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Nr. 281+ 34. Jahrgang

Groß- Berlin

Beilage des Vorwärts

Herstellung von Lebensmitteln in der Heimindustrie. Bir fegen als bekannt voraus, daß die in der Heimindustrie ber gestellten Gegenstände mitunter in ganz ungenügenden, mit Strant­heitsteimen überfüllten Räumen hergestellt werden. Nicht allgemein bekannt dürfte es sein, daß auch Lebensmittel in der Heimindustrie hergestellt und somit direkt mit Krantheitsteimen bes haftet werden. Die im jezigen Kriege so unrühmlich bekannt gewordenen sogenannten Bouillonwürfel" werden mit­unter in Zwergbetrieben hergestellt, dann aber zur weiteren Ver­arbeitung, Ginetikettierung usw. als Heimarbeit weitergegeben. Wie sich diese Heimarbeit vollzieht, dürfte nur denjenigen bekannt sein, die sich einmal mit einer Wohnungsenquete von Krankenkassen be­faẞt haben.

Durch einen Krankenkassenkontrolleur einer größeren Kranken­tasie wurde uns fürzlich folgendes berichtet: Beim Besuch eines Erfranften fand er in einem ganz ärmlich eingerichteten fleinen Raum den hoch tuberkulösen Kranten. Vor sich am Fußboden batte derselbe ein Beden stehen, jedoch ohne Wasser, worin er seinen Auswurfspudte. Daneben am Tische faßen die Kinder und widelten fleißig Bouillonwürfel in Etitette, feucheten die Etiketts auch mit den Fingern und Lippen an.

Es ist kaum denkbar, daß die Gewerbeaufsicht von derartigen Vorkommnissen feine Ahnung haben sollte. Vielleicht genügt dieser öffentliche Hinweis, um die Fertigmachung solcher Nahrungsmittel in der Heimarbeit im öffentlichen Gesundheitsinteresse zu ver­bieten.

Der Bürgerausschuß Groß- Berlin

hielt Donnerstag abend im Schöneberger Rathaus eine Sigung ab, zu der sich Bertreter aller für die Groß- Berliner Bewegung in Frage tommenden Ortschaften zusammen gefunden hatten. Von allen Seiten wurde gewünscht, daß der Bürgerausschuß seine Aufmerkiam­teit in erster Linie darauf lenten solle, das Interesse der breiten Kreise der Bevölkerung für diese Bewegung zu organisieren. Die Widerstände wurden flar gelegt, die der Bürgerausschuß zu er warten habe. Ueber die Natur diefer Widerstände war man sich völlig flar, aber es wurde betont, daß die Stärke der Widerstände gegenüber dem einmütigen Willen der Bevölkerung nicht bedeutungs­boll ins Gewicht fallen würde.

Ersatz für nicht belieferte Fleischkarten.

Der Berliner Magistrat hatte seinerzeit bekanntgegeben, daß die nicht eingelösten Fleischkartenabschnitte der Woche vom 17. bis 23. September mit den Mittelstüden aufbewahrt werden sollten, weil Erfaz darauf geliefert werden würde. Dieser Ersas soll, wie der Magistrat jezt mitteilt, voraussichtlich Ende diefes Monats und zwar in Form von Fleisch in der vollen Menge, auf die die Karten­abschnitte lauten, geliefert werden.

Beschränkung im Handel mit Dörrobft.

Die zuständige Kriegsgesellschaft für Obstfonierben und Marme­laden gibt bekannt, daß aller Absaz von Dörrobst, auch im Handel, bis auf weiteres nur mit Genehmigung der Gesellschaft erlaubt ist. Lohnberträge über das Dörren von Obst bedürfen in jedem eins zelnen Falle der Genehmigung dieser Gesellschaft. Besonders her­borgehoben wird, daß diefe Abiazbeichränkung nicht nur für alle gewerbsmäßigen, sondern auch für diejenigen nicht gewerbsmäßigen Hersteller von Dörrobst gilt, die mehr als 20 Doppelzentner Dör­obst im Jahre Herstellen.

Die Ausgabe von Freibant- Fleischkarten" findet nur auf Grund von schriftlichen Anträgen statt. Beizufügen find: Mietsvertrag, Unterstüßungsbogen, Altersnachweis der Kinder". Es haben Aussicht auf eine Starte nur Kriegerfrauen mit zwei, andere Haushaltungen mit drei eigenen Kindern unter 16 Jahren. Anträge sind bis zum 20. b. M. einzureichen..

Schließung von Gastwirtschaften. Das Kriegswucheramt hat die Gastwirtschaften von Richard Staade, Berlin , Mobrenstr. 53, und Franz Deja, Berlin , Zelterftr. 2, geschlossen. Beide Birte hatten Fleisch im Wege des Schleichhandels bezogen.

Einstellung von drei Omnibuslinien. Die Allgemeine Berliner Omnibusgesellschaft stellt am 18. Oftober abends den Betrieb fol­gender Pierdelinien bis auf weiteres ein: 18 Baltenplag- Bots­damer Ringbahnhof, 23 Brunnenstraße- Marheinideplatz und 27 Schönhauser Allee ( Ede Bornholmer Straße)-Aleganderplag.

Schöneberg . Lebensmittel. In der kommenden Woche werden 1 Pfund Kunsthonig auf Abschnitt Nr. 70 der Nährmitteltarte und 12 Pfund Gemüsekonserven auf Abschnitt Nr. 21 der Nährmittelfarte für Jugendliche verteilt. Für die Kinder vom zweiten bis zum bierten Lebensjahr werden bei der nächsten Kartenverteilung am 17., 18. und 19. Oktober besondere Nährmittelfarten ausgegeben, die als Ersatz für die getürzte Milchmenge zum Bezuge von Grieß und Kets berechtigen.

Die

große Stunde

fordert ein großes Geschlecht! Es gilt die Zukunft unfrer Kinder, unfres Boltes, unfres Baterlandes! Jeder einzelne, der die Z. Kriegsanleihe zeichnet, stärkt das Heer, stärkt das Reich und stärkt die. Sicherheit der jetzigen und aller vorangegangenen Kriegsanleihen.

Allgemeine Wehrpflicht draußen, - allgemeine Zeichnungspflicht

drinnen!

Zu' Deine Pflicht!

Wilmersdorf . Zusatz- Nährmittel für Kinder. Zum Ausgleich für die Kürzung der Milchportionen erhalten die Kinder vom 2. bis zum 4. Lebensjahre Erfaz durch Ausgabe von Nährmitteln. Für Oktober wurden gewährt: den Kindern im 2. Lebensjahre, außer dem ibnen bereits zugeteilten 1 Pfund Haferfloden, ein weiteres Bfund Haferflocken; den Kindern im 3. oder 4. Lebensjahre 1 Bfund Haferflocken und 1 Pfund Weizengrieß. Die Ausgabe der Näbr­mittel erfolgt auf Grund von Bezugsscheinen vom 15. Oftober bis 18. Oftober an die Haushaltungsvorstände oder deren Vertreter durch die Brotkommissionen.

Sonnabend, 13. Oktober 1917

Gerichtszeitung.

Diebstähle in der Kartenverteilungsstelle im Spandauer Rathause bildeten den Gegenstand eines Prozesses vor dem dortigen Schöffen­gericht, vor dem sich eine Anzahl junger Mädchen, die auf der Ver­feilungsstelle aushilfsweise beschäftigt waren, zu verantworten hatten. Die Anklage lautete auf Diebstahl bezw. Unterschlagung, Anstiftung und Hehlerei. Die Mädchen hatten Lebensmittelfarten, besonders Brot und Fettfarten, in großen Mengen entwendet. Bei der Mutter der einen wurden 46 Lebensmittelfarten verschiedenster Art ge­funden. Die Hauptschuldige ist die Frau eines Re­gierungsbaumeisters S., die mehrere der Angeklagten gur Entwendung der Karten angestiftet hat. Bei ihr wurden allein 93 Zuderfarten vorgefimden; viele andere Lebensmittelfarten hatte sie verkauft. Frau S. hat auch einen An­gestellten eines Epandauer Warenbauſes veranlagt, ihr Bekleidungs gegenstände ohne Bezugichein zu verabfolgen, die sie mit Lebens­mitteln bezahlte. Das Urteil gegen Frau S. Tautete auf einen Monat Gefängnis. Die angeklagten Mädchen famen mit Geld­ftrafen von 10-20 M. davon.

Der Schlofferlehrling in der Kesselschmiede. Bei der Firma Schwarzkopff besteht die Einrichtung, daß die Lehrlinge drei Monate in den für das zu erlernende Getverbe in Frage kommen­den Abteilungen des Betriebes beschäftigt werden, um so alle Teil­arbeiten des betreffenden Berufs fennen zu lernen. Ein Schlosser­Lehrling, der vor dem Gewerbegericht auf Lösung des Lehr­verbältnisses megen Mißhandlung flagte, ist seit acht Monaten in der Kesselschmiede beschäftigt worden. Wie ein fachfundiger Beisiger bemerkte, ist die Arbeit in der Kesselschmiede keine Schlosserarbeit und deshalb zur Ausbildung eines Schlosserlehrlings nicht not­wendig. Die übermäßig lange Tätigfeit des Lehrlings in der Kesselschmiede ist, wie sich aus der Verhandlung ergab, darauf zu­dort rückzuführen, daß es an ausreichenden Arbeitskräften fehlte, so daß also der Kläger nebst einem anderen Lehrling, der in der gleichen Lage war, nicht zum 3wede der Ausbildung, sondern un Arbeit zu leisten, in der Kesselichiede solange be schäftigt worden ist. Dies Verhalten der Firma gegenüber dem Lehrling bezeichnete das Gericht als unzulässig, denn es sei nicht die Hauptsache, daß der Lehrling dem Lehrherrn etwas verdiene, fondern daß er Kenntnisse érterbe. Um das zu erreichen, müsse er, wie es bei der beklagten Firma üblich sei, die verschiedenen Ab­teilungen des Betriebes durchlaufen. Davon dürfe auch wegen des gegenwärtigen Arbeitermangels nicht abgesehen werden. Dent Antrag auf Lösung des Lehrverhältnisses wies das Gericht ab, weil die vom Kläger behaupteten Mißbandlungen nicht erwiesen waren. Das Gericht empfahl aber dem Vertreter der Firma dringend, für eine ordnungsmäßige Ausbildung des Klägers zu sorgen.

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Aus aller Welt.

Die Milchverweigerer von Hohenseeden . Nicht weniger als 59 Landwirte und Besizer in dem Dorfe Hohenseeden sind dieser Tage mit gerichtlichen Strafbefehlen in Höhe von 5 bis 100 m. bedacht worden, weil sie sich geweigert hatten, das vorgeschriebene Quantum Milch an die Molkerei in Parchen abzuliefern.

Eine nicht alltägliche Hochzeit fand dieser Tage in Westerholt statt. Dort wohnte gegenüber einer Kriegerwitte mit zwei heirats­fähigen Töchtern ein rüftiger Witwer mit zwei erwachsenen Söhnen, von denen einer zurzeit aus dem Felde beurlaubt war. Wie es in der Welt num manchmal so geht, die sechs Perionen gefielen sich gegenseitig und das Ende vom Liede war, daß dieser Tage die drei­fache Hochzeit stattfand. Die gegenseitigen Kinder haben also Stief eltern, die zugleich ihre Schwiegereltern sind, und die beiden jüngeren Ghepaare find durch diese dreifache Heirat zugleich Stief­geschwister geworden.

Jugendveranstaltungen.

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Schöneberg . Arbeiter Jugend. Morgen Sonntag, den 14., findet teine Fahri statt, sondern ein gefelliges Beisammensein, abends 8 Uhr, im Lokal Meininger Straße 8. Witwoch, den 17. Dftober, abends 8 1hr, im Lokal Meininger Straße 8: Bersammlung. Gäste willkommen. Oberschöneweide . Gemeinnevertretersizung. Zur Bestreitung der Charlottenburg . Dienstag, den 16. Oftober, abends 8 Uhr, Rosinen­Kosten für die Kriegswohlfahrtspflege muß eine Anleihe von ftrake 4 I: Bortrag von Herrn Dr. Goldberg über: Jugend­300 000 m.( 5. Rate) und für die Lebensmittelversorgung eine An- uz der Arbeiter Jugend. Das Jugendheim ist Dienstags und leihe von 1 Million aufgenommen werden. Wie im Vorjahre foll Freitags von 8-9 Uhr, Sonntags von 6-9 Uhr regelmäßig geöffnet. auch in diesem eine Sonderunterstützung an die Familien der Kriegs- Touristenverein Die Naturfreunde", Ortsgruppe Berlin . teilnehmer zur Auszahlung kommen. Es erhalten nach dem Be- Fabeten am Sonntag, den 14. Oftober! 156. inberwanderung: schluß der Gemeindevertretung die Frau 15 M. und jedes Kind Bernau , Mechesee, Helsee, Liepnisjec, Wandlik. Fabrgeld 1,40 M. Treff­6 M. Ein weitergehender Antrag von unserer Seite wurde abge- punit 8 Uhr Stettiner Fernbahnhof. 157. Strausberg , Blumenthal, lehnt. Auch die Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern erhalten Gomensee, Tiefensee. Fabrgeld 1,50 M. Abfahrt Sonnabend 7.45 Uhr dieselbe Unterstützung. Hierzu werden annähernd 60 000 M. be- Schlesischer Bahnhof . 159. Hennigsdorf , Krämer, Belten. Fahrgeld ansprucht. Bedingung zum Erhalt der Beihilfe ist: 1. Der Kriegs- 75 Bj. Treffpunkt 17 Uhr Stettiner Vorortbahnhof. 160. Tiefensee, teilnehmer muß vor dem 1. Juni 1917 eingezogen sein und Röthsee, Sternebed. Fahrgeld 1,80 M. Abfahrt 6.20 Uhr Briezener Bahn­am 1. November 1917 ein Jahr am Drte wohnen. 2. Die Beihilfe nachten), Bolziger Sec, Summersdorf. Fahrgeld 1,50 M. Abfahrt Sonn­161. Königswusterhausen, Guffom( Ueber­wird nur auf schriftlichen Antrag an den Gemeindevorstand gezahlt. abend 7.40 1hr Görlizer Bahnhof. 162. Auch nicht vorschriftsmäßige Schreibhefte können gebraucht Diefe Bedingungen gelten auch für die Hinterbliebenen von Striegs- Summersdorf. Fahrgeld 1,60. Abfahrt 7.40 Uhr Görlizer Bahnhof . Kablow, Wolziger Sce, werden. Dies wird mit Rüdsicht auf die gegenwärtige Papier- teilnehmern. Eine Prüfung der Bedürftigkeit behält sich der Ge­Inappheit durch einen Erlaß des Unterrichtsministers zugelassen, meindevorstand in einzelnen Fällen vor. Bei besonderem Notstand Sonntag, den 14. Dftober, in der Jungfernheide, nahe Forsthaus Königs Turnverein Fichte" Berlin. ( Arb.- Tunnerb.) Herbitwaldlauf am weil größere Mengen Schreibhefte, die nicht die jest übliche sollen auch die Familien berücksichtigt werden, wo der Kriegsteil- damm. Die Laufitrede beträgt für Männer und Lehrlinge je 2000 Meter, Liniatur, aber ein gutes festgeleimtes Papier haben, noch bei den nehmer nach dem 1. Juni 1917 eingezogen ist. Anträge tönnen schon für Frauen und Schüler je 500 Meter. Beginn des Laufes 3 Uhr nach­Herstellern und Händlern lagern. Solche Sefte sollen soweit als jezt eingereicht werden. Für die Beteranen der Striege 1864, 66, 70 miftag. irgend möglich vorübergehend zum Gebrauch in den Schulen zuge- und 71 wird eine einmalige Ertraunterstüßung von je 30 M. zur laffen werden. Ebenso hat der Minister das vor einer Reihe von Jahren erlaffene Berbot der Drahtheftung von Büchern und Schreib- wurdon von unserer Seite Frau Ackermann und Gemeindevertreter Auszahlung gelangen. Zu Mitgliedern der Kriegskommission beften aufgehoben, da augenblidlich eine große Knappheit sowohl Schwarzburger gewählt. an Baumwolle wie an Leinennähfäden herrscht.

Wohnungsreformkundgebung. Eine große Kundgebung zugunsten der Wohnungsreform wird der Deutsche Wohnungsausschus am 30. Oftober in Berlin veranstalten. In der Stundgebung soll ins besondere für eine Reihe wichtiger positiver Wohnungsreformmaß. regein eingetreten werden.

Der Sportpark Treptow veranstaltet am nächsten Sonntag ein großes Dauerrennen über 10 deutsche Meilen( 75 Kilometer). Dieses Rennen wird noch einmal die besten Dauerfahrer dieser Saison zu sammenführen,

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Tempelhof . Eierverteilung. Sonnabend, den 18., und Monteg, ben 15. d. Wite., wird an 80 Bros. der Bevölkerung auf Abschnitt 10 der Eierfarte je ein Ei verteilt. Auch die 20 Proz. der Bevölkerung, welche bis jetzt auf Abschnitt 9 der Eierkarte noch kein Ei erhalten haben, werden dieses Mal mitversorgt. Der Preis beträgt pro Stüd 39 Pf. Schlechte Eier müssen innerhalb von zwei Tagen umgetauscht werden.

Neukölln. Nährmittelabgabe für Kinder. Zum Ausgleich für die Kürzung der Milchmenge erhalten die Kinder bis zum 4. Lebens­jahre Erfaz durch Ausgabe von Nährmitteln. Für den Monat Of­Friedrichshagen. Kommunaler Gänseverkauf. Im neuen Laden tober wird gewährt: den Kindern im 1. und 2. Lebensjahre, die im der Lebensmittelverkaufsstelle, Friedrichstraße, findet heute Ver­Besiz einer Vollmilchkarte über 1 Liter sind, 1 Brund Safermehl, fauf von ganzen und ausgeschlachteten Gänsen statt. den Kindern im 3. und 4. Lebensjahre, die im Besiz einer Voll- auch ständiger Verkauf von Gemüse und Obst. Dort ist milchfarte über 34 Liter sind, 2 Pfund Hafermehl oder Weizengrieß.

Die Nährmittel tönnen in den Geschäften der Kaufleute Heinrich und Wienede gegen Vorlage der Milchkarte für Oktober zum aus gehängten Preise entnommen werden. Die Entnahme fann erfolgen olgen für Starteninhaber mit den Anfangsbuchstaben A- Fam 16.- 18. Oftober, 6-8 am 19.- 21., 2- R am 22.- 24. und S- 3 am 25.- 27. Oftober.

Bolkstümliche Borträge. Dienstag, den 16. Oftober, abends 8 Uhr, veranstaltet die Stadtgemeinde einen Vortragsabend mit Lichtbildern in der Realschule Boddinstraße 34/41. Privatdozent Dr. Hans Spethmann spricht über: Der Kanal und die Ostküste Englands

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Nowawes. Lebensmittel. Heute findet auf Kartenabschnitt 12 der Lebensmittelkarte der Verkauf von Räucherwaren in den Berkaufsstellen der Gemeinde statt. Ferner wird bei jämtlichen Fleischverkäufern heute Fleisch verkauft. In der Turnhalle Scharnhorststraße findet täglich der Ver­tauf von Obst statt.

Groß- Berliner Parteinachrichten.

London und die Londoner ". Eintrittskarten V. Wahlkreis. Die Genoffen werden aufgefordert, Sonntag aum Preise von 20 Bf. find von 9-2 Uhr im Rathause, Zimmer 210 früh 8 Uhr zur Flugblattverbreitung zu erscheinen bei sowie an der Abendkasse von 72 hr ab erhältlich. Rößner, Immanueitir str. 25, und wanherz, Naugarder Str. 3.

Stadtrat Fischer+. Nach schweren Leiden ist im Buckower Strankenhaus der Kommerzienrat Adolf Fischer, Mitinhaber der Firma Fischer in Kolberg , geftorben. Der städtischen Verwaltung gehörte er feit dem Jahre 1892 an und hat dieser besonders in Finanz: beratungen wertvolle Dienste geleistet.

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonntag mittag. Kühl, vorwiegend trübe, mit weit verbreiteten Regen fällen, dazwischen zeitweise aufklarend.

steig Schlesischer Bahnhof .

Eingegangene Druckschriften.

Karl Siegis

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Stadt und Laud. Von Julius Kalisti. 20 Pf. mund, Berliu. Die Priesterin. Drama in drei Aften von F. Hager. 1 M. Berlag St. Bed, München . Bulgarien . Reiseführer von Arthur Dig. 3 M. Hamburg - Leipzig .

Briefkasten der Redaktion.

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Richters Verlag

Die

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. 23. 1. Wenn Sie 50 Jahre alt find, fönnen Sie adoptieren, andern­zwedinäßig. 3. Sit erbberechtigt wie ein leibliches Stind. falls brauchen Sie Dispens. Antrag an das zuständige Amtsgericht. 2. st Mutter fann einen Antrag auf Striegselterngeld bei der zuständigen Bolizei­21. B. 85. Die behörde stellen. Die Landesversicherungsanstalt zahlt nichts zurüd. J. K. Sie haben Anspruch auf 9,90 M. pro Monat, was darüber hinaus gezahlt wird, sind besondere Zulagen. D. 1. 21. Stönnen wir von hier aus leider nicht beantworten. Gfr. Gl., Ngt. 38. Ja, Ihre Frau muß Steuern zahlen von dem Einkommen, das fie als Teilgehalt von dem früheren Arbeitgeber bezieht, aber nur Gemeindeeinkommensteuer. Staatseinkommensteuer fällt fort, da zur Eintommen vor der Einziehung weniger wie 3000 w. befrug. 6. 100. Außer der Pflichtfrankenkaffe fönnen Sie noch einer oder mehrerer Grjaktvantentassen bezw. Zuschu faffen angehören. Jeder Beruf hat in der Regel noch eine solche Kasse. 5. 12. 1. Nein. 2. Ja. Zum Ablauf des Bertrages. Wenden Sie sich aber dann sofort an das Mietseinigungsamt auf Grund der Bundesrats­verordnung vom 26. 7. 17 wegen Entscheidung. A. 3. 150. Nein. Nur bei den jährlich auszufülenden Haushaltungslisten. M. E. 1. 1. Ja. 2. Bei dem für den Wohnort des Beflagten zuständigen Amtsgericht. Unfall. Die Stranfenfasse ist im Recht. R. 1098. Nur wenn mehrere gefallen sind, sonst nicht. K. S. 2148. 1. Kriegstinderspende deutscher Frauen. Pribatkanzlei der Frau Kronprinzessin, Botsdam, Neuer Garten 2. 2. Ja. Tipp- Topp 65. Das Reinigungsinstitnt muß den Schaden er sezen, dem heutigen Wert entsprechend. Gr. 29. Die Behörde hat recht Bedürftigkeit ist die Voraussetzung der Gewährung der Unteritügung. 1 des Beseges. Kriegsgetraute Ehefrauen baben feinen Anspruch auf Kriegsunterstügung, solange eine Henderung in den häuslichen Ber hältnissen nicht eintritt.-Martin. 1-3. Ja 4 und 5. Nein.

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