radezu miferabel zu nennen. Dies ist gerade fein angenehmer Zu-| würde. In dieser Angst hat er die sogenannte intellektuelle Ur-| bei Anwendung der Verordnung einen 3rrtum begangen habe, stand und das Unbehagen, welches sich über diese Rücksichtslosigkeit tundenfälschung, wegen der er später zur Verantwortung gezogen da die zulässige Mindeststrafe höher als die erkannte Strafe sei. in nicht mißzuverstehenden Bemerkungen Luft macht, wohl zu verwurde, begangen. Seine Strafverfolgung hat er selbst verschuldet. Das Gericht unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Pusch verstehen. Nicht anzunehmen ist, daß unier Drt vielleicht gar nicht Als der Krieg ausgebrochen war, meldete sich der Angeklagte, der nun warf die Berufung des Staatsanwalts und sprach beide Angeklagte auf der Streisfarte verzeichnet ist. Recht bedenklich erscheint die Furcht vor einer Auslieferung an Rußland verloren hatte, eines frei. Das Schivein sei zwar als Schlachtschwein zu betrachten, die es, daß in den verschiedenen Abteilungen des Landratsamtes, Tages auf der Polizei und gab seinen richtigen Namen und den Veräußerung aber sei in gutem Glauben erfolgt, indem sich die welche sich mit Lebensmittelverteilung beschäftigen, teine Ver Grund seiner bisherigen Namensänderung an. Die Folge war die Angeklagten im entschuldbaren Irrtum befunden und trauensleute der Arbeiterschaft zur Mitarbeit herangezogen Einleitung des Verfahrens gegen ihn. Das Schöffengericht hatte ihn ihnen deshalb die Wohltat der Verordnung vom 18. Januar 1917 werden. Zurzeit rufen wir der Kartoffelverteilungsstelle des zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. Auf die von ihm ein- zugute komme. Kreises Niederbarnim zu:„ Nehmt den Hausfrauen eine Sorge gelegte Berufung ermäßigte die Straffammer die Strafe auf 100 M. ab und liefert so schnell wie möglich Kartoffeln in hinreichender Geldstrafe event. 20 Tage Gefängnis, indem sie mit dem AngeMenge." flagten der Meinung war, daß unter den obwaltenden Umständen Den Gemeindevorständen wäre anzuraten, ihre Anträge auf ihm Milderungsgründe zuzubilligen seien. Belieferung mit Kartoffeln und anderen Lebensmitteln etwas dringender an das Landratsamt zu richten.
Steglitz . Die Brottommiffionen sind von jetzt ab von 8-12 und bon 4-1/ 26 Ubr geöffnet. Lebensmittel in dieser Woche: 3 Pfund Kartoffeln, 1½ Piund Gemüse, ½ Pfund Obst, 3 Gier, 50 Gramm Speiseöl, 250 Gramm Maggifuppen, 200 Gramm Kriegsmus, 150 Gramm Weizengrieß.
Friedrichshagen . Lebensmittel. Heute nachmittag von 5 1hr ab gelangt in der Durchfahrt des Rathauses Brühwurst zum Verfauf. Fleischfarten sind mitzubringen. In der Kriegsküche findet der Verkauf von Mohrrüben statt. Auch Gurfen sind neu eingetroffen und stehen mit 30 Pf. pro Pfund zum Verkauf.
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Neumeldung zum Kartoffelbezug. Heute und morgen werden die Kundenlisten neu aufgelegt. Bei der Anmeldung sind die Lebensmittelfarten vorzulegen. Abschnitt 37 berechtigt zum Bezuge bei dem Händler, wo der Betreffende angemeldet ist.
Gerichtszeitung.
Aus Curcht vor dem Galgen oder Sibirien hat der Arbeiter Rznedi, der in Russisch- Polen geboren ist, die Straftat begangen, die ihn vor die Ferienstraffammer des Landgerichts I führte. Der Angeklagte hat in Rußland als Soldat gedient, wurde aber wegen seiner Nationalität fürchterlich mißhandelt und verprügelt, so daß er es nicht mehr aushalten konnte. Er desertierte und ging nach Deutschland , wo er unter dem Namen Wiczorek seit dem Jahre 1913 lebte. Dann hatte er sich in Kattowiß und später in Berlin wegen geringer Eigentumsvergehen zu verantworten und wurde beide Male unter dem Namen Wiczorek verurteilt. Wie er vor Gericht erklärte, hatte er Angst, daß, wenn er feinen richtigen Namen nennen würde, bei dem damaligen noch freundschaftlichen Verhältnis zwischen Deutschland und Rußland man ihn als lästigen Ausländer an Ruß land ausliefern würde, wo er dann wegen Desertierens schwer bestraft, nämlich nach Sibirien geschickt, wenn nicht aufgehängt werden
Verband der Schneider, Schneiderinnen u. Wäschearbeiter Deutschlands . Filiale Berlin . Unseren Mitgliedern hiermit zur Nachricht, daß der Militärschneider, Kollege
Franz Berg
am 28. Juli im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Ehre feinem Andenken!
Die Beerdigung findet am Mittwoch, 1. August, nachm. 3 Ubr, von der Leichenhalle des Kirchhofs der PhilippusApostelgemeinde aus statt. 165/16 Die Ortsverwaltung.
Den Heldentod fürs Bater land starb am 14. 7. durch Granatsplitterverlegungen mein heißgeliebter Mann und treusorgender Bater feines einzigen Söhnchens, bet Obergefreite
Paul Staack
in einem Fuß- ArtillericBat. im Alter von einundvierzig Jahren.+ 124A
Dics zeigt an in tiefem Schmerz
Frau Berta Staack
und Söhnchen Kurt.
Suarezstraße 56.
Ruhe sanit in Feindesland.
Beerdigungsverein der Zimmerleute Groß- Berlins
Am Sonnabend, 28. Juli, abends 9 1hr, verschied nach schwerem Leiden in: folge Leberkrebs, im Alter non 79 Jahren, der Zimmerer und Kamerad
60b
Wilhelm Rührmund Graekstraße 59. Der Verstorbene war ein altes, treues Mitglied und Mitbegründer des Vereins. Wir werden sein Andenten stets in Ehren halten.
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 2. August, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Treptower Friedhofes in Baum schulenweg , Stiefholzstraße, aus ftatt.
Der Vorstand.
Aus aller Welt.
Sinclair als Kriegsheter. Der auch in Deutschland bekannte schreibt int„ Popolo d'Italia" aus Paris :" Da die deutsche Reamerikanische Romanschriftsteller und Sozialist Upton Sinclair gierung ein wildes Tier ist, ist es klar, daß die übrige Welt verdeutschen Sozialisten und der ganzen Welt die Freiheit zu geben. fuchen muß, es zu bändigen und an die Kette zu legen, um den Das ist das Ziel des heutigen Krieges. Da die amerikanische sozialistische Partei sich gegen ihn ausgesprochen hat, befinde ich mich in einem so tiefen Gegensatz zu ihr, daß ich es vorziehe, mich von das Vaterland nicht zu verraten." ihr mit jener Freude zu trennen, die das gute Gewissen verleiht,
göbliche Geschichte berichtet:" Im Zuge von Büchen nach Mölln saz Das appetitliche Wickelkind. Aus Mecklenburg wird diese ereine Frau mit einem gehamsterten 12 pfündigen Schinken. Plöhlich hörte man in einem Nebenabteil von der Tätigkeit eines Kontrolleurs des Reisegepäcks. Der Schinkenbefizerin kam ein Rettungsgebante. Von einer mitfahrenden Frau mit einem Kinde erbat sie sich Mantel, Müße und Saugflasche. Als der Kontrolleur das Abteil betrat, fand er eine sorgende Mutter vor, die sich abmühte, ihr Kind zu beruhigen. Unter dieser Verkleidung hat die Frau ihre wertvolle Habe gerettet." Briefkasten der Redaktion.
Irrtümer vor Gericht." Wie verschieden selbst bei Gerichten ist, zeigte eine vor der Ferienstraffammer des Landgerichts II verhandelte Anklage gegen eine Frau Franke und deren geschiedenen Ehemann. Durch die Verordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine vom 14. Februar 1916 und das Höchst preisgesetz ist der Verkaufspreis für lebende Schweine auf etwa in ihrem fleinen Anwesen in Schöneberg einige Schweine, von 1 M. nebst zuschlag pro Pfund festgesetzt. Frau Franke hält sich Senen sie eins im Gewicht von 287 Pfund an einen Bekannten für weiter füttern wollte, nahm die F. und ihr geschiedener Ehemann, mehr als 2 M. pro Pfund abließ. Da dieser es noch etwa 6 Wochen der ihr jetzt in der Wirtschaft hilft, an, daß sie das Schwein als " Futterschwein" veräußern dürfen, während zum Schlachten dies verboten ist. Ferner glaubte die Angeklagte, daß die Verordnung überhaupt nicht Anwendung finde, da ihr Bekannter weder Händler noch Schlächter war und sie mehr aus Gefälligkeit ihm dieses Schivein abgelassen habe. Das Schöffengericht Berlin- Schöneberg hielt dies aber für irrtümlich und verurteilte beide Angeklagte zu je 30 M. Geldstrafe die Frau, weil sie das zum Schlachten reife Schwein überhaupt nicht, jedenfalls aber nicht über den Höchstpreis der Quittung über die Anzahlung( Schwanzgeld) und demnächst hätte verkaufen dürfen, den Angeklagten, weil er durch Ausstellung Annahme des Kaufpreises mitschuldig sei. In der hiergegen ein- Königerode 20. 7. 17. Ja. -P. W. 82. Der Einspruch gegen die Staatseinkommensteuer genügt. 5. P. 4. Die Kinder können zur gelegten Berufung führte Rechtsanwalt Dr. Werthauer aus, Teilnahme am Religionsunterricht in der Schule gezwungen werden. daß die Ansicht der Angeklagten in den beteiligten Kreisen, sogar D. 17. Sie müssen jetzt die Steuern zahlen. Hat Ihre Reklamation Erim Briefkasten einer Zeitung bei einer Auskunftserteilung geteilt folg, so werden Ihnen die zuviel erhobenen Steuern zurüderitattet. worden sei; selbst die damalige Ausführungsanweisung des Mi-. G. 82. Erst nach Jahresfrist foll Urlaub gewährt werden. Eine Einnisters spreche nur vom Verkauf an Händler und Schlächter, darüber. 2. Sie können dagegen mit Erfolg nichts unternehmen. gabe ist zwedlos, Bahrke 151. 1. Das Generalfommando entscheidet und erst später sei diese Anweisung vom Kammergericht in Trude III. Nein. 5. 24. Chronisches Nierenleiden, dienstuntauglich; einem Urteil mißbilligt worden. Bei dieser Sachlage könne doch Herzleiden, landsturmpflichtig. E. 5. 27. 1. Ja. 2. Diensttauglich, höchstens von einem Falle gutgläubigen Irrtums über eine Be- Farbenblindheit. Der Betreffende kann zur Operation gezwungen werden, ſtimmung der jetzt sa zahlreichen Verordnungen die Rede sein. wenn diese nach Ansicht des Arztes nicht mit Lebensgefahr verbunden ist. Demgegenüber beantragte der Staatsanwalt die Erhöhung der Strafe um das Fünffache, weil die Angeklagten sich| Donnerstag mittag. Zunächst noch warm und schwül, vorherrschend nicht im Irrtum befunden, sondern sich um die Verordnung wolfig, mit verbreiteten, im Norden meist geringen, im Süden starken nicht gekümmert hätten, anderseits aber das Schöffengericht wieder Regenfällen, strichweise Gewitter, später etwas vorschreitende Abkühlung.
Als weitere Opfer des Weltkrieges verloren wir nachstehende Kollegen:
Lederarbeiter,
Buchbinder,
Lederarbeiter,
Buchbinder,
Buchbinder,
Ernst Fabrizius, geb. 29. 6. 83 au Rönigsberg.
Buchbinder,
Richard Schilling, geb. 20. 2. 86 zu Sartha.
Buchbinder,
Buchbinder,
Buchbinder,
Richard Conrad, geb. 29. 3. 84 zu Berlin . Hermann Heyer, geb. 24. 9. 82 au Beine. zu Alfred Nicolai, geb. 16. 1.'89 zu Berlin . Buchbinder, Walter Stachurski, geb. 29. 9. 90 zu Berlin . Karl Salzmann, geb. 13. 4.91 au Charlottenburg Wir werden allen ein chrendes Andenken bewahren! 26/14 Die Ortsverwaltung.
Buchbinder,
Bekanntmachung.
Wir bitten unsere verehrten Kunden, davon Kenntnis zu nehmen, daß wir in Anbetracht des herrschenden Personalmangels und des geringen Gasverbrauchs im Monat Juli in den Ortschaften Buckow Schlachtenfee
BE
Berlin- Dahlem Berlin Friedenau Groß- Ziethen Berlin- Grunewald Klein- Machnow Berlin - Lankwit Lichtenrade Berlin Lichterfelde Berlin- Mariendorf Berlin- Marienfelde Berlin - Nikolassce
Berlin- Tempelhof Waßmannsdorf Zehlendorf
die Rechnungen über den Gasverbrauch in den Monaten Juni Juli und Juli- Auguft zu einer Rechnung zusammenfaffen und im Laufe des Monats September einziehen lassen werden.
5242
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Wetteraussichten für
Die Bekanntmachung des Obertommandos in den Marken betreffend Bestandserhebung von Papierrohstoffen( Holzschliff, Sulfitzelstoff, Strohzellstoff und Altpapier) tritt am 1. August 1917 in Straft.
Die vollständige amtliche Belanntmachung erfolgt an den Anschlagfäulen und in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung". Berlin , den 1. August 1917.
470 I. Mil. 17.
Der Polizeipräsident.
Bekanntmachung.
Gemäߧ 5 der Verordnung über Lebensmittelfarten bom 18. Oftober 1916 wird für den Gemeindebezirk der Stadt Berlin bestimmt:
I. Auf Abschnitt 96 der Lebensmittellarte entfallen 200 Gramm Graupen.
II. Die Abschnitte Nr. 96 find in den durch ein Aushänge Schild " Verkauf von Graupen auf Lebensmittelkarten der Stadt Berlin " gekennzeichneten Geschäften gegen Empfangsbescheinigungen abzugeben, und zwar in der Zeit vom Mittwoch, den 1. bis zum Freitag, den 3. August 1917. Nachträgliche Annahme findet nicht statt. III. Die Kleinhandelsgeschäfte haben die von ihnen angenommenen Startenabschnitte in der bisher vorgeschriebenen Weise an ihren Großhändler abzuliefern, und zwar am Sonnabend, den 4. August 1917. IV. Die Ware wird dann in der üblichen Frist bei den Kleinhandelsgeschäften gegen Rückgabe der Empfangs.. bescheinigungen zur Verfügung stehen.
V. G8 ist unzulässig, die Kartenabschnitte in Geschäften ab zugeben, in denen nicht das vom Magistrat ausgegebene Blushängeschild( siehe zu II) angebracht ist. Geschäften, die nicht im Besize des Aushängeschildes find, ist die Annahme der Kartenabschnitte untersagt. Berlin , den 31. Juli 1917.
Magiftrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
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