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Schöneberg  . Lebensmittel. An die Kinder bis zu 12 Jahren wird nochmals eine Tafel Schokolade verteilt.

Die Voranmeldung

Das Soziales. 20 scheinlich es nicht der Kläger   ist, auf den es schließlich abgesehen Soziales. analia

findet in allen Schöneberger Süßgkeitsgeschäften von Donnerstag, Misstände auf dem Arbeitsmarkt für kaufmännische Angestellte. Opfer dieser Zwiſtigkeiten zu sein, wie denn auch die Frage der

den 4., bis Sonntag, den 7. Dftober, statt. Die Zuderzusazkarte für Kinder ist vorzulegen.

Offenhalten der Fleischerläden. Der Magistrat hat bestimmt, daß die Fleischer und Fleischverkäufer ihre Verkaufsstellen an den Wochentagen wie folgt offen halten müssen: An allen Wochentagen außer Montage von 9-1 Uhr vormittags, außerdem Montag und Freitag von 5-7 Uhr nachmittags und Sonnabends von 4-8 Uhr nachmittags. Das Recht des Fleischverkäufers, feine Verkaufsstelle auch zu anderen Zeiten offen zu halten, bleibt bestehen.

Lichtenberg  . Besonderer Berkauf ausländischen Obstes. Der Stadtverwaltung find in letzter Zeit erneut Klagen übermittelt worden, daß der gleichzeitige Verkauf inländischen und ausländischen Obstes durch denselben Händler eine sichere Ueberwachung, daß nicht inländisches Obst zu den höheren Preisen für ausländische Ware ber­fauft wird, unmöglich macht. Der Nahrungsmittelausschuß hat das her beschlossen, den Verkauf des ausländischen Obstes nur noch auf den Märkten durch besonders vom Magistrat zugelassene Händler stattfinden zu lassen, deren Auswahl im Einvernehmen mit dem städtischen Marktpächter erfolgt.

Friedrichsfelde  . Kohlenverkauf. Diejenigen Haushaltungen in Karlshorst  , die ihren bisherigen Bedarf an Kohlen noch nicht gebedt haben, tönnen Kohlen bei den Kohlenhändlern Karl Stred, Junter- Jörg- Str. 21, und Karl Reinhold, Auguste- Viftoria- Str. 43, gegen Abgabe der Fleischkartenmittelstücke, Abschnitte der Kaffee­erfazz- Karte und für die ersten vier Abschmitte der Kohlenfarte ent­nehmen, da bort größere Mengen zur Verfügung stehen. Gleich zeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Entnahme von Brennmaterial auf Kohlenfarten nicht auf die bisherige Eintragung beschränkt ist, sondern Kohlen entnommen werden dürfen, wo solche vorhanden sind.

Kreis Teltow. Verteilung von Streichkäse. Die Kriegswirt­schaftsstelle des Kreises Telfov teilt uns mit, daß ebenso wie in Berlin   auch im Kreise Teltow   ausländischer Streichfäse verteilt werden wird und zwar quartierweise. Dabei wird in den Gemeinden Steglitz   und Friedenau   begonnen werden. Von der Reichsfettstelle ist die Lieferung des Käses für die anderen Orte bereits zugesagt.

Industrie und Handel.

Friedensentschließung und Währung.

Keine Dummheit ist den Aldeutschen dumm genug, um sie nicht gegen die Reichstagsmehrheit auszuspielen und sich selbst dabei bloßzustellen. Die Diepholzer reiszeitung" fühlt sich nun zur Vorfämpferin gegen den Erzberger Scheidemann   Frieden berufen und beruft sich dabei auf den Rückgang der deutschen  Währung:

Die Schuld hat unser Reden vom Verzicht frieden, welches das Vertrauen der Welt in Deutschlands   wirtschaftliche Stärte unter graben hat. Auch die Friedensresolution des Reichstags vom 19. Juli d. J. hat einen weiteren Rüdgang unserer Währung zur Folge gehabt, da alle Belt die Forderung eines Verzicht friedens als Beichen der Schwäche wertet." Die Wahrheit ist natürlich das gerade Gegenteil: Der scharfe Rückgang der deutschen   Währung vollzog sich zu einer Zeit, wo die deutsche Regierung feine entschiedene haltung einnahm, der Frieden also im gufunftsnebel verschwand und fein ausländischer Kapitalist auf solche Perspektiven hin sein Gelb riskieren wollte. Jedes Friedenslüftchen treibt die deutsche Währung

hoch!

Frieden, Währung und Kriegsanleihe.

"

Trozdem ständig Eltern und Erzieher auf die bestehenden Mängel bei diesen Ausbildungsanstalten" hingewiesen wurden und die wenig aussichtsvolle Lage des Arbeitsmarktes für die fo aus gebildeten Handelsschüler" geschildert wurde, werden täglich neue Schüler diesen Anstalten zugeführt.

ist. Es bestehen imehrjährige Zwiftigkeiten zwischen dem Haus­minister und dem Prinzen( Vater) und der Sohn scheine ein Der städtische Arbeitsmarkt Jena   stellt in seinem Geschäftsbericht nicht tonsentierten Berlobung in einem gewissen Zusammenhang für 1916 fest, daß die Lage des Arbeitsmarktes für Arbeitsuchende damit zu bringen sei. Rechtsanwalt Wolfcang Heine be­beiderlei Geschlechts im allgemeinen sehr günstig war. Nur von handelte eingehend die rechtliche und staatsrechtliche Seite der dem in den privaten Handelsschulen ausgebildeten Käufmännischen Frage und wandte sich dagegen, daß der König selbständiger Ent Bersonal" war wieder ein Ueberangebot vorhanden und konnte in- mündigungsrichter, unappelltabel als erster und letzter Richter sein folge dessen nicht untergebracht werden. fönne, der sein Recht delegieren könne auf eine bestimmte Person. Gin Hausgeseh, wonach der König das Recht habe, Mitglieder des Königlichen Hauses zu entmündigen, bestehe nicht; man solle doch ein solches geschriebenes Hausgefeß zeigen! Im allgemeinen fei es doch befremdlich, daß ein Prinz viel meniger Rechte haben soll als jeder andere Staatsbürger, daß er unterworfen sein soll einem Sausrechte, das er nicht fennt, und von dem man ihm nicht ge­stattet, Kenntnis zu nehmen. Und wie ist man gegen den Prinzen vorgegangen? Man habe ihm gegen seinen und den Wunsch und Willen seiner Eltern den ihm so zusagenden Aufenthalt in München   verboten und ihm einen anderen Wohnsiz angewiesen. Was die Ratgeber des Königs für unbestreit bares Recht hinstellen, sei ein Schlag gegen das allgemeine Rechtsgefühl der Staatsbürger. Man fönne es doch kaum für möglich halten, daß es in Preußen Beute geben könnte, die ganz rechtlos feien und einer Kabinettsjuftiz unterliegen. Gerade die Stellung des. Klägers müsse das Mit­gefühl mit ihm und seinem Schicksal erwecken, denn es handle fich hier um einen sympathischen jungen Mann, der in Ernsthaftigkeit sich seiner Arbeit gewidmet und nichts in Spiel. Trunk oder in leichtsinnigem Verkehr vertan habe. Es sei ein sehr unglückliches Verfahren. das hier eingeschlagen ist, und er hoffe, daß das Urteil bes Stollegiums das alte Wort bestätigen werde: es gibt noch Richter in Berlin  !

Nach wie vor suchen diese Lehranstalten" durch Zeitungs­anzeigen, Versand von Druckschriften usw. neue Schüler anzuwverben, oft unter Versprechung einer gesicherten Zukunft. Leider muß immer wieder die Wahrnehmung gemacht werden, daß diese Ratschläge nicht befolgt werden.

Wohlfahrtsschule der Stadt Köln  . Die Wohlfahrtsschule der Stadt Köln  ", die seit Ostern 1914 besteht und neben der Charlotten­ burger   Wohlfahrtsschule für Fürsorgerinnen die einzig derartige städtische Ausbildungsanstalt für Sozialbeamtinnen ist, wird mit dem neuen Herbstlehrgang ihren Lehrplan und ihre Ausbildungs­ziele erweitern. Die durch den Krieg entstandenen Mißstände und Probleme stellen heute an die soziale Fürsorge außerordentlich viel jeitige Anforderungen und haben infolgedessen zu einer weitgehenden Spezialisierung auch unter den Sozialbeamtinnen geführt. Diese Tatsache haben die Leitung der Kölner   Wohlfahrtsschule veranlaßt, auf der Oberstufe besondere Fachklassen für hauptsächlich sozial hygienische, fozialrechtliche und sozialpädagogische Berufstätigkeit ein zurichten.

Gerichtszeitung.

Dre Prozeß des Prinzen Friedrich Leopold. Die Apanage und Entmündigungsangelegenheit des Prinzen Friedrich Leopold( Sohn) beschäftigte den Geh. Justizrat des Kammergerichts in zwei Verhandlungen. Die erste Streitfache biez v. Heyden gegen Prinz Friedrich Leopold  . Die Klägerische Partei vertraten Juſtigrat Dr. Reimer und Rechtsanwalt Wangemann, den Beklagten   Justizrat Dr. Lubizynski und Justizrat Rosenberg. Der Klägerische Antrag ging auf Grlaß einer einstweiligen Verfügung, wonach Bring Leopold( Water) verurteilt werden soll, an den Vormund Rittmeister Viktor b. Heyden den dem Sohn bis dahin gezahlten Unterhaltungs­beitrag von 5000 M. monatlich an den Vormund zu zahlen. Seit dem 1. Oftober ist an Stelle des Herrn v. Heyden der Oberst v. Strubberg   als Vormund eingetreten. Justizrat Dr. Lub­jaynski beantragte fostenpflichtige Abweisung des Klägers, weil dieser nicht mehr legitimiert sei und eventuell Oberst v. Strubberg  einen neuen Antrag stellen müßie. Der Kläger   führte u. a. aus: Der Vater wolle die Unterhaltungssumme weiter zahlen, aber nicht durch den Vormund, sondern durch die Mutter des Prinzen. Es handle sich um den begründeten Anspruch des Vor­mundes, ihm bestimmte Gelder zur Verwaltung zu überweisen. Nach kurzer Beratung entschied der Geheime Justizrat dahin: Der Wechsel in der Person des Vormundes jei nicht erheblich, als An­tragsteller sei der Oberst v. Strubberg anzusehen. Die Notwendig­feit einer einstweiligen Verfügung jei nach dem vorliegenden Sachverhalt nicht vorliegend. Der Vormund beiße zurzeit aus­reichende Barmittel, so daß für eine solche Verfügung kein Anlaß gegeben sei. Der Klägerische Antrag wurde abgewiesen und die Kosten dem Antragsteller auferlegt.

Es folgten längere Ausführungen der Vertreter der berklagten Bartei. Rechtsanwalt Dr. Wangemann ging im speziellen auf die Bermögensverhältnisse des Prinzen Friedrich Leopold Vater ein, die nicht so glänzend feien, wie behauptet werde, und führte eine Reihe von Zahlen vor, die beweisen sollen, daß der Prinz in leichtfertiger Weise seinen Liebhabereien riesige Summen geopfert habe. Daß schließlich alles bezahlt ist, jei ohne Belang. Der An­geklagte habe weit über seine Verhältnisse wie ein Verschwender gelebt und nicht die Charakterstärke gehabt, seine Sammelliebhaberei und Dupliken beschloß der Gerichtshof, feine Entscheidung in einem In weiteren juristischen und tatsächlichen Repliken zu dämpfen. neuen Termin am 17. Oktober, 10 Uhr vormittags zu verfünden.

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Aus aller Welt.

gorf gemeldet wird, in Pearl Harbour auf den Hawaiinseln am Die stärkste Funkspruchstation der Welt wurde, wie aus New 30. September in Dienst gestellt. Der erste Funtipruch ging nach Washington   an das Marinedepartement. Er legte 9620 Kilometer zurüd.

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Arbeiter Samariterbund Kolonne Groß Berlin. Zu dem jetzt beginnenden Samariterturius tönnen noch eine Anzahl Teilnehmer zugelaffen werden. Der nächste Vortragsabend findet Montag, den 8. Oftober, 8 1hr abends, in Biestes Vereinshaus, Copenider Str. 62, ftatt. Thema des Vortrages ist: Physiologie, Lebensfunktionen des mensch­lichen Körbers. Bibliothek sowie allmonatlich das Samariter- Organ des Bundes zur Ver­

fügung.

Sämtlichen Kursusteilnehmern steht eine reichhaltige

Eingegangene Druckschriften.

Luther   und die heutige Tagespreffe. Von Friedrich Hindenlang. 80 f. Verlag des Evangelischen Preßverbandes für Deutschland  , Berlin­ Es   folgte die Anfechtungsklage, des Prinzen Friedrich Leopold Steglig. ( Sohn) gegen die über ihn durch den Kammergerichtsrat Heinrich von Ofterdingen  . Von Novalis  . Geschichten von Jean Schroeder unter dem 21. Juni 1917 ausgesprochene Ent- Paul.( Liebhaberbibliothet.) Je 1,50 M. Verlag Gustav Kiepenheuer  , mündigung wegen Verschwendung. Justizrat Dr. Rub Weimar.

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Die Hoffnung auf einen baldigen Frieden, die vor wenigen Tagen durch die Welt ging, hat einen ziemlich fräftigen Aufschwung i 3ynsfi führte aus: Es sei das erste Mal, daß einem Mitglied der deutschen   Währung bewirkt. Leider hat dieses erfreuliche Er- des föniglichen Hauses die Geschäftsfähigkeit entzogen und es ge­gebnis nicht lange vorgehalten und der Markfurs brödelte in Zürich   nötigt wird, gegen das Oberhaupt der Familie sich binnen furzer Zeit wieder von 66,50 auf 64,50 Franken ab. zu verteidigen. Der König fann nicht, abweichend vom Auch auf die Zeichnung der Kriegsanleihe baben die Friedens- Gejez, ein besonderes Entmündigungsgericht bestimmen, noch aber gerüchte jebr anregend gewirkt. Folgende Notiz wird verbreitet: die Zuständigkeit des Reichsgerichts ausschließen. Der König fann Die Einzahlungen auf die 7. Kriegsanleihe haben, obwohl erster nicht Verordnungen treffen, die praktisch dem Prinzen die Mög­Pflichtzahlungstermin der 18. Oftober ist, bereits seit dem 29. Sep- lichfeit entziehen, seine Rechte bis zum lebten Ende zu verfolgen tember einen außerordentlich großen Umfang angenommen, so daß und das vornehmste Rechtsmittel, das jedem Deutschen   gegeben der bisher festgestellte Betrag den während der gleichen Zeit bei der ist, das Reichsgericht anzurufen, dem Brinzen abzuschneiden. Sämt­sechsten Kriegsanleihe eingezahlten erheblich übersteigt." liche Schulden des Prinzen find bezahlt, und so ergibt sich der Dieses erfreuliche Ergebnis verpflichtet die Regierung, den guten fonderbare Tatbestand, daß eine Entmündigung besteht, obgleich Glauben der Zeichner nicht zu täuschen. feine Schulden vorhanden sind und die Eltern fortgesetzt in der Lage waren, die Schulden zu bezahlen. Außerdem sei es unzu­Die Westfälisch- Anhaltische Sprengstoff- Aktien- Gesellschaft ersucht lässig, daß man den Prinzen, der wiederholt darum gebeten habe, uns um Aufnahme folgender Erklärung: In dem Artikel Ihrer nicht persönlich gehört hat und daß man auf die angebotenen um­Zeitung vom 1. d. Mts. Die Internationale des Dynamits" nennen fangreichen Beweise überhaupt nicht eingegangen jei. Justizrat Sie auch unsere Firma als zum Juternationalen Dynamittrust ge- Dr. Lubszynski schloß mit dem Antrage, die juristische Zu­hörend. Demgegenüber erflären wir, daß wir nie dem Dynamite lässigkeit des Verfahrens zu verneinen und die Kabinettsorder vom trust sowie dem Nobel- oder einem anderen Konzern angehört haben, 16. Juni 1917 für ungültig zu erklären. Rechtsanwalt sondern stets eine selbständige vollständig unabhängige Gesellschaft Dr. Berthauer erörterte eingehend die tatsächlichen Verhältnisse, gewesen sind und es auch zu bleiben beabsichtigen. Wir bemerken, welche dem Entmündigungsantrage zugrunde liegen. Er rügte, Sag rermutlich unfere Firma mit der Rheinisch Westfälischen daß die Behauptungen, die zur Entmündigung geführt haben, nicht Sprengstoff- Attien- Gesellschaft verwechselt wurde, was leider schon zutreffend, nicht vollständig und nicht der erforderlichen Beweis­häufig geschehen ist. aufnahme unterzogen seien und betonte zum Schluß, daß wahr

Verband der Gait- und Schankwirte Deutichlands. Zahlstelle Berlin  . Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß der Sollege

Hermann Stumpe

Alte Jakobstr. 65, Bezirk 6 am 1. Ditober verstorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Freitag, den 5. Dttober, von der mittags 1 1hr, Salle des neuen Lutsen: Stirchhofes in Neukölln, Her mannstraße, aus statt.

11m regeBeteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.

Am Montag, den 1. Oftober, abends 7 Uhr, entschlief nach furzem, schwerem Leiden mein lieber Mann, unser guter Bater, Schwiegers und Großvater, der Restaurateur

Hermann Stumpe

5976

im 66. Lebensjahre. Dies zeigen tiefbetrübt an Die tieftrauernden Hinterbliebenen. Berlin   S., am 3. Dft. 1917. Alte Jakobstt. 65.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 5. d. Mts., nach­mittags 1 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Luisen- Stirchhofes, Hermann­itrage, aus ftatt.

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Allen Verwandten, Freun ben und Bekannten die trau rige Nachricht, daß nach langem, fchwerem Leiden, berwindet durch Rücken­marfschuß, mein innig ge­liebter Mann, unser lieber Sohn und Bruder

Paul Heinze

verstorben ist. 596b Die tieftrauernde Witwe Marie Heinze geb. Schäfer, Eltern und Geschwister. Die Beerdigung findet Donnerstagnachm. 2, Uhr auf dem Garnison- Friedhof, Hasenheide, statt.

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Bekanntmachung.

27. 7. 1917

Durch Beschluß der Gemeindebehörden vom 27. 9. 1917 ist der Gaspreis von dem Tage ab, an dem im Monat Ottober

1917 die Gasmefferſtände aufgenommen werden, unter Fortfa

jämtlicher bisher auf den Gaspreis gewährten Rabatte auf

20 Pfennige

für das Kubikmeler erhöht worden.

Die auf die Zeit vom Ende März bis Ende September 1917 entfallenden, nach dem Staffeltarif zu berechnenden Rabatt­beträge werden am Jahresschlusse dem Jahresverbrauche ent fprechend anteilig festgestellt und vergütet werden.

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Briefkasten der Redaktion.

101. M. B. Kommen Sie mit dem Micisvertrag in die Sprechstunde. M.. 84. Kommen Sie zur Rüdsprache in die Sprechstunde.

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S. 45. Beachten Sie die Antwort des Oberft v. Brisberg im Haupt­ausschuß des Reichstags auf die Beschwerde des Genossen Stüdlen in der Nummer vom 30. 9. 17. G. 100. Da fie anderweitig reklamiert sind, tönnen Sie doch nicht selbst auf Eröffnung eines eigenen Betriebes eventuell lagen!.. 25. Sbre Ansicht ist frrig. Eine derartige Bestimmung 0. 9. 27. 1. und 2. Nein. 3.. 100. Krantheit existiert nicht. oder Gebrechen, welche zeitig untauglich machen, aber geheilt werden können. Dbr eventuell Unterleib. G. 3. 86. Für verheiratete Selbstbeköstiger wie lirlauber 3 Di. ab 1. 2. 17. Für Unverheiratete ab 11. 8. 17 2 M. laut Verfügung des Kriegsministers. G. A., Reichenberger Str. 97. Da die Desinfektion im öffentlichen Interesse erfolgt, d. h. eine Berminde rung der Ansteckungsgefahr der Mitmenschen herbeiführen soll, hat auch die Gesamtheit die Kosten für die Abwendung der Gefahr zu tragen. Bahlen Sie nicht. Bei Zwangsmaßregeln fommen Sie zur Sprechstunde. . K. 629. Als Soldat steht Ihnen nur der Beschwerdeweg offen, instanzenmäßig nach der Vorschrift. Selbstverständlich haben Sie ein Recht .. 99. 1. Geringe törperliche Fehler am Kiefer auf Berufung. eventuell Zähne. 2. Krankheiten oder Gebrechen, welche zeitig untauglich machen, aber befeltigt oder gemindert werden können. 3. Fehler am Gaumen, Rachen usw.-. R. 100. Ja. 14 Tage zum Monatsende. Wetteraussichten fite daš mittlere Norddeutschland bis Freitag mittag. Mäßig warm, vielfach wolfig, leichte Regenfälle.

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Am Montag, den 8. Okteber, abends 8, Uhr, beginnt im Lokal Cöpenicker Straße 62( oberer Saal), der 2. Vortragsabend dos Ausbildungs- Kursus zur ersten Hilfe bei Unglücksfällen.

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Dr. med. Hasche, Dirett am Friedrichstr. 90 Stadtbahnh. fichtigung der Berschiedenheit des Gasbedarfs in den einzelnen Behandl. von Syphilis  , Gaut, Vierteljahren rechnerijch ermittelt werden. Für den Gasverbrauch durch Münzgasmeffer werden neben Harn, Frauenteiden, ivez. chron. Fälle. Ehrlich- Hata- Ku- der 2,46 Pfennige pro Stubifmeter betragenden Miete für die Baseinrichtung gleichfalls nur 18 Pfennige für das Kubikmeter erhoben werden. Die Mehrkosten des Gases werden in Gestalt eines Buschlages ron 2 Pig. pro Rubikmeter zu dem durch den Ginwurf von Geldstücken in das Automatenwert des Gasmessers bereits entrichteten früheren Gaspreise durch die Gaswerfs= Angestellten bei Entleerung der Geldbüchsen erhoben werden. Berlin  , den 28. September 1917.

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