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Gewerkschaftsbewegung

Gewerkschaftliche Tätigkeit der Bau- und Geldschrank:

schloffer.

Der Jahresbericht, den der Branchenleiter am Sonntag in der Veriammlung der aus und Geldschrankschloffer erstattete, zeigt, daß die Lohnbewegungen diefer Branche gute Erfolge batten. Zu An­fang des Jahres vertraten die Arbeitgeber noch den Standpunkt, als Einstellungslohn nicht mehr als ben tariflichen Mindestlohn zahlen zu wollen. Da die Konjunktur günüig war, jo fanden fich feine Schlosser bereit, zu den Mindestlöhnen in Arbeit zu treten und den Unternehmern blieb nichts übrig, als mehr zu zahlen. Andererfeits wurden in einer Reihe von Betrieben Forderungen auf zeitgemäße Erhöhung der Löhne gestellt und in den meisten Fällen nach Anrufung des Kriegsausfcufies auch betvilligt. Die Stundenlöhne Der Schlosser sind dadurch im allgemeinen um 20 bis 30 Bf. erhöht worden. Der Lohn der Arbeiterinnen, der bor   den Bewegungen 35 bis 48 Pf. betrug, beläuft sich jetzt auf 60 bis 65 Bf. Silfs­arbeiter erhalten gegenwärtig 0,75 bis 1,35 M., im Durchschnitt 0,90 bis 1,00 2. Der Lohn der Schloffer bewegt sich von 1,40 bis 2,35 M., im Durchschnitt 1,50 bis 1,80 9.

Reichs Säuglings- und Mutterschaftsversicherung.

500 Millionen Mark, d. 5. eine halbe Milliarde jährlich fordert der Arzt des Harzer Städtchens Bennedenſtein, Dr. Richard Noad, in einer Abhandlung: Wie rettet das deutsche Bolt seine Zukunft?"") Wahrlich eine gewaltige Summe, angesichts derer so manchen Spießer ein beiliger Schred ergreifen wird, befonders wenn man die riefigen Opfer in Betracht zieht, die wir bis jezt icon für den endlosen Krieg dargebracht haben. Er fordert sie aber für das Höchste, was uns die Zukunft bringen kann und soll, nämlich für das Wachstum, die Jugend unieres Voltes. Alle bisherigen Wohlfahrtseinrichtungen in allen Ehren, verlangt der Verfasser, wie von der Sozialdemokratie fchon feit langem gewünscht, eine durchgreifende Organisation über das ganze Reich.

Sicherungen", die es im absoluten Sinne gar nicht gebe, sondern die| Arieges infolge von Maßnahmen feindlicher Staaten verhindert find, Erreichung eines dauernden Freundschaftsverhältnisses mit dem Beiträge zur freiwilligen Fortsetzung der Versicherung oder die An­russischen Bolf müsse das höchite Ziel dieser Berhandlungen jein. erkennungsgebühr einzuzahlen. Bahlreform gerichtete Treiben der Reaktionäre. Der Einwand, duh Scharf fennzeichnete Keil das auf Verhinderung der preußischen man warten müsse, bis die Feldgrauen mitreden fönnen, sei eine elende Heuchelei. Denn wer die Feldgrauen am Schluß des Krieges wirklich mitreben lassen wolle. müsse fte begrüßen als freie und gleichberechtigte Staatsbürger und nicht als Wähler britter Alaffe. Der Vortrag fand begeisterte Zustimmung. Nur in bezug auf die Frage, ob der Eintritt der Sozialdemokratie ins Ministerium Sertling smedmäßig gewesen wäre, waren die Genoffen Linde mann und Heymann anderer Ansicht als Keil. Während dieser erflärt hatte, der Eintritt der Sozialdemokratie in die Regierung hätte für unsere Partei unter den gegenwärtigen Verhältnissen feine Stärkung, sondern eine Schwächung bewirkt, weil sie dann für den Belagerungszustand, den Striegswucher um. mitverantwortlich ge­macht worden wäre, meinten Lindemann und Sehmann, eine solche Berantworhing hätte der Partei niemand aufbürden können, wobi aber hätte in der Regierung manches Gute für die Arbeiterklasse ge­schaffen werden können. Zahlreiche weitere Redner, darunter auch Genosse Ios. unterstüßten die Auffassung Keils. Betont wurde dabei auch, daß die Frage bei der legten Regierungskrije gar Eine von der Organisation veranstaltete Erhebung ergab, daß nicht praktisch gemesen sei. Denn noch bestehe teine parlamentarijche in den Bauschlossereien und Geldichrantfabriken 562 Schloffer, 226 Soalitionsregierung, sondern war eine Vereinbarung unter den durch das glänzende Ergebnis erzielt, daß ieitdem in seiner Stadt Silfearbeiter, 85 Arbeiterinnen und 297 Lehrlinge beichäftigt find. Die Mehrheitsparteien und der Regierung über einige wichtige politische die Säuglingssterblichkeit gänzlich aufgebört hat. Zahl der Lehrlinge ist im allgemeinen ungewöhnlich hoch. Sie steht Grundfragen. Im übrigen wurden in der Diskussion mancherlei All dies und mehr möchte er auf das ganze Reich übertragen in vielen Betrieben und nicht nur in den fleinen in einem Anregungen für die praktische Parteiarbeit gegeben. Ginstimmig| wissen: abgesehen von den vorbereitenden Maßnahmen, wie Säug argen Mißberhältnis zur Zahl der beidhäftigten Gefellen. In Klein gelangte schließlich eine dem Vortrage entsprechende Enfschließung lings- Beratungsstellen uim., foll beionders gesorgt werden für foften­betrieben wird in vielen Fällen eine Anzahl von Lehrlingen ge- aur Annahme. lofe Milchabgabe für Bedürftige, freie ärztliche Behandlung, Fürs halten, während gar kein Gefelle beschäftigt wird. Die Ausbildung forgefchweitern( er zählt etwa 10 000), Säuglingsheime, Krippen, der Lehrlinge fann unter folchen Umständen natürlich nur sehr bei der Mutterschaftsversicherung für Wöchnerinnenunterstützung, mangelhaft und einseitig sein. Stillprämien und Beschaffung von Milch.

Die Versammlung zog auch die Frage der Tariflündigung in Erwägung. Dabei wurde ausgeführt, daß die tariflichen Löhne tatsächlich überholt sind, daß die Tarife aber verfchiedene Be­stimmungen enthalten, die nicht mehr zeitgemäß und deshalb der Revision bedürftig sind. Die Versammlung lam aber zu dem Er gebnis, daß die gegenwärtigen Zeitverhältnisse für eine Tarif beratung nicht günstig feien, daß man deshalb von einer ander weiten Regelung der Tariffrage einstweilen absehen und die Tarife ein Jahr weiterlaufen lassen tönne.

Soziales.

Achtet auf die Erhaltung der Anwartschaft in der Angestellten bersicherung!

durch Beitragsentrichtung erworbene Nach§ 49 des Versicherungsgesches für Angestellte erlischt die Anwartschaft auf die Leistungen des Gesetzes, wenn nach dem Kalenderjahr, in welchem der erste Beitrag geleistet worden ist, innerhalb der zunächst folgen= den zehn Kalenderjahre weniger als acht Beitragsmonate während eines Kalenderjahres zurückgelegt worden sind oder die Zahlung der Anerkennungsgebühr unterblieben ist.

Der Berfasser bat in feinem Bezirk schon seit Anfang des Krieges freiwillig Maßnahmen aller Art getroffen, um die Säuglingssterb­lichkeit zu berringern oder ganz aufzuheben, abgefehen von Vor­trägen und Unterricht über Säuglingspflege, durch Anstellung von brei Pflegerinnen zur Ueberwachung, freie ärztliche Behandlung und fostenlose Milchabgabe für eine große Anzahl Kinder, und bat da.

Wir erwähnen diese Schrift, weil sie ergibt, daß doch in immer weiteren Streifen die Notwendigkeit durchgreifender Sozialpolitik ei­fannt wird. Richten fich die Bestrebungen Dr. Roads auch nur auf ein Spezialgebiet fozialer Reform, was er fordert, ist an sich nur zu unterstüßen, ob es nun so oder so verwirklicht wird.

Bekanntmachung über Lohnpfändung.

Die Richtigstellung im Charlottenburger   Siemens- Werk. Als Beitragsmonat gilt jeder Kalendermonat, für den ein Kurz nach Veröffentlichung der Beschwerden am 6. Dezember Beitrag entrichtet ist. Hierbei genügt es, wenn für einen Teil des über die Berteilung der Lebensmittel in den Siemens- Betrieben Monats ein Beitrag gemäߧ 177 des Gefeßes entrichtet worden 21. Juni 1869, Bundes- Gesebbl. 1869 G. 242 und 1871. 63, Reiche hielt es die Direktion des Siemens- Schudert Wertes in Charlotten. Als Beitragsmonate werden ferner, wenn vorher mindestens ein burg für angebracht. in allen Meistereien durch Anschlag den Bor- Monatsbeitrag geleistet worden ist, auch diejenigen Kalender wärts" Artikel richtig zu stellen. Es wird in diefem Anichlag" monate angerechnet, in denen der Versicherte bestritten, daß die Verteilung der Lebensmittel eine ungleichmäßige sei, daß erhebliche Quantitäten von Lebensmitteln verdorben, daß Klagen wegen der Eigeichirre überhört worden seien, daß Mitglieder der Ernährungsfommission von der Direktion ernannt seien und daß dieselben keine Rechte befizen.

So hat also die am 27. November in den Moabiter Bürger­fälen tagende Versammlung der im Charlottenburger   Werf der Firma Siemens u. Schuckert beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen unter dem Zwange einer Massensuggestion gebandelt, als sie gegen die Uebelstände in einer Resolution protestierte? 1 D nein, verehrte Gesellschaft. Das was in jener Versammlung Gegenstand beftigster Stritif war, wird auch heute noch vollinhaltlich aufrecht erhalten. Es wird weder die in der Versammlung anfgestellte Behauptung, daß in dem verabfolgten Esien Maden enthalten waren, noch, daß größere Quantitäten von Nahrungsmitteln verkommen sind, abgeschwächt. D6 die in dem Anschlag aufgestellte Behauptung, daß das Geschirr in der Werkstatt wiederholt a biichtlich beschädigt worden sei, zu trifft, vermögen wir nicht festzustellen, wenn der Beweis für eine jolche Behauptung auch der Gesellschaft nicht so leicht sein dürfte. Intereffant ist übrigens in dem Anichlag die Feststellung, daß die Mitglieder der Ernährungskommission von der Wertsleitung der Arbeiterschaft vorgeschlagen und von diefer anerkannt worden fei. In einem Betriebe, in welchem die Berfbereinsmitglieber bie übergroße Mehrheit haben, hätte sich diese Feststellung eigentlich erübrigt, ebenso die Betonung, daß diefelbe von der Berfsleitung ernannte Ernährungskommission jederzeit Beschwerden anbringen tönne und auf Abstellung derselben rechnen dürfe.

Parteinachrichten.

Württembergische Landesversammlung.

Am 16. Dezember fand in Stuttgart   eine von rund 200 Ber­tretern aus 75 Orten besuchte württembergische Landes­fonferenz statt, die der politischen Information der Partei­genossen und der Belebung der Parteitätigkeit diente. Der Bor­fizende der Landesorganisation Fischer- Stuttgart gab einleitend ein Bild von den Parteiarbeiten im zu Ende gehenden Jahr. Die Or­ganisationen regen sich wieder mehr wie in den ersten Kriegsjahren. Besonders das anmaßende Auftreten der Vaterlandspartei bringt den Parteigenossen zum Bewußtsein, wie notwendig es ist, unsere Auffassungen öffentlich zu vertreten. Auch mit der Bresse geht es wieder vorwärts. Die Schwäbische Tagwacht" hat in den letzten

Monaten 3000 neue Abonnenten gewonnen.

Ueber die politische Lage hielt Genoffe Reil ein umfaffenbes Referat, das in fnappen scharfen Umrissen die Kriegslage und die Kämpfe auf dem Gebiet der äußeren und inneren Bolitit während des letzten Jahres sfizziert. Dit startem Rachorud betonte der Rebner, daß die Friedensverhandlungen mit Rußland   mit der be jonnenen Selbstbeschränkung zu führen seien, die der Kaiser von Oesterreich   empfohlen habe, und nicht durch deutsches Berschulden scheitern dürften. Nicht die Erzwingung militärischer

B

a) zur Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens, Mobilmachungs­oder Kriegszeiten eingezogen geinesen ist, b) in Mobilmachung oder Kriegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet hat, c) wegen einer Krankheit zeitweise arbeitsunfähig und nach weislich verhindert gewesen ist, seine Berufstätigkeit fort­zusehen, d) zur beruflichen Fortbildung eine staatlich anerkannte Behr­anstalt besucht. Auch diese Erjastatsachen brauchen nicht den vollen Kalendermonat hindurch bestanden zu haben, Monats­teile genügen.

Angestellte, die beim Ausscheiden aus der versicherungspflich­tigen Beschäfitgung mindestens sechs Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegt haben, fönnen sich die hier durch erworbene Anwartschaft auf die Leistungen der Angestellten­versicherung dadurch erhalten, daß sie sich freiwillig weiter versichern.

Die freiwilligen Beiträge find spätestens vor Ablauf desjenigen Kalenderjahres zu entrichten, für das sie gelten sollen. Doch fönnen die rückständigen Beiträge innerhalb des dem Kalenderjahre der Fälligkeit der Beiträge folgenden Kalenderjahres nachgezahlt imer­den. Auch fann die Reichererficherungen für Arcitellte die rüdfiändigen Beiträge ffunden, wenn der Antrag auf Stundung vor Ablauf der vorbezeichneten Frist gestellt wird.

Die freiwillige Weiterversicherung ist höchstens in derjenigen Gehaltsklasse zulässig, die dem Durchschnitt der lebten sechs Pflicht beiträge entspricht oder am nächsten tommt. Nach unten steht die Wahl der Gehaltsflasse dagegen völlig frei, es genügt also die Bahlung von 1,60 2. monatlich.

Die Beiträge sind portofrei an die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin- Wilmersdorf  , Hohenzollerndamm 193-195, einzusenden. Die Einsendung der Beiträge erfolgt mittels des auf den Bostämtern erhältlichen hellroten Poitichedzahlfartenformulars. Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte ist gleichzeitig von der Absicht der freiwilligen Weiterversicherung besonders zu benachrich­tigen. Auch ist auf die Zahlkarte der Vermerf freiwilliger Beitrag au seben. Um Irrtümer zu vermeiden, empfielt sich die jedesmalige genaue Angabe des Geburtsortes und-datums, sowie der jeweiligen Adresse und des letzten Arbeitgebers. Diese Angaben sind auch bei allen anderen Anfragen an die Reichsversicherungsanstalt für An­gestellte au machen.

Es können die für die Jahre 1916 und 1917 fehlenden Beiträge noch nachgezahlt werden, und zwar für 1916 bis zum 31. Dezember 1917 und für 1917 bis zum 31. Dezember 1918. Eine Nachzahlung für frühere Jahre ist nur noch möglich, wenn bic Reichsversicherungs: anstalt für Angestellte die rückständigen Beiträge geftundet hat. Versicherte, die während des gegenwärtigen Krieges infolge einer Betriebseinstellung stellenlos werden, tönnen jedoch die zur Aufrechterhaltung ihrer Antactschaft nötigen Beiträge spätestens bis zum Ablauf desjenigen Kalenderjahres nachzahlen, das dem Jahr folgt, in dem der Krieg beendet ist.

Gleiches gilt auch für Versicherte, die während des gegenwärtigen

Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Gesezes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. bom 4. August 1914( Reichs- Gejetbl. G. 327) folgende Berordnung etlaffen: § 1. Der Arbeits- oder Dienstlohn(§ 1 bes Gesetzes vom Gefeßblatt 1897 S. 159, 1898. 332) ift, soweit er die Summe von zweitausend Mark für das Jahr übersteigt, zu einem Zehntel des feinem Ehegatten oder ehelichen Abtömmlingen, die das sechzehnte Mehrbetrags der Pfändung nicht unterworfen. Hat der Schuldner Lebensjahr nicht vollendet haben, Unterhalt zu gewähren, so erhöht sich der unpfändbare Teil des Mehrbetrages für jeden diejer Unter­Zehntel des Mehrbetrags. Die Vorschriften des Gesetzes vom haltsberechtigten um ein weiteres Zehntel, höchstens jedoch auf fünf 21. Juni 1869 finden entsprechende Anwendung. Soweit im Falle des Abs. 1 Sat 1 der unpfändbare Teil des Lohnes den Betrag von zweitausendfünfhundert Mark, im Falle des Abs. 1 Sat 2 den Betrag von dreitaufendsechshundert Mark über­steigen würde, unterliegt die Pfändung keinen Beschränkungen. § 2. Alendern sich die Verhältnisse, die nach§ 1 Abs. 1 für die Bestimmung des unpfändbaren Teiles des Lohnes maßgebend sind. so erweitert oder beschränkt sich die Pfändung nach Maßgabe der eingetretenen Aenderung von dem auf deren Eintritt nächstfolgen­den Zeitpunkt ab, an welchem der Lohn fällig wird. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners hat die Behörde, welche die Pfändung bewirkt hat, den Pfändungsbeschluß entsprechend zu be richtigen. Der Drittschuldner fann, solange ihm eine Berichtigung nicht zugestellt ist, nach Maßgabe der bisherigen Pfändung mit be­freiender Birkung leisten.

§ 3. Auf die Pfändung des Rubegeldes der Personen, die in einem privaten Arbeits- oder Dienstverhältnisse beschäftigt gewesen find, finden die Vorschriften ber§§ 1, 2 entsprechende Anwendung. §4. Gefeßliche Borschriften, die über die Pfändung des Ruhe­gelbes der im§ 3 bezeichneten Art abweichenbe Bestimmungen treffen, bleiben unberührt.

§ 5. Diese Verordnung tritt am 20. Dezember 1917 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wannt und in welchem Umfange fie außer Kraft tritt.

Soweit mit dem Inkrafttreten der Berordnung eine Grweite­rung des der Pfändung nicht unterworfenen Teils des Lohnes oder Ruhegeldes eintritt, finden die Vorschriften des§ 2 entsprechende Anwendung. Eine vor dem Inkrafttreten der Verordnung erfolgte Aufrechnung, Abtretung oder Verpfändung verliert ihre Wirksam feit, soweit fie bei Anwendung der Verordnung unwirksam sein

würde.

Ueber die Wahlen nach dem Bersicherungsgeseße für Angestellte beröffentlicht der Reichsanzeiger" eine Verordnung, wonach die Amtsdauer der gewählten Vertrauensmänner, der Vertreter der versicherten Angestellten und ihrer Arbeitgeber in den Verwaltungs­organen der Reichsversicherungsanstalt und der Beisiber in den Salenderjahres verlängert wird, das dem Jahre folgt, in welchent Spruchbehörden der Angestelltenversicherung bis zum Schlusse des ber Krieg beenbet ist. Das gleiche gilt für ihre Erfaßmänner.

*) Fluafchrift des Bundes zur Erhaltung und Mehrung der deutschen   Wolfstraft.

Berantwortlich für Doliti: Erich Kuttner   Berlin  : für ben übrigen Zeil des Blattes: Alfred Schots, Neukölln für Inferate Th. Glode, Berlin  . Drud u. Berlag: Borwarts Budbruderet u. Berlagsanstalt Baul Einger& Co., Berlin   SW. Sierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.

Die Bluse

ift von jeher als ftets willkommenes Geschent für den Weihnachtstisch beliebt gewesen. Sie finden Blusen bei uns in besonders reichhaltiger Mannigfaltigkeit, und in all den verschiedenen modernen Arten wie Crèpe de chine- Paillette in Voile- Ninon, in allen Ausstattungen von den einfachsten bis zu den elegantesten und in jedem Falle durchaus preiswürdig.

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