Gewerkschaftsbewegung
Arbeitergruppen
folgende unterfte Lohngrenze feftgefeßt: 1. Bisher ist die Amtsdauer der Beisiger der Gewerbe- und Kaufwurde: Für Professionisten für die Schicht Schicht 5 Kronen; mannsgerichte während des gegenwärtigen Krieges dreimal durch für Maschinenarbeiter und qualifizierte Hilfsarbeiter 4,50 Kronen, Bundesatsverordnung verlängert worden. Zuletzt bis zum Ablauf für gewöhnliche Hilfsarbeiter 4 Kronen; für solche von 16 bis 18 von sechs Monaten nach der Beendigung des gegenwärtigen KriegsDie„ Dachdecker- Zeitung" teilt mit, daß an Stelle des verftor- Jahren 3,50 Kronen, für solche von 14 bis 16 Jahren 2,50 Kronen zustandes. Maßgebend hierfür war die Erwägung, daß eine wähbenen Genossen Georg Diehl durch den Zentralvorstand, den Aus- Für die Lohnverrechnung gilt natürlich das Akkordsystem und bilden großen Zahl der Wahlberechtigten zu den Fahnen kein getreues Bild und für gleichalterige Hilfsarbeiterinnen 3 Kronen und 2,30 Kronen. rend des Krieges vorgenommene Wahl wegen der Einberufung einer schuß, die Revisoren und Gauleiter Th. Thomas zum Vorsitzen- diese Mindestlohnsäge nur die niedrigste Grenze für die normale von dem Willen der gesamten Wählerschaft, geben würde. Daher den des Verbandes gewählt wurde, der schon längere Zeit der Stell- Arbeitsschicht, ohne die gewährleisteten Teuerungszulagen und Afford- sollte die Wahl solange aufgeschoben werden, bis die im Felde vertreter des ersten Borsitzenden ist. prämien und ohne sonstige Zuschläge wie sie noch bei leberstunden- stehenden Wähler wenigstens größtenteils in die Heimat zurückarbeit hinzukommen, bei der ein 50prozentiger Lohnaufschlag zu gekehrt und nicht mehr durch das Militärverhältnis an der Ausverrechnen ist. Dabei hat als normale Arbeitszeit bei den übung des Wahlrechts gehindert sein werden. fontinuierlichen Betrieben die Zeit von 6 Uhr früh bis Nun ist aber inzwischen eine große Schwierigkeit in der WahrIn unseren Spezialindustrien herrichen teilweise noch Verhält- 6 Uhr abends, oder von 7 Uhr abends bis 6 Uhr früh nehmung der Geschäfte der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte durch nisse, die dem Außenstehenden schlechthin unbegreiflich dünken mögen. zu gelten. Bei Sonntagsarbeit ist die Arbeitsschicht für alle Arbeiter das Fehlen der Beisitzer entstanden und sie wird um so mehr entDas ist auch in der Solinger Stahlwarenindustrie der Fall. mit einem fünfundsiebzigprozentigen Rohnzuschlag zu vergüten, was stehen, wenn die Zahl der Beisitzer während des verlängerten ZeitHier hat die Eigenart der Betriebsform noch eine starke 2otal auch für die Hauptfeiertage, wie Ostersonntag, Pfingstsonntag, den raumes der Amtsdauer nicht ergänzt werden kann. Vielfach ist eine organisation, den Industriearbeiterverband, erhalten, der an erſten Weihnachtsfeiertag und den Neujahrstag gilt. Bezüglich der ordnungsmäßige Bejezung der Kammern schon recht schwierig. Der Mitgliederzahl dem Deutschen Metallarbeiterverbande am Drte un Regelung der Zeit- und Akkordlöhne erklärte sich die Zentral- Entwurf will nun die Möglichkeit ſchaffen, eine Ergänzung der Beigefähr gleich steht. Nun scheint es aber doch, daß die Arbeiter zu direktion bereit, das ganze Lohnsystem einer Revision zu unter- fiber herbeizuführen, soweit hierzu ein Bedürfnis vorhanden ist, einem geeinten Borgehen in der Frage der Entlohnung der ziehen und ein entsprechendes Uebereinkommen mit den Parteien zu oder solches später eintritt. Ob es vorhanden ist, soll die höhere Waffenarbeiter fommen. Die Unternehmer in der Solinger treffen. An den festgesezten Akkordlöhnen dürfen keine Verände- sichtsbehörde der Innung, entscheiden. Wird es anerkannt, dann Verwaltungsbehörde, bztv. bei Jnnungs- Schiedsgerichten die AufWaffenbranche heimsen jetzt ungeheure Gewinne ein, während die rungen vorgenommen werden, wenn die maschinellen Einrichtungen Arbeiter es noch nicht einmal zu einer annähernd entsprechenden keine Verbesserung erfahren. Was die Kriegszulagen anlangt, so wurden sollen Grſahmänner von der zuständigen Kommunalverwaltung Teuerungszulage gebracht haben. Daneben bestehen in der diese wie folgt festgefeßt: Für den ledigen Arbeiter für den Ar- entsprechend der Vorschrift im§ 18 des Gewerbegerichts- Gejezes Waffenbranche noch eine Reihe anderer Mißstände, auf deren beitstag 70 Heller, für den verheirateten Arbeiter oder Witwer mit gewählt werden. Für die Berg- Gewerbegerichte und die auf Grund Abstellung die Arbeiter jetzt mit aller Energie dringen. Da ist vor Wirtschafterin 1,50 Kronen und für jedes Kind, ob ehelich oder un- rufenen nach§ 85 des G. G. G. fortbestehenden Gewerbegerichte soll von Landesgesehen zur Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten beallem die Einrichtung des Zwischenmeistersystems, die dem Waffen- ehelich, unter 14 Jahren 40 Heller jeparat. Die Festlegung der die höhere Verwaltungsbehörde die erforderliche Zahl von Beisikern arbeiter den Arbeitsertrag schmälert. Am Sonntag hielten die drei Minimallöhne stellen insofern einen bedeutsamen Fortschritt dar, ernennen. Für die Innungs- Schiedsgerichte wird die Ernennung in Betracht kommenden Organisationen, der Deutsche Metall- als es solche bisher nur in Wien und Brünn gegeben hatte, und durch die Aufsichtsbehörde vorgeschlagen. Für die Wahl, bzw. Erarbeiterverband, der Industriearbeiterverband der weiteren Einführung von solchen die Weigerung der Unterund der Christliche Verband, eine gemeinsame Verfamm- nehmer im Wege stand. Die aufgewendete Gesamtsumme für alle nennung der Beisitzer bleiben die Voraussetzungen der geltenden Gefeße bestehen.. lung ab, in der die Notwendigkeit einer Regelung der Lohn- und diese Zuwendungen beläuft sich auf etwa sechseinhalb Millionen Arbeitsverhältnisse zum Ausdruck gebracht wurde. Wie der Ge- Kronen. schäftsführer des Deutschen Metallarbeiterverbandes, Rapp, in feinem Referat anführte, bestehen in dieser Branche mit ihrer aufreibenden Arbeitsweise noch Tagelöhne von 5 M. für männ liche und Stundenlöhne bon 20 bis 30 Pf. für weibliche Nach dem Streik der niederländischen Bergarbeiter. Arbeiter. Diesen Löhnen, die man heute füglich als Hunger- Der niederländische Handelsminister hat die beiden Berglöhne bezeichnen fann, stehen riesige Gewinne der Unternehmer arbeiterverbände ersucht, je zwei Vertreter zu ernennen als Mitgegenüber. Eine der Solinger Waffenfirmen hatte im legten Ge- glieder der Kommission, die gemäß seiner den Streifenden gegebenen schäftsjahre einen Reingewinn von 1800 000 M. Auf die Arbeiter- Zusicherung die Lohnfrage einschl. der Möglichkeit des garantierten zahl der Firma verrechnet, entfallen auf jeden Arbeiter 1800 M., Mindestlohns beraten soll. Die 1700 internierten Bel= die er der Firma an Mehrwert erarbeitet hat. Biele Arbeiter der gier, die bei Ausbruch des Bergarbeiterstreiks wegen ihrer BeWaffenbranche müssen heute noch zu Friedenslöhnen arbeiten. teiligung in ihre Lager zurückgeschickt wurden, sind noch nicht wieder Damit nicht genug, haben einige Firmen sogar versucht, Abzüge eingestellt worden. Die zu ihren Gunsten vom modernen Bergzu machen. Die Unternehmer verlassen sich auf ihre gute Organi- arbeiterverband getanen Schritte blieben erfolglos. Deshalb haben fation. Sie sind in einem Konsortium straff organisiert. Welche Schäden das Zwischenmeistersystem für die Arbeiter in sich birgt, sich an den Handels- und an den Kriegsminister gewendet. Wie die sozialdemokratischen Abgeordneten Van den Tempek und Albarda dafür führte der Redner ein Beispiel an: Als in einem Be-" Het Volf" mitteilt, besteht sichere Aussicht, daß die Internierten, triebe eine Lohnzulage bon 30 Proz. gewährt wurde, wovon viele ihre Familie ins Zechengebiet hatten kommen lassen, steckten von dieser Zulage die Zwischenmeister 25 Broz, ein, während nun doch wieder eingestellt werden. Soweit dies nicht auf einmal nur 5 Proz. ihren Weg nach den Taschen der Arbeiter fanden. Die geschehen kann, soll die Reihenfolge durch das Los bestimmt werden. Beseitigung des Zwischenmeistersystems wird deshalb mit Recht als Magregelungen sollen auch den Internierten gegenüber ausgeschloß die wichtigste, Forderung vertreten. Außer der Teuerungszulage werden entsprechende Zuſchläge für ueberarbeit gefordert. Auch die Arbeitsverhältnisse sollen verbessert werden. Schließlich verlangen die Arbeiter für die gleiche Arbeit den gleichen 2ohn für Männer und Frauen. Diese Forderung ist leicht begründet, sagte der Redner des Metallarbeiter verbandes: die Militärverwaltung fragt den Fabrikanten auch nicht, ob ein Seitengewehr von einem Manne oder einer Frau gemacht sei. Sie zahlt den gleichen Preis.
Tarifs in
sen bleiben.
Ausland.
-
Soweit durch die Ortsstatuten der Gewerbegerichte eine 3uziehung von mehr denn zwei Beifizern erforderlich ist, soll die Zahl der Beisitzer auf zwei beschränkt werden. Ferner auch soll bei den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten in dem ersten auf die Klage anberaumten Termin die Zuziehung der Beisitzer unterbleiben, sofern nicht besondere Gründe, die der Vorsitzende zu vermerken hat, die Hinzuziehung notwendig machen.
Gefahrenkreis des Betricbes.
In ständiger Rechtsprechung hat das Reichsversicherungsamt entschieden, daß Unfälle, die sich auf dem Wege von und zur Arbeitsstelle ereignen, nicht als Betriebsunfälle anzusehen sind. Die Zurücklegung des Weges von der Wohnung nach der Arbeitsstätte liege im eigenwirtschaftlichen Intereſſe der Versicherten. Erst wenn kommt, wird ein Betriebsunfall angenommen. ein Betriebsinteresse bei der Zurücklegung des Weges in Betracht Sch. erlitt am 17. Januar 1916 einen Unfall. Beim Nachhausegeben Die im Betriebe der Schlächterei W. beschäftigte Arbeiterin wurde sie im Hausflur des Fabrikgebäudes von einem anderen Angestellte war von der Firma zu dem Zweck angestellt, das Personal gestellten überrannt und dadurch zu Boden geworfen. Dieser Anzu überwachen, Diebstähle festzustellen. Am fraglichen Tage verfolgte der angestellte Detektiv einen Schlächtergesellen, der im Verdacht stand, sich Ware angeeignet zu haben. Bei dieser Verfolgung entstand der Unfall.
Die Fleischerei- Berufsgenossenschaft lehnte den Anspruch der Verletzten auf Entschädigung ab, weil die Sch. von dem Unfall auf dem Heimwege außerhalb der Betriebsstätte betroffen worden sei; nach der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts diese Unfälle nicht als Betriebsunfälle anzusehen seien.
Jouhaux an die italienischen Gewerkschaften. In italienischen Wanderarbeiter- und Organisiertenkreisen machte sich in letzter Zeit eine Mißstimmung gegen die französischen Gewerkschaften geltend, die seit der Rückkehr einiger tausend italienischer Arbeiter aus Frankreich sich noch verstärkte. Man warf den französischen Gewerkschaften vor, daß sie gegen französisch- italienische Abmachungen über Arbeiterauswanderung seien, die die InterDas Oberversicherungsamt Groß- Berlin hob auf eingelegte Die Redner der beiden anderen Organisationen sprachen im essen der italienischen Einwanderer zu schüßen geeignet wären. In Berufung den Bescheid der Genossenschaft auf und verurteilte diegleichen Sinne. Der Vertreter des Industriearbeiterverbandes einem außerordentlich herzlichen Brief an die italienischen Gewerk- selbe zur Anerkennung des Vorganges als Betriebsunfall. führte aus, daß schnell geholfen werden müsse. Deshalb solle man schaften protestiert Jouhaur im Namen des franzöſiſchen Gewerk- stand, so daß die Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Aus der Die Genossenschaft nahm von der Einlegung des Rekurses Abzunächst eine Teue run a szulage fordern, die während der fchaftsbundes, gegen bjefen Gerichte und erwerben alles gelan Begründung der Entſcheidung heben wir folgender Säße hervor: Teuerungszulage diese versichert die Italiener, daß längeren Zeit, die die Schaffung nehmen die franzöſiſchen Gewerkschaftler alles tun und alles Das Fabrikgebäude, in welchem die Mägerin ihre Arbeit auswerde, schon gezahlt werden müsse. der Arbeiter, daß die Unternehmers set ein Schlag ins Gesicht hätten, um die gesetzliche Festlegung der Rechte der ausländischen übte, liegt abseits von der öffentlichen Straße, der Lehrier Straße. gewagt hätten, ihnen 5 Prozent Arbeiter zu fördern. Allerdings kann sich Jouhaur in diesen Ver- Um von letterer auf den eigentlichen Fabrikhof zu gelangen, mußten Zulage zu bieten und dabei die Einschränkung zu machen, daß diese sicherungen auf keine Schritte oder Handlungen des Gewerkschafts - die Arbeiter eine private Durchfahrt durch ein Vordergebäude be5 Proz. nur für Luguswaffen gezahlt werden sollten. bundes in dieser Frage berufen. nußen, welche naturgemäß infolge ihrer ganzen Beschaffenheit zu einem Unfalle, wie ihn die Klägerin erlitten hat, leicht VeranTassung geben konnte. Wenn die Klägerin daher innerhalb dieser Wie der Charkower Jushnij Kraj" vom 29. Juni berichtet, von der Fabrik aus einen vermeintlichen Dieb verfolgte, umge= Durchfahrt von einem Angestellten des Betriebes, während dieser hat die Berufsorganisation der Dienstboten am 28. Juni den all- stoßen wurde, so steht dieser Unfall sowohl in örtlichem wie ursäch gemeinen Ausstand erklärt. Die Veranlassung dazu gab das Nicht- lichen Zusammenhange mit dem Betriebe und seinen Gefahren." erscheinen der Vertreter des Hausbesitzerverbandes zu einer Sitzung der Einigungskommission. Es wird u. a. verlangt: für Köchinnen, Hausmädchen usw. ein Mindestlohn von 30 Rubeln monatlich bei freier Kost und Wohnung. Wer drei Monate im Dienst ist, hat Anspruch auf eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgehalts Die Die Lohnbewegung in Witkowitz und Mährisch- Oftrau. Berufsorganisation ersuchte die Dienstherrschaften, die Ausständigen nicht aus den Wohnungen zu weisen, um Ausschreitungen zu verDie Lohnbewegung in den großen Eisenwerksbetrieben von meiden. Die Dienstboten dürfen erst dann die Arbeit wieder aufWitkowitz und Mährisch- Dstrau ist nach etwa achttägigen Unternehmen, wenn die Dienstgeber die neuen Arbeitsbedingungen schrifthandlungen, an denen neben den Vertretern der Werke und dem lich bestätigen. Vertreter des österreichischen und tschechischen Metallarbeiter
In der Aussprache wurde scharf gerügt, daß die Unternehmer einen Preisaufschlag von 25 Proz., den die Militärverwaltung bewilligt, eingesteckt habe, ohne die Arbeiter daran teilnehmen zu Lassen.
Dem Gedanken einer Lohnbewegung stand man allgemein begeistert gegenüber. Nächsten Sonntag wird eine Versammlung der Waffenarbeiter des gesamten Solinger Industriegebietes abgehalten, die zweifellos in dem gleichen Sinne sich entscheiden und die Vertreter der Drganisationen beauftragen wird, im Sinne der aufgeführten Forderungen an die Unternehmer heranzutreten.
Die Ausstandsbewegung der Charkower Dienstboten.
Am 28. Juni fanden vereinzelte Rundgebungen der Ausstän
Soziales.
auf Grund dessen auch das Reichs- Versicherungsamt in ähnlich geEs lagen in dem vorliegenden Fall besondere Umstände vor, lagerten Fällen stets Betriebsunfall angenommen hat.
Handwerkslehre für Kriegsbeschädigte. : Der sächsische Gewerbekammertag hat sich auf eine Anregung des sächsischen Ministeriums des Innern, die dahin ging, den Kriegsbeschädigten im voraus eine Verkürzung der dreijährigen Lehrzeit auf Grund des§ 130a Abi. 3 der Gewerbeordnung zuzugestehen, bereit erklärt, den Kriegsbeschädigten, die infolge der Dienstbeschädigung ein Handwerk zu erlernen gewillt sind, insoweit entgegenzukommen, als grundsätzlich von ihnen nur eine zweijährige Lehrzeit gefordert werden soll. Dabei soll den Gewerbekammern im einzelnen das Recht zustehen, einen weiteren Erlaß auszusprechen.
Wetterausfichten für das mittlere Norddeutschland. big
verbandes Abgeordneten Domes auch Vertreter des Kriegsministe- digen statt. riums, des Ernährungsministeriums und der Gewerbebehörden teilgenommen haben, durch einen Vergleich beendet worden. Das wichtigste Ergebnis der gemeinsamen Unterhandlungen ist vor allem darin zu suchen, daß hier zum erstenmal das System, eines starren Industrieabsolutismus durchbrochen wurde, wie es die ganze Zeit hindurch unter dem früheren Generaldirektor Dr. Schuster in der gröbsten Form bestanden hat. Man hat nicht In seiner letzten Tagung ist dem Reichstag ein Gefeßentwurf Freitag mittag. Warm, vielfach wollig, geringe Niederschläge; strichweise ohne langes Widerstreben den Notwendigkeiten der Zeit Rechnung zugegangen über die Ergänzung der Beisiger der Gewerbegerichte, getragen und die Vertreter der Organisation sowie die Vertrauens- der Kaufmannsgerichte und der Innungs- Schiedsgerichte während Berantwortl. f. Politif: Dr. Franz Diederich, Berlin- Friedenau; für d. übrigen männer der Arbeiterichaft anerkannt und zum erstenmal gemeinsam des Krieges. Der Entwurf, ist noch nicht zur Verabschiedung ge- Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neuköln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin . mit diesen Streitpunkte erledigt. In der Lohnfrage einigte man kommen. Wahrscheinlich wird er in der Herbsttagung erledigt Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruderet u. Berlagsanstalt Paul Ginger& Co., sich auf Mindestlöhne, bei denen bei verschiedenen werden.
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