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meter 18 Bf. für jedes Kubikmeter betragen. Für jedes Kubik­meter des Mehrverbrauchs über 900 Kubikmeter im Vierteljahr sollen 12 Pf. berechnet werden. Diese Preisfestießung bürgt für eine mäßige Verzinsung des in den städtischen Wasseriverken stecenden Anlage- und Betriebskapitals. Sie hat weiter die günstige Folge, daß für die fleinen Abnehmer mit meniger als 375 Kubikmeter Wasserverbrauch im Vierteljahr und das sind 45 Proz. aller Abnehmer eine Ermäßigung des Sasierpreises eintritt, während die Verteuerung bei den Groß­abnehmern sich noch in den Grenzen hält, die den Bezug von Wasser aus den städtischen Werken vorteilhafter erscheinen laffen, als die eigene Förderung. Die Anwendung des neuen Preises soll von der Standaufnahme im September an erfolgen.

Schöneberg . Eierverteilung. Auf Abschnitt 29 der Eierfarte fann bis zum 9. September ein Ei zum Preise von 36 Pf. ent­nommen werden.

Bürgermeister Blankenstein beurlaubt. Der zweite Bürger­meister Blankenstein, an dessen Stelle der bisherige Stadtfämmerer Machowicz vom 1. April 1918 ab gewählt worden ist, ist auf seinen Wunsch vom 1. Oktober ab bis zum Schluß seiner Amtszeit beur laubt worden. Die städtischen Körperschaften von Schöneberg haben zum Ersatz für die durch die Vereinigung des Bürgermeister- und Rämmererpostens entstehende Lücke die Stelle eines neuen befoldeten Stadtrats beschlossen. Infolge der Beurlaubung des Bürgermeisters Blankenstein und mit Rücksicht auf die starken Anforderungen der Striegszeit soll die Besetzung der Stelle beschleunigt werden. Teuerungszulagen. Der Magistrat hat beschlossen, die Ge­währung von Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen für die Beamten und Angestellten entsprechend den neuen staatlichen Grund­lägen neuzuregeln. Für die städtischen Arbeiter soll an Stelle der neuen Teuerungszulage eine weitere Erhöhung der Kriegslohn­zulage eintreten, und zwar von 10 auf 13 Pf. für die Stunde. Für Die Arbeiterinnen soll die Lohnzulage auf 10 Pf. erhöht werden. Den Reinmachefrauen wird der Friedenslohn um 50 Proz. erhöht. Die jährlichen Aufwendungen für die neuen Kriegsteuerungszulagen werden etwa 412 000 m. und für die Kriegslohnzulagen etwa 129 000 m. befragen Ferner wurde beschlossen, den städtischen Hilfsarbeiterinnen besondere Kriegsstellenzulagen in Höhe von 10-20 M. monatlich zu gewähren.

Gerichtszeitung.

Felddiebstähle.

-. 117. 1. Nein. Die Jnvalidenrente hat mit der Militärrente nichts zu tun. Wenden Sie sich an die Anstaltsleitung. Wenn nicht aus Grün, den der öffentlichen Sicherheit das Verbleiben in der Anstalt notwendig ist, wird man Ihrem Antrag stattgeben. 3. 468. 1. Die Bescheinigung der Kommandostelle ist selbstverständlich eine Quittung. Eine Aushändigung findet erst später statt. 2. Die Verpflegungsvorschriften sind für Heer und Marine die gleichen. Ein Unterschied besteht nur zwischen Verpflegung der mobilen und immobilen Truppen. No. 3. 1. Ja. An das General­

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C. D. 56650. 1. Ja. 2. Nein. P. 5. 80. Können wir icider

Vor dem Potsdamer Schöffengericht mußte eine bedauerns werte Mutter, die 44 jährige Kriegerfrau Elisabeth John, sich ver­antworten. Sie ist Mutter von mehreren Kindern und hatte für sich und ihre Kinder fein Obdach und auch nichts zu essen. In ihrer fommando. 2. Zur Vergrößerung Ihres Geschäfts kann eine Abfindung Notlage begab sie sich einigemal nach Nedlig bei Potsdam auf aus der Rente nicht gezahlt werden. Ch. 1000. Wilsnack. Ibre eine Feldmart und stahl dort Kartoffeln. Diefe ließ sie für Frage ist unverständlich. Stommen Sie eventuell in die Sprechstunde. ihre Kinder bei Bekannten kochen, den Reft verkaufte sie, um etwas nicht nachweisen, vielleicht wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft. Geld zu erlangen. Die J. erhielt wegen Feldbergehens einen 1. Als Selbständiger haben Sie kein Anrecht auf Busatkarten, da sie nicht A. 3. über 1 Monat Gefängnis lautenden Strafbefehl, gegen den frankenversicherungspflichtig sind. Für die bei Ihnen Angestellten, also sie vor dem Potsdamer Schöffengericht Einspruch erhob. Das Ge- auch für Ihren Sohn, haben Sie die Karten vom Magistrat zu besorgen. richt berücksichtigte die Notlage der Frau und ermäßigte die Strafe 2. Der Berkauf ist erst vom 15. 9. ab freigegeben. Benötigen Sie vorber auf zwei Wochen Gefängnis. welches, so müssen Sie sich an das Striegsamt wenden. 3. Wenden Sie sich 23. 76. 1. und 2. Ja. Der Zimmerer Karl Schröder aus Bornim hatte sich eben an das Seisenbureau des Berliner Magistats. der Feldmark des Krongutes Bornim vierzig bis fünfzig Roggen- Rüdzahlung verpflichtet. Die Arbeitslosenunterſtüßung gilt nicht als falls wegen Feldbergehens zu verantworten. Sch. entwendete auf Amiswegen ein.§ 19 Einkommensteuergesetz. R. W. 23. Die Ermäßigung tritt bereits bei der Veranlagung von E. W. Sie sind zur ähren, um sie seiner Frau zu bringen, die ihm davon eine Mehl- Armenunterstüßung. d. h. es treten irgend welche Beschränkungen der öffent suppe zubereiten sollte. Er wurde zu 30 Mart Geldstrafe lichen Rechte nicht ein. S. K. Der Ueberschuß soll nach den allges verurteilt. meinen Bestimmungen zum Besten der gesamten Formation Berwendung Die Härte dieser Urteile muß auffallen. finden. Eine einseitige Verwendung nur für das Djjizierfasino ist unstatthaft.

Der unhöfliche Weinausschänker.

Zwischen einem Gast und einem Kellner in der Wein­stube von J. C. Butter kam es wegen einer Differenz von Pf. zu einem Streit, der zur Herbeirufung eines Schußmanne führte und mit einem Prozeß vor dem Gewerbegericht endete. Der Gajt hatte eine ganze und dann eine halbe Flasche Wein von der­selben Sorte getrunken. Als er die Beche bezahlen wollte, wurden ihm für die ganze Flasche 4,75 M., für die halbe Flasche 2,60 M. berechnet. Er machte den Einwand, die halbe Flasche könne doch nur halb soviel kosten wie die ganze. Der Kellner entgegnete, das sei auch der Fall, soweit es sich um das Weinquantum handele. Aber wegen des hohen Preises der Korken werde für die halbe Flasche ein Aufschlag von 20 Pf. erhoben. Hierauf machte der Gast die anscheinend scherzhafte Bemerkung, ivenn auch der Auf­schlag von 20 Pf. begründet sei, dann habe er doch noch Pf. zu viel bezahlt, die ihm der Kellner zurückgeben müsse. Der Kellner nahm diese Bemerkung so ernst, daß er dem Gast 3 f. herausgab. Dann aber ging er zu dem Ausschänker und trug Wilmersdorf . Lebensmittel. Solange der Vorrat reicht, werden ihm die Angelegenheit vor. Der Ausschänker stellte den Gast bis einschließlich Dienstag, den 4. September, auf Abschnitt O der zur Rede und schloß die Auseinandersetzung mit den Worten: Bezugskarte für Einzelpersonen" bis zu je drei Pfund Süd- Wenn Ihnen unsere Preise nicht passen, dann kommen Gie frucht marmelade abgegeben. Die Entnahme darf in einer nicht in unsere Weinstube." Nun wandte der Gast ich beliebigen Kolonialwarenhandlung, Obst und Gemüsehandlung an den Geschäftsführer, und der hielt das Benehmen des Aus­oder Milchhandlung erfolgen, soweit diese Geschäfte die Stundenliste schänters für so unpassend, daß er ihn sofort entließ. Der führen. Ausschänker berief sich darauf, daß er vierwöchige Kündigung habe, und weigerte sich, zu gehen. Durch Eingreifen eines Schußmanns, den der Geschäftsführer rufen ließ, wurde der Ausschänker aus dem Lokal entfernt. Beim Gewerbegericht flagte er auf Be= zahlung der Kündigungszeit. Er wurde abge= wiesen, weil das Gericht sein unhöfliches Verhalten dem Gast gegenüber für einen ausreichenden Grund zur fündigungslosen Entlassung hielt.

Bis zum 4. September fann auf Abschnitt 29 der Eierkarte ein Ei entnommen werden.

Körperverlegung durch einen Zahntechniker.

Kreis Teltow. Neue Borschriften über Hausschlachtungen. Der Teltower Kreisausschuß hat eine neue Verordnung über Hausschlach­tungen und Notschlachtungen beschlossen, die am 15. September in Seraft tritt und sehr eingehende Vorschriften bringt, durch die das Schlachten von Schweinen, Schafen, Rindern und Kälbern, sowie von Hühnern zur Selbstversorgung auf Grund der inzwischen er­gangenen Reichs- und Staatsvorschriften neugeregelt und zum Teil Bon einem Zahntechnifer B. ließ sich ein Gesandschaftssekretär einer strafferen leberwachung unterstellt wird. Nach Fest. behandeln. Eiterungen, die sich nachher in den Kiefern zeigten, stellung der Begriffe Selbstversorger, gemeinschaftlicher Selbst wurden von B. für bedeutungslos erklärt.. ging schließlich zu versorgung und Mästung wird bestimmt, daß die Geneh einem Zahnarzt in Behandlung, verlor aber infolge der Eiterungen migung zur Hausschlachtung versagt werden muß, wenn die zwei gute Zähne. Wegen fahrlässiger Körperberlegung Voraussetzungen der eigenen Wirtschaft und Mast nicht erfüllt wurde B. zu einer Geldstrafe und zu einer an W. zu zahlenden sind, wenn durch die Hausschlachtung die dem Befizer und feinen Buße von 500 Mart verurteilt. Er habe, weil ihm für solche Wirtschaftsangehörigen zustehenden Fleischmengen so erheblich über- Fälle die genügende Sachkenntnis fehlte, die Behandlung ablehnen schritten würden, daß ein Verderben der Vorräte zu befürchten wäre. und W. an einen Zahnarzt weisen müssen. Seine Revision wurde Verpflichtet sich der ble Ges Verpflichtet sich der Antragsteller, die überschießende Fleischmenge vom Kammergericht zurückgewiesen. abzuliefern, so kann die Genehmigung erteilt werden. Die Ge fo nehmigung ist ferner zu versagen, wenn die Hausschlachtung von einem Gast- und Schankwirt zur Beföftigung seiner Gäste bestimmt ist, wenn das zur Schlachtung bestimmte Tier unter Verstoß gegen die erlassenen Bestimmungen erworben ist, wenn dem Antragsteller das Recht der Selbstversorgung entzogen ist, wenn er nach einer früheren Haus­ichlachtung die ihm aufgegebene Verpflichtung zur Fettablieferung nicht erfüllt hat, und wenn er die Tätigkeit der Nachprüfungs­beamten borsäglich verhindert oder erschtvert. Für die Fett ablieferung ist folgende Bestimmung neu: Die Genehmigung zur Hausschlachtung darf an die Bedingung geknüpft werden, daß Teile des Tieres, insbesondere eine bestimmte Menge Sped, Fett oder Schmalz an eine von dem Vorsitzenden des Kreisausschusses bezeichnete Stelle zu liefern sind. Weitere Bestimmungen bes Die furistische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, 1. Sol treffen die Ueberwachung der Hausschlachtungen, die Selbstverior- links, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 1hr, am Sonnabend gung mit Hühnern und Wildpret und die Anrechnung des Fleisches von 5 bis 6 1hr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage auf die Fleischkarten.

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Jugendveranstaltungen.

Schöneberg . Arbeiter- Jugend. Sonntag, den 2. September, findet ein Musitabend bei Hentel, Meininger Str. 8, statt. Anfang 8 Uhr. Mittwoch, abends 8 Uhr: Spielen bei Hentel.

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Stenographen Verein Stolze Schren. Nordost Bezirl Beginn eines Anfängerkursus Montag, den 3. September, in der Schule, leine Frankfurter Str. 6. Beginn: 8 Uhr abends. Uebungsstunde jeden Donnerstag.

Briefkasten der Redaktion.

ist ein Buchstabe und eine Bahl als Werkseichen beizufügen. Briefliche Ant­

wort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung bei. gefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprech

Friedrichshagen . Lebensmittel. In dieser Woche gelangen auf ftunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprech. Abschnitt 41 der Lebensmittelfarte noch zwei Pfund Kar- stunde mit. toffeln pro Kopf zur Ausgabe, ferner auf Abschnitt 35 200 Gr. Graupen zum Preise von 12 f.

Nowawes . Lebensmittel. Auf Kartenabschnitt 1 der Lebens­mittelfarte( rot) findet die Ausgabe von Käse statt. Die Starten inhaber haben heute und morgen den Lebensmitteltartenabschnitt 1 bei dem Kleinhändler abzugeben, von dem sie die Ware beziehen

wollen.

Bon heute bis Dienstag wird auf Abschnitt 1 der Eierfarte ein Ei abgegeben.,

Groß- Berliner Parteinachrichten.

Königs- Wusterhausen . Sonntag, den 2. September, nachmittags 4 Uhr, im Lokal von hintelmann am Kleinbahnhof Königs­Wusterhausen: Zusammenkunft der Vorwärts" Leser. Alle Genossen, die auf dem Boden der Gesamtpartei stehen, merden um ihr Erscheinen gebeten.

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2. G. 1. Ja, die Hälfte des Nachlaffes des verstorbenen Ehemannes. 2. Ja. Der Mutter und den Geschwistern muß jedoch der Pflichtteil bleiben, falls nicht begründete Enterbung stattgefunden hat. B. A. 22. Die Formalitäten find dieselben, Sie müssen einen Anwalt mit der Slage betrauen. 2. B. 27. Wenden Sie sich schriftlich mit einer Nachfrage Sie direkt Anzeige beim Amtsgericht Berlin- Lichtenberg . an den betreffenden Amtsvorsteher. Sollte dies erfolglos fein, erstatten trauung. Wenn sich durch die Kriegstrauung die häuslichen Verhältnisse Kriegs­nicht ändern, besteht kein Anspruch auf Unterstügung. O. 8. 296. 1. Sie sind im Recht. 2. Nur durch Vermittlung des Roten Kreuz in der Schweiz , aber nur, wenn Strankheit vorliegt. 3. Ja. 4. Nein. W. S. 100. Ja. 3. W. Nein, da die Ware bei einer strafbaren Handlung beschlagnahmt wurde. B. B. 100. Allgemein wird eine behördliche Regelung dieser aktuellen Angelegenheit erwartet. Selbst­verständlich dürfen Sie Abzüge leider nicht machen. Vielleicht bringt eine Mietervereinigung diese Frage vor der höchsten Instanz zur Durchführung. D. 3. Stg. 1. Ja, wenn 2 erfüllt ist. 3. Nein. 4. Generalfommando, falls 1 und 2 nicht erfüllt find, sonst Bezirkskommando. 5. 2. 24. Nein. 7. 8. 9. Wenn der Abkehrschein verweigert wird, menden Sie fich an die Schlichtungskommission, Metallarbeiterverband, Linienſtr. 83/85. erfolgten Austritt aus der Landeskirche vorlegen. Falls verloren, bean­P. D. 75. Sie müssen die seinerzeit erteilte Bescheinigung über tragen Sie eine zweite Ausfertigung bei dem Amtsgericht, vor welchem

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Sie den Austritt erklärt haben.

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G. D. 78. 1. ist richtig, 2. falsch.

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bis

Wetterausfchten für daš mittlere Norddeutschland lich, mit meist geringen, nur im Küstengebiete etwas stärkeren Regenfällen. Sonnabend mittag. Mäßig warm, zeitweise heiter, aber noch veränder

Am 30. August früh 32 Uhr starb im Brizer Kreis: frankenhaus nach längerem, schwerem Leiden meine liebe Frau

Anna König

im 56. Jahre.

geb. Markwart Der trauernde Gatte Karl König. Eichwalde , Kr. Teltow. Die Beerdigung findet am Sonntag, den 2. September, nachmittags 3 Uhr, auf dem Gemeindefriedhof in Berlin­Briz, Chausseestr. 145, an der Triftstraße statt.

Die Beerdigung meiner lieben Frau

Berta Fritsch findet Sonnabend, 1. Sep­tember, auf dem Gemeinde­Friedhof in Stegliz, Berg­straße, statt um 4 Uhr, schon um 3 Uhr statt. 3045

Karl Fritsch.

Danksagung. Allen Anverwandten, Freunden und Bekannten für die überaus große Beileidsbezeugung, ins­besondere Herrn Manasse für die geistreiche Leichenrede bei der Einäscherungsfeier unseres heiß geliebten Baters Ludwig Radke, gen. Waldemar, herz­lichen Dank. 3036

Die trauernden Hinterbliebenen.

Ortstrantentaſſe

für die Gewerbe d. Tischler und pianofortearbeiter zu Berlin .

Den Herren Arbeitgebern so wie den Mitgliedern zeigen mir hierdurch an, daß die am 26. Juli 1917 vom Ausschuß beschlossene Abänderung des§ 16 der Sazung am 24. August 1917 die Genehmigung des König­lichen Oberversicherungsamis Groß- Berlin erhalten hat und am 3. September in Kraft tritt. Die Aenderung lautet: Artikel I.

§ 16 Absaz 1 Ziffer 2 der Sagung ist vor Grundlohnes des halben" zu streichen und dafür von 55 hundertstel des" zu sehen. 279/7

Artikel II. Borstehende Aenderung tritt mit dem ersten Montag nach Veröffentlichung der Genehmi gung seitens des Oberversiche rungsamts in Kraft und bleibt während der Geltungsdauer des Gesezes vom 4. August 1914 betreffend Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kranken­tassen bestehen, bis eine Ab­änderung nach§ 1 Absah 2 des genannten Gejeges verfügt wird.

Berlin , den 26. Juli 1917.

Der Vorstand der Ortskrankenkasse für die Gewerbe der Tischler und Pianofortearbeiter z.Berlin Emil Boeske, Vorsitzender. Fritz Zinke, Schriftführer.

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Die Bekanntmachung des Obertómmandos in den Marken, betreffend Versorgung des Heeres mit Nadelschnittholz, tritt mit dem 31. August 1917 in Kraft.

Die vollständige amtliche Belanntmachung erfolgt an den Anschlagsäulen und in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung". Berlin , den 31. August 1917. 519 T. Mil. 17. II. Ang.

Der Polizeipräsident.

Soeben erschien:

Sozialdemokratie und staatsbürgert. Erziehung

oder Staatsbürger, Weltbürger und Mensch

Bon Nationalrat Robert Geidel Privatdozent an der Universität Zürich Der Verfasser sagt in seinem Vorwort u. a... Die vorliegende Schrift bekämpft nicht nur die grrtümer eines einzelnen Genossen, sondern die einer ganzen Richtung in unserer Partei, aber sie ftüßt sich in diesem Kampfe immer und überall auf die Geschichte, auf die Grundsäße Preis Mart 2,50

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Mariendorf, Marienfelde : August 2eip, Chauffeestr. 29. Neukölln: M. Heinrich, Nedarstr. 2( Paden). Geöffnet von 11- und Don 4-7 Uhr.

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Nowawes : Karl Krohnberg, Eisenbahnstr. 10. Oberschöneweide : Ida Freidant, Bismarckstr. 25, I. Bankow, Niederschönhausen , Nordend, Franz.- Buchholz , Blankenburg : Rizmann, Pankow , Mühlenstr. 70. Reinidendorf- Oft, Wilhelmsruh und Schönholz: P. Gurich, Provinz­ftraße 56( Laden). Geöffnet von 11-1% und 4%-7 Uhr. Schenkendorf bei Königs- Wusterhausen : Chr. Hanschte, Dorfstr. 10. Schöneberg : Wilhelm Bäumler, Meininger Straße 9( Laden). Geöffnet von 11- und von 4-7 Uhr. Spandau , Nonnendamm: Ernst Bär, Moltkestr. 7. Geöffnet von 8 Uhr morgens bis. 7 1hr abends.

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