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Nr. 224+ 34. Jahrgang

Groß- Berlin

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Beilage des Vorwärts

Freitag, 17. August 1917

Ein Bolkskonzert des Philharmonischen Orchesters findet heute

Die Rückkehr zum Torf. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Kohlenversorgung für in der Philharmonie, Bernburger Str. 22/23, statt. Beginn des den nächsten Winter gewinnt ein guter alter Heizstoff, der Torf, neue Konzerts 8 Uhr. Der Eintrittspreis beträgt 30 Pf. Raffeneröffnung Bedeutung. Die Gemeinden, in deren Nähe größere Torf­7 Uhr.

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brüche liegen, sollten diese zugunsten der Allgemeinheit ausnuten. Neukölln. Reine Boranmeldung beim Mehlbezug. Im Gegensag Gegen die Gasverordnung! Hierzu haben sie auch die gefeßliche Möglichkeit durch die Bundes­ratsverordnung über die Versorgungsregelung vom 25. September anmeldung beim Mehlbezug wird in Neukölln nach wie vor das zu dem zur Einführung gelangenden Berliner Verfahren der Vor­Die Erregung wegen der den Gasverbrauch einschränkenden 1915, worauf auch die Volkswirtschaftliche Abteilung des Kriegs- Mehl bei jedem Mehlfleinhändler gegen Abtrennung der Mehl­Verordnung ist, wie die aus unserem Lesetreis uns zugegangenen ernährungsamts hinweist. Die Gemeinden können mit Zustimmung abschnitte der Brotfarte ohne weiteres erhältlich sein. Der Magistrat Aeußerungen zeigen, sehr start. Die Gasverordnung setzt sich über der Landeshauptbehörden oder der von ihnen bestimmten Behörden hat lediglich zur Bedingung gemacht, daß gleichzeitig die Neuköllner die tatsächlichen Verhältnisse des Haushalts der Vorschriften über den Betrieb, Absaz, Erwerb und die Preise Lebensmittelfarte vorgezeigt wird. Unbemittelten glatt hinweg offenbar deshalb, weil die erlassen, unter Ausschluß des Handels und Gewerbes die Ver­Väter der Maßregel von diesen Verhältnissen gar keine Ahnung ſorgung nötigenfalls selbst übernehmen, auch die ausschließliche Lebensmittel. Die der Stadtgemeinde erneut zuges haben. Versorgung bestimmten Handels- und Gewerbetreibenden übertragen wiesenen Mengen an Marmelade fommen in den städtischen Eine Leserin schreibt uns, daß ihre fleine Wohnung früher und dabei über den Vertrieb, insbesondere den Weiterverkauf und Verkaufsstellen sofort nach Eingang der Ware unter ferien­Warmwasserversorgung hatte, daß sie aber in diesem die Preise Bestimmungen treffen. Es würde danach nichts im Wege eisem Aufruf der Haushaltungstarten zum Ver­Jahre schon seit Monaten ohne Warmwasserzufuhr geblieben ist. stehen, wenn die Gemeinden in allen Gegenden, wo abstichfähige fauf, und zwar wird je Person ein Pfund Ware auf Ab­Infolge der Notwendigkeit, das Warmwasser nun in der eigenen Torfmoore vorhanden sind, sofern die Besizer selbst nicht in an- schnitt 46 der Lebensmittelkarte abgegeben. Die Abfertigung erfolgt Wohnung zu bereiten, muß fie jest natürlich bedeutend mehr Gas gemessener Weise für das Stechen des Torfes und für die Abgabe an Inhaber der Haushaltungskarte für 7 und mehr Personen heute. als früber verbrauchen. Und da verlangt man, daß sie Gas sparen zu angemessenen Breifen forgen, ihrerseits den Betrieb übernehmen für 6 Personen morgen, für 5 Personen mit den Anfangsbuchstaben soll! Sie ist Heimarbeiterin und braucht auch zur Be- oder bestimmten Handelstreibenden übertragen. In diesem Falle A- L am Montag, mit den Anfangsbuchstaben M- Z am Dienstag leuchtung viel Gas, weil die Wohnung dunkel ist. Schon im August empfiehlt es sich, Bestimmungen über die Preise auch im Weiter- und für 4 Personen mit den Anfangsbuchstaben A- G am Dienstag. empfindet sie die Verkürzung der Tage an ihrem Gasverbrauch, mit verkauf und zur Regelung des Verbrauchs zu erlassen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß eine vorzeitige Sorge aber sieht sie den trüben Wintermonaten entgegen, wo sie Mehrere Ladungen Torf find in letzter Zeit schon in Groß- Abfertigung unter feinen Umständen stattfindet, jedoch die Lampe am Morgen lange brennen lassen und am Abend zeitiger Berlin eingetroffen und sind schlank verkauft worden. wiederanzünden muß. Tagsüber geht mit dem Einholen und Anstellen so manche Stunde drauf, die zur Erwerbsarbeit nötig wäre. Am Abend möchte man es nachholen, aber da muß Gas gespart werden, sonst gibt's Strafe.

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Der Erzeugerhöchstpreis für Frühkartoffeln ist von der Brandenburgischen Provinzial- Kartoffelstelle in Potsdam Kindersegen" muß unter der Herrschaft der Gasverord- für die Zeit vom 16. August ab auf 8 M. für den Zentner fest­nung für manche Familie zum Fluch werden. Bielköpfige gefegt worden. Für den Kreis Niederbarnim ist demgemäß der Familien brauchen, wenn sie auf Gas fochen, selbstverständlich mehr Bentnerpreis von 8 M. vom 16. Auguſt ab bis auf weiteres als Gas als Familien von nur zwei oder drei Personen. Da ist, wie Uebernahmepreis für die freiwillig abgelieferten Frühkartoffeln be­im Vorwärts" schon hervorgehoben wurde, mehr wäsche nötig, stimmt worden. die mindestens für die ganz Kleinen in der Küche gewaschen werden muß. Der durch Strafandrohung unterstützte Zwang, am Gas zu sparen, fönnte leicht die Wirkung haben, daß die Sauberkeit nach läßt und die Volksgesundheit leidet. Kinderreiche Familien brauchen auch deshalb mehr Gas, weil der Inhalt der für sie erforderlichen größeren Effenstöpfe langsamer als der eines fleinen Topfes zum Kon gebracht werden kann. Daß obenein das Gas jetzt geringere Heizkraft als früher hat, wird jede aufmerk­fame Hausfrau längst gemerkt haben. Aber die Verordnung fordert: spare am Gas oder zabl' deine Strafe!

Die Benutzer fünfflammiger Münzgasmesser sind be sonders schlimm daran, weil ihnen noch weniger Gasverbrauch als den Benutzern fünfflammiger gewöhnlicher Gasmesser zugebilligt ist. Es ist schwer oder unmöglich, im Jahre mit 550 Stubifmeter und in einem Sommermonat mit 36 Rubikmeter auszukommen. Man stelle sich vor, wie dem vielleicht mit Kindern reichlich ge­segneten" Münzgasmesserbenutzer zumute sein muß, der bei not­gedrungen starkem Gasverbrauch mit nur 365 Kubikmeter im Jahr und nur 24 Stubifmeter in einem Sommermonat auskommen foll. Auf die

Beschlagnahme des Wildprets?

Infolge der immer größer werdenden Knappheit an Wildfleisch beabsichtigt das Kriegsernährungsamt das Wild bei den Jägern zu beschlagnahmen. Damit die Zufuhr nach den großen Städten, die feit Striegsausbruch auf ein Minimum gefunten ist, gebessert wird,

Ehre und Vaterlandsliebe

gebieten Ablieferung des Goldschmuckes an die Anlaufsstellen

Die Brotzusazkarten für die krankenversicherungspflichtigen Ar beiter können durch die Betriebe auch für die nächste Woche bei der Brotkommission, in der der Betrieb seinen Siz hat, am Sonnabend, den 18., und Montag, den 20. August, abgeholt werden. Der Bote, der die Abholung vornimmt, muß sich wiederum als empfangs­berechtigt ausweisen.

Ueber den Vertrieb von Backware vor 6 Uhr früh und das bis­herige Verbot des Verkaufs hat das Oberkommando bestimmt, daß Ausnahmen von dieser Bestimmung von den Gemeinden angeordnet werden können.

Die Zusammenlegung der Handwerksbetriebe.

werden diejenigen Einwohner, die ihre Ware innerhalb der festgesezten Fristen nicht abbolen konnten, nachträglich ab­gefertigt. Der Verkaufspreis beträgt für Sorte I 1,40 M. und für Sorte II 0,80 m. je Pfund.

Diese beiden Sorten werden möglichst je zur Hälfte abgegeben werden. Die Käufer haben sich durch Vorlegung der Haushaltungs­tarte auszuweisen. Die Abgabe an Inhaber der Haushaltungskarte der Serien 1-3 und Serie 4 mit den Anfangsbuchstaben H- 3 wird noch bekannt gegeben.

Schöneberg . Sonderbelieferung mit Kohlen. Haushaltungs borstände von Wohnungen mit Zentralheizung, die zum Waschen begründeten Antrag Sonderkarten zum Kohlenbezug. Antrags oder Kochen Kohlen benötigen, erhalten auf schriftlichen, ausführlich formulare sind im Neuen Rathaus , Kohlenversorgung, Zimmer 136, abzuholen.

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Kreis Teltow. Neue Höchstpreise. Die ermäßigten Höchstpreise für Rindfleisch, die in Berlin bereits seit dem 13. d. M. Geltung haben, treten nach neuerer Anordnung des Teltower Kreisausschusses erst mit dem 1. September in Kraft. Der Auflaufspreis für Frühkartoffeln, zu dem die Teltower Kriegswirtschaftsgesellschaft durch die beauftragten Händler den Aufkauf vornehmen läßt, ist bom Donnerstag, den 16., ab bis auf weiteres auf 7,75 M. für den Zentner festgesetzt worden.

Kreis Niederbarnim . Nachanmeldung für Einmachezucker. Nach­dem vom Landeszuckeramt dem Kreise Niederbarnim eine einmalige Sonderzulage an Buder gewährt worden ist, ist die Niederbarnimer Kreisverwaltung in der Lage, für diejenigen Einwohner, die infolge besonderer Umstände an der rechtzeitigen Anmeldung für den Bezug zuzulassen. Diese Nachanmeldung hat vom 19. bis 25. August ein­von Einmache zucker verhindert gewesen find, eine Nachanmeldung schließlich bei der Ortsbehörde oder der von ihr bezeichneten Stelle ( Brotkommission) gegen Abgabe der Sonderabschnitte I- IV der Niederbarnimer Zuderkarte zu erfolgen. Wer aus besonderen Gründen nicht mehr im Besige der Sonderabschnitte I- IV ist, hat hierfür der Ortsbehörde einen glaubhaften Nachweis zu erbringen. Bum nachträglichen Zuckerbezuge ist nur berechtigt, wer weder innerhalb des Streises Niederbarnim noch in einem anderen Sommunalverbande bisher Einmachezuder erhalten hat. Die Orts behörden können zum Nachweis hierüber urkundliche Belege oder eidesstattliche Versicherungen verlangen.

in dieser Benachteiligung liegende unge foll auch gegen die Ausfuhrverbote einzelner Landkreise eingeschritten rechtigteit hat der Vorwärts" sofort und wiederholt werden. Nach Verträgen, die die staatliche Verteilungsstelle Groß hingewiesen. Dazu tommt, δαξ gerade die mit den Münzgasmessern von den Gaswerfen gelieferten Berlin abgeſchloſſen hat, sollen in nächster Zeit 50 000 Wildenten Gastocher feineswegs immer auf sparsamsten nach Groß- Berlin geliefert werden. Verbrauch eingerichtet sind. Es ist daher doppelt unge­recht, bei Münzgasmessern noch um ein Drittel weniger zu ge­währen als die bei gewöhnlichen Gasmessern festgesette Gasmenge, die ja auch schon für viele Familien ganz unzureichend sein wird. Mit Recht wird gegenüber der Gasverordnung gefragt, wem denn die Strafgebühr zufallen soll. Darauf antwortete in einer Pressekonferenz eine Auskunft des Direktors Lenze, des faufmännischen Leiters der Berliner Gaswerke, sie werde in die Kasse der betreffenden Gaswerte fließen als Ent­schädigung für die durch Einschränkung des Gasverbrauches ihnen entstehende Gewinnminderung. Auch hiergegen scheinen die Oberschöneweide . Lebensmittel. In dieser Woche werden ab Gaswerksleiter, denen das Amt der Vertrauensmänner" beim gegeben: Bis einschließlich den 15.: 2 Pfd. Kartoffeln auf die Ab­schnitte 68a und 68b, ferner noch 1 Bfd. auf die Abschnitte 68c. Reichskommissar übertragen ist, sich nicht gewehrt zu haben. Natür lich gilt, was über die Verwendung der Strafgelder bestimmt wird, Desgleichen an Schwerarbeiter 2 Bfd. auf die vier Abschnitte 68. auch für die sogenannte englische Gasgesellschaft, die ja vor­In einer gemeinsamen Sigung der drei Abteilungen der Ab Donnerstag, den 16.: 2 Pfd. Kartoffeln auf die vier Ab­läufig immer noch eine private Erwerbsgesellschaft ist. Handwerkskammer zu Berlin berichtete der Vorsitzende schnitte 68d und 686 der Kartoffelfarte. Brot darf auf Kartoffel­Müssen die von ihr versorgten Gasabnehmer die hinter ihr stehenden Mahardt im Anschluß an die auf der Tagesordnung stehende Roh- farte in dieser Woche nicht abgegeben werden. Sapitalisten durch ihre Strafgelder bereichern? stoffversorgung des Handwerks über die jetzt aufgetauchte Frage der Auf Butterkundenliste wird abgegeben: Auf Abschnitt 18 Die Gültigkeit der Gasverordnung fonnte natürlich erst mit Busammenlegung von Betrieben. Bezüglich der Rohstoffversorgung 4 Bfb. Graupen, Abschnitt 14 4 Bfd. Grieß, Abschnitt 15% fb. dem Tage der Veröffentlichung beginnen, wie ihr Wortlaut( siehe des Handwerts schweben Vorarbeiten beim Deutschen Handwerks- Teigwaren und auf Abschnitt 16 14 Pfd. Marmelade. Ohne Kundenliste: 4 Pfd. Bonbon auf Abschnitt 17 und das Inserat im Vorwärts" vom 12. August) ausdrücklich sagt. und Gewerbekammertag. Ueber die Zuſammenlegung der Betriebe Danach dürfte für die Kontrolle des Monatsperbrauchs und die weitere Durchführung des Hilfsdienstgesetzes wurden ver 25 Gramm Speiseöl auf Abschnitt 18 der Lebensmittelfarte. im August- September nicht der Gasmesserstand zugrunde gelegt trauliche Mitteilungen gemacht, in denen die Handwerksmeister auf werden, der etwa schon vor Inkrafttreten der Verordnung handwerk selbst Vorschläge für die Zusammenlegung zu erhalten, die bevorstehenden Maßnahmen vorbereitet wurden. Um bom aufgenommen war. Wünschenswert wäre eine besondere gmtliche Erklärung hierüber, die Beruhigung schaffen tönnte. Eine sollen in der nächsten Zeit für die Abteilungen der Handwerkskammer ber an uns gelangten Buschriften regt an, daß wegen dieser drei Bersammlungen nach Berlin einberufen werden, zu denen die borzeitigen Standaufnahmen die unglüdselige Verordnung wenigstens Vorstände der Inmungen und gewerblichen Vereine geladen werden. für August- September noch ausgefeßt werde. Die Meldung einiger Blätter, daß eine allgemeine Ausseßung bis September Zur Wiedereröffnung geschlossener Gastwirtschaften. Vielfach ist beabsichtigt sei, ist wie jetzt von anderer Seite gemeldet wird die Ansicht verbreitet, daß die Schant- und Gastwirte, deren Betrieb vom Reichskommissar für unrichtig erklärt worden. Die Bewegen Unzuverlässigkeit der Besizer geschlossen worden ist, nach stimmungen der Gasverordnung seien bereits in trait. etwa drei Monaten wieder zum Handel mit allen Gegenständen des Die Bevölkerung verlangt mehr als nur eine Hinausschiebung. täglichen Bedarfs, insbesondere der Abgabe von Speisen und Ge­Sie fordert als Mindestes eine weitgehende Aenderung der finn- tränken, zugelassen werden. Diese Ansicht ist eine irrige, wie sich los schematisierenden Verordnung, womöglich aber deren vollständige aus einem von den amtlichen Mitteilungen für Preisprüfungs­Beseitigung und einen gänzlichen Verzicht auf die Gas- stellen" erörterten Falle ergibt. Da hatte ein ausgeschlossener berbrauchseinschränkung, die bei einer sehr wohl durch führbaren besseren Kohlenbelieferung durchaus unnötig wäre.

Wen trifft die Schuld?

sich mit Groß- Berlins Gaswerksdirektoren, den ihm beigegebenen

Eine bequeme Art, einzubrechen.

Vertrauensleuten", ins Einvernehmen gesetzt und Vorschlage von Bei einer Frau in der Putbuser Straße wurde, während sie ignen entgegengenommen. Die Berliner Bestimmungen, gegen die verreist war, die Wohnung ausgeräumt. Der Verdacht lenkte sich so sehr Sturm gelaufen werde, feien also nicht fein Wert, auf ihre Flurnachbarin, eine 28jährige Arbeiterin Emilie March. sondern das Ergebnis der Arbeit dieser Gaswertsdirektoren. Die Ermittelungen ergaben dann, daß sie sich auf eigenartige Weise Bu­Wer hat nun recht-?

vertretung hat seit Striegsausbruch bis jetzt insgesamt für Striegs­Friedenan. Kriegsausgaben der Gemeinde. Die Gemeinde­wohlfahrt usw. 1 500 000 m. bereitgestellt. Bis Ende Juni 1917 sind aber ausgegeben worden: für die Kriegswohlfahrt 1 181 405 M., für Gehälter und Löhne mit Unterstüßungen und Teuerungszulagen 781 419 M., für Kriegsunterstügungen 3 742 934 M., für die Rebens­mittelversorgung 10 384 071 m. und für Verschiedenes 568 182 M. Die Gesamtausgabe beträgt 16 608 011 M., der eine Gesamt­einnahme von 14 896 959 m. gegenübersteht, fodaß ein Zuschuß von 1710 000 m. von der Gemeinde zu tragen ist. Zur Deckung dieses Zuschusses und der weiterhin erforderlichen Mittel sollen zunächst 750 000 m. bewilligt werden.

Gerichtszeitung.

Die Butterkartenabschnitte.

Schankwirt nach drei Monaten um Wiederzulassung zum Handel gebeten, war aber vom Kriegswucheramt abschlägig beschieden worden. Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Oberpräsident der Provinz Brandenburg zurückgewiesen. In der betr. Verfügung heißt es: Gin Gastwirt, der bei den gegenwärtig knappen Vorräten Vergehen gegen die Verordnung über die Abgabe und Entnahme Betrug gegen die Fettstelle Groß- Berlin und Zur Ausführung der Gasverbrauchsbeschränkung hat man für dazu beiträgt, durch Beteiligung am Schleichhandel die allgemeine von Speisefett führte gestern den Kaufmann Ferdinand Linden­Groß Berlin in den für dieses Gebiet erlaffenen Sonder Voltsernährung im Striege zu gefährden, ist in so hohem Maße un- thal vor das Schöffengericht Berlin- Mitte. bestimmungen das schematisierende Durchschnittsprinzip ge- zuverlässig, daß es im allgemeinen Interesse unbedingt geboten ist, bei der Veräußerung von Butter und Margarine nicht die jeweils Der Angeklagte hat wählt. Die Gaswerksdirektoren lehnten in einer von ihnen zu ihn für längere Zeit vom Gastwirtsgewerbe auszuschließen. Eine gültigen Abschnitte abgetrennt und die von ihm als Kleinhändler fammenberufenen Pressekonferenz die Verantwortung für diese Rücknahme der Handelsuntersagung nach Ablauf von drei Monaten abzuliefernden Wochenabschnitte nicht in Pädchen von höchstens Sonderbestimmungen ab, so daß wir sie dem Reichskommissar auf- fann nur dann in Frage kommen, wenn besondere Gründe 100 Stück abgeliefert. Er hat ferner eine Zeit hindurch stets an­bürden mußten. Jetzt soll der Reichskommissar in einer eine mildere Beurteilung angezeigt erscheinen lassen." von ibm selbst veranstalteten Pressekonferenz erklärt haben, er habe gegeben, daß in den Pateten 400 Butterabschnitte enthalten seien, während tatsächlich die Zahl sich zwischen 284 und 326 bewegte und darunter sich noch wiederholt bis zu 90 Stück ungültige befanden, die aus anderen Wochen herrührten. Der Angeklagte soll auf diese Weise eine höhere Buteilung von Butter und Margarine erlangt haben, als ihm rechtmäßig zustand. Er gab die Tatsachen an sich zu, be= ftritt aber ein absichtlich wider die Geseze verstoßendes Handeln, da tritt zu der Wohnung verschafft hatte. Einem Schloffermeister die Erledigung dieser Formalitäten beim Buttergeschäft seiner schon in der Nachbarschaft spiegelte sie vor, daß sie ihren Schlüssel ber- feit Jahren in seinem Geschäft tätigen Schwester oblag. Das Wilmersdorf gegen die Einschränkung des Gasverbrauchs. Der loren habe, und sie bat ihn, ihr doch die Tür aufzuschließen. Der Schöffengericht nahm nicht, wie der Verteidiger wollte, nur Fahr­Magistrat Wilmersdorf hat an den Reichskommissar für Elektrizität Meister war so vorsichtig, sich bei der Pförtnerfrau nach der Auf- lässigkeit an, sondern das Schöffengericht hielt gestützt auf ein und Gas eine Eingabe gerichtet, in der es heißt: Wenn wir auch traggeberin zu erfundigen, erhielt aber die Auskunft, fie wohne in Gutachten der Fettstelle sowohl Betrug, als auch ein vor­in keiner Weise die Pflicht verkennen, daß möglichst auf eine Er- dem Hause in dem von ihr angegebenen Stockwert. Jezt erklärte fäßliches Bergehen gegen die Verordnung für vorliegend und ver sparung des Gasverbrauchs hingewirkt werden muß, so glauben wir er sich bereit, zu öffnen. Die Auftraggeberin führte ihn aber nicht urteilte den Angeklagten zu 15.00 Mart Geldstrafe, hilfsweise doch, daß andere Bestimmungen getroffen werden müssen, welche die nach ihrer eigenen, sondern nach der Wohnung der Nachbarin und 150 Tagen Gefängnis. Aufrechterhaltung aller Haushaltungen unbedingt sichern und die ließ sich diese aufschließen. Ohne eine Ueberraschung von der In­sehr verschiedenen dabei in Betracht kommenden Verhältnisse berüc haberin befürchten zu müssen. räumte sie nun nach und nach die sichtigen. Zur Vermeidung weiterer Erregung bitten wir deshalb Wohnung aus und verkaufte die Einrichtung. Mit Hilfe des bringend, zunächst zu veranlassen, daß sofort die getroffenen Be Schlossermeisters gelang es, die March der Tat zu überführen. stimmungen aufgehoben werden und dann die Herren Vertrauens­männer anzuweisen, durch Verhandlung mit den Vertretern der be­teiligten Gemeinden die Grundsäge zu finden, wie unter möglichst gerechter Berücksichtigung aller Teile der Bürgerschaft und aller in Frage kommenden Verhältnisse die gebotene Gasersparnis durch, geführt werden fann."

Eine neue Lesehalle, die mit der 29. Boltsbücherei verbunden ist, wird Montag, den 20. August, abends 6 Uhr, im Schulhause Utrechter Straße 30/31 eröffnet. Sie ist an den Wochentagen von 6-9 Uhr abends und Sonntagvormittags von 10-12 Uhr jeder mann zugänglich. Die Venugung ist unentgeltlich.

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Komm den Frauen zart entgegen.

Die Nichtbefolgung dieser weisen Mahnung hat dem Kaufmann, Richard Morian eine Anflage wegen Beleidigung einer Postaus helferin zugezogen, die gestern vor dem Schöffen­gericht Berlin- Mitte verhandelt wurde. Der Angeklagte hatte in einem Schreiben an das Postamt sich darüber beschwert, als sein Dienstmädchen für ihn einen Postauftrag zu erledigen hatte, das Fräulein hinter dem Schalter zunächst geplaudert und dann das Schalterfenster geschlossen und sich mit Zählen von Geld be­