Ifügen. Dies muß als durchaus unzulässig bezeichnet werden.§ 37 des Kohlensteuergesetzes vom 8. April d. J. gibt, als Uebergangs maßregel , den Lieferern, die beim Inkrafttreten des Gesetzes Ver träge über Lieferung von Kohle oder aus Kohle hergestellten festen Noch niemals seit Bestehen des Deutschen Eisenbahner- bandsvorstandes sein, auch fernerhin in zielbewußter. Weise für die Brennstoffen Laufen haben, das Recht, dem Abnehmer die auf die berbandes strömten so viele Eisenbahner einer öffentlichen Ver- Erhöhung des Lohnes einzutreten, bis das gesteckte Ziel erreicht ist. Lieferungen an ihn aus diesen Verträgen entfallende Koblenfammlung zu, als am 11. Oftober nach dem Musiker VerDie Ausführungen fanden lebhaften Beifall. Ueber die Aus- steuer in Rechnung zu stellen und dasselbe gilt, insoweit beim Inkrafteinshaus in der Kaifer- Wilhelm- Straße. Galt es doch Stellung Sprache im Ministerium berichtete der Bezirksleiter Kaulfuß. Auch treten des Geſetzes Verträge über Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas, zu nehmen zu der immer brennender werdenden Lohnfrage. feine Ausführungen fanden starken Beifall. In der Aussprache Wasser, Heizung oder Dampfkraft oder Preisvereinbarungen über Berbandssekretär Robur berichtete über den Stand der Lohn- famen zahlreiche Eisenbahner zum Wort, die alle die Lohnaufbeffe- derartige Leistungen bestanden. Weiter gehen die Rechte der Lieferer bewegung. Er führte aus, daß Herr Ministerialbirektor off in rung als vollständig ungenügend bezeichneten und zum Beitritt in aber nicht; feineswegs ist jeder Lieferer von Fabrikaten zu foldiem einer Aussprache mit Vertretern des Deutschen Eisenbahnerverbandes den Deutschen Eisenbahnerverband aufforderten. Mit einem brausenden Zuschlag zu seiner Rechnung befugt, auch dann nicht, wenn er die Fabrikate mit Koblen hergestellt hat, bei deren Lieferung der Liebetont habe, die Löhne sollen erneut um 10 Broz. gesteigert werden, Hoch auf den Deutschen Eisenbahnerverband wurde die Versammlung ferer zu diesem Steuerzuschlage feinerseits berechtigt war. Noch und zwar mit rückwirkender Straft ab 1. August. Die an der Aus- geschloffen. Folgende Entschließung wurde einstimmig angenommen: weniger ist natürlich jeder Lieferer etwa ohne weiteres beSprache beteiligten Verbandsvertreter, Verbandssekretär our Die im Musikervereinshaus, Kaiser- Wilhelm- Str. 31, tagende, rechtigt, den ihm angemessen erscheinenden Zuschlag zu ſeinen und Bezirksleiter Kaulfus, hätten fehr stark besuchte öffentliche Eisenbahnerversammlung nimmt Rechnungen zu machen, weil er feinerseits die Kohlensteuer zahlen sofort Veranlassung Kenntnis von der neuesten Lohnzulage von durchschnittlich 10 Proz., muß. genommen erklären, daß diese Lohnerhöhung Wir müssen uns überhaupt dagegen aussprechen, daß สิน biel สิน die mit rückwirkender Straft ab 1. Auguft gezahlt werden soll. fich die Sitte oder besser die Unfitte einbürgert, die Steuern sichtbar gering fei, um die Eisenbahner zu beruhigen. Außer Soweit es sich dabei um Erhöhung der Grundlöhne und um die dem Fakturenbetrag zuzuschlagen, wir kommen damit in ganz falsche dem hätten sie sich gegen die prozentuale Lohnerhöhung ge- Auszahlung mit rückwirkender Straft handelt, erklärt die Veriamm- Beziehungen von Staat und Käufer wie von Lieferer und Käufer. wendet. Herr Ministerialdirektor Hoff habe die erhobenen Ein- lung ihr Einverständnis mit den getroffenen Maßnahmen. Bes Die indirekten Steuern gehen richtigerweise in die Betriebskosten wendungen als berechtigt anerkannt und fünftige Berücksichtigung züglich der Höhe der Zulage bedauert die Versammlung lebhaft, des Herstellers oder desjenigen sonst, der steuerpflichtig ist, über; versprochen. Wenn nun auch die Rohnerhöhung den berechtigten daß es sich wieder nur um eine geringfügige Aufbefferung der mit diesen Betriebskosten und innerhalb der Gesamtunkosten überWünschen der Eisenbahner nicht entspricht, so tann doch festgestellt Löhne handelt, die einen Ausgleich für die gesteigerten Ausgaben baupt werden sie je nach der Konjunktur weiter abgewälzt oder aber nicht bildet. Ebenio bedauerlich bleibt die prozentuale Lohn- bleiben an einer Stelle der Produktions- und Vertriebsweise hängen werden, daß die in der Eingabe des Verbandsvorstandes an den erhöhung. Die Versammlung beauftragt erneut den Vorstand des und belasten dann dieses Glied. Minister der öffentlichen Arbeiten gemachten Vorschläge Berücksichti Deutschen Eisenbahnerverbandes, im Sinne der Entschließung zu gung gefunden haben, soweit es sich um die Erhöhung des handeln, die am 26. September 1917 im Lehrervereinshaus einGrundlohnes und um die Auszahlung der Loherhöhung mit ftimmig angenommen wurde und die eine Lohnerhöhung von 25 Pf. rüdwirkender Straft handelt. Es wird nun die Aufgabe des Ver- pro Stunde für alle Bedienstete verlangt."
Gewerkschaftsbewegung
Zwei die gewerkschaftliche Tätigkeit einschränkende
Erlasse.
Aus Bergarbeiterkreisen wird uns geschrieben: Jn letzter Zeit ergingen vom Generalfommando des VIL Armeekorps in Münster awei Erlasse. Durch den ersten Grlaß werden die Gewerkschaften gezwungen, jede Vervielfältigung, gleichviel ob Maschinenschrift oder sonstiges Erzeugnis, der Polizeibehörde vor der Versendung zu unterbreiten. Dadurch wird den Gewerkschaften ein Hemmichuh in ihrer Tätigkeit angelegt und ob gewollt oder nicht, sind sie den größten Schifanen ausgefegt. Man denke sich nur den Zustand, daß jede Anweisung an den Bezirksleiter, Zahlstellenverwaltungen oder bergl., deren Ausführung eilig ist, erst dann abgesandt werden kann, wenn jeder Buchstabe geprüft und gut geheißen wurde. Der zweite Erlaß fell nach mündlicher Auskunft nur Werbeagenten treffen, aber er ist so dehnbar und fein Wortlaut erwähnt nichts von Werbeagenten, daß damit den Denunzianten Tür und Tor geöffnet ist.
Er lautet:
und
Bod
Aus dem Berliner Wirtschaftsleben. Unter Führung der Nationalbank für Deutschland haben die Verwaltungen der Aftien- Brauereigesellschaft Friedrichshöhe Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in bormals Bazenhofer der Berliner Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung vom 22. August 1917, Brauerei A.-G. vereinbart, daß das Vermögen der Bock- Brauerei Abt. I b Nr. 47 833, aufgehoben." als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation auf die BazenhoferBrauerei übergeht. Auf den Rennbetrag einer Bock- Attie entfällt der halbe Nennwert in neuen Bazenhofer- Aftien mit Dividendenberechtigung ab 1. Oftober 1917. Den Aktionären der Bod- Brauerei soll en ferner 20 Proz. in bar und weitere 5 Proz. als Dividende für 1916/17 vergütet werden. Das Kapital der Paßenhofer- Brauerei beträgt 7,2 Millionen Mart und würde, da die Boc- Brauerei 5,25 Millionen Mark Kapital hat, auf etiva 10 Millionen Mark steigen. Die Dividenden der Bazenhofer- Brauerei beliefen sich in den legten fünf Jahren auf 14, 15, 11, 14 und 14 Broz, bei der Bod- Brauerei auf 6, 6, 3, 5 und 5 Proz.
Diese beiden Erlaffe sehen nicht nach Neuorientierung aus. Sie werden auch wohl schon in anderen Generalfommandobereichen Nachahmung gefunden haben. Je eher diese beiden Erlasse zurüdgezogen werden, desto besser wird es sein.
Industrie und Handel.
Verwendung der Kriegsanleihe zu Zahlungen.
Bescheid, den der Staatssekretär des Reichsschagamis aus Aulaß Bon allgemeiner Bedeutung für Besitzer vou Kriegsanleihe ist ein Heeresverwaltung voraussichtlich in der Lage sein, aus ihren Be- e eines Einzelfalles fürzlich erteilt hat. Bei Friedensschluß wird die änden Materialien aller Art, Pferde, Fuhrwerke, Geschirre, Geräte 6 usw. käuflich abzugeben. Um den Interessenten die Zahlung zu erleichtern, ist in Aussicht genommen, auf Wunsch der Käufer die Bezahlung durch Eingabe von Schuldverschrei Wer es unternimmt, Arbeiter oder Arbeiterinnen, die in undeutschen Kriegsanleihen zuzulaffen. Ob dabei die Kriegsbungen und Schahanweisungen der verschiedenen mittelbar oder mittelbar für Heeresbedarf tätigen Betrieben beschäftigt find, im Interesse des eigenen oder eines anderen Be- anleihe zum Rennwert oder zum Ausgabekurs verrechnet werden wird, triebes zum Aufgeben oder zum Wechsel ihrer Arbeitsstelle zu ver- wird seinerzeit zu entscheiden sein. anlassen, wird nach§ 9b des Gesezes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesezes vom 11. Dezember 1915 init Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder bis zu M. 1500.- Geldstrafe bestraft.
Befriedigender Abschluß der Deutschen überseeischen Bank. 765 281 M.( im Vorjahre 2 657 566 M.) erzielt. Dividende wieder Die Deutsche überfeeische Bank hat einen Nettogewinn von Prozent.
Erweiterung der galizischen Oelgewinnung..
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Verantwortlich für Politit: Erich Kuttner , Berlin ; für den übrigen Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neuköün; für Inserate: Th. Glode, Berlin . Berlin SW.
Die Kohlensteuer als Nebenverdienst. Verschiedentlich wird geklagt, daß Lieferer von Fabrifaten der Druck u. Berlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Rechnung den angeblichen Betrag der Koblensteuer als Zuschlag zu
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