Kirchensteuer und Kirchenaustritt.
Die vielfachen Anfragen über die Stirchensteuerpflicht und die Bereinsfazungen und Wirkungen des Austritts aus der bisherigen Sirchen- oder Synagogengemeinde, die in der letzten Zeit der te battion sugingen, veranlassen uns, die rechtlichen Berhältnisse Sieses Gebiets an dieser Stelle in zusammenhängender Weise zu schildern. Nach den verschiedenen in Preußen geltenden Kirchensteuergejezen es sind deren nicht weniger denn acht find firchen teuerpflichtig diejenigen, welche der Kirchengemeinde durch ihren Wohnsitz angehören. Als Maßstab der Umlegung dient die Staatseinkommensteuer und, sofern daneben eine Heranziehung der Realsteuern erfolgen soll, die staatlich veranlagte Grund-, Gebäudeund Gewerbesteuer. Die Ergänzungssteuer, die Steuer vom Gemerbebetrieb im Umherziehen sowie die Betriebssteuer und die Barenhaussteuer sind bei der Umlegung der Kirchensteuer nicht heranzuziehen.
Die Beranlagung erfolgt für jedes Rechnungsjahr( 1. 4. bis 31. 3.) durch den Gemeindefirchenrat( Presbyterium, Kirchenfollegium ufm.).
Die Erhebung der Kirchensteuern ist durch eine in ortsüblicher Weise zu bewirkende Veröffentlichung der zu erhebenden Progentfäße bekanntzumachen. Die Aufsichtsbehörde fit befugt, die Befanntmachung des Steuerfakes an die Steuerpflichtigen durch besondere verschlossene Mitteilung anzuordnen. Bei Zugängen im Baufe des Jahres sowie in denjenigen Fällen, in welchen die staatlich veranlagte Steuer nicht die unveränderte Grundlage der Steuerzuschläge bildet, bedarf es stets besonderer verschlossener
Mitteilung.
Der evangelische( fatholische) Teil einer gemischten Ghe ist von der Hälfte des der firchlichen Besteuerung zugrunde liegenden Steuersages, zu welchem der Ehemann veranlagt ist, zur AirchenSteuer heranzuziehen. Soweit die Ehefrau zu den Staatssteuern felbständig veranlagt wird, ist der evangelische( fatholische) Teil nach Maßgabe seiner Veranlagung zur Kirchensteuer heranzuBiegen.
Die beiden
crflärung muß ein hierauf gerichteter Antrag vorangehen. Der| Duster herausgegeben werben sollte. Sieje Nachricht entspricht Antrag fann zu Protokoll des Gerichtsschreibers erflört oder auch nicht den Tatsachen, voraussichtlich werden erst am 15. Sebruar schriftlich dem Amtsgericht eingereicht werben. Nach Ablauf von die Steisebrotmarken in ihrer bisherigen Form außer Gültigkeit bier Wochen seit dem Eingang des Antrags beim Amtsgericht und treten. Die Gemeinden werden dann entsprechende Bekannt spätestens sechs Wochen seit diesem Zeitpunkt findet dann die Auf- machungen erlassen. nahme der Austrittserklärung zu gerichtlichem Protokoll stait. Diese mindestens viecwöchentliche Frist ist gesetzt, um der Religions. Feldgrauer entlarbt, der mit viel Erfolg feit geraumer Zeit in Als gewerbsmäßiger Pfondschein schieber wurde ein falscher gemeinschaft, der der Antragsteller angehört, die Möglichkeit der Berlint.., Schöneberg und Charlottenburg mit zwei Helfershelfern Ginwirtung auf denselben zu geben. Der Richter ist verpflichtet, einen besonderen Sniff anwandie. Der" Felbgrque", in Wirklich dem Vorstande der betr. Religionsgemeinschaft den Antrag ohne feit ein 26 Jahre alter Maler Frih Pelfe, der nie Soldat gewesen Berzug bekanntzumachen. Wer sich den Unannehmlichkeiten einer ist, stellte sich irgendwo auf der Straße mit seinen Spießgesellen solchen Einwirkung nicht aussehen will, kann in seinem Antrage auf und täuschte ein lebhaftes Handelsgeschäft vor. gleich bemerken, daß er den Besuch eines Vertreters seiner Religions- Zivilisten boten dem Soldaten immer mehr, ohne daß Vorübera gemeinschaft nicht wünscht. Im allgemeinen unterbleibt dann gehende wußten, was der Gegenstand des Handels war. Der Soldat solcher. Der Antrag auf Aufnahme der Austrittserklärung verliert erklärte dann unt so lauter, daß er mit ihnen nie und nimmer feine Wirkung, wenn der Antragsteller der ihm zugehenden gericht wieder ein Geschäft machen werde, weil sie das letzte Mal schon lichen Badung zur Aufnahme seiner Austrittserklärung keine feine Notlage ausgebeutet hätten. Es tamen dann immer Beute Folge leistet. hinzu, von denen der eine oder der andere den Soldaten fragte, Auf Verlangen ist dem Ausgetretenen eine Bescheinigung was er eigentlich zu verkaufen habe. Der Soldat" zeigte dann feines Austritte zu erteilen. einen Pfandschein über ein Schmuckstück seiner Frau und erzählte, Die Austrittserklärung bevirft, daß der Ausgetretene zu Rei- die Not habe ihn getrieben, manches Stüd aus seiner Wirtschaft stungen, welche auf der persönlichen Kirchen oder Kirchen- zu verkaufen. Dabei hätten die beiden ihn so geprellt, daß er fich gemeindeangehörigkeit beruhen, also insbesondere zur Zahlung der mit ihnen nicht mehr einlassen fönne. Jetzt sei er vor der Abreise Kirchensteuer, nicht mehr verpflichtet ist. Diese Wirtung tritt an die Front gezwungen, auch den Pfandschein noch zu verkaufen. jedoch erst mit dem Schlusse des auf die Austrittserklärung folgen- Gar oft fand sich ein teilnehmender Mann, der sich erbot, den Pfandden Kalenderjahres ein. Zu den Kosten eines außerordentlichen schein zu Geld zu machen. Wenn aber der Eriverber das PfandBaues, dessen Notwendigkeit vor Ablauf des Kalenderjahres, in ftüd einlöfte, fo fand er, daß es viel weniger als die Pfandsumme welchem der Austritt aus der Kirche erklärt wird, festgestellt ist, auf dem Schein wert und er gründlich betrogen war. Der Feldhat der Austretende bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres graue" wurde gestern in einem Kaffeehaus in der Tauenbienstraße ebenso wie die Kirchenmitglieder beizutragen.
Groß- Berlin
Es ist in Preußen stillschweigende Gepflogenheit der KirchenMord und Totschlag auf der Straßenbahn. borstände geworden, bei gemischten Ehen den zur Einkommensteuer Die Ueberfüllung der Straßenbahntoagen hat längst aufgehört, beranlagten, selbst nicht firchensteuerpflichtigen Chegatten auch für eine Unbequemlichkeit zu sein, über die man mit Sumor hinwegDie Kirchensteuer der hierzu pflichtigen anderen Ehegatten heran- gehen fönnte. Vom Silvesterabend werden uns stoei Fälle ge suziehen. Nach einer am 14. Mai 1912 ergangenen Entscheidung meldet, die zum Nachdenken allen Aniaß geben. Eine Frau wird bes töniglichen Oberverwaltungsgerichts ist ein solches Verfahren von der überfüllten Plattform in voller Fahrt herabgestoßen und nicht zulässig. Nur dem firchensteuerpflichtigen Teile ist die Mit erleidet schwere Berletzungen, in anderen Fall fritt im Kampf um feilung des Steuerjakes und die Zahlungsaufforderung zuzu den letzten Plaz gar der Revolver in Aftion. ftellen. Ob nicht aber z. B. der Ehemann auf Grund der BeNimmt man stimmung in den§§ 1385, 1888, wonach er der Frau gegenüber dazu den noch unvergessenen Fall der Plattform, die unter dem verpflichtet ist, für die Dauer der Verwaltung und Ruknießung Gewicht der Fahrgäste abbrach und bei dem schweres Unheil nur am Vermögen der Frau die der Frau obliegenden öffentlichen dadurch vermieden wurde, daß der betr. Wagen zufällig ohne AnBasten zu tragen und er den Gläubigern der Frau neben der Frau hänger fuhr, so gelangt man zu dem Schluß: das sind teine als Gesamtschuldner haftet, doch für die Nichtbezahlung der der Striegsunbequemlichkeiten mehr, die gleichmütig in Rauf genommen Frau obliegenden Kirchensteuern haftet, ist eine Frage, die wahr werden könnten, sondern hier sind unhaltbare Zustände scheinlich zu bejahen ist. eingetreten, die einer Abhilfe dringend bedürfen.
leber den Rechtsweg bei Kirchensteuersachen sei hier doch folgendes bemerft:
angetroffen, entlarbt und festgenommen. Auf dem Polizeipräsidium begegnete er sich bei der Kriminalpolizei mit feinem letzten Opfer, dem er soeben einen Sched über 1200 m. und 500 m. bares Geld abgeschwindelt hatte. Der Betrogene war höchft erfreut, sein Geld gleich wieder zu bekommen. Es ergab sich, daß mehrere Loma bardhäufer mit dem Schioindler unter einer Dede steckten. Sie verschafften dem Schieber die viel zu hoch ausgestellten Pfanda scheine, damit er sie zu Geld mache. Diese Lombardhäuser wurden geschlossen, Belte nach Moabit gebracht.
nachdem er ein gutes Geschäft gemacht hatte. Weit 111 000 m. in In eine kostspielige Schlägerei geriet ein hiesiger Kaufmann, der Tasche, weil der Banfenschluß ihn verhinderte, das Geld gleich anzulegen, besuchte er spät abends noch ein Lokal der Lebewelt. hier fam es einiger Damen" wegen zu einem Wortwechsel, der dann in der Friedrichstraße nahe der Mohrenstraße in eine Schlä gerei ausartete. Bis die Polizei tam, gab es blutige Stöpfe und zerrissene Kleider. Dan flob alles auseinander, nur einige wenige der Staufmann weg. Ihm wurde in dem Durcheinander die Ruhestorer konnten nach der Sache gebracht werden. Schlecht ferm. Brieftasche, bie den ganzen Ertrag des Geschäf tes, 110 000 M. in Tausend- und 1000 W. in Fünfmartscheinen, barg, aus der Gefäßtaige gestohlen. Er fest auf die Wiederbeschaffung der langen schwarzen Tasche aus Saffianleder mit ihrem Inhalt eine Belohnung von 10-20 000 9. aus. Mit teilungen über den Verbleib nimmt der 1. Strinitnalbezirk beint auch einem der beteiligten Mäbchen. Es bügte nicht nur feinen Polizei- Bezirksamt Berlin- Mitte entgegent. Uebel mitgespielt wurde Pompadour und Belz, sondern auch seine Schuhe ein, so daß ez auf Strümpfen den Seimiveg antreten mußte.
Friedrichsfelde . Berkauf von Brennholz. Die Gemeinde Bat einen Boften trodenes fiefern Stubbenhol; abzugeben. Der Kauf preis beträgt 4,50 M. ab Lager für den Bentner und ist vorher in Friedrichsfelde an der Gemeindehaupttafie, Schloßitt. 24 in Karls. Abgabe des Holzes erfolgt Freitag und Sonnabend von 11-3 Uhr horst im Einwohner- Meldeamt, Dönhoffitt. 34, einzuzahlen. Die auf dem Grundstück Donhoffftt. 81.
Zu einer Revolverschießerei tai es in der Silvesternacht bei Gegen die Entscheidungen der tirchlichen Gemeindeorgane über einem Streit uit den Straßenbahnwagen vor dem Hause Müller Ginsprüche gegen die Heranziehung oder Veranlagung zu einer fraße 151. Sabei gab ein unbekannter Mann zwei Schüsse gemäß Artikel 1 genehmigten Stirchensteuer steht dem Steuerpflich ab, die die Frau des Drehers Karl Kühnapfel aus der Müller tigen die Beschwerde offen, welche binnen einer mit dem ersten firage 131 in den rechten Arm und die rechte Brustseite trafen. Zu Tage nach erfolgter Zustellung der Entscheidung beginnenden Frist gleicher Zeit geriet Kühnapfel selbst unter einen Triebwagen der von vier Wochen bei dem Konsistorium einzulegen ist. Das Kon- Linie 68, so daß er schwer verlebt mit einem Wagen der fiftorium legt die Beschwerde mit seiner Aeußerung der Staats- Rinie 97 nach dem nahegelegenen Baul- Gerhard- Stift und von dort behörde( dem Regierungspräsidenten; in Berlin dem Polizeipräsi- nach den Birchow- Krankenhause gebracht werden mußte. Frau denten) vor. Bird die Kühnapfel wurde nur leicht berlebt. Nachdem sie einen Verband § 1, 1 und des§ 2 Abs. 1 guwider innerhalb der gefehltchen erhalten hatte, fonnte sie nad Safe gehen. Der Revolverschießer in Friedrichsfelde auf dem Grundstüd Schloßftr. 4, in Karlshorst Feist bei der zur Grischeidung oder Beschlußfaffung zuständigen ist noch nicht ermittelt Staatsbehörde angebracht, fa gilt die Frist als gewahrt. Gegen die Entscheidungen und Beschlüsse der Staatsbehörden nach§§ 1 und 2 steht binnen einer mit dem ersten Tage nach erfolgter Bustellung beginnenden Frist von stret Wochen sowohl Sen Steuerpflichtigen als auch den beteiligten Kirchengemeinden Die Klage bei dem Oberverwaltungsgericht zu.
Die lage fann nur darauf geftüßt werden:
1. daß die angefochtene Entscheidung oder der angefochtene Beschluß auf der Nichtanwendung oder auf der unrichtigen An wendung des bestehenden Rechts, insbesondere auch der bei den Behörden innerhalb threr Zuständigkeit erlassenen Berordnungen beruhe;
3met schiere Straßenbahnumfälle find Silvefter am Potsdamer Blah bzw. dessen Nähe vorgekommen. Gegen abend fürgte die 80jährige Kriegerfrau Selene Zimmer aus der Antonftraße 34 aus einem vollbesetzten Straßenbahnwagen aufs Pflaster und zog sich dabei einen schweren Schädelbruch zu. Sie wurde auf der Unfallstation in der Eichhornstraße 5 verbunden und dann nach dem abends gegen 10 Uhr. Angeblich soll die 35jährige Striegerfrau Strantenhaus am Urban gebracht. Der zweite Unfall ereignete sich Agnes Schwarz aus der Flottwellstraße 14 von einem Fahrgast bon der Plattform eines bollbefekten StraßenBahnwagens während der Fahrt hinabgestoßen jein und dann von einem Auto erfaßt noch eine Strecke mit fortgeschleppt worden sein. Sie erlitt schwere Gesichtsverletzungen.
Striegsbekleidungsamt des Gardekorps teilt mit, daß vom 1. Ja Erhöhung der Lohnjähe beim Kriegsbekleidungsamt. Das muar 1918 ab für die weitere Striegsdauer die Lohnfäße für sämt Tiche Bekleidungsstüde abermals erhöht worden
2. daß das Verfahren an wesentlichen Mängeln leide. In der Klage ist anzugeben, ivorin die behauptete Nichtanwendung oder unrichtige Anwendung des bestehenden Rechts oder morin die behaupteten Mängel des Verfahrens gefunden werden. Durch die Erhebung der Beschwerde oder durch die Stellung des Berteilungsantrags oder durch die Anstellung der Klage wird die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer nicht aufgehoben. Die Staatsbehörde ist befugt, bis zur endgültigen Entscheidung die borläufige Aussehung der Vollstredung anzuordnen. Der Austritt aus einer Kirche( jüdischen Religionsgemeinde) Reisebrptmarken bleiben einstweilen gültig. Verschiedentlich erfolgt durch persönliche Erklärung des Austretenden vor dem hatte es verlautet, daß die Reichsreisebrotmorten mit dem 1. Ja Amtsrichter seines Wohnortes. Der Aufnahme der Austritts- nuar 1918 ihre Gültigkeit verlieren, weil von da ab ein anderes
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Aus
Sew York meldet Reuter: Nach einem Telegramm aus San Jose in Guatemala wird die Anzahl der Personen, welche bei dem jüngsten Erdbeben in Guatemala umgekommen sind, auf tausend geschätzt.
Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Donners
tag mittag. Borwiegend trübe, neblig, bei wenig veränderten Temperaturen. Im östlichen Stüftengebiet geringe Niederschläge, Berantwortlich für Politik: Erich Kuttner , Berlin ; für ben übrigen Drud u. Berlag: Vorwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neulban: für Inferate: Th. Glocke, Berlin Berlin SW.
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