Gewerkschaftsbewegung
Die Werkstattschreiber und Schreiberinnen und Hilfs beamtinnen der Firma Daimler, die im Verband der Bureau angestellten organisiert sind, haben der Direktion im Monat Auguft verschiedene Forderungen unterbreitet. Die Direktion erklärte sich bereit, mit einer von den Angestellten gewählten Kommission zu verhandeln. Diese Verhandlung führte auch zu einer Verständigung. Die gewährten Erhöhungen der Löhne und Teuerungszulagen bedeuten bei den männlichen Angestellten eine durchschnittliche Zulage von 10 M. pto Woche, bei den weiblichen eine solche von 7 M. pro Woche. Bejonders wichtig war, daß nunmehr eine bestimmte Lohnstala für die in Frage kommenden Angestellten festgelegt wurde. Es werden demnach jest pro Woche gezahlt: Für Werkstattschreiber und Hilfsbeamten in den Jahren von 16-21 Jahren von 19 M. bzw. 31 m. aufsteigend nach 16wöchiger Tätigkeit bis zu 23 M. bzw. 35 M. Der Gehalt der Angestellten über 21 Jahre beginnt mit 33 M. und steigt in 16 Wochen auf 37 M.; über 21 Jahre alt und ein Jahr bei der Firma 40 M. Die bereits im Genuß der 40 M. stehenden Angestellten erhalten 42,50 M. Die länger als drei Jahre bei der Firma Tätigen erhalten ab 15. Oktober 1917 45 M., dazu 12 M. Kriegszulage für Verheiratete, 8 M. Kriegszulage für Unverheiratete und 2,50 M. für jedes schulpflichtige Kind.
Die Entlohnung der weiblichen Angestellten hat folgende Regelung erfahren: Die Hilfsbeamtinnen im Alter von 16 bis 19 Jahren erhalten anfangs 18 bzw. 20 M., steigend nach 16wöchiger Tätigkeit auf 20-22 M. Die über 19 Jahre alten bekommen 21-23 M.; über 19 Jahre alt und ein Jahr bei der Firma 25 M. Dazu kommen 8 M. Kriegszulage für Verheiratete und Unverheiratete und 2,50 M. für jedes Kind. Die gewährten Zulagen werden ab 20. August d. J., dem Tage der Einreichung der Forderungen, nachgezahlt.
Durch die Einmütigkeit der Angestellten und das Entgegenkommen der Firma ist hier eine Vereinbarung erzielt, die zwar die Angestellten nicht in allen Punkten zufriedenstellt, aber doch eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Bisherigen darstellt. Alle Angestellten sollten daraus die Lehre ziehen, daß nur durch Einigfeit und den Zusammenschluß in der Organisation ihre wirtschaftlichen Interessen gewahrt werden können. Der Eintritt in den Berband der Bureauangestellten( Bureau: D. 27, Dirdfenstr. 4 I) ist daher ein Lebensintereffe jedes Industrie- Bureauangestellten.
Aus dem Kriegsausschuß für das Schneidergewerbe.
Wegen der Bezahlung der Anzüge für die Kraftfahrerabteilung haben, wie wir wiederholt berichteten, schon des öfteren vor dem Kriegsausschuß und der Schlichtungskommission für das Schneidergewerbe Verhandlungen stattgefunden. So stand am Mittwoch eine Klage vor dem Kriegsausschuß gegen den Zwischenmeister Seidel und dessen Arbeitgeber, die Firma Finke, an. Der Zwischenmeister erklärte, selbst weniger Lohn erhalten zu haben als er seinen Arbeitern zahlen sollte. Seitens der Firma war ein Schreiben eingegangen, worin fie behauptete, daß sie mit der Angelegenheit gar nichts zu tun habe, vielmehr der Zwischenmeister allein wegen ber Angelegenheit haftbar sei. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß die Firma in gar keiner Hinsicht darauf achtet, ob die bon ihr beschäftigten zahlreichen Zwischenmeister den Arbeitern auch den vorgeschriebenen Lohn zahlen. Es wurde daher beschlossen, an Hand der Bücher der Firma die Zahl der Stüde festzustellen, die der beklagte Zwischenmeister angefertigt hat, um so zu er mitteln, welche Rohnsumme den Arbeitern zu wenig gezahlt ist. Im übrigen wurde festgestellt, daß die Zwischenmeister der Firma Finke entgegen den tariflichen Bestimmungen Wochenlöhne zahlen. Es darf darauf hingewiesen werden, daß nach den tariflichen Bestimmungen nunmehr die Schlichtungskommission zur Entscheidung bon Streitigkeiten wegen dieser Arbeiten ebenfalls vorgesehen ist und daß ein genauer Teiltarif besteht, nach dem sich die Unternehmer und Zwischenmeister zu richten haben.
Der Arbeiterausschuß der Firma Peet u Cloppenburg erhob gegen die Firma Klage, weil den Arbeitern in diesem Jahre die Ferien nicht gewährt worden waren. J m März d. J. war mit der Firma eine Vereinbarung getroffen worden wegen der Erhöhung der Löhne, wonach dieselbe sich bereit fand, auch während der damals noch bestehenden beschränkten Arbeitszeit von 40 Stun den die Woche die Lohnerhöhung von 25 Prog. entsprechend der Vereinbarung zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zu zahlen. Da die Firma während der verkürzten Arbeitszeit auch im vorigen Jahre den vollen Lohn zahlte, so hatten die Arbeiter damals auf die Ferien verzichtet. In diesem Jahre verTangten sie hingegen die Ferien, weit feit Ende Mai die neunstündige Arbeitszeit beftand. Seitens der Firma wurde erklärt, fie werde den Arbeitern bei voller Arbeitszeit selbstverständlich die Ferien gewähren. Dagegen habe sie wie im vorigen Jahre, so auch in diesem Jahre wegen der verkürzten Arbeitszeit davon Abstand genommen. Der Kriegsausschuß machte den Vergleichsborschlag, daß den Arbeitern mit Rücksicht hierauf im nächsten Jahre ein längerer Urlaub gewährt werde und damit für dieses Jahr die Urlaubsangelegenheit erledigt sei. Dem stimmten beide Parteien zu.
Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß Berlins.
bon Organisations wegen etwas unternommen werden, wenn die Firma fich weigert, mehr zu zahlen. Die Beschlußfassung des Kriegsausschusses fönne aber durch derartige tarifliche Abmachungen nicht beeinflußt werden, denn der Kriegsausschuß entscheidet ledig lich darüber, ob der gezahlte Lohn angemessen ist oder nicht. In diesem Falle wurde der Firma aufgegeben, entweder dem Klempner febrichein zu geben. eine Zulage von 15 Pf. für die Stunde oder den Ab=
Der Schlosser H., der Dreher G., der Schlosser R. und der
vom Oberversicherungsamte getroffenen Feststellungen überhaupt irgendwelcher Anhalt gegeben ist. Vielmehr war die Beklagte unter Aufhebung des angefochtenen Urteils und der Vorentscheidung des Versicherungsamts zur Bezahlung der durch die Behandlung des Sanitätsrats Dr. S. entstandenen Kosten, deren Höhe nicht bean standet ist, im vollen Betrage von 59 M. zu verurteilen." Lebensversicherung und Krieg.
Das neue Reichswirtschaftsamt, das beim Zusammentritt bes
Schlosser 2. sind in Eisenbahnbetriebswerkstätten be- Reichstags endgültig installiert werden wird, steht vor großen und schäftigt und wünschen wegen zu geringem Lohn ihren Abkehrschein. wichtigen Aufgaben. Auf eine dringende Aufgabe müssen die neuen Bei Erledigung dieser Fälle werden mehrere behördliche Schreiben Herren aufmerksam gemacht werden: auf die baldige Erledigung des borgelegt, worin der Kriegsausschuß ersucht wird, die Beschwerde- vom Reichstag einstimmig angenommenen Antrages, dafür zu sorgen, führer darauf aufmerksam zu machen, daß sie nur für die Ar- daß die infolge des Krieges eingestellten Lebensversicherungen ohne mit rechnen müssen, daß sie, wenn sie aus dem Bereich der Eisen- gesezt werden können. Daß es sich dabei um wichtige Interessen beiten in Eisenbahnbetrieben zurückgestellt sind und eventuell da- Nachteile der Versicherten nach Schluß des Krieges wieder in Kraft bahnwerkstätten hinausgehen, eingezogen werden. Der Kriegsausschuß stellt sich wie vordem in ähnlichen Fällen auf den handelt, geht daraus hervor, daß im Jahre 1916 allein Standpunkt, daß die Tätigkeitsart und damit zusammenhängende der Gesellschaft„ Friedrich Wilhelm" bei der Volksversicherung vergütungslos verfallen sind bei Bestimmungen des Kriegsamts die Entscheidung des Kriegsaus- mit 9867 439 M.," bei der„ Victoria " 25771 Versicherungen mit 42 349 Versicherungen schusses, ob Abkehrschein oder nicht, durchaus nicht berühren tonne 7 805 820 M., bei der„ Hamburg- Mannheimer" 17 803 Versicherungen und dürfe. Obwohl der Kriegsausschuß nicht verpflichtet ist, den mit 3 849 960 M. und bei der„ Iduna" 10 807 Versicherungen mi Inhalt der behördlichen Schreiben weiterzugeben, wolle der Kriegs2 813 041 M. Versicherungssumme. ausschuß dem Grsuchen nachkommen, da sonst möglicherweise die Beschwerdeführer dem Kriegsausschuß Vorwürfe machen könnten, wenn sie wirklich eingezogen werden sollten. Im übrigen erkannte der Kriegsausschuß auf Erteilung des Abkehrscheins an sämtliche Beschwerdeführer.
Parteinachrichten.
Zum Barteitag.
Unabhängige gegen den Verständigungsfrieden.
In einer mächtigen Dresdener Verfammlung hatten fich die Unabhängigen nicht gegen die Redner Noste und Sindermann vorgetraut. Sie hatten sich zwei Tage früber mit einer Boltsverfammlung in einem der größten Säle Dresdens versucht, es waren aber trop großer Bemühungen nur 300 Männlein erschienen, so daß der Versuch fläglich scheiterte.
Dabei handelt es sich meistens um leine Leute und in da
meisten Fällen wohl um Kriegsteilnehmer, bei den Gesellschaften dagegen um rete, leistungsfähige Unternehmungen, die im Kriege glänzende Geschäfte machten.
Industrie und Handel.
Silberteuerung.
In einer gutbesuchten Parteiversammlung des Reichstagswahl- In den letzten Jahrzehnten hat das Silber im Verhältnisse zum freises Dresden - A. wurde nach einem Vortrag des Genossen Golde eine rasche und große Entwertung erfahren, was auf alle Dr. Gradnauer über den Parteitag einstimmig eine Resolution bisherigen Währungssysteme ſtart zurückgewirkt hat. Wenn die angenommen, in der es heißt: Die Parteiversammlung erneuert Silbermünzen in einem bestimmten Verhältnisse zu den Goldmünzen die früheren Beschlüsse des Wahlkreises hinsichtlich der Politik der standen, sagen wir wie 1 zu 15, und der Preis des Silbers so sehr Partei in der Kriegszeit und spricht die Ueberzeugung aus, daß der fant, daß sich das Feinfilber zum Feingold verhielt wie 1 zu 16, Parteivorstand und die Reichstagsfraktion ihre Pflicht gegenüber o wurde es rentabel, Silbermünzen in folossalen Mengen auszu den Intereffen der Arbeiter voll erfüllt haben". Im übrigen fordert prägen und damit Goldmünzen zu kaufen, die so aus dem Verkehre die Refolution einen Verständigungsfrieden und die Demokratisierung berschwanden. Diese Mißstände waren die Ursache, daß man fast überim Reich und in den Bundesstaaten. Zu Delegierten für den all von der Doppelwährung zur mehr oder minder strengen reinen Gold Barteitag wurden die Genossen Hamann und Voigt gewählt währung übergegangen ist. Nun hat aber der Krieg die entgegengefegte Preisbetvegung des Silbers entstehen laffen. Die meritanischen Silberminen geben seit langem nur ein geringes Erträgnis. Nach den Ländern, die noch die Silberwäbrung haben, wie China , Indien und Aegypten , flossen gewaltige Silbermengen ab. Schließlich wurde Silber auch für industrielle Zwecke verwendet. So kam es, daß das Kilo Silber heute im Ausland 300 m. kostet( höchst preis für Deutschland 175 M.). Darum ist der Gedanke aufgetaucht, in Deutschland große Silberfammlungen neben den Goldsammlungen zu veranstalten und Silber auszuführen. Man Grunde( Gasthof Döhlen) einberufene Friedenskundgebung, in der durch diese Ausfuhr ein Guthaben im Auslande von 150 Millionen Dagegen gelang es ihnen am Sonnabend, die im Plauenschen schäßt die erzielbare Menge auf 500 000 Kilogramm und glaubt, die Genossen Roste und Sindermanu sprechen sollten, zu Mart schaffen zu können, das zur Bezahlung ausländischer Waren fprengen. An diesem Hauptplaz unabhängiger Treibereien ge- ohne Angebot von Marknoten sehr erwünscht wäre. lang es den Quertreibern leicht, einige Hundert Mann, zumeist irre- welche Silberwährung haben, oder in denen Silber in großen geführte jugendliche Personen, in die Versammlung zu dirigieren, Mengen gewonnen wird, haben jetzt, wenn man so sagen darf, die unter der Zeitung Fleißners, der am Tag vorher in dem un- goldene Zeiten. Das sind in erster Linie China , dessen Tael von abhängigen Organ dazu aufgefordert hatte, ohne ersichtlichen Grund 2,40 Mark auf 5 Mark im Werte gestiegen ist, und Meriko, das den Genossen Noske durch Lärmen am Sprechen zu hindern. die Versammlungsleitung jah, daß gegen diesen Rückfall in die anti- feiner ganzen Staatswirtschaft kommen kann. vielleicht infolge seiner großen Silberschäge zu einer Reorganisation femitische Radautaktit nicht aufzukommen war, wollte sie wenigstens die Resolution zur Abstimmung bringen. Dabei bewährten sich die Unabhängigen aber erneut dadurch als Störer der Friedensbestrebungen, daß sie gegen die einen Verständigungsfrieden fordernde Entschließung stimmten. Tiefer geht's nimmer.
Totenliste der Partei.
Als
Jene Länder,
Der russische Zusammenbruch und die Entente. militärisch fatastrophal auf die Entente, sondern auch finanziell. Der russische Zusammenbruch wirkt nicht nur politisch und Frankreich , England und die Vereinigten Staaten haben Milliardens Guthaben in Rußland , die zum Teil in englischer, französischer oder amerikanischer Währung rüdzahlbar und verzinsbar sind, zum Teil Im Krankenhause au Sonneberg( S.-M.) ftarb am 19. Sep- aber auch in russischer Währung. Nun zahlte man für tember der Genoffe Emil v. d. We hd im Alter von 41 Jahren. Der 10 Pfund Sterling( 200 Mart) im Frieden etwa 96 Rubel, heute Verstorbene war seit über 20 Jahren im dortigen Bezirk für die zahlt man 250. Aber dieser hohe Preis des Sterlings bezw. Partei, Gewerkschaften, Genossenschaft und Volksfürsorge unermüd- niedrige Preis des Rubels ist fünstlich festgelegt. Nach dem lich tätig. Er bekleidete zahlreiche Vertrauensposten. Dabei blieb Kornilowichen Staatsstreich stieg der Preis von 10 Pfund Sterling er immer der bescheidene Heimarbeiter, dessen ganzes Streben der auf 400 Rubel oder mit anderen Worten, der Wert des Rubels ist Befreiung der Arbeiterklasse aus dem Joch des Kapitalismus galt. auf 25 Proz. feines Friedenswertes gefunden. Die Folge ut eine Vor wenig Monaten tam er als Landsturmmann in Feindesland, ungeheuerliche Entwertung aller englischen, französischen und ameriwo er fich den Todesfeim holte; frank fehrte er zurüd und starb fanischen Guthaben in Rußland , die auf Rubel lauten und in nach kurzer Zeit, geachtet von den Gegnern und betrauert von seinen Rubel verzinslich find. Auch die englischen Finanzblätter gestehen Freunden. zu, daß die russischen Konten abgeschrieben werden müssen; es ist aber fraglich, ob alle Firmen dies können oder ob wenigstens einige an dem russischen Zusammenbruche selbst zusammenbrechen.
Soziales..
Der dringende Krankheitsfall.
Das Stahlwert Beder in Willich , das sein Aktienkapital im Nach§ 368 der Reichsversicherungsordnung hat die Kaffe die Bezahlung eines in dringenden Fällen zugezogenen Arztes vorzu- Vorjahr von 8 auf 16 Millionen Mark erhöht hat, verteilt 25 gegen nehmen. Das ist, wie das Reichsversicherungsamt in einer 30 Proz. Dividende. Dieses Stahlwerk hat sich durch Herstellung Revisionsentscheidung vom 6. März 1917 entschieden hat, auch dann von Qualitätsstahl im Kriege ganz außerordentlich erholt, wenn sich der Fall, wenn die Dringlichkeit durch das Verhalten des Kranken auch infolge der außerordentlich großen Erweiterungsbauten eine verschuldet ist. Das Versicherungsamt hatte den Anspruch abgelehnt, weil die Klägerin gegen die Krankenordnung verstoßen habe, indem fie ohne Zustimmung der Kasie den Arzt gewechselt habe, und daher fei auch die Kaffe nicht verpflichtet, die durch die Zuziehung des anderen Arztes entstandenen Kosten zu tragen.
Das Oberversicherungsamt nahm an, daß die Zuziehung des anderen Arztes dringend geweien iei, aber die Klägerin habe dadurch, daß fie fich aus der Wohnung ihrer Dienstherrschaft in die allerdings am gleichen Ort befindliche Wohnung ihrer Eltern begeben habe, die Dringlichkeit verschuldet. Die Staffe sei nur verpflichtet, das zu zahlen, was sie bei der weiteren Behandlung durch den ersten Arzt auch zu zahlen gehabt hätte. versicherungsamt hat einen bringenden Fall für vorliegend erachtet. Es sagt:
Auch das Reichs
gewisse Anspannung der Bilanz zeigt. Doch dürften stille Reſerven in großem Umfange vorgenommen worden sein. Das Wert hat sich auch in Berlin niedergelassen. Der Geschäftsbericht teilt mit, daß die Abteilung Reinidendorf( früher Albert Fesca u. Co., A.-G.) mit Beginn des neuen Geschäftsjahres den vollen Betrieb auf genommen hat und zunächst der Herstellung automatischer Waffen dient. Der Auftragsbestand ist doppelt so groß wie im Vorjahr.
Eingegangene Druckschriften.
Mitteilungen aus Spanien . Heft 1. Drgan der Arbeitsgemein schaft deutsch - spanischer Gesellschaften.
Striegskarte: Die Offensive 1917. Blatt 3, nou Often de bis Lille . 30 Pf. Militärische Verlagsanstalt, München .
Bei der Verhandlung in einer der lebten Sibungen des Kriegsnusschusses erschien die Firma E. u. G. in Treptow in einem recht eigentümlichen Lichte. Ein Arbeiter hatte mit Zustimmung der Firma das Arbeitsverhältnis gelöst und seinen Abkehrschein bekommen. Nachträglich hat die Firma an das Generalfommando geschrieben und ersucht, den Arbeiter einzuziehen. Das Generalkommando hat dem Kriegsausschuß die Sache zur Nachprüfung zugeschickt. Bei der mündlichen Feststellung in der Sizung des Kriegsausschusses konnte der Vertreter der Firma irgendeinen fachlichen Grund für das Verhalten der Firma nicht angeben. Das einzigste, was nach längerer Auseinandersetzung an Gründen angegeben wurde, war, daß die Firma glaubte, im allgemeinen InterDie Klägerin war nach den Feststellungen des Dr. S. so schwer Die Wohnungsfrage vor und nach dem Kriege. Bon Karl effe der Firma sei es zweckmäßig, so wie geschehen zu verfahren. erkrankt, daß sie nicht imstande war, selbst den Arzt aufzusuchen, Sohannes Fuchs. 4 M. Dunder u. Humblot, München und Leipzig . Es sind ja schon manche derartige Fälle vor dem Kriegsausschuß und bedurfte sofortiger ärztlicher Behandlung. Der von ihr an- Afrifanische Kriegsziele. Von Davis Trietsch . 1,50 M. Berlag verhandelt worden, aber so fraß wie hier trat es noch niemals in gegangene Raffenarzt Dr. H. hatte die Behandlung verweigert. Süsserott G. m. b. H., Berlin . Die deutschen Bauern in Südrukland. Von E. Schmid- München , die Erscheinung, welcher Mißbrauch manchmal von Firmen in In folchen dringenden Fällen darf die Kaffe gemäߧ 368 der 1 M. Deutsche Landbuchhandlung, Berlin . Fragen der Reklamation getrieben wird. Vielleicht tragen diese Reichsversicherungsordnung die Bezahlung des hinzugezogenen Das Doppelgesicht. Von Emo Descovich. 3 M. Karl Siegismund, Zeilen dazu bei, daß endlich einmal die Militärbehörden in jedem Arztes nicht ablehnen. Auch ist in einem derartigen Falle Fall auf einseitige Mitteilung von Arbeitgebern von irgendwelchen der Versicherte, sofern die Kassensazung eine Bestimmung Luther . Dramatische Dichtung von Paul Friedrich Schröder. 75 Bf. Maßnahmen gegen reflantierte Arbeiter absehen. nach§ 369 Sub 3 der Reichsversicherungsordnung enthält, Hermann Kalfoff, Berlin . befugt, den Arzt ohne Zustimmung des Kassenvorstandes zu wech- Die deutsche Voltsernährung. Von N. E. May. 5 M. Dunder seln( zu vergleichen Hahn, Handbuch der Krankenversicherung . 8. und Humblot, München und Leipzig . 9. Auflage, Anmerkung 3 zu§ 369). Der Ansicht des Ober- Von Fr. v. Borstel. C. Boysen, Hamburg . Die deutsche Auslandsschule und die Vorbildung ihrer Lehrer. versicherungsamts, daß jene Verpflichtung der Kasse dann nicht Das Verbrechen am Verbrecher. Dr. R. Bußmann. 2,70 M. gegeben fei, wenn der Versicherte die Dringlichkeit des Falles durch Mar Drechsel, Bern. ein Verhalten verschuldet habe, fann nicht beigetreten werden. Eine Das Versicherungsgeset für Angestellte. 60 Pf. Verlag von solche Einschränkung des§ 368 a. a. D. ist im Gefeße nicht vor- Fredebeul u. Koenen, Essen. geschrieben( zu vergl. Hahn a. a. D. Anm. b zu§ 368 der ReichsEin Kampf um die Scholle. Von Jean Paul v. Ardeschuh. Eugen versicherungsordnung). Nach den Vorschriften der Reichsversicherungs- Diederichs, Jena. ordnung haben die Krankenkassen ihren Mitgliedern Krankenpflege Deutschen Holzarbeiter- Berbandes, Berlin . Fachblatt für Holzarbeiter. Auguft- Heft. Verlagsanstalt des unabhängig davon zu gewähren, ob das Leiden oder seine BerPolen, Völker- und Ränderkunde von Dr. E. Zivier. 6. ichlimmerung von dem Versicherten verschuldet ist, und ob die Ver- A. Perthes, Gotha. sicherten gegen die Krankenordnung oder gegen ärztliche Vorschriften Rudolf Kjelléu, Studien zur Weltkrise. Autorisierte llebersezung Der Bauklempner D. von der Firma D. will einen Abkehr- berstoßen haben. Selbst in den Fällen des§ 192 der Reichs- von Dr. Fr. Stieve. Preis 3,60 M. Berlag Hugo Bruchmann München . schein, weil er mit dem Tariflohn nicht auskommen könne. Die versicherungsordnung, insbesondere bei vorfäßlicher Zuziehung der Zum Weltkrieg. Von Dr. Karl Peters . 3 M. Rusch'sche VerlagsFirma erklärte, daß sie mit Rücksicht auf andere Firmen, mit denen Krankheit, fann nicht die Krankenpflege, sondern nur das Kranken- buchhandlung, Hamburg 33. fie sich verständigt habe, nicht mehr als den im Tarif festgesetzten geld verweigert werden. Zur Krankenpflege gehört die ärztliche Be- Hindenburg als Generalstabschef im Spiegel der großen Zeit. Bohn zahlen dürfe. Im Kriegsausschuß wird feit- handlung(§ 182 Nr. 1 a. a. D.), die in dringenden Fällen auch Bon Ernst Walter. 1 M. A. Mehlhorn, Charlottenburg .
Von Wichtigkeit ist auch folgender Fall: Der Töpfer R. Hatte fich nach der Aufforderung an alle Hilfsdienstpflichtigen in einem Staatsbetriebe in Spandau Arbeit gesucht und war dort als Transportarbeiter eingestellt. Da er opfer ist, glaubte er Anspruch darauf zu haben, trotzdem er als Transportarbeiter beschäftigt ist, den Tariflohn der Töpfer zu erhalten, und berief sich hierbei auf den§ 8 des Gefeßes. Der Kriegsausschuß fonnte fich aber dent Verlangen des Töpfers nicht anschließen. Von Zuweisung nach einem friegswirtschaftlichen, wichtigen Betriebe war nicht die Rede, der Töpfer ist freiwillig in den Betrieb in Spandau eingetreten und hat dort Beschäftigung als Transportarbeiter an genommen. Der Kriegsausschuß, der um Entscheidung ersucht war, lehnte den Anspruch des Töpfers ab.
u.
gestellt, daß der im Tarif festgesette. 2ohn nur durch einen anderweit hinzugezogenen Arzt gewährt werden muß. Langen, München . Der bewußte Jemand. Von Adolf Paul . Komödie. 2. M. Albert
ben Mindestlohn darstelle, unter dem nicht entlohnt Die Beklagte würde also von ihrer Verpflichtung zur Bezahlung merden dürfe. Aber das sage noch lange nicht, daß jeder Klempner der entstandenen Arztkosten selbst dann nicht befreit fein, Berantwortlich für Politik: Erich Kuttner , Berlin ; für ben übrigen nun mit dem Mindestlohn zufrieden sein müsse. Es sei durchaus wem: die Klägerin durch ihr Verhalten die Verschlimmerung ihrer Teil des Blattes: Alfred Scholz. Neuföün; für Inferate: Tb. Glode, Berlin . das Recht eines jeden Klempners, mehr als den Mindestlohn zu Krankheit herbeigeführt hätte und dieses Verhalten ein Verschulden Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruderet u. Verlagsanstalt Baul Einger& Co., fordern, wenn seine Leistungen entsprechend sind; nur tönne nicht darüellte. Es bedarf jonach feiner Prüfung, ob für diese beiden Hierzu 2 Beilagen und Unterhaltungsblatt.