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Soziales.

Die Löhne während des Krieges.

Um über die Veränderungen der Lohnhöhe während des Krieges festzustellen, hat das Kaiserliche Statistische Amt eine Erhebung ber­anstaltet. Obgleich die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen worden ist, können die Hauptergebnisse schon jetzt mitgeteilt werden. Es ist dies geschehen in der Nr. 8 des Reichs- Arbeitsblatt". Gefragt wurde u. a. nach der Zahl der Arbeitertagewerke der erwachsenen männlichen und weiblichen Arbeiter und nach der ihnen gezahlten Lohnfumme, und zwar wurde versucht, die Verhältnisse in den beiden legten vollen Wochen der Monate März und September 1914, 1915 und 1916 festzustellen. Das eingegangene Material ist verhältnis mäßig spärlich. Es liegen nur 369 brauchbar beantwortete Frage­bogen bor , die fich auf 13 Gewerbegruppen verteilen. Dem Reichs. Arbeitsblatt" wird darin beigeftimmt werden müssen, wenn es fagt, daß unter diesen Berhältnissen die Ergebnisse der Erhebung nicht als typisch angesehen werden können. Aber trotzdem ist das Resultat interessant genug. Es eignet sich ganz vorzüglich dazu, die Meinung entkräften zu helfen, wonach die Arbeitslöhne derartig gestiegen sein follen, daß die Arbeiter gar feine Ursache hätten, über die Teuerung au flagen. In Wirklichkeit liegt es anders. Alle Lebensmittel find in einem ganz anderen Verhältnis im Preise gestiegen als die Löhne. Mehr zu fagen, halten wir für überflüssig. Das amtliche Material mag selbst sprechen. Bei fast sämtlichen Gewerbegruppen und Untergruppen ergibt fich für September 1914 ein Rüdgang der Löhne, von diesem Zeit punite an eine dauernde Steigerung derselben. Die Uebersicht über die Lohnentwidlung der Gesamtheit der befragten Gewerbegruppen seigt für die männlichen Arbeiter vom März auf September 1914 einen Rüdgang von 5,17 M. auf 5,12 M. An den folgenden, bor genannten Stichzeiten ist der männliche Durchschnittslohn ununter brochen gestiegen bis auf 7,55 M. im September 1916 146 Proz. des Lohnes vom März 1914. Am stärksten war die Zunahme vom September 1914 auf März 1915( 14,8 Broz.); vom März auf September 1915 betrug fie 11,4 Bro, im folgenden Beitraume 6,7 Broz.; vom März bis September 1916 stieg fie wieder um 7,8 Proz. Die Gesamtsteigerung betrug 46 Broz. Etwas anders ist die Entwicklung des weiblichen Durchschnitts Johnes verlaufen. Seine verhältnismäßige Steigerung während des

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ganzen Erhebungszeitraumes war größer als die bes männlichen| um 8,2 Proz. erfahren. Der Durchschnittslohn für das weibliche Durchschnittslohnes, fie betrug nämlich 54,1 Proz. Im September Arbeitertagetvert stieg von 2,10 auf 2,89 M. Jn der Leder- und 1914 fand zunächst ein Rüdgang gegenüber den für März er- Gummiindustrie stieg der Lohn für männliche Arbeiter von 5,04 auf mittelten Löhnen statt, und zwar von 2,29 M. auf 1,94 m. 6,28 M ,, d. h. auf 124,6 Proz. des Anfangsbetrages, der Lohn für 15,3 Proz. Danach stiegen die Löhne ununterbrochen bis auf weibliche Arbeiter von 2,80 auf 3,18 m. oder auf 113,6 Proz. In 3,53 m. im September 1916, doch vollzog sich hier die größte der Industrie der Steine und Erden flieg der Durchschnittslohn für Steigerung nicht im ersten Kriegswinter, to fie 16.5 Broz. betrug, das männliche Arbeitertagewerk von 4,45 auf 5,40 m., d. H. um sondern vom September 1915 zum März 1916 mit 18,3 Broz.; vom 21,3 Proz.; für das weibliche Arbeitertagewert bon 1,67 auf 2,19 M., März bis September 1916 betrug fie wieder 16,5 Proz. d. h. um 31,1 Proz

Briefkasten der Redaktion.

Soweit über die Entwicklung der Löhne in einzelnen Ins Eine Steigerung der Löhne wurde ferner im Baugewerbe, im buftrien ein Ergebnis festgestellt werden konnte, ergab sich folgendes Vervielfältigungsgewerbe, eine geringe auch im Spinnstoffgewerbe, Bild: In der Maschinenindustrie stieg der Durchschnittslohn für das teine solche im Bekleidungsgewerbe festgestellt. Die Zahl der be männliche Arbeitertagewert von 5,83 m. auf 7,89 m., d. h. um fragten Werke aus den genannten Gewerben war allerdings gering. 48 Broz. Der Lohn der weiblichen Arbeiter ist während des Jm Spinnstoffgewerbe zeigt sich außerdem innerhalb der einzelnen Arieges hier von 2,28 M. auf 3,88 m. oder um 70,2 Bros. gestiegen. Bweige des Gewerbes eine sehr verschiedene Entwicklung." In der elektrischen Industrie findet sich die stärkste verhältnismäßige Bunahme des männlichen Durchschnittslohnes, der von 4,52 M. im März 1914 auf 7,44 m. im September 1916, b. b. um 64,6 Proz flieg. Der weibliche Durchschnittslohn nahm von 2,75 M. auf 4,80 m., b. b. um 74,5 Broz. zu. In der Eisen- und Metall­industrie stieg der Durchschnittslohn der Männer von 5,55 M. im März 1914 auf 8,02 m. im September 1916, d. 5. um 44,5 Proz. Die Zunahme der weiblichen Arbeitsverdienste war viel bedeutender, fie betrug 99,5 Broz.; denn der Lohn stieg von 2,06 m. auf 4,11 M. Jn der chemischen Industrie weist der Durchschnittslohn der Männer, der im März 1914 5,14 M., im September 1916 6,90 m. betragen hatte, eine Steigerung von 34,2 Broz. auf. Der Durchschnittslohn für das weibliche Arbeitertagetvert hatte hier eine Steigerung von 2,36 M. auf 3,55 M., d. 5. um 50,4 Proz. erfahren. In den der Papierindustrie angehörenden Werten, die bearbeitet wurden, stieg der Lohn für die männlichen Arbeiter von 3,94 M. auf 5,54 M., b. 5. auf 140,6 Proz. des im März verdienter: Lohnes, der für die weiblichen von 2,29 M. auf 2,94 M. oder auf 127,5 Proz. des An­fangslohnes. In der Gewerbegruppe Holz und Schnizstoffe fant eine Steigerung des männlichen Durchschnittslohnes bei den befragten Werten von 4,22 auf 5,61 M., b. 5. um 32,9 Proz, und eine solche des weiblichen Durchschnittslohnes von 1,99 auf 2,59 M., b. 5. um 30,2 Broz. ftatt.

Im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe hat der Durchschnitts­lohn für die männlichen Arbeiter im September 1916 im Verhältnis zum März 1914 eine Gesamtzunahme von 5,70 auf 6,17 M., alfo

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Martin Göckler. Dic

Ostar 27. Cie baben gegen Ihren Stiefvater feinen Erbanspruch, mögen hat, tönnen Sie natürlich auch nichts beanspruchen. wohl aber gegen Ihre Mutter. Da die Mutter zurzeit fein eigenes Ber Dem Ehemann muß der Pflichtteil verbleiben, falls die Frau nicht be. 8. R. 7. rechtigt ist, auf Eheicheidung zu flagen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gefeßlichen Erbteils. 3. 2. 100. Der Berwalter ist im Recht. Auch wenn Sie einen neuen Mieter stellen, haften Sie doch während der Kontraftdauer für die Miete. Maria 1882. Kommen Sie zur persön lichen Südprache in die juristische Sprechstunde. M. M. An das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Beleidiger wohnt. Der Klage mus ein Sühnetermin beim Schiedsmaun vorangehen. Frage läßt sich von hier aus nicht beurteilen. Benden Sie sich an eine Gewerkschaft im dortigen Bezirk. G. B. 47. Sie müssen beides zahlen. M. G. 100. Den Beweis müssen Sie bringen. Die Gründe scheinen nicht durchschlagend. Die Klage tann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. F. S. Nr. 7. Gehen Sie mit dem Bescheid zum Gewerkschaftssetre­R. W. 85. Sie haben feinen Anspruch auf Be­fariat, Engelufer 15. lohnung, nur Anspruch auf Futtergeld, wenn Sie den Hund polizeilich als Das bezahlte Futtergeld ist unserer Meinung nach ausreichend. zugelaufen angemeldet haben. A. H. 70. 1. Waffen: und Munitions­Beschaffungs- Amt. 2. 6. Mai 1882. 3. 20. September 1886.

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Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Graveur

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