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Berlin   V.

Blusen und Kleiberrode für Frauen, Hemden und Unterhosen für| Frankfurter   Biertel bei Boeker, Weberstr. 17. Männer und Frauen verteilt werden. Bei gleichmäßiger Verteilung Stralauer Biertel bei E. Nah, Warschauer Str. 57. würden auf Lichtenberg   nach dem Verhältnis seiner Einwohnerzahi Görlizer und Cöpenicker Viertel bei Fröhlich, Muskauer Str. 1. etwa 1600 Anzüge und ebenso viele Hosen usw. entfallen. Mit Rücksicht auf die Lichtenberger   Industriebevölkerung sei es indessen dringend erwünscht, eine größere Lieferung in Anspruch zu nehmen. In den Unions- Festfälen, Greifswalder Str. 222. Der Ausschuß empfahl daher nach dem Vorschlag des Dezernenten, eine Bestellung auf Kleidungsstücke im Werte von 500 000 Mart auf­zugeben.

Neukölln. Lebensmittel. Von morgen bis nächsten Mittwoch dürfen in denjenigen Geschäften, in welchen die Neuanmeldung zum Bezuge von Kolonialwaren( Grieß. Graupen uſtv.) erfolgt ist, auf Ab­schnitt 43 der Lebensmittelkarte awei Suppenwürfel a 10 Bf. ent­nommen werden.

Spandau  . Einführung von Holzkarten. Der Magistrat will der schlechten Versorgung mit Brennmaterial auch dadurch Rechnung tragen, daß er eine gleichmäßige Verteilung der ihm zur Verfügung| stehenden größeren Holzmengen vornimmt. Es werden Holzkarten ausgegeben, auf die im kommenden Winter jeder Haushalt einen halben Raummeter Brennholz zum Preise von 20 M. erhält. Die vorhandenen Holzvorräte werden jedoch auf diese Lieferung an gerechnet. Die Belieferung geschieht in der Weise, daß immer einzelne Straßen aufgerufen und häuserweise mit Holz versehen werden. Zunächst gibt es nur Klobenholz, später soll auch zer­fleinertes Holz zu entsprechendem Preise geliefert werden. Daneben behalten natürlich auch die Kohlenfarten in vollem Umfange ihre Gültigkeit.

Cöpenid. Lebensmittel. Stadtseitig verteilte Lebensmittel ge­langen von morgen ab in den Lebensmittelhandlungen zum Verkauf.

Kreis Niederbarnim  . Ausfuhrverbot für Hen. Zur Sicherung des Heubedarfs der Heeresverwaltung hat der Kreisausschuß die Ausfuhr von Heu aus dem Gebiet des Kreises berboten. Das Ver­bot erstreckt sich nicht auf Lieferungen, die mit Genehmigung des Streisausschusses, auf deffen Veranlassung oder durch die Bermitte­lung eines vom Kreise beauftragten Kommissionärs für die Heeres­verpflegung erfolgen.

Bankow. Bürgermeisterwahl. Bum Gemeindevorsteher wurde in der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung der bisherige stell­bertretende Amts- und Gemeindevorsteher, Stadtrat a. D. Sta wis einstimmig gewählt. Er steht im Alter von 42 Jahren und gehört dem Pantower Gemeindevorstand seit 1907 an.

Weißensee  . Lebensmittel. In dieser Woche können außer den bereits angebotenen 375 Gramm Südfruchtmarmelade noch weitere 200 Gramm, insgesamt also 575 Gramm in den bekanntgegebenen Geschäften entnommen werden. Bei der Verabfolgung der vor­erwähnten 200 Gramm ist der Abschnitt 67i der Kartoffelkarte ab­zutrennen.

Friedrichsfelde  . Lebensmittel. Von heute ab erhält jeder Ein­wohner in dem Geschäft, in welchem er in die Zuckerfundenliste eingetragen ist, auf Abschnitt 34 der Lebensmittelfarte ½ fund Safermehl zum Preise von 22 f.

Groß- Berliner Parteinachrichten.

Heute, Mittwoch, den 8. August, abends 8 Uhr, Mitgliederversammlungen und Zusammenkünfte.

Berlin   I.

Bei Glaue, Kommandantenstraße 88.

Berlin   II.

1. und 2. Abteilung Westen bei Schneider, Winterfeldtstr. 8( Ecke Frobenstraße).

3., 4., 7. und 8. Abteilung Friedrichstadt   und Süden, Lindenstr. 3, 2. Hof links III..

t. and 6. Abteilung Südwesten bei Habel, Bergmannstr. 5/6. Berlin   III.

Im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15.

Berlin IV.

Petersburger Viertel im Lokal von Karl Kühne, Schreinerstr. 58. Landsberger   Viertel im Elysium, Landsberger Allee 40.

Die herzlichsten Glückwünsche

zur Silberhochzeit

Euch liebe Eltern

sendet

1185

Karl Kitte und Frau

Winsstr. 54

fern von der Heimat Guer bankbarer Sohn Walter, zurzeit im Felde.

Ihren Freunden und Ge­noffen 1195

Frida u. Karl Kitte

Winsstr. 54

bringen zur heutigen Silberhochzeit

die herzlichsten Glüdwünsche dar

Die Vorstandsmitglieder des Soz. Vereins für Berlin   V.

Deutscher  Transportarbeiterverband.

Bezirksverwalt. Groß- Berlin Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß unser Kollege, der Industriearbeiter

Franz Kruttke am 5. August im Alter von 51 Jahren verstorben ist. Ehre seinem Andenken: Die Beerdigung findet morgen Donnerstag, den 9. Auguft, nachm. 3 Uhr, von der Leichenhalle des Tabor- Kirchhofes in Ahrens­ felde   aus statt.

Die Bezirksverwaltung.

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Den Mitgliedern zur Nach richt, daß uns die Mitglieder Otto Raschke

im Felde Karl Munder Karl Bensch in der Heimat durch den Tod entrissen find. 293/13 Ehre ihrem Andenken! J. A.: Karl Geisler, Kassierer.

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Berlin   VI.

1. u. 2. Abt. bei Dobrohlaw, Swinemünder Straße 11. 3. u. 4. Abt. bei Burg, Prenzlauer Allee 189.

5. u. 7. Abt.   im Genossenschaftshaus, Stargarder Str. 3. 6. Abt. bei Goldschmidt, Stolpische Str. 36. 8. Abt. bei Hoffmann, Swinemünder Straße 47. 9. Abt. bei Obiglo, Stralsunder Straße 11. 10. Abt. bet Carus, Voltastraße 37. 11. Abt. bei Spiegel, Ackerstraße 1. 12.u.15. Abt. bei Renter, Birkenstr. 29a. 13.u.14. Abt. bei Kleinert, Jagowstraße, Ecke Levehowstraße. 16.u.17. Abt. bet Sachse, Lindower Straße 26. 18.u.19. Abt. im Schwedenzelt", Schweden  - und Ererzierstr.- Ecke. 20. Abt. bei Fuchs, Weddingstraße 5. 21.u.22. Abt. bei Lewandowski, Seestraße 104. Teltow  - Beeskow  . Charlottenburg  . Volkshaus( Kleiner Saal).

"

Nach§ 1274 der Reichsversicherungsordnung find die Landes­bersicherungsanstalten in der Lage, mit Genehmigung der Aufsichts­behörde aus ihren Ueberschüssen Mittel für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen, die der Hebung der Gesundheit der ber­ficherungspflichtigen Bevölkerungsklassen zugute kommen. Auf Grund dieser Bestimmung hat die Landesversicherungsanstalt Berlin   fürzlich dem Groß- Berliner Kriegsausschuß zum Schuße aufsichtsloser Kinder den Betrag von 50 000 m. für den Ausbau der Kinderfürsorge­Einrichtungen überwiesen. Es dürfte nicht aussichtslos fein, auch in anderen Landesteilen Mittel für Zwecke der Kinderfürsorge von den Landesversicherungsanstalten zu beantragen. Zu beachten ist, daß nach§ 363 der Reichsversicherungsordnung auch die Kranken­fassen in der Lage sind, Mittel für allgemeine Zwecke der Gesund­heitsfürsorge zu bewilligen.

Von dem Gedanken ausgehend, daß in Abwesenheit ihrer Mutter ohne Aufsicht spielende Kinder namentlich auf dem Lande leicht Feuersgefahr verursachen können, hat die Schlesische Provinzial­Feuersozietät den Betrag von 200 000 m. für Kleinkinderfürsorge bereit gestellt. Aus dieser Summe werden auf Antrag Beihilfen zur ersten Einrichtung oder auch zur Verwaltung von Kinder­gärten, Krippen und Kinderschwesterstationen bewilligt. Die Beihilfen richten sich nach der Zahl der Kinder, die in der betreffenden Anstalt versorgt werden sollen. Sie werden auf ein Jahr bewilligt und können nach Ablauf desselben unter Vorlage eines Jahresberichts neu beantragt werden. Die Schlesische schon seit Jahren zum Teil erhebliche Mittel für derartige Wohl­fahrtszwecke zur Verfügung stellten.

Göpenid. Nächste Veranstaltung am Mittwoch, den 15. Auguft. Provinzial- Feuersozietät ist damit anderen Sozietäten gefolgt, die

Weiteres durch Handzettel.

Marienfelde  . Bei Staffelt, Becliner Str. 188. Neukölln. In den folgenden Lokalen: 1. bis 4. Bezirk bei Schulz, Reuterstr. 47, Ecke Lenaustraße; 5. u. 6. Bezirk bei H. Schittler, Weichselstr. 5, Ede Donaustraße; 7. bis 9. Bezirk bei Rob. Jden, Boddinstr. 58, Ede Jsarstraße; 10., 11. u. 12. Bezirk im Turner­heim, Böhmische Stcaße 13; 13. bis 17. Bezirk bei Joh. Genkel, Hermannstr. 178, Ede Thomasstraße; 18. bis 20. Bezirk bei Eb. Richnow, Prinz- Handjery- Str. 60; 21. bis 24. Bezirk bei Herm. Hentschel, Herrfurthstr. 27,

Tempelhof  . Bei Fris Müller, Berliner Straße 97. Steglit. Bei Clément, Düppelstr. 7. Treptow  - Baumschulenweg. Der Zahlabend fällt aus. Niederbarnim.  

lichtenberg.

Lichtenberg  . Im Prälaten", Ede Eitel- und Sophienstraße in Neu­Oberschöneweide. Im Restaurant Ladewig, Laufener Str. 5. Niederschönhausen  , Pankow  , Buchholz  . Bei Settekorn, Lindenstr.

( am Bismarckplatz).

Reinickendorf  - Oft. Bei Döldner, Residenzftr. 50. Reinickendorf  - West. Bei Schiller  , Antonienstr. 10. Weißensee  . Bei Staerke, Charlottenburger Str. 3.

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In allen Versammlungen und Zusammenkünften werden Bei= träge tassiert und neue Mitglieder aufgenommen. Alle auf dem Boden der Mehrheit stehenden Anhänger sind eingeladen.

lungen entgegengenommen. Anmeldungen zur Jugendweihe werden in den Versamm­

Die Anmeldung zur Jugendweihe kann außerdem geschehen in den Vorwärts"-Speditionen und bei folgenden Genossen: Glaue, Kommandantenstr. 88( am Dönhoffsplatz). Schröder, Hagelberger Starße 54. Dittmer, Grimmstr. 13. Radtke, Neue Jakobstr. 1. Schwanherz, Naugarder Str. 3. Frau Wollstein, Liebmannstr. 5. Otto Lück, Föhrer Str. 9, Hof II. Bezirkssekretariat, Lindenstr. 3, Hof 3 Tr. Die Kreisvorstände.

Soziales.

Wohnungsnot in Graudenz  .

Das stellvertretende Generalfommando hat für Graudenz   ein allgemeines Umzugsverbot erlassen. Bis jetzt liegen über 100 oh­nungskündigungen für den 1. Oktober vor.

Vorgehen der Schweizerischen   Regierung gegen Miet­fteigerungen.

Auch in der Schweiz   ist es nunmehr zu einem Vorgehen gegen Mietsteigerungen durch Hausbefizer gekommen.

Die Kantonsregierungen sind ermächtigt worden, bei Miet­steigerungen auf Eriuchen des Mieters einzuschreiten, und die Kün­digung oder Mietpreiserhöhung für ungültig au erklären, wenn sie nach den Umständen des Falles ungerechtfertigt erscheinen. Jit die

Mietsteigerung begründet, die Lage des davon Betroffenen aber so

ungünstig, daß er dadurch schwer getroffen wird, so sollen ihm die Gemeinde und der Kanton Mietzuschüsse gewähren. Auch gegen ungerechtfertigte Kündigung ohne Mietsteigerung steht den Kantonen und den Gemeinden ein Einspruchsrecht zu.

Gerichtszeitung.

,, Wohltätigkeit" als Reklamemittel.

Der Inhaber der Szydlowskischen Blindenwerk­it ätte" in Schöneberg   hatte sich eine nicht einwandsfreie Methode ausgesonnen, um die bei ihm fabrizierten Bürsten in den Verkehr zu bringen. Er versandte an zahlreiche Personen Reklamezettel, dte unter der Ueberschrift" Höfliche Bitte" etwa folgendes beiagten: Es existieren in Berlin   die Szydlowskischen Blindenwerkstätten, in welchen Unglückliche ihr tägliches Brot durch Anfertigung von Bürsten­waren verdienen. Wir sind gezwungen, unsere Ware durch den Hauster­handel zu verkaufen. In den nächsten Tagen wird sich ein mit einer Arm­binde bezeichnetre Herr oder Dame gestatten, vorzusprechen, und richten wir an die geehrten Herrschaften die ergebene Bitte, unsere Reisenden nicht, ohne etwas zu kaufen, wegzuschicken, da sie uns mit Finanzielle Hilfsquellen für die Kinderfürsorge. jeder Kleinigkeit belfend unterstützen. Der Amtsanwalt sah Das preußische Ministerium des Innern hat unter Attenzeichen bies als einen Verstoß gegen die Verordnung an, wonach öffentliche IVa 822 und das sächsische Ministerium des Innern unter Aften- Wohltätigkeitsunternehmungen der Genehmigung derBehörden bedürfen. zeichen 526 II Nd mitgeteilt, es sei der Auffassung, daß Ausgaben, Da nach seiner Ansicht die meisten der von dem Angeklagten ver­die die Gemeinden für notwendige Aufgaben der Fürsorge für triebenen Bürsten nicht von Blinden hergestellt sein dürften, beantragte Kinder arbeitender Mütter machen, als solche der Kriegswohlfahrts- er einen Monat Gefängnis. Rechtsanw. Dr. Coßmann pflege angesehen werden, falls die Mehrzahl der Mütter dem Stande beantragte die Freisprechung, da die Verordnung bier gar nicht der Kriegerfrauen angehöre. Danach haben wie in Preußen so auch Blaz greifen fönne, weil es sich gar nicht um ein öffentliches Wohl­in Sachsen die Gemeinden Anspruch auf Wiedererstattung eines er fahrtsunternehmen handle, sondern um private Bemühungen des heblichen Teiles der Aufwendungen, die sie für die Kinderfürsorge Angeklagten, die tatsächlich von Blinden hergestellten Bürsten zu machen, insbesondere also für Aufwendungen für Krippen, Kinder billigeren Preisen abzusetzen, als sie anderswo zu haben seien. gärten, Horte, Mütterberatungsstellen, Auskunftsstellen für Kinder- Der Gerichtshof teilte jedoch die Ansicht des Amtsanwalts und ver versorgung usw. aus Staatsmitteln. urteilte den Angeklagten zu 14 Tagen Gefängnis.

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