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Gewerkschaftsbewegung

Wieder ein Gewerkschaftsjubilar.

Sunge: Ueber die angebliche Vereinbarung liegt nichts Immer noch harren wir in Deutschland   der Ausdehnung des Schutzes Schriftliches vor, sie geht uns darum auch nichts an. Auch über die der Versicherung auf diese Wege zur und von der Arbeit. Garnangelegenheit haben wir nicht zu befinden. In Deutschland   wird der Rentenberechnung nur ein Jahres­Nachdem die Kommission sich zur Beratung zurüdgezogen hatte, arbeitsverdienst von 1800 M. zugrunde gelegt, ein etwa über­Aufrechnung hat das Gericht nicht anerkannt und die 10 Prozent mehr vorgesehen, daß der Jahresarbeitsverdienſt in voller Höhe bis verkündete Magistratsrat v. Schulz folgenden Entscheid: Die schießender Betrag nur zu einem Drittel. In Desterreich ist nun find zu bezahlen.( Es handelt sich um eine Summe von über au 3600 Stronen aur Aurechnung fommt und ein Mehrbetrag außer 300 m.) Berechnung bleibt. Auch das ist gegenüber dem deutschen   Recht ein Der Vertreter verlangte eine Urteilsausfertigung mit Angabe wesentlicher Vorsprung. der Gründe. v. Schulz: Das sollen Sie haben! Deutsches Reich  .

In Desterreich ist weiter bestimmt, daß bei Lehrlingen usw., die wegen noch nicht beendeter Ausbildung nicht oder nicht voll ent­lohnt werden, als Jahresarbeitsverdienst der niedrigste Jahresarbeits­berdienst voll entlohnter Arbeiter oder Betriebsbeamter jener Beschäfti­gung, für die die Ausbildung erfolgt, in Anrechnung zu bringen ist. Der Ein wirklich be­

In wenigen Tagen, nämlich am 7. November, werden es 25 Jahre, seitdem der Genosse Karl Hübsch an der Spize des Zegtilarbeiter Verbandes steht. Die Filiale Berlin   des Verbandes war auf der Gründungsveriammlung in Pößned mit der Wahl des Verbandsvorstandes betraut worden. In der Ver­Sammlung vom 7. November entledigte sich diese des ihr gewordenen Auftrages, indem sie den Genossen Karl Hübsch zum Verbands­vorfizenden wählte. Wie vielen zu jener Zeit zur Leitung einer Gewerkschaftsorganisation Berufenen, so ging es auch ihm: der Verschmelzungsbestrebungen im Glaserverband. Eine Beirats- Höchstbetrag ist allerdings auf 1200 Stronen begrenzt, zugleich aber auch Aufbau mußte ganz von unten auf begonnen werden. Reinigung des Glaierverbandes, die in Anwesenheit des Verbands- ein Mindestbetrag von 600 Stronen vorgefehen Agitations apparat, feine festangestellten Hilfskräfte, er, der Borsvorsitzenden und des Ausschußvorfizenden Ende Oktober in Karls- 30gener, 1200 Stronen übersteigender Jahresarbeitsverdienst wird sigende, selbst nur im Nebenamte tätig. ruhe stattfand, beschäftigte sich mit dem Anschluß des Glafer- natürlich angerechnet. In Deutichland kann in den Fällen, wo der Sechstausend Mitglieder waren im ganzen Reiche vor- verbandes an eine größere Organisation. Die Notwendigkeit der Jahresarbeitsverdienst das 300 fache des Drtslohnes nicht erreicht, handen, als Karl Hübsch seine Tätigkeit begann. Zehn Jahre später Berichmelzung selbst war faum noch umstritten; die Aussprache nur diefer in Anrechnung gebracht werden und danach ist es mög­waren es rund 38 000 und weitere zehn Jahre später, im Jahre drehte sich vielmehr um die Frage, welcher Organisation man bei lich, daß der ganze Jahresarbeitsverdienst nur 510 M. und die 1912, rund 140 000 Mitglieder. 1892 befaß die Organisation eintreten wolle. Die Bank- und Bleiglaser empfahlen den Anschluß Vollrente 340 M. beträgt. an den Bauarbeiterverband, die Rahmenmacher den Beitritt zum Vermögen" von 1466 M., etwa soviel wie heute eine gutgeleitete Solzarbeiterverband. Schließlich wurde der Vorstand einstimmig Enkeln einer durch Betriebsunfall getöteten Perion im Falle der In Deutschland   fann Verwandten der aufsteigenden Linie und mittlere Ortsverwaltung an Vermögen aufweisen kann. Karl Hübsch beauftragt, mit diesen beiden Organisationen Uebertrittsbedingungen Bedürftigkeit eine Rente gewährt werden, die bei den Enkeln.in mußte daher auch dieser geringen finanziellen Mittel wegen jabre- zu beraten und festzulegen und dann sofort nach Friedensschluß eine jedem Falle mit dem fünfzehnten Lebensjahr in Fortfall fommt. Tang feine Kraft für die Ausbreitung der Drganisation nur im Urabstimmung darüber herbeizuführen. Der nächstfolgende Ver- Der Fortfall der Rente mit dem fünfzehnten Lebensjahre gilt auch Rebenamt einfeßen. Die Arbeit in der Wirterei mußte den bandstag soll dann die endgültigen Beschlüsse faffen. Unterhalt für die Familie liefern und die Tätigkeit für die Drganis für die Kinder einer getöteten Perfon, bei denen die Bedürftig­feit sonst feine Voraussetzung der Rentengewährung ist. Desterreich sation mußte in der Hauptsache beschränkt werden auf die Abende geht nunmehr über das fünfzehnte Lebensjahr in den Fällen hinaus, und die Sonn- und Feiertage. In jenen ersten Tätigkeits- werkschaftskonferenz. Der Zentralrat der ruffiichen Gewerkschaften förperlichen oder geistigen Gebrechen behaftet sind, das fie gänzlich Die russischen Gewerkschaften an die Berner internationale Ge- in denen die Rentenberechtigten zu diesem Zeitpunkt mit einem jahren hat Karl Hübsch nicht viel Sonntage für seine Familie ge- drahtete an die internationale Gewerkschaftskonferenz in Bern  : erwerbsunfähig macht. babt. Sonntag für Sonntag galt es hineinzufahren ins Land, um In solchen Fällen ist die Rente auf die den Samen der Organisation auszustreuen oder Pflegearbeit an der fonferenz. Entfendung von Delegierten infolge großer technischer Gewährung einer Rente an die Geschwister des Verstorbenen vor, Empfingen   Ihre Einladung zur internationalen Gewerkschafts- Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu zahlen. Desterreich sieht auch die Drganisation zu verrichten. Und des Wochentags, wenn die Fabrik- Schwierigkeiten unmöglich. Der Allruifische Zentralrat der Gewerf wenn der Verftorbene zum Unterhalt derfelben wesentlich beigetragen arbeit zu Ende war, mußte die Korrespondenz erledigt und die schaften, der 1 500 000 organisierte Arbeiter vertritt, begrüßt die hat. Das deutiche Recht fennt dieses nicht. Expedition der Verwaltungsgegenstände besorgt werden. Erst der Jdee der Wiederherstellung der Einheit des internationalen Brole- Wenn man diefe Tatsachen gegeneinander hält, muß man zu Geraer   Verbandstag von 1898 ging dazu über, Karl Hübsch als tariats, die durch den imperialistischen Krieg zerstört wurde. Wir Vorsitzenden fest anzustellen. boffen auf baldige Beendigung des Krieges und Aufblühen des proletarischen Kampfes gegen die Grundlagen der kapitalistischen   Ge­lismus!" sellschaft. Es lebe die Arbeiterinternationale, es lebe der Sozia­englischen Zensur zurückgehalten worden, denn es ist nie nach Bern  Das Telegramm ist anscheinend von der russischen oder gelangt und dem Internationalen Gewerkschaftssekretariat nur durch die russische Presse bekannt geworden.

In diesen 25 Jahren hat der Textilarbeiterverband unter der Leitung seines Vorsitzenden manchen harten Strauß zu bestehen ge­habt. Es sei nur erinnert an den großen Tuchmacher streit in Stottbus 1896, an die Kämpfe in der Laufizer und in der sächsisch thüringischen Textilindustrie, an den Kre­ felder   Seibenweberstreit. Ganz besonders aber erweďte der Kampf um den Zehnstundentag in Crimmit­ schau   in der gesamten deutschen   Arbeiterschaft das lebhafteste Inter­esse und die wärmste Sympathie mit den Kämpfern.

Der Teytilarbeiterverband hat sich mittlerweile fräftig entwickelt und wir wünschen mit diesem, daß der Genosse Hübsch noch recht lange an seiner Epige wirken möge.

Aus der Schlichtungskommission für Militärschneider.

In der letzten Sigung war wieder der merkwürdige Vertreter jenes Unternehmers erschienen, von dem wir fürzlich an dieser Stelle berichteten, daß er seinen Fall immer wieder von neuem aufrollen möchte, obgleich er längst erledigt ist.

Der Vertreter bestritt von neuem die angeführten Säge und fam, als alles nichts nüßte, zuletzt mit der Behauptung hervor, die betreffende Arbeiterin habe mit dem Beklagten eine Vereinbarung getroffen, auf Grund deren sie nun nicht mehr flagen könne. Auch habe sie für 120 M. Garn entwendet.

zu tun.

Eine Beisigerin erklärte hierzu, dann möge der Beklagte Straf­antrag stellen, mit der vorliegenden Klage hätte dies jedenfalls nichts Kunze vom Schneiderverband: Was der Vertreter hier nun mit einemmal vorbringt, scheint mir sehr unwahrscheinlich. Ein Arbeitgeberbeifizer: Wenn in einem fo fleinen Betriebe nach und nach für 120 M. Garn gestohlen würde, so müßte der Bellagte das doch sehr bald gemerkt baben. Die Frau fann sich doch, weil sie wußte, daß das Garn im Preise steigt, ein größeres Quantum zu gelegt haben. Mindestens fann man doch nicht ohne weiteres mit der Behauptung fommen, fie babe gestohlen, blog weil sie ihren recht mäßigen Lohn will. Sie haben bisher kein Wort von diesem an­geblichen Diebstahl gefagt, das Ganze geht auf eine Berichteppung hinaus. Die neuen Momente lassen wir hier jedenfalls nicht gelten.

überlegt.

Vertreter: Der Beklagte hat sich die Diuge erst nachträglich Arbeitgeberbeisiger: Daß er zu wenig zahlt, hat er fich wahr fcheinlich früher überlegt.

v. Schulz: Die Garngefchichte geht uns hier nichts an. Beisitzer Eder weist auf die Unwahrscheinlichkeit der neuen Behauptungen hin. Der Beklagte soll ja die Summe wieder be­kommen, er braucht ja bloß Regreß zu nehmen, das will er aber nicht, also muß er zahlen.

v. Schulz: Die 10 Proz. muß er jedenfalls najzahlen, da hilft alles nichts.

Leipziger Straße  

( Versand­

Abteilung)

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Ausland.

Parteinachrichten.

Aus der sozialdemokratischen Presse.

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daß sie nur als tägliches Organ zu erscheinen aufhört. Sie werde Die Volksst im me" für Altena Iserlohn teilt mit, in Zukunft einmal wöchentlich herauskommen und alsbald nach Friedensschluß bemüht sein, mit neuen Kräften in den Kampf für Sie Sache der Arbeiterschaft einzutreten.

Von der Arbeiterjugendbewegung in Skandinavien  .

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Ein in Stockholm   abgehaltener Jugendkongreß, zu dem 26 Ver­eine 45 Vertreter entsandt hatten, beschloß, den Sozialdemokrati­schen Jugendverband Schwedens  " zu gründen. Der Verband so¤l mit der Partei eng zusammenarbeiten, ohne sich jedoch ihr anzu­schließen. Bei Erreichung des zwanzigsten Jahres sind die Mit­glieder der Jugendorganisation verpflichtet, der Partei beizutreten. der neuen schwedischen Linksparei angeschlossen. Der Norwegische Bekanntlich hatte der alte von Höglund geleitete Jugendverband   fich Sozialdemokratische Jugendverband hielt in Kristiania   einen außer ordentlichen Kongreß wegen der Streitigkeiten unter den Mitglie­bern des Zentralvorstandes ab, die mit dem Parteistreit über die Stellung zum Militarismus zusammenhängen. Scharf getadelt wurde die Redaktion des Verbandsorgans Klassekampen, die eine Spaltung der norwegischen Arbeiterpartei nach dem schwedischen Muster empfohlen hatte. Der Kongreß nahm eine Resolution an, die ausspricht, daß der Jugendverband die Einheit der Partei zu wahren habe und daß in diesem Sinne auch seine Zeitung redigiert werden müsse.

Soziales.

Deutschland   gerät ins Hintertreffen.

dem Ergebnis kommen, daß Deutschland   in recht vielen Fällen nun­mehr schon vom Auslande überflügelt worden ist und recht, recht viel Verfäumtes nachzubolen hat.

Defterreich bat die oben erwähnten Verbesserungen der Unfall­ist die deutsche   Volkswirtschaft der österreichischen überlegen. Was versicherung jetzt während der Kriegszeit vorgenommen. Fraglos Desterreich fann, müßte Deutschland   erst recht können. Beschämend ist es, fehen zu müssen, daß wir hier von einem wirtschaftlich weniger günstig gestellten Staat überflügelt werden.

Durchlöcherung der Nachtruhe für Bäckereien?

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Wie wir der Deutschen   Bäder- und Konditorenzeitung ent nehmen, bringt der Brotfabrikant" folgende Nachricht:

Wie wir aus guter Quelle erfahren, wird der Bundesrat in Kürze den§ 9 der Bekanntmachung über Bereitung von Back waren dahin ändern, daß für Verrichtung der Vorarbeiten, ins besondere der Sauerführung, beft.mmte Zeiten während der zwölf­stündigen Ruhezeit freigegeben werden. Unmittelbar beranlagt ist diese Aenderung, die schon am 25. Juli 1916 vom Verband deutscher Brotfabrikanten" beantragt war, durch einen Antrag der sächsischen Regierung. Die Reichsregierung hat daraufbin sich an die Bundesregierungen um Aeußerungen gewandt, und dieie haben wiederum mit Sachverständigen sich ins Benehmen gefegt..."

bereitungen zur Durclöcherung des Nachtbackverbots. Sie sind nicht Die Organisationen der Bäcker wissen nichts von solchen Bor undenkbar ericheinen, daß eine so tief in die beruflichen Verhältnisse gutachtlich als Sachverständige gehört worden. Es will uns ganz und das ganze Leben der Bäder einschneidende Maßregel, wie es eine auch nur teilweise Aufhebung oder Durchlöcherung der Nacht­rube iein würde, auch nur ins Auge gefaßt wird, ohne daß man die Gehilfen und Backmeister hierzu hört. Jedenfalls ist die Mit­teilung des Brotfabrikanten" nur zu sehr geeignet, Unruhe in die Reihen der Bäckereiarbeiter zu tragen. Sie harren von Tag zu Tag des dauernden Berbots der Nachtarbeit für die deutsche Bäckerei und müßten eine auch nur teilweise Aushebung des jetzigen vorläufigen Berbots geradezu als einen Schlag ins Geficht empfinden. Die Re­gierung würde deshalb gut tun, fich fofort zu dieser Frage zu äußern.

Eingegangene Druckschriften.

Frankreichs   Schicksale im Jahre 1870. Von Graf Sobineau 50 3. Sechs Monate Westfront. Bon Balter Reinhardt mirabella. Bon Lotte Gubalte. Das Wartburgfest. Bon H. Ferd. Maßmann. Der Weltkrieg 1914/17. Bon Generalmajor v. Loebell. Je 25 Pf. Michel. Von Joh. Scherr. 1 M. Philipp Reclam  , Leipzig  . Gut und Blut fürs Baterland. Bon Dr. A. Jastrow. 6 M. Georg Reimer  , Berlin  .

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Es hat eine Zeit gegeben, in der Deutschland   fraglos an der Spize der Sozialversicherung marschierte. In vielen Punkten ist es aber auf diesem Gebiet schon vom Auslande überflügelt worden. In neuerer Zeit auf dem Gebiet der Unfallversicherung von Dester­reich. In Desterreich ist nunmehr auch ein Unfall dem Schuße der Versicherung unterstellt, der sich auf dem Wege von und Verantwortlich für Bolitik: Erich Kuttner  , Berlin  ; für den übrigen zu der Arbeit ereignet. fofern dieser Weg feine im Eigen Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neukölln: für Inferate: Th. Glode, Berlin  . interesse des Versicherten begründete oder sonstige mit dem Arbeits- Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., verhältnis nicht zusammenhängende Unterbrechung erfahren hat.

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