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Straße.

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Berliner Arbeiterschaft im Müggelschlößchen einen imponirenden| 8 Tage mit Gefängniß bestrafen." Ja, ja, sie war doch besser, schon von selber aus, daß der einzelne Miether über die Vor, und würdigen Verlauf nehmen wird. die gute, alte Beit! gänge im Hause unterrichtet ist. In den meisten Fällen kennt Zu dem Volksfest in Friedrichshagen ' giebt die dortige Lokalfommission bezüglich der Lokalfrage sowie des Bierboykotts lang. Die Polizeiverordnungen von Berlin und Potsdam zu leicht die nächste Nachbarschaft Das Strafregifter des Herrn Bolle ist schier endlos die einzelne Miethspartei weder die Namen noch die Persönlich feiten der übrigen Miethsparteien, ausgenommen viel­noch folgendes bekannt: oder zufällige Bekannt­sammengenommen sind kaum von solcher Vielseitigkeit, wie die straße in den Lokalen Waldhaus, Gesellschaftshaus, Gisteller, Betriebe die wundervolle christliche Ordnung aufrecht zu eransteckenber Krankheiten zu verzeichnen sind? In herrschaftlichen Boykottirtes Bier wird verzapft in der Friedrich- Sagungen, die Herr Volle für nothwendig hält, um in seinem schaften im Hause. Wie soll der Einzelne sich darüber informiren, ob in irgend einer Familie im Hause Fälle oben angeführter Begnick, Conrad; in der Seestraße bei Grosch, im halten. Wilhelmsbad , im Seeschlößchen( Schulze) und bei Kuhlmann, in In neuer Serie sei angeführt, daß die ziemlich furz bemessene Anzahl von Miethsparteien wohnen, wäre dies wohl durch­und hochherrschaftlichen Häusern, in denen nur eine sehr kleine der Scharenweberstraße bei Höhnow. Fahrzeit von den Kutschern mit peinlichster Pünktlichkeit inne­Ueberhaupt gesperrt find in der Friedrichstraße der gehalten werden muß. Kommt der Kutscher über zwei Minuten führbar; aber für diese Herrschaften sind ja die Verhaltungs­Raiserhof, Sanssouci , Fr. Lerche; in der Seestraße der Haide zu spät auf der Haltestelle an, so seht es 20 Pfg. Strafe, versäumt schwerlich ihre Sprößlinge zu den allgemeinen Impfterminen vorschriften" nicht berechnet. Die Besitzenden werden wohl part, das Lokal von Brandt, die Kantine der Wasserwerke, er über zehn Minuten, so muß er 30 Pfg. blechen. Desgleichen behufs unentgeltlicher Impfung schicken, dieselben vielmehr vom fowie das Lokal von Weber; ferner find gesperrt Hohmann, wird die zu große Pünktlichkeit, wenn sie über 2 Minuten be Sausarzte oder doch von einem Privatarzte impfen lassen, und Rahnsdorferstraße, und Hohmann, Stöpenick erträgt mit 20 Bf. und über 5 Minuten gar mit 50 Pf. geahndet. fich lediglich darauf beschränken, den Nachweis der erfolgten Es kommt häufig vor, daß der Kunde nicht sogleich nach dem fest ins Gedächtniß ein; denkt daran, daß die Arbeiterschaft von vor der Ankunft eines solchen Kunden weitergefahren, so seht es geltliche Impfung angewiesen sind. Diese sind aber nicht Arbeiter Berlins ! Prägt Euch diese Lokale zum Sonntag bekannten Glockenzeichen am Wagen erscheint. Ist der Kutscher Impfung zu führen. Die Verhaltungsvorschriften" sind also nur für die Proletarier bestimmt, die auf die unents Friedrichshagen in der Boykott und Lokalfrage einen wichtigen für den Fall, daß der Kunde sich beschwert, 50 Pf. Strafe. Des- in der Lage, wegen Mangels jeglicher Kontrolle, konstatiren Rampf auszufechten hat! gleichen kommt es vor, daß die Burschen von den Kunden beim zu können, ob in der Miethetaserne, in welcher sie jeweilig ihren Anfragen zc. wolle man richten an with. Seyfelder, Abliefern der Milch noch den Auftrag erhalten, Wein, Spargel Wohnsitz haben, eine der in den Verhaltungsvorschriften" ans Kurzestr. 17. oder Fruchtsaft nachzuliefern. Die hierdurch offenbar entstandene geführten Krankheiten herrscht oder nicht. Man sollte meinen, Freibier! Freibier! Gine Tugend haben sich die Brauerei- Beitversäumniß hat nun vielfach Mindereinnahmen im Gefolge baß, da doch die ärztliche Anzeigepflicht für ansteckende Krank­befizer in dem Streit, den fie frivoler Weise vom Baune ge: Herrn Bolle, gehabt und dies war wiederum Grund genug für heiten besteht, die königl. Sanitäts- Kommission viel besser in der brochen haben, angeeignet, nämlich die Freigebigkeit! Die Herrn Bolle, feinen Kutschern im Romptoir damit zu Lage sei, festzustellen, ob in einem Hause, und in welchem, ans Herrschaften, die sich sonst hüteten, auch nur eine Mark zu nicht drohen, daß daß eventuell ihre Entlassung erfolge, wenn steckende Krankheiten herrschen und auf grund dieser Feststellungen ersichtlich profittragendem Zwecke zu opfern, die sind jetzt in der sie keine besseren Geschäfte machten. Ist der Kutscher nun so entsprechende Maßnahmen bezüglich des allgemeinen Impftermins Noth, wo die Getreuen immer mehr schwinden, weichherzig und einfältig, feinen Kunden davon Kenntniß zu geben, daß er Zeit hinsichtlich des Ausschlusses von Kindern aus infigirten Häusern wohlthätig geworden, daß es faft zu Thränen rührsam ist. versäumnisse mit Strafgeldern zu büßen habe, so muß er diese zu treffen. Die§§ 2-7 handeln sodann von der Pflege des ge= Bei der erst vor kurzem von uns nach Gebühr gekennzeichneten Indiskretion mit 50 Pf. fühnen. Frühstückt der Kutscher länger impften Kindes. Auch diese Vorschriften sind gewiß recht schön Musterfirma Siemens u. Halske ist bekanntlich laut Ukas der in einem Lokal zu, so zahlt er 20 Pf.; hat er während bes Früb in der angenehmen Lage sich befindet, sich eine Spreewälder Amme als 10 Minuten, so zahlt er 50 Pi. Bringt er die 10 Minuten und lassen sich auch ganz vorschriftsmäßig durchführen, wenn man Direktion wieder das Bier der Pfefferbergbrauerei eingeführt stückens keinen Burschen am Wagen stehen, so muß er 50 Pf oder ein Kindermädchen halten zu können. In Proletarier­worden, nachdem den widerspenstigen Arbeitern das bekannte friß Vogel oder stirb" zu Gemüthe geführt worden ist. Der berappen. Läßt der Kutscher die Burschen in ein Lokal gehen familien, wo auch die Frau und selbst die Kinder werkthätig Erfolg dieser von Eugen Richter als ccht freifinnig volks- oder verleitet er sie zum Biertrinken, so wird er sofort entlassen. schaffen müssen, nimmt sich die Wartung und Pflege der Säuglinge parteiliche That gefegneten Maßregel ist nun auch danach, denn die Angestellten dürfen ebenfalls auf der Straße keine geistigen benn doch etwas anders aus und die Kinder müssen häufig ver­avährend früher pro Tag etwa 10-11 Tonnen abgesetzt wurden, geschriebenen Haltestellen seinen Wagen stehen läßt, zahlt 50 Pfwurf machen kann. Sieran tragen eben die Schuld die heutigen Getränke zu sich nehmen. Wer nicht genau an den vor nachlässigt werden, ohne daß man den Müttern hieraus einen Vors beträgt der Konsum zur Beit etwa eine Tonne täglich. Die Störrigteit der Arbeiterschaft hat sich die Pfefferberg- Wagen warten läßt und dem Burschen zuerst die Milch einmißt seinem Schlußpaffus latonisch Bei jeder erheblichen, nach der 3wanzig Pfennig foſtet es, wenn der Kutscher die Kunden am lieblichen wirthschaftlichen Verhältnisse. Der§ 9 fagt sodann in Brauerei aber nicht verdrießen lassen. Sie denkt offenbar in chriftlicher Ergebenheit, daß sich vielleicht mit Liebe und Güte Der Kutscher ist verpflichtet, pünktlich sein Kundenbuch auf der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen". Ja, christlicher Ergebenheit, daß sich vielleicht mit Liebe und Güte Straße zu führen. Unterläßt er dies, etwa weil ihm am Sonn- das ist bald gesagt, aber schwer gethan, immer unter Berück das erreichen läßt, was im formell- geschäftlichen Verkehr bisher tag die Beit zu kurz erscheint, oder weil ihn regnerisches Wetter sichtigung der heutigen proletarischen Verhältnisse. In Pros nicht gelingen wollte. Die Brauerei Direktion hat daher am Mittwoch unter den am Deffnen des Buches hindert, so toftet es 20 Pfennig. Jit ein fetarierfamilien ist heute der Arzt ein feltener Gaft, nicht, 1800-1900 Arbeitern der Siemens u. Halste'schen Fabrik ein neuangestellter Kutscher noch nicht mit seiner Kundschaft vertraut weil jene eines Arztes nicht bedürften, sondern weil sie Zirkular herumgehen lassen, in vem männiglich freundlichst wegen Buchbeschmierens" wiederum 20 Pfennig. Der Kutscher Borschrift", einen Arzt zuzuziehen natürlich auf eigene Roften, und macht er sich infolge dessen Notizen im Buch, so zahlt er feine" Kunst" nicht bezahlen könen. Muthet daher diese eingeladen wird, am Sonntag bei Freibier gütigst ihre Räumlich ist aber für die Richtigkeit seiner Eintragungen verantwortlich; benn von dem Gegentheile ist nichts gefagt, etwas sonderbar teiten zu beaugenscheinigen. Natürlich hat das herumgereichte Angstprodukt bei den Ar- er hat nicht allein etwaige Differenz- Beträge zu decken, sondern an, so muß dies noch mehr der Fall sein, wenn dies Verlangen beitern der Musterfirma ungetheilte Heiterkeit erweckt. Gagte bei Aufdeckung derselben obendrein noch 20 Pfennig gestellt wird in Fällen, wo die erhebliche Erkrankung" durch die man sich auch, daß das Ansinnen her Herren von der Pfefferberg- Strafe git zahlen. Glaubt ein Kunde, daß die Impfung verursacht wird. Man sollte meinen, daß, wenn der brauerei sich nur durch die totale Unkenntniß des Denkens und boch ist, so hat der Kutscher ebenfalls die Differenz aus seiner lich besorgt, er auch die weiteren Konsequenzen ziehen und die durch ihm am Schluß der Woche überreichte Rechnung 3 Staat den Impfzwang ausübt, wenn er die Impfung unentgelt­Empfindens der Arbeiterschaft entschuldigen leffe, so war man Tasche zu zahlen. Glaubt er den Kunden gegenüber in solchem die vollzogene Impfung erkrankten Kinder auch unentgeltlich ärztlich doch humorvoll genug, den Herren ihren faux- pas nicht besonders Fall sein Recht behaupten zu dürfen, so hat er wegen Kunden behandeln lassen müßte. Es ist dies eine Forderung, die sich der übel zu nehmen. belästigung" 8 M. zu berappen. Für das Fehlen des Kunden­sehen, wenn sie wirklich glaubt, daß die Arbeiter sich an dem Maßkasten des Wagens übergelaufene Milch, so jetzt es 1 M. Krankheiten ebenbürtig zur Seite stellt. Der§ 11 nimmt sodann Getäuscht wird sich die Direktion der Braucrei allerdings zettels im Wagen zahlt der Kutscher 20 Pf. Befindet sich im Forderung nach kostenloser Verabfolgung der Lehrmittel in ben ansteckenden Freifuff betheiligen werden. Auch das Bier, das die Pfefferberg- Brauerei am Sonntag foftet es 20 Pf. Steht ein Maß auf dem Burschenfitz oder ist es Krankheiten und wir können nur auf das diesbezüglich oben Strafe. Nimmt er eine verbeulte Ranne mit auf die Tour, so wiederum bezug auf die im Hause herrschenden ansteckenden gratis spendet, wird seinen Beruf verfehlen. in der Nacht gereftet: 20 Pf. Ist das Buttermilchmaß nicht am Gesagte verweisen. Es ist vielleicht nicht uninteressant, bei dieser Die Stellung des Magistrate zur Kirchenbanerei ist Hafen oder hängt es verkehrt oder ist es nicht gezeichnet, so find Gelegenheit daran zu erinnern, daß die Angelegenheit der auf neuerdings eine gegen früher etwas andere geworden. Nachdem gleichfalls 20 Pf. zu zahlen. Braucht der Kutscher einige Blätter Anordnung der Königlichen Sanitätskommission zu Berlin ge­er lange genug die Kirchenbauerci auch du, wo er nicht dazu Butterpapier zu viel: 20 Pf.; reicht das Papier nicht: ebenfalls druckten Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der verpflichtet war, und mehr als ausgicbig unterstützt hatte, ift er 20 Bf. 3wei Sorten Milch dürfen, selbst wenn der Kunde es Impflinge an dieser Stelle schon einmal es war zur Zeit des chließlich dahinter gekommen, daß auch bei der Kirche der wünscht, bei 1 M. Strafe nicht in einen Topf gegossen werden. ruhmvollen Sozialistengefehes besprochen worden ist. Jahre Appetit mit dem Essen wächst. Nun will er nicht ganz so schnell Vermißt sich der Kutscher, oder geht die Milch in den Topf des find darüber hingegangen, die Zeiten haben sich gewaltig geändert, mit Unterstügungen bei der Hand sein, wenn sich nicht aus dem Kunden nicht hinein und läßt er die Milch einen Augenblick im eine andere Weltanschauung bricht sich immer mehr Bahnen städtischen Patronat eine Verpflichtung dazu ergiebt. Die Maß oder gießt er fie in eine Kundenkanne, und stellt diese in die Verhaltungsvorschriften der königlichen Sanitätskommission Johannes- Evangelift- Gemeinde hat schon vor längerer Zeit den Wagen, so ist der Kontrolleur verpflichtet, die Milch auszu- find unverändert geblieben! prozeffiren müffen, um den verlangten städtischen Beitrag zu den gießen. Obendrein zahlt der Kutscher 1 M. Strafe. Reicht der von ihr für nöthig gehaltenen Bauten zu erzwingen." Sie Bursche aus Versehen eine Magermilchtanne zur Vollmilch hin Laßt Euch nicht überrumpeln. Die Bourgeoisie zieht die meinte, die Stadtgemeinde sei nach märkischem Provinzialrecht, ins- und der Kutscher übersieht dies, so zahlt er 50 Bf. fich aus der heutigen Gesellschaftsordnung ergebenden Ron. besondere nach der Visitations- und Konsistorial- Ordnung von Jeder Kutscher muß reichlich Milch mit auf die Tour nehmen, sequenzen rücksichtslos. Sie hat an dem Körper des gesunden 1573 verpflichtet zur Uebernahme der Baukosten kirchlicher Ge- da die Milch niemals vollständig ausverkauft werden darf. Ift Proletariers, welcher alle seine Kräfte in ihren Dienst stellen bäude unvermögender Kirchen, auch wenn diese nicht unter ein solches Malheur trotz des Verbots passirt, so zahlt der muß, nicht genug, fie will auch aus dem Körper des kranken städtischem Patronat stehen. Thatsächlich ist der Magiftrat nach Rutscher 50 Pf. Strafe. Es fommt häufig vor, daß die Kutscher Proletariers noch ihren Nugen ziehen. Tangwierigem Streit vor dem Kammergericht, wie auch vor dem soviel Milch, wie sie gebrauchen, gar nicht laden können, nament In einer der imposanten Versammlungen, welche gelegentlich Reichsgericht unterlegen. Des hat ihn nun ganz besonders arg lich Magermilch, trotzdem müssen die Strafen gedes Chariteeboykotts abgehalten wurden, sagte Dr. Zadek: Der verschnupft. In feinem neuesten Haupt- Verwaltungsbericht nennt zahlt werden. Wird ein Hahn abgefahren oder beschädigt, junge Mediziner lernt am Körper des franken Proletariers, wie er das Reichsgerichts Grkenntniß eine bei der jetzigen Bufo ift er mit 8 M. zu ersehen. Ist der Hahn beschmutzt, fo find er gegebenen Falles den tranten Bourgeois zu behandeln habe. ſammenſegung und Stimmung der evangelischen Kirchen- 50 Pf. zu zahlen. Verliert der Kutscher einen Schlüffel: 50 Bf. Wie sehr Dr. Badek Recht hatte, ergiebt sich aus einem Antrag, behörden für die Stadtgemeinde verhängnißvolle Entscheidung" Strafe, führt er das Pferd am Kopf: 20 Pf., fällt ein welcher nach Mittheilung einer Lokalkorrespondenz in einem und droht darn:" Daß die städtischen Behörden gegenüber den Pferd, sodaß der Scheerbaum zerbricht: 2 M. Strafe. Treibt hiesigen ärztlichen Verein eingebracht worden ist. von kirchlicher Scite auf grund der Entscheidung des Reichs- der Kutscher das Pferd etwas scharf mit der Peitsche an, um Der Antrag lautet: gerichtes bereits anbringendrn maßlosen Forderungen der versäumte Beit nachzuholen, so zahlt er wegen Mißhandlung Der Aerztetag spricht den Wunsch aus, daß an den staat­einzelnen Kirchengemeinden auch die Anerkennung der aus dem 1 M., ist gar ein Striemen zu sehen, so sind 3 M. oder Ent- lichen und sonstigen großen Krankenhäusern den dirigirenden Städtischen Patronat sich ergebenden Verpflichtungen und bezüg- laffung gewiß. Jeder Kutscher muß Bormittags Puntt 9 Uhr Aerzten bei ihrer Anstellung der Auftrag ertheilt wird, angehende lich freiwilliger Unterstübungen kirchlicher Bauten zut äußersten sein Pferd tränken, sonst blecht er 50 Pf. Strafe. Stellt der Mediziner so weit wie möglich praktisch auszubilden durch Burückhaltung- gezwungen werden, bedarf keiner weiteren Aus- Kutscher seinen Kontrolleur wegen einer Meldung zur Rede, so unterweisung derselben bei der Untersuchung der Krankheitsfälle führungen." Das sieht beinahe so aus, als wolle Magistratus foftet es wegen Frechwerdens" 3 M. Strafe. und durch Besprechung der Diagnose der Behandlung, und daß von den Kirch baufreunden zu den Kirchbau sein den übergehen. Die Strafen halten im Ganzen sich immer noch auf der alten, ebenso den Assistenzärzten bei ihrer Anstellung der Auftrag er­Aber dem ist leider nicht so. Grundsäglich hat er gegen die foft- segenbringenden Höhe. Nur ist seit Kurzem der Gewerbe- theilt wird, bei dieser Ausbildung mitzuwirken. spielige Liebhaberei des Kirchenbaues nicht das Geringste ein- Dronung insoweit Rechnung getragen worden, als die Arbeiter Der Antrag steht auf den ersten Blick ganz harmlos aus für zuwenden, und er ist auch nach wie vor gesonnen, fie nach unter 16 Jahren aus den ersten, vor fünf Uhr abgehenden Bügen jeden, dem die Folgen des in demselben ausgesprochenen Wun Kräften zu unterstützen. Er meint nur, daß der Umfang, herausgenommen und späteren Zügen zugeschlagen worden sind. fches" nicht sogleich erkennbar sind, umfomehr ist es aber Pflicht, den diese Liebhaberei in den letzten Jahren erreicht Für heute sei noch erwähnt, daß Herr Bolle neuerdings feinen auf diese Folgen hinzuweisen und den auf die Freiheit des hat, augenblicklich seine Sträfte übersteigt. Es ist ihm Kutschern mehrfach herbe Vorwürfe über den Rückgang des franten Proletariers gerichteten Angriff in seinen ersten An­eben schließlich zu viel geworden. Daß es so gekommen ist, Milchverkaufs gemacht hat. Aber so fragen wir, wie soll ein fängen zu bekämpfen.

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barauf hat freilich gerade er am eifrigsten hingewirkt, indem er Angestellter einem Geschäft, das die Ordnung" nur durch Die Folgen der Genehmigung des Antrages würden nämlich lange genug Baupläge hergab und sehr anständige Beiträge eine Fülle horrender Strafbestimmungen schüßen zu sein, daß sich eine große Anzahl angehender Medis Leiftete. Die Kirche hat einen großen Magen, nicht blos die tönnen glaubt, irgend ein inneres Interesse entgegenbringen? ziner" einfinden würde, besonders wenn ein interessanter katholische, sondern auch die evangelische, und wer den ausfüllen Seine Angestellten sind denn doch auch schließlich Menschen mit Fall" zur Behandlung steht; nehmen wir aber ihre Zahl auf will, der muß etwas mehr Geld im Säckcl haben, als augen- menschlichem Fühlen und Denken und mit menschlichem Hang vielleicht zehn an. Diesen zehn Personen demonstrirt nun der blicklich der Berliner Magistrat hat. Zwanzig Millionen sollen zur- Gerechtigkeit! Arzt den Fall, und nachdem dies geschehen, stellt jeder einzelne die Forderungen erreichen, welche( nach der Angabe eines

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Blattes) alle Kirchengemeinden Berlins zusammen zur Steuerung Einladungskarten zur Grundsteinlegung des Dom 3 zugegangen. an dem Patienten herunt, je nachdem, und der Patient kommt Der Stadtverordneten Versammlung sind eine Anzahl von ihnen seine Untersuchung an; er horcht, flopft, laryngoscopirt ihrer Noth an die Stadt zu richten gedenken. Nun, er wird Auf Anordnung des Vorstehers sind diese Karten unter die Mit- günstigsten Falles um seine Ruhe, die zur Besserung seines Leidens sich vielleicht doch noch erweichen lassen, der liebe Magiftrat. Eine Weile wird er sich noch dagegen sträuben, fratischen Mitglieder sechs Treffer gefallen. Selbstverständlich Schädigungen an seiner Gesundheit durch die Unachtsamkeit und glieder verlooft worden und sind dabei auf die sozialdemo- unbedingt nothwendig ist, erleidet im ungünstigen Falle aber auch aber wenn sich die Finanzen erst wieder gebessert haben Kommunalsteuer auf allerlei nothwendige Bedarfsartikel, wie perzichteten die glücklichen Gewinner darauf, die goldene Amts- unerfahrenheit der jungen Beute, vor welcher die Patienten zu man sie bereits ernstlich zu planen scheint, wird schon dafür dieser Gelegenheit anzulegen. Dieser Berzicht bereitete sechs nicht nicht immer im Stande ist. tette zur Vertretung der Stadtverordneten- Versammlung bei schützen oft auch die sorgsamste Aufsicht des dirigirenden Arztes forgen dann wird er ganz im Geiste der Visitations und Nun wissen wir ja wohl, daß eine hinreichende Konsistorialordnung von 1678 handeln. Der Kuriosität halber aus gelooften Mitgliedern die Freude, fich an Stelle der renitenten Ausbildung durch Demonstration am franken Körper statt­wollen wir diejenigen Stellen dieser famofen Reliquie, auf die Sozialdemokraten mit der goldenen Kette schmücken zu können. finden muß, aber dies geschieht ja bereits in den

fich die Gerichte in ihrer Entscheidung geftüßt haben, hier wieders Auf Anordnung der königl. Sanitäts- Kommiffion zu Universitätskliniken und auch hier vorzugsweise am Körper geben. Es heißt da:" Die Kirchen sollen zu Gottes Ehren wohl Berlin werden den polizeilichen Aufforderungen zur Impfung", des Proletariers; erachtet man diese Ausbildung nicht für ges gezieret und dergestalt in bawlichen Würden gehalten und zu welche den Eltern oder Vormündern impfpflichtiger Kinder nügend, so mögen die Herren Universitätsprofessoren, denen ja gerichtet werden, daß man Gottes Wort füglich darinne predigen amtlich zugestellt werden und die gleichzeitig als Ginlaßtarten eine bedentende Privatpraxis zur Seite steht, doch je einen ans könne, und nicht dermaaßen dach- und bawlos liegen, daß beide, sur unentgeltlichen Impfung dienen, gebruckte Verhaltungs- gehenden Mediziner" an das Krantenbett ihres vornehmen und Kirchendiener und Zuhörer, darein zu gehen, Schew tragen. Und vorschriften für die Angehörigen der Impflinge" beigefügt, offen- gut zahlenden Patienten nehmen und dort demonstriren! Das wo im Gotteshaus oder Kasten, soviel davon es geschehen bar zu dem Zwecke, daß dieselben seitens der Angehörigen der würde sich ja tein Privatpatient gefallen laffen, aber was dem töndte, an Borrathe nicht vorhanden, soll der Rath und Obrig- Impflinge Nachachtung finden. Die Berhaltungsvorschriften" zahlungsfähigen Bourgeois recht ist, das muß dem Proletarier teit fampt der Gemeinde, in Städten und Dörfern darzu Hülfe nehmen sich nun zwar auf dem Papiere recht schön aus, find billig sein. Oder der Staat mag sonst in anderer Weise für zu thun und die Kirche bawen zu lassen schuldig sein. Nach aber zum Theile in die Praxis sehr schwer umzufegen, wenigstens Gelegenheit zu genügender Ausbildung sorgen; wie er das dem auch zum öfteren fürfellet, daß die Pfarrer mit den Patronen für die große Masse der Befihlosen. Schon der§ 1 dieser Ver- thut, darüber Vorschläge zu machen, ist nicht unsere Sache. und Pfarrkindern uneinig, wer die Barrhäuser bessern und bawen haltungsvorschriften für die Angehörigen der Jmpflinge" giebt Der oben erwähnte Versuch, sich das tranke Proletariat folle, so werden die Patronen, Dorfherren und Gemeinen, weil au Bedenken Beranlassung. Dieser Paragraph lautet: dienstbar zu machen, steht nicht vereinzelt da; schon als die fie ihre Schmiede und Hirten mit Wohnungen versehen, sich Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Frage der neuanzustellenden Oberärzte an den hiesigen städtischen folches vielmehr gegen ihren Seelsorger nicht beschweren." Auch Scharlach , Mafern, Diphtheritis, Kroup, Keuchhusten, Flecktyphus, Krankenhäusern erörtert wurde, brachte die Boss. 3tg." aus der die Flecken, Dorf- und Acker Ordnung von 1702 ist von den rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Bocken herrschen, Feder eines Arztes den Vorschlag, diese Stellen mit medis Gerichten angezogen worden. Danach war jeder Einwohner dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht zinischen Forschern" zu befeßen, deren es in Berlin eine ganze und Unterthan jedes Orts, er sei was Religion er wolle", ver- werden." Anzahl gabe und die keine Gelegenheit hätten, ihren Forscher­pflichtet, zum Bau und Besserung von Kirchen und Kirchhöfen Dies ist schon eine Bestimmung, welche sich praktisch sehr trieb" au bethätigen. Die Herren, so meinte der Einsender, beizutragen. Und, hieß es dort, was sich darin nicht gebühr schwer durchführen läßt. Unsere moderne Wohnart in Mieths würden ihre Thätigkeit gern und unentgeltlich den Anstalten lich, gehorsamlich und als ein Chrifte erzeigen wird, den soll man fasernen mit ihren Hof, Seiten- und Quergebäuden fchließt es widmen. Ja, das glauben wir auch, daß diese Herren die

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