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Gewerkschaftsbewegung

ber anerkannten Arbeits- oder Stellennachweise eingetragen und Teuerungsbewegung der Angestellten in den Siemens­innerhalb der Unterstützungswoche mindestens dreimal zur Kontrolle geweien ist.

Die Nichtannahme von mit üblichem Lohn( Tariflohn) aus­

gebotenen Stellungen hat den Entzug der Unterſtügung zur Folge. Die Auszahlung der gemeindlichen Unterstützung und die Kon­trolle für diejenigen Arbeitslosen, die einer Organisation angehören, die selbst Unterstüßung zahlt und einen Nachweis unterhält, wird von den Gemeinden diefen Organisationen übertragen. Die Verbände verpflichten sich, die Arbeitslosenunterſtüßungen gesondert zu bucheu und jederzeit den Gemeindebehörden Einsicht in die Bücher zu geftatten.

Entschädigung für unfreiwilliges Feiern.

werfen.

Mehr als 1500 Angestellte der Siemenswerte beschäftigten sich Forderungen der Gewerkschaften und Angestellten­am 4. Januar in einer von den vereinigten Angestelltenverbänden Verbände für die Uebergangszeit an die Gemeinden. einberufenen Versammlung in den Germaniasälen mit dem Ver­Die Zeit nach dem Friedensschluß wird gleich der Kriegszeit halten der Direktionen gegenüber den Forderungen nach Erhöhung noch für die wirtschaftlich Schwachen eine äußerst harte sein. Durch der Teuerungszulagen. Die lehte Erhöhung der Teuerungszulagen um 20-25 M. ist am 1. Juli 1917 in Kraft getreten. Trotzdem die Umwandlung der Kriegsbetriebe in Betriebe, die der Friedens­wirtschaft dienen, wird zweifellos ein großer Teil der Arbeiter und reftion eine allgemeine Aufbesserung der Angestellten ab und hat inzwischen die Teuerung enorm zugenommen hat, lehnt die Di­Arbeiterinnen sowie Angestellten arbeitslos werden. Hinzu kommen lediglich im August die üblichen Gehaltszulagen an einen Teil der die Zehntausende aus dem Heeresdienst Entlaiener. Aufgabe des Angestellten gewährt. Die Angestellten fordern jest Erhöhung der Reiches muß es daber sein, beizeiten Vorkehrungen zu treffen, um Teuerungszulagen für Verheiratete von 75 auf 135 M., für Un­bie notwendigen Rohstoffe herbeizuschaffen, eine gerechte Verteilung verheiratete von 50 auf 90 m., für jedes Kind von 15 auf 25 M. Die Frage: mer entschädigt den Arbeiter, wenn er wegen Die Versammlung nahm einstimmig folgende Entschließung an: an die einzelnen Industrien vorzunehmen. Aber auch der Staat und Kohlenmangel oder wegen der mangelnden Zufuhr elektrischer Die am 4. Januar zahlreich versammelten Angestellten der die Gemeinden haben alles zu tun, um vor allen Dingen Arbeits- Energie feiern muß, ist im Remscheider   und Solinger   Industrie- Siemenswerte erilären sich mit der Tätigkeit und den Maßnahmen gelegenheit zu schaffen. Der Arbeiter und der Angestellte wird vor bezirk akut geworden. Das Rheinisch- Westfälische Elektrizitätswerf der Angestellten- Ausschüsse einverstanden. Insbesondere sind die allen Dingen darauf sehen, baldmöglichst wieder in Arbeit zu in Reisholz   bei Düsseldorf  , das die genannten Bezirke versorgt, ist Angestellten damit einverstanden, daß die Ausschüsse an Stelle der tommen. Sit trotz aller Bemühungen die Beschaffung von Arbeits- infolge Kohlenknappheit nicht einmal in der Lage, die von der Res früheren Forderung einer allgemeinen Gehaltszulage eine Er­gelegenheit nicht möglie, io baben das Reich, der Staat und die gierung reduzierte Kraftmenge von 80 Proz. zu liefern. Infolge- höhung der Teuerungszulagen gefordert haben. Die Versammlung Gemeinden für ausreichende Unterstützung zu sorgen. Die vor dessen ruhen die meisten Betriebe an mehreren Tagen in der Woche, bedauert lebhaft, daß die Direktionen sich gegenüber dem Wunsche bandenen Arbeitsnachweise müssen ausgebaut und für bestimmte foda etwa 35 000 Arbeiter zeitweise zum Feiern verurteilt sind. nach Erhöhung der Teuerungszulagen auf 135 M. für Verheiratete, Bezirke durch eine Zentralstelle zusammengeschlossen werden. Nur Einige Remicheider Werke haben sich nun freiwillig bereit er- 90 m. für Unverheiratete und 25 M. für jedes Kind ablehnend dadurch wird es möglich sein, überschüssige Arbeitskräfte von einem lärt, den Arbeitern eine Entschädigung in der Höhe von verhalten haben. Mit Rücksicht auf die auch in den letzten Mo­4-10 M. für die unfreiwilligen Feiertage สิน zahlen. naten wieder erheblich gestiegene Teuerung sind die jetzigen Gesamt­Drt nach dem anderen, wo freie Stellen varhandea, zu vermitteln. Die Solinger Unternehmer lehnten aber jede Entschädigung Einkommensverhältnisse der Angestellten durchaus unzureichend Durch die Zerrissenheit Groß- Berlins leiden auch die Arbeiter. Den ab bis auf wenige Ausnahmen, die bis zu 75 Proz. des verdienten und entsprechen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die ge­Arbeitern und Angestellten muß aber daran liegen, daß die seitens Lohnes zahlen. Der Deutsche Metallarbeiterverband und die im forderte Erhöhung der Teuerungszulagen stellt das Mindestmaß der Gemeinden zu treffenden Maßnahmen einheitli ge- Industriearbeiterverband vereinigten Lofalgewer fichaften verlangen des notwendigen Ausgleichs dar. troffen werden. Es tann nicht angeben, daß die Arbeitslofen- nun die schleunige Lösung der Frage: Wer muß die Arbeiter ent- Da durch die Verhandlungen des Angestellten- Ausschusses eine unterstützung wie bei Kriegsausbruch so überaus verschieden in den schädigen? Die Rechtsauskunftsstelle des Kriegsamts steht auf dem Verständigung leider nicht erzielt werden fonnte, werden die Aus­Gemeinden Groß- Berlins   bemessen wird oder aber, daß einzelne Standpunkt, daß die Unternehmer dazu verpflichtet sind. Das schüsse beauftragt, den Schlichtungs- Ausschuß anzurufen." Hilfsdienstgefez beschränke die Freizügigkeit der Arbeiter. Der Gemeinden sich zur Einführung einer derartigen Unterstügung über- Unternehmer, der weiter auf die Arbeitskraft seiner Arbeiter reflet­haupt nicht entschließen fonnten. tiere, müsse auch, wenn Material- oder Kohlenmangel eintrete, den Arbeiter anderweit beschäftigen, oder die Arbeitszeit bezahlen. Will der Unternehmer beides nicht, so muß er dem Arbeiter den Abkehr­ichein geben. Der Unternehmerverband hat sich ebenfalls um ein juristisches Gutachten bemüht, das in der Arbeitgeber- Zeitung" veröffentlicht

Die Eingabe, die wir nachstehend folgen lassen, sieht daber auch vor, daß die Gemeinden Groß- Berlins auf dem Gebiete der Ar beitsbeschaffung, der Arbeitsvermittlung und des Arbeitsnachweis­wesens fowie in bezug auf Arbeitslosenunterstüßung einheitliche Grundsäge zur Durchführung bringen mögen. Da die Forde­rungen sich auf den Boden der realen Tatsachen stellen, so ist zu hoffen, daß dieselben bei den Gemeindevertretungen ein ge­neigtes Dhr finden. An der Arbeiterschaft und an den Angestellten liegt es aber, durch Stärkung ihrer Drganisationen noch mehr Gorge dafür zu tragen, daß dieselben als Bertretung der ge­samten Arbeiter- und Angestelltenschaft angesehen werden müssen.

1. Arbeitsbeschaffung.

Die Arbeitsbeschaffung nach dem Striege ist eine der dringendsten Aufgaben nicht nur des Reiches, des Staates, sondern auch der Gemeinden. Davon ausgehend, erkennen die Gemeinden auch ihrer­seits die Verpflichtung an, alles zu tun, um den aus dem Felde heimfehrenden Arbeitern und Angestellten Arbeitsgelegenheiten zu berichaffen. Alle Unternehmungen, bei denen Arbeiter und An­gestellte beschäftigt werden können, werden soweit vorbereitet, daß die Arbeit unverzüglich aufgenommen werden kann. Um alle Bauten sofort nach Beendigung des Krieges in Angriff nehmen zu können, werden jetzt bereits alle Pläne und Entwürfe vorbereitet und fertig. gestellt, insbesondere ist für rechtzeitige Beschaffung von Roh­

materialien Sorge zu tragen.

Bei unbedingt notwendig werdenden Entlassungen während der Kriegszeit eingestellter Arbeiter und Angestellten ist deren wirtschaft­liche und soziale Lage zu berücksichtigen.

2. Arbeitsvermittlung und Arbeitsnachweis. Soweit nach Einstellung ihrer früheren Arbeitsfräfte in den

Gemeinden noch Arbeitskräfte benötigt werden, haben die Gemeinden die zuständigen nichtgewerblichen Arbeitsnachweise und Stellen­vermittlungen in Anspruch zu nehmen.

Die Gemeinden haben durch Aufrufe, Anschläge usw. darauf binzuwirken, daß die Arbeitgeber usw. alle freien Stellen dem Nach­weis melden, andererseits die Arbeitnehmer zweds Beschaffung von Arbeit sich nur an den Nachweis zu wenden haben.

wird.

Darin heißt es:

Soziales.

Der Zusammenschluß der deutschen Beamten- und Lehrerschaft.

Lange Jahre hindurch haben zwischen den einzelnen Gruppen der Beamtenschaft und zwischen diesen und der Lehrerschaft starte Gegenfäge bestanden, die sich oft von mißtrauischer Beobachtung bis Der Unternehmer ist zu der Bezahlung des vereinbarten zum offenen Stampf steigerten. Krieg und Kriegsnot befferten das Verhältnis. Jezt hat sich ein Reichsarbeitsausschuß der größten Lohnes auch dann verpflichtet, wenn er den Arbeiter infolge deutichen Beamten- und Lehrervereine gebildet, der einheitliche Ar­eines von ihm nicht verschuldeten Umstandes nicht beschäftigen beiten auf den Gebieten des Beamtenrechts, der Besoldung und der fann. Nur dann wird der Unternehmer den Anspruch auf Be­zahlung ablehnen können, wenn die Fortießung des Betriebes ebung und Anerkennung des Beamten- und Lehrerstandes sowie der wirtschaftlichen Selbsthilfe in Angriff nimmt. In diesem durch einen Umstand unmöglich gemacht wird, den der Unter- Arbeitsausschuß sind weit über eine Million Mitglieder ver­nehmer nicht zu vertreten hat.( Beispiel: Brandunglüd, Explo- treten. Nebenher geht der Zusammenschluß in den einzelnen deut sion usw.) Wenn sich der Betrieb infolge vollständigen Material- ichen Staaten und großen Gemeinden zur gemeinsamen Vertretung mangels nicht fortjeßen läßt, io fann allerdings nicht ohne der einzelstaatlichen und örtlichen Angelegenheiten. So traten z. B. weiteres von einer unverschuldeten Unmöglichkeit die Rede sein, in Bayern   zusammen: der Eisenbahnerverband, die mittleren Staats­es ist vielmehr zu prüfen, ob nicht der Unternehmer, ſet es auch beamten, der Lehrerverein, der Postverband, die Gemeindebeamten, mit sehr erheblichen Mehrkosten, von anderer Seite die nötigen der Ausschuß der höheren Staatsbeamten, die staatlichen Unter­Materialien beschaffen kann. beamten, die Militäranwärter, die Distriktsstraßenwärter. die Tech­nifer. Aus diesen Einzelgruppen. mag man erkennen, wie die Not rog aller amtlichen und sozialen Verschiedenheiten eine Masse von 120 000 Perionen zusammenzuschweißen vermag. Aehnliche Vorgänge werden aus Württemberg  , Baden, Thüringen  , Oldenburg  , Braun­ schweig  , aus dem rheinisch- westfälischen Industriebezirk und aus den meisten größeren Städten gemeldet. In Berlin   vertritt die Ar­beitsgemeinschaft der städtischen Beamten, Lehrer und Lebrerinnen fast 10 000 Mitglieder. Und es ist bezeichnend für die Stärke des Gedankens, daß nicht nur alle früheren Gegenfäße schweigen, sondern auch die Berufsvereine der Beamtinnen und Lehrerinnen sich an dieser Bewegung eifrig beteiligen.

Dieses Gutachten deckt sich zwar nicht ganz mit dem der Rechts­auskunftsstelle des Kriegsamtes, doch spricht es ebenfalls von der Verpflichtung des Unternehmers, unter bestimmten Borausſegungen den Arbeiter zu entschädigen.

Eine äußerst start besuchte Bersammlung der Gewerkschaften in Solingen   nahm nun zu der Frage Stellung. Die Versammlung nahm einstimmig eine Entschließung an, die ver langt, daß die Entschädigungen für die genannten Sperrtage mit rückwirkender Straft bezahlt werden sollen. Für viele Arbeiter handelt es sich da um erhebliche Beträge, denn die Sperrtage wegen Mangel an elektrischer Kraft sind schon seit Jahresfrist eingeführt. Die Solinger Unternehmer verweisen die Arbeiter an die Re­gierung. Man darf gespannt sein, wie die Frage ihre Erledigung finden wird. Gerade an diesem Beispiel zeigt es sich wieder, daß die Einführung einer Arbeitslosenversicherung durch Gemeinde oder Reich eine der brennendsten Fragen ist, die eine schnelle Erledigung verdient.

So vollzieht sich hier eine Gruppierung, die wir in anderen Berufen, z. B. bei den Landwirten und Kaufleuten und vor allem in der deutschen Arbeiterschaft schon lange vor dem Kriege beobachtet haben. Wie bei ihnen so hat sich auch in der deutichen Lehrer- und Beamtenschaft die Ueberzeugung Bahn ge­brochen, daß gemeinsame Aufgaben hier vor allem gemeiniame

Der Vorstand des Verbandes der Kürschner Für die Arbeits- und Stellennachweise Groß- Berlins wird eine unterbreitet dem auf den 25. bis 27. Februar d. J. nach Hamburg  Zentralftelle geschaffen. Dieser find alle innerhalb fürzester Frift einberufenen außerordentlichen Verbandstag den Antrag auf Gr nicht zu besezenden Stellen seitens der Nachweise zu melden. Die höhung der Beiträge in der 2., 3., 4. und 5. Klasse und der Unter- werkichaften, der Bund der Landwirte, der Hansabund usw. Die Zentralstelle hat die Verpflichtung, den zunächst geeigneten Nachſtützungssäte. Insbesondere faßt der Vorstand neben einer wesent weisen die freie Stelle zur Belegung zu überweisen. Die Nicht- lichen Grhöhung der Streit- und Gemaßregeltenunterstüßung eine besetzung von Stellen, bei denen Facharbeiter oder Angestellte in solche der Arbeitslosenunterstützung ins Auge. Auch die Sterbe­Betracht kommen, ist den zuständigen Facharbeitsnachweisen mit unterstützung soll bedeutend erhöht und auf die unterhaltspflichtigen Kinder bis zum 15. Jahre ausgedehnt werden. Den invaliden zuteilen. Mitgliedern soll durch Zahlung eines geringen Beitrages der An­spruch auf das Sterbegeld und das Fachorgan gesichert werden.

3. Arbeitslosenunterstützung.

Den durch den Krieg und deffen Folgen arbeitslos gewordenen männlichen und weiblichen Angestellten und Arbeitern wird eine Arbeitslosenunterstüßung gezahlt. Diese beträgt

Not gemeinsame Arbeit erfordern, daß heute nur die einheitlich­wollende Masie sich durchzuiezen vermag, daß es nur einer einigen Beamten- und Lehrerschaft gelingen fann, denselben nachhaltigen Einfluß auf Gesetzgebung und Verwaltung auszuüben wie die Ge­Befürchtung aber, das könne die Eignung des Beamten und Lehrern für sein Amt mindern, ist unbegründet. Dieser Befürchtung gab der bayrische Finanzminister v. Breunig kürzlich auf Grund des oben er­wähnten Zusammenschlusses der dortigen Beamten und Lehrer im Land­tage mit den Worten Ausdruck: Zum Zusammenschluß aller Beamten möchte ich mich jeder Kritik enthalten und nur wünschen, daß daraus für den Staat und die Beteiligten nicht größere Nachteile entstehen, als zur zeit angenommen wird." Diese Befürchtungen übersehen den Wert Im Verbandsorgan der Fleischer und Berufsgenossen Deutsch   eines gut geleiteten Berufsvereins für das ganze Volk. Es ist die lands erörtert der Vorsitzende des Verbandes Paul Heniel die Frage Welle, die das einzelne Mitglied emporträgt auf die Höhe feines einer Beitragserhöhung. Unter Voranstellung der von Berufslebens und damit seiner Lebensarbeit, und so nur ist der anderen Verbänden bereits geltend gemachten Gründe für eine Er- Einzelne imstande, sich in allen Widerwärtigkeiten des täglichen Be­höhung wird in der Abhandlung zunächst betont, daß der Verband rufslebens frisch und arbeitsfreudig, heiter und selbstsicher zu er­der Fleischer von den 48 Gewerfichaften in puncto Beitragsleistung halten. Indem die Beamten- und Lehrervereine die Berufsehre ihrer erit on 30. Stelle stehe. Der Verfasser empfiehlt für männliche er- Mitglieder wecken und schärfen, stärken sie zugleich das Pflicht­c) für jedes Kind unter 14 Jahren pro Woche... 3,- wachsene Mitglieder zwei Staffeln, vielleicht in Höhe von 70 Pf. und bewußtsein. Wenn sich erst die Staatsregierungen dazu entschließen Die Unterstüßung ist an den Nachweis gebunden, daß der( die) 1 M. oder 60 und 80 Bf. und für weibliche und jugendliche Mitalieder werden, in den Beamten- und Lehrervereinen die berufene Vertretung Arbeitsloſe eine Wodie arbeitslos und vor der Arbeitslosigkeit min- ebenfalls zwei Staffeln in Höhe von 30 und 50 Pf. oder 30 und anzuerkennen und sich mit ihnen in allen wichtigen Fragen ihres destens ein Vierteljahr lang in einer der Gemeinden Groß- Berlins   40 Pf. einzuführen. Je nach der Beitragsleistung müßten dann die Arbeitsgebietes zu verständigen, werden bisher noch gebundene feinen( ihren) Wohnsitz batte. Bei den Kriegsteilnehmern tommt Unterstützungen bemeffen sein, oder auf längere oder fürzere Zeit Sträfte in einer der Allgemeinbeit dienenden Weise frei werden. die Zeit vor ihrer Einberufung in Betracht. Ist der( die) Arbeits- gewährt werden. Zunächst wird den Verwaltungsstellen empfohlen, Erich Kuttner  , Berlin  ; für ben übrigen lofe Mitghed einer Organisation, die selbst jagungsgemäß Arbeits- fich mit diesen wichtigen Fragen zu befassen und dafür zu sorgen, Berantwortlich für Politit: lofenunterstützung gewährt, so findet eine Anrechnung dieser Unter- daß der Verband möglichst rasch finanziell gefäftigt werde. Nur Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neukölln für Inferate: Th. Glocke, Berlin  . stützung nicht statt. dann werde er sich der kommenden Aufgaben voll und ganz ge- Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruckeret u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Einen Anspruch auf die Unterstüßung hat nur, wer in einem| wachien zeigen.

a) bei verheirateten männlichen Berfonen und solchen weiblichen Perionen, die einen selbständigen Haus­halt haben, pro Woche

b) bei Redigen pro Woche

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