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radezu miferabel zu nennen. Dies ist gerade fein angenehmer Zu-| würde. In dieser Angst hat er die sogenannte intellektuelle   Ur-| bei Anwendung der Verordnung einen 3rrtum begangen habe, stand und das Unbehagen, welches sich über diese Rücksichtslosigkeit tundenfälschung, wegen der er später zur Verantwortung gezogen da die zulässige Mindeststrafe höher als die erkannte Strafe sei. in nicht mißzuverstehenden Bemerkungen Luft macht, wohl zu verwurde, begangen. Seine Strafverfolgung hat er selbst verschuldet. Das Gericht unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Pusch ver­stehen. Nicht anzunehmen ist, daß unier Drt vielleicht gar nicht Als der Krieg ausgebrochen war, meldete sich der Angeklagte, der nun warf die Berufung des Staatsanwalts und sprach beide Angeklagte auf der Streisfarte verzeichnet ist. Recht bedenklich erscheint die Furcht vor einer Auslieferung an Rußland   verloren hatte, eines frei. Das Schivein sei zwar als Schlachtschwein zu betrachten, die es, daß in den verschiedenen Abteilungen des Landratsamtes, Tages auf der Polizei und gab seinen richtigen Namen und den Veräußerung aber sei in gutem Glauben erfolgt, indem sich die welche sich mit Lebensmittelverteilung beschäftigen, teine Ver Grund seiner bisherigen Namensänderung an. Die Folge war die Angeklagten im entschuldbaren Irrtum befunden und trauensleute der Arbeiterschaft zur Mitarbeit herangezogen Einleitung des Verfahrens gegen ihn. Das Schöffengericht hatte ihn ihnen deshalb die Wohltat der Verordnung vom 18. Januar 1917 werden. Zurzeit rufen wir der Kartoffelverteilungsstelle des zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. Auf die von ihm ein- zugute komme. Kreises Niederbarnim zu: Nehmt den Hausfrauen eine Sorge gelegte Berufung ermäßigte die Straffammer die Strafe auf 100 M. ab und liefert so schnell wie möglich Kartoffeln in hinreichender Geldstrafe event. 20 Tage Gefängnis, indem sie mit dem Ange­Menge." flagten der Meinung war, daß unter den obwaltenden Umständen Den Gemeindevorständen wäre anzuraten, ihre Anträge auf ihm Milderungsgründe zuzubilligen seien. Belieferung mit Kartoffeln und anderen Lebensmitteln etwas dringender an das Landratsamt zu richten.

Steglitz  . Die Brottommiffionen sind von jetzt ab von 8-12 und bon 4-1/ 26 Ubr geöffnet. Lebensmittel in dieser Woche: 3 Pfund Kartoffeln, Piund Gemüse, ½ Pfund Obst, 3 Gier, 50 Gramm Speiseöl, 250 Gramm Maggifuppen, 200 Gramm Kriegs­mus, 150 Gramm Weizengrieß.

Friedrichshagen  . Lebensmittel. Heute nachmittag von 5 1hr ab gelangt in der Durchfahrt des Rathauses Brühwurst zum Ver­fauf. Fleischfarten sind mitzubringen. In der Kriegsküche findet der Verkauf von Mohrrüben statt. Auch Gurfen sind neu eingetroffen und stehen mit 30 Pf. pro Pfund zum Verkauf.

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Neumeldung zum Kartoffelbezug. Heute und morgen werden die Kundenlisten neu aufgelegt. Bei der Anmeldung sind die Lebens­mittelfarten vorzulegen. Abschnitt 37 berechtigt zum Bezuge bei dem Händler, wo der Betreffende angemeldet ist.

Gerichtszeitung.

Aus Curcht vor dem Galgen oder Sibirien   hat der Arbeiter Rznedi, der in Russisch- Polen geboren ist, die Straftat be­gangen, die ihn vor die Ferienstraffammer des Landgerichts I   führte. Der Angeklagte hat in Rußland   als Soldat gedient, wurde aber wegen seiner Nationalität fürchterlich mißhandelt und verprügelt, so daß er es nicht mehr aushalten konnte. Er desertierte und ging nach Deutschland  , wo er unter dem Namen Wiczorek seit dem Jahre 1913 lebte. Dann hatte er sich in Kattowiß und später in Berlin   wegen geringer Eigentumsvergehen zu verantworten und wurde beide Male unter dem Namen Wiczorek verurteilt. Wie er vor Gericht erklärte, hatte er Angst, daß, wenn er feinen richtigen Namen nennen würde, bei dem damaligen noch freundschaftlichen Verhältnis zwischen Deutschland   und Rußland   man ihn als lästigen Ausländer an Ruß­ land   ausliefern würde, wo er dann wegen Desertierens schwer be­straft, nämlich nach Sibirien   geschickt, wenn nicht aufgehängt werden

Verband der Schneider, Schneiderinnen u. Wäsche­arbeiter Deutschlands  . Filiale Berlin  . Unseren Mitgliedern hier­mit zur Nachricht, daß der Militärschneider, Kollege

Franz Berg

am 28. Juli im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Ehre feinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Mittwoch, 1. August, nachm. 3 Ubr, von der Leichenhalle des Kirchhofs der Philippus­Apostelgemeinde aus statt. 165/16 Die Ortsverwaltung.

Den Heldentod fürs Bater land starb am 14. 7. durch Granatsplitterverlegungen mein heißgeliebter Mann und treusorgender Bater feines einzigen Söhnchens, bet Obergefreite

Paul Staack

in einem Fuß- Artilleric­Bat. im Alter von einund­vierzig Jahren.+ 124A

Dics zeigt an in tiefem Schmerz

Frau Berta Staack

und Söhnchen Kurt.

Charlottenburg  ,

Suarezstraße 56.

Ruhe sanit in Feindesland.

Beerdigungsverein der Zimmerleute Groß- Berlins

Am Sonnabend, 28. Juli, abends 9 1hr, verschied nach schwerem Leiden in: folge Leberkrebs, im Alter non 79 Jahren, der Zimmerer und Kamerad

60b

Wilhelm Rührmund Graekstraße 59. Der Verstorbene war ein altes, treues Mitglied und Mitbegründer des Vereins. Wir werden sein Andenten stets in Ehren halten.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 2. August, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Trep­tower Friedhofes in Baum­ schulenweg  , Stiefholzstraße, aus ftatt.

Der Vorstand.

Aus aller Welt.

Sinclair als Kriegsheter. Der auch in Deutschland   bekannte schreibt int Popolo d'Italia" aus Paris  :" Da die deutsche Re­amerikanische Romanschriftsteller und Sozialist Upton Sinclair  gierung ein wildes Tier ist, ist es klar, daß die übrige Welt ver­deutschen Sozialisten und der ganzen Welt die Freiheit zu geben. fuchen muß, es zu bändigen und an die Kette zu legen, um den Das ist das Ziel des heutigen Krieges. Da die amerikanische so­zialistische Partei sich gegen ihn ausgesprochen hat, befinde ich mich in einem so tiefen Gegensatz zu ihr, daß ich es vorziehe, mich von das Vaterland nicht zu verraten." ihr mit jener Freude zu trennen, die das gute Gewissen verleiht,

göbliche Geschichte berichtet:" Im Zuge von Büchen   nach Mölln   saz Das appetitliche Wickelkind. Aus Mecklenburg   wird diese er­eine Frau mit einem gehamsterten 12 pfündigen Schinken. Plöhlich hörte man in einem Nebenabteil von der Tätigkeit eines Kontrolleurs des Reisegepäcks. Der Schinkenbefizerin kam ein Rettungsgebante. Von einer mitfahrenden Frau mit einem Kinde erbat sie sich Mantel, Müße und Saugflasche. Als der Kontrolleur das Abteil betrat, fand er eine sorgende Mutter vor, die sich abmühte, ihr Kind zu beruhigen. Unter dieser Verkleidung hat die Frau ihre wertvolle Habe gerettet." Briefkasten der Redaktion.

Irrtümer vor Gericht." Wie verschieden selbst bei Gerichten ist, zeigte eine vor der Ferienstraffammer des Landgerichts II ver­handelte Anklage gegen eine Frau Franke und deren geschiede­nen Ehemann. Durch die Verordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine vom 14. Februar 1916 und das Höchst preisgesetz ist der Verkaufspreis für lebende Schweine auf etwa in ihrem fleinen Anwesen in Schöneberg   einige Schweine, von 1 M. nebst zuschlag pro Pfund festgesetzt. Frau Franke hält sich Senen sie eins im Gewicht von 287 Pfund an einen Bekannten für weiter füttern wollte, nahm die F. und ihr geschiedener Ehemann, mehr als 2 M. pro Pfund abließ. Da dieser es noch etwa 6 Wochen der ihr jetzt in der Wirtschaft hilft, an, daß sie das Schwein als " Futterschwein" veräußern dürfen, während zum Schlachten dies verboten ist. Ferner glaubte die Angeklagte, daß die Verordnung überhaupt nicht Anwendung finde, da ihr Bekannter weder Händler noch Schlächter war und sie mehr aus Gefälligkeit ihm dieses Schivein abgelassen habe. Das Schöffengericht Berlin- Schöneberg hielt dies aber für irrtümlich und verurteilte beide Angeklagte zu je 30 M. Geldstrafe die Frau, weil sie das zum Schlachten reife Schwein überhaupt nicht, jedenfalls aber nicht über den Höchstpreis der Quittung über die Anzahlung( Schwanzgeld) und demnächst hätte verkaufen dürfen, den Angeklagten, weil er durch Ausstellung Annahme des Kaufpreises mitschuldig sei. In der hiergegen ein- Königerode   20. 7. 17. Ja. -P. W. 82. Der Einspruch gegen die Staatseinkommensteuer genügt. 5. P. 4. Die Kinder können zur gelegten Berufung führte Rechtsanwalt Dr. Werthauer aus, Teilnahme am Religionsunterricht in der Schule gezwungen werden. daß die Ansicht der Angeklagten in den beteiligten Kreisen, sogar D. 17. Sie müssen jetzt die Steuern zahlen. Hat Ihre Reklamation Er­im Briefkasten einer Zeitung bei einer Auskunftserteilung geteilt folg, so werden Ihnen die zuviel erhobenen Steuern zurüderitattet. worden sei; selbst die damalige Ausführungsanweisung des Mi-. G. 82. Erst nach Jahresfrist foll Urlaub gewährt werden. Eine Ein­nisters spreche nur vom Verkauf an Händler und Schlächter, darüber. 2. Sie können dagegen mit Erfolg nichts unternehmen. gabe ist zwedlos, Bahrke 151. 1. Das Generalfommando entscheidet und erst später sei diese Anweisung vom Kammergericht in Trude III. Nein. 5. 24. Chronisches Nierenleiden, dienstuntauglich; einem Urteil mißbilligt worden. Bei dieser Sachlage könne doch Herzleiden, landsturmpflichtig. E. 5. 27. 1. Ja. 2. Diensttauglich, höchstens von einem Falle gutgläubigen Irrtums über eine Be- Farbenblindheit. Der Betreffende kann zur Operation gezwungen werden, ſtimmung der jetzt sa zahlreichen Verordnungen die Rede sein. wenn diese nach Ansicht des Arztes nicht mit Lebensgefahr verbunden ist. Demgegenüber beantragte der Staatsanwalt die Erhöhung der Strafe um das Fünffache, weil die Angeklagten sich| Donnerstag mittag. Zunächst noch warm und schwül, vorherrschend nicht im Irrtum befunden, sondern sich um die Verordnung wolfig, mit verbreiteten, im Norden meist geringen, im Süden starken nicht gekümmert hätten, anderseits aber das Schöffengericht wieder Regenfällen, strichweise Gewitter, später etwas vorschreitende Abkühlung.

Deutscher   Buchbinder- Verband.

Zahlstelle Berlin  .

Als weitere Opfer des Weltkrieges verloren wir nachstehende Kollegen:

Lederarbeiter,

Karl Bödner, geb. 5. 1. 72 zu Berlin  . Bernhard Fränkel  , geb. 22. 1. 73 au Stattowity.

Buchbinder,

Lederarbeiter,

Max Schäfer, geb. 7. 7. 72 zu Berlin  . Heinrich Walter  , geb. 29.1473 au Görlit

Buchbinder,

Buchbinder,

Ernst Fabrizius, geb. 29. 6. 83 au Rönigsberg.

Buchbinder,

Richard Schilling, geb. 20. 2. 86 zu Sartha.

Buchbinder,

Buchbinder,

Buchbinder,

Richard Conrad, geb. 29. 3. 84 zu Berlin  . Hermann Heyer, geb. 24. 9. 82 au Beine. zu Alfred Nicolai, geb. 16. 1.'89 zu Berlin  . Buchbinder, Walter Stachurski, geb. 29. 9. 90 zu Berlin  . Karl Salzmann, geb. 13. 4.91 au Charlottenburg  Wir werden allen ein chrendes Andenken bewahren! 26/14 Die Ortsverwaltung.

Buchbinder,

Bekanntmachung.

Wir bitten unsere verehrten Kunden, davon Kenntnis zu nehmen, daß wir in Anbetracht des herrschenden Personal­mangels und des geringen Gasverbrauchs im Monat Juli in den Ortschaften Buckow Schlachtenfee  

Berlin   Schmargendorf Schönefeld Schönow Selchow Stahnsdorf  Berlin  - Steglit Berlin  - Südende Teltow

BE

Berlin- Dahlem Berlin   Friedenau  Groß- Ziethen Berlin- Grunewald  Klein- Machnow  Berlin  - Lankwit Lichtenrade Berlin   Lichterfelde  Berlin- Mariendorf  Berlin- Marienfelde  Berlin  - Nikolassce

Rudow  

Berlin- Tempelhof Waßmannsdorf Zehlendorf

die Rechnungen über den Gasverbrauch in den Monaten Juni Juli und Juli- Auguft zu einer Rechnung zusammen­faffen und im Laufe des Monats September einziehen lassen werden.

Berlin  , den 31. Juli 1917.

5242

Imperial Continental Gas Association  

Stadtrat Max Cassirer  

Liquidator. Krömers

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Wetteraussichten für

Die Bekanntmachung des Obertommandos in den Marken betreffend Bestandserhebung von Papierrohstoffen( Holzschliff, Sulfitzelstoff, Strohzellstoff und Altpapier) tritt am 1. August 1917 in Straft.

Die vollständige amtliche Belanntmachung erfolgt an den Anschlagfäulen und in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung". Berlin  , den 1. August 1917.

470 I. Mil. 17.

Der Polizeipräsident.

Bekanntmachung.

Gemäߧ 5 der Verordnung über Lebensmittelfarten bom 18. Oftober 1916 wird für den Gemeindebezirk der Stadt Berlin  bestimmt:

I. Auf Abschnitt 96 der Lebensmittellarte entfallen 200 Gramm Graupen.

II. Die Abschnitte Nr. 96 find in den durch ein Aushänge Schild " Verkauf von Graupen auf Lebensmittelkarten der Stadt Berlin  " gekennzeichneten Geschäften gegen Empfangsbescheini­gungen abzugeben, und zwar in der Zeit vom Mitt­woch, den 1. bis zum Freitag, den 3. August 1917. Nachträgliche Annahme findet nicht statt. III. Die Kleinhandelsgeschäfte haben die von ihnen an­genommenen Startenabschnitte in der bisher vorge­schriebenen Weise an ihren Großhändler abzuliefern, und zwar am Sonnabend, den 4. August 1917. IV. Die Ware wird dann in der üblichen Frist bei den Kleinhandelsgeschäften gegen Rückgabe der Empfangs.. bescheinigungen zur Verfügung stehen.

V. G8 ist unzulässig, die Kartenabschnitte in Geschäften ab zugeben, in denen nicht das vom Magistrat ausgegebene Blushängeschild( siehe zu II) angebracht ist. Geschäften, die nicht im Besize des Aushängeschildes find, ist die Annahme der Kartenabschnitte untersagt. Berlin  , den 31. Juli 1917.

Magiftrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.

Tageb. Nr. 96 Br. 5. Abteilung für Brotversorgung.

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