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Nr. 308 34. Jahrgang

Groß- Berlin

Herabsehung der Butterration?

Beilage des Vorwärts

durch Mehrheitsbeschluß lehnt der Magistrat Charlottenburg   ab, da ein solcher Beschluß sich mit dem Charakter des freiwilligen zu sammenschlusses nicht bertrage.

Freitag, 9. November 1917

Suttner. Nur Kriegsbeschädigte und ehemalige Kriegsteilnehmer haben Zutritt. Eintrittstarten sind zu haben auf der Geschäftsstelle des Bundes, Berlin   SW 68, Lindenstr. 114 III.

Die Zusammenlegung der Bäckereien in Groß= Berlin Neuregelung der Druckschriftenausfuhr. Nach einer Bekannte Schon vor Wochen tauchte das Gerücht auf. daß die Butter ist bisher in einer großen Reihe von Gemeinden im Wege frei- machung des Oberkommandos in den Marken dürfen vom 15. No. ration herabgelegt werden solle. Auf diese Meldung kam dann, wie williger Vereinbarung mit den Bertretern des Bädereigetverbes er vember ab periodische Zeitschriften nur noch ins Ausland versandt immer, zunächst ein amtliches Dementi: die Fettration werde nicht folgt. Ein bebördlicher Zwang ist bisher nicht ausgeübt worden. werben, wenn in die ganze Auflage bereits beim Erscheinen das ermäßigt werden. Die amtliche Meldung ist richtig gewefen, aber ju lebereinstimmung mit den Magistraten und Gemeindevorständen Ausfuhrzeichen eingedrudt ist. Die Ausfuhr einzelner Nummern, die auch das Gerücht war nicht falich. Die Fettration bleibt zwar auf empfehlen die Bäckerinnungen ihren Mitgliedern die guſammen dieser Bestimmung nicht entsprechen, ist unstatthaft. Die Belannt 80 Gramm bestehen, aber die Butterration wird vermindert, denn legung; sie versuchen alle Betriebe, die nur 6-10 Sad Diehl machung bestimmt ferner, daß Bücher und Druckschriften, die im In­in der nächsten Woche sollen nur 30 Gramm Butter und 50 Gramm wöchentlich verarbeiten oder deren Einrichtungen nicht den neuzeit- lande frei vertrieben werden können, zur Versendung nach Dester­Margarine, also umgefehrt wie bisher, pro Kopf abgegeben werden. lichen Ansprüchen genügen, zu veranlassen, ihr Meht einem anderen reich- Ungarn   einer besonderen Ausfuhrerlaubnis nicht mehr bedürfen Ebenso wie damals, als das Gerücht auftauchte, sind wir noch Bäder zur Verarbeitung zu übergeben. Es sind bisher zusammen- und von der Abstempelungspflicht befreit sind. heute der Meinung, daß zu diefer einschneidenden Ma- gelegt in Berlin   etwa 200, in Charlottenburg   etwa 90, in Meit nahme e fein zwingender Grund vorliegt und des föln 78 und in Lichtenberg   22 Betriebe: Die Friedrichstraße zwischen Karl- und Buttkamerstraße wirb Auch Wilmersdorf   und halb im Intereffe unserer Bolfsernährung Steglitz   haben, wie gemeldet, die freiwillige Zusammenlegung durchgangsverkehr und für Kraftomnibuse gesperrt. vom 10. d. M. an bis auf weiteres für Laftkraftwagen im Durch energis gegen diefe neue Ernährungsvergeführt. Jm örtlichen ichle terung protestiert werden muß. Wir schrieben Laftverkehr darf die Friedrichstraße auf dieser Seite nur im Schritt damals, daß man hoffentlich zu dieser Maßnahme erst schreiten mag befahren werden. Lastkraftwagen dürfen sie nur von der dem werde, nachdem die noch im freien Handel zu Bucher  Ziel am nächsten gelegenen Querstraße aus befahren und müssen sie breifen vertriebene Butter erfaßt worden fei. demnächst ebenip berlaffen. Die den Fahrverkehr in der Friedrich Das ist nicht geschehen. Noch heute wird Butter in großen Mengen und Charlottenstraße zwischen der Behren- und Dorotheenstraße eina int Schleichhandel vertrieben. Man frage doch nur einen unserer schränkenden Bestimmungen des§ 75 der Straßenordnung werden Feldgrauen, die aus dem Diten zurückkehren, wieviel Butter noch in vom 10. an bis auf weiteres aufgehoben werden. jenen Gegenden vorhanden und von dort aus zu Bucherpreisen im Deutschen Reiche vertrieben wird. So wurden erit vor wenigen Tagen einem unserer Parteifreunde 400 Zentner Butter zum Preise bon 12,50 M. pro Pfund angeboten. Derartige Quellen gibt's noch mehr.

Ob die Fettstelle Groß- Berlin alles getan hat, um diefer Ein­schränkung zu begegnen? Wohl hat man in einigen langen Ein­gaben, die wohl aus der Presse bekannt geworden sind, auf die immer geringer werdende Milch- und Buttermenge hingewiefen, aber bekanntlich üben derartige Eingaben eine allzu große Birkung Es wird unbedingt notwendig sein, daß sich auch die kommunalen Behörden beizeiten gegen derartige Verschlechterungen

nicht aus.

tenden.

Ueber die Herabfegung teilt das Nachrichtenami mit: In der nächsten Woche sieht sich die Fettstede Groß- Berlin genötigt, die Butterration von 50 auf 30 Gramm herabzuießen, da die von den Berteilungsstellen für Groß- Berlin überwiesene Buttermenge für November entsprechend vermindert worden ist; entsprechend den ihr augenblicklich zur Verfügung gestellten Fettmengen wird sie jedoch an Stelle der ausfallenden 20 Grammi Butter pro Kopf die bie­herige Margarineportion von 30 auf 50 Gramm erbösen, so day also in der Woche vom 13. bis 18. November 30 Gramin Butter und 50 Gramm Margarine verteilt werden. Die Fettstelle Groß- Sonntagsruhe und Beschäftigungszeit in den Weihnachts­Berlin hat gegen diefe Verkürzung der Butterration fofort Bora stellung bei den zuständigen Justanzen erhoben. Sollten die Vor­ftellungen Erfolg haben, so wird wieder die frühere Menge an Butter zur Verteilung tommen.

tagen.

begirt Berlin  - Stralau wird folgendes bestimmi: Für den Landespolizeibezirk Berfin sowie für den Gemeinde­

Neuköllner Lebensmittel- und Kohlenversorgung.

Die Neuköllner   Stadtverordnetenberfamm Iuttg verhandelte gestern über die von der sozialdemokratischen rattion an den Magistrat gerichtete Anfrage wegen Maß­nahmen zur besseren Bersorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln und Kohlen.

Freigabe weiterer Abschnitte der Kohlenkarten. Für das Gebiet des Koblenverbandes Groß- Berlin wird folgendes bestimmt: Bom 7. November ab darf gegen Vorlegung der Koblen­farte der Gruppe 1 bis#bschnitt 8 einschließlich, der Gruppe 2 Bis Abschnitt 14 einschließlich, der Gruppe 3 bis Abschnitt 20 einschließ lich, der Gruppe 4 bis Abinitt 28 einschließlich, der Gruppe 5 bis Abschnitt 40 einschließlich auf jeden Abschnitt Bentner Roblen ab­gegeben und entnommen werden, insoweit diefe Abschnitte nicht bereits wegen der bei dem Verbraucher vorhandenen Bestände vor Ausgabe der Karte abgetrennt sind. Die Kohlenhändler haben eine der gelieferten Menge entsprechende Zahl von Abschnitten der Kohlenkarte abzutrennen. Die Abgabe von Kohlen auf ab­getrennte Abschnitte ist unzulässig. Die Befugnis zur Entnahme und Abgabe von Kohlen auf das Mittelstück der für die Zeit vom 9. Juli 9917 ab gültigen Reichsfleischkarte für Berlin   und Rambar­In seinen begründenden Ausführungen gab Genosse Schola orte fowie auf Abinitt 5 der Kaffee- Erfagtarte für Groß- Berlin eine Schilderung der Unzulänglichkeit unserer Lebensmittelber bört mit dem 31. Dezember auf. Für den Monat November jorgung, im befonderen der geradezu trojtlosen Zustände des Ge werden Kohlenhändler, welche waggonweise oder in Kahnladungen müsemarites. Die Bebensmittelfommission Neuköllns habe Brifetts empfangen, von der Berpflichtung befreit, 10 Proz. der ein- fich an Oberregierungsrat Tilly, den Leiter der Reichsgemüse gehenden Mengen Briketts auf Lager zu nehmen. Ferner teilt der Koblenverband Groß- Berlin zur Beseitigung rungsverträge endlich zu beseitigen. stelle, gewandt und von ihm verlangt, sein System der Liefe Beider scheine von Zweifeln erneut mit, daß voraussichtlich im Laufe des Monats aber bei der Reichsstelle sehr wenig Neigung zu sein, dieses durch Januar die Berechtigung zum Bezug von weiteren Koblenmengen aus unhaltbare System aufzugeben. Neukölln sei ganz besonders zu Zwecken des Hausbrandes durch Ausgabe neuer Kohlentschlecht dabei gefahren und habe für die Heranschaffung von farten gewährt werden wird. Rebensmitteln 300 000 bis 400 000 M. zusehen müssen, meil sie unter den Bestimmungen der Reichsstelle nicht möglich war. Zu die Stadt das Gemüse faufen müssen. Ich behaupte, sagte unser Breifen, die weit über die Höstpreise hinausgingen, habe Redner, daß keine Gemeinde zu Höchstpreisen hat faufen können, und daß dies nicht möglich ist, weiß auch Herr v. Tillh. Er hat Göchstpreise festgeseht, aber jede Gemeinde mußte dann sehen, wo Im Zusammenhang mit der ungünstigen Entwicklung der Milch im Handelsgewerbe ist mit Ausnahme der im Zeitungs  - forgt sind, haben das durch umgehung von Vorschriften erreicht, 1. Die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern sie Gemüse bertriegte. Gemeinden, die heute mit Gemüse ver­und Fettversorgung stehen einige neue Maßnahmen, die das handel, im Noheishandel, im Brennstoffhandel sowie in den Banke, indem sie Ammoniak für Lieferungsverträge hingaben. Höchſt­Kriegsernährungsamt und die Reichsstelle für Speifefette zur Be- Mechiel und Lotteriegeschäften beschäftigten Angestellten, für preise, Beschlagnahme und Rationierung gehören zusammen. Das wirtschaftung der Milch getroffen haben. Danach wird der welche die Beschäftigungszeit wie an den gewöhnlichen Sonntagen durch das unzulängliche System entstandene Chaos auf dem Streis der Selbstversorger auf Angehörige des Haushalts und solche gilt, wie folgt gestattet: Am Sonntag, den 16. und 23. De Gemüsemartt tann nur schivinden, wenn man die Gemüse­Wirtschaftsangehörige beichränkt, die herfömmlich Bollmilch als Teilem ber allgemein für das Bandelsgewerbe: borrate draußen erfaßt. Mit artoffeln war Neukölln vor der Entlohnung beziehen. Der Vollmilchbedarf der Selbst- 1. Von 8 bis 10 Uhr vormittags und von 12 bis 7 1hr nachmittage. einiger Zeit so reichlich versorgt, daß die Stadt über 7 Pfund pro berforger, sowohl für Ernährungs- als für Verfütterungszwede, 2. Der Handel mit Wilch, mit Konditoriaren, mit Fleisch und Woche hinausgehen wollte. Aber Geheintrat Hagedorn, der Leiter mu8 in Butunft behördlich festgesezt werden. Die Verfütterung Burst sowie mit Vorfoftwaren ist außerdem an den genannten det staatlichen Berteilungsstelle Groß- Berlin, ging auf keine Gr+ bon Bollmilch ist grundsäglich nur noch an Kälber, die nicht älter amei Sonntagen schon vor Beginn der allgenteinen Verkaufszeit höhung ein und empfahl Trodnung der überschüssigen Kartoffeln. als 6 Wochen sind, zugelassen. Für die Zwede der menschlichen von 5 Uhr morgens an zulässig. Der Sandel mit Badwaren ist Bedenklich ist die angefündigte Serabschung der Buttermenges Ernährung fann ein bestimmter Teil der bei Kubbaltungen erit von 6 Uht morgens an, der Beitungshandel nie bis 3 Thr die Weitergewährung mindestens der bisherigen Menge ist angu und Moltereien auffallenden Magermilch Magermilch zur Frischmilch nachmittags mit Ansschluß der Hauptgottesdienstpause aulaifig. ftreben. Auch die Zuteilung von Raffee Grjas ist sehr inapp Lieferung oder zur Duarfbereitung in Anspruch genommen Im Handelsgewerbe ist am ersten Weihnachtstage obwohl in vielen Zeitungen immer wieder große Mengen zum tverden. Soweit Bollmilch über denjenigen Bedarf, der zur Be- die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern per Rauf angeboten merden. Ueber die Kohlenversorgung friedigung der Bolmilchversorgungsberechtigten erforderlich ist. zur boten. Verfügung steht, ist sie zu verbuttern oder. wenn die Berbutterung 1. in den Zeitungsexpeditionen: von 4 bis 9 Uhr vormittags; 2. tm haben, aber keine Rohlen friegen. Stundenlang müssen die Leute Ausnahmen hiervon werden jedoch folgende zugljen: führte Scholz aus, daß wir zwar einen Rohlenberband Groß- Berlin undurchführbar ist, bei der Fettzuteilung anzurechnen. Die Abgabe Milchhandel: von 5 bis 10 Uhr vormittags und von 12 bis 2 Uhr in Wind und Wetter stehen, ohne daß fie Kohlen erhalten. Die von Vollmilch ist grundfäglich nur gegen Karte oder anderem be- nachmittags; 3. im Handel mit Koditorwaren und Konfitüren, mit Macht des Kohlensyndikats zu brechen. hat man leider unterlassen. hördlichen Ausweis zulässig. Die Sicherstellung der Milchversorgung Fleisch und Wurst, sowie mit Vorfoftwaren und Roheis von bis Rein Kleinhändler weiß, wieviel Kohlen er zur Verfügung haben von Bedarfsgemeinden fann nicht nur durch behördliche Einzel- 10 Uhr vormittags; 4. im Handel mit Badwaren bis 10 1hr vor- wird. Das ist für den Kohlenverband ein Grund, die Einführung anweisungen, sondern auch durch die Anordnung von Land- mittags; 5. im Handel mit Kolonialwaren, mit Tabak und 3i der Kundenliften abzulehnen. Tieferungen erfolgen, bei denen Ueberichußbezirken die Lieferung garren, mit Bier und ein von 8 bis 10 Uhr vormittags. Bestimmter Milchmengen att andere Bedarfsbezirke auf­gegeben wird. Ferner sind die Behörden befugt, Kühl­einrichtungen und ähnliches im Interesse der Milchlieferung gegen Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Der Moltereianichluß ist da, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse ibn zulassen, durchzuführen. Die fommunale Regelung des Milchverkehrs hat sich auf die Er­faffung der Milch zu erftreden und dies Ziel ist durch straffe Dr ganisation Einrichtung von Milchfammelstellen, Anstellung von Revisoren und dergleichen- zu erreichen. o es erforderlich er­icheint, fönnen die Kommuna' verbände mit Zustimmung der Landeszentralbehörden auch gewißie Beschränkungen des Berkehrs mit Ziegen- und Schafmilch anordnen. Zur Bekämpfung des Schleich  handels ist der bloße Veriu der Zuwiderhandlung gegen gejeg liche Bestimmungen unter Strafe gestellt.

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Zur Behebung der Salznot.

Der Magistrat Berlin   hat Beranlassung genommen, größere Mengen Salz einzukaufen und bierber zu befördern. 30 Waggons find feit Montag in Berlin   eingetroffen. Diese Mengen werden durch den freien Handel in den Verkehr gebracht. Weitere 60 Waggons werden demnächst hier eintreffen. Es ist in Aussicht genommen, diese noch einlaufenden großen Mengen der Bevölkerung im geregelten Ver­teilungsverfahren zuzuführen; zunächst wird auf die Zuderfarte am 16. November auf den Kopf der Bevölkerung je ½ Pfund aus­gegeben werden. Auch andere Gemeinden beschäftigen sich mit dem Ankauf von Salz, das fie in bestimmten Mengen an die Bevölkerung ausgeben

wollen.

Um 1. Weihnachtstage ist ferner gestattet: Die Beschäfs über die Gemüsebersorgung jeien nur zu richtig. Aus Stadtrat Mier erwiderte, die Darlegungen unseres Redners hardel von 9 bis 10 Uhr vormittags und von 12 bis 2 Uhr nach diese Zustände zu erklären. Aber eine Abstellung der Fehler ſei tigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeiten: 1. im Blumen- der Organisation, die von der Reichsstelle geschaffen wurde, jeien mittags; 2. a) im ambulanten Milchhandel, b) in Molkereien   zum dort bisher weder durch schriftliche noch durch mündliche Vor 4 Uhr mergens bis 1 Uhr nachmittags ohne Unterbrechung durch werde auch durch manche Gemeinden und mehr noch durch die Zwecke der Versorgung der Kundschaft mit Molfereiprodukten een stellungen zu erreichen gewesen. Zur Uebertreibung der Preise die Hauptgottesdienstpause; 3. im Gewerbebetrieb der Bierbraue- Rüstungsindustrie beigetragen. Wer am meisten zahlen reien und Eisfabriken während derfelben Stunden, während deren kann, bekomme die Bare. nach dem obigen ein Handel mit Roheis und mit Bier in offenen nahmen und den Gemeinden zuführen. Andernfalls, sagte Mier, Man solle das Gemüse beschlag= finden die allgemeinen Vorschriften über die Sonntagsruhe im so weiter geht, sind für uns die Mittel unerschwinglich. Bezüglich Verkaufsstellen zugelassen ist. Am 2. Beihnachtstage müfen wir fragen, ob wir das noch mitmachen sollen. Wenn das Sandelsgewerbe Anwendung, wie sie an den gewöhnlichen Sonn- ber& artoffeln stellte er in Aussicht, daß die Winterbelisfe fagen gelten. rung besser verlaufen werde. Die Klage über schlechte Beschaffen Am Sonntag, den 30. Dezember dürfen im Papier- heit der im Herbst so reichlich angelieferten Kartoffeln sei be­handel in offenen Verkaufsstellen Gehilfen. Lehrlinge und Arbeiter rechtigt. bon 7 bis 10 Uhr vormittags und von 12 bis 4 Uhr nachmittage beschäftigt werden.

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Ueber die Kohlenversorgung sprach Siadirat Mann. Die Mängel erklärte er daraus, daß die Regelung viel zu spät erfolgt sei. Der Kohlenberband jei bemüht, die Mißstände zu be Mehr als 10 000 Kriegserfahmittel! feitigen. un dentisten müsse man wünschen, aber der Wider Welchen Umfang die Erfagindustrie in der Kriegszeit genommen stand des Roblenverbandes gegen sie sei nicht unberechtigt. Denn bat, beweist das bisherige Ergebnis der Tätigkeit der Griagmittel- eine Stundenlifte feze   voraus, daß Ware da ist, um die Kunden ausfunftsstelle, die im März d. J. bei der Voltswirtschaftlichen Ab- zu befriedigen. teilung des Kriegsernährungsamis errichtet wurde. Auf Grund der Deter und Stadtverordneter Emmeluih, forderten gleich Die Redner ber bürgerlichen Fraktionen, Stadtverordneter von ihr ergangenen Aufforderung find von Nahrungsmittel- Unter­fuchungsämter, Breisprüfungsämtern und anderen beteiligten Stellen falls, daß an den verantwortlichen Stellen mehr als bisher ge bisher über 10000 verschiedene Eriagmittel, davon schehen solle, die Bevölkerung beffer mit Lebensmitteln und Feue rund 7000 Eriaznahrungsmittel, benannt worden. Ricb' Water rung zu versorgen. land, fannst ruhig sein!

3m Schlußivort beleuchtete Genosse Heitmann nochmals die bestehenden Mängel, die man als standalös bezeichnen müsse den Besis von Kohlen. Auch das sei ein Standal, daß Neufötin Wer nicht ständig auf der Straße liegen kann, fomme nicht in auf Schleichmegen sich Gemüse verschaffen mußte, weil es anders nicht zu haben war. Seitmann forderte, daß im kommenden Winter Sartoffelration erhöht wird, was sehr wohl möglich fei. Auch regte er an, mehr für die Versorgung der Bevölkerung leidern und Schuhen zu tun. Danach erklärte die Stadtverordnetenversammlung die Anfrage

Kein Brotaufstrich für Gasthäuser! Mit Rücksicht auf die vielfach in Berliner   Gastwirtstreifen Der Antrag der sozialdemokratischen Stadtverordneten- Fraktion. Herrichende Unflarheit, ob ihnen überhaupt und an welchen Tagen In unserer gestrigen Mitteilung findet sich eine irrtümliche Angabe. die Berabreichung von Fetten in Form von Aufstrich oder zum Die Fraktion beantragt, die Unterſtügung nicht nur für Strieger Zwede des Aufstrichs gestattet ist, wird erneut darauf hingewiefen, frauen, sondern auch für jedes Kind um mindestens 10 m. zu erbie daß die Berordnung vom 16. August 1916 noch zu Recht besteht. höhen. Danach ist in Gast, Schant- und Speisewirtschaften, Hotels, Fremdenpensionen jowie in Vereins- und Erfrischungsräumen die Berwendung von Speriefetten nur zur Verarbeitung von Speisen gestattet, dagegen die Abgabe als Aufstrich auf Brot verboten. Nur an fleischlosen Tagen ist die Verabreichung gestattet.

Lebensmittelverband   Groß- Berlin.

nächst noch weitere.

Städtische Bollebadeanstalten. Wir konnten in unserer Nummer mit vom 7. November als einen guten Erfolg des sozialdemokratischen Antrages die Wiedereröffnung der Anstalt in der Wallstraße mit- für erledigt. teilen. Jegt wird nun von einem neuen Erfolg dieses Antrages berichtet. Auch die Boltsbadeanstalt in der Gartenstraße foll dem Spandau  . Lebensmittel. Heute Beginnt der Verkauf der städti nächst wieder in Betrieb gefeht werden. Hoffentlich folgen dem ichen Butter auf Butterabſchnitt 111 der Lebensmittelkarte. Auf jeden Abschnitt werden 40 Gramm zum Preise von 24 Bf. ver­Der Magiftrat Charlottenburg hat in seiner gesirigen ausgabt. Von morgen ab werden auf Margarineabschnitt 3 Sigung dem Beitritt zum geplanten Lebensmittelverband Groß- Kriegsbeschädigte, ehemalige Striegsteilnehmer und Berständigungs- 40 Graman zum Preise von 16 Pi. ausgegeben. Kühlhauseier Berlin   zugestimmt unter der Bedingung, daß die Befugnisie frieden. Mit dieser Tagesordnung findet am Sonntag, den 11., bor- 48 Pf. pro Stüd werden auf Cierabschnitt 3 der alten Lebens­dieses Verbandes fich erftreden auf die Regelung der Näbrmittel mittags 10 Uhr, im großen Saal des Lehrer- Vereinshauses eine mittelfarte abgegeben. Der Eierabschnitt verliert heute abend seine verteilung an die Bevölkerung( Graupen, Grieß, Teigwaren), die Versammlung der Kriegsbeschädigten und ehemaliger Kriegsteil- Gültigkeit. Bon morgen ab fann auf Eierabschnitt 4 der neuen Aufstellung von Grundsägen für Zuweisung der Nährmittel an nebmer statt. Die Versammlung gebt von feiner politischen Partei Lebensmittellarte ein Ei abgegeben werden. Die schlechten Eier Massen- und Wertipeilungen. Rüstungsarbeiter usw. und die Ueber aus, sondern von der Organisation der Striegsbeschädigten, dem find spätestens bie Montag bei den Eiergroßhändlern umqu nahme der Geichäfte der Brotfartengemeinichaft. Die Bewirtschaftung Bund der Kriegsbeschädigten und ehemaligen Kriegsteilnehmer, der tauschen. Die vor dem 1. Eeptember ausgestellten Bescheinigungen der Nährmittel bleibt Sache jeder Gemeinde. Ihre Selbständigkeit durch diese Veranstaltung Klarheit darüber schaffen will, bab bie für die vorzugsweise Bedienung von Kranten und Böchnerinnen wird nach dieser Richtung nicht berührt. Ihr werden die Nähr. Kriegsbeichädigten und ehemaligen Kriegsteilnehmer im Gegenfag hat der Magistrat für ungültig erklärt; in Sufunft dürfen diefe mittel wie bisher auch weiter unmittelbar zugeteilt. Für besondere au gewissen eroberungssüchtigen Heim- Kriegern auf dem Boden des Befcheinigungen nur für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt Berteilungen behält die Gemeinde eine eigene Starte bei. Die Er Berständigungsfriedens stehen und alle friegsverlängernden Er werden und nur für Frauen mit vorgerüdter Schwangerschaft und weiterung der Zuständigkeit des Lebensmittelverbandes Groß- Berlin oberungspläne ablehnen. Referent ift der Bundesvorsigende Erich für Berfonen nach überstandener schwerer Krankheit.