Die Bestimmungen des Waffenftillitandes
Zwischen den bevollmächtigten Vertretern der Obersten 2. Angriffe von See aus und aus der Luft auf Heeresleitungen Deutschlands , Oesterreich- Un- Säfen und Küsten der anderen vertragschließenden Partei garns, Bulgariens und der Türkei einerseits, Ru B- werden auf allen Meeren beiderseits unterbleiben. Auch Iands andererseits, wird zur herbeiführung eines ist das Anlaufen der von der einen Partei besetzten Häfen und dauerhaften, für alle Zeile ehrenbollen Küsten durch die Scestreitkräfte der anderen Partei verboten. Friedens folgender Waffenstillstand abgeschlossen:
1. Der Waffenstillstand beginnt am 17. Dezember 1917, 12 Uhr mittags( 4. Dezember 1917, 14 1hr russ. Zeit) und dauert bis 14. Januar 1918, 12 Uhr mittags( 1. Januar 1918, 14 Uhr russ. Zeit). Die vertragschließenden Parteien sind berechtigt, den Waffenstillstand am 21. Tage mit siebentägigec rist zu kündigen; erfolgt dies nicht, so dauert der Waffen stillstand automatisch weiter, bis eine der Parteien ihn mit siebentägiger Frist fündigt.
II. Der Waffenstillstand erstreckt sich auf alle Land- und uftstreitfräfte der genannten Mächte auf der Land front zwischen dem Schwarzen Meer und der Ostsee . Auf den russisch - türkischen Kriegsschaupläßen in Asien tritt der Waffenstillstand gleichzeitig ein.
Die Vertragschließenden verpflichten sich, während des Waffenstillstandes die Anzahl der an den genannten Fronten und auf den Inseln des Moonsundes befindlichen Truppenberbände auch hinsichtlich ihrer Gliederung und ihres Etats- nicht zu verstärken und an diesen Fronten
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keine Umgruppierungen zur Vorbereitung einer Offensive vorzunehmen.
Ferner verpflichten sich die Vertragschließenden, bis zum 14. Januar 1918( 1. Januar 1918 rus. Zeit) von der Front zwischen dem Schwarzen Meer und der Ostsee
feine operativen Truppenverschiebungen. durchzuführen, es sei denn, daß die Verschiebungen im Augenblick der Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages schon eingeleitet sind.
Endlich verpflichten sich die Vertragschließenden, in den Säfen der Ostsee östlich des 15. Längengrades Ost von Greenwich und in den Häfen des Schwarzen Meeres während der Dauer des Waffenstillstandes keine Truppen zusammenzuziehen.
III. Als Demarkationslinien an der europäischen Front gelten die beiderseitigen vordersten Hindernisse der eigenen Stellungen. Diese Vinien dürfen nur unter den Bedingungen der Ziffer IV überschritten werden.
3. Das Ueberfliegen der Häfen und Küsten der anderen vertragschließenden Partei, sowie der Demarkationslinien ist auf allen Meeren untersagt.
4. Die Demarkationslinien verlaufen: a) im Schwarzen Meer: von Olinka- Leuchtturm( St. Georgsmündung)-Kap Jeros ( Trapezunt), b) in der Ostsee : von Rogefuel- Westküste- WormsBogstaer- Svenska- Hoegarne.
Die nähere Festsetzung der Linie zwischen Worms und Bogstaer wird der Waffenstillstandskommission der Ostsee ( 3iffer VII, 1) übertragen mit der Maßgabe, daß den russischen Seestreit Präften bei allen Wetter- und Eisverhältnissen eine
ist.
freie Fahrt nach der Aalandssee gewährleistet Die russischen Seestreitkräfte werden die Demartationslinien nicht nach Süden, die Seestreitkräfte der vier verbündeten Mächte nicht nach Norden überschreiten. Die russische Regierung übernimmt die Gewähr dafür, daß Seestreitkräfte der Entente, die sich bei Beginn des Waffenstillstandes nördlich der Demarkationslinien befinden oder später dorthin gelangen, sich ebenso verhalten, wie die russischen Seestreitkräfte. 5. Der Handel und die Handelsschiffahrt in den in Ziffer 1 Albjah 1 bezeichneten Seegebieten find frei. Die Festlegung aller Bestimmungen für den Handel sowie die Bekanntgabe der gefahrlojen Wege für die Handelsschiffe wird den Waffenstillstandskommissionen des Schwarzen Meeres und der Ostsee ( 3iffer VII, 1 und 7) übertragen.
6. Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, während des Waffenstillstandes im Schwarzen Meer und in der Ostsee keine Vorbereitungen zu Angriffsoperationen zur See gegeneinander vorzunehmen.
VI. Um Unruhe und
Zwischenfälle an der Front zu vermeiden dürfen Uebungen mit Infanteriewirkung nicht näher als 5 Kilometer, mit Artilleriewirkung nicht näher als 15 Kilometer hinter den Fronten vorgenommen werden. Der Landminenfrieg wird vollständig eingestellt. Quftstreifräfte und eise Iballone müssen sich außerhalb einer 10 Kilometer breiten Luftzone hinter der eigenen Demarkationslinic halten. Arbei ten an den Stellungen hinter den vordersten Dort, wo feine geschlossenen Stellungen be- Drahthindernissen sind erlaubt, jedoch nicht solche, die der stehen, gilt beiderseits als Demarkationslinie die Gerade Vorbereitung von Angriffen dienen können. awischen den vordersten bejezten Punkten. Der Zwischenraum zwischen den beiden Linien gilt als neutral. Ebenso sind schiffbare Flüsse, die die beiderseitigen Stellungen trennen, neutral und unbefahrbar, es sei denn, daß es sich um bereinbarte Handelsschiffahrt handelt. In den Abschnitten, wo die Etellungen weit auseinander liegen, find alsbald durch die Waffenstilstandsfommissionen( 3iffer VII) Demarkationslinien festzulegen und kenntlich zu machen.
Auf den russisch - türkischen Kriegsschauplägen in Asien sind die Demarkationslinien sowie der Verkehr über dieselben ( Biffer IV) nach Vereinbarung der beiderseitigen Höchst tommandierenden zu bestimmen.
IV. 3ur Entwicklung und Befestigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bölkern der vertragschließenden Parteien wird ein
organisierter Verkehr der Truppen
Mitglieder der Waffen stillstandskommissionen
VII. Mit Beginn des Waffenstillstandes treten die nachstehenden
Waffenstillstandskommissionen"
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( Vertreter jedes an dem betreffenden Frontstück beteiligten Staates) zusammen, denen alle militärischen Fragen für die Ausführung der Waffenstillstandsbestimmungen in den betreffenden Bereichen zuzuführen sind: 1. Riga für die Ostsee , 2. Dün a burg für die Front von der Ostsee bis zur Disna, 3. Brest Litowsk für die Front von der Disna bis zum Pripet, 4. Berditschew für die Front vom Pripet bis zum Dniestr, 5. kolo 33 var und 6. Focsani Koloszbar für die Front vom Dnjestr bis zum Schwarzen Meer, Grenzbestimmung zwischen beiden Kommissionen 5 und 6 im gegenseitigen Einvernehmen, 7. Odessa für das Schwarze Meer .
Diesen Kommissionen werden unmittelbare un unkontrollierte Fernschreibeleitungen in die Heimatländer ihrer Mitglieder zur Verfügung gestellt. Die Leitungen unter folgenden Bedingungen gestattet: werden im eigenen Lande bis zur Mitte zwischen den Demartations 1. Der Berfehr ist erlaubt für Parlamentäre, für die russisch - türkischen Kriegsschauplähen in Asien werden derartige 1. Der Berfehr ist erlaubf für Parlamentäre, für die linien von den betreffenden Heeresleitungen gebaut. Auch auf den ( 3iffer VII) und deren Vertreter. Sie alle müssen dazu Aus- ommissionen eingerichtet nach Vereinbarung der beiderseitigen weise von mindestens einem Korpskommando bziv. Korpskomitee VIII. Der Vertrag über Waffenruhe vom 5. De 2. In jedem Abschnitt einer russischen Division tann an etwa 2. In jedem Abschnitt einer russischen Division kann an etwa zwei bis drei Stellen organisierter Verfehr stattfinden. Hierzu sind im Einvernehmen der sich gegenüberstehenden Divisionen Verkehrsstellen in der neutralen Zone zwischen den De
befizen.
martationslinien einzurichten und durch weiße Flaggen zu bezeichnen. Der Berfehr ist nur bei Tage von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zulässig.
Höchstkommandierenden.
rontjtüde abgeschlossenen Vereinbarungen über Waffenruhe oder 3ember( 22. November) 1917 und alle bisher für einzelne Waffenstillstand werden durch diesen Waffenstillstands- Vertrag außer Kraft gesetzt.
mittelbaren Anschluß an die Unterzeichnung dieses WaffenIX. Die vertragschließenden Parteien werden im untillstandsvertrages
An den Verkehrsstellen dürfen sich gleichzeitig höchstens 25 Anin Friedensverhandlungen eintreten. gehörige jeder Partei ohne Waffen aufhalten. Der Austausch X. Ausgehend von dem Grundsatze der Freiheit, Unabhängigvon Nachrichten und Zeitungen ist gestattet. Offene feit und territorialen unversehrtheit des neutralen persischen Briefe fönnen zur Beförderung übergeben werden. Der Ver- Reiches sind die türkische und die russische Oberste kauf und Austausch von Waren des täglichen Gebrauchs Heeresleitung an den Verkehrsstellen ist erlaubt.
bereit, ihre Truppen aus Perfien zurückzuziehen.
3. Die Beerdigung Gefallener in der neutralen Sie werden alsbald mit der persischen Regierung in Verbindung Zone ist erlaubt. Die näheren Bestimmungen find jedesmal durch treten, um die Einzelheiten der Räumung und die zur Sicherdie beiderseitigen Divisionen oder höheren Dienststellen zu verstellung jenes Grundjages sonst noch erforderlichen Maßnahmen zu
einbaren.
regeln.
4. Ueber die Rückkehr entlassener Heeresangehöriger des einen XI. Jede vertragschließende Partei erhält eine Ausfertigung Landes, die jenseits der Demarkationslinie des anderen Landes dieser Vereinbarung in deutscher und russischer Sprache, die von beheimatet sind, fann erst bei den Friedensverhand- den bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet ist. Iungen entschieden werden. Hierzu rechnen auch die Angehörigen polnischer Truppenteiie.
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5. Alle Personen, die entgegen den vor= stehenden Vereinbarungen 1 bis 4 die De= martationslinie Der Gegenpartei überschreiten, werden festgehalten und erst bei Friedensschluß oder Sündigung des Waffenstilstandes zurüdgegeben.
Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, verpflichten sich, ihre Truppen durch strengen Befehl und eingehende Belehrung auf Einhalten der Verkehrsbedingungen und die Folgen von Ueberschreitungen hinzuweisen.
V. Für den
wird folgendes festgelegt:
Seekrieg
1. Der Waffenstillstand erstreckt sich auf das ganze Schwarze Meer und auf die Ostsee östlich des 15. Längengrades Oft von Greenwich , und zwar auf alle dort befindlichen See und 2uftstreitkräfte der vertragschließenden Parteien.
Für die Frage des Waffenstillstandes im Weißen Meer und in den russischen Küstengewässern des nördlichen Eismeeres wird von der deutschen und russischen Seekriegsleitung in gegenseitigem Einvernehmen eine besondere Vereinbarung troffen werden. Gegenseitige Angriffe auf Handelsund Kriegsschiffe in den genannten Gewässern sollen nach Möglichkeit schon jetzt unterbleiben.
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In jene besondere Bereinbarung sollen auch Bestimmungen auf genommen werden, um nach Möglichkeit zu verhindern, daß Seeftreitfräfte der bertragschließenden Parteien sich auf anderen Meeren betämpfen.
Brest Litow sf, den 15. Dezember 1917.
( 2. Dezember 1917 ruff. Stils.) gez.: Unterschriften.
Zusatz zum Waffenstillstandsvertrag. Zur Ergänzung und zum weiteren Ausbau des Abkommens über den Waffenstilstand sind die vertragschließenden Parteien übereingefommen, schnellstens die Regelung des Austauschs von Zivilgefangenen und Dienstuntauglichen Kriegsgefangenen inmittelbar durch die Front in Angriff zu nehmen. Hierbei soll die Frage der Heimschaffung der im Laufe des Strieges zurückgehaltenen Frauen und Kinder unter 14 Jahren in erster Linie berücksichtigt werden.
13eitungen u. dgl. innerhalb der durch den Waffenstillstand gezogenen Grenzen.
3ur Regelung der Einzelheiten wird eine gemischte Kommission von Vertretern sämtlicher Beteiligten demnächst in Petersburg zusammentreffen.
Brest Lito w sf, den 15. Dezember 1917. Grundsätzlich genehmigt und unter Vorbehalt der endgültigen Formulierung unterzeichnet: gez.: Unterschriften.
Der Kampf um das Heimatheer".
Der Landwirtschaftliche Verein Stolp- Schlaive- Rummelsburg hatte am letzten Donnerstag eine aufgeregte Sizung. Und das tam so: Ein kreisansässiger Graf Baudissin hatte den Vorschlag gemacht, einen Verein„ Heimatheer für Stadt und Land Stolp" zu gründen, der zur Linderung des Elends im Kreise ein Prozent des Vermögens bzw. des Einkommens der Begüterten eintreiben sollte. Der Vorschlag wirkte wie ein Steinwurf in den Froschpfuhl. Der Referent zu diesem Punkt, Kammerherr v. Boehn- Kuljew bestritt die Bedüftigkeitsfrage. Der Grundbesitz habe seine volle Schuldigkeit getan. Der Plan des Grafen Baudissin sei nicht nur bedenklich, sondern gefährlich, ja man könne sagen, gemeingefährlich. Es würden ja Riesensummen zusammenkommen, durch die man nur die Begehrlichkeit der Massen wede. Der Redner beleuchtete dann die Kriegsgewinne der Landwirtschaft. Diese habe allerdings Ueberschüsse erzielt, aber auf Kosten der Substanz. Rittergutsbesitzer Ried- Boganit pflichtete dem Vortragenden bei. Man schaffe durch Zustimmung nur einen Präzedenzfall. Die Opferfreudigkeit des Großgrundbefizes werde schon genug in Anspruch genommen. Gin Herr von Udermann- Wintershagen schrie dazwischen, der Graf wolle sich nur einen Namen machen, was allerdings bei einem Teil der Versammlung ein fräftiges Pfui auslöste. Später kamen aber auch Redner zugunsten des Baudissinschen Vorschlags zu Wort, unter ihnen Herr v. Puttfamer- Quadenburg, der offen aussprach:„ Uns stehen viele Menschen gegenüber, die sich mit einer wachsenden Verschlechterung, ja vielfach einer, ich möchte sagen todbringenden Verschlechterung ihrer Lage abfinden müssen." Nach heftigem Redekampf wurde der Vorschlag des Grafen Baudissin abgelehnt. Eine Reihe von Mitgliedern des Ver= eines erklärte jedoch, daß sie den Gedanken weiter verfolgen wolle. Aus all dem geht hervor, daß die Not in Pommern sehr groß fein muß, und daß es dort hartherzige Agrarier gibt, aber, zu ihrer Ehre sei es gesagt, auch andere, die ihr Herz und ihren Geldbeutel nicht verschließen wollen.
Das Wahlergebnis von Bonn . Amtliches Ergebnis. Bei der Reichstagsersabwahl im Wahlkreise Bonn - Rheinbach ani 15. Dezember wurden für Rechtsanwalt Johannes Henry- Bonn ( Bentrum) 4467 Stimmen und für Rechtsanwalt Justizrat Dr. Abs Bonn( Zentrum) Henry 2713 Stimmen abgegeben. ( 3 entrum) ist somit gewählt.
Letzte Nachrichten.
Der Friedensfühler vom September.
Nene Erklärungen.
Das Wolff- Bureau meldet nichtamilich:
Nach einer Meldung aus Amsterdam hat Lord Robert Cecil das Reutersche Bureau benachrichtigt, daß das, was Deutschlands Antwort auf Balfours Erklärung im Parlament über den deutschen Friedensschritt vom September sein solle, vollständig unzutreffend sei. Wie Präsident Wilrung über Deutschlands Kriegsziele zu erhal son, so habe auch England fortwährend versucht, Aufklä ten, und immer wieder versucht, diese Aufklärung durch Ministerreden zu erlangen, aber bisher ohne Erfolg. Abfolut unzutreffend fei jedoch, wenn man zu verstehen gebe, der britischen Regierung gerichtet worden wäre. daß irgendeine Anfrage privater Art an den Feind mit Wissen
Die von Reuter verbreitete Aeußerung Lord Robert Cecils über die deutsche Antwort auf Balfours Erklärung im teilung des Wolffschen Bureaus zu entkräften. Lord Robert englischen Parlament ist in keiner Beziehung geeignet, die Mit
Cecil weiß sehr wohl, daß es nicht öffentliche Ministerreden sind, die zur Erörterung stehen. Es ist also nicht ersichtlich, warum diese öffentlichen Ministerreden plötzlich herangezogen werden. Der Schlußsatz ist mit den hier befannten Tatsachen nicht in Uebereinstimmung zu bringen. I st Lord Robert Cecil bekannt, daß ein in amt. licher Stellung befindlicherenglischer Diplo mat im Monat August eine Mitteilung betreffend deutsche Kriegsziele an eine neutrale Macht gerichtet hat und behauptet Lord Robert Cecil , daß dieje Mitteilung nicht im Namen und im Auftrage der großbritannischen Regierung gemachi worden sei, oder will er behaupten, daß diese Mitteilung nicht unter Umständen erfolgt sei, nach denen die neutrale Regierung annehmen mußte, England handle in der Ervar tung und Voraussicht eines entsprechenden Schrittes der neutralen Macht bei der deutschen Regierung?
Troskis Vergeltungsmaßregeln gegen verschiedene Botschafter".
Petersburg, 15. Dezember. ( Meldung dec Petersburger Tele. graphen- Agentur.) Verschiedene Botschafter hätten den Sichtvermerk für die Pässe der diplomatischen Kuriere des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten verweigert, was sie damit begründeten, daß die Regierung der Arbeiter- und Soldatenräte nicht als Regierung anerkannt jei. Das Kommissariat der Auswärtigen Angelegenheiten erklärte, die Frage der Anerkennung der Regierung sei eine bloße Formalität. Die Regierung der Arbeiter- und Soldatenräte lege wenig Gewicht auf diese Einzelheit der diplo die Botschafter die Macht der Regierung der Arbeiter- und Ein Beweis dafür, daß matischen Gepflogenheiten. Soldatenräte anerkannt hatten, liege darin, daß sie sich an sie wendeten, wenn sie einen Paz für ihre eigenen Kuriere brauchten. fommissar für die Auswärtigen Angelegenheiten den Beschl, den Vertretern dieser Botschaften, welche es als ihre Aufgabe betrachteten, ber Regierung der Arbeiter und SolDatenräte bureaufratische Schwierigkeiten au Erleichterungen zu gewähren. bereiten, feine Genehmigungen zu erteilen oder irgendwelche
Die vertragichließenden Parteien werden sofort für tun ichste Verbesserung der Lage der beider ieitigen Kriegsgefangenen Sorge tragen. Dies soll eine der vornehmsten Aufgaben der beteiligten Regierun- n Anbetracht dieses unzulässigen Zustandes gab der Volksgen sein.
Um die Friedensverhandlungen zu för dern und die der Zivilisation durch den Krieg geschlagenen Wunden so schnell wie möglich zu heilen, sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Parteien getroffen werden. Diesem Zweck soll unter anderem dienen: