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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

r. 137.

Sonnabend, den 16. Juni 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Varteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

Gerichts- Beitung.

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Gewerbegericht.

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er habe

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fennung des oben wiedergegebenen Grundsatzes die Klägerin zur Einbehaltung der drei Jackets unter den obwaltenden Umständen für berechtigt. Der Beklagte hat nach Meinung des Gerichtshofes den Schaden selber zu tragen, der ihm aus der Unmöglichkeit erwuchs, die drei ominösen Jackets zur rechten Beit an seine Auftraggeber abliefern zu können.

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Der Heizer N., der bei der Firma Hellwig ut. Brüll be- betreffenden Summe verpflichtet war. Er hielt unter Aners schäftigt war, hatte sich wegen seiner Leistungen die Unzufrieden­heit des Chefs zugezogen. Letterer verlieh derselben eines Tages in den Worten Ausdruck: Wenn Sie nichts Besseres leisten, tann Rammer VIII. Vorsigender: Assessor Fürst. Sigung vom ich Sie nicht gebrauchen", worauf N. meinte: Na, da tann ich 11. Juni. wohl gleich gehen?" Die Antwort hierauf: Wenn Sie gleich Ein Vertrag, der gegen die guten Sitten gehen wollen, tönnen Sie gleich geben", bewegte N., fich zu ent­verstößt. Von dem Buchhändler( Verschleißer von Kolportage- fernen. Er glaubte sich entlassen und klagte beim Gewerbegericht Die Schneiderin Sch. hatte für die Voges'schen Eheleute ges romanen und Journalen) Müller beansprucht für seinen noch auf Lohnentschädigung. Vorstehenden Sachverhalt als erwiesen arbeitet, dieselben behielten ihr bei ihrem Abgange 6 M. Lohn schulpflichtigen Sohn der Arbeiter W. 17,35 M. rückständigen annehmend ein Zeuge bestätigte die diesfallfigen Angaben des ein. Fri. Sch. wandte sich an das Gewerbegericht mit dem Antrag, Lohn. Der Kläger behauptet, sein Sohn, der Laufbursche bei Vertreters der beklagten Firma wies das Gericht den Kläger V.'s zur Auszahlung der 6 M. an sie zu verurtheilen. Die Beklagten Müller war, habe für die Zeit vom 28. Dezember bis zum ab. Gründe: Die Worte: Wenn Sie nichts Befferes leisten, erhoben den Einwand, sie hätten die Arbeiten der Klägerin 15. Januar feinen Lohn erhalten, obwohl er eine volle Woche fann ich Sie nicht gebrauchen,"" feien eine allgemeine Redensart, trennen und noch einmal machen lassen müssen, und zwar die ( die Ferienzeit) und zwölf halbe Tage im Interesse des Be- aber keine Entlassung. Durch die Aeußerung: Wenn Sie gleich Arbeit einer ganzen Woche. Eine Beugin wußte nicht viel aus­tlagten thätig gewesen sei. Der Beklagte wendet zweierlei ein. geben wollen, können Sie es," habe der Beklagte es in das Be- zusagen. Der Klägerin wurden die 6 M. zugebilligt, unter der Erstens: Er habe dem Knaben gesagt, für die Arbeit in lieben des Klägers gestellt, das Arbeitsverhältniß sofort zu lösen Begründung, daß es kaum glaublich erscheine, daß die Arbeit der Zeit der Neujahrsgratulationen erhalte oder nicht. Wenn der Kläger darauf zu arbeiten aufhörte, wäre einer ganzen Woche getrennt werden mußte. Die beklagte Ghe­er mit Rücksicht auf die ihm zufließenden Gra das seine Sache gewesen; zu einer Entschädigungsforderung sei frau wäre verpflichtet gewesen, von vornherein nachzusehen, ob tulations( Trink) gelder teinen Lohn( Akkorder deshalb nicht berechtigt. die Arbeit ihre Ansprüche befriedige.- Iohn). Zweitens: Der Bursche, der je nach der Zahl der be= Der Näherin K. waren von ihrem Lohn 2,25 M. abgezogen dienten Kunden( Empfänger von Journalen, Schauerromanen 2c.) Kammer III. Vorsitzender: Assessor 2ohmeyer. einen niederen oder höheren Lohn erhielt, hätte, wenn obige Ab- Sechs Steinträger beanspruchen vom Maurermeister Andrezky worden, welche die Beklagte anderen Näherinnen für Nacharbeiten machung nicht erfolgt wäre, bedeutend weniger wie die Klage eine Lohnentschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung. Der an den von der Klägerin gefertigten Hosen bezahlt hatte. Das Summe Gewerbegericht, von der Näherin R. in Anspruch genommen, bekommen zu gehabt; denn ge: Beklagte behauptet, die Leute gar nicht entlassen zu haben. Die stellte in öffentlicher Verhandlung fest, daß man der Klägerin faullenzt". Die Durchsicht der Bücher des Be felben feien unmuthig darüber gewesen, daß er sich auf dem in nicht das Angebot gemacht hatte, die nothwendigen Verbesserungen flagten wie eines Kontroll Buches Des fleinen W. Frage stehenden Bau einen Fahrstuhl zum Transportiren der ergiebt infolge der mangelhaften Notirungen läßt sich nicht Steine habe anbringen lassen, und hätten, aufgefordert, am Fahr selbst auszuführen. Es nahm an, die Beklagte hätte dies thun mehr nachweisen allerdings nur einen Rest von 7,77 M. Da stuhl weiter zu arbeiten, Buch und Karte auf ihr eigenes Ver- müssen, und verurtheilte diefelbe. Frau N., welche eine Arbeitsstube hat, beansprucht von es ihm nicht möglich war, nachzuweisen, daß sein Sohn in dem langen erhalten. Die Kläger hingegen führen aus, sie hätten Herrn St., dem Inhaber eines Konfektionsgeschäftes, 72 M. Der fraglichen Zeitraum mehr verdient hat, sah sich der Kläger zur wegen des Fahrstuhls nicht weiter arbeiten können. Aus den Beklagte behauptet, daß durch das Verschulden der Klägerin ihm Ermäßigung der Klagesumme auf 7,77 m. veranlaßt. Auf Ausführungen eines derselben geht hervor, daß sie sich nicht zum mindestens ein Schaden von 50 M. entstanden sei. Er habe drei Befragen erklärt W. junior, nur am 1. Januar gratuliren Verrichten anderer als der gewohnten Trägerarbeit verpflichtet hielten. gegangen zu sein, während Herr Müller behauptet, derselbe" Wir brauchen doch nicht", meinte der betreffende Kläger, für bestellte Mäntel nicht los werden können, weil dieselbe einen habe bis zum 13. Januar gratulirt und seinen Obulus einen Stundenlohn von vielleicht 35 Pfennig arbeiten, wenn wir schlechteren als den ihr übergebenen Stoff in dieselben hinein­gearbeitet habe. Die Mäntel seien jetzt, wenn überhaupt, nur dafür regelmäßig eingesteckt. Ein Zeuge beſtätigt des als Steinträger auf Akkord 7,50 M. den Tag verdienten!" Auf bedeutend billiger, und zwar mindestens um 50 M., vertaufbar. Betlagten Behauptung, daß dem Kleinen thatsächlich von grund dieses Zugeständnisses, wie in der Begründung Die Klägerin will durch das Zeugniß der Direttrice des St. be­Müller für die Gratulationszeit" teine Bezahlung seiner Arbeit ausgeführt wurde, der Verhandlung und der Zeugenaussage des weisen, daß ihr erlaubt worden sei, die anfangs nicht ganz tadel­W. hatte bezeugt, los gearbeiten Mäntel mit Zuhilfenahme eines Stoffes, der wurde. unter folgender Begründung wurde daß dieselben trotz des Fahrstuhls weiter arbeiten sollten, dessen nur ähnlich zu sein branche, wie der zuerst ver der Beklagte verurtheilt, 7,77 Mark 3u ungeachtet aber, nach etwa drei Stunden, ihre Karten gefordert arbeitete, noch mal zu machen. Die Zeugin bestätigte diese hätten. Drei der Kläger hatten auch unterschrieben, daß die Behauptung nicht. Sie will der Klägerin nur gestattet haben, Der Beklagte habe einen Vertrag eingewendet, nach dem Kündigung ausgeschlossen sei; ihrer Meinung nach hatte das nur die Mäntel neu zu arbeiten, in der Meinung, dieselbe habe noch während der Zeit, wo des Klägers Sohn gratulirte, diesem Lohn Geltung für die Dauer von Erdarbeiten, die sie vor ihrer Be­von dem zuerst benutzten Stoff genügend zu Hause. Der gericht­nicht gezahlt werden sollte. Der Vertrag sei, wie durch die schäftigung als Träger ausführten. Sie wurden über das Irrige liche Sachverständige für Demenschneiderei, dessen Urtheil über Aussage des Zeugen erwiesen, thatsächlich geschlossen worden; der Ansicht belehrt, daß der Uebergang von einer bestimmten zu die Güte beider Stoffe eingeholt wird, begutachtet trotzdem habe der Einwand nicht als durch einer anders gearteten Beschäftigung für ein und denselben im Einklang mit den Urtheilen sachverständiger Mit­greifend erachtet werden können. Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältniß bedeute. glieder des Gerichtshofes, daß die Preisdifferenz zwischen beiden Stoffen für die drei Mäntel nur 7 M. beträgt. Der Be flagte wurde zur Zahlung von 65 m. verurtheilt, und die Klägerin mit ihrer Wehrforderung von 7 M. abgewiesen. Gründe: Ter Gerichtshof babe angenommen, daß Frau Di. für ihre Behauptung, die Erlaubniß zur Verarbeitung ähnlichen" Stoffes besessen zu haben, beweisfällig geblieben sei. Sie habe deshalb vor allem den Beklagten die 7 M. zu vergüten, welche der in den Mänteln befindliche Stoff billiger sei, als der ihr gelieferte. Den anneblich weiteren Schaden von 43 W. habe der Beklagte nicht substantiirt, also auch nicht nachgewiesen; sein bezüglicher Gegen­anspruch habe deshalb bei der Urtheilsfällung nicht berücksichtigt werden können.

zahlen:

Kammer I. Borsitzender: Assessor Tech o w. Sitzung vom 12. Juni.

Eine energischer abzulehnende und verwerf= lichere Geschäftspraxis lasse sich kaum denken, als die, welche Leute von der Jugend des Klägers ver Die Plätterin W, verlangt von der Plätterei- Jnhaberin anlaßt, sich durch versteckte Bettelei ihren 2ohn eine Entschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung. Die Be zu verdienen; und eine versteckte Bettelei liege flagte wendet schlechte Arbeit ein und daß die Klägerin gewußt in jenem Gratuliren, das mit der Hoffnung ver- babe, es gebe" in ihrer Plätterei keine Kündigung". Darüber bunden sei, dafür Geld zu bekommen. Außerordent sei dort stets von den Plätterinnen gesprochen worden. Die Be lich zu mißbilligen und zu bedauern sei es, wenn jemand ge- tlagte wurde verurtheilt. Das Gericht hielt die behaupteten Mängel zwungen werde, sich in dieser Weise für seine ehrliche Arbeit der Arbeit für nicht so schwerwiegend, daß sie einen Entlassungs­bezahlt zu machen. Der Vertrag fei gegen die grund abgeben könnten, und betreffs des anderen Einwandes des guten Sitten verstoßend und deshalb nichtig. Beklagten war es der Meinung, von der Klägerin vielleicht mit Er verstoße aber auch gegen den§ 115 der Gewerbe- Ordnung. angehörte Reden ihrer Kolleginnen, daß Kündigung nicht § 115 besage, daß die Gewerbetreibenden verpflichtet sind, die bestehe", bedeuteten für diese noch lange feinen Kündigungs­Löhne ihrer Arbeiter in Reichswährung zu berechnen und baar ausschluß. Die Beklagte habe nicht mal behauptet, daß sie mit Vor der Straffammer des Landgerichts Mainz stand zu bezahlen, während Paragraph 116 Arbeitern, der Klägerin ausdrücklich die Kündigung ausgesprochen habe. am Mittwoch der Hauptkassirer der vor zwei Jahren liquidirten deren Forderungen in einer dem§ 115 zuwider laufenden Weise In der Begründung einer Entscheidung wurde ausgesprochen, Bentral- Strankenkasse der Gerber und Lederzurichter, Josef berichtigt worden sind, das Recht gebe, zu jeder Zeit Zahlung daß Hausarbeiterinnen die von ihnen im eigenen Heim an- Miedreich aus Beckenhausen, jetzt Geschäftsführer des Ver­nach Maßgabe des§ 115 zu verlangen, ohne daß ihnen eine gefertigten Stücke nur Zug um Zug gegen Bezahlung abzuliefern bandes" Solidarität" in Wiesbaden , angeklagt der Untreue Einrede aus dem an Zahlungsstatt Gegebenen entgegengesetzt brauchten. Das Klageobjekt betrug in dem betreffenden Falle gegen die genannte Kasse. Als die Kasse auf grund eines Be 21,30 M., welche der Beklagte, ein Echneidermeister, als Ersatz schlusses ihrer Generalversammlung in Liquidation trat, blieb ein für einen, ihm angeblich durch die Klägerin zugefügten Schaden Gesammtvermögen von 1245 M. übrig, welches gleichfalls auf einbehalten hatte. Der Schaden soll dadurch entstanden sein, Beschluß der Generalversammlung an die Mitglieder der Kasse daß die Klägerin drei Jackets nicht herausgab, weil der Be zur Bertheilung gelangen sollte. Miedreich wurde zum Liqui flagte eine ihr angemessen scheinende Lohnsumme nicht zahlen dator bestellt. Anstatt nun den Beschluß der Generalversamm wollte. Der Gerichtshof hielt durch die Verhandlung für er- lung auszuführen und das Geld zu vertheilen, gab er den wiesen, daß der Beklagte damals thatsächlich zur Auszahlung der ganzen Betrag der von ihm begründeten Allgemeinen deutschen

werden kann.

Der Ausgang einer Lohnentschädigungsklage wurde von einem Eide der Beklagten abhängig gemacht. Zu dem für die Eides leistung angefesten Termin erschien dieselbe nicht. Da in solchen Fällen nach§ 46 der Gewerbe- Ordnung der Gid als verweigert gilt, wurde die Beklagte zur Zahlung der geforderten 36 Mark verurtheilt.

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Literarisches.

M

des katholischen Voltsvereins auf dem Schüßenhofe zu Osnabrück am 26. März 1893. Osnabrück 1894. B. Wehberg.

also nur für den einen Spezialfall, daß zwei gleiche Kapitale Nede des Herrn Dr. Galland in der Versammlung zwar ungleiche Mengen variablen Kapitals anwenden, Dr. G. Stiebeling, Das Werthgesez und die Profit aber gleiche Mehrwerthmassen produziren. Dies ist aber rate. New- Yort. VI, 35 G.- Das Problem der nur möglich, da Stiebeling gleiche Arbeitszeit voraussetzt, Durchschnitts Profitrate. New- Yort 1893. 19 S. bei einem ganz bestimmten Verhältniß der Produktivität und Die Fortschritte der sozialdemokratischen Landagitation haben Untersuchungen über die Raten des Mehr- Intensität der Arbeit des einen zu der des andern Kapitals. die katholischen Herren nervös gemacht; das trippelt, trappelt werths und Profits. New- Yort 1894. 28 G. Bon einer allgemeinen Lösung des Problems ist gar keine Rede. und zappelt jetzt wie in einem Ameisenhaufen, in den ein Stock Der Verfasser hat sich in diesen Schriften zwei Aufgaben Ebenso wenig scheint uns aber der Verfasser auch den Nachgefahren. Gegen Thatsachen aber und die Prinzipien des gestellt: die Lösung des Problems der Durchschnitts- Profitrate weis für seine zweite Behauptung, daß die Rate des Mehr Gegners hilft selbst die längste Blechschmied- Rede nichts, das und den Nachweis, daß die Rate des Mehrwerths, die werths thatsächlich sinkt, durch seine statistischen Tafeln er haben die streitbaren Kämpen zu ihrem eigenen Erstaunen im zugleich die Hate der Ausbeutung ist, thatsächlich sinft. In der bracht zu haben. Nach Stiebeling soll aus der Mary'schen vorigen Jahre erfahren müssen; und so haben denn die Frommen Einleitung zur ersten Schrift finden wir in wenig Zeilen seine Theorie, soweit sie im ersten Bande des Kapitals entwickelt ist, die Art ihrer Kampfesweise vollständig geändert. Wir haben Lösung der ersten Aufgabe zusammengefaßt. Es heißt da:" Ich folgen, daß die Mehrwerthrate stetig wächst, die Profitrate aber unlängst an einem Beispiel aus dem Saarrevier gezeigt, in negme zwei Fabriken an, die mit gleichem Kapital gleiche Beit ich stetig gleichbleibt, sofern nur die folgenden drei Faktoren: welcher Weise die dortigen Kapläne thre katholischen Schäfchen arbeiten, aber mit einem verschiedenen Verhältniß des fonstanten fortschreitende Verwandlung lebendiger Arbeit in todte Maschinen- vor der Sozialdemokratie bewahren wollen. Da wird kein Be­und variablen Kapitals. Das Gesammtkapital( c+ v) sebe ich fraft, fortschrettende Verdichtung und Anhäufung des Gesammt weis angetreten, daß die Forderungen und Ziele der Sozial­= y und bezeichne den Unterschied in dem Verhältniß des fonstanten tapitals, fortschreitende Ergiebigkeit der Arbeit wirkend find. demokratie falsch, schlecht, unausführbar oder unerreichbar seien, zu dem variablen Kapital mit x. In Fabrik I ist y= c+ vund in In Praxis(!) fämen aber noch hinzu: 1. die sondern das, was ästhetisch schön und gut, oder weil altgewohnt, Fabrit II ist y=( cx)+( v+ x). Die Rate des Mehr- Konkurrenz der Gesammtkapitale. 2. Die Verkürzung der lieb an dem Katholizismus und seinen Begleiterscheinungen Arbeitszeit. Nun 3. Die Erhöhung der Löhne. bandelt für die rückständige Landbevölkerung ist, wird mit aller Glorie ums werths ist also in Fabrik I= und in Fabrik II= aber das Vlll. Kapitel des Kapitals Bd. 1 vom Arbeitstag, geben und dann wird behauptet, alles das verschwindet und muß Profit( p) nenne ich den Gesammtmehrwerth( m), um den sich das der 6. Abschnitt vom Arbeitslohn und ihren Einwirkungen auf verschwinden, sobald die Sozialdemokratie zum Siege gelangt. Gesammtfapital y oder c+ v in der gegebenen Zeit vermehrt die Mehrwerthsrate; diese Kapitel gehören doch wohl auch zur Diese Agitation wendet sich nicht an den Verstand, sondern an Mary'schen Theorie. Geradezu ungeheuerlich ist aber die Bebas Gemüth desjenigen, der bearbeitet werden soll. Und die also p= m. Die Nate des Profits ist demnach in der Fabrit I= bauptung Stiebeling's, daß die Profitraten unter Ausschluß der Wirkung wird verstärkt dadurch, daß man auch auf die Aus­Konkurrenz sich stetig gleich bleiben, und nicht der Schatten eines drucks- und Vorstellungsweise des Landvolkes eingeht und sich Beweises zu ihrer Unterstützung beigebracht. ihrer bedient. Die vorliegende Rede des bereits verstorbenen

oder

m c+ v

m

V

P

und in Fabrik II ebenfalls oder

m

c+ V

d. h. ebenfalls=

m

m

v+ x.

der

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y( c- x)+( v+ x) Nun zu den von dem Verfasser beigebrachten Zahlen des Dr. Galland arbeitet mit denselben Mitteln und, es muß offen Zensus! Der Angelpunkt, um den sich die gesammten Berech zugestanden werden, in viel schlagender und eindringender Weise, " Quod erat demonstrandum! Sehen nungen drehen müssen, ist das invested capital"( Anlage wie das oben angezogene Beispiel. Dr. Galland war ein sehr tapital) ein sehr schwankender Begriff, aus dem das konstante gebildeter Mann, wir zu, ob dies in der That ein Beweis ist. eine Zeit lang fungirte er auch als Mit­Auf Seite 270 und 71 des 1. Bandes des Rapitals( 4. Auf- Rapital durch Berechnung gefunden werden muß. Ferner müssen redakteur der Germania" aber das, was er hier vorbringt, aus den Profiten die Mehrwerthe berechnet werden. Man tann ist gemeinverständlich schlechthin. lage), wo Mary dies Problem berührt, heißt es: Die von Schon das Bild, in welchem verschiedenen Kapitalen produzirten Massen von Werth und sich denken, wie zuverlässig die endgiltigen Zahlen fein werden! er die Sozialdemokratie seinen Zuhörern vorführt, zeigt seine Mehrwerth verhalten sich bei gegebenem Werth und gleich zur Unterſtüßung seiner amerikanischen Ziffern zieht Stiebeling Geriebenheit und seine Kenntniß von dem Vorstellungsvermögen großem Gxploitationsgrad der Arbeitskraft direkt wie bie noch die Schätzungen Baxter's und Levi's für England an. des Volkes. Ihm ist die Sozialdemokratie der rothe Wolf, der Größen der variablen Bestandtheile dieser Kapitale." Daraus Hier finden wir dann auf Seite 30, daß in den zehn Jahren wie im Märchen von Rothtäppchen sich verstellt, die Kinder, von 1871 bis 1881 die produktive und dienstleistende Be hier die katholischen Arbeiter, anlockt und sie verspeist mit Und die ganze Rede ist nichts dem Stiebeling'schen Beweis die variablen Kapitale gleich v und Personen in der Dekade 1861-1871, sich überhaupt nicht ver- weiter als eine mit Witz, Humor und Sarkasmus gespickte Kapitale die Mehrwerthmassen gleich sind. Nun find aber in völkerung, trotz eines Bevölkerungszuwachses von über 2 650 000 aut und Haaren. v+ x, also verschieben; daher auch m der Fabrik I, nicht mehrt, die Nate des Lohnes dagegen eine Zunahme von Ausführung dieses Gleichnisses. Es ist nur zu verständlich, daß 45,21 pt. erfahren hat! Wenn man von solchen schön- fie vor dem Publikum, vor dem fie gehalten wurde, rauschenden gleich m der Fabrik II; also auch der Fabrik I nicht färberischen Zahlen kritiklos Gebrauch macht, ist es allerdings Beifall finden mußte. In derselben Versammlung hat sich übri der Fabrit II. Stiebelina's Beweis gilt leicht, ein Sinten der Mehrwerthrate zu beweisen. gens gezeigt, wie unvorsichtig manche unserer Genossen noch immer ins Zeug gehen. Als der Präsident die Sitzung mit den. Erufe:

folgt, daß nur bei gleicher Größe Der variablen

=

m

( cx)+( v+ x)

m

C+ v