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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 131.

Sonnabend, den 9. Juni 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

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felbständig und habe nicht in Lohn bei ihm arbeiten ist auch den Mechanikern und den Schraubendrehern größere follen. Für den Bau des Schuppens sei ein bestimmter Summen zur. Unterstützung der Streifenden von Billing Preis vereinbart worden. Als Zeuge des Klägers, der deffen und Violet und von Groß und Graf schuldig geblieben. Charakter als Lohnarbeiter befunden soll, wird der Haus- Nach längerer Diskussion beschloß die Versammlung, daß Kammer VIII. Vorsitzender: Assessor für st. Sitzung vom verwalter Schmidt vernommen. Dieser sagt aus, Kläger wohne der Vertrauensmann der Metallarbeiter sich dem Vorgehen der 2. Juni. in dem von ihm verwalteten Hause und sei monatelang im Vertrauensleute der Mechaniker und der Schraubendreher gegen Weil er in fahrlässiger Weise die aus dem Arbeitsvertrag Auftrage des Besitzers desselben bei einem 23 o chenlohn von den früheren Vertrauensmann Ziegler anschließen und diesen der hervorgehenden Verpflichtungen vernachlässigt habe, wurde der 24 M. mit Reparaturen beschäftigt worden. Der Wirth habe die Staatsanwaltschaft übergeben soll. Bezüglich des früheren Ver­Arbeiter Th., welcher gegen die Firma Bärle u. Sponagel einen Beiträge zur Krankenkasse geleistet. Der Kläger erklärt sich bereit, trauensmannes der Schleifer, des Kollegen Niemetschek, der über Lohnentschädigungs- Anspruch geltend machte, mit der bezüglichen den Beweis dafür anzutreten, daß er auch anderwärts als 24 Mart nicht abgerechnet hat, ließ die Versammlung es für Klage abgewiesen. Das Urtheil stüßt sich auf folgende Aussage Lohnarbeiter thätig gewesen sei. Das Gericht legte hierauf tein dieses Mal noch bei dem vom Kollegen Näther gegebenen Auf­des als Zeuge vernommenen Wertführers der Beklagten : Durch Gewicht. Es wies den Kläger wegen Inkompetenz des Gewerbe- trag bewenden, ihn zur Abrechnung resp. Nachweisung des Vers die Entlassung eines anderen Arbeiters sei am betreffenden Tage gerichts ab. Gründe: bleibes des Geldes oder der Marten aufzufordern. Die übrigen die Mitwirkung des Klägers beim Auffangen von Sodalauge Der Kläger habe nicht im Gewerbebetriebe des Restanten sollen zunächst um Abgabe ihrer Adresse er­durchaus nothwendig gewesen; trozdem habe er sich ruhig die Beklagten gearbeitet, wenn auch der Schuppen, den er sucht werden, bevor man sie als Schuldner veröffentlicht. Hände gewaschen und sei einer Aufforderung, sofort an die Soda gebaut, zur besseren Ausübung des Gewerbes desselben bestimmt Rollege Mäther theilte dann mit, daß die Einnahmen betragen fäften zu gehen, nicht nachgekommen. Derselbe habe sich erst war. Offen gelassen sei bei der abweisenden Entscheidung die haben: bei dem Maifonds 761, 35 M., auf die Listen für Keula fertig waschen wollen". Unterdessen sei ein Theil der abfließen- Frage, ob der Kläger Arbeiter oder selbständiger Unternehmer 796,75 M., beim Agitationsfonds 1238,70 M., worunter sich den Lauge auf den Erdboden gelaufen. Des Klägers Ver freilich auch ein Bestand von ca. 560 M. befand; insgesammt halten habe seine Entlassung zur Folge gehabt. Gr habe gewesen. Kläger habe sich an das Amtsgericht zu wenden. Er übrigens vorher vorher mit bezug auf die Entlassung seines Eine konstante Pragis bei Entscheidungen der Gerichte also 2796,70 m. Ausgegeben find 651,35 m., so daß ein Be Rollegen geäußert, nun höre er auch auf. über Verletzungen der Sonntagsruhe scheint sich noch nicht ein- stand von 2144,35 M. geblieben ist, und zwar beim Maisonds Der Kläger hatte seinerseits behauptet, er habe seine Finger gebürgert zu haben. Vor kurzem wurde berichtet, daß der be- fonds 699,35 M. Die Versammlung beschloß, daß neben den 761,35 M., beim Fonds für Keula 683,65 M., beim Agitations­waschen müssen, weil fie schlimm waren. Nachdem fannte Milch- Bolle nach unserer Ansicht ganz mit Recht er es gethan, hätte er zur Arbeit zurückkehren wollen. Marken Listen nur noch vom Hauptvertrauensmann, nicht auch in Strafe genommen ist, weil er seine Angestellten nach 10 Uhr von den Branchenvertrauensleuten ausgegeben werden dürfen. Gegen die Stadt Berlin klagt der Schlosser von Ellern auf früh noch beschäftigt hat. In einem anderen Falle ist ein Kon- Sie erklärte sich ferner nachträglich damit einverstanden, daß zum Zahlung einer Lohnentschädigung. Er giebt an, dadurch ge- ditor, der durch seinen Hausdiener Sonntags Nachmittags 1. Mai besondere Marken ausgegeben worden sind und die darauf schädigt worden zu sein, daß ihm der Inspektor Bolt von der Waare fortschaffen ließ, freigesprochen worden. Das Ge gesammelten Gelder aufbewahrt werden für Ausgaben, die der städtischen Gasanstalt nicht rechtzeitig ein Zeugniß ausstellte. richt hat, wie mitgetheilt wird gefunden, daß die nächste 1. Mai erforderlich macht. Daß für den Vertrieb der Mehrere Zeugen sagen aus, daß Kläger kein Zeugniß verlangt Gründe zur Verurtheilung im letzteren letzteren Falle deshalb habe. Die Klage wurde abgewiesen. nicht zutreffen, weil der Hausdiener unter das Gesinde zu rechnen lehnte die Versammlung ab. Nachdem Kollege Berger hierauf Maimarken den Vertrauensleuten Prozente bewilligt werden, Ein Arbeiter beansprucht vom Inhaber eines größeren Fabrik- und nicht( 3) als Gehilfe im Handelsgeschäft zu betrachten sei. über die Verhandlungen der letzten Gewerkschaftskommissions­betriebes Lohnentschädigung wegen fündigungsloser Entlassung. Das könnte, falls das Gesagte zutrifft, zu eigenthümlichen Eigungen berichtet hatte, diskutirte man die Frage, ob Mit­Er giebt zu, daß er dreimal beim Beklagten unter der Bedingung Konsequenzen führen. Es würde event. schon verschieden in Arbeit getreten ist, jederzeit entlassen werden und gehen zu beurtheilt werden müssen, ob ein Händler z. B. eine Bestellung glieder des Deutschen Metallarbeiter- Verbandes , so lange sich Tönnen. Das vierte und letzte Mal fei jedoch, behauptet er, die durch seinen Gehilfen oder sein Dienstmädchen einem Kunden diese weigern, zu den Kosten der Gewerkschaftskommission beis zwei Monate nach Beendigung des vorlegten erfolgte, glaubt lich die Sonntagsruhe für die Arbeiter allgemein gefeßlich die Kollegen Ealewski und Näther zu Delegirten der Gewerk­Kündigung nicht ausgeschlossen worden. Da dieses Engagement in's Haus schickt. Man kann nur dringend wünschen, daß end- zutragen, mit der Delegation in die lettere betraut werden sollen. Man lehnte eine entsprechende Ausschließung ab und wählte hierauf Kläger sich zu seiner Forderung berechtigt. Er begründete diese geregelt wird, damit sich die Unternehmer veranlaßt sehen, den ichaitskommission. Man erörterte sodann das Verbalten der damit, daß ein neues, in sich abgeschlossenes Arbeitsverhältniß Sonntag ihres Gottes auch mehr zu respektiven. Fabrikanten zum Bierboykott. Näther theilte die bei Siemens vorgelegen habe. Der Vertreter des Beklagten legt ein Exemplar und Halske in Charlottenburg , bei Schwarzkopf und bei Josef der im Betriebe desselben hängenden Arbeitsordnung vor; der Küns erfolgten Entlassungen einzelner Personen mit. Bei Krüger in digungsausschluß sei darin ausgesprochen. Mit Rücksicht hierauf und der Michaelfiichstraße und bei Schwarzkopf weigern sich die auf den Umstand, daß der Kläger nach seinen eigenen Ans­führungen wissen mußte, daß er ohne Kündigung engagirt werden Die Dachdecker beschäftigten sich in ihrer Versammlung am Unternehmer, anderes als Schultheißbier anzufchaffen. Strüger sollte und der besondere Ausschluß derselben nur vergessen 27. Mai im ersten Punkt der Tagesordnung mit der Bericht verlangt von den Arbeitern, daß sie, wenn ihnen Schultheiß nicht Von den aufgeklärten wurde, wies das Gericht den Kläger ab. Das Gericht zog in erstattung vom Gewerbegericht, über welchen Gegenstand Kollege schmeckt, Weißbier oder Wasser trinken. Arbeitern wird natürlich darum in beiden Fällen Betracht, daß der Kläger drei Mal bei dem Beklagten gearbeitet Rackwit referirte. Hierauf wählte die Versammlung zum De doch fein Rösicke Bier bei getrunken, hat und jedesmal schriftlich die Kündigung ausgeschlossen wurde. legirten für die Gewerkschafts- Kommission den Kollegen Lange; geben sich die Hirsch- Dunker'schen Mühe, den Ausfall wett Schwarzkopf Der Malermeister R. verlangte vom Arbeitsnachweis der gleichzeitig bestimmte die Versammlung, daß von der Gewerk Maler einen Gehilfen. Ihm wurde der Maler Sch. zugesandt, schafts- Kommiffion Bons genommen werden, um diese in Stoflegen- su machen. Die Versammlung gab in einer einstimmig an­den er jedoch nicht einstellte. Sch. Hlagte hierauf gegen St. auf treifen abzusetzen. Sodann gelangte eine Resolution zur Annahme, kein Bairischbier in der Werkstatt zu trinken, bis der Boykott genommenen Resolution den Metallarbeitern anheim, so lange Lohnentschädigung für acht Tage; er war der Meinung, schon in der sich die Kollegen verpflichten, der freien Hilfskaffe der dadurch engagirt zu sein, daß er durch den Arbeitsvermittler, Dachdecker beizutreten und die Aufforderung zum Beitritt in die aufgehoben ist. Zuvor hatten mehrere Kollegen festgestellt, daß die in der Versammlung der ausgesperrten Brauerei- Arbeiter vom versehen mit der bekannten Legitimations- oder auch Engagements neugegründeten Innungskassen entschieden zurückweisen. Ein 31. Mai gemachte Mittheilung, bei Beermann vor dem Schlesischen farte, dem Arbeitskraftkäufer K. zugeschickt wurde. Das Gericht Antrag t a c wiß, bei der Behörde vorstellig zu werden um Thore seien sechs Mann gemaßregelt worden, weil sie nicht war anderer Meinung und wies den Kläger mit der Klage ab, Serausgabe einer Bestimmung über Schutzvorrichtungen bei Mingbier trinken wollten, auf einem Irrthum beruhen müſſe; ein bereits gegen K. erlassenes Bersäumnißurtheil aufbebend. Bauten, die es verhindert, daß die Schuhvorrichtung vor Fertig bort fümmere sich der Fabrikant nicht um den Biergenuß der Die Klage erregte beim gesammten Gerichtshof Befremden. stellung des Daches beseitigt wird, gelangt einstimmig zur An- Arbeiter. Kollege Mäther berichtete noch, daß für die aus­nahme. Die Tellersammlung wird fortgesetzt und der Betrag den gesperrten Brauerei- Arbeiter 150 m. aus dem öffentlichen Fonds Dresdener Kollegen überwiesen. der Metallarbeiter bereits bewilligt sind.

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Versammlungen.

Rammer VIII. Vorsitzender: Assessor Fürst Єigung vom 4. Juni. Der Prozeß des Gummiarbeiters K. gegen den Gummi eine Mitgliederversammlung ab, in der Genosse Pfannkuch tagte am 6. Juni. Kollege Schult referirte an Stelle des bes Der Verein deutscher Schuhmacher hielt am 28. Mai Eine öffentliche Versammlung der Bureauangestellten waarenfabrikanten Schwanih, über den wir vor einigen Wochen über das Thema:" Die kapitalistische Großproduktion" referirte. Hinderten Genossen Zubeil über Die Bedeutung der Gewerk­berichteten, wurde am 4. Juni zu Ende geführt. Der Kläger Nach einer Echilderung unserer Produktionsweise beschäftigte sich hinderten Genossen Zubeil über Die Bedeutung der Gewerk­war, wie dem Leser bekannt, der Meinung, eine Gratifitation Redner besonders eingehend mit den Bestrebungen der Innungen, sprachen die Kollegen Kunkel und Walther im Sinne des schaftsorganisation". In der hierauf folgenden Diskussion von 300 M. für das Jahr 1893 fordern zu können. Des Be­tlagten Vertreter betritt sein Forderungsrecht und legte dem Ge- gegen die Entwicklung der heutigen Produktions- Verhältnisse anteferenten. Sodann wählte die Versammlung zum Delegirten richt eine vom Kläger unterschriebene Fabritsordnung vor, nach utkämpfen, und zeigte, wie wenig ihre Mittel geeignet sind, irgend der Gewerkschaftskommission, den Kollegen Bauer und den Kollegen welchen Erfolg zu versprechen. Unter Bereinsangelegenheiten der wohl jeder Arbeiter, welcher über drei Jahre in der welchen Erfolg zu versprechen. Fabrit des Beklagten thätig ist, eine Sabresgratifitation giebt Stollege truc bekannt, daß sich der Vorstand genöthigt Danziger zum Stellvertretern. Gin Antrag, die Tellerſammlung bekommen, aber ein juridisches Recht darauf nicht besigen soll. sieht, sämmtliche fäumige Mitglieder auszuschließen, falls nicht fortzusetzen und den Ueberschuß den Brauereiarbeitern zu über­weisen, wird angenommen. Der Kläger behauptet, bei seinem Engagement im Jahre 1891 bis zur nächsten Versammlung die restirenden Beiträge bezahlt In Wilmersdorf tagte am 2. Juni eine Volksversamme habe ihm Schwanih persönlich versprochen, daß ihm, wie den sind. Die Adresse des Kassirers ist: Struck, Wollinerstr. 34, alten Arbeitern, die Gratifitation gewährt werden solle, mit of 3 Tr. Alsdann verlas Kollege Struck die Abrechnung vom lung, in der Genosse Hoffmann einen Vortrag hielt. Sodann Rücksicht auf den im Verhältniß zur Entlohnung der Arbeiter 1. Quartal, die von den Revisoren für richtig befunden wurde. legte der Genoffe Millarg der Versammlung die Gründe dar, anderer Gummifabriken geringen Lohn. Der Kläger wie dessen die zu dem Bierboykott gegen die 7 Berliner Brauereien geführt In der Bezirksversammlung Südosten des Bertreter, Grauer, betrachten deshalb die Jahresgratifikation deutschen Holzarbeiter Verbandes hielt Dr. baben. Die Versammelten schlossen sich der Berliner Resolution als Lohnzuschlag, der ersterem unabhängig von den Bestim-. Bernstein einen interessanten Vortrag über Krankheits: an und verpflichteten sich, kein boykottirtes Bier au trinten. mungen der Fabrikordnung gezahlt werden müsse. Der Be- verhütung", dem sich eine sehr rege Diskussion im Sinne des Schöneberg . Am 3. Juni tagte hier eine öffentliche Vers tlagte, dessen persönliches Erscheinen bei Vermeidung einer Vortrages anschloß. Nach Erledigung einiger Verbands- An- sammlung der Stucateure, in der Frizz Grünberg Geldstrafe von 100 M. angeordnet war, erschien nicht. Sein gelegenheiten wurde bekannt gegeben, daß die Herren Innungs- über die Schäden in unserem Gewerbe" referirte. Besonders Vertreter brachte ein Phyfitatsattest, nachdem die persönliche meister beabsichtigen, eine Innungs- Krankenkasse zu gründen. geißelte der Redner die Schäden des Akkordsystems und empfaht Wahrung seiner Interessen vor Gericht bei seiner hochgradigen Gegen dieses Vorhaben werden die Holzarbeiter auf das Ent- den Berufsgenossen für die Einführung des Lohnsystems energisch Neurasthenie für ihn von den nachtheiligsten Folgen sein könne. schiedenste Stellung nehmen. zu wirken. Eine Resolution, die sich in diesem Sinne äußert, Da schon zweimal der Prozeß wegen des Nichterscheinens des Beklagten verlegt worden ist, wurde jetzt das Urtheil gefällt. Der gebergalanteriewaaren- Industrie beschäftigten Arbeiter und Ar­Im Verband der in Buchbindereien, der Papier - und gelangte einstimmig zur Annahme. Kläger wurde unter folgender Begründung abgewiesen. Eriviesener beiterinnen hielt am 4. d. Mts. Fräulein Altmann einen inter - Iung der Töpfer statt, in der Kollege other einen recht Steglit. Am 8. Juni fand hier eine öffentliche Versamm­maßen sei die vorgelegte Fabrikordnun gerst im Jahre 1892 heraus- effanten Vortrag über:" Seele und Sprache bei Mensch und beifällig aufgenommenen Vortrag hält. Im Anschluß daran be­gegeben und vom Kläger unterschrieben worden. Da nun das vom Thier." Dann wurde als Vertrauensperson für die Luxuspapier- schäftigte sich die Versammlung mit der Erörterung der Miß­Kläger behauptete Versprechen, auf welches sich derselbe stützt, nach Branche Kollege A. Bergmann, SO., Forsterstraße 49, vorn I, ftande in dem Beruf. Allgemein erklärte man sich mit der Or feiner eigenen Angabe lange vorher erfolgte, seien die etwa darin enthaltenen Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsordnung gewählt. Die Branchenangehörigen wurden ersucht, in allen ganisation der Berliner Kollegen, durch die Wahl von Ver­aufgehoben worden. Jeder schriftliche Vertrag hebe einen vor erstuben- Angelegenheiten sich an den Betreffenden zu wenden; trauensmännern die Gewerkschaftsorganisation zu einer ge Fortentwicklung 311 bringen einverstanden. her erfolgten mündlichen auf. In der vom Kläger durch Unter- überhaupt beklagen sich die Branchen- Vertrauensleute über un- deihlichen genügende Inanspruchnahme. Weiter wurden einige Wahlen zur Sonderbar berührte die Ansicht des Genossen Klose, schrift anerkannten Arbeitsordnung stehe aber, daß unter anderem Arbeitsnachweis- Stommiffion vollzogen. Die Versammlung beschloß der da äußerte, daß die Gewerkschaftsbewegung für die auf die Jahresgratifitation niemand ein juridisches Recht habe. einstimmig, das auf den 16. Juli festgesetzte Sommerfest( Gute- Arbeiter feinen Werth hätte; vielmehr sollten die Genossen Einen bezüglichen Rechtsanspruch habe deshalb der Kläger nicht Montags- Feier) nicht in der Unions Brauerei abzuhalten, falls darnach streben, daß das Schwergewicht auf die Agitation und sei demzufolge abzuweisen. Betreffs der mit der Abweisung der Brauereiring nicht bis zum 15. Juni nachgegeben hat. Für der politischen Organisation geworfen würde, denn durch die verbundenen Ablehnung eines weiteren Anspruches auf 15 M., die die ausgesperrten Brauerei- Arbeiter wurden 100 m. bewilligt politische Bewegung würde die Verbesserung der wirthschaftlichen Kläger zu Unrecht als Strafe abgezogen erhalten haben will, und außerdem Sammellisten ausgegeben. Lage der Arbeiter erreicht, und wäre somit die Gewerkschafts­wurden feine Gründe angeführt. bewegung entbehrlich. Wie sehr der Genosse Klose im Irrthum war, bewies die kurze Debatte hierüber. Zum Schluß wurde der Bertrauensmann beauftragt, in nächster Beit eine öffentliche Ver fammlung mit diesem Thema einzuberufen.

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Der Arbeiter H. verlangt von einem Herrn Höpp 3,50 M. Die Vereinigung der Maler hatte am 5. Juni eine Ver­als Entschädigung dafür, daß letzterer ihm angeblich eine Arbeit sammlung einberufen, in welcher der Augenarzt Dr. Wurm nicht zu machen gestattete, die er ihm vorher übertragen haben einen höchst interessanten Vortrag über Augenkrankheiten hielt. foll. Der Beklagte will den Kläger gar nicht engagirt haben. Der Vortragende zeigte an einem fünftlichen Auge die organische Ein Zeuge deffelben bestätigt dies. Nach seinen Ausführungen Busammensetzung des Auges und erklärte die Entstehung der Brig. Am Sonntag, den 3. Juni, hielt der Volksbildungs­ist Kläger nur befragt worden, wie viel er für die betreffende Augenleiden. Zum Schluß seines mit vielem Beifall auf Verein für Britz und Umgegend eine Versammlung ab, in welcher Arbeit beanspruche. Der Kläger habe 3,50 m. gefordert, was genommenen Vortrages gab Dr. Wurm den Zuhörern noch ver- Genosse Jahn( Berlin ) über die geistigen Waffen des Proletariats dem Beklagten zu viel gewesen sein; man habe deshalb die schiedene Rathschläge mit auf den Weg. In Filialangelegen- fprach. Unter Verschiedenem wurde über den Brauereiboykott Arbeit von einem anderen ausführen lassen. Auf dies Beugniß heiten wurde bekannt gegeben, daß am Dienstag, den 12. Juni, gesprochen und zu demselben Stellung genommen. Auf Antrag hin wurde der Kläger abgewiesen, man nahm einen Auftrag für bei Röllig eine Versammlung der Filialen Süd, West und Oft des Genossen E. Wille wurden die Gebrüder H. Schönfisch und H. als nicht vorliegend an. stattfindet und sprachen sich die Kollegen, dahin aus, für die Ver- F. Schönfisch aus dem Verein ausgeschlossen, da dieselben während des Ausstandes in der Kuhnheim 'schen Fabrik dort in Kammer III. Borsitzender Assessor Lohmeyer. Sigung fchmelzung dieser drei Filialen einzutreten. vom 5. Juni. Eine öffentliche Metallarbeiter- Versammlung tagte am Arbeit getreten waren. Zum Schluß forderte Genosse Gottwald Kompetenzlich e 3. Gegen den Wagenlacfirmeister 6. Juni zur Erledigung von Rechnungslegungen und der noth- zum regen Abonnement auf das Volksblatt" auf. Brinkmann lagt Herr K. auf Bezahlung der Zeit, welche er zu wendigen Ersatzwahlen. Kollege Mäther berichtete über den Jn Schöneberg tagte am 4. Juni eine recht gut besuchte der Errichtung eines Holzschuppens gebraucht hat. 4,50 M. feien Agitations- und Unterstützungsfonds der Berliner Metallarbeiter. Versammlung des Arbeiter- Bildungsvereins im neuen Versamm­ihm, behauptet er, pro Tag versprochen worden. Der Beklagte Er nannte mehrere Kollegen, die seit zwei Jahren dem Fonds lungslokal, Grunewaldstr. 110. Der Borsigende erklärte, daß in­erhebt den Einwand der Unzuständigkeit; der Kläger sei Geld schulden, darunter Ziegler, der 140,80 t. schuldet. Ziegler folge des Bierboykotts der Saal der Schloßbrauerei zu fernerer