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Nr. 357+34. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

Ablauf der Lehrzeit und Hilfsdienstgeseh.

Berkehrsverteuerungen.

Kohlentransport auf dem Wafferwege.

Sonntag, 30. Dezember 1917

Kleine Anfragen.

deutschen   Lebensmittelgeies entſpreche. Unser taufmännischer Sach­verständiger hat die Ware bei Eingang wie üblich geprüft, hat sie beanstanden bezeichnet. Wir haben daraufhin von einer Beanjian­indessen zwar als von geringer Qualität", nicht aber als zu dung unfererieits abstand genommen, da wir die Ware gern vor Weihnachten der Bevölkerung zuführen wollten. Anscheinend find im übrigen bie einzelnen Säcke von verschiebener Qualität und hat naturgemäß nicht eine Prüfung aller Säde, sondern nur eine stich­probenweise Prüfung stattgefunden. Auf die von der Bevölkerung erhobenen lagen haben wir fofort den Weiterverkauf gesperrt, eine Untersuchung eingeleitet und sind mit der Potsdamer Bezirkseinkaufsgesellschaft in Unterhandlungen getreten. Sir werden von dem Ergebnis Ihnen seinerzeit Mitteilung machen, ins­besondere auch darüber, ob und inwieweit eine Rückgabe der bereits verlauften Mengen erfolgen fann."

3. B. in 1909/10 auf 417 866., in 1908/09 auf 916 892 M., melden. Bei Gegenständen, die von der Beschlagnahme betroffen in 1907/08 auf nur 150 906 M., dagegen in 1906/07 auf find und sich nicht im Gewahriam des Besitzers befinden, ist nebeit 1494 881 9. Der Winter 1908/07 war der allerschlimmste, den der dem Besizer auch der Gewabriamsinhaber meldepflichtig. Die Das Kriegsamt gibt unter dem Namen Kriegsamt, Amtliche Berliner   Stadtfädel jemals zu ertragen hatte, An jenen Kommunalverbände haben nähere Anordnungen über die Meldung Mitteilungen und Nachrichten", offiziell ein Organ heraus, in 1494 861 m. waren beteiligt die Silfsarbeiterlöbne mit 263 115 9. zu erlassen. Diese sind auch berechtigt, ben Bestand der von der dessen Einführungsnummer betont wurde, daß die Amtlichen und die Abfuhrunternehmerbergütungen mit 1231 746 M. Man Beschlagnahme betroffenen Gegenstände durch Beauftragte feststellen Mitteilungen und Nachrichten" als dienstliche Benachrich fieht, was Sencefälle fosten fönnen und wie viel die Stadt zu laffen. Die befahlagnahmten Gegenstände, deren Webereignung tigungen aufzufassen seien. Ueber diese dienstlichen Benach- iparen fann, wenn sie die freiwillige" Hilfsarbeit schneeschippender an die Kommunalverbände nicht freihändig erfolgt, werden auf An­richtigungen hinaus hat das Kriegsamt jedoch auch eine Reihe all- Einwohner nicht zu bezahlen braucht. trag des zuständigen Kommunalverbandes enteignet werden. gemein interessierender Fragen erörtert, so namentlich in den Bei­lagen Aus der Kriegswirtschaft" allgemeine boltswirtschaftliche Fragen und in der Rubrik Aus der Rechtsabteilung" solche rein rechtlicher Natur, die sich aus dein besonderen Kriegsrecht, insbe- liner Verkehrsverhältnisse bieten, find jedermann hinlänglich bekannt. Magistrat teilt uns mit: Die mannigfachen Annehmlichkeiten, die die gegentvärtigen Ber- Antwort zu 16( r. 350/351) Der Charlottenburger  fondere dem Silfsdienstgesch, ergeben. Bei den ersten Mitteilun- Die Direktionen der großen Berkehrsgesellschaften fagen daher mit für uns zuständigen Bezirkszentrale, der Potsdamter Bezirks­Der Kaffee Gefas ist uns von der gen aus der Rechtsabteilung wurde ausdrücklich betont, daß bei der Recht, ein Extravergnügen muß sich jeber auch einen Ertragroichen einkaufsgefellichaft geliefert worden und es ist bei der Lieferung, Erörterung solcher Fragen nur ganz allgemeine Grundjage ent- tosten laffen, und erhöhen zum neuen Jahre ihre Tarife. midelt werden fönnten, daß aber jeder fall immer für sich be: Stadtbahn führt am 1. april den 15- Pf- Tarif ein, die So er feine Stedrüben enthalte und in der Zusammenlegung dem Die da eine Probe nicht vorgelegt werden konnte, garantiert worden, daß trachtet und nach seiner Eigenart beurteilt werden müsse. Das bie fo entwidellen Grundjage niemals für die Rechtsprechung bin- und Untergrundbahn erhöht zur ſelben Frift ihren Grund­bend find, daß diese ganz unabhängig von der Rechtsanschauung der tarif bon 10 auf 15 Bf. und beffert" natürlich auch ihre anderen Rechtsabteilung des Kriegsamts das Recht des einzelnen Falles zu Omnibusgefellidaft läßt für ihre Kraftomnibuffe foon Kartenpreise entsprechend auf, und die Allgemeine Berliner  suchen hat, bedarf taum eines Wortes. Man hätte baber ermorten follen, bag das Kriegsamt" auch alles vermeiden würde, was als zum 1. Januar einen erhöhten Tarif in Kraft treten, nach dem die der Versuch, im Wege der dienstlichen Benachrichtigung" einen ganze Strede Neuföan- Pantom 30 Bf., auf dem Dedfis 20 Pf., Einfluß auf die Rechtsprechung zu gewinnen, erscheinen könnte. Die Teilstrecken 25, 20 und 15 f. fosten werden. So wenig in dem Organ irgendeiner anderen Behörde zur Ver­mittlung dienstlicher Benachrichtigungen zu der Rechtsprechung tritisch Stellung genommen wird und dieses den bestehenden Fach- Das Dberkommando erläßt folgende Berordnung: Auf dem zeitschriften oder der Tagespreise überlassen bleibt, so wenig darf Bafferwege eintreffende Brennstoffe( Steinkohlen, Braunfoblen, biefes das Kriegsamt tun. Dieses um so weniger, wenn es sich uai Brifette, Anthrazit und Schmiedefohlen) dürfen nur mit fchriftlicher bie Entscheidungen der mit richterlichen Kompetenzen ausgestatte- Genehmigung der Kohlenstelle Groß- Berlin, Berlin   W 9, Lint ten auf Grund bes Silfsdienstgefebes errichteten Organe handelt. straße 25, abgeliefert und in Empfang genommen werden. Wer Sind hier die Borfizenden doch vielfach nicht unabhängige Richter, auf dem Bafierivege Brennstoffe beziehen will, ist verpflichtet, vor sondern dienstliche Untergebene der Militärbehörden, die im Kriegs- deren Eintreffen sich eine Bescheinigung, welche zur Empfangnahme ministerium das Kriegsamt ist eine Abteilung desselben ihre des Frachtgutes berechtigt. Bei der Sohlenstelle Groß- Berlin, Spise haben. In der neuesten Nummer des Kriegsamts nimmt Berlin   W 9, Linfstraße 25, abzuholen und biefer auf Berlangen jedoch die Rechtsabteilung des Kriegsamts zu der Entscheidung die Herkunft, den Absender, die Art und Menge des Brenn eines Schlichtungsausschusses mit der ausbrüdlichen Bemerkung. ftoffes sowie die Bezugsberechtigung und den Berwendungszwed daß es die in diefer Gnijcheidung zutage tretende Auffassung für nachzuweisen. Stahnladungen mit Brennstoffen dürfen nur an den ungutreffend halte, fritisch Stellung. Es bandelt sich um folgendes: jenigen Stellen gelöicht werden, für welche die Bescheinigung ber Ein Schlichtungsausschuß hatte ben Standpuntt vertreten, daß der Kohlenstelle Groß- Berlins   ausgestellt ist. Sofern das Löschen von Lehrling nach Ablauf seiner Lehrzeit ohne weiteres aus dem We- Kahnladungen nachträglich an anderen als den in den Bescheinigungen triebe ausscheiden könne; der Behrherr tönne also nicht verlangen, bezeichneten, aber innerhalb des Geltungsbereiches diefer Berordnung Bapiermarkt gezwungen, mit Jahresschluß ihre bisherige, im Ber­Die Neue Welt" steht sich durch die Schwierigkeiten auf dem daß der Lehrling bei ihm als Gehilfe weiterarbeite. Zur Begrün gelegenen Stellen erforderlich wird, hat der Empfänger die Aus- Laufe des Krieges bereits start gefchmälerie Erscheinungsform ein­bung wird ausgeführt: der Gehilfenvertrag betreffe begrifflich ein ftelung einer neuen Bescheinigung bei der Rohlenstelle Groß- Berlin austellen. Sie wird fortan, inhaltlich abgeiehen von der ver­ganz anderes Arbeitsverhältnis, als der Behrvertrag; auch würden zu beantragen. bon den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten solche Abmachungen, änderten Bildtechnik bas gleiche bietend, als Bestandteil umerer durch die sich der Lehrherr bei Abschluß des Lehrvertrags das Ver­Zeitung weitererscheinen. Diese Kenderung soll nur eine vorüber­bleiben des Lehrlings über die Vertragszeit hinaus zusichern lasse, regelmäßig als gegen die guten Sitten verstoßend erklärt; grund Treue zu wahren. Zefer, der Neuen Welt" auch im vereinfachten Format Interesse und gehende, durch den Krieg bedingte sein. Wir bitten daher unfere fäßlich müsse daher dem Lehrling nach Ablauf der Behrseit freie Entschließung gelassen und, wenn er ausscheiden wolle, in jedem Falle der Abkehrschein erteilt werden.

Berliner   Lebensmittel.

Daß eine Rückgabe der bereits verkauften Mengen und eine voll­tommene Schablosbaltung des Publikums unter allen Umständen erfolgen muß. erscheint uns außer Frage. Unverständlich bleibt bei allebem, wie der Charlottenburger   Magistrat den Mut gefunden hat, einen Staffee- Erfaz, ber von feinem eigenen Sachverständigen als bon geringer Qualität" bezeichnet worden war, zum Bierfachen des sonst üblichen Preises zu verkaufen.

Der Wandkalender des Borwärts" tann dieses Jahr auf Grund eines an alle Berliner   Beitungen ergangenen Verbotes des Ober­fommandos nicht erscheinen.

der Magistrat darauf hin, daß es sich empfiehlt, angefrorene Star Aus Anlaß zahlreicher Buschriften aus der Bevölkerung weist toffeln unverzüglich nach dem Empfang eine Zeit hindurch in faltes Waffer zu legen. Dadurch wird der Kartoffel der durch Diofe Auffassung," so heißt es in den besprochenen Aus den Frost entstandene fügliche Geschmad fast völlig entzogen und laffungen des Ariegsamts"," lann nicht als zutreffend angesehen zu vermeiden ist es, angefrorene Kartoffeln in einem warmen Raum die Kartoffel wieder durchaus zu Speilegtveden benugbar. Unbedingt werden", und nun jucht die Rechtsabteilung aus dem Hilfsdienst aufzubewahren. Die auftauende Kartoffel wird dann weich und un- Stadtverordnetenversammlung befchloffenen Aenderungen seiner Bor­Städtisches Jugendamt  . Der Magistrat Berlin   hat den von der geses zu beweisen, daß der Behrherr den Lehrling auch dann fest­halten fann, wenn die Vertragszeit nach bürgerlichem Rechte abge­genießbar. Laufen fei. Ob der Arbeitnehmer die Beschäftigung nunmehr auf Die Gültigkeitsdauer bes Abschnitts 33 der Cierfarte wird bis lage über die Errichtung eines städtischen Jugendamtes zugestimmt. Grund eines bürgerlich- rechtlich anders gearteten Dienstberhält. 3um 15. Januar verlängert. Städtische Blusen. Im Auftrage des Magistrats bringt der niffes, z. B. wie hier nicht mehr als Lehrling, sondern als Gehilfe, Verein der Tegtildetaillisten Groß- Berlins jest Blufen aur Ber­Der Verkauf der städtischen Weihnachtsartikel. ausüben solle, jei dabei ohne Belang. Der Arbeitnehmer dürfe teilung. Berüdfichtigt werben nur Berliner   Detailgeschäfte, die schon nach den Vorschriften des Silfsdienstgefeßes nur ausscheiden( mit Uns wird geschrieben: Die Berteilung der Weihnachtsäpfel, vor dem 1. August 1914 Blusen geführt haben und sich verpflichten, Abtehrschein!), wenn ein wichtiger Grund im Sinne des§ 9 Abf. Die der Berliner Magistrat zum Verkauf stellte. hat recht deutlich die augeteilten Blufen mit einem Aufschlage von höchstens 18 Proz. 2, 3 des Silfsdienstgefeßes vorliege. Ob ein solcher gegeben sei, zum ausbrud gebracht, wie fortgeschritten die Stadt Berlin   in ihrer auf ben Ginkaufspreis zu verlaufen. Der Berkauf barf nur an Gin­barüber sei unter Berüdsichtigung aller in Betracht kommenden Berteilungstechnik ist. In jeder Brotkommiffion wurde eine Ber- wohner der Stadt Berlin  , nicht der Nachbargemeinden Charlotten­Berhältnisse zu entscheiden. Der bloke Imstand, daß das Lehrver- faufsitelle eingerichtet, und bamit der Berkauf recht flott von statten burg. Schöneberg  , Bilmersdorf uft. gegen Abgabe von Bezug hältnis fein Ende erreicht habe, ftelle für sich allein einen wichtigen gehen sollte, mußten drei Abschnitte der Lebensmittelkarte Nr. 125 feinen erfolgen, die ausdrücklich zum Bezug dieser Waren ermäch Grund nicht bar. Andererseits werde dem Lehrling in der Regel aufammengebracht werden, um 3 Bfund auf einmal verlaufen au igen. Meldungen auf Bofitarte sind bis zum 5. Januar an die Ge­nicht zuge.nutci werden fönnen, zu denselben Arbeitsb.singungen, nachtsgebäds angewandt, nur mit dem Unterschied, daß dabei vier fönnen. Dasselbe Berfahren wurde bei der Verteilung des Beib- fchäftsstelle des Vereins, Oranienburger Str. 22, zu richten. die für ihn aus Lehrling bestanden, bei feinem alten Lebiherrn zu Abschnitte verlangt wurden, um Pfund stets zu befommen. leiten. Sielmehr werbe der Arbeitgeber dem nunmehr gen Ge­hilfen eine angemessene, der Beendigung der Lehrzeit entsprechende Bei der Berteilung von Kohl und Wohrrüben gab es auf zwei hilfen eine angemeffene, der Beendigung der Lehrzeit entsprechende Abinitte zufammen 4 Bfund, alio 2 Pfund auf jeden Abschnitt. Stellung gewähren müffen. Ein wichtiger Grund würde also vor­liegen, wenn der Arbeitgeber dies nicht tue, aber etwa, wenn der Lehrling das berechtigte Verlangen habe, auch in anderen Ge­schäftszweigen Erfahrungen zu sammeln, und der Arbeitgeber ihm hierzu feine Gelegenheit geben wolle oder fönne. Entstünden in dessen dem Arbeitnehmer, wenn er bei seinem alten Zehrherrn bleibe, in der genannten Richtung teine nennenswerten Nachteile, so werbe für ihn regelmäßig ein Grund zum Ausscheiden nicht ge­geben und demgemäß der Abkehrschein zu versagen sein. Ganz abgesehen davon, ob diese Rechtsauffassung die zu treffende ift oder nicht wir halten sie mit dem Schlichtungsaus­schuh Groß- Berlin, der in jett 2% jähriger Rechtsprechung mit dem Abschluß der Lehrzeit es in bas beiderseitige Ermessen der beiden Zeile stellt, ob sie ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wollen oder nicht, für falsch es ist unzulässig, im Wege der bienstlichen Be­nachrichtigung den Schlichtungsausschüssen die Rechtsauffaffung des Ariegsamts, oder vielmehr feiner Rechtsabteilung, sur Rennt­nis zu bringen. Wir haben keine Kabinettsjustiz, sondern eine nur vom Gesez und dem Gewissen der Richter getragene Recht jprechung. Und auch der geringste Schein sollte vermieden werden, Ser Zweifel hieran erweden tönnte. Wir hoffen daher, daß Fälle der gerügten Art sich nicht wiederholen.

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Groß- Berlin

Neuköllu. Bolkstümliche Borträge. Freitag, den 4. Januar, abenbs 6 Uhr, findet in der Aula der Nealschule, Boddinstr. 34/41 ein Vortrag des Herrn Professor Dr. Otto Granzowo über das Thema Sinn und 3med des Lebens" statt Gintrittstarten zu 20 Pf. find im Rathaus, 2 Treppen, Zimmer 210, während der Dienststunden von 9 bis 2 Uhr und am Vortragstage in beschränkter Ungahl an der Abendkasse von 7% Uhr ab erhältlich.

Silvesterverkehr. Die Große Berliner Straßenbahn bat für den Berkehr in der Silvesternacht eine Reihe außerfahrplan­uns dieses Jahr, den Fahrplan zu veröffentlichen. Wir bitten da­mägiger Spat berbindungen hergestellt. Raummangel hindert In Berlin   leben und wohnen Zehntausende alleinstehender Berfonen, Zehntausende wohnen zu zweit in einer Wohnung. Allen her unfere Lejer, die nötigen Erfundigungen bei den für sie in Frage diefen Berfonen war es unter den erwähnten Umständen recht schwer, fommenden Linien selber einzuziehen. in den Besitz der genannten Weihnachtsdelikatesien zu gelangen. Als Am Silvestertage werden sämtliche städtische Bureaus und Kassen alleinstehender 65jähriger Bitter follte ich mir noch zwei solcher um 1 Uhr geschlossen. Bewohner fucten, um 1 Pfund Hepfel faufen zu können, bie Strieger­frau ober 2Bitwe mit ein oder zwei Kindern war gezwungen, um St. Steibl und A. Müller- Linde. Sum ersten Male: Das Hörrohr". Balasttheater am Zeo. Morgen, Silvester, Ehrenabend für den Kindern die Weihnachtsfreude für den fehlenden Kuchen zu er uitiabe von Robert Steidl  . legen, fich ebenfalls noch soviel Personen zu suchen, damit sie zu stein in feiner Bosse: Er oder Er" und das vollständig neue Ab Neujahr Gastspiel Wilhelm Hart­viert in den Besitz eines halben Pfundes els gelangen konnte. Da ich und vielleicht noch tausende andere feine Zeit noch Lust Januar Programm. Heute und Neujahr zwei Vorstellellungen S hatten, unter solchen Umständen in den Besis dieser Weihnachts- und 7- gaben zu gelangen, habe ich einfach darauf verzichtet. Die Bersonen mit Kindern waren gezwungen, diefe Scherereien in Kauf au nehmen. Barum biele Einteilung? Die Begründung lautet nach Angabe des Magiftrats: Die Zusammenlegung der Karten muß er folgen, weil infolge der Schwierigkeit der Zufuhr nur eine begrenzte Sahl von Verlaufsstätten errichtet werden fann, andererseits eine raiche Abfertigung sichergestellt werden muß. Diese Begründung bricht aber bei bent   Berliner Berhältnissen in sich selbst aufammen. Die Schwierigkeit in der Zufuhr wird doch badurch nicht größer, daß, Lebensmittelversorgung. Das auf Abschnitt 79 der Lebens­wie zum Beispiel in der Markthalle 8 in der Andreasstraße, mittelfarte gur Ausgabe gelangenbe Weihnachtsgebäd, ftatt in einem Belaufsstand abzuladen, in drei oder vier deffen Anlieferung sich vielfach berzögert hatte, wird im Laufe der Ständen abgeladen wird. Die Verlaufeftände brauchen auch nächsten Woche sämtlichen Bädern zugestellt werden. Das Ein­nicht errichtet zu werden, sondern find zahlreich vorhanden, treffen des Gebäcks und die Eröffnung des Verkaufs ist von den die Stanbinhaber hätten jedenfalls gern den Berlauf übernommen, Bädern durch Plakat bekannt zu machen. Auf Abschnitt 83 wird Was Schneefälle kosten können. ohne daß der Stadt   Berlin die geringste Schwierigkeit entstanden der Verkauf von Suppenpulver und einem afet au­Das eingetretene Tautetter wird die Schneemassen, die in den nahmen fein Ende infolge des einen Verkaufsstandes in der jept. Kaffeerias ist alsbald nach seinem Eintreffen bei ben wäre. Die glatte Abfertigung habe ich mir angesehen, die Polonäsen bereiteter Suppen bei den Kolonialmarenhändlern forige­Straßen aufgehäuft find, wahrscheinlich rasch wegräumen. Von Andreashalle; follte es in den anderen Brotkommissionsbezirken Kleinhändlern auf Abschnitt 82 der Lebensmittelfarte erhältlich. einer Bezahlung der bei der Dammreinigung geleisteten Gilfsarbeit, anders gewesen sein? Wenn die Verteilungsstelle etwa glaubt, die fonft auf Gemeindefoften durch Arbeitslose besorgt wurde, aber durch diesen Berteilungsmodus fich die Anerkennung ber betreffenden jest ben Hauseigentümern auferlegt und größtenteils auf die Mieter   Berliner Einwohnerschaft errungen oder die Schivierigkeit in der abgewälat worden ist. hat man bisher nichts gehört. Wenn das Zufuhr gemilbert zu haben, so irrt fie fich sehr. Für die Zukunft Zauwetter, wie zu wünschen ist, fortdauert und ganze Arbeit macht, muß erwartet werden, daß dieser verfehlte Berteilungsmodus nicht bann bleiben dem Gemeindefädel auch diejenigen Kosten erfpart, wieder in Anwendung gebracht wird, sondern jeber auf seine Karte die aus der Abfuhr des Schnees entstanden wären. Bill man den Teil selbständig kaufen kann, der ihm zukommt. wiffen, was ein schneereicher Winter an Ausgaben für Schnee­fchipperei und Schneeabfuhr erfordert? In   Berlin wird nach mäßigen Schneefällen der Schnee zusammen mit dem Beschlagnahme der bei Althändlern usw. befindlichen Straßenfebricht befeitigt, so daß die ständigen Straßenreiniger nicht gebrauchten Kleidungs- und Wäscheftücke. Durch Silfskräfte verstärkt und auch den Unternehmern der Kehricht­Die Gültigkeit des Abschnittes 35 der Gierfarte, auf den ein Die Reichsbekleidungsstelle erläßt eine Bekanntmachung, der wir Gi abgegeben wird, läuft noch bis zum 15. Januar. An Speise abfuhr feine Sondervergütungen gezahlt werden. Erhebliche Aus folgendes entnehmen: Gebrauchte Kleidungs- und Wäscheftüde, die fett gelangen, wie in den anderen Groß- Berliner Gemeinden, gaben entfieben aber nach starten und langen Schneefällen, weil zur Beräußerung oder anderweitigen Verwertung bestimmt find oder 30 Gramm Butter und 40 Gramm Margarine zur Ausgabe. Fisch­dann zur Befeitigung des Schnees einige tausend Hilfsarbeiter als sich im Befige von Gewerbetreibenden befinden, deren Betrieb auf und Räucherwaren sind je nach Zufuhr in ben cinfchlägigen Sconcefchipper eingestellt und den Abfuhrunternehmern mehrere den Erwerb, die Veräußerung oder anderweitige Berwertung Geschäften erhältlich, und zwar fönnen auf Abschnitt 69 der Lebens hunderttausend Schneefuhren bezahlt werden müssen. Welche be- der bezeichneten Gegenstände gerichtet ist, werden beschlagmittelfarte ½ Pfund frischer Fisch und auf Abschnitt 70% Pfund sonderen Kosten die Stadt   Berlin in dem schneereichen Winter na bmt, soweit sie nicht von den Heeresverwaltungen oder Räucherfisch ontnommen werden. 1916/17 aus der Schneebeseitigung hatte, ist uns nicht befannt. der Marineverwaltung für ihren Bedarf in Anspruch genommen find. Aber viel fann es wohl nicht gewesen sein, da ja schon das Als solche Gewerbetreibende gelten insbesondere: Ithändler, diejenigen Einwohner, die von dem Recht der Vorratsbelieferung Bezüglich der Kartoffeln wird darauf hingewiesen, daß male freiwillige Helfer hauptiächlich aus der Schuljugend beran- röbler, Monatsgarderobenhändler und fand Gebrauch gemacht haben, in der Zeit vom 24. Dezember bis gezogen und die Schneebaufen größtenteils bem erft sehr spät ein- leiher. Die Beschlagnahme wird jo fort wirkfam. An den be- 17. März bei ihren Kleinhändlern teine Kartoffeln entnehmen fegenden Tauwetter aur Begräumung überlassen wurden. In der flagnahmten Gegenständen dürfen Veränderungen, insbesondere dürfen, und avar auch dann nicht, wenn ihnen versehentlich Kar­Reihe der vorhergehenden Winter faben wir nebeneinander die Ortsberänderungen, nicht vorgenommen werden. Rechtsgeschäftliche toffeffarten zugegangen fein sollten. Es wird späterhin eine Ston­faroffiten Gegenfäße bezüglich ber Sonderfoften, 8. 9. 1015 16 mit Berfügungen über sie sind verboten. Trog der Beschlagnahme find trolle ausgeübt werden und eine Bestrafung der festgestellten leber­mur 28 674 9. und 1914/15 mit 77 854 M., dagegen 1913/14 mit Verfügungen zugunsten des Kommunalverbandes, in dessen Bezir! tretungen stattfinden. Staninchen, Hühner und Buten 400 206 M. Der legtgenannte Betrag ist aber noch lange nicht das fich bie genannten Gegenstände befinden, zulässig. Höchfte, was man in   Berlin bei ben Schneebeseitigungsfosten erlebt bon der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände sind durch   Berliner Str. 42 und Kohn, Hermannstr. 211 zu den bisherigen Die toerben bei den Geflügelhändlern Kipf, Bergstr. 158, Dittmann, hat. Die Sonderausgaben für Hilfsarbeiter und Abfuhr stellten sich die Bejizer dem zuständigen kommunalverbande zu Breijen gegen Borlegung der Haushaltharte abgegeben,

mittelfarte 2 fund Beizkohl zum Verkauf. Da die Un­Bei den Gemüsehändlern gefangen auf Abschnitt 75 der Lebens­fuhr fid) reichlich gestaltet hat, fönnen nunmehr alle Ginwohner mit Stohl beliefert werden. Es ist beabsichtigt, in Kürze eine neue Gemüseverteilung auf einen anbeven Abschnitt vorzunehmen. Der Abschnitt 75 wird alsbarm ungültig. Die Ginwohner werden daher aufgefordert, die ihnen zustehenden Weizkohlmengen nunmehr bal­bigft von den Steinhändlern zu entnehmen. Die Kleinhändler find berechtigt, nach Befriedigung ihrer sämtlichen eingetragenen Run­ben ben Neftbestand an Weißfohl freihändig zu verkaufen.