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Ernährungsfragen vor der Berliner   Befragen werbe Entsprechende Witellungen bürfen die Kom

Gewerkschaftskommission.

In einer Sizung der Gewerkschaftskommission, die am Don­nerstag abgehalten wurde, wurde zunächst der Geschäfts- und Kassenbericht und der Bericht des Arbeiterfekre tariats über das Jahre 1916 gegeben. Mit Rücksicht darauf, daß die Berichte gedruckt vorliegen und im Vorwärts" bereits das wesentlichste aus dem Bericht mitgeteilt ist, beschränkten sich die Se fretäre A. Körsten, Ad. Ritter und G. Rink auf einige er­läuternde Ausführungen. Es folgten dann die Wahlen zum Aus­schuß der Gewerkschaftskommission. Gewählt wurden Mie( Bau­fach), Czech und Albrecht( Graphisches Gewerbe), Model ( Tertilgewerbe), Schulz und Hauptmann( Lederindustrie), Ma az( Holzindustrie), Cohen( Metallindustrie), Hodapp( Nah­rungsmittelgruppe), thes( Handelsgewerbe) und Müntner ( Verschiedenes). Die Gewählten bilden zusammen mit den vier Se tretären Körsten, Ritter, Link und Brückner den Ausschuß. Zu Re­visoren wurden Schuldt, Schmidt und Scha de gewählt. Ernährungsfragen der arbeitenden Bevölkerung betraf der nächste Punkt der Tagesordnung. Die großen Ernährungsschwierig, feiten haben die Holzarbeiter und die Buchdruder veranlagt, sich mit Anträgen an die Gewerkschaftskommission zu wenden, in denen ent­schiedene Schritte zur schleunigen Abhilfe verlangt werden.

Th. Glocke nahm zur Begründung des Antrages der Holz­arbeiter das Wort. Er ging auf die Entwicklung der Ernährungs­politik ein, die er als verkehrt bezeichnet, und verweist auf die schlim­nien Zustände, die fich im Winter in Berlin   entwickelten. Aber auch nach Beendigung des Frostes sei es mit der Kartoffelversorgung u. a. nicht besser geworden. Die erfolgten Beschlagnahmen schienen mangelhaft gewesen zu sein. Man könnte von einem vollständigen Versagen der Ernährungspolitik sprechen. Auch die weiteren Mittel, die angewendet seien, um die Städte zu versorgen, hätten nicht ge­bracht, was man erwartete. Entweder seien sie nicht mit der nötigen Energie angetvendet worden, oder dem Ernährungskommissar Michaelis ständen Widerstände entgegen, die er nicht brechen könne. Jest gebe es teine Kartoffeln, und Obst und Gemüse seien der großen Maffe nicht zugänglich. Wo Gemüse sei, versorgten sich erst einmal die Geschäftsleute untereinander und vielleicht ein paar gute Kunden. Eine Frau, die keine besonderen Beziehungen habe, wisse nicht, was fie fochen solle. Die arbeitende Bevölkerung leide sehr start. Die Krankheitsfälle vermehrten sich. Wenn gesagt werde, es sei nichts da, so wäre darauf zu erwidern, daß noch dauernd unter der Hand verkauft werde. Mit der nötigen Energie und bei entsprechenden Maßnahmen hätten sicherlich auch mehr Nahrungs­mittel für Groß- Berlin herangeschafft werden können. Es fehle an einer durchgreifenden Neuregelung der Organisation. In die Or­ganisation des Kriegsernährungsamts müßten Arbeiter als stimm­berechtigte Mitglieder aufgenommen werden, also auch zur Beschluß­fassung über Beschlagnahmen, damit alles erfaßt werde, was für die Großstadt notwendig sei. In gleicher Weise seien dem Kommissar für Preußen Arbeiter zur Seite zu stellen.

Albrecht sprach für den Antrag der Buchdrucker, indem er, wie Glode, auf die Ernährungsfragen und auf die Möglichkeiten einer besseren Regelung einging. Für die Buchdrucker fäme bei Stellung ihres Antrages noch besonders in Betracht, daß sie keine Rüstungsarbeiter seien und daß deshalb sie und ihre Angehörigen noch ganz besonders unter der Misere zu leiden hätten. In den be stehenden Ausschüssen müßten neben Rüstungsarbeitern auch an­dere Arbeiter vertreten sein.

Rörst en teilte mit, daß sich der Ausschuß der Gewerkschafts­kommission auf die Anträge der Holzarbeiter und Buchdrucker eben­falls mit der Angelegenheit beschäftigt, sich im Interesse der Arbeiter­schaft Groß- Berlins der Sache angenommen und die Vertreter im Lebensmittelausschuß beauftragt habe, beim Staatskommissar für die Ernährungsfragen in Preußen energisch vorstellig zit werden. Adolf Cohen bemerkte u. a.: Jm Arbeiterausschuß für die Ernährungsfragen in Groß- Berlin sißen neben Arbeitern aus der Rüstungsindustrie auch Arbeiter aus andern Industrien, so daß die Kommission jetzt als Vertretung der gesamten Arbeiterschaft Groß­Berlins gelten kann. Auch im Oberausschuß, der auf Grund einer Verfügung des Staatskommissars Michaelis ins Leben getreten ist, find Arbeiter vertreten und die Zusammensetzung ist so, daß sie als gut bezeichnet werden dürfte.

I.

miffion und die Vertreter im Oberausschuß in den nächsten Tagen 1. Um das Koalitionsrecht gegen die ihm vom§ 253 Str. G. B. erwarten. Am 15. Auguft wird das halbe Pfund Zusabfleisch weg-( Grpressung) drohende Gefahr zu schüßen, ist dem Paragraphen fallen, das ja als Erfaz für mangelnde Kartoffeln gedacht war. folgender Inhalt zu geben: Als Erpressung ist zu bestrafen die Bis dahin aber wird die Zufuhr von genügenden Kartoffelmengen Vermögensbeschädigung durch Abnötigung eines dem Gesetze zu­geregelt sein. Der Kommission wurde ferner noch erklärt, daß widerlaufenden Vermögensvorteils zugunsten des Nötigenden oder man glaube, durch schärferes zufassen von vornherein für die eines Dritten. Diese Nötigung muß, wenn Erpressung vorliegen Bukunft genügende Mengen Lebensmittel ſichern zu können, um soll, erfolgt sein durch diejenigen Mittel, die die räuberische Gr­bis zur Ernte mit der Lebensmittelversorgung durchzukommen. pressung im Sinne des Reichsstrafgesetzbuches charakterisieren, oder Schmidt vom Handlungsgehilfenverband trat für die An- durch die Androhung von Handlungen, die an sich bereits geseh­gestellten ein. Auch sie müßten in die Verteilung von Zusah- widrig sind, oder endlich durch Drohung mit Strafanzeige, Offen­farten mit einbegriffen werden. Sie dürften dabei nicht ausge- barung von Geheimnissen, Verlassen in hilfloser Lage oder mit schaltet werden, wie es offenbar beabsichtigt sei. einem Uebel, das außerhalb jedes verkehrsmäßigen Zusammen­Körsten bemerkt, die Angestellten seien nicht in die bevor- hanges mit dem Entschlusse steht, zu dem der Bedrohte genötigt stehende Neuregelung der Zusakkarten hineingenommen worden, werden soll." weil man auf das vorhandene Quantum Rüdficht nehmen mußte. 2. Die§§ 240( Rötigung), 241( Bedrohung), 126( Landzwang) Nach einer weiteren Diskussion wurde folgende Resolution sollen in der bisherigen flaren Fassung beibehalten werden und einstimmig angenommen: ihnen nicht der von den neuen deutschen   Strafgesehentwürfen vor " Die Herabsehung der Brotration, die ungenügende Kartoffel­geschlagene tautschukartige Inhalt gegeben werden. versorgung für die arbeitende Bevölkerung, das Zurückhalten der 3. Die in den modernen Strafgesehentwürfen in Vorschlag Nahrungsmittel aus egoistischen Profitintereffen, sowie die Art gebrachte Kriminalstrafe für die Arbeitseinstellung in den sog²= der gegenwärtig geübten Gemüseverteilung haben einen außer ordentlichen Notstand geschaffen, der den Gesundheitszustand der nannten gemeinnüßigen Betrieben ist in jeder Gestalt und Form Berliner   Arbeiter und ihrer Familien vollständig untergräbt. 4. Der grobe Unfug ist vom Gesetz zu definieren. Diese Verhältnisse sind darauf zurückzuführen, daß die Maß­5. Hinsichtlich der Bestrafung des Vertragsbruches sind die nahmen der Regierung auf dem Gebiete der Nahrungsmittelver- geltenden reichsgesetzlichen Vorschriften nicht zu ändern. forgung und verteilung völlig versagt haben. Sie mußten ver- geltenden reichsgesetzlichen Vorschriften nicht zu ändern. 6.§ 153 der Gewerbeordnung ist zu streichen. sagen, weil man den Erzeuger auf Kosten des Verbrauchers schonen 7. Dem Reichsstrafgesetzbuch soll hinzugefügt werden: Der wollte. Diese Maßnahmen haben nicht verhindert, daß Kartoffeln Arbeitgeber, welcher einen Arbeiter, sowie der Arbeiter, welcher und Getreide ans Vieh verfüttert worden sind zum Schaden der einen Arbeitgeber durch Gewalt oder Drohung, Ehrverlekung oder darbenden Industriearbeiter, daß sich ferner zahlungsfähige Leute auf dem Wege des Schleichhandels mit Nahrungsmitteln aller Art Berrufserklärung hindert, an Vereinbarungen teilzunehmen oder reichlich versorgen können. Zum Nachteile der Verbraucher find solchen Folge zu leisten, deren Ziel die Herbeiführung einer Wende­rung des Arbeitsvertrages ist, wird mit Gefängnis bestraft. Der Knappheit der Nahrungsmittel hätte durch eine gleichmäßige Ver­auch dem Handel fabelhafte Gewinne ermöglicht worden. Die Versuch ist strafbar." beilung zwischen Stadt und Land, zwischen Arm und Reich aus­Das summarische Verfahren ist über das in der Reichsstraf. geglichen werden müssen, insbesondere hätte die Forderung auf prozeßordnung schon gegebene Maß hinaus nicht auszudehnen. Beschlagnahme der Produkte beim Erzeuger Beachtung finden müffen. Dagegen sind der arbeitenden Bevölkerung Versprechungen gemacht worden, die nicht eingehalten worden sind.

Angesichts des Versagens der Regierung in bezug auf eine geordnete und gerechte Nahrungsmittelversorgung und-verteilung und der Nichtberücksichtigung der geeigneten Vorschläge der Gewerk­schaftsvertreter halten es die heute versammelten Vertreter der Gewerkschaften Berlins   für erforderlich, daß aus den Reihen der Gewerkschaftsorganisationen Vertreter der Arbeiter dem Kriegs­ernährungsamt und dem Staatskommissar für Preußen zur Kon­trolle und Beschlußfaffung über die Verteilung der Nahrungsmittel oder sonstige notwendigen Maßnahmen mit Sib und Stimme beigeordnet werden.

Forderungen der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion auf Her­Gleichzeitig erklären sich die Gewerkschaftsvertreter mit den beiführung eines baldigen Friedens einverstanden und richten das dringende Ersuchen an die Regierung, diese Forderungen als Grumblage für die einzuleitenden Friedensverhandlungen anzu­Die Resolution foll den maßgebenden Stellen eingereicht werden.

erkennen.

Soziales.

Das Recht der Organisationen im neuen Deutschland  .

abzulehnen.

II.

1. Die Polizei ist nicht befugt, Boykottaufforderungen als solche zu untersagen. 2. Die Benußung öffentlicher Straßen und Plätze in der dem allgemeinen Verkehr freistehenden Weise zur Beobachtung von Orten und Personen zur Erkundigung und Mitteilung sowie zu nicht strafbarer Willensbeeinflussung ist erlaubt und darf nicht allge­mein verboten oder beschränkt werden. Die Beamten des polizei­lichen Sicherheitsdienstes können bestimmte Einzelhandlungen dieser Art untersagen, wenn dies wegen eingetretener Störung des Ver­fehrs oder der öffentlichen Sicherheit notwendig ist. Ob diese Vor­aussetzungen gegeben sind, unterliegt im Fall eines gerichtlichen oder verwaltungsgerichtuchen Rekursverfahrens oder einer Ver waltungsbeschwerde der Nachprüfung der entscheidenden Instanzen. 3. Die bundesstaatlichen Vorschriften über Anbeften, An­schlagen, Ausstellen, Auslegen und Verteilen von Plakaten, Auf­rufen, Bekanntmachungen, Zetteln und sonstigen Druckschriften auf Straßen, Pläken und sonstigen öffentlichen Orten sind aufzuheben. § 30 Abs. II des Reichspreßgefeßes ist aufzuheben. Künftighin können auf diesem Gebiete weder durch die Landes­geseze noch durch polizeiliche Gebote oder Verbote Einschränkungen eingeführt werden.

4. Für Vereinsversammlungen soll die für öffentliche Wirt­schaften eingeführte Polizeistunde nicht in Betracht kommen. In anderen als öffentlich- politische Versammlungen soll die Polizei keine Beauftragten entfenden dürfen.

III.

Die Gesellschaft für Soziale Reform hat schon vor dem Kriege Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen land- und forst­die Fragen des Arbeitsrechtes zum Gegenstand eingehender Unter- wirtschaftliche Arbeiter irgendivelcher Art wegen Verabredungen fuchungen gemacht. Sie hat im Frühjahr 1916 cinen besonderen und Bereinigungen zur Erlangung günstiger Zohn- und Arbeits­Studienausschuß mit der Inangriffnahme der bringlichsten und wich bedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit, werden figsten Punkte dieses ungemein weitschichtigen reformbedürftigen Ge­aufgehoben. biets betraut. In einer Borbesprechung mit sozialpolitischen Ebenso werden alle landesrechtlichen Bestimmungen aufgehoben, & a chleuten, Juristen und Gewerkschaftsführern die an Verlegungen des Dienstvertrages der land- und Forstwirt­aller Richtungen wurden als solche dringlichsten Punkte die schaftlichen Arbeiter Strafe oder polizeiliche Zwangsbefugnisse euordnung des Rechts der Berufsorganisationen, fnüpfen. der Ausbau und die Vervollkommnung des gewerb Landesgesetzgebung und Polizei können fünftighin auf diesem lichen Einigungswesens und die Errichtung von Gebiete einschränkende Bestimmungen nicht erlassen. Arbeitstammern anerkannt. Da für alle diese Fragen der Aus dem Umfang dieser Leitsäße ist ersichtlich, in welch um­Bestand und die Rechtsstellung der Berufskoalitionen die entscheiden- fassender Weise dieses Gebiet des Organisationsrechts in den drei den Voraussetzungen bilden, sollte zunächst die Neuordnung Büchern behandelt ist. Für den Verfassungsausschuß des Reichs­des Koalitionsrechts erörtert werden. Das Ergebnis der tages ist hier ein überaus wertvolles Material gegeben, das für Beratungen des dieser Frage sich widmenden besonderen Ausschusses seine Beratungen zur Neugestaltung des hier in Betracht kommen­liegt nunmehr als Heft 1, 2 und 3 des 7. Bandes der Schriften den Gebiets die erforderlichen Unterlagen in erschöpfender Weise der Gesellschaft unter dem gemeinsamen Titel:" Das Recht der gibt. Im Organisationen im neuen Deutschland  " vor. einzelnen werden behandelt: Koalitionsrecht und Straf­recht( heft 1), Das Koalitionsrecht und die straf­rechtlichen Neben- und Polizeigesete( heft 2), Das Koalitionsrecht und das Gesinde und Land­arbeiterrecht( Heft 3).

V

Als Anfang Juli teine Kartoffeln tamen, hat sich der Arbeiter­ausschuß für die Ernährungsfragen in Groß- Berlin mit Herrn Staatskommissar Michaelis in Verbindung gesetzt. In einer Sigung am 11. Juli wurde mit allem Nachdruck und aller Deut lichkeit die Situation dem Herrn geschildert und es wurde auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die die Kommission befürchtete. Der Kommission wurde darauf erklärt, es werden 119 000 3entner Graupen und sonstige Nahrungsmittel Groß- Berlin zur Verfügung gestellt werden. Auch wurde das Verlangen der Kommission nach einer anderweitigen Regelung der Brotverteilung in Groß- Berlin als berechtigt anerkannt. In Aussicht gestellt wurde, daß wieder das Quantum Brot, das wir vor dem 16. April hatten, nämlich 1900 Gramm, voll zur Verfügung gestellt werden soll, und zwar voraussichtlich vom 15. August ab, zunächst als ein Provisorium, Es ist ein reichhaltiges Material, das in diesen drei Heften bis sich nach Feststellung des Ergebnisses der neuen Ernte die Brot zusammengetragen ist. Im wesentlichen kommen die Darlegungen menge feststellen läßt, die gegeben werden kann, das wohl nicht zu dem gleichen Ergebnis, wie der Vorwärts" in seinen, dieses Ge- Berantwortl. f. Politik: Dr. Franz Diederich, Berlin- Friedenau; für d. übrigen unter 1900 Gramm sein werde. Alle gegen Krankheit biet des Koalitionsrechts behandelnden umfassenden Artikeln der Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; für Inferate: Th. Glode, Berlin  . bersicherungspflichtigen Arbeiter und Arbeiterinnen lebten Zeit. Es bedarf also keiner eingehenderen Darlegung des Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., follen zu den 1900 Gramm einen Zuschlag von 350 Gramm er- Inhalts der drei Hefte, vielmehr genügt es, die Leitsäze kurz halten, so daß für diese das Quantum 2250 Gramm wöchentlich wiederzugeben. Sie gehen dahin:

Deutsches Theater  .

Heute u. folgende Tage 72 Uhr: Max Pallenberg  

in Der kleine Napoleon. Kammerspiele.

Heute u. folgende Tage 72 Uhr: Die Tänzerin ( mit Leopoldine Konstantin  ). Volksbühne. Theat. a. Bülowplatz. Untergrundb. Schönhauser Tor. Heute u. folgende Tage 7%, Uhr: Die Königin der Luft. Lessing- Theater. Heute u. folg. Tage 734 Uhr: Marie Ottmann   u. Hans Waẞmann   in

Niobe  . Oper. v.0. Blumenthal. Musik v. Osk. Straus. Berliner   Theater

720 Uhr: Die tolle Komteß.

Komödienhaus

Rose- Theater  . Theater für Sonnabend, den 14. Juli. 7%, br: Die Stunde des Vertrauens Deutsches Opernhaus Gartenb.: Berlin  , wie es liebt u. haßt. 72 U.: Nanon.

Walhalla- Theater. Zigeuner.

Uhr:

Gartenbühne: Vorstellung.

Voigt- Theater.

Badstr. 58.

Badstr  . 58.

Friedrich- Wilhelmstädt. Theater. 7%, Uhr: Das Dreimåderlhaus.

Neues Operettenhaus  

Schiffbd. 4a. Kassentel. Nord. 281

7%, U.: Der Soldat der Marie.

Residenz- Theater

Gebr. Herrnfeld- Theater. 7 Uhr: Der Weg zur Hölle.

Operetten- Gastspiel

7%, U.: Die ledige Ehefrau. Kleines Theater

Täglich große Extravorstellung. 8 Uhr: Im Bahnwärterhaus. Täglich große Extravorstellung. Pieper und Sperling

Erstklassiges Spezialitäten- Brogramm.

Anf. Sonntags 4, wochent. 5 Uhr.

Komische Oper

31 Uhr: Die Dose Sr. Majestät.

8 Uhr: Wie fessle ich meinen Mann? Berliner   Prater- Theater Lustspielhaus

Theater i. d. Königgrätzer Str.

28 Uhr: Zum I. Male:

J. v. Seewitz| Lo Hesse  Künstlerische Tänze.

Palast

Theater

Tägl. 734

=

Zoo

Sonnt. 3, u. 73

R. Steidl, A. Müller- Lincke, Gertr. Gräbner, B. Lehnhoff

in ,, Der Herr ohne Wohnung".

Dazu: Afra, die Seltsame usw.

Kastanienallee 7-9.

Aha

Heute:

-

Zum 75. Male:

Schiller- Theater O

7% Uhr: Martha.

Schiller- Th. Charlottenb.

7, U. Alt- Heidelberg.

Thalia- Theater

7% Uhr: Sennwendzauber. Theater am Nollendorfpl.

3 Uhr: Was ihr wollt.

74, U.: Die Gulaschkanone.

7 Uhr: Die blonden Mädels Theater des Westens  vom Lindenhof.

famos! Morgen 3 Uhr: In Vertretung.

Große Ausstattungs- Operettenposse

in 3 Atten mit Gesang und anz. Metropol- Theater 7 Uhr: Die Czardasfürstin.

Vorher das große Variet éprogramm.

Anjang 4 Uhr.

Admirals- Palast.

Abrakadabra

großes phantastisches Ballett auf dem Eise. Angenehmer kühler Aufenthalt 7 Uhr. Vorzügl. Küche.

7% U.: Stolze Thea. Morg. 32: Der Raub d. Sabinerinnen. Trianon- Theater

7% Uhr: Der Star.

NATIONAL- THEATER.

Cöpenicker Straße   68.

Täglich 8 Uhr.

Ein Stück aus der guten, alten Zeit! Die Lieder des Musikanten!

Volksstück mit Gesang in 7 Bildern von Kneisel Vorverkauf ab 10 Uhr ununterbrochen.

Arbeiter Samariterbund Kolonne Groß Berlin. Lehrstunde haben nächste Woche abends 8 Uhr 1. bis 6. Abteil. Montag, den 16. Juli, Cöpenider Str. 62: Vortrag. Hierauf praktische Verbandübungen. Gäſte haben einmaligen freien Zutritt. Diese Lehrstunden und Uebungen finden jest jeden Montag bis Anfang August statt. Sonntag, den 22. Juli, Familienausflug nach Niederschönhausen  . Treffpunkt neben Restaurant Strauchwiese.

Berlin   SW.

Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.

Zirkus A. Schumann Reichshallen-Theater.

Am Bahnh. Friedrichstr. Anfang 8 Uhr. Rauchen gest. Kühler Aufenthalt. Das

glänzende Zirkus- Varieté- Pro­

gramm

U. a. Bayer. Alpenspiele. Dir. Schumanns Meister­

dressuren.

Halali& Parforce­

Schnitzeljagd.

Sonntag 3, und 8 Uhr. Nachmittags 1 Kind frei sowie Gratis- Ponny- Reiten.

Stettiner Sänger.

Cabaret

Feld­grauff

Anfang 7, Uhr.

ReutersWerke

3 Bände 5 Mart

Buchhandlung Vorwärts

Nur kommende Woche Dampfer- Extrafahrten durch die Havelseen.

Montag u. Mittwoch n. d. Glindower Alpen am See. Dienstag: Nedlitz   und Crampnitz am Crampnitzsee. Donnerstag nach Ferch   am Schwielowsee  .

Abf. 9 Uhr ab Reichstagsufer an der Marschallbrüde b. Reichstagsgebäude. Abf. 98%, Uhr Charlottenburg  , Tegeler Weg, nahe Bahnhof Jungfernheide. Außerdem ab Oberbaumbrücke, Falckensteinstraße jeden Sonntag:

8 und 24 Uhr nach Woltersdorfer Schleuse und Neu- Heringsdorf  . Reederei Kieck, Falckensteinstr. 48. Tel.: Mpl. 8197

214

Reederei Kahnt& Hertzer 2062

Fernspr. Königst. Jeden Sonntag ab Waisenbrücke

Teupitz( Tornows Idyll) bi 3,00 M.

8

nach

8, u. 2 Uhr nach

zur.

Kinder 1,50. Kinder 80

zurüd Krampenburg bin u aurud 1,50 M. Sting.