das durch den Krieg geschädigte Handwerk so fchnell wie irgend möglich wieder voll leistungsfähig zu gestalten, ist es notwendig, alle im Handwerk schlummernden Kräfte zu tätiger Mitarbeit bei der Vertretung des Handwerks heranzuziehen.

Als ein geeignetes Mittel hierzu empfiehlt der Kammertag für die Wahlen zur Handwerkskammer die Einführung eines all gemeinen, gleichen, diretten Wahlrechts für alle felbständigen Handwerker, die ihren Betrieb gemäߧ 14 der Reichsgewerbeordnung angemeldet und mindestens drei Jahre im Kammerbezirt ausgeübt haben. Zur Hebung des Ansehens des Handwerkerstandes ist es notwendig, die Vorbereitung und Durch führung der Wahlen zur Vollversammlung, soweit dieses noch nicht durch die einzelnen Wahlordnungen geschehen ist, den Handwerks­fammern zu übertragen."

gelegte Revision, das Landgericht habe den Begriff der baren Aus­Das Kammergericht verwarf die vom Angeklagten ein­lagen im Sinne des Stellenvermittlergesezes richtig gewürdigt.

Umstellung der Brauereibetriebe.

Die Umstellung der Brauereibetriebe auf andere, zeitgemäße und volkswirtschaftlich wünschenswerte Zwecke hat während des zweiten und dritten Kriegsjahrs mehr und mehr Fortschritte ge­macht. So teilt der Geschäftsbericht 1916 der Brauereis und Mälzerei- Berufsgenossenschaft, Seftion IX( Rheinland- Westfalen  , beide Hessen  , Lippe   usf.) mit, daß vielfach die Mälzereien auf das Dörren von Gemüse und sonstigen Landeserzeugnissen umgestellt worden sind und infolge dessen die Zahl der in ihnen beschäftigten Personen sogar zugenommen hat. Wenn unter den Versicherten des genannten Gebiets jetzt 1902 weibliche Personen aufgeführt werden, so sind diese sicherlich in erster Linie gerade in diesen neuen Betriebs­weisen beschäftigt.

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Ed. N. 213. 1. Nein.

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mittwoch mittag. Weftlich der Oder ein wenig wärmer und vielfach Wetterausfichten für das mittlere Norddeutschland bis heiter; im Dften ziemlich fühl, überwiegend bewölkt mit leichten Regen­fällen.

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Donnerstag, den 5. Juli 1917, abends 8 Uhr:

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Referent: Stadtverordneter Adolf Ritter  .

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Filiale Groß- Berlin. Den Mitgliedern geben wir hiermit Nachricht vom Tode des Kollegen

Max Sommer

( Militär- Urlauber)

bon der 24. Revier Inspektion der Gaswerke.

Beerdigung am Mittwoch, den 4. Juli, nachmittags 22 Uhr, auf dem   Garnison- Friedhofe in der Hasenheide.

Ehre seinem Andenken! Um rege Beteiligung bei der Bestattung des Kollegen ersucht 36/20 Die Ortsverwaltung

Als Opfer dieses Weltkrieges starb am 22. Juni, nach zweiund­zwanzigmonatigen Kämpfen, an feiner schweren Verwundung unser heißgeliebter Sohn, Bruder, Schwager, Neffe, Better und Entel, der Musketier

1061

Hans Tschaege

im blühenden Alter von 22 Jahren. In tiefstem Schmerz die trauern­den Eltern

Franz Tichaege,

Marie Tichaege geb. Bölter, als Geschwister:

Willi, Bruder, zurzeit im Ra garett,

Klärchen, Schwester, Georg, Bruder, Franz, Bruder, Lieschen, Schwester, Margarete Köppen, als Schweiter,

Artur Köppen, als Schwager, und Berwandten.

Er hoffte auf ein Wiedersehen. Ruhe sanft in Feindesland!

Du starbst an Deinen schweren Wunden, Die Feindeskugel traf Dich schwer; Borbei des Lebens gold'ne Stunden, Für Dich und uns gibt's feinen Frühling mehr. Es ist so schwer, wenn fidy zei liebevolle Augen schließen, Zwet Hände ruh'n, die einit so froh geschafft. Und uns're Tränen still und leise fliegen, Nicht vor der Welt, daheim in stiller Nacht. Ein großes Glüd, ein gold'nes Herz haben wir besessen! Jest schlummert es, auf ewig unver geffen. Hab' tausend Dank für Deine Lieb' und Müh', In unsern Herzen stirbit Du nie!

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Dr. med. Hasche,

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Am 22. Juni 1917 verstarb fern von der Heimat als Dpfer des Weltkrieges unfer lieber Kollege, der Dreher

Erich Zeidler

an Unterleibstyphus.

106A

Wir verlieren in ihm einen treuen und aufopfernden Kollegen u der stets voll und ganz unsere Interessen vertrat. Wir werden feiner stets gedenken.

Die Kolleginnen und Kollegen. der Firma Fleck& Co., Müllerstr. 30.

Nach jahrelangem, schwerem Leiden verstarb am Sonnabend, den 30. Juni, nach 26 jähriger Ehe meine liebe Frau Martha Zeiske

geb. Herbst im Alter von 49 Jahren. Um stille Teilnahme bittet der trauernde Gatte Robert Zeiske, Cöpenider Straße 181.

Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 4. Juli, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Jakobi Kirchhofes, Her­50582 mannstraße, aus statt.

0

Danksagung.

Für die zahlreiche Beteiligung bei der Beerdigung meiner lieben Frau, unserer guten Mutter

Franziska Wenzel sprechen wir allen Teilnehmern, be fonders Herrn Stadtverordneten Dupont für seine trostreichen Worte unferen Dant aus. Im Namen der trauernden Hinter bliebenen 50502

K. Wenzel.

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